Fünf Jahre mit höheren Krankheitsraten rücken Genehmigungen für Überstunden in den Fokus
An südkoreanischen Arbeitsstätten mit Genehmigung für Sonderüberstunden lag die durchschnittliche Rate berufsbedingter Erkrankungen zwischen 2021 und 2025 bei 0,20 Prozent. Über alle Arbeitsstätten hinweg betrug sie 0,12 Prozent. Die Zahlen, die das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit dem Abgeordneten Seo Wang-jin von der Innovationspartei Cho Kuk vorlegte, zeigen, dass die Rate an genehmigten Arbeitsstätten etwa 1,7-mal so hoch war wie der Landesdurchschnitt.
Inhalt
- Fünf Jahre mit höheren Krankheitsraten rücken Genehmigungen für Überstunden in den Fokus
- Was die Jahreszahlen tatsächlich zeigen
- Wie eine Ausnahmeregelung für Notfälle häufiger genutzt wurde
- Wer das System nutzte und welche Schutzmaßnahmen geplant waren
- Bei den Kontrollzahlen gibt es eine ungeklärte Unstimmigkeit
- Der Tod eines Samsung-Forschers rückt Arbeitszeit und Entschädigungsentscheidung zusammen
- Warum Entschädigungsdaten sorgfältig interpretiert werden müssen
- Todesfälle und Nachtarbeit machen ein umfassenderes Problem bei Nachkontrollen sichtbar
- Welche Änderungen gefordert werden und was noch offen ist
- Die wichtigsten Punkte
Der Unterschied bestand in jedem untersuchten Jahr, verringerte sich bis 2025 jedoch deutlich. Bei einer Prüfung des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit durch die Nationalversammlung am 13. Oktober 2026 sagte Arbeitsminister Kim Young-hoon, er werde Änderungen prüfen. Seo hatte eine umfassende Untersuchung dazu gefordert, ob verlängerte Arbeitszeiten zu Berufskrankheiten beitragen.
Bei dem Streit geht es sowohl um die Erlaubnis, länger zu arbeiten, als auch um die Folgen einer solchen Genehmigung. Seo zufolge erhielten 2025 insgesamt 2.185 Arbeitsstätten 7.111 Genehmigungen für Sonderüberstunden. Die Zahl der von diesen Genehmigungen erfassten Beschäftigten summierte sich auf mehr als 380.000. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie viele einzelne Beschäftigte betroffen waren, da mehrere Genehmigungen dieselben Personen betreffen können.
In jenem Jahr wurden nur 15 genehmigte Arbeitsstätten kontrolliert. Bei den Kontrollen dieser Arbeitsstätten, die wegen ihrer wiederholten Nutzung von Sonderüberstunden ausgewählt worden waren, wurden 58 Rechtsverstöße festgestellt, darunter Verstöße gegen Arbeitszeitgrenzen.
Die Ergebnisse sind auch in eine Debatte über vorgeschlagene Ausnahmen von der regulären 52-Stunden-Woche für hoch bezahlte Beschäftigte in Forschung und Entwicklung in ausgewiesenen Industriegebieten eingeflossen. Eine separate Entscheidung über die Entschädigung eines Halbleiterforschers von Samsung Electronics hat die Debatte konkreter gemacht: Der Beschäftigte starb 2023; sein Tod wurde im Juli 2025 als Berufskrankheit anerkannt.
Was die Jahreszahlen tatsächlich zeigen
Die Rate berufsbedingter Erkrankungen gibt an, wie viele Beschäftigte je 100 Personen mit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung an einer anerkannten Berufskrankheit leiden. Eine Rate von 0,20 Prozent entspricht somit etwa zwei anerkannten Fällen je 1.000 versicherte Beschäftigte, verglichen mit 1,2 Fällen je 1.000 bei einer Rate von 0,12 Prozent.
