Ministerielle Genehmigung wird zur Voraussetzung für die Ausreise
Bangladesch hat das Bureau of Manpower, Employment and Training (BMET) angewiesen, die Ausreisegenehmigung für Arbeitskräfte mit Ziel in zwölf Ländern zurückzuhalten, sofern das Ministerium für Wohlfahrt und Auslandsbeschäftigung keine Anwerbegenehmigung oder Zustimmung erteilt hat. Damit wird zwischen einem Jobangebot im Ausland und der Ausreise eine zusätzliche staatliche Prüfung eingeführt.
Inhalt
- Ministerielle Genehmigung wird zur Voraussetzung für die Ausreise
- Welche Zielländer sind betroffen?
- So läuft das Genehmigungsverfahren ab
- Gefälschte Jobangebote und Gefangenschaft in Betrugszentren
- Konflikte und Menschenhandel bergen weitere Risiken
- Warum Japan ebenfalls in der Anweisung aufgeführt ist
- Was Arbeitskräfte vor einer Zahlung prüfen sollten
- Die wichtigsten Punkte
Die Abteilung Employment-3 des Ministeriums übermittelte die Anweisung am Mittwoch, dem 4. November 2026, in einem Schreiben an den Generaldirektor des BMET. Das Schreiben wurde von Vizestaatssekretär Gazi Md. Shahed Anwar unterzeichnet. Die Anweisung betrifft Bangladescherinnen und Bangladescher, die zur Arbeitsaufnahme ins Ausland reisen. Das BMET muss vor der Prüfung ihrer Ausreisegenehmigung feststellen, ob eine Zustimmung des Ministeriums vorliegt.
Das Schreiben des Ministeriums nennt keinen Grund für die verschärften Anforderungen. Vertreter des Ministeriums und des BMET haben die Entscheidung mit dem Schutz von Arbeitskräften, der Verhinderung von Anwerbungsbetrug und der Eindämmung irregulärer Migration begründet. Die Bedenken reichen von Arbeitskräften, die von Menschenhändlern über Grenzen gebracht werden, bis zu Menschen, die im Ausland eingesperrt und zu Online-Betrug gezwungen werden.
Für Menschen, die ihre Ausreise aus Bangladesch vorbereiten, hat das unmittelbar praktische Folgen: Ein Jobangebot im Ausland und ein Visum reichen allein nicht aus. Die Anwerbung muss außerdem vom Ministerium genehmigt sein, bevor das BMET die erforderliche Ausreisegenehmigung ausstellen kann.
Welche Zielländer sind betroffen?
Als zunächst betroffene Zielländer wurden Serbien, Moldau, Belarus, Kongo, Russland, Japan, Irak, Laos, Vietnam, Kroatien, die Ukraine und Libyen genannt. In veröffentlichten Darstellungen der Anweisung des Ministeriums wird jedoch Kambodscha statt Kroatien aufgeführt. Darstellungen des an Vermittlungsagenturen verbreiteten Rundschreibens nennen Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie Kambodscha statt Kongo, Russland und Kroatien.
Eine Darstellung nennt folgende Länder: Serbien, Moldau, Belarus, Kongo, Russland, Japan, Irak, Laos, Vietnam, Kambodscha, die Ukraine und Libyen. Eine andere führt Serbien, Moldau, Belarus, Kosovo, Russland, Japan, Irak, Laos, Vietnam, Kambodscha, die Ukraine und Libyen auf. Beide beschreiben die Genehmigung oder Zustimmung des Ministeriums als Voraussetzung für die Ausreisegenehmigung des BMET, unterscheiden sich aber darin, ob Kongo oder Kosovo betroffen ist.
Die genaue Länderliste sollte daher direkt beim Ministerium oder beim BMET bestätigt werden, bevor Arbeitskräfte für die Anwerbung bezahlen oder ihre Reise endgültig planen. Das ist besonders wichtig für alle, die ein Ziel in Betracht ziehen, das in den unterschiedlichen Listen genannt wird.
Arbeitskräfte sollten sich nach der Genehmigung für ihre konkrete Anwerbung erkundigen und sich nicht auf eine allgemeine Zusicherung verlassen, dass die Anwerbung für ein bestimmtes Land erlaubt sei. Die Anweisung macht die Genehmigung des Ministeriums zur Voraussetzung für die Ausreisegenehmigung. Entscheidend ist also, ob sie für die vorgesehene Beschäftigung vorliegt.
