Rückzahlung angeordnet, zentrale Fragen bleiben offen
Das Bezirksgericht Kathmandu hat acht Angeklagte im Betrugsfall um angebliche bhutanische Flüchtlinge in Nepal zur Rückzahlung von 153,797 Millionen Rupien an 59 Menschen verurteilt. Die höchste Zahlungspflicht in Höhe von 74,7 Millionen Rupien entfällt auf Sandesh Sharma aus Dang. Der frühere stellvertretende Premierminister Top Bahadur Rayamajhi muss vier Millionen Rupien zurückzahlen. Das Urteil unterscheidet zwischen den den Opfern geschuldeten Beträgen und den Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen.
Inhalt
- Rückzahlung angeordnet, zentrale Fragen bleiben offen
- Aus dem versprochenen Weg wurde eine falsche Identität
- Wer muss das Geld zurückzahlen?
- Warum 53 Beschwerdeführer keine Entschädigung erhalten
- Auch Geldeintreiber konnten Opfer sein
- Der Bericht, der das Versprechen amtlich erscheinen ließ
- Fälschung nachgewiesen, Zugriff auf das Dokument ungeklärt
- Nachrichten und politische Entscheidungen stützten weitere Verurteilungen
- Wie es zum Urteil kam
- Sieben Freisprüche, acht ausgesetzte Verfahren
- Die wichtigsten Punkte
Im vollständigen Urteil erläutert Richter Tej Bahadur Khadka, wie ein Netzwerk Geld einnahm und dabei versprach, nepalesische Staatsbürger unter falscher bhutanischer Flüchtlingsidentität in die Vereinigten Staaten zu bringen. Beschrieben werden veränderte Regierungsdokumente, fingierte Registrierungsverfahren und die Kommunikation zwischen Vermittlern und hochrangigen Amtsträgern.
Dennoch lässt das Urteil zwei erhebliche Fragen offen. Von den 112 Personen, die in den Polizeianzeigen genannt werden, erhalten 53 keine Entschädigung. Außerdem stellte das Gericht fest, dass ein Bericht einer staatlichen Taskforce gefälscht worden war, klärte aber nicht die vollständige Verantwortungskette für den Zugriff auf das Dokument und seine Veränderung.
Die Rückzahlungsanordnung bedeutet nicht, dass die Betroffenen ihr Geld bereits erhalten haben. Sie legt auf Ebene des Bezirksgerichts Rückzahlungspflichten neben den strafrechtlichen Sanktionen fest. Eine Berufung beim Obergericht ist weiterhin möglich. Das Verfahren gegen acht Angeklagte, die noch flüchtig sind, wurde bis zu ihrer Festnahme ausgesetzt.
Diese Unterscheidungen sind wichtig in einem Fall, der ehemalige Minister, die Führungsebene des Innenministeriums und Menschen erfasste, die bei Nachbarn und Bekannten Geld einsammelten. Einige Angeklagte wurden verurteilt, ohne zur Rückzahlung verpflichtet zu werden. Andere, die Zahlungen entgegengenommen hatten, wurden freigesprochen, weil das Gericht zu dem Schluss kam, dass auch sie getäuscht worden waren.
Aus dem versprochenen Weg wurde eine falsche Identität
Der Fall von Tejina Lamsal zeigt, wie aus einem Migrationsversprechen eine Reihe von Zahlungen wurde. Am 5. Februar 2021 brachte sie 500.000 Rupien in bar zum Haus ihres Nachbarn Gajendra Budhathoki in Tulsipur im Distrikt Dang. Er hatte versprochen, für insgesamt 4,5 Millionen Rupien die nötigen Dokumente zu beschaffen und sie in die Vereinigten Staaten zu bringen.
Anschließend wurde sie zu einem Gespräch nach Sauraha im Distrikt Chitwan geschickt. Laut ihrer Anzeige bei der Polizei wartete Budhathoki draußen, während drinnen zwei als Regierungsangestellte gekleidete Personen saßen. In der Nähe stand ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen. Lamsal wurde fotografiert, ihre Fingerabdrücke wurden genommen und sie sollte ein Formular ausfüllen.