Der Jahresvergleich zeigt, warum der Fünfjahresdurchschnitt und der größte jährliche Unterschied nicht verwechselt werden sollten:
- 2021: 0,23 Prozent an Arbeitsstätten mit Sonderüberstunden, gegenüber 0,11 Prozent über alle Arbeitsstätten hinweg.
- 2022: 0,25 Prozent gegenüber 0,11 Prozent, also etwa 2,3-mal so hoch.
- 2023: 0,21 Prozent gegenüber 0,11 Prozent.
- 2024: 0,17 Prozent gegenüber 0,13 Prozent.
- 2025: 0,16 Prozent gegenüber 0,15 Prozent.
Seos Aussage, die Rate sei bis zu 2,3-mal höher gewesen, stimmt mit den gerundeten Zahlen für 2022 überein. Sie beschreibt nicht den Durchschnitt des gesamten Zeitraums. 2025 betrug der Unterschied nur noch 0,01 Prozentpunkte, gegenüber 0,14 Prozentpunkten im Jahr 2022.
Der geringere Abstand ging auf Veränderungen in beiden Gruppen zurück: Die Rate an genehmigten Arbeitsstätten sank nach 2022, während die landesweite Rate stieg. Daraus lässt sich nicht schließen, ob sich die Arbeitsbedingungen an denselben Arbeitsstätten verbessert haben, ob sich die Zusammensetzung der genehmigten Arbeitgeber verändert hat oder ob Entscheidungen über Entschädigungsansprüche den Trend beeinflussten.
Die am 31. März 2026 veröffentlichten Unfallstatistiken für 2025 des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit erläutern eine wichtige zeitliche Regel: Fälle werden nach dem Datum gezählt, an dem der koreanische Träger für Arbeitsunfallversicherung und Wohlfahrt die Entschädigung bewilligt, nicht nach dem Datum, an dem die Erkrankung oder der Unfall eingetreten ist. Ein Vorfall aus dem Dezember 2024, über den im Dezember 2025 entschieden wurde, würde in die Statistik für 2025 eingehen.
Diese Unterscheidung erschwert es, die Genehmigungen eines bestimmten Jahres direkt mit den im selben Jahr erfassten Erkrankungen in Verbindung zu bringen. Der Vergleich zeigt ein Muster, das untersucht werden muss, beweist aber nicht, dass Sonderüberstunden jede anerkannte Erkrankung verursacht haben.
Wie eine Ausnahmeregelung für Notfälle häufiger genutzt wurde
Nach dem Arbeitsnormengesetz beträgt die reguläre Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche; Überstunden sind normalerweise auf zwölf Stunden begrenzt. Sonderüberstunden erlauben in Ausnahmefällen eine Überschreitung dieser Überstundengrenze. Dafür ist die Genehmigung des Arbeitsministers und die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten erforderlich.
Zu den zulässigen Umständen gehören die Verhinderung oder Bewältigung von Katastrophen, Rettungseinsätze, die Gewährleistung der Sicherheit und der Umgang mit plötzlich eintretenden Situationen. Im Januar 2020 wurden die Voraussetzungen auf Forschung und Entwicklung sowie vorübergehende Arbeitsspitzen ausgeweitet.
Die am 31. August 2022 veröffentlichte Auswertung der Genehmigungen für 2022 des Ministeriums verzeichnete 2.116 genehmigte Arbeitsstätten im Jahr 2021 und 2.208 bis Juli 2022. Die Gesamtzahl für 2021 entsprach 0,26 Prozent der Arbeitsstätten mit mindestens fünf Beschäftigten. Im ersten Halbjahr 2022 stieg die Zahl der Genehmigungsfälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 77,2 Prozent.
Das Ministerium führte den Anstieg auf mehrere gleichzeitig wirkende Faktoren zurück: Seit Juli 2021 galt die 52-Stunden-Grenze vollständig für Arbeitgeber mit fünf bis 49 Beschäftigten; 2022 fanden Präsidentschafts- und Kommunalwahlen statt, und die COVID-19-Infektionen nahmen stark zu. Der Großteil der Nutzung entfiel auf Katastrophenschutz und plötzliche Arbeitsspitzen.
