Rahul Gandhi im Verleumdungsprozess um Amit Shah aus dem Jahr 2018 von Gericht in Sultanpur freigesprochen

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Rahul Gandhi Acquitted in 2018 Amit Shah Defamation Case by Sultanpur Court

Gericht in Sultanpur spricht Gandhi nach acht Jahren frei

Ein Sondergericht in Sultanpur im Bundesstaat Uttar Pradesh sprach Rahul Gandhi am 26. Oktober 2026 in einem Strafverfahren wegen Verleumdung frei. Anlass waren Äußerungen über Amit Shah während des Wahlkampfs zur Karnataka-Wahl 2018. Der zusätzliche oberste Richter Shubham Verma verkündete das Urteil in Gandhis Anwesenheit.

Inhalt
  1. Gericht in Sultanpur spricht Gandhi nach acht Jahren frei
  2. Worum es in der Beschwerde von 2018 ging
  3. Warum die Feststellungen des Gerichts wichtig sind
  4. Der Verfahrensverlauf
  5. Der Streit um die Tonaufnahmen
  6. Congress feiert die Entscheidung
  7. Polizei untersucht Zusammenstoß des Konvois
  8. Weitere Verleumdungsverfahren laufen weiter
  9. Die wichtigsten Punkte

Das Gericht befand, dass der BJP-Politiker, der die Beschwerde eingereicht hatte, nicht selbst betroffen war und Gandhis Äußerungen keine Verleumdung darstellten. Damit befasste es sich sowohl mit der Frage, wer die Beschwerde einreichen durfte, als auch damit, ob die Worte den Tatbestand der strafbaren Verleumdung erfüllten.

Gandhi, Oppositionsführer in der Lok Sabha und Abgeordneter für Raebareli, hatte die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens zurückgewiesen. Seine Verteidigung erklärte, die Äußerungen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden und die Beschwerde sei politisch motiviert.

Congress-Anhänger feierten die Entscheidung vor dem Gerichtsgebäude mit Trommeln, Sprechchören und Feuerwerk. Gandhi hatte Sultanpur erreicht, obwohl es am selben Morgen auf seiner Fahrt aus Lucknow zu einem Zusammenstoß mit Fahrzeugen seines Konvois gekommen war. Die Polizei teilte mit, er sei wohlauf; schwere Verletzungen seien nicht gemeldet worden.

Worum es in der Beschwerde von 2018 ging

Der Streit begann mit Äußerungen, die Gandhi am 8. Mai 2018 während des Wahlkampfs zur Wahl der Abgeordnetenversammlung von Karnataka in Bengaluru zugeschrieben wurden. Shah, heute Innenminister der Union, war damals nationaler Präsident der BJP.

Vijay Mishra, ein örtlicher BJP-Politiker und ehemaliger Vorsitzender der Bezirksgenossenschaftsbank von Sultanpur, reichte am 4. August 2018 Beschwerde ein. Er warf Gandhi vor, Shahs Ruf geschädigt zu haben. Santosh Kumar Pandey vertrat den Beschwerdeführer als Anwalt, obwohl Pandey in einer Darstellung des Falls selbst als Beschwerdeführer bezeichnet wurde.

Der Beschwerde zufolge soll Gandhi, der die Behauptungen der BJP über Ehrlichkeit in der Politik kritisierte, Folgendes gesagt haben:

Die Menschen in Indien vergessen, dass gegen den BJP-Präsidenten wegen Mordes ermittelt wurde. Das ist die Wahrheit. Die Partei, die von Ehrlichkeit und Anstand spricht, hat einen Mann zum Präsidenten, dem Mord vorgeworfen wurde.

Die Äußerungen bezogen sich auf Vorwürfe, die Shah mit der Tötung von Sohrabuddin Sheikh im Jahr 2005 in Verbindung brachten. Ein Sondergericht des Central Bureau of Investigation entließ Shah 2014 aus diesem Verfahren, vier Jahre vor dem Wahlkampf in Karnataka. Das bedeutet, dass das Gericht die Strafverfolgung gegen ihn in diesem Stadium beendete.

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Gandhis Äußerungen fielen laut verschiedenen Darstellungen bei einer Pressekonferenz oder einer Wahlkampfveranstaltung in Bengaluru. Im Mittelpunkt der Beschwerde standen seine Worte über Shah während des Wahlkampfs in Karnataka und die Frage, ob sie dessen Ruf in einer nach dem Strafrecht ahndbaren Weise geschädigt hatten.

