Sechs Durchsuchungen legen Streit um Rüstungsbeschaffung offen
Zwei führende Manager des taiwanischen Unternehmens Jiin Ming Industry sind wegen des Verdachts, dass das Unternehmen und eine Tochtergesellschaft Militärdrohnen mit verbotenen chinesischen Chips und Objektiven geliefert und anschließend für die Abnahme durch die Streitkräfte falsche Ursprungszeugnisse eingereicht haben, für zwei Monate in Untersuchungshaft genommen worden.
Inhalt
- Sechs Durchsuchungen legen Streit um Rüstungsbeschaffung offen
- Was laut Ermittlern geliefert wurde
- Wie die Durchsuchungen zur Untersuchungshaft führten
- Warum das Gericht eine Freilassung ablehnte
- Welche Gesetze die Staatsanwaltschaft prüft
- Öffentliche Aussagen zu VIPER werden separat geprüft
- Der Vorsitzende übernimmt die Leitung eines überwiegend industriell geprägten Unternehmens
- Umsatzwachstum steht anhaltenden Verlusten gegenüber
- Taiwans Beschaffungsbemühungen reichen bis auf Komponentenebene
- Die wichtigsten Punkte
Das Bezirksgericht Taoyuan ordnete an, den stellvertretenden Vorsitzenden und Geschäftsführer Jian Haoting sowie den Vertriebsleiter Chen Yangcheng ab dem 9. Oktober 2026 in Untersuchungshaft zu nehmen. Besuche und Briefverkehr sind untersagt. Die Staatsanwaltschaft machte die Ermittlungen am 12. Oktober öffentlich, nachdem sechs Orte durchsucht und die Befragungen bis in die Nacht fortgesetzt worden waren.
Die Vorwürfe stehen im Widerspruch zu Jiin Mings öffentlicher Werbung für Drohnen, die ohne Komponenten aus der Volksrepublik China gebaut würden. Die Ermittler haben die betroffenen Drohnenmodelle jedoch bislang nicht öffentlich benannt. Daher lässt sich der Fall derzeit nicht mit dem von dem Unternehmen beworbenen Fluggerät VIPER in Verbindung bringen.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Taoyuan ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Nationale Sicherheitsgesetz, der Verwendung falscher Geschäftsunterlagen und schweren Betrugs unter Beteiligung von mindestens drei Personen. Die Haftentscheidungen betreffen den dringenden Tatverdacht und Risiken für die Ermittlungen. Sie sind keine strafrechtlichen Verurteilungen.
Jiin Ming, ein Hersteller von Elektronik und Präzisionsmetallteilen, der unter der Börsennummer 3230 gelistet ist, erklärt, der Betrieb laufe normal weiter. Verwaltungsratsvorsitzender Tsai Hsiangfeng hat vorübergehend die Aufgaben des Geschäftsführers übernommen. Dem Unternehmen zufolge machten Bestellungen für Militärdrohnen bis September etwa 1,1 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Damit ist der Geschäftsanteil gering, auch wenn sich die Vorwürfe auf sensible Rüstungsbeschaffung beziehen.
Was laut Ermittlern geliefert wurde
Die Staatsanwaltschaft erklärt, Jiin Ming und seine Tochtergesellschaft hätten mehrere Beschaffungsverträge für Drohnen mit den taiwanischen Streitkräften abgeschlossen. Bei dem mutmaßlichen Verstoß geht es um in China hergestellte Chips und Kameraobjektive, die laut Vertrag verboten waren und den Ermittlungen zufolge in Drohnen eingebaut wurden, die den Streitkräften zur Abnahme vorgelegt wurden.
In Medienberichten wurde die Tochtergesellschaft als Yingsheng International identifiziert. Durchsucht wurden die Muttergesellschaft, die Tochtergesellschaft, Zulieferer und Wohnsitze von Personen, die mit den Ermittlungen in Verbindung stehen. Der Hauptsitz von Jiin Ming befindet sich im Bezirk Luzhu in Taoyuan.
Der Vorwurf hat zwei zusammenhängende Aspekte: die Herkunft der physischen Komponenten und die Richtigkeit der dazugehörigen Unterlagen. Ein Ursprungszeugnis gibt an, woher ein Produkt oder eine Komponente stammt. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass falsche Ursprungszeugnisse verwendet wurden, um trotz der vertraglichen Einschränkungen die Abnahme durch das Militär zu erlangen.
