Bearbeitung von 14 Registrierungsfällen ausgesetzt, während sich die Prüfung ausweitet
Der Nepal Medical Council prüft 283 Akten ausländischer Ärzte aus zwölf Ländern, nachdem er die Bearbeitung der Registrierungen von 14 Ärzten wegen fragwürdiger Bescheinigungen ausgesetzt hat. Die Untersuchung richtet sich zudem auf eine weitere Frage: Führen medizinische Hochschulen Ärzte als Lehrkräfte auf, obwohl diese andernorts arbeiten und in Nepal keine Studierenden unterrichten?
Inhalt
- Bearbeitung von 14 Registrierungsfällen ausgesetzt, während sich die Prüfung ausweitet
- Was die Prüfung der Bescheinigungen ergeben hat
- Wie abwesende Lehrkräfte die Studienplatzzahlen beeinflussen könnten
- Studierende und Einrichtungen werden getrennt überprüft
- Auch die Inspektionspraxis steht auf dem Prüfstand
- Frühere Vorwürfe zeigen, warum Angaben zur Lehrkräftezahl wichtig sind
- Mehr Studienplätze verschärfen die Debatte um Lehrkapazitäten
- Die Chronologie reicht von früheren Warnungen bis zu aktuellen Maßnahmen
- Die Überprüfung im Ausland ist noch nicht abgeschlossen
- Die wichtigsten Punkte
Die Untersuchung begann, nachdem der Rat festgestellt hatte, dass ein Arzt, der in Nepal tätig sein durfte, zugleich in seinem Heimatland arbeitete. Bei der Überprüfung einiger Unterlagen durch indische Aufsichtsbehörden stellte sich dann heraus, dass Bescheinigungen, die für die Registrierung in Nepal eingereicht worden waren, nicht von den darin genannten Behörden ausgestellt worden waren.
Der Rat, der Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte reguliert, hat einen Untersuchungsausschuss unter der Leitung des Ratsmitglieds Dr. Chhabi Panthi eingesetzt. Der Auftrag umfasst Registrierungsunterlagen, Beschäftigungsstatus und berufliche Tätigkeiten und erstreckt sich neben medizinischen Hochschulen auch auf private Krankenhäuser, Nichtregierungsorganisationen und internationale Nichtregierungsorganisationen.
Die Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Phasen und Bereiche der Untersuchung. Erste Schätzungen gingen von 300 bis 500 ausländischen Ärzten aus, überwiegend aus Indien. Ein anderer Bericht beschrieb Pläne, rund 500 Akten zu prüfen. Die jüngste Aktualisierung nennt 283 Akten, die tatsächlich zur Prüfung aufgenommen wurden, nicht 283 bestätigte Fälle von Fehlverhalten.
Der kommissarische Registrator Dr. Dipendra Pandey erläuterte bei der Ankündigung der Untersuchung die Bedenken hinsichtlich der Besetzung der Hochschulen:
Wir haben einen Ausschuss gebildet, der die von allen ausländischen Ärzten eingereichten Unterlagen prüft, die in Nepal tätig werden wollen. Wir vermuten, dass private medizinische Hochschulen ausländische Ärzte nur deshalb herholen, um sie bei unseren Kontrollbesuchen vorzuzeigen.
Dieser Verdacht verbindet die Prüfung der Unterlagen mit Entscheidungen darüber, wie viele Medizinstudierende Hochschulen aufnehmen dürfen. Die Aufsichtsbehörden müssen sowohl feststellen, ob ein Arzt über gültige Nachweise verfügt, als auch, ob er die von einer Einrichtung angegebene Lehrtätigkeit tatsächlich ausübt.
Was die Prüfung der Bescheinigungen ergeben hat
Ein zentraler Punkt sind sogenannte Good Standing Certificates. Diese Dokumente bestätigen, dass ein Arzt bei der zuständigen medizinischen Aufsichtsbehörde seines Heimatlandes registriert ist und beruflich einen guten Leumund hat. Sie sind von akademischen Qualifikationen zu unterscheiden und helfen einer anderen Aufsichtsbehörde bei der Beurteilung eines Antrags auf Berufsausübung.
