Vietnam senkt die Einkommensteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Milliarden Dong um 30 Prozent

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Vietnam Cuts Income Tax by 30% for Businesses With Annual Revenue Up to 10 Billion Dong

Steuerentlastung mit strenger jährlicher Umsatzgrenze

Vietnam hat eine Senkung der zu zahlenden Einkommensteuer um 30 Prozent für berechtigte Haushaltsunternehmen, Einzelunternehmer und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Milliarden vietnamesischen Dong eingeführt. Die Maßnahme gilt für die Steuerjahre 2026 und 2027; die Anspruchsberechtigung wird für jedes Jahr gesondert geprüft.

Inhalt
  1. Steuerentlastung mit strenger jährlicher Umsatzgrenze
  2. Welche Einzel- und Haushaltsunternehmen sind anspruchsberechtigt?
  3. Drei Formulare für Anträge und Anpassungen
  4. Was passiert, wenn der Umsatz 10 Milliarden Dong übersteigt?
  5. Unternehmen können vierteljährliche Vorauszahlungen senken
  6. Zum Unternehmensumsatz zählt mehr als der Verkauf
  7. Eine Aufspaltung setzt die Grenze nicht zurück
  8. Frühere Zahlungen und spätere Korrekturen lassen sich neu berechnen
  9. Zwei Steuerjahre, Prüfung der Anspruchsberechtigung für jedes Jahr
  10. Die wichtigsten Punkte

Der stellvertretende Premierminister Nguyễn Văn Thắng unterzeichnete am 29. Oktober 2026 das Dekret 398/2026/NĐ-CP zur Umsetzung des Beschlusses 43/2026/QH16 der Nationalversammlung. Das Dekret trat noch am selben Tag in Kraft. Berechtigte Steuerpflichtige können die Entlastung über ihre regulären Steuererklärungen oder vorläufigen Körperschaftsteuerzahlungen geltend machen, statt bis zum Abschluss der jährlichen Steuerberechnung zu warten.

Das Finanzministerium schätzte, dass die Maßnahme die Staatseinnahmen über zwei Jahre um etwa 6,7 Billionen Dong verringern würde. Es ging davon aus, dass die Umsatzgrenze 99,86 Prozent der Einzel- und Haushaltsunternehmen sowie 81,1 Prozent der Unternehmen erfassen würde.

Bei einer Einkommensteuerschuld von 100 Millionen Dong würde ein Unternehmen eine Ermäßigung von 30 Millionen Dong erhalten und somit 70 Millionen Dong zahlen. Berechnungsgrundlage ist die Steuerschuld, nicht der Umsatz oder eine direkte Senkung des Steuersatzes. Die Mehrwertsteuer ist von der Maßnahme ausgenommen.

Entscheidend ist der tatsächliche Umsatz des Unternehmens im gesamten Jahr. Steuerpflichtige können die Entlastung zunächst auf Grundlage der begründeten Erwartung geltend machen, die Grenze einzuhalten. Übersteigt der Jahresumsatz letztlich 10 Milliarden Dong, müssen sie die Ermäßigung jedoch zurückzahlen. Für Inhaber, die sich diesem Betrag nähern, gehört die Überwachung des Gesamtumsatzes damit zur Planung sowohl ihrer Steuerpflichten als auch der für den Geschäftsbetrieb verfügbaren Mittel.

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Welche Einzel- und Haushaltsunternehmen sind anspruchsberechtigt?

Artikel 2 des Dekrets 398 erfasst in Vietnam ansässige natürliche Personen, die Einkünfte aus Produktions- oder Geschäftstätigkeiten erzielen. Zu den berechtigten Steuerpflichtigen zählen Einzelunternehmer, als Inhaber eines Haushaltsunternehmens registrierte Personen sowie von Haushaltsmitgliedern bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens.

Die Ermäßigung gilt für die auf sämtliche berechtigten Einkünfte aus Produktions- und Geschäftstätigkeiten zu zahlende Einkommensteuer, unabhängig von der verwendeten Berechnungsmethode. Einkünfte aus Löhnen und Gehältern sind von der Maßnahme ausgenommen.

Der für die Anspruchsberechtigung von Einzelunternehmern maßgebliche Jahresumsatz wird nach den Artikeln 4 und 5 des Dekrets 68/2026/NĐ-CP in der durch das Dekret 141/2026/NĐ-CP geänderten Fassung bestimmt. Unternehmer müssen die Umsätze aus all ihren Geschäftstätigkeiten berücksichtigen, statt jedes Geschäft oder jede Tätigkeit einzeln zu prüfen.

