Eine Familie erhält sterbliche Überreste, aber keine Erklärung zum Tod
Die sterblichen Überreste von Allah Dad Badi Zai, einem ehemaligen Polizeikommandeur in der südafghanischen Provinz Helmand, wurden Monate nach seiner mutmaßlichen Festnahme durch den Taliban-Geheimdienst seiner Familie übergeben. Angehörige sagen, ein Freund, der gemeinsam mit ihm festgenommen worden sei, sei ebenfalls getötet worden; auch seine sterblichen Überreste seien zurückgegeben worden. Badi Zai hinterlässt nach Angaben seiner Angehörigen drei Ehefrauen und 14 Kinder.
Inhalt
- Eine Familie erhält sterbliche Überreste, aber keine Erklärung zum Tod
- Was ist über die Festnahme bekannt?
- Angehörige berichten von einem zweiten Opfer und einem erfolglosen Appell
- Der zeitliche Ablauf bleibt umstritten
- Ein ehemaliger Kommandeur, für den die Amnestie gelten sollte
- Was UNAMA nach der Machtübernahme dokumentierte
- Spätere Beobachtungen und Risiken für zurückkehrende Afghanen
- Bestreiten der Taliban und offene Fragen
- Wichtige Punkte
Die Berichte stimmen im Wesentlichen überein: Badi Zai wurde im ersten Polizeibezirk von Lashkar Gah, der Provinzhauptstadt, festgenommen, an einen unbekannten Ort gebracht und später tot seiner Familie übergeben. Sie unterscheiden sich darin, ob er fünf oder sechs Monate zuvor verschwand und ob die Übergabe am Sonntag oder Montag stattfand.
Auch darüber, wie er starb, gibt es einen entscheidenden Unterschied. Ein Bericht besagt, die Umstände seien unklar, und schildert einen früheren Vorwurf schwerer Folter im Gefängnis. Angehörige sagen in einem separaten Bericht, Badi Zai und sein Freund seien nach ihrer Festnahme erschossen worden, und werfen den Taliban vor, sie getötet zu haben. Dieser Vorwurf wurde nicht unabhängig bestätigt.
Der Fall betrifft eine Gruppe, deren Mitglieder die Taliban durch die allgemeine Amnestie schützen wollten, die sie nach ihrer Rückkehr an die Macht im August 2021 verkündeten. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentierte anschließend Hunderte Verstöße gegen ehemalige Amtsträger und Sicherheitskräfte, darunter Fälle, in denen Menschen in Gewahrsam starben oder ihre Leichen Angehörigen übergeben wurden.
Was ist über die Festnahme bekannt?
Badi Zai wurde Berichten zufolge vom Geheimdienst der Taliban im Polizeibezirk 1 von Lashkar Gah festgenommen. Angehörige bezeichnen den Ort genauer als Tortang und sagen, ein Freund sei gemeinsam mit ihm festgenommen worden. Beide seien mutmaßlich an einen Ort gebracht worden, den ihre Familien nicht ausfindig machen konnten.
Ein früherer Bericht über die Festnahme besagte, Geheimdienstmitarbeiter hätten Badi Zai vor seinem Haus abgeführt. Von dem Bericht zitierte Zeugen behaupteten, er sei geschlagen und in ein Fahrzeug gezwungen worden. Ein Grund für die Festnahme wurde nicht genannt.
Der Geheimdienst soll bestritten haben, ihn festzuhalten. Angehörige sagten, sie hätten keine Auskunft über seinen Aufenthaltsort erhalten und hätten daher nicht feststellen können, wo er festgehalten wurde oder was mit ihm geschehen war.
Drei Monate vor der mutmaßlichen Rückgabe seiner Leiche behauptete eine Quelle, Badi Zai werde in einem Taliban-Gefängnis schwer gefoltert. In diesem Bericht wurden weder der Standort des Gefängnisses noch die mutmaßlich Verantwortlichen genannt oder ein medizinischer Befund angeführt.
Eine mutmaßliche Festnahme, auf die ein Bestreiten des Gewahrsams folgt, ist zentral für den Vorwurf des Verschwindenlassens. Der Begriff bezeichnet einen Freiheitsentzug durch Behörden oder durch Personen, die mit deren Unterstützung handeln, gefolgt von der Verschleierung des Schicksals oder Aufenthaltsorts der betroffenen Person. Ob diese rechtliche Einordnung in diesem Fall zutrifft, müsste durch eine Untersuchung der Festnahme und des anschließenden Gewahrsams geklärt werden.
