Stärkerer Schutz für Finanzkunden vorgeschlagen
Der überarbeitete Entwurf des chinesischen Finanzgesetzes würde unfaire Standardvertragsklauseln verbieten, Anbieter verpflichten, Finanzprodukte auf die Umstände ihrer Kunden abzustimmen, und die Online-Werbung für Produkte aus Privatplatzierungen beschränken. Die Vorschläge wurden am 2. November 2026 der 25. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses zur zweiten Lesung vorgelegt.
Inhalt
- Stärkerer Schutz für Finanzkunden vorgeschlagen
- Was würde sich bei Finanzverträgen ändern?
- Verkäufer müssten ihre Kunden kennen
- Für Onlinewerbung gelten zwei Regelwerke
- Privatplatzierungen dürften nicht öffentlich beworben werden
- Eine gemeinsame Grundlage für die Finanzgesetzgebung
- Aufsichtsbehörden sollen klarere Zuständigkeiten erhalten
- Risiken sollen früher angegangen werden
- Wie der Entwurf in die zweite Lesung kam
- Die wichtigsten Punkte
Die Änderungen rücken mehrere alltägliche Finanzentscheidungen in den Mittelpunkt: die Bedingungen, denen Kunden beim Kauf eines Produkts zustimmen, die Risiken, über die ein Verkäufer aufklärt, und die Anlagewerbung, auf die Menschen im Internet stoßen. Anbieter müssten faire und angemessene Transaktionsbedingungen festlegen. Wer Finanzprodukte und -dienstleistungen vermarktet, wäre ausdrücklich verpflichtet, seine Kunden zu kennen.
Der Entwurf geht auch über einzelne Transaktionen hinaus. Er sieht vor, alle Finanzaktivitäten der Aufsicht zu unterstellen, die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden klarer zu regeln und Vorkehrungen zur Erkennung und Bewältigung finanzieller Risiken zu stärken. Das Gesetz soll eine gemeinsame Rechtsgrundlage für Banken, Versicherungen, Wertpapiergeschäfte und andere Finanzaktivitäten schaffen.
Der Vorlage im November war eine erste Prüfung im Juni 2026 vorausgegangen. Die Bestimmungen sind weiterhin Gegenstand der Gesetzesberatung. Ein Datum für die Verabschiedung oder das Inkrafttreten sowie ein Zeitplan für eine weitere Lesung wurden nicht genannt. Auch machte die Darstellung der Änderungen keine Angaben zu Sanktionen oder Verfahren, über die Kunden eine Entschädigung verlangen könnten.
Was würde sich bei Finanzverträgen ändern?
Finanzanbieter müssten faire und angemessene Vertragsbedingungen anbieten. Der überarbeitete Entwurf richtet sich ausdrücklich gegen Standardvertragsklauseln, die Kundenrechte ausschließen oder einschränken, die eigenen Pflichten eines Anbieters verringern oder aufheben oder Verbrauchern und Anlegern auf unfaire oder unangemessene Weise schwerere Pflichten auferlegen.
Standardbedingungen werden im Voraus für die wiederholte Verwendung erstellt. Kunden begegnen ihnen meist als Teil eines vorformulierten schriftlichen Vertrags, statt über jede einzelne Bestimmung zu verhandeln. Die vorgeschlagene Regelung betrifft das Verhältnis der Pflichten innerhalb dieser Bedingungen: Dazu gehört, was ein Unternehmen von seinen Kunden verlangt und welche Verantwortung es selbst übernimmt.
Eine Klausel, die die Verantwortung auf den Kunden verlagert, müsste daher an der vorgeschlagenen Fairnessanforderung gemessen werden. Für einen gewöhnlichen Käufer ist die praktische Frage einfach: Der Vertrag sollte die Transaktion erläutern, ohne durch seine Standardformulierungen die Position des Käufers unfair zu schwächen.
