Offene Kinoerlöse gehen über die gemeldeten Forderungen hinaus
Seit dem Sanierungsverfahren von Megabox Central warten 23 Filmverleiher auf Einnahmen in Höhe von 5,26682 Milliarden Won aus 52 Filmen. Eine separate Meldestelle verzeichnete zudem verzögerte Zahlungen von 2,46439 Milliarden Won an Kinobetreiber, Marketingunternehmen und andere Betriebe. Branchenverbände schätzen den gesamten offenen Betrag auf deutlich höhere 23 Milliarden Won. Damit klaffen die bei Behörden gemeldeten Forderungen und die Beträge auseinander, die nach Einschätzung der Unternehmen noch ausstehen.
Inhalt
- Offene Kinoerlöse gehen über die gemeldeten Forderungen hinaus
- Drei Verleiher machen den Großteil der erhobenen Forderungen aus
- Warum regionale Kinos auf ihre eigenen Einnahmen warten
- Auf Gyeonggi entfällt mehr als zwei Fünftel der gemeldeten Zahlungen
- Die Schätzung von 23 Milliarden Won erfasst ein größeres Risiko
- Das Gerichtsverfahren trennt ältere Forderungen von späteren Zahlungen
- Wie sich der Zahlungsstreit entwickelte
- Filmorganisationen fordern Schutz, bevor die Rückzahlung geregelt ist
- Rechtliche Beratung ist verfügbar, zweckgebundene Finanzierung nicht
- Die wichtigsten Punkte
Die Zahl zu den Verleihern stammt aus einer Umfrage des Korean Film Council unter 105 Unternehmen, von denen nur 23 antworteten. Die Zahl der Meldestelle umfasst 28 bis Ende August eingegangene Meldungen zu Zahlungen, die bis zum 14. Juni aufgelaufen waren, dem Tag, an dem Megabox Central die Sanierung beantragte. Es handelt sich um getrennte Erhebungen mit unterschiedlicher Abdeckung, deren Beträge nicht einfach addiert werden können.
Das unmittelbare Problem ist der Zugang zu bereits verdienten Einnahmen. Unabhängig betriebene Kinos sind auf Abrechnungen angewiesen, die über die Zahlungssysteme von Megabox abgewickelt werden. Verleiher nutzen ihren Anteil an den Ticketeinnahmen, um Partner zu bezahlen und weitere Filmstarts zu finanzieren. Als Sanierungsforderungen eingestufte Zahlungen müssen das gerichtliche Verfahren durchlaufen; Rückzahlungszeitpunkt und -quote stehen noch nicht fest.
Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus und der Korean Film Council haben Beratungen organisiert und Unternehmen auf bestehende Förderkredite verwiesen. Ein separates Liquiditätsprogramm für die von der Megabox-Sanierung Betroffenen haben sie nicht aufgelegt. Die Unternehmen müssen daher ungewiss lange auf Abrechnungsgelder warten, ohne Zugang zu einer eigens dafür vorgesehenen Ersatzfinanzierung.
Drei Verleiher machen den Großteil der erhobenen Forderungen aus
Die Umfrage des Korean Film Council im Juni zeigte, dass sich ein beträchtlicher Teil der offenen Verleiherforderungen auf wenige Unternehmen konzentriert. Ein Unternehmen meldete aus drei Filmen offene Forderungen in Höhe von 3,55050 Milliarden Won. Zwei weitere bezifferten ihre Forderungen auf 744,89 Millionen beziehungsweise 520,29 Millionen Won.
Zusammen entfielen auf diese drei Unternehmen 4,81568 Milliarden Won oder 91,4 Prozent der von allen 23 Befragten gemeldeten 5,26682 Milliarden Won. Allein die größte Forderung machte rund 67,4 Prozent der Umfragesumme aus. Die Zahlen zeigen, dass einige Unternehmen besonders hohen Risiken ausgesetzt sind. Sie lassen jedoch nicht erkennen, wie gut die einzelnen Unternehmen den Zahlungsverzug verkraften können.