Auch die Bangladesh Association of International Recruiting Agencies (BAIRA) informierte ihre Mitgliedsagenturen am 4. November 2026 per Schreiben über die Anforderung. Damit setzte sie die Anweisung des Ministeriums um. Die Vorgabe wird so direkt an die Unternehmen weitergegeben, die Arbeitsplätze im Ausland vermitteln.
So läuft das Genehmigungsverfahren ab
Das BMET ist die staatliche Behörde, die für die in der Anweisung behandelte Ausreisegenehmigung zuständig ist. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um die Erlaubnis Bangladeschs, nach den erforderlichen Prüfungen zur Aufnahme einer Beschäftigung ins Ausland auszureisen. Ein Visum ist die Erlaubnis des Ziellandes für einen bestimmten Zweck, etwa einen Besuch oder eine Arbeitsaufnahme.
Die Anweisung des Ministeriums verknüpft zwei staatliche Schritte: die Anwerbegenehmigung oder Zustimmung des Ministeriums und anschließend die Prüfung der Ausreisegenehmigung durch das BMET. Vermittlungsagenturen müssen die erforderliche Zustimmung einholen und dürfen Arbeitskräfte ohne sie nicht durch das Genehmigungsverfahren schicken.
Die Mitteilungen beschreiben folgende Abfolge:
- Am Mittwoch, dem 4. November 2026, übermittelte die Abteilung Employment-3 des Ministeriums die Anweisung an den Generaldirektor des BMET.
- BAIRA informierte die ihr angeschlossenen Vermittlungsagenturen am 4. November 2026 per Schreiben über die Anweisung des Ministeriums.
- Vor der Erteilung einer Ausreisegenehmigung für ein betroffenes Zielland muss die Anwerbung vom Ministerium genehmigt oder bestätigt worden sein.
In den vorliegenden Darstellungen werden weder eine Bearbeitungsfrist für Genehmigungen noch ein Termin zur Überprüfung der Beschränkung genannt. Arbeitskräfte, die ihre Ausreise planen, müssen deshalb ihre eigenen Unterlagen bestätigen lassen, bevor sie sich verbindlich auf eine Reise festlegen.
Die Vorgabe macht die Genehmigung zur Voraussetzung für die Anwerbung zur Beschäftigung im Ausland. Sie lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass eine Arbeitsaufnahme stattfindet, wenn das Ministerium die Zustimmung erteilt und das BMET die Ausreisegenehmigung ausgestellt hat.
Gefälschte Jobangebote und Gefangenschaft in Betrugszentren
Kambodscha, Laos und Vietnam spielen in Warnungen vor Bangladeschern eine wichtige Rolle, die mit falschen Jobangeboten angeworben, ins Ausland gebracht und in Betrugszentren eingesperrt werden. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, in denen kriminelle Gruppen Menschen zwingen, Online-Betrug zu begehen, und sie häufig daran hindern, das Gelände zu verlassen.
Jemand nimmt möglicherweise ein scheinbar gewöhnliches Jobangebot im Ausland an und stellt dann fest, dass die versprochene Arbeit durch die Forderung ersetzt wird, andere Menschen online zu täuschen. Berichtet wird von Einsperren, Ausbeutung und Freiheitsentzug nach der Ankunft.
Al Amin Nayan, Präsident der Anirban Survivor Foundation, hat vor Zwangsarbeit in diesen Einrichtungen gewarnt und potenzielle Arbeitsmigrantinnen und -migranten aufgefordert, die Anwerbung vor Zahlungen zu überprüfen. Er hob außerdem hervor, wie wichtig es ist, den Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag, Gehalt und Zusatzleistungen, die Visumkategorie sowie die staatliche Genehmigung zu prüfen.
Nayan erklärte, warum diese Prüfungen über das bloße Vorliegen eines Angebots hinausgehen müssen. In einer aus dem Bengalischen übersetzten Äußerung sagte er:
Bei einer Beschäftigung im Ausland sind weder ein Visum noch ein Jobangebot über eine Vermittlungsagentur allein eine Garantie für eine legale und sichere Migration.
