Vier geschützte Sorten, nicht alle Sorten Thai-Basilikum
Der Schutz von vier Sorten Heiligem Basilikum durch CPRAM gilt zwölf Jahre, von 2024 bis 2036. Das Landwirtschaftsministerium Thailands erklärt jedoch, dass Haushalte auch diese geschützten Sorten für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Die von Landwirtschaftsminister Suriya Juangroongruangkit erläuterte Einschränkung betrifft die Vermehrung der geschützten Pflanzen zum Verkauf ohne Genehmigung.
Inhalt
- Vier geschützte Sorten, nicht alle Sorten Thai-Basilikum
- Was Haushalte und Anbaubetriebe tun dürfen
- Wie die Sorten zur Registrierung gelangten
- Was sich im Labor veränderte
- Warum Landwirte sich um Samen sorgen
- Öffentliche Forschung und die Frage der Rechte
- Weitere Basilikumsorten bleiben verfügbar
- Warum UPOV 1991 Teil der Debatte ist
- Die wichtigsten Punkte
Die vier Sorten Kaew Juree 01, 02, 03 und 04 wurden aus einer heimischen Basilikumlinie namens CPR1 gezüchtet. Kaew Juree 01 wurde am 12. März 2024 registriert, die drei anderen am 24. Mai 2024. Grundlage ist der Sortenschutzgesetz B.E. 2542, Thailands Gesetz von 1999 zu den Rechten an Pflanzensorten.
Nach Angaben des Landwirtschaftsamts verkauft CPRAM die Samen dieser vier Sorten nicht an die breite Öffentlichkeit. Stattdessen produziert das Unternehmen sie für Vertragslandwirte, die seine Lebensmittelfabriken beliefern. Damit betrifft der unmittelbare Streitpunkt nicht eine landesweite Änderung der Art und Weise, wie Menschen Basilikum kaufen oder anbauen: Die geschützten Sorten sind Teil einer bestimmten kommerziellen Lieferkette.
Landwirte in Ban Mai in der Provinz Nonthaburi befürchten dennoch, dass sie durch den Schutz nach Jahren des Anbaus und der eigenen Samengewinnung von privat gelieferten Samen abhängig werden könnten. Ihre Sorge berührt zwei Fragen: Was bedeuten die vier Registrierungen heute, und könnten künftige Änderungen des thailändischen Rechts das Aufbewahren und Weitergeben von Samen stärker einschränken?
CPRAM zufolge gelten die Rechte des Unternehmens für die vier registrierten Sorten, nicht für alle Arten von Heiligem Basilikum in Thailand. Das Unternehmen gibt an, dass es im Land mehr als 200 Sorten gibt. Das Landwirtschaftsamt erklärt, Landwirte könnten weiterhin gewöhnliche Basilikumsorten verwenden, ihre Samen sammeln oder Samen zum Anpflanzen kaufen.
Was Haushalte und Anbaubetriebe tun dürfen
Suriya, der Minister für Landwirtschaft und Genossenschaften, erklärte am 22. Oktober 2026, dass private Unternehmen Schutz für neue, durch Forschung entwickelte Pflanzensorten beantragen können. Er sagte, Privatpersonen dürften geschütztes Basilikum für den Eigenbedarf anbauen. Für die Vermehrung zum Verkauf sei hingegen eine Genehmigung erforderlich.
Vermehrung bedeutet, weitere Pflanzen zu ziehen, zum Beispiel durch Aussaat oder Stecklinge. Ein Haushalt, der Basilikum zum Kochen zu Hause anbaut, und ein Unternehmen, das geschützte Pflanzen zum Verkauf vermehrt, üben der Erklärung des Ministers zufolge also unterschiedliche Tätigkeiten aus.
