Nepals Versorgungslücke bei psychischer Gesundheit besteht trotz Gerichtsanordnungen und neuer Pläne für Hilfsangebote fort

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Nepal's Mental Health Care Gap Persists Despite Court Orders and New Service Plans

Fast vier von fünf Menschen, die Hilfe benötigen, erhalten keine

Nepals Krise im Bereich der psychischen Gesundheit betrifft nicht nur die Zahl der Erkrankten, sondern auch den Zugang zur Behandlung. Dr. Krishna Prasad Paudel, kommissarischer Generaldirektor des Department of Health Services, zufolge können rund 80 % der Menschen, die psychische Gesundheitsversorgung benötigen, die erforderlichen Angebote nicht in Anspruch nehmen. Nur etwa 20 % erhalten sie, wenn sie gebraucht werden.

Inhalt
  1. Fast vier von fünf Menschen, die Hilfe benötigen, erhalten keine
  2. Was die nationale Erhebung tatsächlich erfasst hat
  3. Kosten und Ungewissheit erschweren den Zugang zur Behandlung
  4. Der Ausbau außerhalb der Städte hat begonnen, doch die Versorgung ist ungleich
  5. Ein knappes Budget muss eine breite Versorgung ermöglichen
  6. Gerichtliche Vorgaben und Gesetzgebung folgen auf jahrelange Verzögerungen
  7. Suizidprävention braucht verlässliche Daten und Überweisungswege
  8. Die Hotline 1166 vermittelt den Zugang zu Hilfe
  9. Jugendstudie bringt belastende Erfahrungen mit psychischen Risiken in Verbindung
  10. Der Schutz der Rechte muss auch die Gemeinden erreichen
  11. Die wichtigsten Punkte

Die aussagekräftigste nationale Datengrundlage macht diese Lücke deutlich. Für die nationale Erhebung zur psychischen Gesundheit des Nepal Health Research Council wurden zwischen Januar 2019 und Januar 2020 in allen sieben Provinzen Daten von 15.088 Menschen erhoben. Demnach hatten 10 % der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens eine psychische Erkrankung erlebt; bei 4,3 % lag im Erhebungszeitraum, der den vorangegangenen Monat umfasste, eine aktuelle Erkrankung vor. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren betrug die Lebenszeitprävalenz 5,2 %.

Diese Zahlen beschreiben unterschiedliche Sachverhalte. Die Versorgungslücke von 80 % bezieht sich auf Menschen, die Hilfe benötigen, nicht auf 80 % der gesamten Bevölkerung Nepals. Auch bedeutet der Lebenszeitwert von 10 % bei Erwachsenen nicht, dass jeder zehnte Erwachsene zum Zeitpunkt der Erhebung eine psychische Erkrankung hatte.

Bei einer Veranstaltung des Health Journalists Forum nannte Paudel unzureichende Finanzierung, begrenzte gemeindenahe Angebote und lückenhafte Suizidstatistiken als zentrale Hindernisse. Berichte zum Welttag der psychischen Gesundheit 2026 beschreiben staatliche Zusagen zu Gesetzen, Krankenhausbetten und neuen Leitlinien zur Einschätzung des Suizidrisikos. Sie berichten auch von anhaltenden Verzögerungen bei der Umsetzung einer Anordnung des Obersten Gerichtshofs zum Wiederaufbau der Strukturen für psychische Gesundheit im Land.

Entscheidend ist, ob sich diese Zusagen in verlässliche Angebote außerhalb der großen Städte umsetzen lassen, getragen von qualifiziertem Personal, bezahlbarer Behandlung und Schutz vor Diskriminierung. Frühere amtliche Bewertungen dokumentieren Fortschritte, zeigen aber auch, wie viel im Versorgungsnetz noch entwickelt werden musste.

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Was die nationale Erhebung tatsächlich erfasst hat

Die nationale Erhebung umfasste 9.200 Erwachsene und 5.888 Jugendliche in 68 der 77 Distrikte Nepals. Aufgrund ihres Umfangs und ihrer Reichweite bietet sie eine belastbarere nationale Datengrundlage als Zahlen aus kleinen vorläufigen Studien oder Erhebungen zu bestimmten Altersgruppen.