Warum die Feststellungen des Gerichts wichtig sind

Mishra reichte die Beschwerde nach den Paragrafen 499 und 500 des indischen Strafgesetzbuches ein. Paragraf 499 definierte die strafbare Verleumdung, Paragraf 500 sah die Strafe dafür vor. Vereinfacht ging es darum, ob Gandhi eine Aussage über eine andere Person gemacht hatte, die deren Ruf rechtswidrig schädigte.

Die Feststellung, dass Mishra nicht selbst betroffen war, bezog sich auf seine rechtliche Grundlage für die Klage. Als betroffen gilt jemand, von dem das Gesetz anerkennt, dass ihm der betreffende Schaden entstanden ist. Hier bezogen sich die Äußerungen auf Shah, während Mishra die Beschwerde einreichte.

Richter Verma stellte außerdem fest, dass die Äußerungen keine Verleumdung darstellten. Zusammen erklären die beiden Feststellungen die zentralen Gründe für den Freispruch: die Stellung des Beschwerdeführers und die rechtliche Bewertung der Äußerungen selbst.

Dem Gericht wurde außerdem zugeschrieben, davor gewarnt zu haben, Verfahren gegen prominente Politiker anzustrengen, die die Justiz unnötig beanspruchten. Der genaue Wortlaut dieser Bemerkung und die vollständige Erläuterung dreier Punkte, die in Darstellungen des Urteils erwähnt wurden, lagen nicht vor. Ein Datum für eine Berufung oder deren Ankündigung wurde nicht genannt.

Zu Gandhis Verteidigerteam gehörte der erfahrene Anwalt R. S. Cheema. Seine Anwälte argumentierten, die Äußerungen seien Teil der politischen Debatte gewesen, ohne ihren Zusammenhang wiedergegeben worden und nicht mit der Absicht gefallen, Shah zu verleumden.

Der Verfahrensverlauf

Das Verfahren dauerte von der Beschwerde im August 2018 bis zum Urteil im Oktober 2026, also etwas mehr als acht Jahre. In dieser Zeit gab es Gerichtstermine, Zeugenaussagen und einen Streit über den Vergleich einer Sprachaufnahme.

Die wichtigsten Stationen:

  • 8. Mai 2018: Gandhi machte die umstrittenen Äußerungen während des Wahlkampfs in Karnataka in Bengaluru.
  • 4. August 2018: Vijay Mishra reichte in Sultanpur die Strafanzeige wegen Verleumdung ein.
  • 27. November 2023: Das Sondergericht für Verfahren gegen Abgeordnete und Mitglieder der Abgeordnetenversammlungen lud Gandhi vor.
  • 20. Februar 2024: Gandhi erschien vor Gericht und erhielt Kaution. Einer kürzeren Darstellung zufolge erschien er dafür bereits 2023.
  • 26. Juli 2024: Gandhis Aussage wurde protokolliert. Mishra sagte am 9. Oktober desselben Jahres aus.
  • 28. Februar und 8. Dezember 2025: Das Gericht nahm die Aussagen der Zeugen Anil Mishra beziehungsweise Ramchandra Dubey auf.
  • 20. Februar 2026: Gandhis Aussage wurde erneut protokolliert.
  • 2. Mai 2026: Das Prozessgericht lehnte den Antrag auf einen Vergleich von Sprachproben ab. Das Oberste Gericht von Allahabad wies den dagegen gerichteten Antrag am 10. September zurück.
  • Oktober 2026: Die Schlussplädoyers fanden statt. Das Ende der Anhörung wurde auf den 12. Oktober datiert; als Abschluss der Plädoyers wurde auch der 13. Oktober genannt.
  • 26. Oktober 2026: Richter Verma sprach Gandhi frei. Er war persönlich anwesend.
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Das Urteil war zunächst für den 13. Oktober erwartet worden, bevor der Termin auf den 26. Oktober festgesetzt wurde. Gandhi erschien, nachdem das Gericht seine persönliche Anwesenheit bei der Verkündung angeordnet hatte.

Der Streit um die Tonaufnahmen

Eine CD, die angeblich Video- und Audioaufnahmen von Gandhis Äußerungen enthielt, spielte bei den im Verfahren erörterten Beweismitteln eine Rolle. Mishra und zwei Zeugen wurden vernommen, während der Beschwerdeführer nachweisen wollte, was gesagt worden war, und seinen Vorwurf der Verleumdung zu untermauern suchte.