Der Rat erklärte in seiner öffentlichen Mitteilung, einige eingereichte Bescheinigungen seien nicht von den zuständigen Behörden ausgestellt worden; einige Dokumente seien offiziell als gefälscht bestätigt worden. Er setzte die Bearbeitung der Registrierungen von Ärzten mit gefälschten Dokumenten sowie von Ärzten, deren Unterlagen noch geprüft wurden, vorübergehend aus.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Pandey erklärte, dass eine gefälschte Bescheinigung nicht zwangsläufig bedeute, dass der Arzt in Indien nicht registriert sei. Ein Arzt kann eine gültige ärztliche Registrierung besitzen und zugleich ein ungültiges Dokument einreichen, um andernorts eine Berufserlaubnis zu erhalten.
Pandey erläuterte, warum der Rat die Anträge vorerst nicht weiterbearbeitete:
Wir haben das Registrierungsverfahren ausgesetzt, nachdem wir die Rückmeldung erhalten hatten, dass die Bescheinigungen nicht vom zuständigen Rat ausgestellt worden waren.
Die gemeldete Zahl von 14 ausgesetzten Fällen ist daher keine Zahl von Ärzten, denen fehlende medizinische Qualifikationen nachgewiesen wurden. Ebenso ist die Aussetzung der Bearbeitung einer Registrierung nicht dasselbe wie der Entzug einer bestehenden Zulassung. Dafür sind jeweils gesonderte Feststellungen und Entscheidungen erforderlich.
Wie abwesende Lehrkräfte die Studienplatzzahlen beeinflussen könnten
Die Medical Education Commission legt die Zahl der Studienplätze anhand von Kriterien wie Infrastruktur, Zahl und Qualifikation der Lehrkräfte, Patientenaufkommen im Krankenhaus und weiteren Anforderungen fest. Die Zahl der Lehrkräfte ist wichtig, weil die genehmigte Zahl der Studienplätze der Lehrkapazität einer Einrichtung entsprechen soll.
Vertreter des Rats vermuten, dass manche Hochschulen ausländische Ärzte vor Inspektionen vorübergehend nach Nepal holen, sie als Lehrkräfte präsentieren und anschließend an ihre üblichen Arbeitsplätze zurückkehren lassen. Solche Arrangements werden als Schein- oder Phantomlehrkräfte bezeichnet: Ärzte werden als Lehrkräfte gezählt, ohne die entsprechenden akademischen Aufgaben zu erfüllen.
Die mutmaßliche Praxis könnte eine Hochschule während des gesamten Studienjahres besser ausgestattet erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Nach Angaben von Vertretern könnte sie dazu dienen, die Zahl der Plätze in MBBS-Studiengängen zu erhöhen oder beizubehalten. MBBS steht für den Abschluss Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery. Der umfassendere Bericht nennt auch Entscheidungen über Plätze in MD-, MS- und anderen medizinischen Studiengängen.
Die Untersuchung muss zwischen tatsächlich tätigen Gast- oder ausländischen Lehrkräften und irreführenden Angaben zum Beschäftigungsverhältnis unterscheiden. Die Staatsangehörigkeit allein belegt kein Fehlverhalten. Entscheidend ist, ob der Arzt ordnungsgemäß registriert ist, ob die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis stimmen und ob der zugesagte Unterricht tatsächlich stattfindet.
Studierende und Einrichtungen werden getrennt überprüft
Studierende hätten sich darüber beschwert, dass bestimmte Ärzte zwar auf den Lehrkräfte-Listen der Hochschulen stünden, sie aber nicht unterrichteten, erklärten Vertreter des Rats. Diese Beschwerden betreffen die tatsächliche Unterrichtspraxis, die sich nicht allein durch die Prüfung von Bescheinigungen feststellen lässt.
