Nur 924 Dalit-Familien erhalten Land in Nepal, während die Regierung eine neue Zweijahresfrist setzt

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Only 924 Dalit Families Receive Land in Nepal as Government Sets New Two-Year Deadline

924 Familien erhalten Land, bei 103.140 Antragstellern

Nepal hat 924 landlosen Dalit-Familien Land zugeteilt. Insgesamt hatten 103.140 Familien einen Antrag gestellt, wie aus einer schriftlichen Antwort der Regierung an den Abgeordneten der Nepali Congress, Nishkal Rai, hervorgeht. Elf Jahre nachdem die Verfassung landlosen Dalits Land zugesichert hatte, wurde weniger als einer von 100 Familien, die diese Unterstützung beantragt haben, Land zugeteilt.

Inhalt
  1. 924 Familien erhalten Land, bei 103.140 Antragstellern
  2. Was die Verfassung versprochen hat
  3. So soll die neue Verordnung funktionieren
  4. Wer kann besiedeltes Land erhalten?
  5. 15 Dalit-Familien unter 57 Familien mit neuen Urkunden
  6. Warum die landesweiten Zahlen voneinander abweichen
  7. Ältere Daten zeigen größere Benachteiligung in Madhesh
  8. Vertriebene Familien finden kaum ein Zimmer
  9. Ein lokales Projekt zeigt, was die Prüfung eines Anspruchs erfordert
  10. Wichtige Punkte

Das Ministerium für Landmanagement, Genossenschaften, föderale Angelegenheiten und allgemeine Verwaltung bezifferte den Anteil der Familien, die Land erhalten haben, auf etwa 0,895 Prozent. Demnach gehören 102.216 Antragstellerfamilien nicht zu denjenigen, die als Empfänger von Land erfasst sind. Die Anträge müssen jedoch noch geprüft werden, bevor die Anspruchsberechtigung bestätigt werden kann.

Eine am 13. Oktober 2026 erlassene Regierungsverordnung setzt eine neue Frist: Anspruchsberechtigte landlose Dalits müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der betreffenden Bestimmung Land erhalten. Kann die Regierung kein Grundstück bereitstellen, muss sie einen Zuschuss für den Kauf eines Grundstücks anbieten.

Für Familien, die auf Eigentumsurkunden warten, geht es bei diesem Versprechen um einen Wohnort, eine Lebensgrundlage und etwas, das sie ihren Kindern hinterlassen können. Für Familien, deren Siedlungen abgerissen wurden, ist die Notlage unmittelbarer. Einige Vertriebene berichten, dass sie wegen Kastendiskriminierung nicht einmal ein Zimmer mieten konnten. Dadurch wurden ihre Arbeit und die Schulbildung ihrer Kinder unterbrochen.

Die Regierung hat die frühere politisch besetzte Kommission durch Distriktausschüsse unter Leitung der Distriktverwaltungschefs ersetzt. Diese Ausschüsse müssen Anträge in geprüfte Ansprüche überführen und Land ermitteln, das rechtmäßig verteilt werden kann. Die jüngsten Ausstellungen von Eigentumsurkunden zeigen, dass das Verfahren an einigen Orten vorankommt. Die landesweiten Zahlen machen jedoch deutlich, wie weit das Verfassungsversprechen und seine Umsetzung auseinanderliegen.

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Was die Verfassung versprochen hat

Nepal nahm seine Verfassung am 20. September 2015 an. Artikel 40 sieht vor, dass der Staat landlosen Dalits einmalig und im Einklang mit dem Gesetz Land zur Verfügung stellt. Eine gesonderte Bestimmung verpflichtet dazu, Wohnraum für obdachlose Dalits bereitzustellen.

Dalits sind Gemeinschaften, die historisch von Kasten ausgeschlossen und der Unberührbarkeit unterworfen wurden. Artikel 40 verspricht außerdem die Beteiligung an staatlichen Institutionen, besondere Maßnahmen für Repräsentation und Beschäftigung, kostenlose Bildung mit Stipendien sowie Schutz in den Bereichen Hochschulbildung, Gesundheit und soziale Sicherheit.

