Taiwan verschärft medizinische Tauglichkeitsregeln und will Zahl der Wehrdienstbefreiungen halbieren

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Taiwan Tightens Military Medical Rules, Aiming to Halve Conscription Exemptions

Befreiungsquote soll von 16 auf 8 Prozent sinken

Taiwan hat die medizinischen Kriterien für die Wehrpflicht verschärft: Die Gewichtsschwelle für eine Befreiung wurde angehoben, und bei bestimmten Erkrankungen sind nun aussagekräftigere Nachweise erforderlich. Das Verteidigungsministerium und das Innenministerium setzten die überarbeiteten Standards zur körperlichen Einstufung am 28. Oktober in Kraft. Die Befreiungsquote soll dadurch von 16 auf 8 Prozent sinken.

Inhalt
  1. Befreiungsquote soll von 16 auf 8 Prozent sinken
  2. Was eine Halbierung der Quote bedeuten würde
  3. Änderungen bei Gewicht und Körpergröße
  4. Bei Bluthochdruck sind Organschäden nachzuweisen
  5. Krebs, Gicht und Tuberkulose bei Entscheidungen über die Entlassung
  6. Beim alternativen Dienst gibt es zwei medizinische Kategorien
  7. Krankenakten werden unverzichtbar
  8. Warum die Ministerien die Standards überarbeitet haben
  9. Die wichtigsten Punkte

Bei einer Körpergröße von 170 Zentimetern steigt die angegebene Gewichtsschwelle für eine Befreiung von etwa 101,3 auf 130,2 Kilogramm. Wer wegen mittelschweren oder schwereren Bluthochdrucks eine Befreiung beantragt, muss außerdem Organschäden nachweisen und sich im Krankenhaus einer kontinuierlichen 24-Stunden-Blutdruckmessung unterziehen.

Die Änderungen betreffen nicht nur die erste Musterung. Auch die Regeln für eine medizinisch begründete Entlassung aus dem Dienst wurden überarbeitet, unter anderem für Krebs, Gicht und inaktive Tuberkulose. Für den alternativen Dienst müssen Antragsteller Unterlagen eines zugelassenen Krankenhauses einreichen und ihre vollständigen Krankenakten vorlegen.

In der Praxis kommt es damit stärker auf den genau festgelegten Schweregrad einer Erkrankung, die körperliche Funktionsfähigkeit und die dazugehörigen Untersuchungsnachweise an. Eine Diagnose muss gegebenenfalls durch Belege für die in den Vorschriften genannten Schäden oder Einschränkungen ergänzt werden.

Was eine Halbierung der Quote bedeuten würde

Nach Angaben des Innenministeriums beruhen die Änderungen auf historischen Daten. Der prognostizierte Rückgang von 16 auf 8 Prozent würde bedeuten, dass bei je 100 untersuchten Wehrpflichtigen acht weniger befreit würden, falls die neue Quote erreicht wird. Anders ausgedrückt: Der Anteil der Befreiungen würde sich halbieren.

Die Zahl von 8 Prozent ist eine Prognose und kein nach Inkrafttreten gemessener Wert. Das Ministerium nannte weder einen Zeitpunkt, zu dem diese Quote erreicht werden soll, noch einen Termin für eine Bewertung der Änderungen.

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Zum Vergleich wird die Befreiungsquote in Südkorea mit 5 Prozent und in Singapur mit 3 Prozent angegeben. Mit den prognostizierten 8 Prozent läge Taiwan demnach weiterhin drei Prozentpunkte über Südkorea und fünf Prozentpunkte über Singapur.

Das Verteidigungsministerium hat für andere Länder mit Wehrpflicht ebenfalls einen ungefähren Vergleichswert von 5 Prozent herangezogen. Diese Zahlen erläutern die von der Regierung geäußerte Sorge über Taiwans höhere Befreiungsquote. Wie einzelne Antragsteller tatsächlich beurteilt werden, bestimmen jedoch die neuen Regeln.

Änderungen bei Gewicht und Körpergröße

Die überarbeiteten Gewichtskriterien beruhen auf dem Body-Mass-Index (BMI), der sich aus dem Gewicht in Kilogramm geteilt durch das Quadrat der Körpergröße in Metern ergibt. Da die Körpergröße in die Berechnung einfließt, entspricht die Gewichtsschwelle für eine Befreiung nicht bei allen Menschen demselben Wert.

Die bisherigen BMI-Grenzwerte lagen unter 15 oder über 35. Nach den überarbeiteten Kriterien liegen die entsprechenden Schwellen für eine Befreiung bei unter 14 oder über 45. Beide Grenzwerte wurden nach außen verschoben, wodurch eine Befreiung aus diesen Gründen seltener infrage kommt.

