Softwareschutz ergänzt umfassende Handelsaufwertung
China und die Schweiz haben am 30. Oktober 2026 in Peking ein modernisiertes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es enthält erstmals eine eigene Klausel zum Schutz von Quellcode in einem bilateralen Handelsabkommen Chinas. Zugleich werden Zölle schrittweise gesenkt, bis sie schließlich für Produkte entfallen, auf die mehr als 99 Prozent des Handels zwischen den beiden Ländern entfallen.
Inhalt
- Softwareschutz ergänzt umfassende Handelsaufwertung
- Warum der Quellcode im Mittelpunkt steht
- Zollbefreiungen werden deutlich ausgeweitet
- Landwirtschaft erhält besseren Zugang zur Schweiz
- Zollverfahren und Ursprungsregeln werden angepasst
- Dienstleistungszusagen betreffen Fachkräfte und Familien
- Investitions- und Wettbewerbsregeln werden ausgeweitet
- Umweltzusammenarbeit wird zu einem umfassenderen Kapitel
- Fünf Verhandlungsrunden führen zur Unterzeichnung des Protokolls
- Was Unternehmen als Nächstes prüfen müssen
- Die wichtigsten Punkte
Der chinesische Handelsminister Wang Wentao und Helene Budliger Artieda, Schweizer Staatssekretärin für Wirtschaft und Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft, unterzeichneten das Protokoll. Der chinesische Präsident Xi Jinping und der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin nahmen an der Zeremonie teil.
Die Bestimmung zum Quellcode ist Teil eines neuen Kapitels zum digitalen Handel, das elektronische Übertragungen, personenbezogene Daten, Zollverfahren und die Zusammenarbeit bei künstlicher Intelligenz umfasst. Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums enthält das Abkommen außerdem erstmals eine institutionelle Vereinbarung Chinas mit einem europäischen Land zur Nichtdiskriminierung bei Telekommunikationsinfrastrukturen.
Für Unternehmen verknüpft das Paket mehrere praktische Anliegen: Software schützen, beim grenzüberschreitenden Warenverkehr weniger Steuern zahlen, Zollformalitäten erledigen und Genehmigungen für Dienstleistungen im Ausland erhalten. Es aktualisiert acht bestehende Kapitel und ergänzt zwei neue zu digitalem Handel sowie Handel und nachhaltiger Entwicklung.
Die Änderungen bauen auf einer umfangreichen Handelsbeziehung auf. Das chinesische Handelsministerium bezifferte den bilateralen Handel 2025 auf 49,04 Milliarden US-Dollar. Schweizer amtliche Zahlen, die Gold und andere Edelmetalle nicht berücksichtigen, weisen ein Handelsvolumen von rund 33,5 Milliarden Schweizer Franken beziehungsweise 40,3 Milliarden US-Dollar aus. Die Schweiz ist Chinas siebtgrößter Handelspartner in Europa, China der größte Handelspartner der Schweiz in Asien.
Warum der Quellcode im Mittelpunkt steht
Quellcode besteht aus den Anweisungen, die Programmierer schreiben, damit Software funktioniert. Er kann wirtschaftlich wertvolle Methoden, Entwürfe und Verfahren enthalten. Sein Schutz ist daher für Unternehmen wichtig, die Software oder von Software gesteuerte Produkte verkaufen.
Die für internationale Angelegenheiten zuständige Abteilung des Handelsministeriums bezeichnete die spezielle Schutzklausel als Novum in Chinas bilateralen Freihandelsabkommen. Die Erläuterung des Ministeriums führte die konkreten Pflichten, Ausnahmen oder Durchsetzungsverfahren nicht aus. Von diesen Einzelheiten hängt ab, wie die Zusage für Softwareinhaber und Behörden umgesetzt wird.
Die Bestimmung gehört zu einem umfassenderen Paket digitaler Zusagen. China und die Schweiz haben vereinbart, keine Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und eine vollständig digitale Zollabfertigung anzustreben.
Elektronische Übertragungen ermöglichen den grenzüberschreitenden Versand digitaler Inhalte ohne physische Lieferung. Die Zusage zu Zollverfahren betrifft einen weiteren Teil des Geschäfts: die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen, wenn Waren ein Land verlassen oder in ein Land eingeführt werden.
Die beiden Regierungen verpflichteten sich außerdem zur Zusammenarbeit bei künstlicher Intelligenz und elektronischen Konnossementen. Ein Konnossement ist ein Versanddokument, das die zur Beförderung übernommenen Waren erfasst und als Nachweis für das Recht dienen kann, sie in Empfang zu nehmen. Elektronische Fassungen verlagern diese Dokumentation in digitale Systeme.
Die Bestimmung zu Telekommunikationsinfrastrukturen erweitert das Paket über Software und Dokumente hinaus. Zusammengenommen reichen diese Maßnahmen weiter als ein herkömmliches Abkommen, das sich vor allem auf Zölle an der Grenze konzentriert.
