Gefängnis räumt ein, dass Wärter übermäßige Gewalt angewendet haben
Das Gefängnis Keelung in Taiwan hat eingeräumt, dass zwei Wärter übermäßige Gewalt gegen einen 55-jährigen Insassen angewendet haben, der weniger als zwei Tage nach seiner Aufnahme in Gewahrsam starb. Die Wärter, die anhand ihrer Nachnamen Yu und Yang identifiziert wurden, wurden versetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Inhalt
- Gefängnis räumt ein, dass Wärter übermäßige Gewalt angewendet haben
- Was laut Gefängnis geschah
- Familie berichtet von wiederholten Schlägen und Toilettenwasser
- War Chen bei Bewusstsein oder wehrte er sich bereits?
- Zeitleiste mit widersprüchlichen Angaben zu Aufnahme und Auffinden
- Obduktion soll Todesursache klären
- Versetzung und dienstrechtliche Untersuchung
- Was feststeht und was noch offen ist
- Die wichtigsten Punkte
Gefängnis-Sekretär Chu Chih-cheng bestätigte am 13. Oktober, dass eine Auswertung der Überwachungsaufnahmen ergeben habe, dass die Wärter beim Festhalten des Insassen, der anhand seines Nachnamens Chen identifiziert wurde, am 7. Oktober gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen hätten. Dieser Grundsatz verlangt, dass die eingesetzte Gewalt in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Situation steht. Mit dem Eingeständnis bestätigt das Gefängnis, dass es ein Fehlverhalten festgestellt hat. Die medizinische Todesursache und eine mögliche strafrechtliche Verantwortung werden jedoch noch untersucht.
Chens Familie schildert eine weitaus gewaltsamere Auseinandersetzung als die anfängliche Darstellung des Gefängnisses, wonach der Mann lediglich festgehalten worden sei. Sein älterer Bruder sagt, die Aufnahmen zeigten wiederholte Faustschläge, einen Zusammenstoß mit einer Wand und einen Wärter, der Toilettenwasser über Chen geschüttet habe. Angehörige bestreiten zudem, dass Chen bei dem Einschreiten der Wärter bei Bewusstsein und in der Lage gewesen sei, sich zu wehren.
Nach einer Untersuchung des Leichnams am 9. Oktober hielt die Staatsanwaltschaft die beiden Wärter für dringend tatverdächtig, eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben. Sie wurden gegen Kautionen in Höhe von 200.000 beziehungsweise 150.000 NT-Dollar freigelassen. Am 12. Oktober wurde eine Obduktion unter Mitwirkung von Gerichtsmedizinern des Instituts für Rechtsmedizin vorgenommen, um die Todesursache festzustellen.
Der Fall umfasst nun zwei getrennte Verfahren: eine strafrechtliche Untersuchung der Handlungen der Wärter und eines möglichen Zusammenhangs mit dem Tod sowie eine dienstrechtliche Untersuchung möglicher Verstöße gegen die Pflichten im Gefängnis. Weder die Kautionsentscheidungen noch das Eingeständnis des Gefängnisses kommen einer strafrechtlichen Verurteilung gleich.
Was laut Gefängnis geschah
Chu zufolge begann die Auseinandersetzung am Morgen des 7. Oktober. Das Gefängnis erklärt, Chen habe Anweisungen missachtet, sich mit anderen Insassen in seiner Zelle gestritten und das Personal provoziert und damit die Ordnung gestört. Daraufhin hätten Yu und Yang ihn festgehalten und aus der Gemeinschaftszelle gebracht.
In einer früheren Darstellung hieß es, Chen habe während der Aufnahme auf einem Bett gelegen und sich geweigert aufzustehen. Das Gefängnis erklärte zunächst, er habe Anweisungen nicht befolgt und sich offenbar gewehrt. Zugleich versprach es zu prüfen, ob das Vorgehen den Dienstvorschriften entsprach.