Bei einer Körpergröße von 170 Zentimetern entspricht ein BMI von 35 etwa 101,2 Kilogramm, ein BMI von 45 etwa 130,1 Kilogramm. Die angegebenen Befreiungsgewichte von 101,3 und 130,2 Kilogramm berücksichtigen, dass die BMI-Grenzwerte überschritten werden müssen. Der Anstieg beträgt rund 28,9 Kilogramm.

Auch die Körpergröße fließt in die Beurteilung ein. Als Grenzwert werden weniger als 144 Zentimeter genannt, wobei eine andere Beschreibung auch Menschen einschließt, die genau 144 Zentimeter groß sind. Wer an dieser Grenze liegt, muss sich an der offiziellen Tabelle der Standards und dem Untersuchungsverfahren orientieren.

Bei einer Körpergröße von 145 Zentimetern läge die Person über beiden genannten Grenzwerten. Ihre Einstufung hinge daher von den weiteren anwendbaren medizinischen und körperlichen Kriterien ab.

Bei Bluthochdruck sind Organschäden nachzuweisen

Bluthochdruck, medizinisch Hypertonie, wird in den überarbeiteten Regeln besonders berücksichtigt. Bei mittelschwerem oder schwererem Bluthochdruck müssen für eine Befreiung nach den festgelegten Kriterien tatsächliche Organschäden vorliegen.

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Der Blutdruck gibt an, mit welcher Kraft das Blut gegen die Wände der Blutgefäße drückt. Dauerhaft erhöhter Blutdruck kann Organe wie Herz und Nieren schädigen. Die überarbeiteten Kriterien verknüpfen den Schweregrad der Erkrankung mit dem Nachweis solcher Schäden.

Antragsteller müssen sich im Krankenhaus einer kontinuierlichen Blutdruckmessung über 24 Stunden unterziehen. Die Untersuchungsvorgaben sehen einen Krankenhausaufenthalt von ein bis drei Tagen vor, in dessen Verlauf die ganztägige Messung stattfindet.

Wiederholte Messungen erfassen den Blutdruck zu unterschiedlichen Zeiten und bei verschiedenen Aktivitäten, auch im Schlaf, statt sich auf einen einzelnen Messwert zu stützen. Damit wird die Untersuchung im Krankenhaus zu einem zentralen Bestandteil der Beurteilungsgrundlage.

Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund der Prüfung von Fällen, in denen Künstler beschuldigt werden, gefälschte Blutdruckunterlagen verwendet zu haben, um dem Wehrdienst zu entgehen. Für Antragsteller bedeutet das zunächst ein aufwendigeres Untersuchungsverfahren: Sowohl die Blutdruckwerte als auch Nachweise für Organschäden sind für die Entscheidung relevant.

Krebs, Gicht und Tuberkulose bei Entscheidungen über die Entlassung

Die überarbeiteten Voraussetzungen für eine medizinisch begründete Entlassung behandeln mehrere Erkrankungen gesondert. Eine Krebsdiagnose erfüllt die genannten Entlassungskriterien. Bei Gicht müssen Gelenkschäden oder Gichtknoten vorliegen; bei inaktiver Tuberkulose ist mindestens eine leichte Einschränkung der Lungenfunktion erforderlich.

Bei Gicht können sich Harnsäurekristalle in Gelenken und anderen Geweben ablagern und schmerzhafte Entzündungen verursachen. Gichtknoten sind Ablagerungen dieser Kristalle, die Knötchen bilden, häufig in der Nähe von Gelenken. Die überarbeiteten Kriterien verlangen daher Hinweise auf bleibende Schäden oder Kristallablagerungen.

Inaktive Tuberkulose bedeutet, dass die Erkrankung nicht mehr aktiv ist. Bei einer Lungenfunktionsprüfung wird unter anderem gemessen, wie gut jemand atmet und wie viel Luft die Lunge bewegen kann. Nach den überarbeiteten Entlassungskriterien muss eine zurückliegende, inzwischen inaktive Tuberkulose mit mindestens einer leichten Einschränkung der Lungenfunktion einhergehen.

Die Einstufung bei der ersten Musterung und die Entlassung betreffen unterschiedliche Dienstphasen. Bei der ersten wird die Dienstkategorie eines Wehrpflichtigen bestimmt; bei der zweiten wird geprüft, ob eine Erkrankung die Voraussetzungen für eine Entlassung erfüllt. Antragsteller benötigen die Kriterien, die für ihre jeweilige Dienstphase und Erkrankung gelten.

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Beim alternativen Dienst gibt es zwei medizinische Kategorien

Nach der Untersuchung werden Wehrpflichtige im überarbeiteten Einstufungssystem dem regulären Dienst, dem alternativen Dienst oder der Befreiung zugeordnet. Die Einstufungen für den alternativen Dienst sind in die Stufen A und B unterteilt.

Der alternative Dienst ist eine eigene Form des Pflichtdienstes und unterscheidet sich vom regulären Militärdienst. Die neuen Kategorien A und B umfassen zwei medizinische Einstufungen innerhalb dieses Dienstwegs. Die Zuordnung richtet sich nach den geltenden Standards und den Untersuchungsergebnissen.