Die Rücklaufquote der Umfrage lag bei 21,9 Prozent. Die offenen Beträge der übrigen 82 Unternehmen sind unbekannt; die Antworten der Teilnehmenden lassen sich nicht ohne Weiteres auf alle Verleiher übertragen. Aus dem gemeldeten Betrag eine Schätzung für die gesamte Branche hochzurechnen, wäre daher durch die Umfrage nicht gedeckt.
Verleiher erhalten üblicherweise etwa 45 Tage nach dem Ende der Kinoauswertung eines Films rund die Hälfte der Ticketeinnahmen. Für ein kleineres Unternehmen, das auf Einnahmen aus einem oder zwei Filmstarts angewiesen ist, kann eine längere Verzögerung die Pläne durchkreuzen, einen weiteren Film zu importieren, dessen Vertrieb zu organisieren oder Geld für ein neues Projekt bereitzustellen. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der offenen Forderung, sondern auch, wie stark das Unternehmen von genau dieser Zahlung abhängt.
Warum regionale Kinos auf ihre eigenen Einnahmen warten
Auf Franchise-Kinos entfielen 21 der 28 Meldungen bei der Meldestelle, also 75 Prozent. Marketingunternehmen reichten drei Meldungen ein, Verleiher zwei und andere Unternehmen ebenfalls zwei. Einige Forderungen der Kinos überstiegen 100 Millionen Won.
Diese Franchise-Standorte treten unter der Marke Megabox auf, werden aber von eigenständigen Unternehmen betrieben. Bei Ticketkäufen mit Telekommunikationsrabatten oder bestimmten digitalen Zahlungsdiensten wird das Geld zentral eingezogen und anschließend mit dem lokalen Betreiber abgerechnet. Verzögern sich diese Abrechnungen, kann ein Betreiber auf Einnahmen aus dem eigenen Kinoprogramm warten.
Die gemeldeten Forderungen der Kinos verteilten sich auf neun Provinzen und Metropolregionen. Auf Gyeonggi entfielen neun Standorte, auf Nord-Chungcheong drei sowie auf Incheon und Jeju jeweils zwei. Gwangju, Süd-Jeolla, Busan, Nord-Jeolla und Süd-Gyeongsang kamen jeweils auf einen Standort.
Im ersten Quartal betrieb Megabox 72 Franchise-Standorte; 21 davon meldeten sich bei der Meldestelle. Damit tauchten rund 29,2 Prozent dieser Standorte in der Meldestatistik auf. Die Differenz deutet auf eine begrenzte Erfassung hin, belegt aber nicht, dass jeder Standort ohne Meldung offene Forderungen hatte.
Auf Gyeonggi entfällt mehr als zwei Fünftel der gemeldeten Zahlungen
Die neun meldenden Kinos in Gyeonggi lagen in sieben Gebieten und bezifferten die verzögerten Abrechnungen auf rund 1,075 Milliarden Won. Verglichen mit der landesweiten Gesamtsumme der Meldestelle von 2,46439 Milliarden Won entspricht das etwa 43,6 Prozent. Damit entfiel auf die Provinz ein größerer Anteil der gemeldeten Summe als der 28 Meldungen.
In Gyeonggi wurde der höchste Betrag für Suwon gemeldet: 365 Millionen Won. Es folgte Dongtan in Hwaseong mit 243 Millionen Won, danach Ansan mit 142 Millionen Won und Hanam mit 120 Millionen Won. Paju meldete 83 Millionen Won, Siheung 73 Millionen Won und Yongin 50 Millionen Won.
Die Forderungen umfassten unbezahlte Kinoeinnahmen, Abrechnungen für Filmvorführungen, Außenstände und Einnahmen aus dem Vorverkauf von Tickets. Die Bezeichnungen verweisen auf verschiedene Wege, auf denen Kinoeinnahmen offenbleiben können, und nicht auf eine einheitliche Verlustkategorie.
