Südkorea schlägt vierte Verschiebung der Kryptosteuer auf 2029 vor und plant neue Verlustverrechnung

13 Min. Lesezeit
South Korea Proposes Fourth Crypto Tax Delay to 2029, With New Relief for Losses

Weitere zwei Jahre Aufschub, mit Änderungen über den Starttermin hinaus

Die südkoreanische Regierung hat vorgeschlagen, die Besteuerung von Kryptowährungseinkünften vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2029 zu verschieben. Zugleich soll eine Regelung eingeführt werden, nach der Anleger Verluste in den folgenden drei Jahren mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnen können.

Inhalt
  1. Weitere zwei Jahre Aufschub, mit Änderungen über den Starttermin hinaus
  2. Wie sich der Termin von 2022 auf 2029 verschob
  3. Was Anleger bei unverändertem Steuersatz zahlen würden
  4. Warum der Handel im Ausland für die Verschiebung entscheidend ist
  5. Wie die dreijährige Verlustverrechnung funktionieren würde
  6. Niedrigere Steuer, aber eine Grenze für frühere Verluste
  7. Für neue Transaktionen braucht es klarere Vorgaben
  8. Was Japans Ansatz zur Debatte beiträgt
  9. Junge Anleger und unterschiedliche Vorstellungen von Fairness
  10. Was die Regierung als Nächstes plant
  11. Die wichtigsten Punkte

Vizepremierminister und Finanzminister Lee Hyoung-il stellte den Plan am 5. November 2026 im Regierungskomplex Seoul vor. Es wäre die vierte Verschiebung einer Steuer, die 2020 durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingeführt wurde und ursprünglich im Januar 2022 in Kraft treten sollte.

Am angekündigten Steuersatz ändert die vorgeschlagene Verschiebung nichts: Auf qualifizierende jährliche Gewinne aus Kryptowährungen über 2,5 Millionen Won sollen weiterhin insgesamt 22 Prozent entfallen. Stattdessen will die Regierung mehr Zeit gewinnen, um Informationen zu Transaktionen im Ausland zu erhalten, Berechnungsregeln festzulegen und eine umfassendere Gesetzgebung für digitale Vermögenswerte vorzubereiten.

Damit die Verschiebung wirksam wird, muss die Nationalversammlung das Einkommensteuergesetz ändern. Bis die Abgeordneten einer Änderung zustimmen, bleibt der 1. Januar 2027 der gesetzlich vorgesehene Starttermin. Ein Datum für die Abstimmung im Parlament wurde nicht genannt.

Lee räumte die wiederholten Verschiebungen ein und versprach, die zusätzliche Vorbereitungszeit zu nutzen, um das System einsatzbereit zu machen. Er sagte:

Wir werden die zweijährige Vorbereitungszeit nutzen, um sicherzustellen, dass die Einführung 2029 reibungslos verläuft.

Für Anleger bedeutet das vorgeschlagene Paket mehr als zwei weitere Jahre Wartezeit. Es würde die Anrechnung von Verlusten ändern, den Stichtag für die Bewertung bestehender Bestände auf Ende 2028 verlegen und, sofern es wie geplant verabschiedet wird, die erste jährliche Erklärungs- und Zahlungsfrist auf Mai 2030 legen.

Für Börsen wäre die zusätzliche Zeit eine Gelegenheit, Meldesysteme auf Grundlage detaillierter Regeln zu entwickeln, die noch nicht fertiggestellt sind. Die Regierung muss aus einem weiteren geänderten Termin ein Steuersystem machen, das Transaktionen innerhalb Südkoreas ebenso wie im Ausland erfassen kann.

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Wie sich der Termin von 2022 auf 2029 verschob

Südkorea kündigte seine Kryptosteuerpolitik im Juli 2020 an; im Dezember desselben Jahres änderte das Parlament das Einkommensteuergesetz. Widerstand von Anlegern und Bedenken hinsichtlich der administrativen Vorbereitung führten anschließend zu drei Verschiebungen des Starttermins.

Der jüngste Vorschlag bedeutet eine Kehrtwende gegenüber der Position der Regierung Anfang 2026. Ein Beamter des Finanzministeriums erklärte im Mai, die Umsetzung werde 2027 erfolgen. Auch in ihren Steuerreformplänen vom August hielt die Regierung an diesem Termin fest.

