Usbekistan führt für Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren ein

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Uzbekistan Sets Prison Terms of Up to 10 Years for Joining Banned Organisations

Haftstrafen, Geldbußen und ein öffentliches Register

Usbekistan hat seine Gesetzgebung zu Extremismus geändert und für die Mitgliedschaft in extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen Haftstrafen von fünf bis zehn Jahren festgelegt. Das teilte das Justizministerium mit. Die Änderungen sehen außerdem Verwaltungssanktionen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit extremistischem Material und Symbolen vor. Zudem soll das Ministerium ein öffentlich zugängliches elektronisches Register führen.

Inhalt
  1. Haftstrafen, Geldbußen und ein öffentliches Register
  2. Welche Handlungen werden mit einer Haftstrafe geahndet?
  3. Welche Materialien und Symbole sind erfasst?
  4. Wie hoch sind die Verwaltungssanktionen?
  5. Wann kann ein wiederholter Verstoß ein Strafverfahren nach sich ziehen?
  6. Was wird im elektronischen Register aufgeführt?
  7. Wie gelangt Material vor den Obersten Gerichtshof?
  8. Weiter gefasster Begriff und Schutz für Hinweisgeber
  9. Die wichtigsten Punkte

Bürgern drohen für die Ordnungswidrigkeiten Geldbußen in Höhe des 50- bis 100-Fachen des Basisberechnungsbetrags. Für Amtsträger sind Geldbußen in Höhe des 100- bis 150-Fachen vorgesehen. Alternativ kann Verwaltungshaft von bis zu 15 Tagen verhängt werden. Gegenstände, die bei der Tat verwendet wurden, werden eingezogen.

Die Gesetzgebung ersetzt zudem in bestehenden Rechtsvorschriften den Begriff „religiöser Extremismus“ durch „Extremismus“. Neben den strafrechtlichen Sanktionen legen die Änderungen fest, wie Organisationen, Materialien und bestimmte Online-Quellen in einem Register erfasst werden, das über die offizielle Website des Justizministeriums zugänglich sein soll.

Der Senat des Oliy Majlis verabschiedete das Gesetz am 13. August 2026. Es tritt am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft. Wann diese Veröffentlichung erfolgt, wann das Register freigeschaltet wird und wie hoch der Geldwert ist, der den Geldbußen bei der Umrechnung in usbekische Sum zu Grunde gelegt wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Welche Handlungen werden mit einer Haftstrafe geahndet?

Die Bestimmung des Strafgesetzbuches sieht für die Mitgliedschaft in extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen eine Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren vor. Sie betrifft die Mitgliedschaft in einer Organisation. Die in der Mitteilung beschriebenen Verwaltungsvorschriften beziehen sich dagegen auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit Materialien, Kennzeichen und Symbolen.

Die Formulierung erfasst mehrere Kategorien von Organisationen. Separatismus bezeichnet im Allgemeinen Bestrebungen, ein Gebiet von einem bestehenden Staat abzuspalten. Für die Einordnung der Änderung ist entscheidend, welche Handlungen unter die jeweilige Vorschrift fallen: Die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation wird mit einer Haftstrafe geahndet, während für die unten beschriebenen Verstöße im Zusammenhang mit bestimmten Materialien und Symbolen Verwaltungssanktionen gelten.

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Die Mindest- und Höchststrafe bilden den Strafrahmen, den die Änderung festlegt. Die Mitteilung enthält keine Aufschlüsselung der Strafen nach verschiedenen Formen der Mitgliedschaft und nennt auch keine einzelnen Organisationen, für die die Vorschrift gilt.

Welche Materialien und Symbole sind erfasst?

Die Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes erfassen die Herstellung bestimmter Materialien sowie deren Aufbewahrung mit dem Ziel, sie zu verbreiten. Dazu zählen Materialien mit extremistischen, separatistischen oder fundamentalistischen Ideen, Aufrufe zu Massakern oder zur gewaltsamen Vertreibung von Bürgern sowie Inhalte, die in der Bevölkerung Panik auslösen sollen.

Die Vorschrift erfasst auch die Herstellung oder Aufbewahrung von Kennzeichen und Symbolen extremistischer und terroristischer Organisationen mit dem Ziel, sie zu verbreiten oder öffentlich zu zeigen. Gemeint sind damit Erkennungszeichen oder Embleme, die mit solchen Organisationen in Verbindung stehen und verbreitet oder gezeigt werden sollen.