In den öffentlich zugänglichen Darstellungen werden weder die Chiphersteller noch die Objektivzulieferer, die Vertragswerte oder die Zahl der betroffenen Fluggeräte genannt. Es gibt auch keine offengelegte Feststellung, dass die Drohnen gehackt wurden, Informationen nach China übermittelten oder im Einsatz versagten. Die Ermittlungen betreffen verbotene Beschaffung, mutmaßliche Falschdarstellungen und Lieferungen, nicht einen nachgewiesenen Cyberangriff.
Wie die Durchsuchungen zur Untersuchungshaft führten
Oberstaatsanwalt Chang Chunhui beauftragte den für nationale Sicherheit zuständigen Staatsanwalt Lin Yiwei mit der Leitung der Ermittlungen. Am Morgen des 8. Oktober vollzog die Station des Ermittlungsbüros des Justizministeriums im Landkreis Hsinchu die vom Bezirksgericht Taoyuan erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse.
Die Durchsuchungen erstreckten sich auf sechs Orte. Die Ermittler befragten sieben Unternehmensmitarbeiter, darunter die beiden Manager, sowie einen Zeugen und beschlagnahmten Gegenstände, um den Sachverhalt aufzuklären. Andere Beschuldigte durften nach der Befragung gehen.
Der zentrale Ablauf erstreckte sich über fünf Tage:
- 8. Oktober: Die Ermittler durchsuchten Unternehmensräume, Zulieferer und Wohnsitze. Jiin Ming gab bekannt, dass das Ermittlungsbüro seine Geschäftsräume aufgesucht hatte.
- 9. Oktober, etwa 3 Uhr: Nach nächtlichen Befragungen nahmen die Staatsanwälte Jian und Chen fest und beantragten Untersuchungshaft mit Kontaktbeschränkungen.
- 9. Oktober: Das Gericht ordnete an, beide Manager ab diesem Tag für zwei Monate in Untersuchungshaft zu nehmen.
- 12. Oktober: Die Staatsanwaltschaft machte den Fall öffentlich. Jiin Ming gab zugleich bekannt, dass der Verwaltungsratsvorsitzende vorübergehend die Geschäftsführung übernehmen werde.
Jeder der beiden Manager kann innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Haftbeschlusses Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Beschlusses, nicht automatisch mit dem Datum der Durchsuchungen oder der öffentlichen Bekanntgabe. Ein Termin für den Prozess oder für eine weitere Mitteilung zu den Ermittlungen wurde nicht bekannt gegeben.
Warum das Gericht eine Freilassung ablehnte
Das Gericht begründete die Untersuchungshaft der beiden Manager jeweils gesondert. Bei Jian verwies es auf seine mutmaßlich gehobene Stellung in der kriminellen Struktur und erklärte, Teile seiner Darstellung wichen von Zeugenaussagen ab. Zudem seien mögliche Mittäter und weitere Sachverhalte noch Gegenstand der Ermittlungen.
Den Beschreibungen des Beschlusses zufolge bestritt Jian zunächst ein Fehlverhalten, räumte bei der Befragung vor Gericht jedoch das im Haftantrag geschilderte Verhalten ein. Dieses berichtete Eingeständnis ist für die Einschätzung des Gerichts relevant, ersetzt aber keine abschließende gerichtliche Entscheidung über die Vorwürfe.
Das Gericht sah die Gefahr einer Absprache mit Mittätern oder Zeugen. Auch die Zahl der Militärgeschäfte und die Absatzmengen des Unternehmens wertete es als Gründe für die Sorge, dass sich ein ähnliches Verhalten wiederholen könnte. Diese Zahlen wurden jedoch nicht veröffentlicht.
Chen bestritt die Vorwürfe. Das Gericht sah aufgrund der Beweismittel in der Akte dennoch einen dringenden Tatverdacht. Es erklärte, Teile seiner Aussagen hätten sich zwischen den Befragungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft geändert und wichen von Zeugenaussagen ab. Dies stütze die Sorge vor Absprachen und Beweismittelvernichtung.
Im Fall von Jian prüfte das Gericht ausdrücklich Alternativen wie eine Freilassung gegen Kaution, die Unterstellung unter die Aufsicht einer anderen Person sowie Beschränkungen für die Ausreise aus Taiwan auf dem Luft- oder Seeweg. Es kam zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen nicht ausreichten, um eine Einflussnahme auf Zeugen oder Mittäter zu verhindern. Beide Manager wurden in Untersuchungshaft genommen; Besuche und Briefverkehr sind untersagt, während die Ermittlungen weiterlaufen.