Das Bildungsministerium hat gesondert damit begonnen, Lehrkräfteunterlagen und von Studierenden bereitgestellte Informationen wie Fotos, Videos und weitere Belege zu untersuchen. Damit könnte sich feststellen lassen, ob die in den Unterlagen der Einrichtungen aufgeführten Beschäftigten tatsächlich anwesend waren und Lehrtätigkeiten ausübten.
Der Rat hat medizinische und zahnmedizinische Hochschulen, Einrichtungen der Gesundheitswissenschaften sowie Krankenhäuser, die ausländische Ärzte empfohlen hatten, ohne deren Unterlagen zu überprüfen, um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Vertreter der Einrichtungen wurden zur Befragung vorgeladen. Auch Antragsteller und nepalesische Ärzte, die Anträge unterstützt hatten, sollen ihre Beteiligung erklären und bei Bedarf erscheinen.
Die Einrichtungen könnten verpflichtet werden, die Ärzte dem Rat vorzustellen, damit deren Identität und Unterlagen überprüft werden können. In der öffentlichen Mitteilung wird den empfehlenden Organisationen die Verantwortung übertragen, die Echtheit der Unterlagen zu prüfen, statt einen Antrag einfach weiterzuleiten.
Das Ministerium erklärte, dass diejenigen zur Rechenschaft gezogen würden, denen nachgewiesen werde, falsche Angaben zu Lehrkräften genutzt zu haben, um Studienplatzzahlen oder Anerkennungen zu beeinflussen. Gegen Ärzte könnten Verfahren eingeleitet werden, die zur Aussetzung oder zum Entzug ihrer Zulassung führen. Aus der vorliegenden Untersuchung geht jedoch nicht hervor, wie viele Personen von solchen Maßnahmen betroffen sein könnten.
Auch die Inspektionspraxis steht auf dem Prüfstand
Vertreter des Rats zufolge nahmen früher Vertreter des Nepal Medical Council an Inspektionsteams teil, die Hochschulen prüften und Studienplatzzahlen bewerteten. Sie sagen, dass die Medical Education Commission inzwischen keine Ratsvertreter mehr in ihre Kontrollteams aufnimmt. Der Rat hat die Kommission über die Untersuchung informiert.
Ein Vertreter des Rats vermutet zudem, dass Hochschulen im Voraus über Inspektionsbesuche informiert werden. Dadurch könnte eine Einrichtung vorübergehend Lehrkräfte zusammenstellen und zusätzliche Patienten herbeiholen, um den Eindruck eines stark ausgelasteten Lehrkrankenhauses zu erwecken.
Dies sind Vorwürfe, keine bestätigten Feststellungen gegen konkret benannte Einrichtungen im Rahmen der laufenden Untersuchung. Sie erklären jedoch, warum eine reine Prüfung der Bescheinigungen die Frage nicht klären würde: Eine Inspektion kann festhalten, wer an einem bestimmten Tag anwesend ist, aber nicht belegen, wer regelmäßig unterrichtet.
Auch das Patientenaufkommen gehört zu diesem Themenkomplex. Eine medizinische Hochschule braucht klinische Tätigkeiten, durch die Studierende lernen können. Ein ungewöhnlich geschäftiger Inspektionstag allein würde nicht belegen, dass das ganze Jahr über vergleichbare Möglichkeiten für klinisches Lernen bestehen.
Frühere Vorwürfe zeigen, warum Angaben zur Lehrkräftezahl wichtig sind
Die aktuelle Untersuchung folgt auf eine längere Geschichte gemeldeter Scheinlehrkräfte in Nepal. Historische Zahlen aus einer Liste des Nepal Medical Council von 2015 zufolge wurden 212 Ärzte als Ersatz- oder Scheinlehrkräfte geführt. Die gemeldete Aufschlüsselung umfasste 71 am College of Medical Sciences in Bharatpur, 46 am Nobel Medical College in Biratnagar und 36 am Universal Medical College in Bhairahawa.
Diese drei Zahlen ergeben zusammen 153 beziehungsweise etwa 72 Prozent der gemeldeten 212 Fälle. Sie beziehen sich auf historische Vorwürfe und dürfen weder als Feststellungen zur aktuellen Personalausstattung der Einrichtungen noch als Teil der derzeitigen 14 Registrierungsfälle verstanden werden.