Lamsal wurde unter dem Namen Sharada Chaulagain in eine gefälschte Flüchtlingsliste aufgenommen. Sie sagte, erst da habe sie verstanden, dass man sie als bhutanische Flüchtlingsfrau ausgeben wollte, die Anspruch auf Neuansiedlung hatte.
Dennoch zahlte sie weiter, nachdem ihr versichert worden war, das Verfahren mache Fortschritte und Budhathoki kenne einflussreiche Regierungsvertreter. Am 9. Juni 2022 zahlte sie eine weitere Million Rupien, am 3. Oktober desselben Jahres 2,5 Millionen. Nachdem man sie zu einer Untersuchung am Birat Medical College im Distrikt Morang geschickt hatte, wo sie Santosh Sharma traf, zahlte sie am 17. Dezember weitere 500.000 Rupien.
Diese Zahlungen summieren sich auf 4,5 Millionen Rupien. Das Gericht verpflichtete Sandesh Sharma jedoch, ihr zwei Millionen Rupien zurückzuzahlen. Lamsal erschien nicht als Zeugin; das Urteil begrenzte den erstattungsfähigen Verlust auf den Betrag, den es anhand ihrer Anzeige als belegt ansah. Ihr Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen einem geltend gemachten Verlust und der Summe, die ein Gericht als nachgewiesen anerkennt.
Wer muss das Geld zurückzahlen?
Das Urteil verpflichtet acht Angeklagte zur Rückzahlung, statt jede verurteilte Person für sämtliche Forderungen finanziell haftbar zu machen. Sharmas Rückzahlungspflicht von 74,7 Millionen Rupien betrifft 38 Menschen, überwiegend junge Einwohner des Distrikts Dang, die in der Hoffnung auf eine Reise in die Vereinigten Staaten gezahlt hatten.
Die im Urteil genannten wichtigsten Rückzahlungsbeträge sind:
- Sandesh Sharma: 74,7 Millionen Rupien für 38 Menschen.
- Sanu Bhandari: 26 Millionen Rupien.
- Keshav Prasad Dulal: 15,8 Millionen Rupien.
- Indrajit Rai, Sicherheitsberater des damaligen Innenministers Ram Bahadur Thapa: 15 Millionen Rupien.
- Sagar Rai aus Morang: 12,9 Millionen Rupien.
- Top Bahadur Rayamajhi: vier Millionen Rupien.
- Angtawa Sherpa, ein führender Politiker der Kongresspartei und ehemaliges Mitglied der verfassunggebenden Versammlung: 2,7 Millionen Rupien für sechs Menschen.
- Govinda Kumar Chaudhary: 2,5 Millionen Rupien.
Allein auf Sharma entfallen rund 48,6 Prozent der genannten Gesamtsumme von 153,797 Millionen Rupien. Die oben aufgeführten Einzelbeträge sind gerundet und ergeben nicht exakt die Gesamtsumme.
Die Berichte widersprechen sich bei der Rückzahlungspflicht von 2,7 Millionen Rupien. Ein Bericht schreibt sie dem früheren Innenminister Bal Krishna Khand zu und erklärt zugleich, dass für ihn keine Rückzahlungspflicht bestehe. Der ausführliche Bericht und ein weiterer ordnen sie Sherpa zu und halten fest, dass Khand nichts zurückzahlen muss. Der in sich widersprüchliche Bericht ist nicht als Bestätigung einer gesonderten Anordnung gegen Khand zu verstehen.
Warum 53 Beschwerdeführer keine Entschädigung erhalten
Das Gericht erkannte Rückzahlungsansprüche für 59 der 112 in den Polizeianzeigen genannten Personen an, also für etwa 52,7 Prozent. Die Ansprüche der übrigen 53 wies es zurück. Bei 43 dieser Personen hält das Urteil fest, dass sie weder eine Schilderung des Geschehens eingereicht noch vor Gericht ausgesagt hatten.