Bis zum 13. Oktober hatte das Gefängnis eine deutlichere Position bezogen. Nach der Auswertung von Aufnahmen aus der Zelle und der Überwachungskameras räumte es ein, dass die Wärter über das zulässige Maß des Festhaltens hinausgegangen seien. Damit sind nicht alle strittigen Einzelheiten geklärt, darunter Chens Zustand zu Beginn der Auseinandersetzung und die Abfolge der mutmaßlichen Schläge.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn der Grund für das Einschreiten eines Bediensteten und das Ausmaß der anschließend angewendeten Gewalt sind zwei getrennte Fragen. Selbst nach der Darstellung des Gefängnisses, Chen habe die Ordnung gestört, ergab die eigene Prüfung, dass die Reaktion übermäßig war.
Familie berichtet von wiederholten Schlägen und Toilettenwasser
Chens älterer Bruder sagt, er habe sich am Nachmittag des 8. Oktober Überwachungsaufnahmen angesehen. Seinen Angaben zufolge waren in der Aufnahmezelle acht Insassen untergebracht. Sein Bruder habe zusammengerollt gewirkt, möglicherweise nachdem er Medikamente eingenommen hatte. Diese Erklärung für Chens Zustand ist die Interpretation des Bruders und kein gesicherter medizinischer Befund.
Dem Bruder zufolge hoben zwei Bedienstete Chen von beiden Seiten hoch und schlugen jeweils mindestens 20-mal auf ihn ein. Sie hätten weiter auf Chen eingeschlagen, während sie ihn am Boden festhielten, ihn dann in Richtung einer Einzelzelle gezerrt und gegen eine Wand gestoßen, als sich deren Tür öffnete.
Der Bruder behauptete außerdem, ein Wärter habe nach dem Abnehmen der Handschellen mit einer Plastikschüssel Wasser aus einer Toilette geschöpft und über Chen geschüttet, bevor er den Ort verließ. Auch andere Beschreibungen der Aufnahmen sprechen von Handschellen, Schlägen am Boden und einem Zusammenstoß mit einer Wand.
Diese schwerwiegenden Vorwürfe müssen anhand der vollständigen Aufnahmen und weiterer Beweise geprüft werden. Das Gefängnis hat übermäßige Gewalt eingeräumt, aber nicht öffentlich jede von der Familie geschilderte Handlung bestätigt. Nach eigenen Angaben hat es sämtliches relevantes Material, einschließlich der Überwachungsaufnahmen, an die Bezirksstaatsanwaltschaft Keelung übergeben.
War Chen bei Bewusstsein oder wehrte er sich bereits?
Im Mittelpunkt des Streits über den Sachverhalt steht die Frage, ob Chen reagieren konnte, als Gewalt angewendet wurde. Das Gefängnis spricht von Ungehorsam und möglichem Widerstand. Angehörige sagen, die Aufnahmen zeigten, dass er bereits bewusstlos gewesen sei und ein Festhalten daher nicht nötig gewesen wäre.
Diese Darstellungen lassen sich nicht gleichsetzen. Die Ermittler müssen Chens Zustand in jeder Phase feststellen: in der Gemeinschaftszelle, während des Festhaltens, beim Transport und nach der Unterbringung in der Einzelzelle. Eine Aufnahme kann Bewegungen und Handlungen des Personals zeigen; um Bewusstsein und körperliche Beschwerden zu beurteilen, sind jedoch auch medizinische Befunde nötig.
Chens Bruder sagt, seinem Bruder sei es noch in derselben Nacht spät schlecht gegangen. Er habe sich übergeben und die Kontrolle über Blase und Darm verloren, bevor gegen 5 Uhr morgens keine Lebenszeichen mehr festgestellt worden seien. Dies sind Angaben der Familie zu dem Zeitraum nach der Auseinandersetzung. Es wurden noch keine abgeschlossenen rechtsmedizinischen Befunde bekannt gegeben, die die Ursache dieser Symptome klären.
Die Familie sagt außerdem, sie habe zunächst nur Aufnahmen der Wiederbelebungsversuche gesehen und erst nach der Bitte um frühere Aufnahmen von dem mutmaßlichen Übergriff erfahren. Die Aussage des Gefängnisses, sämtliches Material der Staatsanwaltschaft übergeben zu haben, betrifft den Zugang der Ermittler zu den Beweisen, klärt aber nicht die Bedenken der Familie dazu, was ihr zuerst gezeigt wurde.
