Zwei Wählerverzeichnisse liefern widersprüchliche Angaben
Ein Abgleich der Wählerdatenbanken Rajasthans hat ergeben, dass 182.440 Personen, die von der indischen Wahlkommission (ECI) als verstorben geführt wurden, weiterhin als wahlberechtigt für Panchayat-Wahlen registriert waren. Die beiden Behörden schlossen ihre Überprüfungen im Februar 2026 mit nur vier Tagen Abstand ab, was den Widerspruch besonders auffällig macht.
Inhalt
- Zwei Wählerverzeichnisse liefern widersprüchliche Angaben
- Warum der Abstand von vier Tagen wichtig ist
- Wie die 182.440 Übereinstimmungen ermittelt wurden
- Garhi und Sirohi verzeichnen Tausende widersprüchliche Einträge
- Bei der umfassenderen Überarbeitung wurden Millionen Namen gelöscht
- Beamte bestritten die Abweichung, Kritiker forderten Überprüfungen
- Eine Anweisung zur Wiederherstellung gilt für sieben andere Gebiete
- Die wichtigsten Punkte
Bei ihrer Sonderprüfung (Special Intensive Revision, SIR), die von Oktober 2025 bis Februar 2026 dauerte, stufte die ECI rund 875.000 Personen als verstorben ein. Etwa 20,9 Prozent dieser Namen, also rund jeder fünfte, standen zugleich auf den Wählerlisten der staatlichen Wahlkommission Rajasthans (SEC) für Panchayat-Wahlen und galten dort als wahlberechtigt.
Die am 7. November 2026 veröffentlichten Ergebnisse legen ein konkretes Problem für Einwohner offen, deren Einträge voneinander abweichen: Eine lebende Person könnte weiterhin berechtigt sein, Dorfvertreter zu wählen, während sie aus dem Verzeichnis für die Wahl von Mitgliedern des Parlaments und des Landesparlaments ausgeschlossen ist, sofern ihre ECI-Registrierung nicht inzwischen wiederhergestellt wurde.
Um festzustellen, welches Verzeichnis im Einzelfall korrekt ist, muss noch eine Überprüfung vor Ort erfolgen. Beim Abgleich wurden Wählerdaten und eine Stichprobe von Einträgen über ein Portal der staatlichen Wahlkommission geprüft. Es fanden jedoch keine Besuche statt, um festzustellen, ob die betreffenden Personen noch lebten.
Detaillierte Anfragen an die ECI und die SEC Rajasthans waren bis zur Veröffentlichung unbeantwortet geblieben. Keine der beiden Kommissionen hatte erklärt, warum dieselben Wählerkennungen in Verzeichnissen, die im nahezu selben Zeitraum überarbeitet worden waren, mit unvereinbaren Statusangaben auftauchten.
Warum der Abstand von vier Tagen wichtig ist
Die ECI und die SEC Rajasthans führen getrennte Wählerverzeichnisse für unterschiedliche Wahlen. Die ECI ist für Parlaments- und Landesparlamentswahlen zuständig, während die staatliche Wahlkommission die Wahlen zu Panchayats und Kommunalvertretungen organisiert. Ein Panchayat ist ein Gremium gewählter Vertreter, das für die lokale Verwaltung in ländlichen Gebieten zuständig ist.
Getrennte Verzeichnisse dienen diesen unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die grundlegende Tatsache, ob eine Person lebt, sollte jedoch übereinstimmen. Hier überarbeiteten beide Behörden ihre Unterlagen in weitgehend denselben Monaten. Es ging also nicht darum, ein altes Verzeichnis mit einem deutlich neueren zu vergleichen.
Die SEC kündigte die Überarbeitung der Panchayat-Wählerlisten im Dezember 2025 an. Ihr Entwurf erschien, nachdem die ECI Wähler ermittelt hatte, deren Einträge aufgrund von Abwesenheit, Umzug, Tod oder doppelter Registrierung gelöscht werden sollten. Die ECI schloss ihre Prüfung am 21. Februar 2026 ab; die SEC beendete sie vier Tage später, am 25. Februar.
Die wichtigsten Daten zeigen, wie stark sich die Prüfungen überschnitten:
- Oktober 2025: Die Sonderprüfung der ECI begann in Rajasthan.