Wenn eine Untersuchung keine Einstufung zulässt, wird der körperliche Status des Antragstellers als ungeklärt eingestuft und eine weitere Untersuchung angeordnet. So können die Behörden zusätzliche medizinische Nachweise einholen, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.

Grundsätzlich werden der Gesundheitszustand und die funktionellen Einschränkungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Nachuntersuchung beurteilt, sofern keine besondere Vorschrift etwas anderes bestimmt. Funktionelle Einschränkungen bezeichnen, in welchem Maß eine Erkrankung die körperlichen Fähigkeiten einer Person begrenzt.

Krankenakten werden unverzichtbar

Das Innenministerium hat auch die Standards für eine medizinisch begründete Entlassung aus dem alternativen Dienst aktualisiert. Antragsteller müssen Unterlagen eines zugelassenen Krankenhauses und ihre vollständigen Krankenakten vorlegen, damit die zuständigen Stellen die Diagnose und den Krankheitsverlauf prüfen können.

Verweigert ein Antragsteller eine Nachuntersuchung oder legt er angeforderte Nachweise nicht vor und wird dadurch eine Beurteilung verhindert, gilt der betreffende Gesundheitszustand als normal. Für alle, die eine medizinisch begründete Entlassung beantragen, ist dies eine wichtige Verfahrensregel.

Wer weitere Untersuchungen benötigt, muss diese daher absolvieren und die angeforderten Unterlagen einreichen, damit der Gesundheitszustand beurteilt werden kann. Die Unterlagen und Untersuchungspflichten sind neben der Erkrankung selbst Teil der Entscheidungsgrundlage.

Warum die Ministerien die Standards überarbeitet haben

Das Verteidigungsministerium erklärte, die Überprüfung berücksichtige Taiwans Befreiungsquote und die Fortschritte in der medizinischen Behandlung. Einige Erkrankungen ließen sich inzwischen wirksamer behandeln oder kontrollieren. Das habe eine umfassendere Überprüfung der Standards zur körperlichen Einstufung angestoßen.

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Nach Angaben des Ministeriums waren das Gesundheits- und Sozialministerium, Kommunalverwaltungen, Ärzteverbände, für Nachuntersuchungen zuständige Krankenhäuser und Militäreinheiten an den Beratungen beteiligt. Umstrittene Punkte seien dabei geprüft worden. Zu den erklärten Zielen zählen einheitlichere Entscheidungen, Fairness beim Pflichtdienst und die Sicherstellung des Personalbedarfs der Streitkräfte.

Die wichtigsten Schritte:

  • Vor der Überarbeitung lagen die relevanten BMI-Grenzwerte für eine Befreiung bei unter 15 oder über 35; die Befreiungsquote betrug etwa 16 Prozent.
  • Am 28. Oktober traten die überarbeiteten Standards zur körperlichen Einstufung in Kraft. Sie verschärfen mehrere medizinische Kriterien und teilen die Einstufungen für den alternativen Dienst in A und B ein.
  • Nach der Umsetzung erwartet das Innenministerium einen Rückgang der Befreiungsquote auf etwa 8 Prozent.

Für Wehrpflichtige sind die unmittelbarsten Auswirkungen engere Gewichtskriterien, umfangreichere Nachweise bei Bluthochdruck und eine stärkere Berücksichtigung der funktionellen Folgen bestimmter Erkrankungen. Wer eine medizinisch begründete Entlassung aus dem alternativen Dienst beantragt, muss nun besonders auf vollständige Krankenakten und die Teilnahme an Nachuntersuchungen achten.

Die wichtigsten Punkte

  • Taiwans überarbeitete medizinische Standards für die Wehrpflicht traten am 28. Oktober in Kraft.
  • Die Befreiungsquote soll von 16 auf 8 Prozent sinken.
  • Die relevanten BMI-Grenzwerte für eine Befreiung änderten sich von unter 15 oder über 35 auf unter 14 oder über 45.
  • Bei mittelschwerem oder schwererem Bluthochdruck sind Organschäden und eine kontinuierliche 24-Stunden-Blutdruckmessung im Krankenhaus erforderlich.
  • Die überarbeiteten Entlassungskriterien betreffen Krebs, Gicht mit Gelenkschäden oder Gichtknoten sowie inaktive Tuberkulose mit eingeschränkter Lungenfunktion.
  • Die Einstufungen für den alternativen Dienst umfassen nun die Stufen A und B; bei ungeklärtem Status ist eine Nachuntersuchung vorgesehen.
  • Wer erforderliche Nachweise nicht vorlegt oder nicht zur Nachuntersuchung erscheint und dadurch eine Beurteilung verhindert, muss damit rechnen, dass der betreffende Gesundheitszustand als normal gilt.
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