Bithumbs Gebührenwerbung und Duos wiederholte Verstöße rücken Sanktionen der FTC in den Fokus

9 Min. Lesezeit
Bithumb Fee Advertising and Duo's Repeat Violations Put FTC Penalties Under Scrutiny

Ein Angebot von 0,04 Prozent mit kostspieliger Bedingung

Bithumb warb mit einer Handelsgebühr von 0,04 Prozent. Kunden, die nicht zusätzlich einen Coupon registrierten, konnte jedoch der reguläre Satz von bis zu 0,25 Prozent berechnet werden, also das 6,25-Fache des beworbenen Satzes. Die Differenz steht nun im Zentrum einer Prüfung durch die südkoreanische Fair-Trade-Kommission und einer Parlamentsdebatte darüber, ob irreführende Werbung auch dann profitabel bleiben kann, wenn Unternehmen Sanktionen drohen.

Inhalt
  1. Ein Angebot von 0,04 Prozent mit kostspieliger Bedingung
  2. Was Bithumb-Kunden tun mussten
  3. Was die Differenz von 97 Milliarden Won zeigt
  4. Zwei Angaben zu Einnahmen weichen voneinander ab
  5. Drei Werbeaussagen von Duo hielten der Prüfung nicht stand
  6. Wiederholte Sanktionen und unklare Chronologie
  7. Wenn Sanktionen zu Geschäftskosten werden
  8. Die wichtigsten Punkte

Bei einer parlamentarischen Prüfung offengelegte Zahlen zeigen, dass die Kryptobörse zwischen Februar 2024 und Februar 2025 ein Transaktionsvolumen von rund 1.332 Billionen Won und Gebühreneinnahmen von 629,83 Milliarden Won verzeichnete. Würde man den beworbenen Satz auf das gesamte Handelsvolumen anwenden, ergäben sich 532,8 Milliarden Won, rund 97 Milliarden Won weniger als die ausgewiesenen Einnahmen.

Ein weiterer Fall, bei dem es um das Partnervermittlungsunternehmen Duo geht, wirft eine zusätzliche Frage auf: wiederholte Verstöße gegen Werbevorschriften. Die Kommission verhängte einen Zuschlag in Höhe von 345 Millionen Won und ordnete Abhilfemaßnahmen an, nachdem sie Probleme mit Angaben zur Mitgliedschaft, zu externen Prüfungen und zu professionellen Beratern festgestellt hatte. Duo war bereits 2014 wegen Werbung sanktioniert worden.

Kim Hyun-jung, Abgeordnete der Demokratischen Partei im Ausschuss für politische Angelegenheiten der Nationalversammlung, stellte infrage, ob Zeitpunkt und Höhe der Sanktionen eine ausreichende abschreckende Wirkung haben. Die beiden Fälle betreffen unterschiedliche Dienstleistungen und unterschiedliche Phasen der Durchsetzung. Bithumb wird noch geprüft, während Duo bereits sanktioniert wurde. Zusammen lenken die Fälle die Aufmerksamkeit auf Transparenz, Belege und die Kosten wiederholter Verstöße.

Was Bithumb-Kunden tun mussten

Die beworbene Gebühr von 0,04 Prozent war an eine Bedingung geknüpft. Kunden mussten selbst einen separaten Coupon registrieren, bevor sie diesen Satz erhielten. Ohne Registrierung konnte die reguläre Gebühr bis zu 0,25 Prozent betragen. Die Kommission prüft, ob Bithumb diese Voraussetzung nach dem Gesetz über faire Kennzeichnung und Werbung ausreichend offengelegt hat.

Der Unterschied ist wichtig, denn ein Preis kann verfügbar sein, ohne automatisch zu gelten. Ein Kunde, der durch den beworbenen Satz angelockt wird, könnte dennoch mehr zahlen, wenn der erforderliche Schritt zu dessen Aktivierung nicht klar genug kommuniziert wurde. Bei der Prüfung geht es darum, ob diese Bedingung offengelegt wurde, und nicht bloß darum, ob es einen Satz von 0,04 Prozent gab.