Angehörige berichten von einem zweiten Opfer und einem erfolglosen Appell
Die Angehörigen Badi Zais sagen, ihre Suche habe sie über Helmand hinausgeführt. Sie hätten sich an das Büro des Taliban-Anführers Hibatullah Akhundzada in Kandahar gewandt, um etwas über sein Schicksal zu erfahren, doch der Schritt habe nichts bewirkt.
Ihren Angaben zufolge waren die sterblichen Überreste Badi Zais und seines Freundes nach ihrer Tötung in sandigen Gegenden rund um Lashkar Gah zurückgelassen worden. Anschließend seien die Familien am Montag zum Provinzpolizeikommando gerufen worden, um die Überreste entgegenzunehmen.
Damit kommt in diesem Fall, der ansonsten vor allem als Tod eines ehemaligen Kommandeurs geschildert wird, ein mutmaßliches zweites Opfer hinzu. Der Freund wird nicht namentlich genannt. Es gibt keine Angaben zu seinem Beruf, dem Grund seiner Festnahme oder dazu, ob er den früheren Sicherheitskräften angehört hatte.
Angehörige beschrieben das, was sie entgegennahmen, als sterbliche Überreste. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie belegt weder, wann die Männer starben, noch wie lange ihre Leichen im Freien lagen oder wie sie identifiziert wurden. Von einer gerichtsmedizinischen Untersuchung, einer Todesbescheinigung oder einer offiziellen Erklärung zum Zustand der Überreste ist nicht die Rede.
Der zeitliche Ablauf bleibt umstritten
Die Berichte liefern keinen einheitlichen zeitlichen Ablauf. In den meisten heißt es, Badi Zai sei etwa sechs Monate vor der Rückgabe seiner sterblichen Überreste festgenommen worden; ein anderer Bericht nennt fünf Monate. Einer besagt, das Provinzpolizeikommando habe seine Leiche am Sonntag übergeben und die Beerdigung habe am Montag im Distrikt Marjah stattgefunden. Andere datieren die Übergabe auf Montag; ein Bericht nennt den 12. Oktober.
Ein separater Bericht verweist auf einen früheren Festnahmebericht vom 6. Asad 1404 im afghanischen Kalender, einem Datum im Juli 2025. Ein anderer nennt einen UNAMA-Berichtszeitraum, der im Juni 2026 endete. Diese Angaben lassen kein verlässliches Übergabedatum in einem bestimmten Jahr erkennen; die relativen Zeitangaben sollten nicht als exakte Daten behandelt werden.
Der Ablauf lässt sich darstellen, ohne diese Widersprüche aufzulösen:
- Fünf oder sechs Monate vor der mutmaßlichen Übergabe: Badi Zai wurde Berichten zufolge im Polizeibezirk 1 von Lashkar Gah festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht.
- Während seines Verschwindens: Angehörige bemühten sich um Informationen, unter anderem über Akhundzadas Büro in Kandahar.
- Drei Monate vor der Übergabe, laut einem Bericht: Eine Quelle erhob den Vorwurf schwerer Folter im Gefängnis.
- Sonntag oder Montag, je nach Bericht: Das Provinzpolizeikommando gab Berichten zufolge seine Leiche oder seine sterblichen Überreste zurück.
- Montag, laut einem Bericht: Seine Beerdigung fand im Distrikt Marjah statt.
Diese Abweichungen ändern nichts am gemeinsamen Vorwurf einer Festnahme mit anschließender Rückgabe sterblicher Überreste. Sie schränken jedoch ein, was sich verantwortungsvoll über die Dauer des Gewahrsams und den Todestag sagen lässt.
Ein ehemaliger Kommandeur, für den die Amnestie gelten sollte
Badi Zai wird als ehemaliger lokaler Polizeikommandeur und Einwohner von Marjah beschrieben. Seine Angehörigen schildern seinen Werdegang ausführlicher: Er habe in der Helmand-Polizeiabteilung zur Terrorismusbekämpfung gearbeitet und später eine Einheit des ehemaligen nationalen Geheimdienstes kommandiert.