Die Änderungen betreffen sowohl Finanzkunden als auch Anleger. Ihr Wortlaut umfasst die Bereitstellung von Finanzprodukten und -dienstleistungen und setzt damit beim Schutz dort an, wo ein Anbieter die Bedingungen seiner Kundenbeziehung festlegt.
Verkäufer müssten ihre Kunden kennen
Unternehmen, die Finanzprodukte und -dienstleistungen vermarkten, müssten das Management der Kundeneignung stärken. Einfach ausgedrückt bedeutet Eignung, zu prüfen, ob ein Produkt zu der Person passt, der es angeboten wird, statt jeden potenziellen Käufer als geeigneten Kunden zu behandeln.
Der überarbeitete Entwurf beschreibt mehrere zusammenhängende Pflichten. Die Vermarkter müssten sich wie vorgeschrieben über die Umstände ihrer Kunden informieren, die Inhalte der Produkte und Dienstleistungen wahrheitsgemäß erläutern, angemessen vor Risiken warnen und Produkte sowie Dienstleistungen anbieten, die zu den jeweiligen Umständen passen.
Eine wahrheitsgemäße Beschreibung und eine geeignete Empfehlung betreffen unterschiedliche Aspekte eines Verkaufs. Wer erläutert, wie ein Produkt funktioniert, hilft dem Kunden zu verstehen, was er kauft. Bei der Eignungsprüfung geht es darum, ob dieses Produkt überhaupt zu den Optionen gehören sollte, die dem Kunden angeboten werden.
Die vorgeschlagenen Anforderungen verknüpfen die Kenntnis des Verkäufers über den Kunden mit den Informationen, die bei der Vermarktung vermittelt werden. Risikohinweise würden neben der Pflicht stehen, ein passendes Produkt auszuwählen. Damit hätte der Verkaufsprozess eine weitergehende Verantwortung, als lediglich ein Produkt vorzustellen und die Zustimmung einzuholen.
Für Onlinewerbung gelten zwei Regelwerke
Anbieter und Vermarkter, die das Internet nutzen, müssten das Finanzgesetz, andere einschlägige Gesetze, Verwaltungsvorschriften und die von den Finanzbehörden des Staatsrats für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung erlassenen Regeln einhalten. Außerdem müssten sie die Vorschriften zur Bereitstellung oder Vermarktung im Internet befolgen.
Der Vorschlag verbindet Regeln für das Finanzprodukt mit Regeln für den Weg, auf dem es Kunden erreicht. Ein über einen Internetkanal angebotenes Produkt unterläge weiterhin den für dieses Produkt geltenden Anforderungen; zugleich würden für seine Onlinepräsentation und -werbung auch die einschlägigen Internetvorschriften gelten.
Für Kunden ist diese Verknüpfung wichtig, denn der Bildschirm, über den ein Produkt verkauft wird, ist nur ein Teil der Transaktion. Der überarbeitete Wortlaut würde Onlineaktivitäten in den umfassenderen Finanzaufsichtsrahmen einbinden und sowohl die Bereitstellung einer Dienstleistung als auch die Werbung zur Gewinnung von Käufern erfassen.
Privatplatzierungen dürften nicht öffentlich beworben werden
Der überarbeitete Entwurf enthält eine spezielle Beschränkung für Finanzprodukte und -dienstleistungen, die im Rahmen einer nichtöffentlichen Emission angeboten werden. Werbung, öffentliche Aufforderungen zur Zeichnung oder zum Kauf sowie verschleierte öffentliche Aufforderungen über das Internet und andere Kanäle wären verboten.
Ein nichtöffentliches Angebot, oft als Privatplatzierung bezeichnet, richtet sich an eine begrenzte Gruppe anspruchsberechtigter Anleger und nicht an die breite Öffentlichkeit. Die vorgeschlagene Beschränkung betrifft die Art der Vermarktung: Ein Produkt, das für einen begrenzten Empfängerkreis bestimmt ist, dürfte nicht mit einem öffentlichen Aufruf beworben oder angeboten werden.