Die in der Mitteilung beschriebene Vorschrift knüpft an eine bestimmte Absicht an. Bei der Aufbewahrung von Materialien geht es um die Absicht, sie zu verbreiten. Bei Kennzeichen und Symbolen von Organisationen ist die Absicht maßgeblich, sie zu verbreiten oder zu zeigen. Diese Einzelheiten verdeutlichen, welche Tätigkeiten die neuen Verwaltungsvorschriften erfassen.

Die Sanktionen verbinden eine Geldbuße oder eine kurze Haftdauer mit der Einziehung der betroffenen Gegenstände. Die Einziehung bedeutet, dass diese Gegenstände im Rahmen der rechtlichen Folgen des Verstoßes weggenommen werden.

Wie hoch sind die Verwaltungssanktionen?

Usbekistan bemisst diese Geldbußen als Vielfaches des Basisberechnungsbetrags, einer standardisierten Recheneinheit für bestimmte gesetzliche Zahlungen und Sanktionen. Um den zu zahlenden Betrag in Sum zu ermitteln, muss der jeweils geltende Basisberechnungsbetrag mit dem in der Sanktion genannten Faktor multipliziert werden.

  • Bürger: Geldbuße in Höhe des 50- bis 100-Fachen des Basisberechnungsbetrags.
  • Amtsträger: Geldbuße in Höhe des 100- bis 150-Fachen des Basisberechnungsbetrags.
  • Alternative Sanktion: Verwaltungshaft von bis zu 15 Tagen.
  • Bei der Tat verwendete Gegenstände: Einziehung.

Die beiden Geldbußenstufen unterscheiden sich erheblich. Die Mindestgeldbuße für Amtsträger, das 100-Fache des Basisberechnungsbetrags, entspricht der Höchstgeldbuße für Bürger. Für Amtsträger beträgt die Höchstgeldbuße das 150-Fache, für Bürger das 100-Fache des Betrags.

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Verwaltungshaft ist eine andere Sanktion als die Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren für die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Die beiden Vorschriften sind auseinanderzuhalten: Das Gesetz sieht für unterschiedliche Handlungen unterschiedliche Sanktionen vor.

Wann kann ein wiederholter Verstoß ein Strafverfahren nach sich ziehen?

In den Beratungen des Senats wurde eine Verwaltungssanktion als erste Reaktion auf bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit der Herstellung extremistischer Materialien oder ihrer Aufbewahrung zur Verbreitung beschrieben. Eine Wiederholung der Tat nach Verhängung einer Verwaltungssanktion würde demnach strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Für die von den Senatoren erörterten Verstöße im Zusammenhang mit Materialien ergibt sich daraus eine Abfolge: Ein erster Verstoß kann zu einer Verwaltungssanktion führen; bei einer Wiederholung nach dieser Sanktion kann strafrechtliche Haftung eintreten. Die vorherige Bestrafung ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem späteren Strafverfahren.

Die Haftstrafe für die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation ist in einer anderen Vorschrift geregelt. Der Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren gilt für die Mitgliedschaft, während sich die Erläuterung des Senats auf die Verschärfung der Folgen bestimmter wiederholter Handlungen im Zusammenhang mit Materialien bezieht. Für diese wiederholten Verstöße nennt die Mitteilung keinen Strafrahmen.

Die beschriebenen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 13. August 2026: Der Senat verabschiedete das Gesetz und erörterte den Umgang mit erstmaligen und wiederholten Verstößen im Zusammenhang mit Materialien.
  • Mitteilung des Justizministeriums: Das Ministerium erläuterte die Änderungen des Strafgesetzbuches und der Verwaltungsvorschriften.
  • Amtliche Veröffentlichung: Das Gesetz tritt an diesem Tag in Kraft.

Was wird im elektronischen Register aufgeführt?

Die Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Extremismus übertragen dem Justizministerium die Verantwortung für ein elektronisches Register extremistischer Organisationen, Materialien und Quellen. Das Register soll auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht und öffentlich einsehbar sein.

Es erfasst nicht nur Organisationen, die bereits als extremistisch eingestuft wurden. Aufgeführt werden auch Organisationen, deren Tätigkeit wegen eines Zusammenhangs mit extremistischen Aktivitäten ausgesetzt wurde. Wer das Register nutzt, muss daher auf den jeweils vermerkten Status einer Organisation achten.

Das Register umfasst vier Kategorien:

  • Organisationen, deren Tätigkeit wegen eines Zusammenhangs mit extremistischen Aktivitäten ausgesetzt wurde.
  • Als extremistisch eingestufte Organisationen.
  • Als extremistisch eingestufte Materialien.
  • Elektronische Quellen in Telekommunikationsnetzen oder im Internet, über die innerhalb eines Jahres mindestens zweimal extremistische Materialien veröffentlicht und verbreitet wurden.
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Die Schwelle für elektronische Quellen macht wiederholte Aktivitäten anhand einer Zahl messbar: mindestens zwei Fälle innerhalb eines Jahres. Das Register kann damit sowohl einzelne Materialien als auch elektronische Quellen erfassen, über die wiederholt Inhalte veröffentlicht und verbreitet wurden.