Für Arbeitskräfte bedeutet das praktisch, die versprochene Beschäftigung mit dem tatsächlichen Arbeitgeber und den Dokumenten abzugleichen, die die Arbeit erlauben. Ein in sozialen Medien beworbenes Gehalt, die Zusicherung einer Agentur oder ein attraktives Zielland können diese Prüfungen nicht ersetzen.
Konflikte und Menschenhandel bergen weitere Risiken
Russland, die Ukraine, Libyen, Irak und Kongo wurden in der ersten Darstellung der Beschränkungen als Zielländer genannt, die von Krieg oder politischer Instabilität betroffen sind. Die Sorge um Bangladescher, die in den Russland-Ukraine-Krieg geraten, steht neben langjährigen Warnungen vor Entführungen, Lösegeldforderungen und Menschenhandel in Libyen, Irak und Kongo.
Arbeitskräfte, die diesen Gefahren ausgesetzt sind, können sowohl die Kontrolle über ihre Beschäftigung als auch über ihre Bewegungsfreiheit verlieren. Ein Problem bei der Anwerbung kann zu einer akuten Gefahr für die persönliche Sicherheit werden, wenn jemand an einen unsicheren Ort gebracht, gegen Lösegeld festgehalten oder an der Rückkehr gehindert wird.
Auch Serbien, Moldau, Belarus, Kroatien, Laos und Vietnam wurden als Routen genannt, über die Schlepper Menschen nach Europa bringen. Zu den berichteten Methoden gehören, Arbeitskräfte mit dem Versprechen einer Arbeitserlaubnis ins Ausland zu bringen und anschließend über Grenzen weiterzuschleusen, ihren Lohn zurückzuhalten oder ihnen gültige Dokumente abzunehmen.
Werden einer Arbeitskraft der Pass oder andere Dokumente abgenommen, kann es ihr schwerfallen, einen Arbeitgeber zu verlassen, ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen oder die Rückreise zu organisieren. Wer in ein anderes Land gebracht wird, kann außerdem feststellen, dass die für das ursprüngliche Zielland erteilte Genehmigung nicht für den Ort gilt, an den die Person gebracht wurde.
Die beschriebenen Risiken unterscheiden sich je nach Zielland. Manche hängen mit Konflikten zusammen, andere mit betrügerischer Anwerbung und wieder andere mit Zwangsbewegungen oder Gefangenschaft. Die Genehmigungspflicht gibt dem Ministerium die Möglichkeit, die betroffenen Anwerbungen vor der Ausreise zu prüfen.
Warum Japan ebenfalls in der Anweisung aufgeführt ist
Japan erscheint neben Ländern, die mit Konflikten und Menschenhandelsrouten in Verbindung gebracht werden, auf den Ziellisten. Die für Japan beschriebenen Probleme sind jedoch andere. Dazu zählen überhöhte Migrationskosten sowie das Verschwinden von Bangladeschern nach der Einreise mit einem Touristenvisum oder über das Technical Intern Training Program (TITP).
Das TITP ist ein Programm, das praktische Ausbildung an japanischen Arbeitsplätzen umfasst. Ein Touristenvisum dient einem anderen Zweck: dem Besuch eines Landes. Arbeitskräfte müssen wissen, welche Visumkategorie ihnen angeboten wird, welche Tätigkeiten sie erlaubt und ob die zugesagte Beschäftigung zu dieser Kategorie passt.
Auch die hohen Anwerbungskosten sind vor der Ausreise relevant. Je mehr jemand für die Vermittlung einer Stelle bezahlt, desto mehr Lohn muss die Person verdienen, um diese Ausgaben überhaupt wieder hereinzuholen. Ändert sich die Tätigkeit, fällt der Lohn niedriger aus als versprochen oder kommt die Stelle gar nicht zustande, wird dieser finanzielle Druck noch schwerer zu bewältigen.
Die Warnungen zu Japan machen die Prüfung der Kosten und der Visumkategorie ebenso wichtig wie die Überprüfung des Arbeitgebers. Arbeitskräfte müssen die verlangte Gesamtsumme, die dafür zugesagte Arbeit und die Genehmigungen, auf denen die Vermittlung beruht, kennen.