Dennoch sind unterschiedliche Prävalenzschätzungen im Umlauf. In einer anderen Darstellung wird eine Zahl von 4 % auf eine nationale Gesundheitserhebung aus dem Jahr 2077 nach nepalesischem Kalender zurückgeführt. Zugleich wird eine deutlich höhere Schätzung von 30 % genannt, ohne Messmethode oder untersuchte Bevölkerung zu erläutern. Eine veröffentlichte wissenschaftliche Übersichtsarbeit berichtete aus einer Pilotstudie zur psychischen Gesundheit einen Wert von 12,9 %. Keine dieser Zahlen ist mit der abgeschlossenen nationalen Erhebung gleichzusetzen, die eine Lebenszeitprävalenz von 10 % bei Erwachsenen und eine aktuelle Prävalenz von 4,3 % ergab.

Diese Unterscheidung ist für die Planung wichtig. Ein Lebenszeitwert erfasst alle, die irgendwann die Kriterien der Erhebung erfüllt haben, einschließlich derjenigen, deren Zustand sich gebessert hat. Ein aktueller Wert bezieht sich auf einen engeren Zeitraum. Keiner der beiden Werte gibt die Zahl aller Menschen mit psychischer Belastung an; erlebte Widrigkeiten sind für sich genommen keine psychische Erkrankung.

Die nationale Erhebung stellte zudem geografische und demografische Unterschiede fest. Die höchste Lebenszeitprävalenz unter Erwachsenen wurde mit 13,9 % in der damals als Provinz 1 bezeichneten Region gemessen, die höchste aktuelle Prävalenz mit 5,9 % in Bagmati. Bei den 40- bis 49-Jährigen waren sowohl die Lebenszeit- als auch die aktuelle Prävalenz am höchsten: Sie betrugen 13,3 % beziehungsweise 6,3 %.

Kosten und Ungewissheit erschweren den Zugang zur Behandlung

Aus der Behandlungstabelle der Erhebung geht hervor, dass 40,1 % der Erwachsenen mit Symptomen oder einer diagnostizierten Erkrankung mit jemandem darüber gesprochen hatten. Nur 3,5 % wandten sich an eine medizinische Fachkraft. Bei 22,7 % wurde die Inanspruchnahme einer Behandlung erfasst, bei 21,1 % die Einhaltung der verordneten Behandlung. Dabei handelt es sich um getrennte Indikatoren der Erhebung, nicht um aufeinanderfolgende Prozentwerte, die miteinander multipliziert werden sollten.

Die praktischen Hindernisse waren beträchtlich: 24,9 % wussten nach eigenen Angaben nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen konnten, 19,5 % konnten sich die Kosten nicht leisten und 14 % hatten Schwierigkeiten, sich von der Arbeit freizunehmen. Die Erhebung stellte auch Einstellungen fest, etwa die Erwartung, dass die Symptome ohne Hilfe abklingen würden, oder den Wunsch, allein damit zurechtzukommen.

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Die durchschnittlichen Behandlungskosten der vorangegangenen zwölf Monate betrugen 16.053 NPR. Hinzu kamen 4.146 NPR für Fahrten und 3.460 NPR an sonstigen damit verbundenen Kosten. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben damit auf 23.659 NPR. Fahrt- und sonstige Kosten machten somit rund 32 % der Gesamtausgaben aus. Das zeigt, dass der Preis eines Beratungsgesprächs allein die Belastung durch den Zugang zur Versorgung nicht abbildet.

Erwachsene suchten häufiger Hilfe bei Ärztinnen und Ärzten ohne psychiatrische Fachausbildung als bei Psychiaterinnen und Psychiatern: 8,8 % gegenüber 6,5 %. Auf Glaubensheiler entfielen 6,7 %. Die Erhebung empfahl, psychische Gesundheit in die Regelversorgung zu integrieren und allgemeinmedizinisches sowie pflegerisches Personal darauf vorzubereiten, Erkrankungen unter fachärztlicher Aufsicht zu behandeln.

Der Ausbau außerhalb der Städte hat begonnen, doch die Versorgung ist ungleich

Die Versorgungsbewertung für Nepal der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dokumentiert einen begrenzten Ausgangspunkt: 2021 bot nur jede vierte Gesundheitseinrichtung Angebote zur psychischen Gesundheit an, überwiegend in größeren Städten. Von den Einrichtungen mit solchen Angeboten verfügten lediglich 16 % über eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten, die oder der in den vorangegangenen zwei Jahren eine entsprechende Schulung erhalten hatte.