Welche Gesetze die Staatsanwaltschaft prüft
Bei den mutmaßlichen Straftaten gegen die nationale Sicherheit geht es um die wissentlich erfolgte Lieferung von Produkten aus Festlandchina im Rahmen der militärischen Beschaffung. In Berichten über die Ermittlungen werden Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des taiwanischen Nationalen Sicherheitsgesetzes genannt.
Die Staatsanwaltschaft berief sich außerdem auf die Artikel 215 und 216 des Strafgesetzbuchs im Zusammenhang mit mutmaßlich falschen Geschäftsunterlagen und deren Verwendung. Die Ursprungszeugnisse sind hier relevant, weil sie angeblich im Rahmen des Abnahmeverfahrens der Streitkräfte eingereicht und nicht lediglich als interne Unternehmensunterlagen aufbewahrt wurden.
Der mutmaßliche schwere Betrug wird unter Artikel 339-4 Absatz 1 Unterabsatz 2 geführt. Dieser betrifft Betrug, der von mindestens drei Personen begangen wird. Öffentlich als in Untersuchungshaft genommen wurden bislang nur zwei Manager benannt. Der Tatverdacht belegt weder die Schuld noch die Identität anderer Personen. Die Ermittler erklären, mögliche Mittäter müssten noch überprüft werden.
Der Fall geht somit über einen Streit darüber hinaus, ob Waren einer vertraglichen Spezifikation entsprachen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Lieferungen wissentlich gegen Beschränkungen für die militärische Beschaffung verstießen und ob falsche Unterlagen und Betrug im Spiel waren. Diese Vorwürfe müssen im Strafverfahren noch bewiesen werden.
Öffentliche Aussagen zu VIPER werden separat geprüft
Auf seiner Website stellt Jiin Ming VIPER als Drohne vor, die in Zusammenarbeit entlang der taiwanischen Lieferkette entwickelt wurde und für Verteidigungs- und strategische Einsätze bestimmt ist. In seiner Produktbeschreibung zu VIPER erklärt das Unternehmen, das Fluggerät komme ohne chinesische Komponenten und Technologien aus und erfülle vollständig den US-amerikanischen National Defense Authorization Act, kurz NDAA.
Das Unternehmen beschreibt den angestrebten Beschaffungsstandard ausdrücklich:
die Abhängigkeit von chinesischen Komponenten und Technologien zu beseitigen, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Das ist eine Zusicherung des Unternehmens und keine unabhängig bestätigte Feststellung zu dem Fluggerät, das Gegenstand dieser Ermittlungen ist. In der Beschreibung ist außerdem von militärischen Produktionsstandards, skalierbarer Fertigung sowie Zusammenarbeit bei Design, Herstellung und Tests die Rede.
Der NDAA ist ein US-amerikanisches Verteidigungsgesetz, das Beschränkungen für die Beschaffung bestimmter chinesischer Drohnenausrüstung enthält. Jiin Mings Aussage zur Einhaltung des Gesetzes ist von der Frage zu unterscheiden, ob konkrete Lieferungen den Verträgen und Gesetzen Taiwans entsprachen. Die eine Frage beantwortet nicht die andere.
Jiin Ming hat eine kleine militärische VIPER-Quadrokopterdrohne sowie den Prototyp eines leichten Starrflügelflugzeugs mit Strahltriebwerk präsentiert. Beide werden als in Taiwan hergestellt beworben. Die Ermittler haben nicht offengelegt, ob eines der beiden Modelle betroffen ist. Entscheidend ist der Unterschied zwischen den öffentlichen Zusicherungen des Unternehmens zur Beschaffung und den mutmaßlichen Praktiken im Beschaffungsfall. Eine nachgewiesene Feststellung gegen sämtliche Produkte des Unternehmens liegt nicht vor.
Der Vorsitzende übernimmt die Leitung eines überwiegend industriell geprägten Unternehmens
Jiin Ming erklärte am 12. Oktober, Verwaltungsratsvorsitzender Tsai Hsiangfeng sei nach einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft ohne Kaution freigelassen worden. Seine Freilassung entscheidet nicht über die Stichhaltigkeit der weiter gefassten Ermittlungen.