Die Verfassung verpflichtete den Gesetzgeber, innerhalb von drei Jahren Gesetze zur Umsetzung der Grundrechte zu verabschieden. Die Frist endete im September 2018. Elf Jahre nach ihrer Annahme ist das Bundesgesetz, das erforderlich wäre, um diesen Rechten der Dalits volle Geltung zu verschaffen, noch immer nicht verabschiedet worden. Bestehende Bodengesetze bieten Wege zur Zuteilung von Grundstücken, während das umfassendere Paket verfassungsrechtlicher Schutzmaßnahmen unvollständig bleibt.

Die wichtigsten Meilensteine zeigen, wie lange die Umsetzung bereits aussteht:

  • 20. September 2015: Nepal nimmt die Verfassung an, einschließlich der Land- und Wohnraumgarantien in Artikel 40.
  • September 2018: Die verfassungsrechtliche Frist für Gesetze zur Umsetzung der Grundrechte verstreicht.
  • Anfang 2020: Eine Kommission zur Lösung von Landfragen wird eingerichtet, um landlosen Familien Eigentumsurkunden auszustellen.
  • 13. Oktober 2026: Die Regierung erlässt eine Verordnung, die eine neue Zweijahresfrist für die Zuteilung von Land oder die Gewährung von Zuschüssen vorsieht.
  • 16. Oktober 2026: Ausschüsse stellen in drei Distrikten 57 Familien Eigentumsurkunden aus, darunter 15 landlosen Dalit-Familien.

So soll die neue Verordnung funktionieren

Die Verordnung ändert fünf Gesetze: das Bodengesetz von 2021, das Grundsteuer- und Katastergesetz von 2034, das Bodennutzungsgesetz von 2076, das Guthi-Corporation-Gesetz von 2033 und das Landvermessungs- und -messgesetz von 2019. Diese Jahresangaben folgen dem nepalesischen Bikram-Sambat-Kalender.

Die Änderung von Paragraf 52A des Bodengesetzes verpflichtet die Regierung, landlosen Dalits einmalig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Bestimmung Land zur Verfügung zu stellen. Kann kein Grundstück bereitgestellt werden, ist ein Zuschuss für den Grundstückskauf vorgesehen. Das Ministerium erklärt, die Anträge würden geprüft und anspruchsberechtigten Familien verfügbares öffentliches Land oder, falls erforderlich, andere ungenutzte Flächen zugeteilt.

Die Verordnung legt nicht im Einzelnen fest, wie Grundstücke ermittelt, Begünstigte ausgewählt und das Programm finanziert werden sollen. Auch die Höhe des Zuschusses muss noch festgesetzt werden. Familien brauchen daher weiterhin klare praktische Regeln dazu, welche Unterstützung sie erhalten können und wie sie diese beantragen.

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Die Zuschussoption verändert, was die Regierung anbieten kann, wenn sie kein Land findet. Wie hilfreich sie ist, hängt davon ab, ob der Betrag für ein geeignetes Grundstück ausreicht und ob die Familien den Kauf abschließen können. Ein Geldversprechen und eine abgeschlossene Grundstücksübertragung sind zwei verschiedene Schritte auf dem Weg zu einem dauerhaften Zuhause.

Wer kann besiedeltes Land erhalten?

Die Verordnung befasst sich auch mit Familien, die bereits auf bestimmten Grundstücken leben. Die Bestimmungen gelten für landlose Dalits, andere landlose Siedler und informelle Siedler, für die unterschiedliche Anspruchsregeln gelten. Einige Antragsteller benötigen einen neuen Siedlungsort; andere streben die rechtliche Anerkennung von Land an, das sie bereits bewohnen oder bewirtschaften.

Eine langjährige Nutzung ist eine Voraussetzung für bestimmte Zuteilungen. Die Bestimmungen sehen mindestens zehn Jahre Bewirtschaftung oder Nutzung vor. Das Ministerium nennt den 28. Magh 2066 im nepalesischen Kalender als Stichtag für die Berechnung der erforderlichen Nutzungsdauer bei informellen Siedlern.

Auch Flächen, die bei der ursprünglichen Vermessung als Weideland, Festplatz, Landeplatz oder Markt erfasst wurden, können unter Umständen berücksichtigt werden. Die örtliche Exekutive muss ausdrücklich bestätigen, dass sie nicht mehr für den eingetragenen Zweck genutzt werden und die Besiedlung vor dem maßgeblichen Stichtag begonnen hat.