Bis zur Bewertung von 2022 waren Angebote zur psychischen Gesundheit in der Primärversorgung und in Distriktkrankenhäusern auf 35 der 77 Distrikte ausgeweitet worden, also auf rund 45 %. In jedem dieser 35 Distriktkrankenhäuser war mindestens eine Ärztin oder ein Arzt geschult worden. 2022 erhielten mehr als 1.700 Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Schulung zur psychischen Gesundheit, darunter Programmverantwortliche, Fachkräfte der Primärversorgung und ehrenamtliche Gesundheitshelferinnen aus den Gemeinden.

Dr. Rajesh Sambhajirao Pandav, WHO-Vertreter in Nepal, beschrieb in der Darstellung der Organisation den Bedarf an einem breiteren Zugang:

Das Ausmaß psychischer Erkrankungen in Nepal unterstreicht die dringende Notwendigkeit, eine wirksame, bezahlbare und hochwertige Versorgung der psychischen Gesundheit in Nepal auszubauen und zu stärken.

Die Zahlen zeigen einen Ausbau der Kapazitäten, belegen aber nicht, dass alle Patientinnen und Patienten in diesen Distrikten kontinuierlich behandelt werden konnten. Die WHO berichtete außerdem, dass bis Dezember 2022 drei von 13 beobachteten Allgemeinkrankenhäusern stationäre Akutangebote für psychische Erkrankungen eingerichtet hatten.

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Eine wissenschaftliche Übersichtsarbeit zur Versorgung verzeichnete auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2020 insgesamt 200 Psychiaterinnen und Psychiater, 25 psychiatrische Einrichtungen mit stationärer Aufnahme und 500 psychiatrische Betten. Spätere Berichte nennen rund 274 bis 300 registrierte Psychiaterinnen und Psychiater. Wegen unterschiedlicher Erhebungszeiträume und Definitionen ist ein präziser Vergleich jedoch nicht möglich. Die Übersichtsarbeit stellte außerdem unzureichende klinische Supervision und eine unregelmäßige Medikamentenversorgung als Schwächen gemeindenaher Programme fest.

Ein knappes Budget muss eine breite Versorgung ermöglichen

Paudel zufolge muss die Abteilung für Epidemiologie und Krankheitskontrolle, in der der für Programme zur psychischen Gesundheit zuständige Bereich angesiedelt ist, Schulungen, Aktivitäten in den Gemeinden und das Mental Health Gap Action Programme aus einem Abteilungsbudget von rund 520 Millionen NPR finanzieren. Dabei handelt es sich nicht um einen eigens für psychische Gesundheit vorgesehenen Haushaltsposten.

Das Mental Health Gap Action Programme, kurz mhGAP, unterstützt die Versorgung durch Personal, das nicht auf psychische Gesundheit spezialisiert ist. Ziel ist es, Diagnostik und grundlegende Behandlung näher an den Wohnorten anzubieten und bei Bedarf an spezialisierte Stellen zu überweisen. Damit Schulungen zu verlässlicher Behandlung führen, braucht es kontinuierliche Supervision, Medikamente und funktionierende Überweisungswege.

Die wissenschaftliche Übersichtsarbeit verzeichnete für 2020 Ausgaben für psychische Gesundheit in Höhe von 0,2 % des Gesundheitsbudgets, verglichen mit 0,8 % im Jahr 2008. Der ausgewiesene Anteil lag damit bei einem Viertel des früheren Werts; der relative Rückgang betrug 75 %. Aus diesen Prozentangaben allein lässt sich nicht ableiten, ob die Ausgaben in Rupien gesunken sind.

Die Berichte zum übergeordneten Gesundheitsbudget weichen voneinander ab. In der Darstellung von Paudels Äußerungen bei der Veranstaltung der Journalistinnen und Journalisten heißt es, die tatsächlichen Gesundheitsinvestitionen lägen weiterhin bei rund 5 %, obwohl eine Strategie einen Anteil von 10 % auf den drei Regierungsebenen vorsehe. In einer anderen Darstellung wird er mit der Aussage zitiert, die Regierung habe mindestens 10 % bereitgestellt. Die historische Tabelle der wissenschaftlichen Übersichtsarbeit nennt für 2020 einen Wert von 6,15 %. Unterschiedliche Zeiträume oder Haushaltsdefinitionen könnten einen Teil der Abweichung erklären; eine einheitliche aktuelle Zahl ist jedoch nicht belegt.