Bei einer damit verbundenen Untersuchung durch den Punjab Medical Council wurden Berichten zufolge mehr als 400 Scheinlehrkräfte an vier privaten Hochschulen in Punjab, Haryana und Himachal Pradesh festgestellt. Am Maharishi Markandeshwar Medical College in Solan wurden 74 von 155 aufgeführten Lehrkräften als Scheinbeschäftigte identifiziert, rund 48 Prozent.
Der regionale Vergleich verdeutlicht die zentrale Unterscheidung in Nepals Untersuchung. Eine Person kann ein qualifizierter Arzt sein und dennoch fälschlich als reguläre Lehrkraft einer bestimmten Hochschule dargestellt werden. Berichten zufolge wurden außerdem Ärzte in Nepal als Lehrkräfte geführt, obwohl sie in Bhutan, der Karibik, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Indien arbeiteten. Daneben gab es Vorwürfe über Phantomlehrkräfte an zahnmedizinischen Hochschulen.
Mehr Studienplätze verschärfen die Debatte um Lehrkapazitäten
Eine gemeldete Entscheidung der Medical Education Commission, die MBBS-Studienplätze von 100 auf 130 und die BDS-Plätze von 50 auf 60 zu erhöhen, veranlasste den Bildungsaktivisten Dr. Gobinda KC im August 2025 zu einem Ultimatum. BDS steht für Bachelor of Dental Surgery.
Bei den genannten Höchstzahlen entspricht dies einer Erhöhung um 30 Prozent bei MBBS und um 20 Prozent bei BDS. KC, ein leitender Orthopäde am Tribhuvan University Teaching Hospital, forderte die Regierung auf, die Entscheidung innerhalb einer Woche rückgängig zu machen.
Seine Kritik richtete sich gegen die Frage, ob die Ausweitung durch ausreichende Lehrkapazitäten gedeckt sei. Diese Debatte ist für die aktuellen Vorwürfe unmittelbar relevant: Sind die Angaben zur Zahl der Lehrkräfte unzutreffend, könnten darauf gestützte Entscheidungen überschätzen, wie viele Studierende eine Hochschule verantwortungsvoll ausbilden kann.
Auch die gemeldeten Ergebnisse von Zulassungsprüfungen liefern Kontext, belegen aber keinen Zusammenhang. Die angegebene Bestehensquote lag im Januar 2025 bei 31 Prozent, verglichen mit 42 Prozent im September 2022. Das ist ein Unterschied von 11 Prozentpunkten. Diese Zahlen allein belegen weder, dass fehlende Lehrkräfte die Prüfungsmisserfolge verursacht haben, noch, welche Hochschulen dafür verantwortlich waren.
Auch der Druck auf dem Arbeitsmarkt erschwert die Lage. Das Institute of Medicine erhielt Berichten zufolge mehr als 600 Bewerbungen auf wenige freie Stellen für Medical Officers, mit 40 bis 80 Bewerbungen pro Stelle. Angesichts dieses Wettbewerbs sind Vorwürfe über fehlende Lehrkräfte besonders brisant. Die Untersuchung hat jedoch nicht festgestellt, ob Scheinanstellungen qualifizierte Bewerber verdrängt haben.
Die Chronologie reicht von früheren Warnungen bis zu aktuellen Maßnahmen
Die gemeldeten Entwicklungen reichen von früheren Untersuchungen zur Personalausstattung bis zur derzeitigen Überprüfung. Veröffentlichungsdaten zeigen, wann die jüngsten Maßnahmen öffentlich bekannt wurden, geben aber nicht unbedingt den Zeitpunkt jeder zugrunde liegenden Entscheidung an.
- 2015: Einer Meldung zufolge führte eine Liste des Nepal Medical Council 212 Ersatz- oder Scheinlehrkräfte an medizinischen Hochschulen auf.
- August 2025: Dr. Gobinda KC setzte eine Frist von einer Woche, um gegen die gemeldeten Erhöhungen der MBBS- und BDS-Platzzahlen vorzugehen.
