Thailand schlägt strengere E-Commerce-Regeln zu Gebühren, Verkäuferprüfungen und Lieferdiensten vor

9 Min. Lesezeit
Thailand Proposes Tougher E-Commerce Rules on Fees, Seller Checks and Delivery Choice

Plattformen mit Marktmacht sollen strengeren Pflichten unterliegen

Die thailändische Wettbewerbskommission hat am 4. November 2026 eine öffentliche Konsultation zu geplanten Regeln eröffnet. Diese würden E-Commerce-Plattformen mit Marktmacht oder einer beherrschenden Stellung verpflichten, Nutzer zu überprüfen, die Rechtmäßigkeit und Sicherheit von Waren und Dienstleistungen zu überwachen und alle sechs Monate Compliance-Berichte einzureichen. Plattformen mit einem Marktanteil von weniger als 10 Prozent wären ausgenommen.

Inhalt
  1. Plattformen mit Marktmacht sollen strengeren Pflichten unterliegen
  2. Welche Unternehmen wären betroffen?
  3. Gebühren sollen stärker geprüft werden
  4. Die Wahl des Lieferdienstes rückt in den Mittelpunkt
  5. Verkäuferprüfungen und Berichte alle sechs Monate
  6. Auch Algorithmen und Verkäuferdaten stehen im Fokus
  7. Wie Konsultationen und Leitlinien zusammenhängen
  8. Was die Durchsetzung für Unternehmen bedeuten könnte
  9. Wichtige Punkte

Der Vorschlag würde außerdem transparente, an den Kosten orientierte Servicegebühren vorschreiben, für Gebührenerhöhungen eine vorherige Mitteilung oder Genehmigung einführen und Plattformen untersagen, Käufer und Verkäufer zu angeschlossenen Lieferdiensten zu lenken. Verkäufer, die konkurrierende Lieferdienste nutzen, wären vor einer Benachteiligung geschützt.

Die Konsultation läuft bis zum 3. Dezember 2026. Für Händler greift der Vorschlag in alltägliche Entscheidungen darüber ein, welche Kosten der Online-Verkauf verursacht und welches Unternehmen eine Bestellung ausliefert. Für Käufer würde er den erfassten Plattformen die Verantwortung auferlegen, zu prüfen, wer ihre Dienste nutzt, und zu überwachen, welche Waren angeboten werden.

Thailand wendet Wettbewerbsleitlinien auch auf die umfassenderen Geschäftsbeziehungen rund um Online-Marktplätze an, darunter Beziehungen zu Verkäufern, Logistikunternehmen, Werbetreibenden und Zahlungsdienstleistern. Die Leitlinien behandeln Preispraktiken, die Sichtbarkeit von Produkten und Beschränkungen für Geschäftspartner. Der Vorschlag vom November würde für Plattformen, die unter die festgelegten Kriterien fallen, konkrete Betriebs- und Berichtspflichten ergänzen.

Welche Unternehmen wären betroffen?

Die geplanten Regeln richten sich an Plattformen mit Marktmacht oder einer beherrschenden Marktstellung. Unternehmen mit einem Marktanteil unterhalb der Schwelle von 10 Prozent wären ausgenommen. Marktmacht bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, die Handelsbedingungen, etwa Gebühren oder den Zugang zu Kunden, zu beeinflussen, weil anderen Unternehmen nur begrenzte praktische Alternativen zur Verfügung stehen.

Durch den Schwellenwert kommt es darauf an, wie der relevante Markt definiert wird. Der Marktanteil einer Plattform hängt davon ab, welche Dienstleistungen zusammengerechnet und wie die Aktivitäten gemessen werden. Aus der Zusammenfassung der Konsultation geht weder hervor, wie diese Berechnung erfolgen soll, noch wie stark Gebühren erhöht werden dürfen oder wann die geplanten Vorgaben in Kraft treten würden.

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Die früheren Leitlinien, die im August 2025 zur Konsultation gestellt wurden, enthielten eine weit gefasste Definition einer E-Commerce-Plattform. Sie schlossen elektronische Systeme ein, über die Käufe oder andere geschäftliche Interaktionen mit Unternehmen zustande kommen, unabhängig davon, ob die Plattform eine Servicegebühr erhebt.