Warum die Ansprüche der übrigen zehn scheiterten, geht aus den Berichten über das Urteil nicht hervor. Ihr Ausschluss sollte nicht automatisch als Feststellung verstanden werden, dass keine Täuschung stattgefunden habe. Er bedeutet, dass das Gericht in diesem Urteil für sie keinen erstattungsfähigen Betrag feststellte.
Budhathokis Anzeige zeigt, wie stark die anerkannten Forderungen schrumpfen konnten. Laut dem ausführlichen Bericht nannte er 61 Personen einschließlich seiner selbst; das Gericht stellte jedoch nur für 23 erstattungsfähige Verluste fest. Auch zum Umfang der Anzeige gibt es widersprüchliche Angaben: Ein Bericht nennt Budhathoki und 61 weitere Personen, also insgesamt 62; ein anderer spricht von 61 Personen einschließlich Budhathoki.
Das Gericht ordnete außerdem an, von den verurteilten Angeklagten nach dem Opferschutzgesetz eine Entschädigungsabgabe einzuziehen und in den Opferhilfefonds einzuzahlen. Diese Pflicht ist von der Rückzahlung bestimmter Beträge an einzelne Opfer zu unterscheiden. Weder die Rückzahlungsanordnung noch die Einzahlung in den Fonds belegen, dass das Geld bereits eingezogen wurde.
Auch Geldeintreiber konnten Opfer sein
Premraj Panthi sagte vor Gericht aus, er habe bei etwa 50 Bekannten 57,8 Millionen Rupien eingesammelt und an das Netzwerk weitergegeben. Davon seien bereits 21,2 Millionen zurückgezahlt worden; offen seien noch 36,6 Millionen.
Das Gericht teilte diesen Restbetrag auf drei Gruppen von Angeklagten auf: vier Millionen Rupien von Rayamajhi, 15 Millionen von Indrajit Rai sowie 17,6 Millionen von Dulal und Bhandari. Diese Aufteilung betrifft Panthis Forderung und ist keine zusätzliche Summe, die zur ausgewiesenen Entschädigungssumme hinzugerechnet werden darf.
Auch Ram Sharan KC aus Tokha in Kathmandu nahm Zahlungen von einer Gruppe aus 34 Menschen entgegen und zahlte Geld auf Bhandaris Konten ein. Er belastete sein Eigentum mit einer Hypothek und übergab Dulal 15 Millionen Rupien in bar.
Das Gericht sprach KC frei und kam zu dem Schluss, dass Dulal und Bhandari ihn getäuscht hatten. Die gegen ihn geltend gemachte Rückzahlungspflicht übertrug es auf die beiden Männer. Das Urteil verglich seine Rolle mit der von Panthi, Ram Kumar Regmi, Budhathoki und Bhesh Raj Sharma Lamsal, die Geld von anderen eingesammelt hatten, bevor sie es an das Netzwerk weitergaben.
Diese Unterscheidung war zentral für die Beurteilung der individuellen Verantwortung. Allein die Weiterleitung einer Zahlung für eine andere Person bewies nicht, dass der Geldeintreiber wissentlich an dem kriminellen Betrug beteiligt war.
Der Bericht, der das Versprechen amtlich erscheinen ließ
Den Anschein von Glaubwürdigkeit erhielt das Netzwerk durch eine echte staatliche Prüfung der bhutanischen Flüchtlinge, die in Nepal geblieben waren. Ein 2007 gestartetes Neuansiedlungsprogramm hatte mehr als 100.000 Flüchtlingen geholfen, in acht Länder einschließlich der Vereinigten Staaten auszuwandern. Das UNHCR beendete das Programm im Dezember 2016, das Welternährungsprogramm stellte seine Unterstützung im Januar 2019 ein.
