Eine 27-minütige Aufnahme rückt in den Mittelpunkt eines eskalierenden Streits
Ruben Onsu hat wegen der Aufnahme und Verbreitung eines privaten Videoanrufs weitere Anzeigen erstattet. Damit weitet sich der Streit mit seiner Ex-Frau Sarwendah aus, in dem es bereits um das Sorgerecht, eine Scheidungsvereinbarung und den Vorwurf eines unbefugten Zugriffs auf das E-Mail-Konto ihres Sohnes Betrand Peto geht. Die jüngsten Anzeigen wurden am frühen Morgen des 13. Oktober 2026 bei der Polizei von Metro Jaya in Jakarta eingereicht, wie Rubens Anwalt Minola Sebayang mitteilte.
Inhalt
- Eine 27-minütige Aufnahme rückt in den Mittelpunkt eines eskalierenden Streits
- Was Ruben am 11. Oktober anzeigte
- Weitere Anzeigen nennen zwei andere Beteiligte
- Ruben hat die strittigen Passagen nicht öffentlich benannt
- Sarwendah räumt Schnitte ein, bestreitet aber eine Erfindung
- Wer stellte die Aufnahme bereit und erteilte die Zustimmung?
- Forensische Untersuchung noch nicht abgeschlossen
- Die Anzeige zum E-Mail-Konto betrifft separate private Inhalte
- Die Entfernung auf Instagram klärt die Echtheit nicht
- Die Sorgerechtsverhandlung und der zeitliche Ablauf
- Das Wichtigste
Im Zentrum des Streits steht die Frage, was mit einer Aufnahme geschah, die Sarwendah zufolge ursprünglich 27 Minuten dauerte. Ruben behauptet, Teile des verbreiteten Videos gäben den tatsächlichen Verlauf nicht korrekt wieder. Sarwendah räumt ein, nur wenige Minuten veröffentlicht zu haben, bestreitet aber, die gezeigten Ereignisse erfunden zu haben. Ihr Anwaltsteam erklärt außerdem, das Gesicht des anderen Beteiligten sei auf dessen Wunsch unkenntlich gemacht worden.
Die Polizei hat den Eingang von Rubens früherer Anzeige bestätigt. Sie war am 11. Oktober wegen mutmaßlicher Verleumdung über elektronische Medien erstattet worden. Die Ermittler leiteten sie zur weiteren Prüfung an die Cybercrime-Abteilung weiter. Bei einer separaten, ebenfalls an diesem Tag eingereichten Anzeige geht es um den mutmaßlichen Zugriff auf Betrands E-Mail-Konto und die Verbreitung seiner privaten Fotos und Videos.
Abgeschlossene forensische Untersuchungsergebnisse oder eine Entscheidung über eine strafrechtliche Verantwortung wurden bislang nicht bekannt gegeben. Der Digitalforensiker Abimanyu Wachjoewidajat, den Sarwendahs Seite mit der Untersuchung der Aufnahme beauftragt hat, sagt, seine erste Sichtprüfung habe keine deutlichen Hinweise auf den Einsatz künstlicher Intelligenz ergeben. Er betont zugleich, dass weiterhin das Originalmaterial untersucht und der Ton geprüft werden müsse.
Der Streit umfasst somit mehrere voneinander getrennte Fragen: Gibt die Aufnahme das Gespräch korrekt wieder? Wurde sie mit ausreichender Zustimmung aufgenommen und verbreitet? Und wurden davon unabhängige private Inhalte von Betrand rechtswidrig beschafft? Belege, die eine dieser Fragen klären, würden die anderen nicht automatisch beantworten.
Was Ruben am 11. Oktober anzeigte
Minola zufolge erstattete Ruben am 11. Oktober 2026 zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwei Anzeigen. Die erste, die er in den frühen Morgenstunden in Begleitung von Betrand einreichte, betraf den mutmaßlich unbefugten Zugriff auf Betrands privates E-Mail-Konto. Die zweite Anzeige, die um 15 Uhr Westindonesischer Zeit einging, bezog sich auf die Verbreitung eines Videoanrufs von Ruben mit einem Mann.
