Tausende Beschwerden, wenige Löschungen und fehlende Daten aus dem Ausland
Südkoreas überarbeitetes Gesetz über Informations- und Kommunikationsnetze hat bei fünf inländischen Plattformen zu 2.732 Beschwerden wegen Falschinformationen geführt. Allerdings wurden nur 27 Fälle von Löschungen oder einer geringeren Sichtbarkeit gemeldet. Google, Meta, X und TikTok legten die von der Aufsichtsbehörde angeforderten Zahlen zu Beschwerden und Reaktionen nicht vor. Damit fehlt ein erheblicher Teil der Daten für die erste Untersuchung, wie das Gesetz in der Praxis wirkt.
Inhalt
- Tausende Beschwerden, wenige Löschungen und fehlende Daten aus dem Ausland
- Was hat sich geändert und wann?
- Welche Plattformen und Inhalte fallen unter das Gesetz?
- Was gilt als manipulierte Falschinformation?
- So funktionieren Beschwerden und Einsprüche
- Wer muss mit Schadensersatz in bis zu fünffacher Höhe des Verlusts rechnen?
- Für den Zuschlag von einer Milliarde Won gelten eigene Voraussetzungen
- Was die ersten Zahlen der Plattformen tatsächlich zeigen
- Transparenz bleibt die offene Bewährungsprobe
- Die wichtigsten Punkte
Die Zahlen aus Südkorea beziehen sich auf unterschiedliche Zeiträume nach Inkrafttreten des Gesetzes am 7. Juli. Bei Naver gingen bis zum 31. August 900 Beschwerden ein, bei Kakao bis zum 28. September 895 und bei DC Inside bis zum 30. September 829. Nate Communications verzeichnete bis zum 30. September 66 Beschwerden, Daum 42. Naver und Kakao ergriffen keine Maßnahmen gegen die gemeldeten Inhalte. DC Inside löschte 26 Beiträge, Nate schränkte in einem Fall die Sichtbarkeit ein.
Damit steht die praktische Anwendung des Gesetzes im Mittelpunkt der Debatte. Die Regierung beschreibt es als Rahmen für die Verantwortung von Plattformen und Entschädigungen für Betroffene, nicht als System, mit dem Behörden Beiträge für falsch erklären und löschen lassen können. Kritiker sorgen sich sowohl vor übermäßiger Moderation als auch davor, dass sich die Regeln nur schwer durchsetzen lassen könnten.
Die Unterscheidung ist wichtig: Eine Beschwerde beweist nicht, dass eine Information falsch ist, und eine Entscheidung einer Plattform ist kein Gerichtsurteil. Die frühen Zahlen zeigen, wie Unternehmen auf Meldungen reagiert haben. Sie belegen weder, wie viele Beiträge rechtlich als Falschinformationen einzustufen waren, noch wie viele Betroffene einen entschädigungsfähigen Schaden erlitten.
Was hat sich geändert und wann?
Die Rundfunk-, Medien- und Kommunikationskommission unter dem Vorsitz von Kim Jong-cheol gab die Zustimmung des Kabinetts zu den Änderungen in ihrer Mitteilung zur Kabinettszustimmung vom 30. Dezember 2025 bekannt. Sie nannte drei zentrale Änderungen: höhere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für bestimmte Veröffentlichende, von großen Plattformen festgelegte Moderationsregeln und ein Transparenzzentrum zur Unterstützung privater Faktenprüfungsarbeit.
Die offiziellen Dokumente nennen unterschiedliche Inkrafttretensdaten. In der Mitteilung vom Dezember war der 5. Juli als geplantes Datum genannt, während die Leitlinien der Regierung vom 30. Juli 2026 besagen, dass das Gesetz am 7. Juli in Kraft trat. Auch die späteren Zahlen zu Plattformbeschwerden verwenden den 7. Juli als Stichtag. Warum zwei verschiedene Daten genannt werden, wird nicht erklärt.
Die Abfolge der Ankündigungen und Berichtszeiträume:
- 30. Dezember 2025: Die Zustimmung des Kabinetts wurde bekannt gegeben; detaillierte Voraussetzungen sollten noch durch nachgeordnete Rechtsvorschriften festgelegt werden.
- 7. Juli 2026: Das Inkrafttretensdatum, das in den späteren Leitlinien der Regierung und bei der Erfassung der Beschwerden genannt wird.
- 30. Juli 2026: Die Leitlinien der Regierung erläuterten die Benennung von Plattformen, Schwellenwerte für Veröffentlichende und Beschwerdeverfahren.