Das Dekret 141 sieht außerdem eine gesonderte Befreiung vor: Haushalts- und Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 1 Milliarde Dong schulden keine persönliche Einkommensteuer. Die neue Ermäßigung von 30 Prozent gilt für eine tatsächlich entstandene Einkommensteuerschuld. Wer bereits keine persönliche Einkommensteuer schuldet, hat daher unter dieser Maßnahme keine Steuerschuld, die gesenkt werden könnte.

Drei Formulare für Anträge und Anpassungen

Einzelunternehmer, die mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Milliarden Dong rechnen, können die Ermäßigung mit dem Formular 01 aus dem Anhang des Dekrets geltend machen. Sie reichen es zusammen mit der jeweils maßgeblichen Steuererklärung für das Quartal, das erste oder zweite Halbjahr oder das Gesamtjahr ein.

Organisationen und natürliche Personen, die Steuern einbehalten, Erklärungen einreichen oder für einen Einzelunternehmer Steuern zahlen, verwenden das Formular 02. Im Rahmen dieser Vereinbarungen können sie die Ermäßigung auf die berechtigte Steuer anwenden. Je nach Fall erfolgt die Erklärung monatlich, vierteljährlich oder für einzelne Geschäftsvorgänge.

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Formular 03 dient der Rückabwicklung, wenn der kumulierte Umsatz einer natürlichen Person die Grenze überschreitet. Die drei Formulare erfüllen unterschiedliche Zwecke: die Entlastung direkt geltend zu machen, sie über eine mit der Steuerabwicklung beauftragte Stelle anzuwenden und einen Antrag zu korrigieren, wenn sich die Umsatzverhältnisse ändern.

Auch wenn die Steuer eines Unternehmers von einer anderen Organisation abgewickelt wird, muss er die Umsätze aus allen Geschäftstätigkeiten im Blick behalten. Für die abschließende Prüfung der Anspruchsberechtigung zählt der tatsächliche Jahresgesamtumsatz der Person, einschließlich aller Tätigkeiten außerhalb einer bestimmten Vereinbarung zur Steuererklärung oder zum Steuereinbehalt.

Was passiert, wenn der Umsatz 10 Milliarden Dong übersteigt?

Ein Umsatz von genau 10 Milliarden Dong liegt noch innerhalb der Grenze, denn das Dekret sieht einen Höchstbetrag von 10 Milliarden Dong vor. Übersteigt der tatsächliche Jahresumsatz diesen Betrag, entfällt die Berechtigung zur Ermäßigung für das betreffende Steuerjahr. Die zuvor ermäßigte Steuer muss zurückgezahlt werden.

Zurückzuzahlen ist die im Laufe des Jahres bereits in Anspruch genommene Entlastung. Die Ermäßigung sinkt nicht schrittweise, wenn sich der Umsatz der Grenze nähert. Wird die Grenze überschritten, kann daher zusätzlich zu den durch die ausgeweitete Geschäftstätigkeit entstehenden Verpflichtungen eine weitere Steuerzahlung fällig werden.

Einzelunternehmer müssen das Formular 03 zusammen mit der Steuererklärung für den Zeitraum einreichen, in dem der seit Jahresbeginn kumulierte Umsatz erstmals 10 Milliarden Dong übersteigt. Sie müssen also handeln, sobald die Grenze überschritten wird, statt automatisch bis zur jährlichen Steuerveranlagung zu warten.

Auf die infolge dieser Neubewertung zusätzlich geschuldete persönliche Einkommensteuer fallen bis zum Abgabetermin der Erklärung für den Zeitraum der Grenzüberschreitung keine Verzugszinsen an. So bleibt den Unternehmern eine festgelegte Frist, um die zuvor gewährte Ermäßigung zu korrigieren.

Für ein Geschäft, das gegen Jahresende zusätzliche Waren einkauft, geht es in der Praxis um den Zahlungsfluss: Mittel, die durch frühere Steuerermäßigungen eingespart wurden, müssen möglicherweise an die Steuerbehörde zurückgezahlt werden, gerade wenn das Unternehmen Geld für Einkäufe und Betriebskosten benötigt. Wer den kumulierten Umsatz überwacht, kann diese Zahlung besser einplanen.

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Unternehmen können vierteljährliche Vorauszahlungen senken

Artikel 3 sieht eine Senkung der Körperschaftsteuer um 30 Prozent für berechtigte Unternehmen und Organisationen vor, die nach vietnamesischem Recht gegründet wurden. Dazu zählen Unternehmen, Genossenschaften, Genossenschaftsverbände, öffentliche Dienstleistungseinheiten und andere Organisationen, die Einkünfte aus Produktions- oder Geschäftstätigkeiten erzielen.