Die Anzeige zum E-Mail-Konto wird unter dem Aktenzeichen STTLPB/7627 geführt, die Anzeige wegen Verleumdung unter STTLP/B/7634/Polda Metro Jaya. Diese Aktenzeichen bezeichnen die eingegangenen Anzeigen und sind keine Feststellung, dass eine Straftat begangen wurde.
Der Sprecher der Polizei von Metro Jaya, Budi Hermanto, bestätigte, dass Rubens Anzeige den Vorwurf der Verleumdung über elektronische Medien betrifft. Er sagte, ein USB-Stick und Screenshots eines Instagram-Beitrags seien eingereicht worden. Auch Onkoseno Grandiarso von der Pressestelle der Polizei bestätigte den Eingang und erklärte, die Ermittler würden die Anzeige weiter prüfen.
In ihren ersten Stellungnahmen nannte die Polizei weder die angezeigte Person noch den konkreten Beitrag, der untersucht wird. Einige Berichte beschreiben die Anzeige als gegen Sarwendah gerichtet. Das geht jedoch über die Angaben der Polizei hinaus. Onkoseno sagte, die angezeigte Person werde noch ermittelt.
Weitere Anzeigen nennen zwei andere Beteiligte
Der Streit weitete sich am frühen Morgen des 13. Oktober aus, als Ruben eine weitere Anzeige wegen mutmaßlicher Aufzeichnung und Verbreitung ohne Zustimmung erstattete. Minola nannte die beiden angezeigten Personen mit den Initialen AA oder AO sowie F, auch bekannt als Y. Die Anzeige sei unter der Registrierungsnummer 7671 bei der integrierten Anlaufstelle der Polizei von Metro Jaya angenommen worden.
Der Bericht über die jüngsten Anzeigen erwähnt außerdem eine weitere Anzeige wegen mutmaßlicher Verleumdung durch das Video. Für diese Anzeige wird keine separate Registrierungsnummer genannt. Daher lassen sich die genaue Zahl und Struktur der neuen Fälle allein anhand der vorliegenden Angaben nicht feststellen.
Minola zufolge berufen sich die Anzeigen auf die Artikel 258 und 259 des Strafgesetzbuches und sehen eine mögliche Höchststrafe von zehn Jahren Haft vor. Das ist die Darstellung des Anwalts zu den einschlägigen Vorschriften und möglichen Strafen, nicht eine bekannt gegebene Entscheidung der Polizei über eine Anklage oder ein Gerichtsurteil.
Er sagte außerdem, Ruben habe eine Versöhnung ausgeschlossen und halte eine Wiedergutmachung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs für unwahrscheinlich. Dabei geht es um ein Verfahren, das durch die Beteiligung der Betroffenen eine Lösung anstrebt, statt ausschließlich auf Bestrafung hinzuarbeiten. Die Position des Anwalts belegt weder, ob ein solches Verfahren rechtlich möglich wäre, noch wie die Ermittler vorgehen werden.
Ruben hat die strittigen Passagen nicht öffentlich benannt
Rubens Position geht über den Hinweis hinaus, dass eine kürzere Fassung veröffentlicht wurde. Minola sagt, sein Mandant vermute, dass Teile des Videos nicht mit dem tatsächlichen Gespräch übereinstimmten. Am 12. Oktober erklärte der Anwalt in Kuningan im Süden Jakartas, Ruben werde die Abweichungen bei seiner formellen Aussage gegenüber den Ermittlern benennen.
Minola Sebayang, Rubens Anwalt, beschrieb den Verdacht mit folgenden Worten:
Nach Ansicht unseres Mandanten besteht der begründete Verdacht, dass geschnitten wurde
Die Aussage besagt, dass es nach Ansicht seines Mandanten Gründe für den Verdacht auf eine Bearbeitung gibt. Minola nannte öffentlich weder die strittigen Zeitmarken noch Wörter oder Sequenzen. Diese Einzelheiten würden im Rahmen des BAP-Verfahrens vorgelegt, also bei der formellen schriftlichen Protokollierung einer Vernehmung durch die Ermittler.