Bei der Anhörung 2026 sagte Seo, Sonderüberstunden könnten Arbeitswochen von bis zu 64 Stunden erlauben. Der 2023 veröffentlichte Fachartikel Arbeitszeiten und Regelungen beschreibt eine reguläre Obergrenze von 24 Überstunden pro Woche bei Sonderüberstunden, vorbehaltlich vorgeschriebener Ruhezeiten. In der Tabelle wird für Sonderüberstundenzeiträume von weniger als zwei Wochen außerdem keine Obergrenze angegeben.
Der Fachartikel beschreibt die zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung geltenden Regelungen, bestätigt aber nicht, dass alle Regeln auch 2026 galten. Er behandelt zudem theoretische Arbeitswochen von 64 bis 69 Stunden bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Diese Modelle sind nicht mit einer Genehmigung für Sonderüberstunden gleichzusetzen.
Wer das System nutzte und welche Schutzmaßnahmen geplant waren
Die Aufschlüsselung des Ministeriums vom Juli 2022 bezog sich auf 5.793 Genehmigungsfälle, nicht auf 5.793 einzelne Arbeitsstätten. Auf Arbeitgeber mit 50 bis 299 Beschäftigten entfielen 44,7 Prozent der Fälle, auf Arbeitgeber mit fünf bis 49 Beschäftigten 37,0 Prozent und auf Arbeitgeber mit mindestens 300 Beschäftigten 18,2 Prozent.
Auf das verarbeitende Gewerbe entfielen 47,5 Prozent der Genehmigungen, gefolgt von der öffentlichen Verwaltung mit 18,2 Prozent, dem Gesundheits- und Sozialwesen mit 9 Prozent sowie Verkehr und Lagerei mit 4,9 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass Sonderüberstunden nicht auf Halbleiterforschung oder andere Arbeitsplätze in der Spitzentechnologie beschränkt waren.
Von 1.673 Arbeitsstätten, die nach zwei bestimmten, in den Vorschriften als Nummer drei und vier aufgeführten Gründen eine Genehmigung erhalten hatten, nutzten 49,4 Prozent das System höchstens 29 Tage lang. Das Ministerium erklärte, die damaligen Leitlinien hätten erlaubt, die Zeiträume nach diesen beiden Gründen auf insgesamt bis zu 90 Tage pro Jahr auszudehnen.
Bei den Plänen zum Gesundheitsschutz sahen 46,1 Prozent der erfassten Fälle elf zusammenhängende Stunden Ruhezeit vor. Weitere 29,9 Prozent gewährten eine Ruhezeit entsprechend der geleisteten Sonderüberstunden; 24,1 Prozent begrenzten Sonderüberstunden auf weniger als acht Stunden pro Woche. Dabei handelte es sich um geplante Schutzmaßnahmen, nicht um einen Nachweis, dass jede Ruhezeit tatsächlich gewährt wurde.
In einer Befragung des Ministeriums unter 200 Arbeitsstätten, die 2021 eine Genehmigung erhalten hatten, gaben 157 beziehungsweise 78,5 Prozent an, Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen zu haben. Der damalige Leiter der Arbeitsmarktpolitik, Lee Jung-han, verteidigte eine strenge Anwendung des Systems und sagte maßgeschneiderte Unterstützung für Arbeitgeber mit anhaltenden Problemen zu. Dazu zählten Neueinstellungen, Änderungen der Schichtmodelle und der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte.
Bei den Kontrollzahlen gibt es eine ungeklärte Unstimmigkeit
Die 15 Kontrollen im Jahr 2025 entsprachen etwa 0,7 Prozent der 2.185 genehmigten Arbeitsstätten. Die 58 Verstöße, die bei Arbeitgebern festgestellt wurden, die das System wiederholt nutzten, sprechen für weitere Nachprüfungen. Sie lassen sich jedoch nicht zur Schätzung der Verstöße bei allen genehmigten Arbeitgebern heranziehen, da die kontrollierte Gruppe gezielt ausgewählt und keine Zufallsstichprobe war.