Da noch rund 6.500 Flüchtlinge in Lagern in den Distrikten Jhapa und Morang lebten, wies das Kabinett das Innenministerium an, eine politische Leitlinie und einen Aktionsplan auszuarbeiten. Am 13. Juni 2019 setzte der damalige Innenminister Ram Bahadur Thapa eine von Staatssekretär Bal Krishna Panthi geleitete Taskforce ein. Sie sollte sich mit der Zukunft der verbliebenen Flüchtlinge befassen und die Ansprüche von Menschen prüfen, die bei der Registrierung nicht erfasst worden waren.
Die Taskforce legte ihren Bericht am 18. Oktober 2019 vor. Sie empfahl, nur 429 Personen zu registrieren, deren Fälle gemeinsam vom UNHCR und der Flüchtlingskoordinierungsstelle geprüft worden waren. Diese Personen wurden als bei der Volkszählung nicht erfasst bezeichnet, das heißt, sie hatten die Registrierung verpasst. Der Bericht stellte keine Belege dafür fest, dass weitere 581 Familien, die eine versäumte Registrierung geltend machten, tatsächlich Flüchtlinge waren, und empfahl, keine weiteren Anträge anzunehmen.
Die gefälschte Fassung kehrte die praktische Wirkung dieser Einschränkungen um. Sie fügte die Anlagen 9(a) und 9(b) ein und stellte 875 Personen aus diesen 581 Familien als registrierungsberechtigt dar. Den potenziellen Migranten wurde gesagt, sie sollten fiktive Namen verwenden, die mit der veränderten Liste übereinstimmten; sie erhielten falsche Identitäten.
Panthi sagte vor Gericht, sein ursprünglicher Bericht habe neun Anlagen enthalten, die gefälschte Fassung dagegen zehn. Er verwies auf Unterschiede bei Schriftarten, Formatierung und Formulierungen, darunter Änderungen an der Empfehlung zum Ende der Nachregistrierung. Das Original blieb in den Kabinettsakten; die gefälschte Fassung befand sich im Innenministerium.
Registrierung und Neuansiedlung waren zwei verschiedene Dinge. Die Arbeit der echten Taskforce betraf den Status und die Verwaltung der Menschen, die nach dem Ende des Neuansiedlungsprogramms in Nepal geblieben waren. Sie schuf keinen neuen Weg für nepalesische Staatsbürger in die Vereinigten Staaten.
Fälschung nachgewiesen, Zugriff auf das Dokument ungeklärt
Das Gericht verurteilte Dulal, Bhandari und den bhutanischen Flüchtlingsführer Teknath Rizal wegen Urkundenfälschung. Rayamajhi, Khand, der frühere Innenstaatssekretär Tek Narayan Pandey, Indrajit Rai und weitere Regierungsbeamte wurden von diesem Vorwurf freigesprochen.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Tej Bahadur Khadka begründete den Fälschungsvorwurf in seinem Urteil mit den Dokumentenbelegen:
„Es steht fest, dass eine Urkundenfälschung begangen wurde, da der gefälschte Bericht den Inhalt des Originalberichts veränderte und ergänzte. Außerdem wurden Belege dafür gefunden, dass gefälschte Ausweise ausgestellt worden waren, die Personen als bhutanische Flüchtlinge auswiesen“, heißt es im Urteil.
Damit blieb ungeklärt, wie das amtliche Dokument beschafft und verändert worden war. Die drei wegen Fälschung verurteilten Männer hatten keine unmittelbare institutionelle Verbindung zu den Regierungsstellen, in denen der Bericht aufbewahrt wurde. Das Urteil stellte die vollständige Abfolge von Zugriff, Veränderung und Austausch nicht fest.
Bei Pandey konnten die Staatsanwälte nicht nachweisen, wann, wo und wie er den Bericht aus dem Ministerium entfernt und gefälscht hatte. Eine forensische Untersuchung von Khands Telefon ergab keine Belege für eine unmittelbare Verbindung zu der Fälschung. Diese Einschränkungen betrafen den Fälschungsvorwurf, nicht ihre Verantwortung für das umfassendere Betrugssystem.