- 31. August: Stichtag für die 900 Beschwerden bei Naver.
- 28. September: Stichtag für die 895 Beschwerden bei Kakao.
- 30. September: Stichtag für Daum, Nate Communications und DC Inside.
Die unterschiedlichen Stichtage schränken direkte Vergleiche ein. Die Zahlen von Naver decken einen kürzeren Zeitraum ab als die mehrerer anderer Dienste. Die Gesamtzahlen sollten daher nicht als Rangliste der Beschwerdequoten über denselben Zeitraum betrachtet werden.
Welche Plattformen und Inhalte fallen unter das Gesetz?
Die Leitlinien der Regierung zur Politik vom Juli setzen die Schwelle für große Plattformen bei durchschnittlich mindestens einer Million Nutzerinnen und Nutzern pro Tag an. Sie nennen neun ausgewiesene Anbieter: Naver, Kakao, Nate, DC Inside, AXZ, Google, Meta, X und TikTok. Diese Unternehmen müssen eigene Regeln festlegen und anwenden sowie Berichte über den Umgang mit rechtswidrigen oder manipulierten Falschinformationen veröffentlichen.
In der Liste der ausgewiesenen Anbieter und in der Aufschlüsselung der Beschwerden werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. Erstere nennt AXZ, während die zweite Daum gesondert unter den fünf inländischen Diensten aufführt. Daum sollte nicht zur Liste der neun Anbieter hinzugezählt werden, als bezeichneten beide Listen dieselben Kategorien.
Private KakaoTalk-Unterhaltungen, Direktnachrichten und andere private Kommunikation fallen laut Regierung nicht unter die Regeln zur Verbreitung von Falschinformationen. Das Gesetz räumt Behörden weder Zugriff auf solche Unterhaltungen noch Befugnisse zu deren Überwachung ein.
Entscheidend ist, ob Inhalte öffentlich verbreitet werden, nicht der Name der App. Offene Chats auf KakaoTalk können unter die Regeln fallen, wenn eine nicht näher bestimmte Gruppe von Personen beitreten kann und die Informationen öffentlich verbreitet werden. Eine private Unterhaltung und eine öffentlich zugängliche Diskussion im selben Dienst können daher unterschiedlich behandelt werden.
Die Regierung erklärt außerdem, politische Kritik und persönliche Meinungen würden nicht allein deshalb reguliert, weil sie Behörden infrage stellen oder jemanden beleidigen. Das bedeutet nicht, dass jede öffentlich veröffentlichte Nachricht ausgenommen ist: Bei der rechtlichen Bewertung kommt es auf ihren Inhalt, ihren Zweck und den entstandenen Schaden an.
Was gilt als manipulierte Falschinformation?
Die Regierung beschreibt eine kumulative Prüfung, bei der alle erforderlichen Elemente vorliegen müssen. Wer die Information veröffentlicht, muss wissen, dass sie ganz oder teilweise falsch ist oder so verändert wurde, dass sie mit einer Tatsache verwechselt werden kann. Außerdem muss die Absicht bestehen, Schaden anzurichten oder einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Hinzukommen muss eine Verletzung eines rechtlich geschützten Interesses, etwa des Ansehens einer Person, ihrer Eigentumsrechte oder des öffentlichen Interesses.
Das ist enger gefasst, als jeden sachlichen Fehler als verbotene Falschinformation zu behandeln. Eine unzutreffende Aussage allein erfüllt nicht alle Voraussetzungen. Auch Wissen, Absicht und Schaden sind relevant, etwa wenn jemand mit Werbung oder Aufrufen Geld verdient.
Zu den offiziellen Beispielen zählt ein Video, das durch sensationsheischende Bearbeitung ein unbestätigtes Gerücht über eine prominente Person als scheinbare Tatsache darstellt. Ein weiteres Beispiel ist ein Interview, dessen Aussagen umgestellt, teilweise gelöscht oder aus dem Zusammenhang gerissen werden, sodass eine andere Bedeutung entsteht als im Original. Auch in diesen Fällen müssen die erforderliche schädigende Absicht oder ein unrechtmäßiger finanzieller Zweck nachgewiesen werden.
Satire und Parodie werden als Ausnahmen aufgeführt, allerdings mit einer Einschränkung. Auch Material, das satirisch wirkt, kann darunterfallen, wenn es die erforderlichen Bedingungen hinsichtlich schädigender Absicht oder unrechtmäßigen Gewinns sowie der Verletzung geschützter Interessen erfüllt. Einen Beitrag als Parodie zu bezeichnen, entscheidet nicht automatisch über seinen rechtlichen Status.