- Dezember 2025: Die SEC Rajasthans kündigte die Überarbeitung der Panchayat-Wählerlisten an.
- 21. Februar 2026: Die ECI schloss ihre Prüfung ab und veröffentlichte das endgültige Verzeichnis.
- 25. Februar 2026: Die SEC beendete ihre parallele Prüfung.
- Oktober 2026: Nach Beginn der Abstimmung bei der in vier Phasen abgehaltenen Panchayat-Wahl wurden Wählerdatenbanken für einen Abgleich heruntergeladen.
- 7. November 2026: Die Ergebnisse wurden veröffentlicht.
Wegen des kurzen Zeitabstands ist eine Erklärung des Prüfverfahrens besonders wichtig. Beide Behörden überprüften im selben größeren Zeitraum viele derselben Einwohner, doch ihre Verzeichnisse widersprachen sich bei einer grundlegenden Voraussetzung der Wahlberechtigung.
Wie die 182.440 Übereinstimmungen ermittelt wurden
Ausgangspunkt des Abgleichs war die Liste der ECI zu abwesenden, verzogenen, verstorbenen und doppelt registrierten Personen, bekannt als ASDD. Die Kategorien erfassen unterschiedliche Gründe für die Löschung eines Eintrags. Eine Person, die als dauerhaft verzogen geführt wird, hat einen anderen Verwaltungsstatus als jemand, der als verstorben eingetragen ist.
Wählerdaten, darunter die Nummern des Electors Photo Identity Card (EPIC), wurden mit dem Panchayat-Verzeichnis abgeglichen. Eine EPIC-Nummer kennzeichnet einen Wählereintrag und ermöglicht einen genaueren Abgleich als allein anhand des Namens, insbesondere wenn mehrere Einwohner denselben Namen tragen.
Beim Abgleich wurden 182.440 Einträge ermittelt, die von der ECI als verstorben eingestuft wurden, aber auch als wahlberechtigte Einträge in der Panchayat-Datenbank auftauchten. Anschließend wurde eine Stichprobe über ein SEC-Portal geprüft, das nach Eingabe einer EPIC-Nummer die Wählerdaten anzeigt.
Der Download im Oktober erfolgte, nachdem die Abstimmung bereits begonnen hatte. Wählerverzeichnisse werden vor einer Wahl festgeschrieben. Die Panchayat-Einträge gehörten also zu einem Verzeichnis, das bereits für eine Wahl verwendet wurde, und nicht lediglich zu einem frühen Entwurf, der noch auf Korrekturen wartete.
Die ECI hatte auch nach der Entwurfsphase Änderungen vorgenommen und setzte nach der SIR die monatlichen Aktualisierungen fort. Diese Änderungen wurden als geringfügig beschrieben. Der Abgleich konnte spätere Korrekturen jedoch nicht vollständig nachvollziehen, da die Kommission nicht geklärt hatte, ob eine Person, deren Eintrag nach einer Einstufung als verstorben wiederhergestellt wurde, dieselbe Wählerkennung behält. Daher blieb offen, wie viele der betroffenen Personen bereits eine korrigierte ECI-Registrierung hatten.
Garhi und Sirohi verzeichnen Tausende widersprüchliche Einträge
Im Wahlkreis Garhi gab es mit 4.889 die meisten ermittelten widersprüchlichen Einträge: Die von der ECI als verstorben eingestuften Personen standen im Panchayat-Verzeichnis weiterhin als wahlberechtigt. In Sirohi waren es weitere 4.624.
Zusammen entfielen auf die beiden Wahlkreise 9.513 Einträge, also etwa 5,2 Prozent der landesweiten Gesamtzahl von 182.440. Die Zahlen zeigen, dass der Widerspruch nicht nur insgesamt Rajasthan betraf, sondern auch innerhalb einzelner Wahlkreise Tausende Einträge umfasste.
Zu den ermittelten Personen gehörte die 26-jährige Shalu Doliya, die im Wahlkreis Kishangarh in Ajmer registriert ist. Ihr Eintrag erschien bei der ECI in der Kategorie „verstorben“, während sie für Panchayat-Wahlen weiterhin geführt wurde. Seema Devi aus dem Wahlkreis Malvi in Udaipur war ein weiteres namentlich genanntes Beispiel.