Damit besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Vorwurf, die Bedeutung sei verändert worden, und einem Beleg dafür. Rubens Team behauptet außerdem, das Gespräch sei ohne seine Zustimmung aufgenommen und anschließend rechtswidrig verwendet worden. Diese Vorwürfe betreffen sowohl die Zustimmung und Veröffentlichung als auch die Authentizität der Aufnahme.
Sarwendah räumt Schnitte ein, bestreitet aber eine Erfindung
Sarwendah sagt, die Originalaufnahme habe 27 Minuten gedauert. Sie habe nur einige Minuten veröffentlicht, um ihre Darstellung von Ereignissen im Zusammenhang mit Überwachungsaufnahmen zu untermauern, die Ruben gepostet hatte. In einer Instagram-Story vom 12. Oktober räumte sie ein, die Aufnahme gekürzt zu haben, bestritt jedoch, die darin gezeigten Ereignisse verändert zu haben.
Sarwendah erläuterte als Reaktion auf den Bearbeitungsvorwurf den Unterschied zwischen einer Kürzung der Dauer und einer erfundenen Darstellung:
Gekürzt wurde die Dauer, die Ereignisse wurden nicht verfälscht,
Ihre Aussage besagt, dass die Dauer gekürzt worden sei, nicht aber die Ereignisse erfunden worden seien. Sie forderte jeden, der das Video für gefälscht, mit KI erzeugt oder zur Verleumdung manipuliert halte, auf, Anzeige zu erstatten, damit eine digitale forensische Untersuchung seine Echtheit prüfen könne.
Ihr Anwalt Pablo Benoa beschrieb den Vorgang am 12. Oktober etwas anders. Er sagte, die Bearbeitung habe sich darauf beschränkt, das Gesicht des als Y bezeichneten Mannes auf dessen Wunsch unkenntlich zu machen. Sarwendah räumt in ihrer eigenen Darstellung eine Kürzung ein, während Pablo lediglich die Unkenntlichmachung des Gesichts erwähnt. Die beiden Aussagen unterscheiden sich somit darin, wie umfassend sie die vor der Veröffentlichung vorgenommenen Änderungen beschreiben.
Keine der beiden Aussagen belegt, ob die Auswahl der Ausschnitte die Bedeutung des gesamten Gesprächs bewahrt hat. Eine Aufnahme kann echte Bilder und Sprache enthalten und dennoch den Kontext auslassen. Umgekehrt beweist die Kürzung eines Videos für sich genommen nicht, dass sein Inhalt erfunden wurde. Die strittigen Passagen und die vollständige Aufnahme wären entscheidend, um diesen Unterschied zu untersuchen.
Wer stellte die Aufnahme bereit und erteilte die Zustimmung?
Pablo zufolge erhielt Sarwendah die Aufnahme direkt von Y, Rubens Gesprächspartner, der das Gespräch mit seinem eigenen Mobiltelefon aufgezeichnet hatte. Der Anwalt sagt, Y habe schriftlich bestätigt, dass die elektronischen Daten ihm gehörten, und Sarwendah die Veröffentlichung gestattet.
Pablo argumentiert, dass diese Zustimmung eine Verletzung von Artikel 32 des indonesischen Gesetzes über elektronische Informationen und Transaktionen, kurz ITE-Gesetz, ausschließe. Seine Argumentation beruht darauf, dass Y rechtmäßiger Inhaber der Aufnahme gewesen sei und ihrer Weitergabe zugestimmt habe. Das ist eine Rechtsauffassung des Vertreters von Sarwendah, keine Entscheidung über die Anzeige.
Die gegensätzlichen Darstellungen betreffen unterschiedliche Arten der Zustimmung. Sarwendahs Seite verweist auf die Erlaubnis der Person, die die Aufnahme bereitgestellt hat. Rubens Seite behauptet, er habe weder der Aufnahme noch ihrer Verbreitung zugestimmt. Festzustellen, wer eine Datei aufgenommen und wer eine Veröffentlichung erlaubt hat, würde für sich genommen nicht alle Fragen zu den Rechten des anderen Beteiligten klären.