Unternehmen, die mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Milliarden Dong rechnen, können die Ermäßigung bei ihren vierteljährlichen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen selbst berechnen. Vorauszahlungen sind Beträge, die im Laufe des Jahres entrichtet werden, bevor die endgültige jährliche Steuerschuld festgesetzt wird.

Die Ermäßigung gilt für die von dem Dekret erfassten Einkünfte des Unternehmens im maßgeblichen Steuerjahr, unabhängig von der Berechnungsmethode für die Körperschaftsteuer. Auch Unternehmen, die bereits andere Steuervergünstigungen erhalten, können anspruchsberechtigt sein.

Bestehende Vergünstigungen werden zuerst angewendet. Die zusätzliche Ermäßigung von 30 Prozent wird anschließend auf die noch zu zahlende Körperschaftsteuer berechnet. Ein Unternehmen muss daher zunächst seine verbleibende Steuerschuld nach Anwendung der bestehenden Vergünstigungen ermitteln, bevor es die neue Entlastung berechnet.

Unternehmen, deren tatsächlicher Jahresumsatz die Obergrenze überschreitet, müssen die Differenz erklären und zahlen. Für Körperschaftsteuer gelten die einschlägigen Vorschriften zu Säumniszuschlägen, einschließlich der Bestimmungen des Dekrets 252/2026/NĐ-CP. Der gesonderte Schutz für Einzelunternehmer bis zum Abgabetermin der Erklärung für den Zeitraum der Grenzüberschreitung ist in den Regeln zur persönlichen Einkommensteuer festgelegt.

Zum Unternehmensumsatz zählt mehr als der Verkauf

Bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung müssen Unternehmen die Umsätze aus dem Verkauf von Waren, der Erbringung von Dienstleistungen, Finanzgeschäften und sonstigen Einkünften zusammenrechnen. Vom Umsatz aus Warenverkäufen und Dienstleistungen werden die nach den vorgeschriebenen Berechnungsregeln abzuziehenden Beträge ausgenommen.

Auch unselbstständige Geschäftseinheiten und Betriebsstätten zählen mit. Ihre in den konsolidierten Jahresabschlüssen des Unternehmens ausgewiesenen Umsätze fließen in den Gesamtbetrag ein, anhand dessen die Obergrenze von 10 Milliarden Dong geprüft wird. Die Berechnung umfasst damit mehr als nur die am Hauptsitz erfassten Geschäftstätigkeiten.

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Ein Unternehmen mit mehreren Standorten muss deren Umsätze zusammen mit den übrigen relevanten Umsätzen und Einkunftsarten betrachten. Wer nur die Verkäufe eines Standorts berücksichtigt, erhält möglicherweise kein vollständiges Bild seiner Anspruchsberechtigung und muss später eine Steuernachzahlung leisten.

Umsatz und steuerpflichtige Einkünfte erfüllen in dieser Maßnahme unterschiedliche Funktionen. Der Umsatz entscheidet, ob ein Unternehmen unter die Größenbegrenzung fällt. Die zu zahlende Einkommensteuer nach Abzug bestehender Vergünstigungen bestimmt die Höhe der Ermäßigung von 30 Prozent. Werden beide Berechnungen getrennt betrachtet, wird verständlich, warum zwei berechtigte Unternehmen unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten können.

Eine Aufspaltung setzt die Grenze nicht zurück

Für Unternehmen, die nach Inkrafttreten des Beschlusses 43 am 24. August 2026 durch Teilung oder Abspaltung entstanden sind, gilt eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung. Übersteigt der zusammengerechnete Jahresumsatz der daraus hervorgegangenen Unternehmen 10 Milliarden Dong, sind diese Unternehmen von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Für die Berechnung werden die Umsätze aller Unternehmen addiert, die im maßgeblichen Steuerjahr aus der ursprünglichen Teilung oder Abspaltung hervorgegangen sind. So wird verhindert, dass ein Unternehmen oberhalb der Grenze die Ermäßigung allein dadurch erhält, dass es seine Tätigkeiten auf mehrere kleinere juristische Personen verteilt.

Das Dekret 398 regelt außerdem bestimmte verkürzte erste oder letzte Körperschaftsteuerzeiträume. Sie können entstehen, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird, seine Rechtsform oder Eigentumsverhältnisse ändert, fusioniert, geteilt wird, sich auflöst oder ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Dauert ein solcher Zeitraum weniger als drei Monate und wird er mit dem Steuerzeitraum 2026 oder 2027 zusammengelegt, bezieht sich die Berechnung von Umsatz und Steuerermäßigung auf die zwölf Monate des betreffenden Zeitraums 2026 oder 2027. Unternehmen, die zusammengelegte Steuerzeiträume nutzen, müssen diese Sonderregel bei der Prüfung der Entlastung berücksichtigen.