Diese Definition umfasste herkömmliche Online-Marktplätze ebenso wie Social-Media-Marktplätze, die Bestellungen mit Verkäufern verbinden. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Online-Handel über verschiedene Schnittstellen abgewickelt werden kann, die demselben grundlegenden Zweck dienen: Unternehmen und Kunden zusammenzubringen.

Gebühren sollen stärker geprüft werden

Der Vorschlag vom November würde die erfassten Plattformen verpflichten, Servicegebühren transparent zu gestalten und an den Kosten auszurichten. Für Gebührenerhöhungen wären eine vorherige Mitteilung oder eine Genehmigung erforderlich. Damit würden Änderungen, die den Erlös eines Händlers pro Verkauf beeinflussen können, stärker beaufsichtigt.

Die Rechnung eines Verkäufers bei einer Plattform kann mehr als eine Provision umfassen. Der Entwurf vom August 2025 nannte Werbegebühren, Logistik- und Abholgebühren, Gebühren für Verkaufsaktionen und Zahlungsgebühren als Bereiche, in denen überhöhte oder ungerechtfertigte Bedingungen wettbewerbsrechtliche Bedenken auslösen könnten. Mehrere einzelne Gebühren können für einen Händler daher ebenso wichtig sein wie die ausgewiesene Provision.

Die am 25. März in Kraft getretenen Leitlinien behandeln parallele Preisgestaltung, ungerechtfertigte Preisunterschiede und überhöhte Gebühren für Geschäftspartner. Die Behörden prüfen das Verhalten im Einzelfall und berücksichtigen dabei die Marktbedingungen und Vertragsvereinbarungen. Von paralleler Preisgestaltung spricht man, wenn Unternehmen ihre Preise auf ähnliche Weise anpassen; die Kommission untersucht dabei die jeweiligen Umstände.

Der Entwurf vom August behandelte außerdem Preisparitätsklauseln, die Verkäufer daran hindern, auf einer anderen Plattform oder über einen anderen Vertriebskanal niedrigere Preise anzubieten. Solche Bedingungen können es Händlern erschweren, niedrigere Verkaufskosten an anderer Stelle an die Kunden weiterzugeben.

Die Wahl des Lieferdienstes rückt in den Mittelpunkt

Die geplanten Beschränkungen für die Lenkung zu bestimmten Lieferdiensten würden Plattformen betreffen, die zugleich an Logistikunternehmen beteiligt sind. Den erfassten Betreibern wäre es untersagt, Käufer und Verkäufer zu angeschlossenen Lieferdiensten zu lenken oder Verkäufer zu benachteiligen, weil sie konkurrierende Anbieter wählen.

Ein Marktplatz kann die Wahl des Lieferdienstes durch die angezeigten Optionen, vorgeschriebene Dienste oder die Behandlung von Händlern beeinflussen, die unterschiedliche Versandunternehmen nutzen. Der Vorschlag nimmt die Doppelrolle der Plattform in den Blick: als Zugang zu Kunden und als Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen an damit verbundenen Dienstleistungen.

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Der Entwurf vom August 2025 beschrieb eine breitere Palette potenziell schädlicher Vorgaben zu Logistik, Zahlungsschnittstellen und Werbung. Dazu gehörten die Verpflichtung von Verkäufern, Dienste der Plattform oder ihrer ausgewählten Partner zu nutzen, sowie die vorgeschriebene Teilnahme an wiederkehrenden Verkaufsaktionen.

Logistikdienstleister spielten auch bei den im Entwurf behandelten Diskriminierungsfällen eine Rolle. Als Beispiel wurde die ungerechtfertigte ungleiche Zuteilung von Bestellvolumen genannt. Für einen unabhängigen Lieferdienst kann der Zugang zu Bestellungen über einen Marktplatz entscheidend dafür sein, wie viele Aufträge er erhält, selbst wenn Händler ihn formal wählen dürfen.