Für 2026 plant das Ministerium Kontrollen an 50 Arbeitsstätten. Das ist mehr als dreimal so viel wie im Vorjahr, doch die angegebene Abdeckungsquote stimmt nicht mit der daneben genannten Zahl der Arbeitsstätten überein.
Für das erste Halbjahr 2026 werden bis Juni 2.185 genehmigte Arbeitsstätten genannt. Zugleich heißt es, 50 Kontrollen würden etwa 3,5 Prozent abdecken. 50 geteilt durch 2.185 ergibt jedoch rund 2,3 Prozent, nicht 3,5 Prozent. Die Grundlage für die angegebene Quote von 3,5 Prozent wurde nicht erläutert. Sie sollte daher nicht als bestätigte Abdeckungsquote gelten.
Seo sagte außerdem, die Genehmigungsquoten lägen jedes Jahr bei über 90 Prozent, und warf den Behörden vor, die Prüfung sei weitgehend zur Formsache geworden. Er forderte strengere Genehmigungsvoraussetzungen, längere Prüfungszeiträume und eine kontinuierliche Kontrolle der Arbeitszeiten und Arbeitsunfälle nach der Genehmigung.
Arbeitsminister Kim Young-hoon sagte als Reaktion auf diese Forderungen, er werde die Vorschläge ernsthaft prüfen. Außerdem sagte er strengere Nachkontrollen für Fälle zu, in denen sich Sonderüberstunden nicht vermeiden ließen:
Auch wenn sich Sonderüberstunden nicht vermeiden lassen, werden wir umfassende Nachkontrollen sicherstellen.
Zugesagt wurde eine Prüfung möglicher Verbesserungen. Bei der Anhörung wurden weder eine abgeschlossene Untersuchung noch geänderte Genehmigungsstandards oder eine Frist für die Umsetzung angekündigt.
Der Tod eines Samsung-Forschers rückt Arbeitszeit und Entschädigungsentscheidung zusammen
Ein Halbleiterforscher von Samsung Electronics Anfang 40, der 17 Jahre in der Forschung und Entwicklung gearbeitet hatte, starb 2023 an einem Schlaganfall. Zuvor war er ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem er bei einer Ruhepause nach der Arbeit einen Herzstillstand erlitten hatte. Bei Gesundheitsuntersuchungen 2019 und 2021 war sein Herz-Kreislauf-Risiko jeweils als niedriger eingestuft worden als das von Männern seines Alters im Durchschnitt.
Seine Arbeitszeitnachweise zeigten 60 Stunden in der Woche vor der Erkrankung und einen Durchschnitt von 54 Stunden und 43 Minuten pro Woche im vorangegangenen Monat. Der Ausschuss zur Anerkennung von Berufskrankheiten stufte den Tod im Juli 2025 als Berufskrankheit ein und berücksichtigte dabei die Arbeitszeit, die Arbeitsbelastung und den Stress am Arbeitsplatz.
Dieser Fall ist von einem anderen anerkannten Entschädigungsanspruch eines Samsung-Forschers zu unterscheiden, der im Monat vor seinem Tod durchschnittlich 58 Stunden und 41 Minuten pro Woche gearbeitet hatte. Zwischen 2021 und 2024 beantragten drei Samsung-Beschäftigte aus Forschung und Entwicklung die Anerkennung von Herz-Kreislauf- oder zerebrovaskulären Erkrankungen; in diesem Zeitraum wurde einem Antrag stattgegeben.
Ein weiterer Antrag betrifft den verstorbenen Forscher Kim Chi-yeop, der sich nach etwa einem Jahr im Unternehmen das Leben nahm. Seine Familie reichte den Antrag im Mai ein; als darüber berichtet wurde, war er noch in Prüfung. Eine abschließende Entscheidung lag nicht vor.