Die vom Minister beschriebene kommerzielle Einschränkung betrifft die Erzeugung weiterer Pflanzen einer geschützten Sorte zum Verkauf. Für Vertragslandwirte, die CPRAMs Fabriken beliefern, nennt das Landwirtschaftsamt einen gesonderten, organisierten Weg, auf dem das Unternehmen das Pflanzmaterial für den Anbau bereitstellt.
Landwirte, die andere als diese vier Sorten anbauen, können ihre üblichen Anbaupraktiken fortsetzen, so das Landwirtschaftsamt. Die Registrierungen von CPRAM beziehen sich auf namentlich festgelegte Sorten. Für Anbaubetriebe ist daher zunächst entscheidend, um welche Sorte es sich handelt, und anschließend, was sie damit vorhaben.
Wie die Sorten zur Registrierung gelangten
CPRAM begann im April 2020 mit der Züchtungsarbeit, fast vier Jahre vor der ersten Registrierung. Das Entwicklungsprogramm verband Labormethoden mit Anbauversuchen auf dem Campus Kamphaeng Saen der Kasetsart-Universität in Nakhon Pathom und bei CPRAM in Pathum Thani.
Die einzelnen Schritte lassen sich in Forschung, Anträge und die anschließende Erteilung des Schutzes unterteilen:
- April 2020: Beginn der Entwicklung auf Grundlage der heimischen Basilikumlinie CPR1.
- 3. Februar 2023: Anträge für Kaew Juree 01, 02, 03 und 04 beim Landwirtschaftsamt eingereicht.
- 12. März 2024: Kaew Juree 01 wird registriert.
- 24. Mai 2024: Kaew Juree 02, 03 und 04 werden registriert.
- 22. Oktober 2026: Suriya erläutert die Regeln für den Anbau im Haushalt und die kommerzielle Vermehrung.
- 2036: Das Schutzrecht läuft nach der angegebenen Schutzdauer aus.
Die Registrierungen gewähren CPRAM für einen festgelegten Zeitraum Rechte nach geltendem thailändischem Recht. In der breiteren Debatte über mögliche Änderungen im Zusammenhang mit dem internationalen UPOV-Übereinkommen von 1991 geht es darum, was ein anderes rechtliches Rahmenwerk erlauben oder einschränken könnte.
Was sich im Labor veränderte
In den Antragsunterlagen des Landwirtschaftsamts werden die vier Sorten auf CPR1 zurückgeführt, eine heimische Linie des Heiligen Basilikums. Forschende setzten Chemikalien ein, um die Anzahl der Chromosomensätze zu erhöhen, und verwendeten Gewebekulturen, bevor sie für die Lebensmittelproduktion geeignete Pflanzen auswählten.
Chromosomen enthalten die genetischen Anweisungen einer Pflanze. Eine Erhöhung der Anzahl der Chromosomensätze kann die Eigenschaften einer Pflanze verändern und Züchtern Pflanzen liefern, die sie prüfen und auswählen können. Bei der Gewebekultur werden kleine Pflanzenteile unter kontrollierten Bedingungen vermehrt. So können Forschende Pflanzen für weitere Untersuchungen und den Anbau heranziehen.
CPRAM zufolge hat das Unternehmen Basilikum auf ein kräftiges Aroma, einen intensiven würzigen Geschmack, schnelles Wachstum und gleichmäßige Erträge hin erforscht, gezüchtet und ausgewählt. Dies seien die erklärten Zuchtziele für Zutaten in Fertiggerichten.
Die Anbauversuche verknüpften die Laborarbeit mit den Bedingungen auf dem Universitätscampus und im Unternehmen. Für einen Lebensmittelhersteller ist eine gleichmäßige Basilikumproduktion wichtig, denn die Fabriken benötigen eine zuverlässige Versorgung mit Zutaten, die den erforderlichen Geschmack und weitere Produkteigenschaften aufweisen.