Zollbefreiungen werden deutlich ausgeweitet
China und die Schweiz werden die Zölle auf jeweils fast 300 Zolltariflinien weiter senken. Dabei handelt es sich um die Produktkategorien, anhand derer die Zollbehörden Einfuhrabgaben berechnen. Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums werden Produkte, für die schließlich ein Nullzollsatz gilt, wertmäßig mehr als 99 Prozent des bilateralen Handels ausmachen.
Bei Schweizer Warenexporten nach China werden vollständige Zollbefreiungen schließlich 99,8 Prozent der Ausfuhren erfassen, gegenüber 53,6 Prozent im Rahmen des geltenden Abkommens. Das ist ein Anstieg um 46,2 Prozentpunkte und zeigt, dass deutlich mehr bestehender Handel vollständig von Zöllen befreit wird.
Rund 77,5 Prozent der Schweizer Warenexporte werden unmittelbar nach Inkrafttreten des Protokolls von Zöllen befreit. Die übrigen Befreiungen werden innerhalb von fünf bis zehn Jahren eingeführt. Schweizer Kaffee, Werkzeugmaschinen und Uhren gehören zu den Produkten, für die Zölle teilweise oder ganz wegfallen sollen.
Der Zeitplan ist für Einkaufsentscheidungen relevant. Einige Importeure profitieren von Anfang an vollständig, andere müssen den Zeitplan für ihr jeweiliges Produkt prüfen. Eine Zollsenkung verringert die an der Grenze erhobene Abgabe; der endgültige Verkaufspreis hängt auch von Transport, Vertrieb und anderen Geschäftskosten ab.
Landwirtschaft erhält besseren Zugang zur Schweiz
Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums hatte die Schweiz bereits im Rahmen des ursprünglichen Abkommens alle Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Die zusätzliche Marktöffnung der Schweiz bei Waren konzentriert sich daher zu einem großen Teil auf die Landwirtschaft.
Das Protokoll erfasst 97,3 Prozent der chinesischen Agrarexporte in die Schweiz, wobei für 80,1 Prozent vollständige Zollbefreiungen gelten. Andere Produkte erhalten Zollsenkungen oder Zugang über Kontingente, vorbehaltlich saisonaler Beschränkungen. Kontingente begrenzen die Menge eines Produkts, die zu festgelegten Bedingungen eingeführt werden darf.
Chinesische Ölsaaten, Pflanzenöle und Heimtierfutter zählen zu den Produkten, für die günstigere Zollbedingungen vorgesehen sind. Die Schweiz setzt sowohl auf die sofortige Abschaffung von Zöllen als auch auf teilweise Senkungen. Das chinesische Ministerium bezeichnete die Zusagen der Schweiz im Agrarbereich als deren weitreichendste Liberalisierung in einem externen Handelsabkommen.
Durch die Änderungen in der Landwirtschaft gewinnt die Leistungsfähigkeit der Zollabfertigung besonders an Bedeutung. Niedrigere Zölle können die Wettbewerbsfähigkeit einer Lieferung verbessern, eine schnellere Abfertigung dazu beitragen, dass Waren ihre Käufer erreichen, bevor sie verderben. Das Protokoll befasst sich mit beidem: dem Marktzugang und den Verfahren an der Grenze.
Zollverfahren und Ursprungsregeln werden angepasst
China und die Schweiz haben neue Bestimmungen zu zentralen Zollportalen, zur Warenfreigabe und zur beschleunigten Abfertigung verderblicher Waren vereinbart. Ein zentrales Zollportal ermöglicht Händlern, erforderliche Informationen über einen einzigen Zugangspunkt zu übermitteln, statt sie wiederholt an verschiedene Behörden zu senden.
Das Protokoll führt außerdem ein Programm für eine intelligente Zollpartnerschaft ein und bestätigt, dass das WTO-Übereinkommen über Handelserleichterungen auf die bilaterale Zusammenarbeit angewendet wird. Diese Maßnahmen betreffen Verfahren, die eine Lieferung verzögern können, selbst wenn ihre Zollbehandlung bereits geklärt ist.
Auch die Ursprungsregeln ändern sich. Sie bestimmen, ob ein Produkt ausreichend mit China oder der Schweiz verbunden ist, um Anspruch auf eine Zollpräferenz zu haben. Bei einigen Produkten wird ein größerer Anteil von Materialien aus anderen Ländern zugelassen.
Einige Hersteller erhalten außerdem eine alternative Möglichkeit, die Voraussetzungen zu erfüllen: Sie können nachweisen, dass die Verarbeitung die zolltarifliche Einreihung ihrer Ausgangsmaterialien verändert. Das gibt Unternehmen mehr Spielraum bei der Organisation ihrer Produktion und der Beschaffung von Materialien. Der Anspruch bleibt zugleich an festgelegte Fertigungsanforderungen gebunden.