Cho Seung-gyu, Arbeitsberater bei Banollim, einer Organisation zur Unterstützung der Gesundheit und Rechte von Halbleiterbeschäftigten, sagte, Beschäftigte in der Forschung stünden unter großem Druck, innerhalb bestimmter Zeiträume Ergebnisse zu liefern. Er führte den stärkeren Wettbewerb in der Branche auf längere Arbeitszeiten und eine höhere Belastung zurück. Die einzelnen Entschädigungsentscheidungen geben Aufschluss über die Umstände der betroffenen Beschäftigten, belegen aber nicht, dass sie unter Genehmigungen für Sonderüberstunden arbeiteten.
Warum Entschädigungsdaten sorgfältig interpretiert werden müssen
Südkorea erkennt Herz-Kreislauf- und zerebrovaskuläre Erkrankungen, die mit langen Arbeitszeiten zusammenhängen, als Berufskrankheiten an. Dazu zählen Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße im Gehirn wie ischämische Herzkrankheiten und Schlaganfälle.
Die 2019 veröffentlichte wissenschaftliche Übersichtsarbeit Überarbeitung und nationale Politik von Inah Kim und ihren Mitautoren untersuchte 4.898 Entschädigungsanträge aus den Jahren 2013 bis 2016. Bei Antragstellern, die in den zwölf Wochen vor der Diagnose durchschnittlich mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet hatten, wurden 66,7 Prozent der Anträge bewilligt. Bei einem Durchschnitt von 52 bis 59,9 Stunden waren es 32,6 Prozent.
Diese Prozentsätze geben an, wie wahrscheinlich ein Antrag bewilligt wurde, wenn jemand einen Antrag gestellt hatte. Sie bedeuten nicht, dass 66,7 Prozent aller Beschäftigten mit mehr als 60 Arbeitsstunden erkrankten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Anerkennungskriterien die Arbeitszeit selbst berücksichtigen.
Die Übersichtsarbeit beschreibt Änderungen, die im Dezember 2017 beschlossen wurden und Faktoren der Arbeitsbelastung stärker berücksichtigten. Dazu gehörten unvorhersehbare Dienstpläne, Schichtarbeit, zu wenige Urlaubstage, körperlich anstrengende Arbeit und hoher psychischer Druck. Nachtarbeitsstunden wurden ebenfalls stärker gewichtet: Für die entsprechenden Berechnungen wurde ein Zuschlag von 30 Prozent angesetzt.
2017 wurden 589 Herz-Kreislauf- oder zerebrovaskuläre Erkrankungen sowie 104 psychische Erkrankungen oder Suizide als Berufskrankheiten anerkannt und entschädigt. Bei 59 entschädigten Suiziden aus den Jahren 2016 und 2017 brachte die Übersichtsarbeit 61 Prozent mit Überlastung in Verbindung, darunter lange Arbeitszeiten, größere Verantwortung oder eine gestiegene Arbeitsbelastung.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sank von 50,7 Stunden im Jahr 2006 auf 44,4 Stunden im Jahr 2017, ein Rückgang um 6,3 Stunden. Beschäftigte in Arbeitsstätten mit weniger als fünf Mitarbeitern arbeiteten 2017 jedoch weiterhin durchschnittlich 47,0 Stunden pro Woche. Auch der Fachartikel von 2023 kam zu dem Ergebnis, dass 2020 sechs Prozent der abhängig Beschäftigten mehr als 52 Stunden pro Woche arbeiteten. Bei Arbeitgebern mit weniger als fünf Beschäftigten waren es 11,6 Prozent.
Todesfälle und Nachtarbeit machen ein umfassenderes Problem bei Nachkontrollen sichtbar
Erkrankungen waren 2025 für 76,7 Prozent der erfassten berufsbedingten Todesfälle an Arbeitsstätten mit Sonderüberstunden verantwortlich. Über alle Arbeitsstätten hinweg lag der Anteil bei 61,2 Prozent, ein Unterschied von 15,5 Prozentpunkten. Die entsprechenden Unterschiede betrugen 2021 14,8 Prozentpunkte, 2022 10,5, 2023 19,5 und 2024 9,7 Prozentpunkte.