Auch die Angaben dazu, wie Sarwendah zuerst von dem Video erfuhr, sind nicht einheitlich. Berichten zufolge sagte sie, Artos habe ihr die Aufnahme im Zusammenhang mit mutmaßlichen Begegnungen mit Artos' Partner gezeigt. Pablo sagt, sie habe sie direkt von Y erhalten. Die Angaben könnten sich auf unterschiedliche Stationen der Weitergabe beziehen, doch eine vollständige Beweismittelkette wurde bislang nicht öffentlich dargelegt.
Ein Instagram-Konto mit dem Namen @fachrufyn_ veröffentlichte am Nachmittag des 12. Oktober eine Version ohne unkenntlich gemachtes Gesicht und bezeichnete sie als Original. Der Kontoinhaber wurde als der Mann beschrieben, der mutmaßlich mit Ruben gesprochen hatte. Diese Behauptung ist keine unabhängige Authentifizierung. Außerdem ist unklar, ob der Beitrag das gesamte 27-minütige Gespräch enthielt.
Forensische Untersuchung noch nicht abgeschlossen
Abimanyu Wachjoewidajat sagt, er habe längeres Originalvideomaterial erhalten und sei gebeten worden, als Sachverständiger aufzutreten. Sarwendahs Seite hat ihn mit der Untersuchung der Aufnahme beauftragt. Seiner Aussage nach wird sich seine rechtliche Bewertung auf das Originalmaterial stützen und nicht nur auf die online veröffentlichte Version.
Bei seiner ersten Sichtprüfung fand er keine deutlichen Hinweise darauf, dass die Unterhaltung mit KI erzeugt worden sei. Diese vorläufige Beobachtung unterscheidet er jedoch ausdrücklich von einer abgeschlossenen digitalen Untersuchung. Zudem müsse der Ton weiter geprüft und mit den Bildern abgeglichen werden.
Abimanyu, ein Fachmann für Telematik und digitale Forensik, erläuterte die Grenzen seiner Untersuchung:
Ich habe mir das Material bereits angesehen, allerdings nur visuell. Ich brauche noch Zeit, um es digital zu untersuchen,
Er erklärte, Unterschiede zwischen Mundbewegungen und Ton könnten durch Unterbrechungen oder die Aufnahmequalität entstehen. Unkenntlichmachung, Größenänderung und Zuschneiden könnten darauf hindeuten, dass ein Video bearbeitet wurde, belegten aber nicht automatisch, dass es mit KI erzeugt worden sei. Dieser Unterschied ist wichtig, weil echtes Filmmaterial bearbeitet werden kann, ohne synthetische Bilder oder Stimmen einzufügen.
Abimanyu zufolge wird sich seine Untersuchung an ISO 27037:2012 orientieren, einem internationalen Standard für den Umgang mit potenziellen digitalen Beweismitteln. Außerdem beschreibt er die Ansätze 4R mit den Begriffen Rentang, Reka, Rangkai und Runut sowie 4T mit Teliti, Telisik, Telusur und Terukur. Die Nennung eines Standards oder einer Methode ersetzt weder die Veröffentlichung der Ergebnisse noch eine Erklärung, wie bestimmte Schlussfolgerungen zustande kamen.
Eine Berichtsüberschrift nennt eine Frist von zwei Tagen für die Ergebnisse. Aus der ausführlichen Darstellung geht jedoch weder hervor, wann diese Frist beginnt, noch steht ein bestätigter Veröffentlichungstermin fest. Ein abgeschlossener Bericht wird nicht erwähnt. Seine frühen Beobachtungen bei der Sichtprüfung sollten daher nicht als endgültiges forensisches Ergebnis der Polizei dargestellt werden.