Zeitleiste mit widersprüchlichen Angaben zu Aufnahme und Auffinden
Die Ereignisse erstrecken sich vom 6. bis zum 13. Oktober, doch die Berichte weichen bei mehreren Uhrzeiten voneinander ab. In der späteren Darstellung des Gefängnisses wurde Chen am 6. Oktober gegen 21 Uhr aufgenommen. Sein Bruder nennt etwa 22 Uhr an diesem Abend. Einer anderen Darstellung zufolge erfolgte die Aufnahme am 7. Oktober gegen 7 Uhr morgens, nachdem die Polizei Chen am Nachmittag zuvor festgenommen hatte.
- 6. Oktober: Die Polizei nahm Chen Berichten zufolge gegen 17 Uhr fest und brachte ihn zur Staatsanwaltschaft. Das Gefängnis sagt, er sei dort gegen 21 Uhr in Gewahrsam genommen worden; sein Bruder nennt etwa 22 Uhr.
- 7. Oktober: Einer anderen Darstellung zufolge wurde Chen gegen 7 Uhr morgens ins Gefängnis aufgenommen. Die Auseinandersetzung mit den beiden Wärtern ereignete sich an diesem Morgen.
- 8. Oktober: Chen wurde bewusstlos in einer Einzelzelle aufgefunden. Die Berichte nennen etwa 5 oder 7 Uhr morgens. Trotz einer Notfallbehandlung wurde er für tot erklärt.
- 9. Oktober: Ein Staatsanwalt und ein Gerichtsmediziner untersuchten den Leichnam. Die beiden Wärter wurden anschließend gegen Kaution freigelassen.
- 12. Oktober: Gerichtsmediziner führten eine Obduktion durch, um die Todesursache zu untersuchen.
- 13. Oktober: Chu bestätigte öffentlich, dass das Gefängnis übermäßige Gewalt festgestellt und die Wärter versetzt hatte.
Rechnet man mit der Aufnahmezeit des Gefängnisses von 21 Uhr und dem Auffinden um 5 Uhr morgens, liegen zwischen beiden Zeitpunkten etwa 32 Stunden. Bei den alternativen Angaben von 7 Uhr morgens für Aufnahme und Auffinden sind es etwa 24 Stunden. In beiden Fällen starb Chen innerhalb von zwei Tagen nach seiner Aufnahme. Die genauen Zeitangaben müssen jedoch anhand der Gewahrsams- und Krankenakten geklärt werden.
Obduktion soll Todesursache klären
Die Obduktion vom 12. Oktober ist entscheidend für die Frage, ob Verletzungen aus der Auseinandersetzung Chens Tod verursacht oder dazu beigetragen haben. Die Untersuchung am 9. Oktober wurde von Staatsanwalt Chen Yi-yin gemeinsam mit einem Gerichtsmediziner vorgenommen. An der späteren Obduktion wirkten Ärzte des Instituts für Rechtsmedizin mit.
Die Familie sagt, Gefängnismitarbeiter hätten zunächst einen möglichen Herzinfarkt als Ursache genannt. Chens Bruder zufolge erwähnte außerdem ein Gefängnisverantwortlicher, es gebe einen Eintrag über Medikamente für das Herz. Weder eine Medikamentenanamnese noch eine erste Vermutung belegt die Todesursache.
In einem früheren Bericht wurde auch früherer Heroinkonsum als möglicher medizinischer Faktor genannt. Es gibt keine bekannt gegebene rechtsmedizinische Schlussfolgerung, die den Drogenkonsum mit diesem Todesfall in Verbindung bringt. Solche Möglichkeiten müssen von Befunden getrennt bleiben, die durch die Untersuchung des Leichnams, Krankenakten und andere Beweise gestützt werden.
In einigen Berichten hieß es, die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass die Wärter Chen zu Tode geprügelt hätten. Das geht über den gesicherten Verfahrensstand hinaus: Die Staatsanwaltschaft stufte die Wärter als dringend Tatverdächtige ein, setzte eine Kaution fest und veranlasste eine Obduktion, um den ursächlichen Zusammenhang zu klären. Der Verdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge ist weder ein abschließendes medizinisches Ergebnis noch ein Gerichtsurteil.