Die regionalen Zahlen zeigen, wo sich die gemeldeten Zahlungsverzögerungen konzentrieren. Sie geben weder Auskunft über die Rücklagen, sonstigen Einnahmen, Kreditmöglichkeiten oder Betriebskosten der einzelnen Kinos noch darüber, ob ein Standort wegen der Verzögerung schließen musste.
Die Schätzung von 23 Milliarden Won erfasst ein größeres Risiko
Vertreter der Verleiher schätzen die offenen Vertriebszahlungen von Megabox Central auf rund 15 Milliarden Won. Als Grundlage dienen ihnen die über das integrierte Kinoticketsystem erfassten Ticketverkäufe. Eine Gruppe, die Megabox-Franchisekinos vertritt, beziffert die offenen Forderungen an mehr als 70 Standorten auf rund 8 Milliarden Won. Zusammengenommen ergeben diese Schätzungen 23 Milliarden Won.
Diese gemeinsame Branchenschätzung ist etwa 9,3-mal so hoch wie die Gesamtsumme von 2,46439 Milliarden Won bei der Meldestelle. Die Schätzung der Verleiher von 15 Milliarden Won liegt zudem rund 2,8-mal über den 5,26682 Milliarden Won, die bei den Umfrageteilnehmern ermittelt wurden.
Die Vergleiche verdeutlichen die unterschiedlichen Größenordnungen, belegen aber keine bestätigte Lücke in der öffentlichen Erhebung. Die Meldestelle erfasst eingereichte Fälle, die Umfrage des Korean Film Council Antworten einer begrenzten Unternehmensgruppe und die Branchenschätzungen sollen einen breiteren offenen Betrag abbilden. Erfassungsumfang und Methoden unterscheiden sich.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die genannten Summen richtig einzuordnen. Die Schätzung von 23 Milliarden Won ist keine gerichtlich bestätigte Gesamtsumme; die Meldestatistik ist keine vollständige Erhebung aller Gläubiger. Zudem können sich gemeldete Forderungen und die in der Verleiherumfrage erfassten Beträge überschneiden. Es gibt daher keine belastbare Grundlage, alle drei Zahlen zu einer Gesamtsumme zusammenzurechnen.
Das Gerichtsverfahren trennt ältere Forderungen von späteren Zahlungen
Megabox Central teilte den Verleihern mit, dass bis zum 14. Juni aufgelaufene offene Forderungen als Sanierungsforderungen behandelt und nach einem künftigen Sanierungsplan zurückgezahlt würden. Praktisch bedeutet das, dass ihre Begleichung Teil des gerichtlich beaufsichtigten Sanierungsverfahrens ist und nicht dem üblichen Abrechnungsrhythmus folgt.
Das Unternehmen grenzte diese älteren Schulden von Forderungen ab dem 15. Juni ab. Diese sollten nach Erhalt einer umfassenden gerichtlichen Genehmigung regulär bezahlt werden. Außerdem bat es die Verleiher, die Steuerrechnungen für Juni aufzuteilen: in Abrechnungsbeträge für den Zeitraum vom 1. bis 14. Juni und solche für den Zeitraum vom 15. bis 30. Juni. Letztere bezeichnete es als Forderungen von öffentlichem Interesse.
Diese Einstufung ist wichtig, weil das Unternehmen für die beiden Zeiträume unterschiedliche Zahlungswege beschrieben hat. Sie bestätigt für sich genommen nicht, dass alle ab dem 14. Juni fälligen Zahlungen geleistet wurden. Die hier genannten offenen Beträge betreffen die älteren Abrechnungen, die in das Sanierungsverfahren fielen.