- 19. August 2026: Die vorübergehende Aussetzung der Bearbeitung von Registrierungen und die Aufforderungen zu Stellungnahmen durch den Rat wurden öffentlich bekannt.
- 20. August 2026: Einzelheiten zum Ausschuss, der Qualifikationen, Beschäftigungsverhältnisse und mutmaßliche Scheinlehrkräfte untersucht, wurden bekannt.
- Ein späteres Update vom 23. Bhadau: Die Prüfung wurde als Untersuchung von 283 Akten aus zwölf Ländern beschrieben, die nach Tihar abgeschlossen werden soll.
Das Datum 23. Bhadau ist im nepalesischen Kalender angegeben, ohne dass das Update ein Jahr nennt. Ohne diese Information sollte es nicht in ein genaues gregorianisches Datum umgerechnet werden. Auch das Ziel des Rats, die Arbeit nach Tihar abzuschließen, ist keine feste Frist.
Die Überprüfung im Ausland ist noch nicht abgeschlossen
Panthi sagt, der Rat habe medizinische Aufsichtsbehörden im Ausland kontaktiert, um Qualifikationen und Bescheinigungen zu überprüfen; die meisten Antworten stünden jedoch noch aus. Einige Rückmeldungen seien eingegangen. Solange die übrigen Behörden nicht geantwortet hätten, könne der Rat nicht alle Akten in gleichem Umfang prüfen.
Der Rat erklärt zudem, Veränderungen in seiner Führung und Mitgliedschaft sowie die begrenzte Verfügbarkeit einiger Ausschussmitglieder hätten die Arbeit verlangsamt. Er beabsichtigt, sie nach Tihar abzuschließen, hat aber kein genaues Datum genannt.
Mehrere zentrale Fragen sind weiterhin offen: Wie viele weitere Dokumente werden sich als ungültig erweisen? Welche Einrichtungen wussten von möglichen Falschangaben? Haben Angaben zu Lehrkräften die Zuteilung von Studienplätzen beeinflusst? Und welche Maßnahmen werden folgen? Die Berichte nennen weder eine endgültige Zahl von Scheinlehrkräften noch eine abgeschlossene Reihe von Sanktionen gegen Hochschulen.
Panthi betonte, die Untersuchung dürfe nicht als Vorwurf gegen alle ausländischen Ärzte in Nepal verstanden werden:
Wir sagen nicht, dass die Qualifikationen aller ausländischen Ärzte gefälscht oder verdächtig sind. Wir werden untersuchen, ob Hochschulen deren Qualifikationen zu ihrem eigenen Vorteil missbraucht haben.
Die entscheidenden Feststellungen müssen sich daher mit zwei getrennten Fragen befassen: der Echtheit beruflicher Dokumente und der Richtigkeit der Angaben von Einrichtungen zu ihrem Lehrpersonal. Echte Bescheinigungen würden einen Vorwurf wegen ausbleibender Lehrtätigkeit nicht ausräumen, ebenso wenig würde eine ungültige Bescheinigung allein beweisen, dass eine Hochschule ihre Studienplatzzuteilung manipuliert hat.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat prüft 283 Akten ausländischer Ärzte aus zwölf Ländern.
- Die Bearbeitung der Registrierungen von 14 Ärzten wurde wegen Bedenken hinsichtlich ihrer Bescheinigungen ausgesetzt.
- Die Untersuchung umfasst neben Qualifikationen auch Beschäftigungsverhältnisse und Lehrtätigkeiten.
- Das Bildungsministerium prüft gesondert Unterlagen zu Lehrkräften und Belege von Studierenden.
- Die meisten Antworten ausländischer medizinischer Aufsichtsbehörden stehen noch aus.
- Der Rat will die Arbeit nach Tihar abschließen; eine feste öffentliche Frist gibt es nicht.
- Eine endgültige Zahl von Scheinlehrkräften oder abgeschlossenen Sanktionen gegen Hochschulen steht noch nicht fest.