Versetzung und dienstrechtliche Untersuchung
Das Gefängnis sagt, die Wärter seien seit drei beziehungsweise vier Jahren im Dienst gewesen und es seien zuvor keine Dienstverstöße festgestellt worden. Außerdem habe die Untersuchung keinen persönlichen Konflikt zwischen einem der Wärter und Chen ergeben. Damit reagierte das Gefängnis auf die Sorge der Familie, ein früherer Streit könne die mutmaßliche Gewalt erklären.
Chu zufolge hätten beide Wärter ihr Bedauern geäußert und sich bei der Institution für die durch ihren Kontrollverlust entstandenen Probleme entschuldigt. Die berichtete Entschuldigung richtete sich an die Institution; von einer Entschuldigung bei Chens Familie war nicht die Rede.
Das Gefängnis erklärt, es habe die Wärter für ungeeignet gehalten, weiter in ihrer bisherigen Einheit zu arbeiten, und ihre Versetzung abgeschlossen. Eine Versetzung ist nicht mit einer Entlassung oder einer abschließenden Disziplinarmaßnahme gleichzusetzen. Eine abgeschlossene dienstrechtliche Sanktion wurde nicht bekannt gegeben.
Chu sagte zudem die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden zu. In einem dienstrechtlichen Verfahren kann geprüft werden, ob Mitarbeiter gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob die Beweise eine Anklage stützen und ob das mutmaßliche Verhalten den Tod verursacht hat. Die beiden Ermittlungen betreffen miteinander verbundene, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten.
Was feststeht und was noch offen ist
Chen war Berichten zufolge ins Gefängnis gekommen, um eine einjährige Haftstrafe wegen Fahrerflucht anzutreten. Die Polizei hatte ihn im Zusammenhang mit offenen Fällen wegen Drogendelikten, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und unsicheren Fahrens festgenommen. Diese Angaben erklären, wie er in Gewahrsam kam, entscheiden aber nicht darüber, ob das Verhalten der Wärter rechtmäßig war.
Ein ehemaliger Häftling und ein früherer Gefängnismitarbeiter, die beide nichts mit diesem Vorfall zu tun hatten, beschrieben mündliche Kommunikation, Fixierungen und Disziplinarpunkte als Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Diese Einschätzungen liefern nur begrenzten Kontext. Sie belegen weder, was in Chens Zelle geschah, noch, welche Regeln für die Auseinandersetzung galten.
Als wichtigste gesicherte Entwicklung hat das Gefängnis selbst eingeräumt, dass das Vorgehen unverhältnismäßig war. Offen sind weiterhin die genaue Abfolge der Handlungen des Personals, Chens Bewusstseinszustand, der Umgang mit seinem nächtlichen Unwohlsein und der medizinische Zusammenhang zwischen möglichen Verletzungen und seinem Tod.
In den Berichten zum Fall wurden weder ein Obduktionsergebnis noch eine Anklageentscheidung, eine abschließende Disziplinarmaßnahme oder ein Gerichtstermin bekannt gegeben. Weitere wesentliche Entwicklungen hängen von den rechtsmedizinischen Befunden und den Ergebnissen der strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen ab.
Die wichtigsten Punkte
- Das Gefängnis Keelung räumte ein, dass beim Festhalten Chens am 7. Oktober übermäßige Gewalt angewendet wurde.
- Der 55-jährige Insasse starb binnen zwei Tagen nach seiner Aufnahme ins Gefängnis; die Berichte unterscheiden sich jedoch bei den genauen Aufnahme- und Auffindezeiten.
- Seine Familie wirft den Wärtern wiederholte Faustschläge, einen Zusammenstoß mit einer Wand und das Übergießen mit Toilettenwasser vor.
- Zwei Wärter wurden versetzt und gegen Kautionen in Höhe von 200.000 beziehungsweise 150.000 NT-Dollar freigelassen.
- Am 12. Oktober fand eine Obduktion statt; eine abschließende Todesursache wurde nicht bekannt gegeben.
- Die strafrechtliche Verantwortung und dienstrechtliche Sanktionen sind noch offen.