Das Seoul Rehabilitation Court ordnete am 30. Juni die Eröffnung des Sanierungsverfahrens von Megabox Central an. Die Frist für die Einreichung des Sanierungsplans endet nach den Angaben am 1. Dezember. Der Plan soll die vorgeschlagenen Rückzahlungsquoten und -zeitpläne enthalten. Seine Einreichung bedeutet jedoch weder eine gerichtliche Genehmigung noch eine sofortige Zahlung an die Gläubiger.
Wie sich der Zahlungsstreit entwickelte
Dem Sanierungsverfahren war eine umfassendere Liquiditätskrise innerhalb des Unternehmensverbunds vorausgegangen. JTBC konnte am 12. Juni eine verbriefte Kreditaufnahme von 20,6 Milliarden Won nicht zurückzahlen. Zwei Tage später beantragten verbundene Unternehmen, darunter JoongAng Holdings, ContentreeJoongAng und Megabox Central, ein Sanierungsverfahren.
Die wichtigsten Daten zeigen, wie sich ein Finanzierungsproblem zu offenen Abrechnungsforderungen und Forderungen nach staatlichen Maßnahmen entwickelte:
- 12. Juni: JTBC konnte eine verbriefte Kreditaufnahme von 20,6 Milliarden Won nicht zurückzahlen.
- 14. Juni: Megabox Central beantragte ein Sanierungsverfahren; dieses Datum dient als Stichtag für die älteren Abrechnungsforderungen.
- 30. Juni: Das Seoul Rehabilitation Court ordnete die Eröffnung des Sanierungsverfahrens an.
- Juli: Ein Bündnis aus 15 Filmorganisationen forderte Schutzmaßnahmen und die Prüfung vorzeitiger Zahlungen an kleinere Unternehmen.
- Ende August: Die Meldestelle des Korean Film Council hatte 28 Meldungen über insgesamt 2,46439 Milliarden Won erfasst.
- 21. und 30. September: Die Megabox-Kinos in Sinchon beziehungsweise Dongdaemun schlossen.
- 1. Dezember: Nach den Angaben endet die Frist für Megabox Central zur Einreichung des Sanierungsplans.
Ein direkter Zusammenhang zwischen den Schließungen in Sinchon und Dongdaemun und den von Kinobetreibern oder Verleihern gemeldeten Abrechnungsverzögerungen wurde nicht festgestellt. Ihre Erwähnung in der Chronologie ist kein Beleg dafür, dass die offenen Forderungen die Schließungen verursacht haben.
Filmorganisationen fordern Schutz, bevor die Rückzahlung geregelt ist
Film Professionals Solidarity, ein Bündnis aus 15 Organisationen, darunter die Korean Film Directors Association, hat Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsverfahrens gefordert. Die Organisationen sehen das Problem darin, dass Ticketeinnahmen auf Ebene des Kinos zurückgehalten werden und nicht an die Unternehmen weiterfließen, die an der Herstellung und Veröffentlichung von Filmen beteiligt sind.
Das Bündnis bezeichnete den Streit als ein Problem, das über die einzelnen Gläubiger und Megabox Central hinausgehe:
keine einfache Angelegenheit zwischen einzelnen Verleihern und Megabox JoongAng, sondern ein Problem, das unmittelbar mit dem Produktions-, Vertriebs- und Vorführkreislauf der Filmbranche zusammenhängt
Im Juli forderte die Gruppe Megabox Central auf, vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung eine vorzeitige Rückzahlung von Forderungen kleinerer Unternehmen nach Artikel 132 des Gesetzes über die Sanierung und den Konkurs von Schuldnern zu prüfen. Dabei handelte es sich um die Bitte, eine mögliche Abhilfe zu prüfen, nicht um die Mitteilung, dass das Gericht Zahlungen genehmigt habe oder berechtigte Unternehmen Geld erhalten würden.
Das Bündnis bat außerdem um juristische und buchhalterische Beratung, Soforthilfen zur Liquiditätssicherung sowie die Vermittlung an einschlägige Förderprogramme. Ein Verleiher warnte, dass verzögerte Abrechnungen Zahlungen an Werbe- und PR-Agenturen, Übersetzer und Anbieter digitaler Kinopakete beeinträchtigen könnten. Ein digitales Kinopaket ist eine Sammlung digitaler Dateien, mit denen ein Film im Kino vorgeführt wird.