  • Dezember 2020: Das Parlament beschloss den Rahmen; die Besteuerung sollte im Januar 2022 beginnen.
  • Ende 2021: Die Abgeordneten verschoben die Einführung auf Januar 2023.
  • Weitere Verschiebungen: Der Starttermin wurde zunächst auf Januar 2025 und anschließend auf Januar 2027 verlegt.
  • Oktober 2026: Das Präsidialamt sprach sich angesichts von Bedenken zu Meldesystemen und ausländischen Aufzeichnungen dafür aus, eine weitere Verschiebung zu prüfen.
  • 3. November 2026: Abgeordnete der regierenden Demokratischen Partei empfahlen eine Verschiebung auf 2029.
  • 4. November 2026: Kim Min-seok, Vorsitzender der Demokratischen Partei, schlug formell eine weitere Verschiebung vor.
  • 5. November 2026: Die Regierung kündigte an, einen Start im Januar 2029 zu unterstützen.

Die Ankündigung folgte auf Warnungen vor unfertigen Systemen im Oktober. Dokumente, die Park Soo-young, Abgeordneter der Partei Macht des Volkes, erhalten hatte, zeigten, dass keine der fünf großen Börsen ihr Steuersystem fertiggestellt hatte, obwohl die Steuerbehörden seit 2022 insgesamt 49 Gespräche mit Börsen geführt hatten.

Bithumb hatte erklärt, die Entwicklung werde nach Festlegung der detaillierten Anforderungen mindestens sechs bis neun Monate dauern. Damit wurde das praktische Problem besonders dringlich: Unternehmen sollten sich auf den Januar vorbereiten, ohne dass ein vollständiger Satz an Vorgaben vorlag.

Was Anleger bei unverändertem Steuersatz zahlen würden

Der vorgesehene Steuersatz von 22 Prozent setzt sich aus 20 Prozent Einkommensteuer und 2 Prozent lokaler Einkommensteuer zusammen. Anleger würden ihre qualifizierenden jährlichen Einkünfte aus Kryptowährungen berechnen, den Freibetrag von 2,5 Millionen Won abziehen und den verbleibenden Betrag versteuern.

Bei qualifizierenden Jahresgewinnen von 5 Millionen Won wären demnach 2,5 Millionen Won steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 22 Prozent ergäbe das eine Steuer von 550.000 Won. Wer mit seinen qualifizierenden Gewinnen innerhalb des jährlichen Freibetrags bliebe, müsste diese Steuer nicht zahlen.

Berechnet werden die Einkünfte nach Abzug berücksichtigungsfähiger Anschaffungskosten und Ausgaben, nicht anhand des Gesamtwerts der gehaltenen Kryptowährungen. Nach dem geltenden Rahmen können Gewinne und Verluste aus qualifizierenden Transaktionen innerhalb desselben Kalenderjahres miteinander verrechnet werden.

Der jährliche Freibetrag soll dem angekündigten Vorschlag zufolge bei 2,5 Millionen Won bleiben. Forderungen nach einem höheren Freibetrag und umfassenderen Änderungen bei der Besteuerung von Anlagen stehen noch zur Diskussion; beschlossen sind sie bislang nicht.

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Warum der Handel im Ausland für die Verschiebung entscheidend ist

Das Finanzministerium erwartet, dass der Austausch von Informationen über Kryptotransaktionen mit den Vereinigten Staaten 2029 beginnt. Nach Ansicht der Verantwortlichen könnte ein früherer Start der Besteuerung den heimischen Markt benachteiligen, weil Aktivitäten im Ausland für südkoreanische Behörden schwerer nachzuverfolgen wären.

Grundlage des internationalen Systems ist das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelte Melderahmenwerk für Kryptowerte, bekannt als CARF. Es sieht vor, Informationen über Nutzer und Transaktionen mit Kryptowährungen zu erfassen und zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Länder auszutauschen.

Ein Einwohner Südkoreas kann über heimische Börsen, ausländische Plattformen und private Wallets handeln. Die Steuerbehörden benötigen Aufzeichnungen, mit denen sich diese Transaktionen verknüpfen und die Einkünfte genau berechnen lassen. Der Zugriff allein auf Daten heimischer Börsen reicht nicht aus, wenn Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden.

Während der vorgeschlagenen Vorbereitungszeit will die Regierung ihre Möglichkeiten verbessern, Informationen über Transaktionen im Ausland zu erhalten. Ziel ist es nach eigenen Angaben, die Steuer bei Anlegern, die unterschiedliche Plattformen nutzen, einheitlicher anzuwenden.

Hongkong folgt einem früheren Zeitplan für die Meldungen. Nach den dort verabschiedeten CARF-Rechtsvorschriften sollen Anbieter von Kryptodienstleistungen 2027 mit der Erfassung von Nutzerdaten beginnen; der Informationsaustausch mit Partnerstaaten soll 2028 anlaufen. Diese Termine betreffen die Meldeinfrastruktur, während es bei Seouls Vorschlag um den Beginn der Gewinnbesteuerung geht.