Nachrichten und politische Entscheidungen stützten weitere Verurteilungen
Das Gericht wertete den Austausch über Viber und WhatsApp zwischen Pandey und Dulal als zentralen Beleg. Es stellte fest, dass der Innenstaatssekretär mit dem Vermittler in Kontakt blieb und das Betrugssystem durch Vorschläge an das Kabinett sowie Verlängerungen der Frist eines Ausschusses unterstützte.
Khands Zustimmung zu Vorschlägen, die Fristen verlängerten und den Auftrag des Ausschusses änderten, stützte die Feststellung, dass er das Betrugssystem auf Ebene der Regierungspolitik förderte. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass er persönlich Geld aus den Erträgen erhalten hatte, verurteilte ihn aber als Mittäter wegen Betrugs, organisierter Kriminalität und Straftaten gegen den Staat.
Khand erhielt zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 20.000 Rupien. Pandey erhielt wegen derselben drei Deliktskategorien vier Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Rupien. Rizal erhielt wegen Urkundenfälschung und seiner Rolle als Mittäter bei den anderen Straftaten zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 20.000 Rupien. Keiner der drei wurde laut der ausführlichen Darstellung des Urteils zur Rückzahlung an die Opfer verpflichtet.
Rayamajhi und weitere Hauptangeklagte erhielten vier Jahre Haft und Geldstrafen von 40.000 Rupien. Das Gericht wandte Abschnitt 43 des Muluki-Strafgesetzbuchs von 2074 an und behandelte mehrere Straftaten aus demselben Vorfall als zusammenhängende Tat. Den Berichten zum Urteil zufolge wurde dabei zur höchsten Strafe die Hälfte der Strafe für eine weitere Straftat addiert, statt alle Strafen schlicht aufeinanderzustapeln.
Das Gericht unterschied das koordinierte Netzwerk von einem gewöhnlichen Einzelfall von Betrug. Es stellte zudem Straftaten gegen den Staat fest, weil die Verwendung falscher Flüchtlingsidentitäten die Würde nepalesischer Staatsbürger und Nepals internationales Ansehen beeinträchtigte, einschließlich der Beziehungen zu UN-Organisationen und Geberländern.
Wie es zum Urteil kam
Das Verfahren führte von den Ermittlungen über Auseinandersetzungen um Untersuchungshaft bis zu Schuldsprüchen und Strafzumessung. Bei einigen Daten und Zahlen widersprechen sich die Berichte; die einzelnen Verfahrensschritte lassen sich daher nicht zu einer unumstrittenen Chronologie zusammenfassen.
- Mai 2022: Der Fall wurde öffentlich, die polizeilichen Ermittlungen begannen.
- 24. Mai 2023: Mehrere Berichte datieren die erste Anklage auf diesen Tag, unterscheiden sich jedoch darin, ob sie 30 oder 31 Angeklagte betraf. Der ausführliche Bericht beschreibt stattdessen, dass am 13. August 2024 in mehreren Phasen Anklage gegen 31 Personen erhoben wurde.
- Juni 2023: Das Bezirksgericht ordnete für 16 von 18 festgenommenen Angeklagten Untersuchungshaft an und gewährte zwei Personen gegen Kaution die Freilassung. Als Datum der Anordnung nennen die Berichte den 15. oder 16. Juni.
- 14. Dezember 2023: Das Obergericht Patan ließ Khand gegen eine Kaution von drei Millionen Rupien frei. Er kam am folgenden Tag frei.
- 25. April 2024: Die Richter Kumar Regmi und Tek Narayan Dhungana vom Obersten Gericht bestätigten für sieben von zehn Antragstellern die Untersuchungshaft. Angtawa Sherpa und Govinda Chaudhary gewährten sie gegen Kaution die Freilassung; Shamsher Miya durfte unter der Auflage regelmäßiger Gerichtstermine gehen.