Anzeige

Zur Veranschaulichung: Bei einer Transaktion im Wert von 1 Million Won entsprächen 0,04 Prozent einer Gebühr von 400 Won. Eine Gebühr von 0,25 Prozent läge bei 2.500 Won, also 2.100 Won höher. Diese Berechnungen zeigen die Auswirkungen der beiden Sätze; sie belegen nicht, was ein bestimmter Kunde tatsächlich gezahlt hat.

Der reguläre Satz wurde mit bis zu 0,25 Prozent angegeben. Es wäre daher falsch anzunehmen, dass jeder Kunde ohne Coupon diesen Höchstsatz zahlte. Aus den bei der Prüfung offengelegten Zahlen geht nicht hervor, wie viele Kunden Coupons registrierten, wie viele dies nicht taten und wie sich die tatsächlich berechneten Sätze verteilten.

Was die Differenz von 97 Milliarden Won zeigt

Der Vergleich der Einnahmen liefert einen nützlichen Richtwert. Multipliziert man 1.332 Billionen Won mit 0,04 Prozent, ergibt sich ein Betrag von 532,8 Milliarden Won. Zieht man diesen von den ausgewiesenen Gebühreneinnahmen in Höhe von 629,83 Milliarden Won ab, bleiben 97,03 Milliarden Won. Im Bericht an das Parlament wurde die Differenz auf rund 97 Milliarden Won gerundet.

Die ausgewiesenen Einnahmen lagen damit rund 18,2 Prozent über dem Betrag, der bei einem einheitlichen Satz von 0,04 Prozent angefallen wäre. Teilt man die ausgewiesenen Einnahmen durch das ausgewiesene Transaktionsvolumen, ergibt sich zudem ein impliziter durchschnittlicher Gebührensatz von etwa 0,0473 Prozent, sofern beide Zahlen dieselben Transaktionen abdecken und auf miteinander vergleichbaren Rechnungslegungsdefinitionen beruhen.

Dieser implizite Durchschnitt liegt deutlich näher an 0,04 Prozent als am maximalen regulären Satz von 0,25 Prozent. Das veranschaulicht, warum der maximale Preisunterschied und die Differenz bei den Gesamteinnahmen getrennt betrachtet werden müssen. Der eine beschreibt, was eine einzelne Transaktion zu den angegebenen Sätzen kosten könnte; der andere die Einnahmen aus dem gesamten ausgewiesenen Handelsvolumen.

Die Differenz von 97 Milliarden Won ist kein belegter Wert für unrechtmäßige Gewinne oder Verluste von Kunden. Für eine solche Schlussfolgerung wären weitere Informationen zu den geltenden Sätzen, zur Nutzung der Coupons, zu den Angaben gegenüber Kunden und zur Berechnungsgrundlage der Gebühren nötig. Die Rechnung rechtfertigt eine genauere Prüfung, ersetzt aber keine Feststellung der Kommission.

Zwei Angaben zu Einnahmen weichen voneinander ab

Ein weiterer Punkt betrifft die Angaben von Bithumb an das Parlament. Die Börse soll Kims Büro Gebühreneinnahmen von rund 629,8 Milliarden Won genannt haben, während in Unterlagen, die der Kommission vorgelegt wurden, für denselben Zeitraum rund 612,4 Milliarden Won ausgewiesen wurden. Die Differenz beträgt etwa 17,4 Milliarden Won.

Anzeige

Die Abweichung wirkt sich auf die Höhe der Differenz zum beworbenen Satz aus. Würde man statt 629,83 Milliarden Won die Summe von 612,4 Milliarden Won zugrunde legen, läge sie 79,6 Milliarden Won über dem Richtwert von 532,8 Milliarden Won. Beide Summen übersteigen diesen Richtwert, sind aber nicht austauschbar.

Aus dem Prüfungsbericht geht keine Erklärung für die Differenz hervor. Unklar ist, ob die Summen auf unterschiedlichen Rechnungslegungsdefinitionen, Auslassungen, Anpassungen oder einem Fehler beruhen. Diese Frage muss geklärt werden, bevor sich eine der beiden Zahlen für eine präzise Schlussfolgerung zu den Einnahmen im Zusammenhang mit der Coupon-Bedingung heranziehen lässt.

