Vietnam legt Mindestlöhne für 2027 auf 4,04 bis 5,7 Millionen Dong pro Monat fest

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Vietnam Sets 2027 Minimum Wages at VND4.04 Million to VND5.7 Million a Month

Neue Mindestlöhne treten am 1. Januar in Kraft

Vietnam erhöht seine regionalen monatlichen Mindestlöhne zum 1. Januar 2027 auf 4.040.000 bis 5.700.000 VND. Grundlage ist der Erlass Nr. 399/2026/ND-CP, der im Namen der Regierung von Vizepremierministerin Pham Thi Thanh Tra unterzeichnet wurde. Je nach Standort des Arbeitgebers steigen die Monatslöhne um 310.000 bis 390.000 VND.

Inhalt
  1. Neue Mindestlöhne treten am 1. Januar in Kraft
  2. Wie stark steigen die Monatslöhne?
  3. Stundenlöhne steigen in allen Regionen
  4. Wer ist erfasst, und wann tritt die Änderung in Kraft?
  5. Der Arbeitsort bestimmt den Mindestlohn
  6. Bei Änderungen von Verwaltungsgrenzen gelten Übergangsregeln
  7. Wochen-, Tages- und Stücklöhne müssen den Mindestlohn erreichen
  8. Bestehende Leistungen und vereinbarte Zuschläge bleiben erhalten
  9. Was die Erhöhung für die Haushaltsbudgets bedeutet
  10. Die wichtigsten Punkte

Die am 3. November 2026 veröffentlichte Mindestlohnmitteilung der Regierung legt auch höhere Stundenlöhne fest und erläutert, wie Arbeitgeber mit Zweigstellen, Industriezonen und Änderungen von Verwaltungsgrenzen umgehen müssen. Mit Inkrafttreten der neuen Sätze löst der Erlass den Erlass Nr. 293/2025/ND-CP ab.

In Region I fällt der Anstieg in Dong am höchsten aus, während Region IV den größten prozentualen Zuwachs verzeichnet. Die Vorschriften sichern außerdem gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsverträge und Vergütungsregelungen zu überprüfen. Bei der Änderung geht es somit sowohl um die Höhe des Arbeitsentgelts als auch um die damit verbundenen Bedingungen.

Wie stark steigen die Monatslöhne?

Die vier regionalen monatlichen Mindestlöhne der Regierung ändern sich wie folgt. VND ist der Währungscode für den vietnamesischen Dong.

  • Region I: von 5.310.000 auf 5.700.000 VND, ein Anstieg um 390.000 VND oder rund 7,3 Prozent.
  • Region II: von 4.730.000 auf 5.080.000 VND, ein Anstieg um 350.000 VND oder rund 7,4 Prozent.
  • Region III: von 4.140.000 auf 4.450.000 VND, ein Anstieg um 310.000 VND oder rund 7,5 Prozent.
  • Region IV: von 3.700.000 auf 4.040.000 VND, ein Anstieg um 340.000 VND oder rund 9,2 Prozent.

Der stärkere prozentuale Anstieg in Region IV bringt deren Mindestlohn etwas näher an den von Region I. Der monatliche Mindestlohn steigt von rund 69,7 Prozent des Satzes in Region I auf rund 70,9 Prozent. Der tatsächliche Abstand wächst dennoch von 1.610.000 auf 1.660.000 VND im Monat.

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Beschäftigte, die genau den bisherigen monatlichen Mindestlohn erhalten, würden über zwölf Monate beim neuen Satz zusätzlich 3.720.000 bis 4.680.000 VND bekommen. Dabei wird angenommen, dass sie während des gesamten Zeitraums die vorgeschriebene reguläre Arbeitszeit und das vereinbarte Arbeitspensum erfüllen. Die Beträge ergeben sich, indem der jeweilige regionale monatliche Zuwachs mit zwölf multipliziert wird.

Stundenlöhne steigen in allen Regionen

Auch Beschäftigte mit Stundenlohn erhalten ab dem 1. Januar einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. In Region I steigt der Stundenlohn um 1.900 VND, in Region II um 1.700 VND, in Region III um 1.400 VND und in Region IV um 1.600 VND.