Der Verweis auf verschleierte öffentliche Aufforderungen geht über Werbung hinaus, die offen als öffentlicher Verkaufsaufruf gestaltet ist. Die vorgeschlagene Grenze betrifft den Inhalt der Werbung, einschließlich indirekter Versuche, ein öffentliches Publikum anzusprechen.
Diese Bestimmung ergänzt die Anforderungen an die Kundeneignung. Bei der Eignung geht es darum, ob ein Produkt zu einem bestimmten Kunden passt. Die Beschränkung für Privatplatzierungen regelt, wen ein Verkäufer mit öffentlicher Werbung ansprechen darf. Zusammen mit den Vertragsbestimmungen betreffen sie drei unterschiedliche Phasen: die Gewinnung von Käufern, die Empfehlung von Produkten und die Festlegung der Transaktionsbedingungen.
Eine gemeinsame Grundlage für die Finanzgesetzgebung
Das Finanzgesetz wird als grundlegendes, umfassendes Gesetz ausgearbeitet, das den chinesischen Rechtsrahmen für den Finanzsektor leiten und koordinieren soll. Seine geplante Stellung wird als zentrales Element einer als 1+N+X bezeichneten Struktur beschrieben.
In dieser Struktur steht 1 für das Finanzgesetz. N bezeichnet Gesetze für einzelne Bereiche wie Banken, Versicherungen und Wertpapiergeschäfte. X umfasst weitere Finanzgesetze und -vorschriften. Die sektoralen Gesetze und sonstigen Regeln sollen mit den grundlegenden Bestimmungen des zentralen Gesetzes in Einklang gebracht werden, sowohl durch neue Gesetze als auch durch die Überarbeitung bestehender Gesetze.
Der Ansatz nutzt allgemeine Rechtsgrundsätze für Fragen, die mehrere Finanzaktivitäten betreffen, während detailliertere Regeln den Gesetzen für bestimmte Bereiche vorbehalten bleiben. Das erklärt, warum derselbe Entwurf Kundenschutz, Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden, Marktentwicklung und finanzielle Risiken behandelt.
Der Entwurf fordert außerdem eine zentralisierte, einheitliche Führung der Finanzarbeit durch das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei sowie eine Ausrichtung am Dienst am Volk. Die Fassung für die zweite Lesung ergänzt Bestimmungen, die einen marktorientierten, auf dem Recht beruhenden Ansatz unterstützen und den Aufbau internationaler Finanzzentren voranbringen sollen.
Aufsichtsbehörden sollen klarere Zuständigkeiten erhalten
Der umfassendere Entwurf sieht vor, alle Finanzaktivitäten der Aufsicht zu unterstellen und die Verwaltung nach Kategorien und Ebenen zu organisieren. So kann die Aufsicht zwischen verschiedenen Aktivitäten unterscheiden und sie zugleich innerhalb des Regelungsrahmens halten. Außerdem soll gegen illegale Finanzaktivitäten vorgegangen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden. Der Entwurf soll die Aufgabenverteilung klarer regeln, die Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stärker unterstützen und die Rechenschaftspflicht für ihre Arbeit verschärfen. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie zwischen Zentralregierung und lokalen Behörden gefördert werden.
Diese Bestimmungen betreffen die Organisation der Aufsicht. Regeln für Finanzunternehmen setzen voraus, dass die Behörden wissen, welche Aktivitäten sie beaufsichtigen, wie ihre Zuständigkeiten zusammenhängen und wann sie zusammenarbeiten müssen. Der Entwurf ordnet den Schutz von Verbrauchern und Anlegern in diesen umfassenderen Rahmen der Aufsichtspflichten ein.
Die Fassung für die zweite Lesung ergänzt außerdem Bestimmungen zu Vermögensverwaltungsgesellschaften und zur Aufsicht über grenzüberschreitende Finanzaktivitäten. Vermögensverwaltung umfasst im Allgemeinen die Verwaltung von Geld oder Anlagen für Kunden; grenzüberschreitende Aktivitäten betreffen mehr als einen Rechtsraum.