Mishra beantragte außerdem einen Vergleich mit einer Sprachprobe Gandhis. Bei einem solchen Vergleich wird eine Aufnahme mit einer Sprachprobe einer Person abgeglichen, um festzustellen, wer spricht.

Der Antrag wurde im Verfahren 2026 gestellt und vom Prozessgericht am 2. Mai abgelehnt. Auch das Sitzungsgericht wies ihn zurück; das Oberste Gericht von Allahabad verwarf den anschließenden Antrag am 10. September.

Gandhi wies weiterhin den Vorwurf zurück, Shahs Ruf beschädigen zu wollen. Er bezeichnete das Verfahren als Versuch, ihn aus politischen Gründen ins Visier zu nehmen. Mishra hielt daran fest, dass die Äußerungen anstößig und verleumderisch gewesen seien.

Dem Freispruch gingen Zeugenaussagen und die Plädoyers beider Seiten voraus. Die veröffentlichten Feststellungen konzentrierten sich auf die Stellung des Beschwerdeführers und die Art von Gandhis Äußerungen.

Congress feiert die Entscheidung

Congress-Anhänger, die sich vor dem Gericht in Sultanpur versammelt hatten, feierten, als die Nachricht vom Freispruch bekannt wurde. Sie schlugen Trommeln, riefen Gandhi unterstützende Sprechchöre und zündeten Feuerwerk. Das Verfahren hatte über mehrere Jahre wiederholte Gerichtstermine erfordert.

Kunwar Singh Nishad, Vorsitzender der Medienabteilung des Uttar Pradesh Congress Committee, bezeichnete den Ausgang als Erleichterung für Gandhi:

Eine Verleumdungsklage wegen einer Äußerung aus Bengaluru während der Wahl zur Abgeordnetenversammlung von Karnataka 2018. Richter Shubham Verma vom Sondergericht für Verfahren gegen Abgeordnete und Mitglieder der Abgeordnetenversammlungen in Sultanpur hat das Verfahren eingestellt und Rahul Gandhi damit entlastet.

Die Congress-Politikerin Aradhana Mishra sagte, das Urteil stärke das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz. Zudem warf sie der BJP vor, die Partei mit falschen Anschuldigungen diskreditieren zu wollen. Das war die Reaktion des Congress auf das Urteil.

Weder Gandhi noch Shah äußerten sich unmittelbar persönlich zum Freispruch. Gandhi hatte den Flughafen von Lucknow bereits früher am Tag in Richtung Sultanpur verlassen, ohne mit Reportern zu sprechen.

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Polizei untersucht Zusammenstoß des Konvois

Gandhis Fahrt zum Gericht führte zu einer gesonderten polizeilichen Untersuchung, nachdem gegen 10.15 Uhr auf dem Purvanchal Expressway Fahrzeuge seines Konvois zusammengestoßen waren. Er war zuvor am internationalen Flughafen Chaudhary Charan Singh in Lucknow angekommen und anschließend auf der Straße nach Sultanpur weitergereist.

Ein Polizeibeamter sagte, ein Privatfahrzeug örtlicher Congress-Politiker an der Spitze des Konvois habe plötzlich gebremst, woraufhin dahinterfahrende Fahrzeuge zusammengestoßen seien. Der Grund für das Bremsmanöver sei noch nicht geklärt.

Drei Fahrzeuge wurden als beschädigt gemeldet. Andere Darstellungen sprachen von vier oder fünf Fahrzeugen und einem Krankenwagen. Gandhi blieb unverletzt und erreichte rechtzeitig das Gericht. Die Polizei teilte mit, es habe keine schweren Verletzungen gegeben.

Die Polizei von Uttar Pradesh setzte am 26. Oktober 2026 auf Anweisung von Polizeipräsident Rajeev Krishna ein Sonderermittlungsteam (SIT) ein, das den Zusammenstoß untersuchen soll. Ein SIT ist eine Gruppe von Beamten, die mit der Untersuchung eines bestimmten Vorfalls beauftragt wird.

Zur Leiterin des Teams wurde Kiran S. vom Rang eines Generalinspektors im Polizeibereich Lucknow ernannt. Mitglieder sind der zusätzliche Polizeipräsident von Sultanpur, Brij Narayan Singh, und der stellvertretende Polizeipräsident für Verkehr in Sultanpur, Ram Krishna Chaturvedi.