  • Region I: von 25.500 auf 27.400 VND pro Stunde.
  • Region II: von 22.700 auf 24.400 VND pro Stunde.
  • Region III: von 20.000 auf 21.400 VND pro Stunde.
  • Region IV: von 17.800 auf 19.400 VND pro Stunde.

Der Stundenmindestlohn gilt für die Vergütung einer Tätigkeit oder Position, wenn eine Arbeitsstunde geleistet und die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht wird. Für Beschäftigte mit Monatslohn gilt der monatliche Mindestlohn, sofern sie die reguläre monatliche Arbeitszeit leisten und das vereinbarte Arbeitspensum erfüllen.

Für beide Gruppen legt der Erlass den niedrigsten Lohn fest, den Arbeitgeber unter diesen Bedingungen vereinbaren und zahlen dürfen. Liegt der bestehende Lohn eines Beschäftigten unter dem geltenden neuen Mindestlohn, muss er entsprechend angepasst werden.

Wer ist erfasst, und wann tritt die Änderung in Kraft?

Der Erlass gilt für Beschäftigte, die unter Arbeitsverträgen arbeiten, auf die das vietnamesische Arbeitsgesetz Anwendung findet. Als Arbeitgeber gelten Unternehmen, Behörden, Organisationen, Genossenschaften, Haushalte und Einzelpersonen, die Menschen auf Grundlage einer Vereinbarung beschäftigen. Auch weitere Organisationen und Einzelpersonen, die an der Anwendung der Mindestlohnvorschriften beteiligt sind, fallen darunter.

Der bisherige Erlass wird am selben Tag abgelöst, an dem die neuen Löhne in Kraft treten:

  • 10. November 2025: Der Erlass Nr. 293/2025/ND-CP, die bisherige Mindestlohnregelung, wurde datiert.
  • 3. November 2026: Die Regierung veröffentlichte ihre Mitteilung zum Erlass Nr. 399/2026/ND-CP und den neuen Lohnsätzen.
  • 1. Januar 2027: Der neue Erlass tritt in Kraft; der Erlass Nr. 293/2025/ND-CP gilt nicht mehr.

Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge, Tarifverträge und ihre eigenen Vergütungsregelungen überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Ein Tarifvertrag legt Beschäftigungsbedingungen fest, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter geeinigt haben.

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Der Arbeitsort bestimmt den Mindestlohn

Arbeitgeber wenden normalerweise den Mindestlohn für das Gebiet an, in dem sie tätig sind. Ein Unternehmen mit Zweigstellen in verschiedenen Lohnregionen muss für jede Zweigstelle den Satz anwenden, der an deren Standort gilt.

Eine Zweigstelle in Region I müsste beispielsweise den monatlichen Mindestlohn von 5.700.000 VND zugrunde legen, eine Zweigstelle in Region III den von 4.450.000 VND. Die Standortregel bedeutet, dass ein Unternehmen mit mehreren Arbeitsstätten für jede betroffene Zweigstelle eine eigene regionale Lohnpflicht hat.

Für Arbeitgeber in bestimmten Zonen gilt eine zusätzliche Regel, wenn sich die Zone über Gebiete mit unterschiedlichen Mindestlöhnen erstreckt: Es ist der höchste anwendbare regionale Satz maßgeblich. Das betrifft Industrieparks, Exportverarbeitungszonen, Zonen für fortgeschrittene Technologien, konzentrierte Zonen für digitale Technologien, Sonderwirtschaftszonen, Freihandelszonen und landwirtschaftliche Zonen mit fortgeschrittenen Technologien.

Ein Industriepark, der sich über die Regionen II und III erstreckt, müsste daher den höheren Satz aus Region II anwenden: 5.080.000 VND im Monat oder 24.400 VND pro Stunde, je nach Vergütungsart. So gilt innerhalb einer solchen Zone für Beschäftigte und Lohnbuchhaltung ein einheitlicher, höherer regionaler Richtwert.