Paudel verwies auch auf das Wort „schrittweise“ in der Finanzierungsstrategie. Es sei ein Grund dafür, dass das Ziel von 10 % nicht zu dem erwarteten Anstieg geführt habe. Einige Aktivitäten zur psychischen Gesundheit werden weiterhin von Partnerorganisationen unterstützt. Damit bleibt der Umfang der staatlichen Finanzierung entscheidend für einen nachhaltigen Ausbau.

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Gerichtliche Vorgaben und Gesetzgebung folgen auf jahrelange Verzögerungen

Am Mangsir 17 des Jahres 2081 nach nepalesischem Kalender, entsprechend dem 2. Dezember 2024, erließ der Oberste Gerichtshof laut Berichten eine Anordnung mit zwölf Vorgaben. Dazu gehörten die Überarbeitung der 2053 verabschiedeten Nationalen Strategie zur psychischen Gesundheit aus dem Jahr 1996 und die Ausarbeitung einer Strategie mit ausreichenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte im Bereich der psychischen Gesundheit.

Die Anordnung forderte eine eigene Abteilung auf Bundesebene, Außenstellen in den Provinzen und Ansprechpersonen vor Ort. Außerdem wies sie die Krankenhäuser unter Bundes- und Provinzregierungen an, Angebote mit Psychiaterinnen und Psychiatern, Psychologinnen und Psychologen, psychiatrischem Pflegepersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entwickeln, sowohl für stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten als auch für Menschen in Beratung.

Matrika Devkota, geschäftsführender Direktor von Koshish Nepal, sieht in der fehlenden eigenständigen Abteilung auf Bundesebene ein Hindernis für die Umsetzung von Programmen. Rechtsanwältin Sharmila Parajuli hat gefordert, dass das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur psychischen Gesundheit Strukturen auf allen drei Regierungsebenen im Einklang mit den Vorgaben des Gerichts schafft.

Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsministerin Nisha Mehta sagte bei einer Veranstaltung des Ministeriums zum Welttag der psychischen Gesundheit 2026, das Kabinett habe ein Grundsatzpapier zur psychischen Gesundheit gebilligt. Auf dieser Grundlage solle ein Gesetz ausgearbeitet werden. Außerdem sagte sie zu, in Krankenhäusern mit mehr als 100 Betten Betten für die Versorgung psychischer Erkrankungen bereitzustellen. Die Billigung eines Grundsatzpapiers ist ein vorbereitender Schritt, nicht die Verabschiedung eines Gesetzes.

Die Abfolge zeigt wiederholte Versuche, von der politischen Planung zur Umsetzung zu gelangen:

  • 1996: Nepal verabschiedete seine erste Nationale Strategie zur psychischen Gesundheit, die später in der wissenschaftlichen Übersichtsarbeit als mangelhaft umgesetzt beschrieben wurde.
  • Dezember 2020: Die Nationale Strategie und der Aktionsplan für psychische Gesundheit wurden auf den Weg gebracht.
  • Februar 2021: Nepal schloss sich der Sonderinitiative der WHO für psychische Gesundheit an.
  • 10. Oktober 2022: Die Regierung billigte das Nationale Programm zur Stärkung der Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit.
  • 2. Dezember 2024: Der Oberste Gerichtshof erließ Vorgaben zu Strategie, Institutionen, Personal und Rechten.
  • Welttag der psychischen Gesundheit 2026: Berichte nennen Zusagen zu Gesetzen und Krankenhausbetten sowie die Veröffentlichung neuer Leitlinien zur Einschätzung des Suizidrisikos.

Suizidprävention braucht verlässliche Daten und Überweisungswege

Paudel nannte rund 7.200 Suizidtote pro Jahr und eine Rate von 24 Todesfällen je 100.000 Einwohner. Im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung beschrieb er die Aufgabe, diese Rate auf unter fünf zu senken. Das Ziel bezieht sich auf eine Rate je 100.000 Menschen, nicht auf einen Prozentwert. Ein Rückgang von 24 auf unter fünf würde eine Senkung um mehr als 79 % erfordern.

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Er sprach von einem verbleibenden Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren. Da die Veranstaltung der Journalistinnen und Journalisten nicht datiert ist, lässt sich daraus jedoch keine genaue Frist ableiten. Unabhängig davon sieht der globale Aktionsplan der WHO für psychische Gesundheit vor, die Suizidrate bis 2030 um mindestens ein Drittel zu senken. Dieser globale Richtwert und die von Paudel genannte nationale Rate sind unterschiedliche Ziele.