Verkäuferprüfungen und Berichte alle sechs Monate

Der Entwurf vom November würde die erfassten Plattformen verpflichten, die Identität ihrer Nutzer zu überprüfen und die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen zu überwachen. Diese Pflichten gingen über die finanziellen Handelsbedingungen hinaus und beträfen auch die Personen und Produkte, die auf den Marktplatz gelangen.

Bei der Identitätsprüfung wird festgestellt, wer hinter einem Konto steht. Die Überwachung von Rechtmäßigkeit und Sicherheit betrifft die Angebote dieses Kontos. Für einen Plattformbetreiber sind das unterschiedliche Aufgaben: Die Identifizierung eines Händlers ersetzt weder die Prüfung seiner Produkte noch die Reaktion auf Probleme.

Die erfassten Plattformen müssten außerdem Selbstbewertungen durchführen und alle sechs Monate Compliance-Berichte einreichen. Bei einer Selbstbewertung prüft das Unternehmen seine eigenen Praktiken anhand der Regeln; wiederkehrende Berichte geben der Aufsichtsbehörde regelmäßig Auskunft über diese Prüfung.

Für die Betreiber würde die praktische Umsetzung mehrere Teams betreffen, darunter die für die Registrierung von Händlern, Produktangebote, Gebühren und Liefervereinbarungen zuständigen Bereiche. Verkäufer könnten bei der Eröffnung oder dem Erhalt ihrer Konten zusätzlichen Prüfungen unterliegen und zugleich von Schutzvorschriften für den Umgang der Plattform mit ihrem Unternehmen profitieren.

Auch Algorithmen und Verkäuferdaten stehen im Fokus

Der Wettbewerbsrahmen geht über Preise hinaus, denn ein Marktplatz kann die Chancen eines Verkäufers durch Produktplatzierungen und Sichtbarkeit beeinflussen. Ein prominent in den Suchergebnissen angezeigtes Angebot hat bessere Chancen, Kunden zu gewinnen als eines, das schwer zu finden ist.

Der Entwurf vom August 2025 nannte den Einsatz von Algorithmen oder die Gestaltung einer Plattform, um die Sichtbarkeit eines Verkäufers zu begrenzen und zugleich eigene Produkte oder ausgewählte Partner zu bevorzugen. Er behandelte auch automatisierte Ranking- oder Preissysteme, die den Wettbewerb ohne angemessene Rechtfertigung verzerren.

Algorithmen sind Anweisungen, mit denen Entscheidungen automatisiert werden, etwa darüber, welche Produkte zuerst angezeigt werden. Nach dem Wettbewerbsrahmen zählt die wirtschaftliche Wirkung solcher Entscheidungen ebenso wie die im Vertrag eines Verkäufers festgelegten Gebühren.

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Auch Verkäuferdaten waren Gegenstand des Entwurfs vom August. Als problematisch wurde darin genannt, Informationen, die von Händlern erhoben wurden, zu nutzen, um verbundenen Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Eine Plattform kann über Informationen zu Nachfrage, Bestellungen und Leistung von Verkäufern verfügen und zugleich Unternehmen betreiben, die um dieselben Kunden konkurrieren.

Der Entwurf behandelte außerdem Beschränkungen, die Händler am Verkauf über konkurrierende Plattformen hindern und mit Sanktionen wie einer Kontosperrung oder der Entfernung von Angeboten durchgesetzt werden. Weitere Beispiele waren vorgegebene Wiederverkaufspreise, Verkäufe unter Einstandspreis ohne angemessene Rechtfertigung und Absprachen zwischen Wettbewerbern über Gebote für Werbe-Keywords.

Wie Konsultationen und Leitlinien zusammenhängen

Das Wettbewerbsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Leitlinien zu unlauteren Praktiken und Verhaltensweisen, die den Wettbewerb monopolisieren, verringern oder beschränken. Der Entwurf vom August 2025 legte dar, wie die Kommission dieses Gesetz auf digitale Plattformen anwenden wollte, die mehrere Nutzergruppen wie Käufer, Verkäufer und Dienstleister miteinander verbinden.