Frühere Zahlungen und spätere Korrekturen lassen sich neu berechnen

Einzelunternehmer, die bereits eine Steuererklärung ohne Berücksichtigung der Ermäßigung eingereicht haben, können diese berichtigen oder ergänzen oder die Ermäßigung bei der jährlichen Steuerveranlagung ermitteln. Bei der Veranlagung wird die Steuerschuld des Jahres anhand der endgültigen Jahreszahlen festgestellt.

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Steuerpflichtige, deren persönliche Einkommensteuer als Prozentsatz des Umsatzes berechnet wird und die zu viel gezahlt haben, können die Überzahlung nach den Regeln der Steuerverwaltung mit Steuerschulden verrechnen, zurückerstatten lassen oder beide Möglichkeiten kombinieren. So können berechtigte Unternehmer zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten, wenn sie die Entlastung erst später geltend machen.

Auch berichtigte Steuererklärungen sowie Steuerprüfungen und Betriebsprüfungen können die zugrunde liegende Einkommensteuerschuld verändern. Erhöht sich dadurch die für 2026 oder 2027 zu zahlende Steuer, kann der zusätzliche Betrag um 30 Prozent ermäßigt werden, sofern der Steuerpflichtige weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Sinkt die zugrunde liegende Steuerschuld, muss auch die Ermäßigung entsprechend neu berechnet und verringert werden. Eine daraus entstehende Überzahlung wird anschließend nach den geltenden Vorschriften verrechnet oder erstattet. Diese Anpassungen gelten für Einzelunternehmer und Unternehmen; die Entlastung richtet sich somit nach der korrigierten Steuerschuld.

Zwei Steuerjahre, Prüfung der Anspruchsberechtigung für jedes Jahr

Die Schätzungen des Finanzministeriums deuten darauf hin, dass die Maßnahme einen größeren Anteil der Einzel- und Haushaltsunternehmen als der Unternehmen erfasst. Die erwartete Abdeckung von 99,86 Prozent in der ersten Gruppe liegt 18,76 Prozentpunkte über dem Wert von 81,1 Prozent für Unternehmen. Dabei handelt es sich um Schätzungen auf Grundlage der Umsatzgrenze; ob ein einzelner Steuerpflichtiger anspruchsberechtigt ist, entscheidet sein tatsächlicher Jahresumsatz.

Die wichtigsten Daten zeigen, wie die parlamentarische Entscheidung und die Umsetzungsvorschriften ineinandergreifen:

  • 24. August 2026: Der Beschluss 43/2026/QH16 trat in Kraft. Dieses Datum ist für die Einschränkung bei Unternehmen maßgeblich, die durch Teilung oder Abspaltung entstanden sind.
  • 29. Oktober 2026: Der stellvertretende Premierminister Nguyễn Văn Thắng unterzeichnete das Dekret 398/2026/NĐ-CP, das noch am selben Tag in Kraft trat.
  • Steuerjahre 2026 und 2027: Berechtigte Steuerpflichtige erhalten die Ermäßigung, sofern sie die Umsatzprüfung für das jeweilige Jahr bestehen.

Ein Unternehmen kann in einem Jahr anspruchsberechtigt sein und im anderen die Obergrenze überschreiten. Inhaber müssen 2026 und 2027 daher getrennt prüfen. Während des jeweiligen Jahres ermöglicht das Dekret eine frühzeitige Steuerentlastung; ob sie behalten werden kann, entscheiden die endgültigen Jahresumsätze.

Die wichtigsten Punkte

  • Berechtigte Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Milliarden Dong erhalten 2026 und 2027 eine Ermäßigung der zu zahlenden Einkommensteuer um 30 Prozent.
  • Die Ermäßigung gilt für die persönliche Einkommensteuer aus Geschäftstätigkeiten und die Körperschaftsteuer. Mehrwertsteuer sowie persönliche Einkünfte aus Löhnen und Gehältern sind ausgenommen.
  • Einzelunternehmer verwenden für den Antrag Formular 01, mit der Steuerabwicklung beauftragte Stellen Formular 02 und Einzelunternehmer bei Überschreitung der Umsatzgrenze Formular 03 zur Anpassung.
  • Unternehmen können die Ermäßigung nach Anwendung anderer Steuervergünstigungen auf vierteljährliche Vorauszahlungen anwenden.
  • Bei einem tatsächlichen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Dong entfällt die Anspruchsberechtigung für das betreffende Jahr; die Ermäßigung muss zurückgezahlt werden.
  • Das Finanzministerium schätzte den Rückgang der Staatseinnahmen über zwei Jahre auf 6,7 Billionen Dong.
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