Die Frage der Offenlegung und die der Rechnungslegung hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe. Korrekte Einnahmenzahlen würden helfen, den Umfang des betreffenden Geschäftsbereichs einzuschätzen. Für sich genommen würden sie jedoch nicht klären, ob die Kunden ausreichend darüber informiert wurden, wie sie die beworbene Gebühr erhalten konnten.

Drei Werbeaussagen von Duo hielten der Prüfung nicht stand

Im Fall von Duo ging es um Aussagen zur Stärke und Glaubwürdigkeit des Partnervermittlungsdienstes. Das Unternehmen warb mit der branchenweit größten Zahl an Mitgliedern aus Fachberufen und von renommierten Hochschulen, bezeichnete sich als einziges Unternehmen der Branche, das extern geprüft werde, und gab an, über 230 professionelle Berater zu beschäftigen.

Die Kommission stellte fest, dass die Behauptung zur Mitgliederzahl nicht ausreichend durch objektive Belege gestützt wurde. Damit wurde nicht festgestellt, welches Unternehmen tatsächlich die größte relevante Mitgliederzahl hatte. Eine Behauptung, in der Branche führend zu sein, setzt eine verlässliche Grundlage für den Vergleich mit Wettbewerbern voraus. Die Belege dafür wurden als unzureichend bewertet.

Bei der Aussage zur externen Prüfung lag ein anderes Problem vor: Auch andere Unternehmen veröffentlichten Ergebnisse externer Prüfungen. Bei einer externen Prüfung werden Finanzberichte unabhängig untersucht. Eine Prüfung macht ein Unternehmen nicht einzigartig, wenn auch Wettbewerber vergleichbare Prüfungen durchlaufen und deren Ergebnisse offenlegen.

Auch die Aussage zur Zahl der Beschäftigten passte nicht zu den beworbenen Tätigkeiten. Duo warb zwar mit 230 professionellen Beratern, doch die Kommission stellte fest, dass 188 Beschäftigte für die Kontaktvermittlung zwischen Mitgliedern und die Organisation von Treffen zuständig waren. Das sind 42 Personen weniger beziehungsweise rund 18,3 Prozent weniger als die beworbene Zahl.

Die Feststellung gibt keinen Aufschluss über die Gesamtzahl der Beschäftigten von Duo. Sie betrifft die Zahl derjenigen, die die für die Werbeaussage relevanten Vermittlungsaufgaben übernahmen. Dieser Unterschied ist für potenzielle Kunden wichtig, wenn sie beurteilen, wie viel Unterstützung durch Mitarbeiter ein Dienst bieten kann. Auch Angaben zur Mitgliederzahl und zur Prüfung können die Einschätzung von Auswahl und Zuverlässigkeit beeinflussen.

Anzeige

Wiederholte Sanktionen und unklare Chronologie

Die Kommission verhängte im August gegen Duo einen Zuschlag in Höhe von 345 Millionen Won und ordnete Abhilfemaßnahmen an. Das Unternehmen war bereits 2014 wegen Werbeaussagen sanktioniert worden, darunter Behauptungen über eine überwältigende Mitgliederzahl und einen Marktanteil von 63,2 Prozent. Diese früheren Angaben sollten nicht mit belegten Messwerten zum Geschäft verwechselt werden.

Die erneute Maßnahme stützt Kims Sorge, dass eine frühere Sanktion weitere problematische Werbung nicht verhindert hat. Sie belegt weder, wie viel Umsatz Duo mit den jüngsten Werbeaussagen erzielte, noch, ob der finanzielle Vorteil den Zuschlag überstieg. Eine solche Berechnung wurde nicht offengelegt.

Auch die zeitliche Abfolge enthält einen ungeklärten Widerspruch:

  • 2014: Duo wurde wegen Werbeaussagen zur Mitgliederzahl und zu einem Marktanteil von 63,2 Prozent sanktioniert.
  • Februar 2024 bis Februar 2025: Die 13 Monate, die von den Zahlen zu Transaktionsvolumen und Gebühreneinnahmen von Bithumb erfasst werden.
  • Mai 2024: Die Kommission erhielt nach vorliegenden Berichten den jüngsten Fall zu Duo.
  • August, Kalenderjahr unklar: Duo erhielt den jüngsten Zuschlag und die Anordnungen zu Abhilfemaßnahmen.
  • Parlamentarische Prüfung: Kim stellte die Wirksamkeit verspäteter Sanktionen und die Kontrolle wiederholter Verstöße infrage.