Familien, die an Flüssen oder Seen, innerhalb von Straßengrenzen oder an anderen gefährlichen Orten leben, muss andernorts eine Unterkunft bereitgestellt werden. Für diese Haushalte sieht die Verordnung eine Umsiedlung statt einer Eigentumsübertragung an ihrem derzeitigen Wohnort vor. Örtliche Entscheidungen über die Landnutzung und die Sicherheit bestimmen daher mit, wo sich Familien künftig niederlassen können.

15 Dalit-Familien unter 57 Familien mit neuen Urkunden

Die Ausschüsse zur Lösung von Landfragen stellten am 16. Oktober 2026 in Chitwan, Jhapa und Rupandehi 57 Eigentumsurkunden aus. Unter den Empfängern waren 15 landlose Dalit-Familien, etwa 26 Prozent der Gesamtzahl.

In Chitwan erhielten eine landlose Dalit-Familie und 32 landlose Siedlerfamilien in Ward 7 der Landgemeinde Ichchhakamana Urkunden. In Rupandehi wurden 14 landlosen Dalit-Familien und zwei landlosen Siedlerfamilien in den Wards 8 und 9 der Landgemeinde Gaidahawa Urkunden ausgestellt. Die sieben Empfänger in Jhapa waren Familien informeller Siedler in Ward 11 der Stadt Arjundhara.

Landwirtschaftsministerin Pratibha Rawal erklärte, es gebe keine rechtlichen Hindernisse für die Fortsetzung des Verfahrens, und versprach ein schnelleres Vorgehen in Zusammenarbeit mit den Kommunalverwaltungen. Ihre Aussage lenkt den Blick auf die Verwaltungsarbeit, die für den Abschluss der Übertragungen nötig ist: Anspruchsberechtigungen prüfen, Grundstücke vermessen, Ansprüche klären und Eigentumsurkunden ausstellen.

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Die landesweite Gesamtzahl des Ministeriums liegt weiterhin bei 924 Dalit-Familien. Es wurde nicht angegeben, ob die 15 Familien, die am 16. Oktober Urkunden erhielten, bereits in dieser Zahl enthalten sind. Sie hinzuzurechnen, könnte daher zu einer doppelten Zählung führen.

Warum die landesweiten Zahlen voneinander abweichen

In der schriftlichen Antwort des Ministeriums sind 103.140 Dalit-Familien als Antragsteller aufgeführt. Andere in der Berichterstattung genannte Zahlen der Kommission beziffern die Zahl der Dalit-Antragsteller auf 98.502; eine weitere Erhebung der Kommission kommt auf 79.144 landlose Dalit-Familien. Der Umfang und der Prüfstatus dieser Erhebungen werden nicht erläutert.

Landlosigkeit lässt sich schwer erfassen, weil der Begriff unterschiedliche Lebenslagen umfasst. Eine Familie kann gar kein Land besitzen, öffentliches Land besiedeln, als Pächter Land bewirtschaften oder seit Generationen auf einem Grundstück leben, ohne Eigentumsurkunden zu haben. Für jede dieser Situationen ist eine andere Unterstützung erforderlich. Eine Zählung all dieser Gruppen fällt daher höher aus als eine, die sich auf landlose Dalits beschränkt.

Die wissenschaftliche Studie Landlosigkeit in Nepal beschreibt Lücken in den nach sozialen Gruppen aufgeschlüsselten amtlichen Statistiken. Sie verweist auf eine Schätzung der Kommission zur Lösung von Landfragen aus dem Jahr 2020, wonach es in 287 Kommunalverwaltungen aller sieben Provinzen 406.502 betroffene Haushalte gab. Diese Zahl umfasst landlose Dalits und andere Siedler, ohne sie getrennt auszuweisen.