Risiken sollen früher angegangen werden
Der Entwurf sieht vor, Mechanismen zur Verhinderung, Verringerung und Bewältigung finanzieller Risiken zu verbessern und den beteiligten Parteien dabei Verantwortung zuzuweisen. Vorgesehen sind eine frühzeitige Erkennung, Frühwarnungen, eine frühzeitige Offenlegung von Problemen und ein frühzeitiges Eingreifen.
Der vorgeschlagene Ansatz soll unzureichende gesetzliche Befugnisse und Ressourcen für den Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten angehen. Die Befugnisse bestimmen, was die für die Bewältigung einer Krise Verantwortlichen rechtlich tun dürfen. Die Ressourcen bestimmen, welche Mittel ihnen für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Bewältigung von Risiken soll sich an marktorientierten Grundsätzen und gesetzlichen Verfahren ausrichten. Der Entwurf will außerdem die Verbindungen zwischen der Bewältigung finanzieller Risiken, Gerichtsverfahren und der Strafverfolgung stärken. Damit sollen aufsichtsrechtliche Maßnahmen mit der Arbeit der Gerichte und der Behörden zur Bekämpfung von Straftaten verknüpft werden.
Kundenschutz und Risikomanagement sind somit Teil desselben vorgeschlagenen Rahmens. Die Bestimmungen zum Verkauf regeln den Umgang mit einzelnen Kunden; die Bestimmungen zu Aufsicht und Krisenbewältigung betreffen die Überwachung von Finanzaktivitäten durch die Behörden und deren Reaktion auf neu auftretende Probleme.
Wie der Entwurf in die zweite Lesung kam
Die bisher beschriebene Abfolge der Gesetzesberatung umfasst zwei Hauptphasen. Die Änderungen vom November bauen auf der ersten Prüfung des vorgeschlagenen Rahmens Anfang 2026 auf.
- Juni 2026: Die 23. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses führte die erste Lesung des Entwurfs des Finanzgesetzes durch.
- 2. November 2026: Der Entwurf wurde der 25. Sitzung des Ständigen Ausschusses zur zweiten Lesung vorgelegt. Er enthielt ausgeweitete Schutzbestimmungen für Kunden sowie gezielte Vorschriften zur Onlinewerbung.
Die wichtigste Neuerung bei der zweiten Lesung sind detailliertere Bestimmungen zu Finanztransaktionen und Werbung. Faire Vertragsbedingungen, wahrheitsgemäße Erläuterungen, angemessene Risikohinweise und Beschränkungen für die öffentliche Vermarktung privater Angebote würden ausdrücklich Teil des vorgeschlagenen gemeinsamen Rechtsrahmens.
Die wichtigsten Punkte
- Der Entwurf des chinesischen Finanzgesetzes erreichte am 2. November 2026 die zweite Lesung; eine erste Prüfung hatte im Juni stattgefunden.
- Anbieter müssten faire Vertragsbedingungen festlegen und Standardklauseln vermeiden, die Kundenrechte unfair einschränken oder Verantwortung abwälzen.
- Vermarkter müssten ihre Kunden kennen, Produkte wahrheitsgemäß erläutern, vor Risiken warnen und geeignete Produkte anbieten.
- Für Onlineaktivitäten im Finanzbereich würden sowohl die Produktvorschriften als auch die Regeln zur Bereitstellung und Vermarktung im Internet gelten.
- Nichtöffentliche Angebote dürften nicht über Internetwerbung, öffentliche Aufforderungen oder verschleierte öffentliche Aufforderungen vermarktet werden.
- Der umfassendere Entwurf behandelt die Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, ihre Rechenschaftspflicht und ein frühzeitigeres Vorgehen gegen finanzielle Risiken.
- Die Vorschläge werden weiterhin im Gesetzgebungsverfahren beraten.