Bei Änderungen von Verwaltungsgrenzen gelten Übergangsregeln

Arbeitgeber in einem Gebiet, das umbenannt oder aufgeteilt wird, müssen vorübergehend weiterhin den Mindestlohn anwenden, der dem Gebiet vor der Änderung zugewiesen war. Diese Regelung gilt, bis die Regierung neue Vorschriften erlässt.

Für ein neu gebildetes Gebiet, das aus einem oder mehreren Gebieten mit unterschiedlichen Mindestlöhnen besteht, gilt bis zum Erlass neuer Vorschriften der höchste dieser Sätze. Ein Gebiet, das beispielsweise aus Orten der bisherigen Regionen III und IV gebildet wird, würde vorübergehend den höheren Satz aus Region III anwenden.

Die Mitteilung der Regierung nennt keinen Termin für diese späteren Entscheidungen. Bis dahin legen die Übergangsregeln den Mindestlohn fest, den Arbeitgeber anwenden müssen, während Verwaltungsgrenzen und Lohnregionen aufeinander abgestimmt werden.

Wochen-, Tages- und Stücklöhne müssen den Mindestlohn erreichen

Auch Beschäftigte mit Wochen-, Tages-, Stück- oder Aufgabenlohn sind geschützt. Arbeitgeber müssen diese Vergütungen in einen Monats- oder Stundenbetrag umrechnen und mit dem entsprechenden regionalen Mindestlohn vergleichen.

Für die Berechnung wird die reguläre Arbeitszeit zugrunde gelegt, die der Arbeitgeber im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorgaben festlegt. Bei Beschäftigten mit Stücklohn wird das Einkommen beispielsweise an der regulären Zeit gemessen, die für die Herstellung der betreffenden Waren benötigt wird. Dasselbe gilt für die Vergütung vereinbarter Aufgaben.

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Der Erlass legt folgende Methoden zur Umrechnung auf einen Monatslohn fest:

  • Wochenlohn: Wochenlohn mit 52 multiplizieren und anschließend durch 12 teilen.
  • Tageslohn: Tageslohn mit der regulären Zahl der Arbeitstage im Monat multiplizieren.
  • Stück- oder Aufgabenlohn: Vergütung für die während der regulären monatlichen Arbeitszeit hergestellten Produkte oder erledigten Aufgaben zugrunde legen.

Die Wochenlohnformel berücksichtigt alle 52 Wochen eines Jahres. Wird ein Wochenlohn mit vier multipliziert, werden über zwölf Monate nur 48 Wochen erfasst; der daraus berechnete Monatswert fällt niedriger aus.

Für den Stundenlohnvergleich teilen Arbeitgeber den Wochenlohn durch die reguläre wöchentliche Arbeitszeit oder den Tageslohn durch die reguläre tägliche Arbeitszeit. Vergütungen für Produkte oder Aufgaben werden durch die reguläre Arbeitszeit geteilt, die für die Herstellung der Waren oder die Erledigung der Aufgabe erforderlich ist. So lassen sich unterschiedliche Vergütungsarten einheitlich mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergleichen.

Bestehende Leistungen und vereinbarte Zuschläge bleiben erhalten

Arbeitgeber dürfen bei der Anpassung der Löhne gesetzliche Vergütungsansprüche für Überstunden oder Nachtarbeit weder streichen noch kürzen. Der Erlass schützt außerdem Sachleistungen und weitere arbeitsrechtlich vorgeschriebene Leistungen.

Günstigere Bedingungen, die bereits in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder anderen rechtmäßigen Vereinbarungen festgelegt wurden, gelten weiter, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Mitteilung der Regierung nennt mehrere Beispiele:

  • Mindestens 7 Prozent über dem Mindestlohn für Tätigkeiten oder Positionen, die eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation erfordern.
  • Mindestens 5 Prozent über der Vergütung vergleichbarer Arbeit unter normalen Bedingungen für beschwerliche, gesundheitsgefährdende oder gefährliche Tätigkeiten.
  • Mindestens 7 Prozent über der Vergütung vergleichbarer Arbeit unter normalen Bedingungen für besonders beschwerliche, gesundheitsgefährdende oder gefährliche Tätigkeiten.