Separate Anhänge regeln die Zusammenarbeit bei Normen und Konformitätsbewertungen, mit denen geprüft wird, ob ein Produkt die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Die beiden Regierungen wollen ihre Arbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse koordinieren und damit neben Zöllen und Zollformalitäten auch technische Anforderungen angehen.
Dienstleistungszusagen betreffen Fachkräfte und Familien
Die Schweiz macht neue Zusagen, die chinesischen Fachkräften der traditionellen chinesischen Medizin Aus- und Weiterbildung sowie Forschung ohne klinische Tätigkeit ermöglichen. Außerdem wird sie kurzfristige Verträge für chinesische Fachkräfte in Bereichen wie Rechtsberatung, Rechnungsprüfungen und Finanzprüfungen zulassen.
Für chinesische Führungskräfte werden Zusagen gelten, die ihren Ehepartnern und Kindern eine Einreise in die Schweiz und einen längerfristigen Aufenthalt ermöglichen. Zudem wird die Schweiz den Zugang zu Dienstleistungen für die Reparatur und Wartung von Ausrüstung sowie zur Abfallbehandlung ausweiten.
Chinas Zusagen umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fertigung und professionellem Design sowie Finanz-, See- und Luftverkehrsdienstleistungen. Konkrete Bereiche, in denen Schweizer Unternehmen besseren Zugang erhalten, sind technische Prüfungen, Finanzdienstleistungen, die Wartung von Flugzeugen und der Seeverkehr.
Beide Länder werden das WTO-Referenzpapier zur innerstaatlichen Regulierung von Dienstleistungen in das Abkommen aufnehmen. Es betrifft die Verwaltungsverfahren, mit denen Unternehmen bei der Beantragung einer Genehmigung zur Erbringung von Dienstleistungen konfrontiert sind. Das Ministerium verweist dabei auf eine größere Transparenz der Politik.
Das Dienstleistungspaket erweitert die praktische Reichweite des Abkommens. Ein Unternehmen, das Fachwissen im Ausland anbieten will, benötigt möglicherweise eine Reisegenehmigung für Fachkräfte, eine Zulassung für die Tätigkeit in einem bestimmten Sektor und verständliche Verwaltungsverfahren. Das Abkommen geht mit unterschiedlichen Zusagen auf all diese Bedürfnisse ein.
Investitions- und Wettbewerbsregeln werden ausgeweitet
China und die Schweiz haben sich auf Marktzugang für Investitionen und Verwaltungsregeln für Bereiche außerhalb des Dienstleistungssektors geeinigt. Mithilfe einer Negativliste werden Ausnahmen von den Zusagen zur Behandlung von Investoren beim Markteintritt festgelegt. Eine Negativliste benennt die Bereiche, für die Vorbehalte gelten.
Die Zusagen umfassen die Inländerbehandlung, also eine Behandlung, die derjenigen inländischer Investoren vergleichbar ist, sowie die Meistbegünstigung, also eine Behandlung, die derjenigen von Investoren aus anderen Handelspartnerländern vergleichbar ist, vorbehaltlich der vereinbarten Ausnahmen. Eine Positivliste führt gesondert die Bereiche auf, für die Zusagen zu einem diskriminierungsfreien Marktzugang gelten.
Beide Seiten verpflichteten sich außerdem, bestimmte Leistungsauflagen nicht vorzuschreiben. Dazu zählen lokale Wertschöpfungsvorgaben und erzwungener Technologietransfer. Lokale Wertschöpfungsvorgaben verpflichten Investoren dazu, einen bestimmten Anteil inländischer Materialien oder Komponenten zu verwenden.
Das Wettbewerbskapitel wird um elf eigene Bestimmungen erweitert. Sie betreffen Grundsätze der Rechtsdurchsetzung, den Informationsaustausch, technische Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten. Nach den Erläuterungen des Ministeriums muss das Wettbewerbsrecht ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Eigentumsverhältnisse angewendet werden.
Die Regierungen können einander außerdem frühzeitig über Durchsetzungsmaßnahmen informieren. Diese Bestimmungen verbinden die Marktöffnung mit Regeln für die Behandlung von Unternehmen nach ihrem Markteintritt. Das ist für Unternehmen relevant, deren Investitionen sich erst über mehrere Jahre amortisieren.
Umweltzusammenarbeit wird zu einem umfassenderen Kapitel
Das neue Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung baut auf dem Umweltkapitel des ursprünglichen Abkommens auf. Es umfasst den Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, nachhaltige Forstwirtschaft, Klimawandel, biologische Vielfalt, Fischerei und Landwirtschaft.