Die Studie beschreibt außerdem ein zersplittertes Informationssystem. Kommunalverwaltungen führen Aufzeichnungen zu Grundsteuern, während bundesstaatliche Vermessungs- und Grundsteuerämter Landinformationen erfassen und digitalisieren. Diese Daten wurden nicht systematisch danach ausgewertet, welchen sozialen Gruppen Land fehlt. Ein verlässliches Register würde den Behörden helfen, jedem Haushalt die passende Unterstützung zuzuordnen und abgeschlossene Übertragungen nachzuverfolgen.

Ältere Daten zeigen größere Benachteiligung in Madhesh

Die wissenschaftliche Studie stützt sich auf die Nepal Living Standards Survey aus den Jahren 2010/11, für die 5.988 Haushalte in 499 primären Stichprobeneinheiten erfasst wurden. Eine spätere Auswertung dieser Erhebung ergab, dass 51,8 Prozent der Madheshi-Dalits kein landwirtschaftliches Land besaßen, verglichen mit 16,1 Prozent der Hill-Dalits.

Der Unterschied betrug 35,7 Prozentpunkte. Der Auswertung zufolge war landwirtschaftliche Landlosigkeit unter Madheshi-Dalits mehr als dreimal so häufig. Eine in der Studie angeführte Untersuchung aus dem Jahr 2014 kam zudem zu dem Ergebnis, dass die Landbesitze von 88,2 Prozent der Madheshi-Dalits und 48,8 Prozent der Hill-Dalits unter dem nationalen Durchschnitt lagen.

In der nach Provinzen aufgeschlüsselten Tabelle der Studie, die auf der Volkszählung von 2011, der Erhebung von 2010/11 und Statistiken aus dem Jahr 2012 beruht, liegt der Anteil landloser Dalits in Madhesh bei 58,41 Prozent, in Koshi bei 43,69 Prozent und in Bagmati bei 37,04 Prozent. Der landesweite Anteil für Dalits beträgt 29,74 Prozent. Dies sind historische Schätzungen; die Situation der aktuellen Antragsteller muss neu und individuell erfasst werden.

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Padam Bahadur Pariyar, der Fraktionsvorsitzende der Nepali Congress in der Nationalversammlung, beziffert den Anteil der Dalits an der Bevölkerung Nepals auf 13,44 Prozent und sagt, dass 60 Prozent der im Tarai in der Landwirtschaft tätigen Dalits landlos seien. Er kritisierte aufeinanderfolgende Regierungen dafür, verfassungsmäßige Rechte nicht zur Priorität gemacht zu haben, und stellte infrage, warum ein weiteres Versprechen kurz vor Wahlen abgegeben werde.

Vertriebene Familien finden kaum ein Zimmer

Laxmi Pariyar sagte, sie habe 22 Jahre in einer Siedlung in Tripureshwor gelebt, bevor diese abgerissen wurde. Sie zog in die Siedlung ihrer Tochter in Gothatar und suchte nach einem Zimmer. Vermieter hätten sie jedoch abgewiesen, weil sie Dalit sei. Später wurde ihre Familie erneut aufgefordert, das Gebiet zu verlassen, als die Polizei ankündigte, auch die Siedlung in Gothatar zu räumen.

Laxmi sagte, ihre Habseligkeiten seien bei einem Schrotthändler eingelagert worden und ihre Tochter habe während der Suche nach einer Unterkunft nicht zur Schule gehen können. Für einen Haushalt mit sieben oder acht Personen sei der Verlust der Siedlung zu einer täglichen Suche nach einem Obdach geworden.

Sukmaya Bishwakarma, die aus Gairigaun vertrieben wurde, sagte, sie habe drei Tage lang vergeblich nach einem Zimmer gesucht und finde im Radhaswami Satsang Vyas Ashram in Kirtipur Unterschlupf. Sie berichtete von Fahrten zwischen Kirtipur und Tinkune, verlorener Arbeit und dem Versuch, ihre Kinder in der Schule zu halten.

Auch der 64-jährige Som Bahadur B.K. aus der Siedlung Manohara berichtete von Kastendiskriminierung. Er fürchtete, seine Söhne würden ebenfalls landlos bleiben. Ihre Vorwürfe betreffen Artikel 24 der Verfassung, der Menschen vor Unberührbarkeit und Diskriminierung an privaten wie öffentlichen Orten schützt.