Das Unternehmen erklärt, einen betrieblichen Notfallplan aktiviert zu haben. Tsai führe vorübergehend die Geschäfte und arbeite mit dem professionellen Managementteam zusammen, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Jiin Ming hat zugesagt, mit den Ermittlern zu kooperieren, lehnt es aber wegen der Vertraulichkeit der Ermittlungen ab, sich zu Einzelheiten des Falls zu äußern.
Die offengelegte Umsatzstruktur hilft, die Verteidigungsambitionen des Unternehmens von seinem derzeitigen Geschäft zu unterscheiden:
- Auf Metallstanzen und Formenbau entfielen bis September etwa 85,8 Prozent des Gesamtumsatzes.
- Das Drohnengeschäft machte etwa 3,3 Prozent aus.
- Auf Bestellungen für militärische Drohnen entfielen etwa 1,1 Prozent des Gesamtumsatzes.
Auf Basis dieser gerundeten Anteile machten Bestellungen für Militärdrohnen etwa ein Drittel des Drohnenumsatzes aus: 1,1 Prozent geteilt durch 3,3 Prozent. Die Zahlen geben nicht den Wert der untersuchten Verträge an und sollten nicht als Maß für mutmaßliche Verluste verstanden werden.
Jiin Ming zufolge sind Exportaufträge nicht betroffen. Das bestehende Inlands- und Auslandsgeschäft sowie die Finanzlage hätten bislang keine wesentlichen Auswirkungen erfahren. Dabei handelt es sich um Einschätzungen des Unternehmens. Aus den öffentlichen Mitteilungen geht nicht hervor, welche Folgen spätere Beschaffungsentscheidungen, Vertragsprüfungen oder Gerichtsverfahren für das Geschäft haben könnten.
Umsatzwachstum steht anhaltenden Verlusten gegenüber
Jiin Ming wurde 1987 gegründet und begann als Metallverarbeiter. Später war das Unternehmen auch in der Unterhaltungselektronik tätig, unter anderem als zugelassener Apple-Zulieferer. Der Ausbau des Militärdrohnengeschäfts ist Teil einer breiter angelegten Diversifizierung über traditionelle Elektronikkomponenten hinaus, zu der auch Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien und Energiespeicherung gehören.
Das Unternehmen meldete für September einen konsolidierten Umsatz von 40,597 Millionen NT$, 4,43 Prozent weniger als im August, aber 19,82 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In anderen Berichten wurde der Betrag auf 41 Millionen NT$ gerundet; dort wurden Veränderungen von 4,4 und 19,8 Prozent angegeben. Es handelt sich um gerundete Darstellungen desselben Ergebnisses, nicht um widersprüchliche Umsatzangaben.
Der Verlust nach Steuern belief sich im zweiten Quartal auf 49 Millionen NT$, verglichen mit 38 Millionen NT$ im ersten Quartal und 48 Millionen NT$ im entsprechenden Vorjahresquartal. Gegenüber dem ersten Quartal weitete sich der Verlust um 11 Millionen NT$ aus. Auf Grundlage der gemeldeten Zahlen entspricht das etwa 29 Prozent. Der Verlust je Aktie lag im zweiten Quartal bei 0,58 NT$.
Diese Ergebnisse zeigen, dass Jiin Ming bereits vor den Durchsuchungen unter finanziellem Druck stand. Sie belegen weder einen Zusammenhang zwischen den Verlusten und den mutmaßlichen Beschaffungsdelikten noch bestätigen sie unabhängig die Einschätzung des Unternehmens, die Ermittlungen hätten keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäft gehabt.
Taiwans Beschaffungsbemühungen reichen bis auf Komponentenebene
Die Ermittlungen finden vor dem Hintergrund taiwanischer Bemühungen statt, die inländische Drohnenproduktion auszubauen und die Abhängigkeit von chinesischen Zulieferern zu verringern. Das Drohnenentwicklungsprogramm wurde 2022 auf private Unternehmen als Hauptauftragnehmer ausgeweitet. Unterstützung bei der Forschung kommt vom Wirtschaftsministerium, bei der Beschaffung vom Verteidigungsministerium.
Das Verteidigungsministerium hat zudem eine mit 7,1 Milliarden NT$ bezifferte Initiative zur Massenproduktion von Drohnen für den Einsatz an Land und von Kriegsschiffen gestartet. Dieses umfassendere Programm ist getrennt vom nicht offengelegten Wert der untersuchten Jiin-Ming-Verträge zu betrachten.