Bei gefährlichen Tätigkeiten wird der Vergleich mit einer Arbeit ähnlicher Komplexität unter normalen Bedingungen angestellt. Beim Beispiel der erforderlichen Ausbildung dient hingegen der regionale Mindestlohn als Bezugsgröße. Diese unterschiedlichen Bezugsgrößen sind wichtig, wenn Arbeitgeber bestehende vertragliche Ansprüche berechnen.

Für einen Beschäftigten in Region I, dessen weitergeltende Vereinbarung für eine qualifizierte Tätigkeit einen Zuschlag von genau 7 Prozent über dem regionalen Mindestlohn vorsieht, läge der neue Referenzwert bei 6.099.000 VND im Monat. Das ergibt sich aus dem neuen Mindestlohn von 5.700.000 VND zuzüglich 399.000 VND. Arbeitgeber müssen bei solchen Anpassungen den Wortlaut jeder einschlägigen Vereinbarung prüfen.

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Was die Erhöhung für die Haushaltsbudgets bedeutet

Die höheren Mindestlöhne verschaffen Beschäftigten am unteren Ende der Lohnskala mehr Geld für regelmäßige Ausgaben. Eine frühere Betrachtung der Mindestlöhne und Lebenshaltungskosten vom 12. April 2026 verdeutlichte den finanziellen Druck: Laut der Global Living Wage Coalition lag das geschätzte monatliche Budget für ein bescheidenes, aber angemessenes Leben einer vierköpfigen Familie in Region I bei 14.477.427 VND.

Die Berechnung setzte den Richtwert für einen existenzsichernden Lohn eines einzelnen Beschäftigten bei 9.294.701 VND an, basierend auf einem Haushalt, der im Durchschnitt von 1,76 Erwerbstätigen getragen wird. Ein solcher Richtwert schätzt das Einkommen, das nötig ist, um Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Bildung zu decken.

Im Vergleich zu diesem früheren Richtwert für Einzelpersonen entspricht der neue Mindestlohn von 5.700.000 VND in Region I rund 61,3 Prozent. Es bleibt eine Lücke von etwa 3.594.701 VND im Monat. Der frühere Mindestlohn von 5.310.000 VND entsprach rund 57,1 Prozent. Die Erhöhung verringert den Abstand zu diesem Richtwert, der Druck auf die Haushaltsausgaben bleibt jedoch beträchtlich.

Beschäftigte und Arbeitgeber sollten nun drei konkrete Punkte für den Januar prüfen: die richtige Lohnregion des Arbeitsorts ermitteln, den passenden Monats- oder Stundenmindestlohn anwenden und gesetzliche Leistungen sowie weiterhin geltende Vertragsbedingungen sichern. Bei Beschäftigten mit Stück- oder Aufgabenlohn ist zudem die Umrechnung anhand der regulären Arbeitszeit unerlässlich.

Die wichtigsten Punkte

  • Vietnams neue Mindestlöhne treten am 1. Januar 2027 gemäß Erlass Nr. 399/2026/ND-CP in Kraft.
  • Die monatlichen Mindestlöhne betragen 5.700.000 VND in Region I, 5.080.000 VND in Region II, 4.450.000 VND in Region III und 4.040.000 VND in Region IV.
  • Die Stundenmindestlöhne liegen zwischen 19.400 und 27.400 VND.
  • Zweigstellen richten sich grundsätzlich nach der Lohnregion ihres Standorts; für erfasste Zonen, die sich über Gebiete mit unterschiedlichen Mindestlöhnen erstrecken, gilt der höchste Satz.
  • Wochen-, Tages-, Stück- und Aufgabenlöhne müssen nach der Umrechnung den jeweiligen Mindestlohn erreichen.
  • Gesetzliche Leistungen sind geschützt; günstigere rechtmäßige Vereinbarungen gelten weiter, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
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