Die wichtigsten Daten unterscheiden die frühere Konsultation vom Vorschlag aus dem November 2026:

  • 19. August 2025: Die Kommission veröffentlichte den Entwurf von Leitlinien zu Wettbewerb und unlauteren Handelspraktiken bei E-Commerce-Plattformen.
  • 18. September 2025: Die Frist für öffentliche Stellungnahmen zu diesem Entwurf sollte enden.
  • 4. November 2026: Die Kommission eröffnete eine Konsultation zu weitergehenden Pflichten für Plattformen mit Marktmacht oder einer beherrschenden Stellung.
  • 3. Dezember 2026: Die Konsultation zu diesen geplanten Pflichten endet.

Den Wettbewerbsleitlinien zufolge traten diese ebenfalls am 25. März nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft. Das Jahr dieses Inkrafttretens wurde jedoch nicht genannt. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Beziehungen der Plattformen zu Verkäufern, Logistikdienstleistern, Werbetreibenden und Zahlungsdiensten.

Der Vorschlag vom November ist weiterhin ein Konsultationsentwurf. Die konkreten Vorgaben zu Identitätsprüfungen, Sicherheitsüberwachung, Gebührenänderungen und Berichten sind daher als geplante Pflichten zu verstehen, während die Kommission Stellungnahmen einholt.

Was die Durchsetzung für Unternehmen bedeuten könnte

Die Leitlinien der Kommission sehen eine Prüfung im Einzelfall vor, bei der Marktbedingungen und Verträge berücksichtigt werden. Je nach Verhalten und anwendbaren Vorschriften des Wettbewerbsrechts können Verstöße strafrechtliche Folgen oder Verwaltungsgeldbußen nach sich ziehen.

Der Entwurf vom August legte besonderes Gewicht auf die Frage, ob ein Unternehmen seine Praktiken mit wirtschaftlichen, geschäftlichen, marketingbezogenen oder technologischen Gründen erklären kann. Die Gründe für eine Beschränkung oder eine unterschiedliche Behandlung sind damit für die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde relevant.

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Plattformbetreiber müssten sowohl ihre Verträge als auch die Funktionsweise ihrer Systeme überprüfen. Eine Einschränkung bei Lieferdiensten kann in den Händlerbedingungen stehen, während eine geringere Sichtbarkeit von Produkten durch Einstellungen des Rankings zustande kommen kann. Gebührenverzeichnisse, Werbevereinbarungen und der Zugang zu Verkäuferdaten sind weitere Bestandteile derselben Geschäftsbeziehung.

Händler und Dienstleister haben ein unmittelbares Interesse an der Konsultation, denn die geplanten Regeln betreffen ihren Zugang zu Kunden, ihre Betriebskosten und ihre Freiheit bei der Wahl von Geschäftspartnern. Der nächste angesetzte Schritt ist die Frist für Stellungnahmen am 3. Dezember, mit der die Konsultation endet.

Wichtige Punkte

  • Thailand eröffnete am 4. November 2026 eine Konsultation zu geplanten Pflichten für E-Commerce-Plattformen mit Marktmacht oder einer beherrschenden Stellung.
  • Plattformen mit einem Marktanteil von weniger als 10 Prozent wären ausgenommen.
  • Die erfassten Betreiber müssten Nutzer überprüfen, Rechtmäßigkeit und Sicherheit überwachen, Selbstbewertungen durchführen und alle sechs Monate Bericht erstatten.
  • Gebühren müssten transparent und an den Kosten ausgerichtet sein; für Erhöhungen wären Mitteilungen oder Genehmigungen erforderlich.
  • Der Entwurf würde die Lenkung zu angeschlossenen Lieferdiensten und die Benachteiligung von Verkäufern, die Wettbewerber nutzen, untersagen.
  • Verwandte Wettbewerbsleitlinien behandeln Preise, Rankings, bevorzugte Behandlung und Beschränkungen für Dienstleister.
  • Die Konsultation endet am 3. Dezember 2026.
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