Lückenhafte Erfassung erschwert es, Fortschritte zu messen. Paudel zufolge werden viele Todesfälle weder bei der Polizei noch in Gesundheitseinrichtungen registriert. Die wissenschaftliche Übersichtsarbeit stellte fest, dass es kein nationales Suizidregister gibt. Ein späterer Bericht der Vereinten Nationen beschrieb einen Prototyp für ein Register und Pläne für ein Pilotprojekt. Die Planung eines Pilotprojekts bedeutet nicht, dass ein funktionierendes nationales Register besteht.

Die Leitlinie zur Einschätzung und zum Umgang mit Suizidrisiken (2083), die bei einer Veranstaltung zum Welttag der psychischen Gesundheit 2026 vorgestellt wurde, soll die Erkennung von Risiken, die Einschätzung ihres Schweregrads, Sicherheitsplanung, erste Unterstützung und die Überweisung zur weiteren Behandlung strukturieren. Das Department of Health Services erklärt, die Umsetzung werde über die Gesundheitsstrukturen in allen sieben Provinzen und den lokalen Verwaltungen erfolgen, unterstützt durch Schulungen, technische Hilfe und Monitoring.

Die Leitlinie fordert außerdem eine bessere Erfassung von Suiziden und Selbstverletzungen. In den Ankündigungen sind weder ein verbindlicher Zeitplan für die Gesetzgebung noch eine vollständige Umsetzungsfrist oder ein bestätigter Fertigstellungstermin für ein nationales Register festgelegt.

Die Hotline 1166 vermittelt den Zugang zu Hilfe

Dem Bericht der Vereinten Nationen zur nationalen Hotline zufolge nahm Nepals Nummer zur Suizidprävention, 1166, am 5. Mai 2021 den vollständigen Betrieb auf. Die Hotline ist am Mental Hospital in Lagankhel, Lalitpur, angesiedelt und erhielt fachliche sowie finanzielle Unterstützung von der WHO und operative Unterstützung von der Transcultural Psychosocial Organization Nepal.

Beraterinnen und Berater schätzen das unmittelbare Risiko ein, helfen Anrufenden, Unterstützung zu finden, veranlassen bei Bedarf Überweisungen und rufen anschließend erneut an. Der Bericht beschreibt außerdem Pläne für einen erweiterten Onlinezugang und ein nationales Zentrum für Ressourcen zur Suizidprävention. Die Hotline vermittelt den Zugang zu Angeboten, ersetzt aber keine kontinuierliche Behandlung.

Zwei amtliche Darstellungen nennen unterschiedliche Gesamtzahlen von Anrufen. Dem UN-Bericht zufolge gingen bis zum 31. März 2022 mehr als 3.000 Anrufe ein; knapp ein Viertel davon betraf Suizid oder andere Probleme der psychischen Gesundheit. Die WHO-Versorgungsbewertung verzeichnet bis November 2022 insgesamt 1.764 Anrufe von Menschen mit Suizidgedanken oder psychischen Belastungen. Die Zahlen könnten unterschiedliche Kategorien umfassen, doch die Berichte erläutern die Abweichung nicht. Sie erlauben daher keine Aussagen über einen Trend beim Gesamtanrufaufkommen.

Die WHO berichtete außerdem, bis November 2022 psychosoziale Unterstützung für mehr als 40.000 Menschen geleistet zu haben, darunter 20.000 Kinder und 3.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen. In Bagmati wurden 116 Schulkrankenschwestern und -pfleger sowie 269 Lehrkräfte an 120 Schulen in emotionalen Kompetenzen, Screening und Erstversorgung geschult.

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Jugendstudie bringt belastende Erfahrungen mit psychischen Risiken in Verbindung

Eine separate Haushaltserhebung untersuchte von März bis September 2025 insgesamt 6.055 Menschen im Alter von 16 bis 29 Jahren in Bagmati, Madhesh und Sudurpashchim. Die Studie wurde unter anderem von Subash Thapa, Nancy Ross und Santosh Giri durchgeführt und von der Charles Sturt University finanziert.