Es handelt sich um den Anteil der Todesfälle, die auf Erkrankungen zurückgeführt wurden, nicht um eine Todesrate je Beschäftigtem. Ein höherer Anteil allein belegt nicht, dass Beschäftigte an genehmigten Arbeitsstätten absolut einem höheren Sterberisiko ausgesetzt waren. Herz-Kreislauf- und zerebrovaskuläre Erkrankungen gehörten in der untersuchten Gruppe im gesamten Zeitraum zu den häufigsten Ursachen krankheitsbedingter Todesfälle und lagen auf dem ersten oder zweiten Platz.
Separate Erkenntnisse zur Nachtarbeit zeigen, wie medizinische Schutzmaßnahmen nach einer Gesundheitsuntersuchung versagen können. Eine Untersuchung der Arbeitsaufsicht ergab 2020, dass ein Logistikzentrum von Coupang die vorgeschriebenen besonderen Gesundheitsuntersuchungen für 167 Nachtbeschäftigte, darunter den verstorbenen Jang Deok-jun, nicht durchgeführt hatte. Dafür wurde eine Geldbuße von 10 Millionen Won verhängt.
Von 2020 bis August 2026 wurde bei rund 3.200 Arbeitsstätten festgestellt, dass sie besondere Untersuchungen nicht durchgeführt hatten. Die Geldbußen beliefen sich auf insgesamt etwa 3,6 Milliarden Won, also rund 1,1 Millionen Won je Arbeitsstätte. Diese Zahlen betreffen besondere Gesundheitsuntersuchungen im Allgemeinen und dürfen nicht als Kontrollergebnisse für Arbeitgeber mit Sonderüberstunden ausgegeben werden.
Die Zahl der untersuchten Nachtbeschäftigten stieg von 1,01 Millionen im Jahr 2016 auf 1,28 Millionen im Jahr 2024. Die Zahl der Beschäftigten mit auffälligen Befunden nahm von etwa 120.000 auf rund 300.000 zu. Berichten zufolge ist das ein Anstieg um das 2,4-Fache; mit den gerundeten Zahlen ergibt sich etwa das 2,5-Fache.
Von den Beschäftigten mit auffälligen Befunden arbeiteten 92 Prozent während ihrer Behandlung weiter nachts. Nur 0,3 Prozent wurden in die Tagschicht versetzt oder arbeiteten weniger Stunden. Selbst bei den Beschäftigten mit dem höchsten Risiko, denen Ärzte von einer Fortsetzung ihrer aktuellen Tätigkeit abgeraten hatten, arbeiteten 72 Prozent weiter in der Nachtschicht. Gegen neun der 140 Arbeitsstätten, die Nachkontrollen unterlassen hatten, wurde strafrechtlich ermittelt.
Welche Änderungen gefordert werden und was noch offen ist
Seo fordert eine Untersuchung aller Arbeitsstätten, die in den vergangenen fünf Jahren eine Genehmigung für Sonderüberstunden erhalten haben. Wo Erkrankungen häufig sind, sollen anschließend Arbeitsschutzkontrollen stattfinden. Außerdem verlangt er, das Ministerium solle die tatsächlichen Arbeitszeiten, die Erkrankungskategorien und schädliche Belastungen untersuchen und die Ergebnisse zur Überarbeitung der Genehmigungs- und Gesundheitsschutzstandards nutzen.
Damit ließe sich eine zentrale Einschränkung des derzeitigen Vergleichs angehen: Die Zahlen zu Erkrankungen an den Arbeitsstätten trennen den Einfluss verlängerter Arbeitszeiten nicht von Unterschieden zwischen Branchen, Tätigkeitsanforderungen oder anderen Belastungen. Ein Abgleich von Arbeitszeiten und Erkrankungen auf Ebene einzelner Beschäftigter böte eine bessere Grundlage, um festzustellen, welche Schutzmaßnahmen versagen.