Dennis Huang, bei Taiwan UAV für internationale Strategie und Betrieb zuständiger Geschäftsführer, hat die Sorge vor Lieferunterbrechungen beschrieben, die den Beschaffungsentscheidungen seines Unternehmens zugrunde liegt:
Die taiwanische Regierung hat erkannt, wie entscheidend Drohnen für die moderne Kriegsführung sind, und befürchtet, dass eine chinesische Seeblockade Taiwan plötzlich von der Versorgung mit Drohnenteilen und -komponenten abschneiden könnte.
Huang zufolge hätte der Ersatz chinesischer Triebwerke durch australische Alternativen das Zwanzigfache gekostet. Deshalb habe Taiwan UAV gemeinsam mit Partnern und Ingenieuren aus der taiwanischen Motorrollerindustrie eigene Benzinmotoren entwickelt. Zur Überwachungstechnik des Unternehmens gehören eine Kamera und eine Stabilisierungseinheit aus Lettland. Diese Beispiele zeigen, dass der Verzicht auf chinesische Komponenten sowohl eigene Entwicklungen als auch Importe aus anderen Ländern erfordern kann. Nicht jedes Teil muss dafür in Taiwan hergestellt werden.
Der taiwanische Hersteller Avilon Intelligence erklärt, seine Flugsteuerungs- und Cloud-Systeme selbst zu entwickeln und auf sensible chinesische Komponenten und Software zu verzichten. Seine Drohnen werden für zivile Aufgaben wie die Überwachung von Wäldern und die Inspektion von Strommasten eingesetzt. Geschäftsführer Ming Thanakorn hat beschrieben, dass günstigere chinesische Drohnen weiterhin eine Konkurrenz auf dem Privatmarkt darstellen.
Eine separate Kontroverse gab es am 16. August um einen möglicherweise chinesischen Chip, der auf einem Drohnenprototyp des Verteidigungsministeriums zu sehen war. Das Ministerium erklärte, das Fluggerät sei ein Konzeptnachweis und stehe nicht mit dem einheimischen Militärdrohnenprogramm in Verbindung. Diese Erklärung und die Kontroverse um den Prototyp sind von den Ermittlungen gegen Jiin Ming zu unterscheiden; ein Zusammenhang zwischen beiden Fällen wurde nicht nachgewiesen.
Offen sind vor allem konkrete Fragen: Welche Fluggeräte und Verträge waren betroffen? Wie wurde die Herkunft der Komponenten geprüft? Wer stellte die Ursprungszeugnisse aus, und was können die Ermittler über den Kenntnisstand der einzelnen Personen beweisen? Weder die betroffenen Stückzahlen noch eine militärische Entscheidung zur Prüfung, zum Austausch oder zur Aussetzung des Einsatzes gelieferter Fluggeräte wurden öffentlich bekannt gegeben.
Die wichtigsten Punkte
- Gegen die Jiin-Ming-Manager Jian Haoting und Chen Yangcheng wurde ab dem 9. Oktober 2026 für zwei Monate Untersuchungshaft angeordnet. Besuche und Briefverkehr sind untersagt.
- Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass verbotene chinesische Chips und Objektive in Militärdrohnen eingebaut und falsche Ursprungszeugnisse mitgeliefert wurden.
- Die Ermittler durchsuchten sechs Orte und befragten sieben Unternehmensmitarbeiter sowie einen Zeugen.
- Bei den mutmaßlichen Straftaten geht es um Verstöße gegen das Nationale Sicherheitsgesetz, falsche Geschäftsunterlagen und schweren Betrug. Eine Verurteilung wurde nicht bekannt gegeben.
- Verwaltungsratsvorsitzender Tsai Hsiangfeng führt vorübergehend die Geschäfte. Jiin Ming zufolge läuft der Betrieb normal weiter und Exportaufträge sind nicht betroffen.
- Bis September machten Bestellungen für Militärdrohnen etwa 1,1 Prozent des Unternehmensumsatzes aus, verglichen mit 3,3 Prozent für das gesamte Drohnengeschäft.
- Die betroffenen Modelle, Vertragswerte und Zahl der Fluggeräte wurden nicht bekannt gegeben. Jeder der inhaftierten Manager kann innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Beschlusses Beschwerde einlegen.