Wie die dreijährige Verlustverrechnung funktionieren würde

Mit der vorgeschlagenen Verlustvortragsregel könnten Anleger berücksichtigungsfähige Verluste mit Gewinnen der folgenden drei Jahre verrechnen. Ein 2029 verbuchter Verlust könnte somit bis 2032 mit qualifizierenden Gewinnen verrechnet werden.

Nach dem geltenden Rahmen werden Gewinne und Verluste nur innerhalb desselben Jahres miteinander verrechnet. Dadurch kann eine Steuer fällig werden, wenn jemand in einem Jahr Gewinne erzielt, nachdem er im Vorjahr höhere Verluste erlitten hat.

Ein Anleger erleidet im ersten Jahr einen Verlust von 100 Millionen Won und erzielt im Folgejahr einen Gewinn von 50 Millionen Won. Ohne Verlustvortrag wären nach Abzug des Freibetrags im zweiten Jahr 47,5 Millionen Won steuerpflichtig. Bei 22 Prozent fielen 10,45 Millionen Won Steuern an.

Mit dem vorgeschlagenen Verlustvortrag würde der frühere Verlust den Gewinn von 50 Millionen Won aus dem Folgejahr aufzehren; in diesem Beispiel wäre keine Steuer fällig. Über beide Jahre betrachtet hätte der Anleger dennoch 50 Millionen Won verloren.

Das Finanzministerium begründet die mehrjährige Anrechnung berücksichtigungsfähiger Verluste mit den starken Kursschwankungen bei Kryptowährungen. Der Vorschlag ändert den Zeitraum, über den Anlageergebnisse berücksichtigt werden, sodass ein früherer Verlust in eine spätere Steuerberechnung einfließen kann.

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Niedrigere Steuer, aber eine Grenze für frühere Verluste

Ein weiteres Beispiel des Finanzministeriums betrifft einen Anleger, der 2029 einen Verlust von 10 Millionen Won und 2030 einen Gewinn von 20 Millionen Won verbucht. Ohne Verlustvortrag wären nach Abzug des jährlichen Freibetrags 17,5 Millionen Won steuerpflichtig. Die Steuer beliefe sich auf 3,85 Millionen Won.

Würde zunächst der frühere Verlust von 10 Millionen Won abgezogen, blieben nach Abzug des Freibetrags 7,5 Millionen Won steuerpflichtig. Die Steuer sänke auf 1,65 Millionen Won, also um 2,2 Millionen Won beziehungsweise rund 57,1 Prozent.

Verluste, die vor dem vorgeschlagenen Starttermin 2029 entstanden sind, wären von der Verlustverrechnung ausgeschlossen. Anleger, die vor Inkrafttreten Kryptowährungen mit Verlust verkaufen, könnten diesen Verlust daher nicht mit späteren Gewinnen verrechnen.

Für bestehende Bestände soll eine eigene Regel zur Ermittlung der Anschaffungskosten gelten. Cho Man-hee, Leiter der Steuerpolitik im Finanzministerium, erklärte, dass für Vermögenswerte, die vor der Einführung gehalten wurden, der höhere Wert aus tatsächlichem Kaufpreis und Marktwert Ende 2028 angesetzt würde.

Dieser Anschaffungswert ist der Ausgangsbetrag, der bei der Berechnung eines späteren Gewinns abgezogen wird. Der höhere Wert kann den Teil eines späteren Verkaufserlöses verringern, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Wird der geänderte Zeitplan Gesetz, müssen Einkünfte aus Transaktionen im Jahr 2029 erstmals im Mai 2030 erklärt und versteuert werden.

Für neue Transaktionen braucht es klarere Vorgaben

Der geltende Rechtsrahmen Südkoreas stuft Einkünfte aus Übertragungen und der Verleihung von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte ein. Die geplante Überprüfung soll einen Markt berücksichtigen, zu dem mittlerweile Staking-Erträge, Renditen aus dezentraler Finanzwirtschaft, sogenannte Airdrops und der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gehören.

Beim Staking können Anleger dafür belohnt werden, dass sie dazu beitragen, Aktivitäten auf einer Blockchain zu validieren. Bei der dezentralen Finanzwirtschaft, oft DeFi genannt, werden Blockchain-Anwendungen für Dienstleistungen wie die Kreditvergabe genutzt. Bei einem Airdrop werden Token an Empfänger verteilt. All dies wirft praktische Fragen dazu auf, wann Einkünfte entstehen und wie ihr Wert zu berechnen ist.