Warum Landwirte sich um Samen sorgen
Landwirte in Ban Mai haben eine Sorge geäußert, die im landwirtschaftlichen Alltag wurzelt: Werden sie künftig Samen von einem privaten Unternehmen kaufen müssen, statt Samen aus ihrer eigenen Ernte aufzubewahren? Wer Samen aufbewahrt, hat Pflanzmaterial für die nächste Saison, ohne jedes Mal neu einkaufen zu müssen.
Die Erklärung des Landwirtschaftsamts behandelt die derzeitige Lage bei gewöhnlichem Basilikum. Landwirte können weiterhin Samen von den Sorten sammeln, die sie üblicherweise anbauen, oder Samen zum Anpflanzen kaufen. Die Rechte von CPRAM umfassen dagegen nur die vier registrierten Sorten.
Auch die Liefervereinbarung mit CPRAMs Fabriken erklärt, warum diese Sorten entwickelt wurden. Das Unternehmen benötigt Basilikum mit bestimmten Eigenschaften für die Lebensmittelherstellung und gibt das Pflanzmaterial über Anbaubetriebe weiter, die es beliefern. Landwirten außerhalb dieser Vereinbarung stehen weiterhin andere Sorten zur Auswahl.
Die Sorge vor einer Abhängigkeit von Saatgutlieferanten geht daher über die derzeitige Verfügbarkeit von CPRAM-Samen hinaus. Es geht darum, wie viel Wahlfreiheit Landwirte behalten, welche Sorten zugänglich bleiben und welche Regeln gelten, wenn sie Pflanzmaterial aufbewahren, vermehren oder austauschen.
Öffentliche Forschung und die Frage der Rechte
Die Kasetsart-Universität spielt in diesem Zusammenhang eine doppelte Rolle. Auf ihrem Campus Kamphaeng Saen fanden Anbauversuche für CPRAMs Züchtungsprogramm statt. Zugleich hat die Universität für eine weitere Basilikumsorte Schutz erhalten.
Die Beteiligung der Universität wirft eine Frage zur privat finanzierten Forschung an einer öffentlichen Einrichtung auf: Wem sollten die daraus hervorgehenden Rechte zustehen, und wie sollte die Öffentlichkeit davon profitieren? Unternehmen benötigen möglicherweise verlässliche Zutaten und wollen ihre Forschungsausgaben amortisieren. Eine öffentliche Universität hat zugleich auch einen Forschungs- und Wissensvermittlungsauftrag.
Die Eigentums- und Finanzierungsbedingungen dieser Forschung wurden in den Informationen zum Streit nicht öffentlich bekannt gemacht. Ein Termin für eine Entscheidung über Änderungen im Zusammenhang mit UPOV 1991 wurde nicht genannt.
Öffentliche Pflanzenforschung bleibt Teil der Antwort der Regierung. Suriya sagte, Forschende des Landwirtschaftsamts entwickelten weiterhin Pflanzensorten, die Landwirte nutzen könnten. Damit steht der Zugang zu öffentlich entwickeltem Pflanzmaterial neben dem rechtlichen Schutz, den private Züchter erhalten können.
Weitere Basilikumsorten bleiben verfügbar
Das Landwirtschaftsamt verweist auf heimisches Basilikum und andere im Handel erhältliche Sorten als Alternativen für Anbaubetriebe. Außerdem nennt es die Forschung des Nationalen Zentrums für Gentechnik und Biotechnologie, bekannt als BIOTEC.
Zu den genannten BIOTEC-Sorten gehören Kiew BIOTEC 1, Kiew BIOTEC 2 und Daeng BIOTEC 3. Zusammen mit heimischen Sorten und anderem kommerziell erhältlichem Pflanzmaterial zeigen sie, dass Basilikum auch außerhalb von CPRAMs Programm gezüchtet wird.