Der öffentliche Zugang bietet Einzelpersonen und Organisationen die Möglichkeit, das amtliche Register einzusehen. Sein praktischer Nutzen hängt davon ab, dass die Einträge die jeweilige Organisation, das Material oder die Quelle und ihren rechtlichen Status korrekt wiedergeben.

Wie gelangt Material vor den Obersten Gerichtshof?

Die für die Extremismusbekämpfung zuständigen staatlichen Stellen leiten das Verfahren ein, mit dem ein Material oder eine Quelle als extremistisch eingestuft werden soll. Sie richten einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft und fügen eine fachliche Bewertung bei, die das Vorliegen extremistischen Materials bestätigt.

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft anschließend, ob die dem Antrag beigefügten Unterlagen hinreichend begründet sind. Stimmt sie dem Antrag zu, legt der Generalstaatsanwalt oder ein Stellvertreter dem Obersten Gerichtshof einen Antrag vor.

Der Oberste Gerichtshof entscheidet nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren über die Einstufung des Materials oder der Quelle als extremistisch. Das Verfahren umfasst somit eine Bewertung durch die zuständige staatliche Stelle, eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und einen Antrag an das höchste Gericht des Landes.

Die fachliche Bewertung hat in diesem Verfahren eine klar umrissene Funktion: Sie stützt den Antrag, indem sie den Inhalt prüft. Die Staatsanwaltschaft kontrolliert die Grundlage des Antrags, und der Oberste Gerichtshof trifft die in der Gesetzgebung vorgesehene gerichtliche Entscheidung. Diese Schritte zeigen, wie Inhalte von einer ersten staatlichen Prüfung bis zur formellen Einstufung als extremistisch gelangen können.

Weiter gefasster Begriff und Schutz für Hinweisgeber

Mit dem Ersatz von „religiöser Extremismus“ durch „Extremismus“ entfällt der religiöse Zusatz in den betroffenen Rechtsvorschriften. Damit steht der Begriff neben Bestimmungen, die ausdrücklich extremistische, separatistische und fundamentalistische Ideen und Aktivitäten erfassen.

Die Senatoren erklärten außerdem, das Gesetz werde den Begriff des Extremismus präzisieren und die Mechanismen zum Schutz von Menschen verbessern, die extremistische Aktivitäten melden. Die Mitteilung enthält weder nähere Angaben zu diesen Schutzmechanismen noch zur überarbeiteten Definition. Diese Teile des Gesetzes sind wichtig, um den gesamten Umfang der Änderungen zu verstehen.

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Das Gesetzespaket verbindet mehrere konkrete Änderungen: einen Strafrahmen für die Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen, Verwaltungssanktionen für bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Materialien und Symbolen, einen Weg zur strafrechtlichen Haftung für bestimmte wiederholte Handlungen sowie ein öffentliches Register, dem ein Verfahren unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichtshofs zugrunde liegt.

Für Bürger, Amtsträger und Organisationen sind vor allem die von den jeweiligen Vorschriften erfassten Handlungen, die mit der Herstellung oder Aufbewahrung von Materialien und Symbolen verbundene Absicht sowie der Status der Registereinträge von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Ab dem Tag der amtlichen Veröffentlichung gelten die Änderungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Mitgliedschaft in extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen wird mit einer Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren geahndet.
  • Für bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Materialien und Symbolen drohen Geldbußen oder Verwaltungshaft von bis zu 15 Tagen sowie die Einziehung der Gegenstände.
  • Bürgern drohen Geldbußen in Höhe des 50- bis 100-Fachen des Basisberechnungsbetrags, Amtsträgern in Höhe des 100- bis 150-Fachen.
  • In den Beratungen des Senats wurde für bestimmte wiederholte Verstöße im Zusammenhang mit Materialien nach einer Verwaltungssanktion eine strafrechtliche Haftung beschrieben.
  • Das Justizministerium führt ein öffentliches elektronisches Register zu Organisationen, Materialien und erfassten elektronischen Quellen.
  • Anträge auf Einstufung von Materialien oder Quellen als extremistisch werden über die Generalstaatsanwaltschaft an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet.
  • Der Senat verabschiedete das Gesetz am 13. August 2026. Es tritt mit der amtlichen Veröffentlichung in Kraft.
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