Diese Warnungen beschreiben, wie sich Zahlungsprobleme zwischen Unternehmen ausbreiten könnten. Sie bestätigen nicht, dass Zulieferer ausgefallen sind, Beschäftigte kein Gehalt mehr erhalten oder Unternehmen wegen des Streits geschlossen haben.
Rechtliche Beratung ist verfügbar, zweckgebundene Finanzierung nicht
Das Kulturministerium und der Korean Film Council haben Gespräche mit betroffenen Unternehmen geführt, das Sanierungsverfahren erläutert und rechtliche Beratung zur Anmeldung von Forderungen angeboten. Diese Unterstützung kann Unternehmen dabei helfen, ihre Forderungen zu beziffern, Verfahrensvorgaben einzuhalten und zu verstehen, wie ihre Ansprüche behandelt werden.
Bei der Finanzierung haben die Behörden Unternehmen auf bestehende Kredite für die betriebliche Krisenbewältigung und andere Fördermittel verwiesen, die über die Korea SMEs and Startups Agency und den Small Enterprise and Market Service vergeben werden. Diese Programme sind weder eine eigens für Megabox-Gläubiger vorgesehene Entschädigung noch ein Liquiditätshilfesystem.
Ein Anspruch auf Förderung und ein rechtzeitiger Zugang sind nicht garantiert. Rechtsberatung kann helfen, eine Forderung zu sichern, ersetzt aber nicht das Geld, das zur Begleichung laufender Rechnungen benötigt wird. Bestehende Kredite können berechtigte Unternehmen unterstützen, lassen sie jedoch weiterhin von einer künftigen Rückzahlungsentscheidung abhängig sein.
Lee Jae-jung, Vorsitzender des Kulturausschusses der Nationalversammlung, forderte eine weitere Beobachtung des Ausmaßes der Zahlungsverzögerungen und des Fortgangs des Sanierungsverfahrens. Zugleich rief er die Behörden auf, Maßnahmen zu prüfen, die verhindern, dass kleinere Filmunternehmen mit begrenzten finanziellen Mitteln überproportional belastet werden.
Offen ist vor allem, welcher Anteil der älteren Abrechnungsschulden zurückgezahlt wird, wann die Gläubiger ihr Geld erhalten und ob zuvor zusätzliche Hilfen eingeführt werden. Die Frist für die Einreichung des Sanierungsplans am 1. Dezember ist der nächste genannte Verfahrensschritt, aber kein garantierter Zahlungstermin.
Die wichtigsten Punkte
- 23 Verleiher meldeten offene Forderungen von 5,26682 Milliarden Won aus 52 Filmen; nur 21,9 Prozent der befragten Unternehmen antworteten.
- Eine separate Meldestelle erfasste in 28 Fällen offene Zahlungen von 2,46439 Milliarden Won. Auf Franchise-Kinos entfielen 75 Prozent der Fälle.
- Branchenverbände schätzen die offenen Forderungen auf 23 Milliarden Won; diese umfassendere Schätzung ist jedoch nicht direkt mit der Meldestatistik vergleichbar.
- Bis zum 14. Juni aufgelaufene Forderungen fallen unter das Sanierungsverfahren; Rückzahlungszeitpunkt und -quote stehen noch nicht fest.
- Die Behörden bieten Rechtsberatung und verweisen auf bestehende Kredite, haben aber kein eigenes Liquiditätsprogramm aufgelegt.
- Der angegebene Stichtag für die Einreichung des Sanierungsplans ist der 1. Dezember. Ein direkter Zusammenhang zwischen den gemeldeten Abrechnungsverzögerungen und den beiden Kinoschließungen im September wurde nicht festgestellt.