Auch der Übergang zu sauberer Energie und die Kreislaufwirtschaft sind enthalten. Eine Kreislaufwirtschaft soll Produkte und Materialien durch Reparatur, Wiederverwendung und Recycling länger nutzen, um ihre Entsorgung und die Gewinnung von Ersatz zu verringern.
China und die Schweiz haben grundsätzlich eine Zusammenarbeit im Bereich Arbeit und Beschäftigung aufgenommen. Ihre Zusagen zur wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit erstrecken sich außerdem auf Landwirtschaft, traditionelle chinesische Medizin, Lieferketten, Uhren sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Bei den Gesprächen der Staats- und Regierungschefs rief Xi dazu auf, die Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz und den europäischen Ländern zu vertiefen. Er zeigte Interesse an einer Zusammenarbeit in den Bereichen digitale Wirtschaft, grüne Energiespeicherung und künstliche Intelligenz. Parmelin bezeichnete das Abkommen als neuen Schritt in den bilateralen Beziehungen, der den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werde und Chancen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit eröffne.
Fünf Verhandlungsrunden führen zur Unterzeichnung des Protokolls
Die Modernisierung folgt auf mehr als ein Jahrzehnt unter dem ursprünglichen Abkommen, das China als erstes Freihandelsabkommen mit einem Land Kontinentaleuropas bezeichnete. Nach fünf Verhandlungsrunden gaben die Unterhändler den Abschluss der Gespräche über die Modernisierung bekannt.
Die wichtigsten Daten zur Entwicklung des Abkommens:
- Juli 2013: China und die Schweiz unterzeichnen ihr ursprüngliches Freihandelsabkommen.
- 1. Juli 2014: Das ursprüngliche Abkommen tritt in Kraft.
- September 2024: Die Verhandlungen über die Modernisierung des Abkommens beginnen.
- August 2026: Die beiden Länder geben nach fünf Runden den Abschluss der Verhandlungen bekannt.
- 30. Oktober 2026: Das Protokoll zur Modernisierung wird in Peking unterzeichnet.
Beide Länder müssen nun noch ihre innerstaatlichen rechtlichen Genehmigungsverfahren abschließen, bevor das Protokoll in Kraft treten kann. Ein Inkrafttretensdatum oder eine Frist für die Genehmigung wurde nicht bekannt gegeben. Das chinesische Handelsministerium teilte mit, der Text werde über seinen Informationsdienst für Freihandelsabkommen veröffentlicht.
Was Unternehmen als Nächstes prüfen müssen
Exporteure müssen nach Bekanntgabe der Umsetzungsregelungen drei miteinander verbundene Aufgaben angehen: den Zollzeitplan für ihre Waren ermitteln, prüfen, ob die Produktion den aktualisierten Ursprungsregeln entspricht, und die für die Beantragung der Zollpräferenz erforderlichen Unterlagen vorbereiten.
Softwareunternehmen werden die Formulierung der Bestimmung zum Quellcode prüfen. Dienstleister und Investoren müssen die in ihren jeweiligen Zusagen aufgeführten Sektoren und Ausnahmen untersuchen. Die Prozentangaben vermitteln das Ausmaß der Öffnung; welche Behandlung für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Geschäftstätigkeit gilt, ergibt sich aus den jeweiligen Listen.
Der wirtschaftliche Wert des Abkommens hängt somit davon ab, dass mehrere Änderungen zusammenspielen. Die Abschaffung von Zöllen verringert Abgaben an der Grenze, Ursprungsregeln bestimmen die Anspruchsberechtigung, Zollbestimmungen betreffen die Abfertigung, und Regeln zu digitalem Handel und Investitionen prägen den Informationsaustausch und die Geschäftstätigkeit über Grenzen hinweg.
Die wichtigsten Punkte
- China und die Schweiz unterzeichneten das Protokoll zur Modernisierung des Handelsabkommens am 30. Oktober 2026 in Peking.
- Das Digitalkapitel enthält Chinas erste eigene Bestimmung zum Schutz von Quellcode in einem bilateralen Freihandelsabkommen.
- Beide Länder senken die Zölle auf jeweils fast 300 Produktkategorien weiter. Schließlich sollen zollfreie Produkte wertmäßig mehr als 99 Prozent des bilateralen Handels ausmachen.
- Vollständige Zollbefreiungen werden schließlich 99,8 Prozent der Schweizer Warenexporte nach China erfassen, gegenüber 53,6 Prozent im bestehenden Abkommen.
- Das Paket erweitert den Zugang für Landwirtschaft und Dienstleistungen, aktualisiert Zoll- und Investitionsregeln und ergänzt ein umfassenderes Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung.
- Die innerstaatlichen rechtlichen Genehmigungen stehen noch aus. Ein Datum für das Inkrafttreten wurde nicht bekannt gegeben.