Die Anzeige zum E-Mail-Konto betrifft separate private Inhalte
Bei der früheren Anzeige vom 11. Oktober geht es um Betrand Peto, der als 21 Jahre alt bezeichnet wird, und um den Vorwurf, jemand habe sich ohne Erlaubnis Zugang zu seinem E-Mail- oder persönlichen Datenkonto verschafft, Fotos und Videos entwendet und sie an Social-Media-Konten zur Veröffentlichung weitergegeben. Die Videos sollen private Aufnahmen davon enthalten haben, wie er Zeit mit Freunden verbrachte.
Minola zufolge überprüfte Betrand sein Konto, nachdem private Inhalte verbreitet worden waren, und stellte eine Verbindung zu einem anderen E-Mail-Konto fest. In der Anzeige werden dieses Konto und zwei Telefonnummern genannt, die Betrand Sarwendah zugeordnet haben soll. Diese Vermutung belegt nicht, wer die Konten kontrollierte oder einen bestimmten Anmeldevorgang ausführte.
Der Anwalt unterscheidet zwei mutmaßliche Handlungen: die unbefugte Beschaffung von Daten und deren anschließende Verbreitung. Daran könnten unterschiedliche Personen beteiligt sein und unterschiedliche Belege erforderlich werden. Dass eine Datei online auftauchte, würde für sich genommen nicht belegen, wer auf das E-Mail-Konto zugriff oder wie die Datei beschafft wurde.
Minola sagt, die Polizei sei dafür zuständig, die relevanten Beteiligten zu ermitteln, vorzuladen und zu vernehmen. Zu den berichteten Entwicklungen gehören keine technischen Untersuchungsergebnisse zum Kontozugriff, keine Identifizierung eines verantwortlichen Nutzers und keine Schlussfolgerung, die einen bestimmten Anmeldevorgang mit den verbreiteten Dateien in Verbindung bringt.
Die Entfernung auf Instagram klärt die Echtheit nicht
Am 13. Oktober um 11 Uhr war Sarwendahs umstrittener Videobeitrag nicht mehr zu sehen. In früheren Berichten hieß es, er sei gelöscht worden. Sarwendah sagte später, sie habe ihn nicht selbst entfernt. Instagram habe ihn nach weiteren Nutzerbeschwerden gelöscht, obwohl ein Einspruch zunächst dazu geführt habe, dass er online blieb.
Sie sagte außerdem, die Live-Übertragungsfunktion ihres Kontos sei für ein Jahr gesperrt worden und sie habe eine Warnung vor einer möglichen Kontosperrung erhalten. Das sind ihre Angaben zu den Maßnahmen von Instagram. Der genaue Grund für die Entfernung des Beitrags, die Zahl der eingegangenen Meldungen und die Ergebnisse der Prüfung sind nicht bekannt.
Es ist wichtig, zwischen dem Verschwinden eines Beitrags und einer bestätigten Erklärung dafür zu unterscheiden. Die Entfernung belegt nicht, dass die Aufnahme falsch war. Ebenso wenig würde ein erfolgloser Einspruch gegen die Entfernung belegen, dass die Veröffentlichung rechtmäßig war. Bei der Moderation von Inhalten und bei strafrechtlichen Ermittlungen geht es um unterschiedliche Fragen.
Die Polizei sagt, Ruben habe seiner Anzeige Screenshots und einen USB-Stick beigefügt. Damit wurde Material zur Prüfung gesichert. Aus den öffentlich beschriebenen Beweismitteln geht jedoch nicht hervor, welche Versionen der Aufnahme sich auf dem Stick befinden oder ob die Ermittler die 27-minütige Originaldatei erhalten haben.
Die Sorgerechtsverhandlung und der zeitliche Ablauf
Die strafrechtlichen Anzeigen werden parallel zu einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Südjakarta bearbeitet. Berichten zufolge verschärfte sich der weitergehende Streit Mitte 2026 wegen der Umsetzung der Scheidungsvereinbarung des ehemaligen Paares, bekannt als Akta 39. Ausgangspunkt waren Vereinbarungen zur Betreuung ihrer beiden Kinder; daraus entwickelten sich Auseinandersetzungen um finanzielle Unterstützung, Sorgerecht und persönliche Vorwürfe.