CPRAMs Angabe von mehr als 200 thailändischen Basilikumsorten verdeutlicht den Stellenwert der vier Registrierungen. Das Unternehmen hat Schutzrechte für eine kleine Gruppe ausgewählter Sorten innerhalb einer viel größeren Vielfalt beantragt. Für Landwirte ist der fortbestehende Zugang zu dieser breiteren Auswahl entscheidend, um bei der Wahl des Pflanzmaterials unabhängig zu bleiben.
Die Wahl einer Sorte hängt weiterhin davon ab, welche Ernte ein Landwirt erzielen und welchen Abnehmer er beliefern möchte. CPRAMs erklärte Zuchtziele richten sich auf Zutaten für Fabriken. Die Zusicherung des Landwirtschaftsamts betrifft dagegen die Möglichkeit der Landwirte, weiterhin die anderen bereits verfügbaren Basilikumsorten zu verwenden.
Warum UPOV 1991 Teil der Debatte ist
BioThai, eine Organisation für den Schutz der biologischen Vielfalt, hat davor gewarnt, dass eine Anpassung des thailändischen Rechts an UPOV 1991 die Rechte von Pflanzenzüchtern stärken und die Freiheit der Landwirte einschränken könnte, Samen geschützter Sorten aufzubewahren oder weiterzugeben. UPOV ist ein internationales Regelwerk zum Schutz neuer Pflanzensorten.
Die Bedenken der Organisation gehen über den Verkauf von Samen hinaus. Sie erklärt, strengere Regeln könnten sich darauf auswirken, geschützte Samen für eine weitere Aussaat aufzubewahren, sie auch unentgeltlich an andere weiterzugeben sowie Pflanzenmaterial für die weitere Auswahl oder Züchtung zu verwenden.
Züchterrechte geben Entwicklern die rechtliche Kontrolle über bestimmte Nutzungen einer geschützten Sorte. In der politischen Debatte geht es darum, wie weit diese Kontrolle reicht und welcher Spielraum Landwirten und Forschenden bleibt, mit den Pflanzen weiterzuarbeiten. BioThai fordert eine Überprüfung geplanter Gesetzesänderungen, die den Nutzen für die Öffentlichkeit berücksichtigt und eine Konzentration der Kontrolle über Pflanzensorten verhindert.
Suriyas Erklärung betrifft das derzeit für die vier Registrierungen von CPRAM geltende Recht: Haushalte dürfen das geschützte Basilikum zum Eigenbedarf anbauen, während die kommerzielle Vermehrung genehmigungspflichtig ist. BioThais Warnung richtet sich darauf, wie sich die Möglichkeiten der Landwirte unter einem künftigen rechtlichen Rahmen ändern könnten. Werden diese beiden Entscheidungen getrennt betrachtet, lassen sich die unmittelbar geltenden Regeln und die geplanten Änderungen leichter verstehen.
Die wichtigsten Punkte
- CPRAM besitzt Schutzrechte für Kaew Juree 01, 02, 03 und 04. Die 2024 registrierten Sorten sind bis 2036 für zwölf Jahre geschützt.
- Landwirtschaftsminister Suriya zufolge dürfen Haushalte geschütztes Basilikum zum Eigenbedarf anbauen. Für die Vermehrung zum Verkauf ist eine Genehmigung erforderlich.
- Nach Angaben des Landwirtschaftsamts werden die vier Sorten für Vertragslandwirte produziert, die CPRAMs Fabriken beliefern, und nicht als Samen an die breite Öffentlichkeit verkauft.
- Landwirte können der Erklärung des Landwirtschaftsamts zufolge weiterhin andere Basilikumsorten anbauen und deren Samen sammeln.
- Das Züchtungsprogramm begann im April 2020 mit der heimischen Linie CPR1 und umfasste eine Verdopplung der Chromosomen sowie Gewebekultur.
- BioThai warnt, dass Änderungen im Zusammenhang mit UPOV 1991 das Aufbewahren und Weitergeben geschützter Samen sowie deren Nutzung für die Züchtung weiter einschränken könnten.