Für einen lebenden Einwohner in dieser Lage hat das praktische Folgen. Sein Name kann bei der Dorfwahl akzeptiert werden, aber im Verzeichnis für eine Parlaments- oder Landesparlamentswahl fehlen. Um den Widerspruch zu beheben, muss die zuständige Behörde die Registrierung überprüfen und korrigieren.
Die namentlich genannten Fälle zeigen auch, warum es wichtig ist, die Einwohner zu kontaktieren. Eine Datenbank kann den Widerspruch aufdecken und die zu prüfenden Einträge ermitteln. Um ihn zu beheben, müssen anschließend die Personen und die Belege zu den einzelnen Einträgen überprüft werden.
Bei der umfassenderen Überarbeitung wurden Millionen Namen gelöscht
Die Überarbeitung der ECI veränderte die Wählerschaft Rajasthans in weit größerem Umfang als die Kategorie der Verstorbenen allein. Den Angaben zum endgültigen Verzeichnis zufolge sank die Zahl der Wahlberechtigten von etwa 54,6 Millionen vor der Überprüfung auf rund 51,5 Millionen.
In der Untersuchung wird die Nettozahl der Löschungen mit etwa 3,231 Millionen angegeben, während die Aufstellung zu den endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten rund 3,136 Millionen nennt. Die Differenz beträgt 95.000 Namen. Eine Erklärung, die diese Zahlen miteinander in Einklang bringt, wurde nicht gegeben.
Die Nettozahl der Löschungen bezeichnet den Rückgang, der nach Verrechnung von Löschungen und Hinzufügungen verbleibt. Sie unterscheidet sich von der Gesamtzahl der bei einer Überarbeitung gelöschten Einträge, da neue Registrierungen oder wiederhergestellte Namen einen Teil der Löschungen ausgleichen können.
Auch die ASDD-Kategorien sind für die Einordnung dieser Zahlen wichtig. Als Grund für viele Löschungen wurde ein dauerhafter Umzug genannt. Die Zahl von 182.440 betrifft die engere Kategorie der Verstorbenen, bei der die Einstufung der ECI unmittelbar mit der fortbestehenden Wahlberechtigung in einem anderen Wählerverzeichnis kollidiert.
Eine frühere Studie der People's Union for Civil Liberties (PUCL) ergab, dass mehr als 2,6 Millionen Namen, die während der SIR gelöscht worden waren, weiterhin auf den SEC-Listen für Kommunalwahlen 2026 standen. Dieser umfassendere Vergleich erfasste gelöschte Einträge aus allen Kategorien. Der jüngste Abgleich richtet den Blick speziell auf Personen, die als verstorben eingestuft wurden.
Die beiden Ergebnisse beleuchten unterschiedliche Seiten desselben Verwaltungsproblems: wie getrennte Wahlbehörden Einwohner überprüfen, Löschungsgründe erfassen und ihre Verzeichnisse aufeinander abstimmen, wenn sich ihre Überarbeitungen zeitlich überschneiden.
Beamte bestritten die Abweichung, Kritiker forderten Überprüfungen
Drei Wahlbezirksbeamte wurden zu den widersprüchlichen Einträgen befragt. Sie erledigen Wahlaufgaben in ihnen zugewiesenen Stimmbezirken und helfen bei der Pflege der Wählerdaten. Einer von ihnen wollte sich nicht äußern.
Ein an der SIR der ECI beteiligter Beamter bestritt, dass jemand, der als verstorben eingestuft worden sei, weiterhin im Panchayat-Verzeichnis als wahlberechtigt geführt werde. Auch ein Beamter des Lotiyana Gram Panchayat bestritt, dass Wähler gelöscht worden seien. Die abgeglichenen Einträge widersprachen diesen Aussagen; detaillierte Anfragen an die beiden Kommissionen blieben unbeantwortet.
Der Aktivist Yogendra Yadav forderte eine Überprüfung vor Ort für die 182.440 Namen. Selbst die Bestätigung nur eines Bruchteils der Fälle wäre ein Skandal, sagte er. Damit rückte er die Forderung nach Überprüfungen in den Mittelpunkt seiner Reaktion.