Sarwendah hat zudem eine Klage wegen Vertragsverletzung gegen Ruben eingereicht. Ihr Anwalt Chris Sam Siwu sagt, sein Team konzentriere sich auf das Sorgerechtsverfahren, während andere Rechtsvertreter die strafrechtlichen Angelegenheiten betreuten. Ihm zufolge war sich Sarwendah der möglichen Folgen des umstrittenen Beitrags bewusst und nicht überrascht, dass Anzeigen folgten.
Die nächste Sorgerechtsverhandlung war für den 14. Oktober 2026 angesetzt und sollte persönlich statt über das elektronische Gerichtssystem stattfinden. Die Berichte unterscheiden sich leicht in Bezug auf den Umfang: Einer spricht von ersten Urkundenbeweisen beider Seiten, ein anderer konkret von Urkundenbeweisen des Klägers Ruben. Chris sagt, Entwicklungen im Videostreit könnten als zusätzliche Beweismittel im Sorgerechtsverfahren dienen. Eine Entscheidung über ihre Zulassung wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
Der berichtete zeitliche Ablauf:
- 10. Oktober: Sarwendah veröffentlicht Ausschnitte aus Rubens Videoanruf.
- 11. Oktober, in den frühen Morgenstunden: Ruben und Betrand zeigen den mutmaßlich unbefugten Zugriff auf das E-Mail-Konto an.
- 11. Oktober, 15 Uhr: Ruben erstattet Anzeige wegen mutmaßlicher Verleumdung durch das Video.
- 12. Oktober: Die Polizei bestätigt den Eingang; die Anwälte äußern sich zu Bearbeitung und Zustimmung; ein Konto veröffentlicht Aufnahmen ohne unkenntlich gemachtes Gesicht.
- 13. Oktober, in den frühen Morgenstunden: Ruben erstattet weitere Anzeigen gegen zwei andere Beteiligte.
- 13. Oktober: Sarwendah macht Instagram für das Verschwinden des Beitrags verantwortlich; Abimanyu erläutert seine vorläufige Einschätzung.
- 14. Oktober: Im Sorgerechtsverfahren sollen Urkundenbeweise vorgelegt werden.
Ein Bericht datiert Chris' Äußerungen auf den 13. August 2026, während andere Berichte die Stellungnahme auf den 13. Oktober datieren und mit der Verhandlung am 14. Oktober in Verbindung bringen. Das August-Datum steht im Widerspruch zum zeitlichen Ablauf der übrigen Ereignisse. Der nächste bestätigte Schritt im berichteten Gerichtszeitplan ist die Verhandlung im Oktober. Termine für polizeiliche Vernehmungen und einen abschließenden forensischen Bericht wurden nicht bestätigt.
Das Wichtigste
- Ruben erstattete am 11. Oktober zwei Anzeigen und am 13. Oktober weitere Anzeigen wegen mutmaßlich unbefugter Aufnahme und Verbreitung sowie Verleumdung.
- Sarwendah sagt, sie habe eine 27-minütige Aufnahme gekürzt, die gezeigten Ereignisse aber nicht erfunden.
- Ihr Anwalt sagt, der Gesprächspartner habe schriftlich der Veröffentlichung zugestimmt und um Unkenntlichmachung seines Gesichts gebeten.
- Die Polizei bestätigte den Eingang der früheren Anzeige wegen Verleumdung und leitete sie zur Prüfung an die Cybercrime-Abteilung weiter.
- Abimanyus erste Sichtprüfung ergab keine deutlichen KI-Hinweise; die digitale und akustische Untersuchung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
- Bei der separaten Anzeige zum E-Mail-Konto geht es um den mutmaßlichen Zugriff auf und die Verbreitung von Betrands privaten Inhalten.
- Sarwendah zufolge wurde das Video von Instagram entfernt; die genauen Gründe der Plattform sind nicht bekannt.
- Die Sorgerechtsverhandlung war für den 14. Oktober 2026 angesetzt. Abschließende forensische Ergebnisse oder eine strafrechtliche Entscheidung wurden nicht bekannt gegeben.