62,4 % der Teilnehmenden berichteten von mindestens einer belastenden Kindheitserfahrung, 10,4 % von vier oder mehr. Dazu zählten Missbrauch, Vernachlässigung, Gewalt im Haushalt und Substanzkonsum in der Familie. Das bedeutet nicht, dass 62,4 % eine psychische Erkrankung hatten.

Die Erhebung verzeichnete Angstzustände bei 24,3 %, Depressionen bei 6 %, psychische Belastung bei 9,8 % und Suizidversuche in der Vorgeschichte bei 1,9 %. Teilnehmende mit vier oder mehr belastenden Erfahrungen hatten den Angaben zufolge ein 9,6-mal höheres Risiko für einen Suizidversuch als Personen ohne solche Erfahrungen. In der Gruppe mit vier oder mehr Erfahrungen lag die Prävalenz von Angstzuständen bei 44,9 %, verglichen mit 18,8 % bei denjenigen ohne solche Erfahrungen. Der Unterschied betrug 26,1 Prozentpunkte.

Mobbing stand in engem Zusammenhang mit allen vier untersuchten Ergebnissen. Soziale Unterstützung und Resilienz, also die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen, wirkten offenbar schützend. Die Forschenden empfahlen, Probleme frühzeitig über Schulen und die Primärversorgung zu erkennen und wirtschaftlich benachteiligte junge Menschen sowie junge Frauen gezielt zu unterstützen.

Die Studie erfasste Erfahrungen und Ergebnisse zu einem einzigen Zeitpunkt. Sie kann daher nicht belegen, dass belastende Kindheitserfahrungen spätere psychische Probleme verursachen. Die Beschränkung auf drei Provinzen und Haushalte begrenzt außerdem Aussagen für das ganze Land und könnte wohnungslose oder in Einrichtungen lebende Jugendliche ausschließen.

Der Schutz der Rechte muss auch die Gemeinden erreichen

Die Nationale Menschenrechtskommission fordert bezahlbare, zugängliche und qualitativ hochwertige Angebote zur psychischen Gesundheit ohne Diskriminierung. Bei ihren Beobachtungen stellte sie fest, dass die Stimmen und Erfahrungen betroffener Menschen häufig übergangen werden. Dadurch seien sie Vernachlässigung, Missbrauch und Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt.

Die Kommission stellte einen gravierenden Mangel an Fachkräften für gemeindenahe Beratung fest und forderte alle drei Regierungsebenen auf, vor Ort psychosoziale Unterstützung anzubieten. Sie verwies auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Würde in Artikel 16, den Schutz vor Diskriminierung in Artikel 18 Absatz 2 und das Recht auf Gesundheit in Artikel 35 sowie auf das 2075 verabschiedete Gesetz über öffentliche Gesundheitsdienste aus dem Jahr 2018.

Zu diesen Forderungen gehören der Schutz der Privatsphäre und eine echte Beteiligung an Entscheidungen über die Behandlung. Paudels Warnung vor Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben verweist auch auf einen Bedarf, der über die Versorgung in Krankenhäusern hinausgeht. Die politische Aufgabe besteht darin, Gesundheitsdienste mit gemeindlicher Unterstützung, Katastrophenschutz, Bildung und sozialer Absicherung zu verknüpfen und zugleich sicherzustellen, dass die zugesagten Institutionen über Personal und Finanzierung verfügen.

Die wichtigsten Punkte

  • Schätzungen zufolge erhalten fast 80 % der Menschen in Nepal, die psychische Gesundheitsversorgung benötigen, keine.
  • Die nationale Erhebung ergab bei Erwachsenen eine Lebenszeitprävalenz psychischer Erkrankungen von 10 % und eine aktuelle Prävalenz von 4,3 %.
  • Die WHO dokumentierte bis 2022 den Ausbau der Angebote auf 35 von 77 Distrikten, stellte zugleich aber erhebliche Lücken bei Personal und Schulungen fest.
  • Eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 forderte eine überarbeitete Strategie, eigene Institutionen und ein breiteres Angebot in Krankenhäusern.
  • Berichte zum Welttag der psychischen Gesundheit 2026 nennen neue Leitlinien zur Einschätzung des Suizidrisikos sowie Zusagen zu Gesetzen und Krankenhausbetten, jedoch keine verbindlichen Fertigstellungstermine.
  • Die Hotline 1166 unterstützt Menschen in Krisen und vermittelt Überweisungen. Prävention erfordert außerdem kontinuierliche Behandlung, Unterstützung in den Gemeinden und verlässliche Daten.
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