Der Kongresspolitiker Jairam Ramesh warf der ECI Fehlverhalten vor und beschrieb ihr Vorgehen mit den Worten:
eine toxische Mischung aus Pflichtverletzung und Unfug
Der Journalist Ravish Kumar sprach von „Betrug“ und forderte Entlassungen, die von Computerbedienern bis hin zum obersten Wahlkommissar und den beiden anderen Kommissaren reichen sollten. Auch der Indian Youth Congress kritisierte die Löschungen und wandte sich direkt an den obersten Wahlkommissar Gyanesh Kumar.
Vertreter des Kongresses in Rajasthan haben unrechtmäßige Löschungen, Druck auf Wahlbezirksbeamte und eine gezielte Auswahl während der SIR beklagt. Bis zur Veröffentlichung hatten die Kommissionen weder eine Erklärung zu den übereinstimmenden Einträgen abgegeben noch auf diese Vorwürfe reagiert.
Eine Anweisung zur Wiederherstellung gilt für sieben andere Gebiete
Die ECI veröffentlichte außerdem ein auf den 6. November datiertes Schreiben, in dem zusätzliche Maßnahmen zur Wiederaufnahme wahlberechtigter Personen angeordnet wurden. Diese hatten Erfassungsformulare erhalten, waren aber aus den Entwürfen der Wählerverzeichnisse ausgeschlossen worden, nachdem sie wegen nicht eingegangener Formulare als abwesend, verzogen, verstorben oder doppelt registriert eingestuft worden waren. Zugelassene Antragsteller erhalten dieselbe EPIC-Nummer wie vor der SIR.
Die Anweisung gilt für Delhi, Maharashtra, Haryana, Andhra Pradesh, Jharkhand, Telangana und Nagaland. Rajasthan ist nicht aufgeführt. Das festgelegte Verfahren lässt daher offen, wie die Fälle in Rajasthan erklärt und bearbeitet werden sollen.
Die Kommission ordnete an, Listen der ausgeschlossenen Wahlberechtigten nach Stimmbezirken erneut in Wahllokalen, Panchayat-Büros, Büros der kommunalen Selbstverwaltung, Büros der Block Development Officers und anderen festgelegten Behörden auszuhängen. Lesbare PDF-Versionen müssen außerdem auf den Websites der jeweiligen Chief Electoral Officers veröffentlicht werden, zusammen mit den wahrscheinlichen Gründen für den Ausschluss.
Betroffene Wahlberechtigte können ausgefüllte Erfassungsformulare beim Electoral Registration Officer (ERO) oder Assistant Electoral Registration Officer (AERO) einreichen, der für ihren derzeitigen gewöhnlichen Wohnsitz zuständig ist. Teilweise vorausgefüllte Formulare können über das ERO-Dashboard auf ECINET erneut erstellt werden. Wahlberechtigte können ihre Formulare außerdem über die Website der ECI oder die ECINET-Anwendung mit ihrer EPIC-Nummer aus der Zeit vor der SIR herunterladen oder ausfüllen.
Die District Election Officers und EROs wurden angewiesen, betroffene Wahlberechtigte über Booth Level Officers (BLOs) zu kontaktieren und Formulare persönlich oder, sofern Kontaktdaten vorliegen, per WhatsApp, E-Mail und SMS zuzustellen. Die BLOs müssen mit den Booth Level Agents der politischen Parteien zusammenarbeiten, um Wahlberechtigte ausfindig zu machen. Dazu dienen Besuche von Haus zu Haus, Nachfragen bei Nachbarn, Familienangehörigen und Resident Welfare Associations sowie die Nutzung verfügbarer Telefonnummern.
Wahlberechtigte, die weiterhin an ihrer bisherigen Adresse wohnen, können ein ausgefülltes und unterschriebenes Erfassungsformular zusammen mit einer Erklärung in Anlage B einreichen, in der sie darlegen, warum sie es nicht früher abgeben konnten. Die Unterlagen können persönlich oder durch Familienangehörige beim ERO, AERO oder BLO eingereicht werden. Über ECINET wird auch eine Online-Einreichung mit elektronischer Unterschrift ermöglicht.