Laut einer Mitteilung der Polizei wurde das Team angewiesen, die Umstände und Ursachen des Unfalls umfassend zu untersuchen und festzustellen, ob Nachlässigkeit oder Versäumnisse bei der Sicherheit, den Begleitmaßnahmen oder der Verkehrsregelung vorlagen. Es sollte außerdem Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle vorschlagen und der Polizeizentrale zeitnah einen ausführlichen Bericht vorlegen. Eine konkrete Frist wurde nicht genannt.

Gandhi und der Congress hatten keine Beschwerde wegen des Zusammenstoßes eingereicht. Die Polizei nahm dennoch Ermittlungen zu den Umständen des Vorfalls und möglichen Versäumnissen auf.

Weitere Verleumdungsverfahren laufen weiter

Mit dem Freispruch in Sultanpur endet das Verfahren wegen Gandhis Äußerungen während des Wahlkampfs in Karnataka 2018. In mehreren Bundesstaaten laufen jedoch weitere Verleumdungsverfahren gegen Gandhi, darunter eine separate Beschwerde wegen Äußerungen über Shah.

Diese Beschwerde reichte das BJP-Mitglied Krishnavadan Brahmbhatt im Mai 2019 in Ahmedabad ein. Sie bezieht sich auf den Vorwurf, Gandhi habe Shah bei einer Wahlkampfveranstaltung am 23. April 2019 in Jabalpur als eines Mordes Beschuldigten bezeichnet. Das Oberste Gericht von Gujarat hat das Verfahren ausgesetzt.

Gandhis folgenreichstes jüngeres Verleumdungsverfahren betraf seine Äußerungen über den Nachnamen Modi während des Wahlkampfs 2019. Ein Gericht in Surat verurteilte ihn am 23. März 2023 zu zwei Jahren Haft. Am folgenden Tag verlor er sein Mandat in der Lok Sabha.

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Der Oberste Gerichtshof setzte die Verurteilung später aus und stellte fest, das Prozessgericht habe seine Entscheidung, die Höchststrafe von zwei Jahren zu verhängen, nicht ausreichend begründet. Gandhis Parlamentsmandat wurde am 7. August 2023 wiederhergestellt.

Weitere Verfahren betreffen Äußerungen über V. D. Savarkar, die Rashtriya Swayamsevak Sangh, das Kampfflugzeuggeschäft Rafale und den Nachnamen Modi. Verfahren in Pune, Thane, Haridwar, Ranchi, Patna und Bhiwandi befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Einige Verfahren in Mumbai wurden vertagt, während ein Antrag vor dem Obersten Gericht von Bombay anhängig ist.

Gandhi hat die gegen ihn geführten Verfahren öffentlich als Teil einer politischen Auseinandersetzung dargestellt. Bei einem Protest Anfang Oktober sagte er, es seien 45 First Information Reports gegen ihn aufgenommen worden; die Zahl solle auf 100 steigen. Eine FIR ist eine polizeiliche Erstmeldung, mit der Ermittlungen eingeleitet werden. Bei den hier beschriebenen Verleumdungsverfahren handelt es sich um Beschwerden, die direkt bei Gerichten eingereicht wurden.

Die wichtigsten Punkte

  • Richter Shubham Verma sprach Rahul Gandhi am 26. Oktober 2026 in Sultanpur frei.
  • In dem Verfahren ging es um Äußerungen über Amit Shah während des Wahlkampfs in Karnataka 2018.
  • Das Gericht befand, der Beschwerdeführer sei nicht selbst betroffen gewesen und Gandhis Äußerungen stellten keine Verleumdung dar.
  • Der BJP-Politiker Vijay Mishra reichte am 4. August 2018 Beschwerde ein.
  • Congress-Anhänger feierten nach dem Urteil vor dem Gericht.
  • Gandhi blieb nach einem Zusammenstoß von Fahrzeugen seines Konvois wohlauf. Die Polizei von Uttar Pradesh setzte am 26. Oktober 2026 auf Anweisung von Polizeipräsident Rajeev Krishna ein SIT ein, um den Vorfall zu untersuchen.
  • Weitere Verleumdungsverfahren gegen Gandhi laufen vor anderen Gerichten weiter.
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