Eine im Januar veröffentlichte Studie des Forschungsdienstes der Nationalversammlung mit dem Titel „Japans Besteuerung virtueller Vermögenswerte“ nannte die Einstufung von Transaktionen, ausländische Steueranrechnungen und den Rechtsstatus von Stablecoins als Themen für Südkorea. Staking kann beispielsweise unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, ob die Belohnung als Entgelt für die Verleihung von Vermögenswerten oder für Validierungsarbeit gilt.

Ahn Sung-hee, Professor an der Katholischen Universität, beschrieb das Spannungsverhältnis zwischen einer einfacheren Steuererklärung und einer korrekten Einstufung:

Eine gemeinsame Besteuerung von Übertragungen und Verleihungen könnte die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen, doch manches lässt sich nicht in den Besteuerungsrahmen des Steuerrechts einordnen.

Auch Börsen benötigen Vorgaben dafür, wie Transaktionsverläufe über verschiedene Plattformen und Wallets hinweg zusammengeführt, Anschaffungskosten ermittelt und unterschiedliche Transaktionsarten verarbeitet werden sollen. Diese Details bestimmen, welche Daten Software erfassen muss und welche Angaben Anleger einreichen müssen.

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Was Japans Ansatz zur Debatte beiträgt

Die Erfahrungen Japans liefern den südkoreanischen Abgeordneten konkrete Beispiele für Regeln zu Transaktionen. Die Studie des Forschungsdienstes der Nationalversammlung beschreibt Japans Besteuerung von Mining, Verleihungen, dem Tausch von Kryptowährungen untereinander und Hard Forks, bei denen sich eine Blockchain aufspaltet und eine neue Münze entsteht.

Nach der in der Studie beschriebenen japanischen Praxis werden Einkünfte aus Mining zum Marktpreis zum Zeitpunkt des Erhalts bewertet; notwendige Ausgaben werden abgezogen. Bei einem Hard Fork erhaltene Coins sind zum Zeitpunkt des Erhalts steuerfrei und haben bei einem späteren Verkauf Anschaffungskosten von null.

Japans Reformprogramm verknüpft zudem den geplanten Wechsel zur gesonderten Besteuerung mit einem Steuersatz von 20,315 Prozent, wie er für Aktien gilt, mit der Finanzmarktregulierung. Der niedrigere Satz ist an das Inkrafttreten des einschlägigen Gesetzes gebunden und gilt für festgelegte Vermögenswerte, die über lizenzierte Börsen gehandelt werden. Auch eine Verlustverrechnung wird angestrebt.

Südkorea muss sich außerdem mit der Frage befassen, wie im Ausland erzielte und bereits dort versteuerte Einkünfte behandelt werden. Der Forschungsdienst wies auf eine mögliche Beschränkung nach Artikel 57 des Einkommensteuergesetzes hin, die eine Anrechnung ausländischer Steuern auf Kryptowährungseinkünfte verhindern könnte, wenn diese gesondert als sonstige Einkünfte besteuert werden.

Zu den diskutierten Möglichkeiten gehört, Anlegern die Wahl einer umfassenden Besteuerung zu erlauben, bei der berücksichtigungsfähige Einkünfte für die Steuerberechnung zusammengeführt werden, oder im Ausland gezahlte Steuern als Ausgaben zu behandeln. Beide Ansätze sollen im Ausland gezahlte Steuern bei der Berechnung der heimischen Steuer berücksichtigen.

Auch Stablecoins, die ihren Wert an einen Vermögenswert wie eine Währung binden sollen, benötigen eine rechtliche Definition. Japans Änderung des Zahlungsdienstleistungsgesetzes von 2023 stufte sie als elektronische Zahlungsmittel ein und beschränkte die Ausgabe auf Banken, Treuhandgesellschaften und Anbieter von Geldtransferdiensten. Südkoreas geplante Gesetzgebung zu digitalen Vermögenswerten soll neben dem Anlegerschutz auch Regeln für Börsen und Stablecoin-Emittenten schaffen.

Junge Anleger und unterschiedliche Vorstellungen von Fairness

Ende Juni waren laut der Finanzaufsichtsbehörde 44,1 Prozent der Kontoinhaber von Kryptowährungen höchstens 30 Jahre alt. Ihr hoher Anteil trägt dazu bei, dass der Widerstand jüngerer Anleger politisch große Aufmerksamkeit erhält.

Die Debatte wird auch von der Besteuerung von Aktien geprägt. Südkorea verschob die geplante Steuer auf Einkünfte aus Finanzanlagen und schaffte sie später ab; qualifizierende Großaktionäre müssen auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien jedoch weiterhin Steuern zahlen. Die genannte KOSPI-Schwelle für Beteiligungen liegt bei 5 Milliarden Won je Aktie.