Wer innerhalb desselben Bundesstaats umgezogen ist, muss kein Formular 8 einreichen. Stattdessen kann die Person beim ERO oder AERO des Wahlkreises, in den sie gezogen ist, ein Erfassungsformular und eine unterschriebene Erklärung in Anlage C mit der neuen Adresse und dem neuen Wahlkreis sowie einem Wohnsitznachweis einreichen. Über die Funktion „Book a call with BLO“ auf der Website der ECI und in der ECINET-Anwendung können Wahlberechtigte ihren neuen BLO kontaktieren. Für obdachlose Wahlberechtigte ohne Wohnsitznachweis genügt ein Bericht des BLO über eine Überprüfung vor Ort.
Die EROs prüfen die Formulare gemäß Regel 21(1) der Registration of Electors Rules von 1960 und kontrollieren dabei Wahlberechtigung, gewöhnlichen Wohnsitz und weitere relevante Angaben. Bei Bedarf erfolgt eine Überprüfung vor Ort. Zugelassene Formulare werden nach dem vorgeschriebenen Verfahren getrennt aufbewahrt und in die endgültigen Verzeichnisse aufgenommen. Die Wahlberechtigten erhalten ihre EPIC-Nummern aus der Zeit vor der SIR zurück.
Wahlberechtigte, die während der SIR bereits Formular 6 eingereicht haben, müssen kein weiteres Erfassungsformular und keine zusätzliche Erklärung einreichen. Ihre Anträge werden gemäß der am 3. November veröffentlichten Klarstellung der ECI bearbeitet.
Die Kommission ordnete außerdem an, die Maßnahmen über Zeitungen, offizielle Websites, soziale Medien, öffentliche Durchsagen und andere verfügbare Kanäle bekannt zu machen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Gebiete gelegt werden, in denen obdachlose Menschen leben; dazu gehören Durchsagen über Lautsprecher. Die Behörden müssen ein Kontrollverfahren einrichten, das wahlberechtigten Personen die Aufnahme in die Verzeichnisse ermöglicht und zugleich doppelte Registrierungen verhindert. Die Chief Electoral Officers wurden aufgefordert, die Maßnahmen umgehend umzusetzen und so bald wie möglich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.
Die Beibehaltung derselben Kennung kann helfen, eine wiederhergestellte Registrierung mit dem früheren Eintrag zu verknüpfen. Für zugelassene Antragsteller in den sieben aufgeführten Gebieten sieht die Anweisung dies vor. In Rajasthan war die Unklarheit über die Kennungen einer der Gründe, weshalb sich Änderungen nach der Überarbeitung beim Abgleich nicht vollständig nachvollziehen ließen.
Die unmittelbare Aufgabe besteht darin, die widersprüchlichen Einträge abzugleichen: den korrekten Status jeder Person festzustellen, die für die Löschung herangezogenen Belege zu erläutern und etwaige spätere Wiederaufnahmen zu ermitteln. Die Einwohner benötigen außerdem einen korrekten Eintrag im Verzeichnis für die Wahl, an der sie teilnehmen möchten. Eine Registrierung für Panchayat-Wahlen und eine ECI-Registrierung gelten für unterschiedliche Stimmzettel.
Die wichtigsten Punkte
- 182.440 von der ECI als verstorben eingestufte Personen standen auf Rajasthans Panchayat-Wählerlisten weiterhin als wahlberechtigt.
- Die Zahl entspricht etwa 20,9 Prozent der rund 875.000 Personen, die bei der Überarbeitung der ECI als verstorben eingestuft wurden.
- Die ECI schloss ihre Überarbeitung am 21. Februar 2026 ab; die SEC Rajasthans beendete sie vier Tage später.
- In Garhi gab es 4.889 widersprüchliche Einträge, in Sirohi waren es 4.624.
- Beim Abgleich wurden Wählerkennungen und Portalprüfungen einer Stichprobe verwendet; zur Klärung der Einzelfälle sind Überprüfungen vor Ort erforderlich.
- Die ECI und die SEC Rajasthans hatten detaillierte Anfragen bis zur Veröffentlichung nicht beantwortet.
- Die Anweisung der ECI vom 6. November ermöglicht in sieben anderen Gebieten, nicht jedoch in Rajasthan, die Wiederaufnahme per Erfassungsformular sowie Prüfungen der Wahlberechtigung und des Wohnsitzes. Zugelassene Antragsteller behalten dabei ihre EPIC-Nummer aus der Zeit vor der SIR.