Berichten zufolge dauerte das Verfahren gegen Duo etwa zwei Jahre und drei Monate. Zugleich wird angegeben, dass der Fall im Mai 2024 einging, und es finden sich unterschiedliche relative Zeitangaben zur Entscheidung im August. Daraus lässt sich kein einheitliches Kalenderjahr für den Abschluss ableiten. Die genaue Chronologie muss geklärt werden, bevor die angegebene Verfahrensdauer als bestätigt gelten kann.

Wenn Sanktionen zu Geschäftskosten werden

Bei der Prüfung wurde auch eine Lücke bei der Überwachung festgestellt: Die Kommission hatte demnach kein eigenes System, um Unternehmen mit wiederholten Verstößen zu erfassen und zu kontrollieren. Das bedeutet nicht, dass es keine Aufzeichnungen zu früheren Maßnahmen gibt. Vielmehr fehlte eine eigens dafür vorgesehene Regelung, wie sie bei der Prüfung thematisiert wurde.

Kim, Mitglied der Demokratischen Partei im Ausschuss für politische Angelegenheiten, argumentierte, Sanktionen müssten als Strafe wirken und dürften nicht zu gewöhnlichen Geschäftskosten werden. Sie sagte:

Zuschläge dürfen für Unternehmen nicht zu Betriebsausgaben statt zu einer Strafe werden.

Ihre Sorge betrifft zwei Faktoren: den möglichen Vorteil, den ein Unternehmen während der Laufzeit einer Werbung erzielt, und die später verhängte Sanktion. Eine verspätete Entscheidung kann eine lange Zeitspanne zwischen der Gewinnung von Kunden und den Konsequenzen entstehen lassen. Eine Strafe, die geringer ausfällt als der Vorteil, könnte eine schwache Abschreckungswirkung haben. Der Nettovorteil beider Unternehmen ist hier jedoch nicht belegt.

Anzeige

Für die beiden Fälle sind unterschiedliche nächste Schritte nötig. Bei Bithumb geht es noch um die Klarheit der Informationen zum Coupon, den Abgleich der Einnahmenangaben und die abschließende Entscheidung der Kommission. Bei Duo stehen die Wirksamkeit der angeordneten Abhilfemaßnahmen und die Frage im Mittelpunkt, ob wiederholte Verstöße genauer überwacht werden.

Ein weiterer Anhörungstermin, eine Entscheidungsfrist, ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung oder ein neuer Zeitplan für die Überwachung wurden nicht genannt. Die vorliegenden Angaben stützen die Forderung nach einer wirksameren Durchsetzung, zeigen aber weder, dass eine neue Sanktionsordnung beschlossen wurde, noch, dass Bithumb bereits ein Verstoß nachgewiesen wurde.

Die wichtigsten Punkte

  • Für Bithumbs beworbene Gebühr von 0,04 Prozent musste ein separater Coupon registriert werden; der reguläre Satz konnte 0,25 Prozent erreichen und damit 6,25-mal so hoch sein.
  • Die ausgewiesenen Gebühreneinnahmen von 629,83 Milliarden Won überstiegen den Richtwert bei einem einheitlichen Satz von 0,04 Prozent um rund 97 Milliarden Won. Diese Differenz belegt jedoch keine unrechtmäßigen Gewinne.
  • Zwei Angaben von Bithumb wichen um rund 17,4 Milliarden Won voneinander ab; eine Erklärung dafür wurde nicht festgestellt.
  • Duo erhielt wegen Aussagen zu Mitgliedschaft, externer Prüfung und Personal einen Zuschlag in Höhe von 345 Millionen Won sowie Anordnungen zu Abhilfemaßnahmen.
  • Duo war bereits 2014 sanktioniert worden; Berichte zum jüngsten Fall enthalten einen ungeklärten Widerspruch in der Chronologie.
  • Kim Hyun-jung forderte eine stärkere Abschreckungswirkung. Die Prüfung von Bithumbs Werbung ist noch nicht abgeschlossen.
Diesen Artikel teilen

Das könnte Ihnen auch gefallen