Hassrede und diskriminierende Äußerungen werden gesondert von Falschinformationen behandelt. Die Leitlinien erfassen die unmittelbare Aufstachelung zu Gewalt oder Diskriminierung sowie die schwerwiegende Verbreitung von Hass, die die Menschenwürde erheblich verletzt und an Merkmale wie ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Region, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sozialen und finanziellen Status anknüpft. Politische Kritik, Satire und bloße Beleidigungen reichen für sich genommen nicht aus; auch der Kontext und die gesellschaftlichen Auswirkungen müssen bewertet werden.
So funktionieren Beschwerden und Einsprüche
Jede Person kann mutmaßlich rechtswidrige oder manipulierte Falschinformationen bei einer erfassten Plattform melden. Eine Meldung muss den Fundort der Inhalte, etwa die URL, nennen, die Beschwerde erläutern und Belege enthalten. Das Meldeverfahren verlangt außerdem Angaben zur Identität und zu den Kontaktdaten der beschwerdeführenden Person. Eine unbegründete Behauptung gilt somit nicht als vollständige Einreichung.
Eine Beschwerde führt nicht automatisch zur Löschung eines Beitrags. Plattformen prüfen Meldungen anhand ihrer eigenen Regeln und können Inhalte löschen oder sperren, ihre Sichtbarkeit einschränken, ein Konto aussetzen oder untätig bleiben. Nach Angaben der Regierung sollten Unternehmen die Meldungen eigenständig prüfen und nicht bloß zählen, wie viele Menschen sich beschweren.
Plattformen müssen der beschwerdeführenden Person und der veröffentlichenden Person ihre Entscheidung und deren Gründe mitteilen und über das Einspruchsverfahren informieren. Beide Seiten können innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung Einspruch einlegen. Nicht beigelegte Streitfälle können dem Schlichtungsverfahren der Rundfunk-, Medien- und Kommunikationsprüfungskommission vorgelegt werden. Auch ein Gerichtsverfahren ist möglich.
Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben getrennt. Eine Plattform entscheidet nach ihren Nutzungsregeln, wie sie vorgeht. Über zivilrechtlichen Schadensersatz entscheiden Gerichte. Die Aufsichtsbehörde entscheidet gesondert, ob wegen wiederholter Verbreitung ein Zuschlag gerechtfertigt ist, allerdings nur auf Grundlage eines rechtskräftigen Gerichtsurteils. Die Regierung erklärt, sie könne im Rahmen dieser Regelung nicht unmittelbar bestimmen, ob ein Beitrag falsch ist, und dessen Löschung anordnen.
In der Mitteilung vom Dezember heißt es außerdem, dass manipulierte Falschinformationen nicht in den Zuständigkeitsbereich der beratenden Prüfungskommission fallen, anders als rechtswidrige Informationen. Diese Unterscheidung ist nicht mit der gesonderten Möglichkeit zu verwechseln, ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Wer muss mit Schadensersatz in bis zu fünffacher Höhe des Verlusts rechnen?
Die verschärften Schadensersatzbestimmungen richten sich gegen Personen, die gewerbsmäßig Informationen oder Meinungen an die Öffentlichkeit vermitteln und bestimmte Umsatz- und Reichweitenschwellen erreichen. Nach den Leitlinien vom Juli muss eine veröffentlichende Person in den drei vorangegangenen Monaten mit mindestens drei Beiträgen Einnahmen erzielt haben, auch aus Werbung.
Außerdem muss sie entweder mindestens 100.000 Abonnentinnen und Abonnenten haben oder mit in diesem Dreimonatszeitraum veröffentlichten Inhalten durchschnittlich mindestens 100.000 Aufrufe pro Monat erzielen. Die beiden Reichweitenschwellen gelten alternativ; beide müssen nicht erfüllt sein. Ein monetarisierter Kanal, der den Schwellenwert bei den Abonnements unterschreitet, kann daher über seine Aufrufzahlen darunterfallen.
Artikel 44-10 erlaubt einem Gericht, bei Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen bis zum Fünffachen des tatsächlichen Schadens zuzusprechen. Das ist ein Höchstbetrag, kein automatischer Anspruch für jeden falschen Beitrag oder jede erfolgreiche Beschwerde. Ob eine Haftung besteht und wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach den gerichtlichen Feststellungen, unter anderem zur erforderlichen Absicht, zum Zweck und zur Verletzung geschützter Interessen.