- Urteil und Strafzumessung: Ein Bericht datiert den Schuldspruch auf den 23. Asar 2083 des nepalesischen Kalenders. Andere Berichte setzten die Strafzumessung für den 13. Juli an und schildern am 30. Asar verhängte Strafen, was der ausführliche Bericht mit dem 14. Juli gleichsetzt.
Im früheren Bericht zur Untersuchungshaft ging es um Vorwürfe im Zusammenhang mit 288,17 Millionen Rupien und 115 Opfern. Im ausführlichen Bericht zum Urteil ist dagegen von rund 290 Millionen Rupien und 112 Beschwerdeführern die Rede. Das sind unterschiedliche berichtete Zahlen und keine austauschbaren Größen. Die endgültige Rückzahlungssumme von 153,797 Millionen Rupien bedeutet auch nicht, dass alle übrigen behaupteten Verluste widerlegt wurden.
Sieben Freisprüche, acht ausgesetzte Verfahren
Laut den ausführlichen Berichten zum Urteil wurden 16 Angeklagte verurteilt, sieben freigesprochen und acht Verfahren ausgesetzt; damit sind alle 31 Angeklagten erfasst. Zu den Verurteilten zählten neben den Hauptangeklagten Shamsher Miya, Narendra KC, Hari Bhakta Maharjan und Niranjan Kumar Kharel als Mittäter beim organisierten Betrug. Bechan Jha wurde wegen Betrugs verurteilt.
Freigesprochen wurden Ram Sharan KC, Tanka Kumar Gurung, Sandeep Rayamajhi, Laxmi Maharjan, Keshav Tuladhar, Ashish Budhathoki und Pratik Thapa. Sandeep ist Rayamajhis Sohn, Pratik der Sohn des früheren Innenministers Ram Bahadur Thapa.
Das Verfahren gegen Ashok Pokharel, Dhiren Rai, Deepa Humagain, Niraj Rai, Rajesh Aryal, Mohanraj Rai, Binita Sawaden Limbu und Sunil Budhathoki ist weiterhin ausgesetzt. Es soll nach ihrer Festnahme fortgesetzt werden. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts kann außerdem Berufung eingelegt werden; in den Berichten zum vollständigen Urteil werden jedoch weder ein Termin noch eine Frist für eine Berufungsverhandlung genannt.
Offen sind damit konkrete Fragen: die Einziehung der angeordneten Rückzahlungen, das weitere Vorgehen gegen die abwesenden Angeklagten, mögliche Berufungen und die lückenhafte Aufklärung, wie auf den amtlichen Bericht zugegriffen und wie er gefälscht wurde. Die Verurteilungen und Rückzahlungsanordnungen klären Teile des Falls, aber nicht den gesamten Sachverhalt.
Die wichtigsten Punkte
- Acht Angeklagte wurden zur Rückzahlung von 153,797 Millionen Rupien an 59 Menschen verurteilt.
- Sandesh Sharma trägt mit 74,7 Millionen Rupien für 38 Menschen die höchste Rückzahlungspflicht.
- 53 von 112 Beschwerdeführern erhielten keine Entschädigung; 43 hatten keine Schilderung des Geschehens eingereicht und nicht ausgesagt.
- Der gefälschte Bericht ergänzte Anlagen, die 875 Personen aus 581 Familien als für die Flüchtlingsregistrierung berechtigt darstellten.
- Khand, Pandey und Rizal erhielten Freiheits- und Geldstrafen, aber keine individuellen Rückzahlungspflichten.
- Sieben Angeklagte wurden freigesprochen; die Verfahren gegen acht abwesende Angeklagte bleiben ausgesetzt.
- Aus dem Urteil geht nicht hervor, dass die Opfer bereits Geld erhalten haben; eine Berufung beim Obergericht ist weiterhin möglich.