Anleger in Kryptowährungen haben kritisiert, dass vergleichsweise geringe Gewinne besteuert werden sollen, während viele gewöhnliche Aktienanleger anders behandelt werden. Die wiederholten Verschiebungen der Kryptosteuer stoßen auch bei jenen auf Kritik, die auf die weiterhin geltende Besteuerung qualifizierender Großaktionäre verweisen.

Eine im August vom Haushaltsbüro der Nationalversammlung in Auftrag gegebene Studie schlug vor, den Freibetrag für Kryptowährungen auf mindestens 6 Millionen Won anzuheben, statt ihn wie geplant bei 2,5 Millionen Won zu belassen. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Aufwand für Erklärung, Zahlung und Verwaltung bei niedrigen Steuerbeträgen.

Auch Branchenvertreter wollen Anlegern ermöglichen, Verluste aus Kryptowährungen mit Gewinnen aus anderen Anlagen, darunter Aktien, zu verrechnen. Die Regierung will den Freibetrag und eine umfassendere Verlustverrechnung während der Überprüfung erörtern. Diese Vorschläge gingen über die Verrechnung von Verlusten aus Kryptowährungen mit künftigen Gewinnen aus Kryptowährungen hinaus.

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Was die Regierung als Nächstes plant

Eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten, Branchenvertretern und zuständigen Ministerien soll in der ersten Hälfte des Jahres 2027 Verbesserungsmaßnahmen ausarbeiten. Detaillierte Besteuerungsstandards sind für die erste Hälfte des Jahres 2028 vorgesehen.

Die Regierung plant, während der regulären Sitzungsperiode der Nationalversammlung 2027 umfassendere Änderungen des Steuersystems vorzulegen. Lee sagte außerdem, die unmittelbare Verschiebung und der Verlustvortrag sollten noch während der laufenden regulären Sitzungsperiode behandelt werden. Damit soll die dringende Änderung des Starttermins von der späteren Ausarbeitung der detaillierten Regeln getrennt werden.

Das Finanzministerium wird bei der Gesetzgebung zu digitalen Vermögenswerten mit der Finanzdienstleistungskommission zusammenarbeiten. Zulassungspflichten, Anlegerschutz und die rechtliche Behandlung neuer Produkte wirken sich darauf aus, welche Transaktionen die Steuervorschriften erfassen müssen.

Der vorgeschlagene Zeitplan ist somit konkret: zunächst die Zustimmung des Parlaments zur Verschiebung sichern, 2027 Verbesserungen ausarbeiten, 2028 detaillierte Standards veröffentlichen und 2029 mit der Besteuerung beginnen. Die ersten Jahreserklärungen wären im Mai 2030 fällig. Börsen hätten dann veröffentlichte Vorgaben, anhand derer sie ihre Systeme entwickeln und testen könnten.

Nach drei früheren Verschiebungen hängt die Glaubwürdigkeit der Regierung davon ab, diese Schritte tatsächlich umzusetzen und nicht nur einen weiteren Termin festzulegen. Noch offen sind der Zugang zu Daten aus dem Ausland, die Einstufung von Transaktionen, Anschaffungswerte und die Behandlung von Verlusten. All dies wirkt sich auf die endgültige Steuerlast der Anleger aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Südkorea schlägt vor, die Besteuerung von Kryptowährungseinkünften vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments von Januar 2027 auf Januar 2029 zu verschieben.
  • Der vorgesehene Steuersatz bleibt bei 22 Prozent auf qualifizierende Jahresgewinne über 2,5 Millionen Won.
  • Ein vorgeschlagener Verlustvortrag würde es ermöglichen, berücksichtigungsfähige Verluste in den folgenden drei Jahren mit Gewinnen aus Kryptowährungen zu verrechnen.
  • Verluste aus der Zeit vor der Einführung wären von dieser Entlastung ausgeschlossen.
  • Für bestehende Bestände würden der tatsächliche Kaufpreis und der Marktwert Ende 2028 verglichen; der höhere Betrag würde als Anschaffungswert angesetzt.
  • Die Regierung begründet die Verschiebung mit dem für 2029 erwarteten Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten und noch unfertigen heimischen Regeln.
  • Verbesserungsmaßnahmen sind für die erste Hälfte des Jahres 2027, detaillierte Standards für die erste Hälfte des Jahres 2028 vorgesehen.
  • Wenn das Paket wie geplant in Kraft tritt, wären die erste Jahreserklärung und Steuerzahlung für Einkünfte aus 2029 im Mai 2030 fällig.
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