Was Arbeitskräfte vor einer Zahlung prüfen sollten
Nayan riet potenziellen Arbeitsmigrantinnen und -migranten, keine finanziellen Transaktionen vorzunehmen und keine endgültigen Entscheidungen zu treffen, bevor das Anwerbungsverfahren, die Genehmigung des Ministeriums und die Ausreisegenehmigung bestätigt sind. Der Rat ist besonders wichtig, wenn eine Agentur oder ein Vermittler Geld verlangt, bevor nachgewiesen wurde, wie die vorgesehene Stelle die neue Anforderung erfüllt.
Die Behörden haben Arbeitskräfte außerdem aufgefordert, keiner Vermittlungsagentur, Einzelperson oder keinem Makler Geld zu zahlen, bevor die endgültige Genehmigung des Ministeriums vorliegt und eine gültige Einwanderungskarte für die Ausreisegenehmigung des BMET ausgestellt wurde.
Arbeitskräfte, die ein betroffenes Zielland in Betracht ziehen, sollten mehrere konkrete Punkte prüfen:
- Die Identität des Arbeitgebers und ob die angebotene Stelle tatsächlich existiert.
- Den Arbeitsvertrag einschließlich Aufgaben, Gehalt und Zusatzleistungen.
- Die Visumkategorie und ob sie die vorgesehene Arbeit erlaubt.
- Die Anwerbegenehmigung oder Zustimmung des Ministeriums.
- Die Bestätigung, dass die erforderliche Ausreisegenehmigung des BMET vor der Abreise vorliegt.
In Warnungen vor unseriöser Anwerbung wird außerdem zu besonderer Vorsicht bei ungewöhnlich hohen Gehältern, Versprechen eines einfachen Zugangs zu Jobs im Ausland und verlockenden Angeboten in sozialen Medien geraten. Potenziellen Arbeitsmigrantinnen und -migranten wurde empfohlen, Makler und Vermittler zu meiden und die Anwerbungsangaben über das staatliche Verfahren zu überprüfen.
Für Agenturen besteht die unmittelbare Pflicht darin, vor der Beantragung der Ausreisegenehmigung für die betreffenden Arbeitskräfte sicherzustellen, dass das Ministerium die Anwerbung genehmigt hat. Für die Arbeitskräfte und ihre Familien fällt möglicherweise eine der folgenreichsten Entscheidungen früher: ob sie Geld übergeben, bevor die Genehmigung bestätigt ist.
Die Maßnahme rückt die staatliche Genehmigung ins Zentrum des Ausreiseverfahrens. Ihre praktische Wirkung hängt davon ab, ob die Agenturen die erforderliche Zustimmung einholen, das BMET sie prüft und Arbeitskräfte nachweisen können, dass die versprochenen Stellen mit ihren Verträgen und Reisedokumenten übereinstimmen.
Die wichtigsten Punkte
- Bangladesch hat die Anwerbegenehmigung oder Zustimmung des Ministeriums für zwölf Zielländer zur Voraussetzung für die Ausreisegenehmigung gemacht.
- Das BMET erhielt die Anweisung in einem auf den 4. November 2026 datierten und von Vizestaatssekretär Gazi Md. Shahed Anwar unterzeichneten Schreiben.
- Die veröffentlichten Ziellisten weichen voneinander ab. Daher ist eine direkte Bestätigung beim Ministerium oder beim BMET unerlässlich.
- BAIRA informierte die angeschlossenen Vermittlungsagenturen am 4. November 2026 über die Genehmigungspflicht.
- In den vorliegenden Darstellungen werden weder eine Bearbeitungsfrist für Genehmigungen noch ein Termin zur Überprüfung genannt.
- Die Warnungen betreffen Anwerbungsbetrug, Menschenhandel, Konfliktrisiken und erzwungenen Online-Betrug in Betrugszentren.
- Arbeitskräfte sollten vor einer Zahlung oder endgültigen Reiseplanung den Arbeitgeber, den Vertrag, den Lohn, die Visumkategorie und die endgültige Genehmigung des Ministeriums sowie eine gültige Einwanderungskarte für die Ausreisegenehmigung des BMET bestätigen lassen.