Diese Beschreibungen beziehen sich möglicherweise auf verschiedene Stationen seiner Laufbahn und widersprechen einander nicht. Sie ordnen ihn den ehemaligen Sicherheitskräften zu, deren Behandlung immer wieder im Mittelpunkt der Menschenrechtsbeobachtung durch UNAMA stand.
Die Taliban haben wiederholt erklärt, an der allgemeinen Amnestie festzuhalten, die Akhundzada nach der Machtübernahme verkündet hatte. Das Versprechen sollte ehemalige Regierungsvertreter und Sicherheitskräfte vor Vergeltung wegen ihres früheren Dienstes schützen.
Eine Amnestie erklärt für sich genommen keine individuelle Festnahme und belegt nicht, dass jeder spätere Todesfall eine Vergeltungstötung ist. Im Fall Badi Zais lassen jedoch das mutmaßliche Bestreiten des Gewahrsams, das Fehlen eines genannten Festnahmegrundes und die spätere Rückgabe der sterblichen Überreste die zentralen Ereignisse ungeklärt.
Was UNAMA nach der Machtübernahme dokumentierte
In ihrem Bericht vom August 2023 dokumentierte UNAMA mindestens 800 Menschenrechtsverletzungen gegen ehemalige afghanische Regierungsvertreter und Angehörige der früheren Sicherheitskräfte zwischen dem 15. August 2021 und dem 30. Juni 2023.
Die dokumentierten Fälle umfassten mindestens 218 außergerichtliche Tötungen, mehr als 424 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie über 144 Fälle von Folter und Misshandlung. Zu den weiteren erfassten Verstößen gehörten Fälle des Verschwindenlassens und Drohungen. Zu den Betroffenen zählten ehemalige Soldaten, Polizisten, Geheimdienstmitarbeiter und Angehörige der afghanischen Lokalpolizei.
Eine außergerichtliche Tötung ist eine rechtswidrige Tötung außerhalb eines rechtmäßigen Gerichtsverfahrens. Eine willkürliche Inhaftierung ist ein Freiheitsentzug ohne gültige Rechtsgrundlage oder notwendige Schutzvorkehrungen. Diese Kategorien bezeichnen unterschiedliche Arten von Verstößen. Die Zahlen sollten nicht als Anzahl verschiedener Opfer gelesen werden, da eine Person mehreren Übergriffen ausgesetzt sein kann.
UNAMA beschrieb Fälle, in denen Taliban-Sicherheitskräfte Menschen festnahmen, bevor sie getötet wurden. Einige starben in Gewahrsam; andere wurden an unbekannte Orte gebracht, bevor ihre Leichen gefunden oder ihren Familien übergeben wurden. Zu den von UNAMA dokumentierten Foltermethoden gehörten Schläge mit Rohren und Kabeln, Drohungen und verbale Beschimpfungen.
Die Ähnlichkeit mit den Vorwürfen im Fall Badi Zai ist relevant, beweist aber nicht, was ihm widerfahren ist. Die früheren Erkenntnisse belegen ein dokumentiertes Muster, das untersucht werden muss, aber sie erlauben keinen gerichtsmedizinischen Schluss zu diesem konkreten Todesfall.
Spätere Beobachtungen und Risiken für zurückkehrende Afghanen
Auch bei der Beobachtung des Zeitraums von Oktober bis Dezember 2023 erfasste UNAMA außergerichtliche Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen ehemaliger Amtsträger und Sicherheitskräfte. Zudem stellte die Mission Risiken für einige aus Pakistan zurückkehrende Afghanen fest, darunter Berichte über Menschen, die nach ihrer Rückkehr getötet wurden.
Ein späterer Bericht über die UNAMA-Beobachtung von Oktober bis Dezember 2025 nennt mindestens 14 außergerichtliche Tötungen, 28 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie sieben Fälle von Folter oder Misshandlung ehemaliger Sicherheits- und Verteidigungskräfte. Zu den mutmaßlich Betroffenen gehörten Menschen, die kurz zuvor aus Iran und Pakistan zurückgekehrt waren.