YouTube-Kanäle, Nachrichtenseiten und die Social-Media-Konten von Medienorganisationen können unter die Regeln fallen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Informationen im öffentlichen Interesse sind jedoch von den erhöhten Schadensersatzansprüchen ausgenommen. In der Mitteilung vom Dezember werden ausdrücklich Informationen über Verhalten genannt, das unter das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Interesse fällt, sowie über nach dem Gesetz gegen unlautere Aufforderungen und Korruption verbotenes Verhalten und vergleichbare Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Artikel 44-11 enthält Schutzvorkehrungen gegen einen Missbrauch durch Personen des öffentlichen Lebens, darunter Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter sowie Leiterinnen und Leiter öffentlicher Einrichtungen. In der Mitteilung werden ein Verfahren für eine gerichtliche Zwischenentscheidung, die Pflicht öffentlicher Personen, diese Entscheidung offenzulegen, sowie ein Mechanismus für eine Ausgleichszahlung in umgekehrter Richtung beschrieben. Diese Schutzregeln sollen verhindern, dass Schadensersatzklagen als Mittel gegen Informationen im öffentlichen Interesse eingesetzt werden.
Für den Zuschlag von einer Milliarde Won gelten eigene Voraussetzungen
Der maximale Verwaltungzuschlag von einer Milliarde Won wird nicht allein dadurch fällig, dass umstrittene Informationen veröffentlicht werden. Laut Regierung gilt er für gewerbsmäßige Veröffentlichende, die Informationen mindestens zweimal verbreiten, nachdem diese in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil als Falschinformationen eingestuft wurden.
Die veröffentlichende Person muss außerdem in den drei Monaten vor der Verbreitung mit mindestens drei Beiträgen Einnahmen erzielt haben. In der offiziellen Erläuterung dieses Zuschlags werden die Schwellenwerte von 100.000 Abonnentinnen und Abonnenten oder Aufrufen, die für den erhöhten zivilrechtlichen Schadensersatz gelten, nicht erneut genannt. Für beide Regelungen gelten daher nicht dieselben Anspruchsvoraussetzungen.
Das Erfordernis eines rechtskräftigen Urteils unterscheidet den Zuschlag von einer ersten Beschwerde oder einer Moderationsentscheidung der Plattform. Eine Plattform kann einen Beitrag löschen, ohne dass dadurch die Voraussetzungen für die maximale Geldbuße erfüllt wären.
Zum Zeitpunkt der frühen Berichte über die Umsetzung waren keine entsprechenden Klagen oder Zuschlagsfälle gemeldet worden. Das beschreibt lediglich den Berichtszeitraum und beweist weder, dass es später keine Fälle gibt, noch, dass die Bestimmungen nicht angewendet werden können.
Was die ersten Zahlen der Plattformen tatsächlich zeigen
Die für Naver, Kakao und Daum gemeldeten 1.837 Beschwerden sind Teil der insgesamt 2.732 Beschwerden bei allen fünf inländischen Diensten und kein widersprüchlicher Gesamtwert. Naver ergriff bei keiner der 900 Meldungen Maßnahmen, Kakao wies 895 zurück und Daum blieb bei 41 seiner 42 Meldungen untätig. Der verbleibende Fall bei Daum wurde von der Koreanischen Organisation für Internet-Selbstregulierung geprüft, kurz KISO.
DC Inside löschte 26 Beiträge von 829 gemeldeten und wies 803 Beschwerden zurück. Nate Communications schränkte in einem von 66 Fällen die Sichtbarkeit ein. Die 27 Maßnahmen bei allen fünf Diensten entsprechen etwa einem Prozent der 2.732 Beschwerden. Der Anteil gelöschter Beiträge bei DC Inside lag bei rund 3,1 Prozent, der Anteil der Sichtbarkeitseinschränkungen bei Nate bei etwa 1,5 Prozent.
Diese Berechnungen messen die erfassten Reaktionen auf Beschwerden, nicht die Verbreitung von Falschinformationen. Aus den Zahlen geht nicht hervor, wie viele Meldungen denselben Inhalt betrafen, warum einzelne Beschwerden zurückgewiesen wurden, wie viele Einsprüche folgten oder ob Beschwerdeführende letztlich eine Entschädigung erhielten.