Das 100-Punkte-Programm der Regierung zur Reform der Regierungsführung versprach innerhalb von 15 Tagen eine formelle Entschuldigung des Staates und ein Reformprogramm für Dalits und historisch ausgegrenzte Gemeinschaften. Spätere Berichte erklärten, die Entschuldigung und das entsprechende Programm seien nicht umgesetzt worden. Für vertriebene Familien sind der Schutz vor Diskriminierung und der Zugang zu einer sofortigen Unterkunft ebenso dringlich wie der spätere Erwerb von Land.

Ein lokales Projekt zeigt, was die Prüfung eines Anspruchs erfordert

Eine am 18. Dezember 2020 veröffentlichte Fallstudie des IIED dokumentiert ein praktisches Vorgehen in der Gemeinde Dangisaran. Das Community Self Reliance Centre stellte fest, dass 2.844 von 4.426 Haushalten, etwa 64 Prozent, kein Land besaßen oder keine Dokumente für ihre Grundstücke hatten.

Sieben junge Tharu aus der Gemeinde halfen innerhalb von drei Monaten bei der Erfassung von 2.712 Familien. Sie sammelten Belege zu den Haushalten, fotografierten Häuser und Grundstücke, erfassten GPS-Koordinaten und halfen Nachbarn, mithilfe von Satellitenkarten Grenzen festzulegen. Die fertiggestellten digitalen Akten wurden der Regierung übermittelt. Die Gemeinde stellte für die Arbeit 6.000 US-Dollar bereit.

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Die örtliche Landwirtin Yasoda Neupane erklärte, warum die rechtliche Anerkennung für ihre Familie wichtig war:

Seit 1978 bewirtschaften wir etwa einen Hektar öffentliches Land, ohne rechtliche Ansprüche darauf. Deshalb hatten wir immer Angst, vertrieben zu werden. Die Forstbehörden haben uns schon oft damit gedroht. Manchmal wurden wir als Landbesetzer bestraft. Ich brauche daher das Recht an diesem Land, damit wir in Sicherheit sind und die Zukunft meiner Kinder gesichert ist.

Das Projekt half der Gemeinde außerdem dabei, Land zu kartieren, auf dem sich Familien ohne eigenes Grundstück niederlassen könnten, und landwirtschaftliche Flächen zu ermitteln, die verpachtet werden können. Vertreter der Gemeinde und der Wards nahmen an den Treffen teil, überprüften die Angaben und lieferten fehlende Unterlagen.

Die Fallstudie des IIED beschreibt die Pflichten aus dem Landgesetz von 2019: Gemeinden müssen landlose Familien und informelle Siedler ermitteln, kommunales Land kartieren und verfügbare Grundstücke zuteilen. Das Beispiel Dangisaran zeigt, wie daraus Haushaltsakten werden können, auf deren Grundlage die Regierung Entscheidungen trifft. Die neuen Distriktausschüsse Nepals müssen diese Arbeit nun in wesentlich größerem Umfang leisten und zugleich sichere Siedlungsflächen finden sowie mögliche Kaufzuschüsse finanzieren.

Wichtige Punkte

  • Nach Angaben des Ministeriums haben 924 von 103.140 Dalit-Familien, die einen Antrag gestellt haben, Land erhalten. Das entspricht etwa 0,895 Prozent.
  • Artikel 40 der Verfassung von 2015 verspricht landlosen Dalits Land und obdachlosen Dalits eine Unterkunft.
  • Die Verordnung vom Oktober 2026 sieht für die Landzuteilung eine Frist von zwei Jahren vor. Kann kein Land bereitgestellt werden, sollen Kaufzuschüsse gewährt werden.
  • Die früheren politisch besetzten Kommissionen wurden durch Distriktausschüsse unter Leitung der Distriktverwaltungschefs ersetzt.
  • Unter den 57 Familien, die am 16. Oktober in drei Distrikten Urkunden erhielten, waren 15 landlose Dalit-Familien.
  • Vertriebene berichten von Diskriminierung bei der Wohnungssuche, Arbeitsverlust und unterbrochenem Schulbesuch, während sie nach einer Unterkunft suchen.
  • Anspruchsverfahren, Zuschusshöhen und die Finanzierung des Programms müssen noch im Einzelnen festgelegt werden.
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