Zwei Beispiele betrafen Männer, die am 9. Dezember bei getrennten Vorfällen im Distrikt Jabal al Saraj in Parwan von unbekannten Angreifern erschossen wurden. Einer war ein ehemaliger Beamter des Innenministeriums, der andere ein Cousin eines früheren stellvertretenden Polizeikommandeurs. Beide waren kurz zuvor aus Iran zurückgekehrt.
Ein weiterer Bericht schreibt der UNAMA-Beobachtung zwischen dem 1. April und Ende Juni 2026 acht Tötungen, 29 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie fünf Fälle von Folter oder Misshandlung zu. Diese Zahlen beziehen sich auf einen anderen Zeitraum als die Zahlen für 2025. Sie sollten weder zusammengezählt noch ohne Prüfung der zugrunde liegenden Berichte und ihres Erfassungszeitraums zur Behauptung eines Trends herangezogen werden.
Auch die Unterscheidung zwischen bekannten Behörden und unbekannten Angreifern ist wichtig. In einigen Fällen sollen Todesfälle auf eine Festnahme durch die Taliban gefolgt sein; in anderen Fällen wurden die Täter nicht ermittelt. Beide Arten von Fällen müssen untersucht werden, doch eine identische Verantwortlichkeit kann nicht vorausgesetzt werden.
Bestreiten der Taliban und offene Fragen
Taliban-Sprecher Zabihullah Mujahid widersprach den UNAMA zugeschriebenen Zahlen für das letzte Quartal 2025 und bestritt, dass Taliban-Kräfte die betreffenden Menschen gezielt angegriffen hätten. Er verwies auf persönliche Racheakte und sagte, in vielen Fällen seien Verdächtige ermittelt und festgenommen worden.
Mujahid sagte, niemand habe das Recht, willkürlich Rache zu nehmen. Einige Festnahmen könnten auch mit einer Beteiligung an anderen Aktivitäten zu tun haben. Diese allgemeinen Stellungnahmen bezogen sich auf die Erkenntnisse von UNAMA und erklärten weder Badi Zais mutmaßliche Festnahme noch seinen Tod.
UNAMA stellte in ihrem Bericht vom August 2023 fest, dass Ermittlungen und Bemühungen, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, äußerst begrenzt geblieben seien. Die Mission forderte die Taliban-Behörden auf, die Amnestie einzuhalten und glaubwürdige, transparente Untersuchungen mutmaßlicher Übergriffe gegen ehemalige Amtsträger und Sicherheitskräfte durchzuführen.
Für Badi Zais Familie beantwortet die Rückgabe der sterblichen Überreste nur einen Teil der Fragen zu seinem Verschwinden. Sie klärt weder, wer die Festnahme angeordnet hat, noch, wo er und sein Freund festgehalten wurden, wann sie starben oder ob die Vorwürfe der Folter und Erschießung durch physische Beweise gestützt werden.
Von einer angekündigten Untersuchung, einer Feststellung der Verantwortlichkeit, einer Strafverfolgung oder einem Termin für eine weitere offizielle Stellungnahme ist nicht die Rede. Offen bleibt vor allem, ob die Behörden Gewahrsamsunterlagen vorlegen und nachvollziehbar darlegen werden, wie die beiden Männer ums Leben kamen.
Wichtige Punkte
- Die sterblichen Überreste von Allah Dad Badi Zai wurden Berichten zufolge Monate nach seiner Festnahme durch den Taliban-Geheimdienst in Lashkar Gah zurückgegeben.
- Die Berichte unterscheiden sich darin, ob fünf oder sechs Monate vergangen waren und ob die Übergabe am Sonntag oder Montag erfolgte.
- Angehörige werfen den Taliban vor, Badi Zai und einen Freund nach ihrer Festnahme erschossen zu haben; ein anderer Bericht lässt die Todesursache offen.
- Der Geheimdienst soll bestritten haben, Badi Zai festzuhalten. Angehörige sagen, ein Appell an Akhundzadas Büro sei erfolglos geblieben.
- UNAMA dokumentierte trotz der Amnestie zwischen August 2021 und Juni 2023 mindestens 800 Verstöße gegen ehemalige Amtsträger und Sicherheitskräfte.
- Eine bestätigte Todesursache oder eine angekündigte Untersuchung dieses Falls liegt nicht vor.