Die Zahlen belegen auch nicht, dass Plattformen berechtigte Ansprüche ignorierten. Eine geringe Maßnahmenquote könnte darauf zurückzuführen sein, dass Beschwerden die rechtlichen Anforderungen oder die Regeln der Dienste nicht erfüllten, dass Unternehmen die Regeln restriktiv auslegten oder dass andere Faktoren eine Rolle spielten. Ohne veröffentlichte Begründungen und Ergebnisse von Einsprüchen lässt sich anhand der Gesamtzahlen allein nicht zwischen diesen Erklärungen unterscheiden.
Transparenz bleibt die offene Bewährungsprobe
Google, Meta, X und TikTok antworteten nicht auf die Anfrage der Aufsichtsbehörde zu Zahlen über Beschwerden und ergriffene Maßnahmen. Dadurch ist ein Vergleich zwischen inländischen und ausländischen Diensten nicht möglich; zudem bleibt das Gesamtaufkommen der Beschwerden bei allen neun ausgewiesenen Anbietern unbekannt.
Lee Ju-hee, Abgeordnete der Demokratischen Partei im zuständigen Ausschuss der Nationalversammlung für Wissenschaft, Technologie, Rundfunk und Kommunikation, forderte eine genauere Prüfung der Umsetzung. In einer aus dem Koreanischen übersetzten Stellungnahme bezeichnete sie die fehlenden Zahlen aus dem Ausland als Hindernis für die Bewertung des Gesetzes:
Ohne die Lage bei großen ausländischen Plattformen mit vielen Nutzerinnen und Nutzern im Inland zu kennen, können wir den Zweck des Gesetzes nicht erfüllen.
Die Grenzen der Durchsetzung waren zum Teil beabsichtigt. Laut Mitteilung der Regierung vom Dezember wurden Strafbestimmungen im Zusammenhang mit den Moderationsregeln der Plattformen gestrichen, um deren Autonomie zu wahren und übermäßige Belastungen zu vermeiden. In späteren Berichten wurde außerdem darauf hingewiesen, dass bei einer unterlassenen Veröffentlichung der vorgeschriebenen Berichte keine Strafen vorgesehen sind, was die Durchsetzung erschwert.
Das geplante Transparenzzentrum für Informations- und Kommunikationsdienste soll Unterstützung leisten und ist keine zentrale Stelle, die über den Wahrheitsgehalt entscheidet. Zu seinen Aufgaben zählen die Unterstützung privater Faktenprüfungsarbeit, Forschung, Bildung, internationale Zusammenarbeit und der Aufbau von Datenbanken. Plattformen sind nicht verpflichtet, die Schlussfolgerungen privater Faktenprüfungsgruppen zu übernehmen.
Konkrete Fragen bleiben offen: Werden Begründungen für Moderationsentscheidungen zugänglich gemacht? Korrigieren Einspruchsverfahren Fehler? Wie werden koordinierte Meldewellen behandelt? Und werden ausländische Anbieter vergleichbare Daten veröffentlichen? Die frühen Zahlen geben darauf keine Antwort. Ein nächster Anhörungstermin, eine Frist für ein Gerichtsverfahren oder ein Veröffentlichungstermin wird nicht genannt.
Die wichtigsten Punkte
- Bei fünf inländischen Diensten gingen 2.732 Beschwerden ein; 26 Beiträge wurden gelöscht und in einem Fall die Sichtbarkeit eingeschränkt.
- Google, Meta, X und TikTok legten die angeforderten Zahlen zu Beschwerden und Reaktionen nicht vor.
- Die Leitlinien der Regierung nennen den 7. Juli als Inkrafttretensdatum; in der früheren Mitteilung zur Kabinettszustimmung war der 5. Juli angegeben.
- Private Nachrichten sind ausgenommen, öffentlich zugängliche offene Chats können jedoch erfasst sein.
- Falschinformationen setzen voraus, dass jemand von der Falschheit oder Manipulation weiß, schädigend handeln oder einen unrechtmäßigen Vorteil erlangen will und geschützte Interessen verletzt werden.
- Gewerbsmäßig veröffentlichende Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können gerichtlich zu Schadensersatz in bis zu fünffacher Höhe des tatsächlichen Schadens verurteilt werden; Informationen im öffentlichen Interesse sind geschützt.
- Ein Zuschlag von bis zu einer Milliarde Won setzt die wiederholte Verbreitung von Informationen voraus, die Gegenstand eines rechtskräftigen Gerichtsurteils sind.
- Beschwerdeführende und Veröffentlichende können innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung Einspruch gegen Plattformentscheidungen einlegen.