Die Debatte hat sich über mehrere voneinander getrennte politische und entschädigungsrechtliche Ereignisse entwickelt:
- Januar 2020: Die Voraussetzungen für Genehmigungen wurden auf Forschung und Entwicklung sowie vorübergehende Arbeitsspitzen ausgeweitet.
- 31. August 2022: Das Ministerium veröffentlichte seine Auswertung zur zunehmenden Nutzung und zu geplanten Gesundheitsschutzmaßnahmen.
- Juli 2025: Der Tod des Samsung-Forschers im Jahr 2023 wurde als Berufskrankheit anerkannt.
- 31. März 2026: Das Ministerium veröffentlichte die jährlichen Unfallstatistiken für 2025.
- 13. Oktober 2026: Bei der Anhörung im Parlament forderte Seo schärfere Untersuchungen und Kontrollen; Kim sagte zu, Verbesserungen zu prüfen.
Zu den geplanten Gesetzen für die sogenannten Mega-Sonderzonen sagte Kim, Produktivität und Gesundheitsschutz für Beschäftigte müssten in Einklang gebracht werden. Ausnahmen von der 52-Stunden-Grenze seien sorgfältig abzuwägen. Die Regierung führte Gespräche mit Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung über die geplanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Berichten zufolge gibt es unterschiedliche Zeitpläne für die Gesetzgebung: Ein Gesetzentwurf soll im Oktober eingebracht und das Gesetz noch vor Ende 2026 verabschiedet werden. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Etappen, nicht um die Bestätigung, dass eine Ausnahme bereits Gesetz ist. Ein endgültiger Gesetzentwurf, ein Abstimmungstermin oder eine Frist für die Untersuchung der Sonderüberstunden wurden nicht genannt.
Bei der Anhörung verglich Kim die Arbeitszeiten außerdem mit denen in OECD-Staaten und sagte laut Berichten, sie lägen in Korea unter dem OECD-Durchschnitt. Diese Aussage widerspricht dem Fachartikel von 2023, dem zufolge Korea im Vergleich zu anderen OECD-Staaten längere Jahresarbeitszeiten aufweist. Ohne Angabe des Jahres und des Maßstabs für den Vergleich des Ministers lassen sich aus den beiden Aussagen keine verlässlichen Zahlen ableiten.
Die wichtigsten Punkte
- An Arbeitsstätten mit Sonderüberstunden lag die durchschnittliche Rate berufsbedingter Erkrankungen von 2021 bis 2025 bei 0,20 Prozent, gegenüber 0,12 Prozent im Landesdurchschnitt.
- Das größte Verhältnis betrug 2022 etwa 2,3 zu 1; 2025 war der Unterschied auf 0,01 Prozentpunkte geschrumpft.
- 2025 wurden nur 15 von 2.185 genehmigten Arbeitsstätten kontrolliert; dabei wurden 58 Verstöße festgestellt.
- Die geplanten 50 Kontrollen entsprechen etwa 2,3 Prozent der für das erste Halbjahr 2026 genannten Arbeitsstätten, nicht den angegebenen 3,5 Prozent.
- Der Tod eines Samsung-Forschers wurde im Juli 2025 als Berufskrankheit anerkannt. Aus den Arbeitszeitnachweisen ging hervor, dass er in der Woche davor 60 Stunden gearbeitet hatte.
- Kim Young-hoon sagte zu, strengere Schutzmaßnahmen zu prüfen. Endgültige Reformen oder eine Frist für die Untersuchung wurden jedoch nicht angekündigt.
- Vorgeschlagene Ausnahmen für Beschäftigte in der Forschung werden weiterhin diskutiert und sind vom bestehenden Sonderüberstundensystem getrennt.






