Ein Streit über 5,2 Milliarden US-Dollar entzweit die Kashagan-Partner
ExxonMobil hat laut Berichten eine vorgeschlagene Einigung über die Umweltstrafe von 2,356 Billionen Tenge gegen den Betreiber des Ölfelds Kashagan blockiert; TotalEnergies schloss sich dem Widerstand an. Der berichtete Stillstand folgt auf die Wiederaufnahme der Zwangsvollstreckung am 29. September 2026. Damit sieht sich das Konsortium einer Strafe von rund 5,2 Milliarden US-Dollar gegenüber, während separate internationale Schiedsverfahren weiterlaufen.
Inhalt
- Ein Streit über 5,2 Milliarden US-Dollar entzweit die Kashagan-Partner
- Wer lehnte die Einigung ab, und wer könnte zahlen?
- Die Schwefelmengen hinter der Strafe
- Wie eine aufgehobene Strafe erneut vollstreckt wurde
- Die Vollstreckung könnte über den Betreiber hinausgehen
- Internationale Anordnungen und nationale Vollstreckung prallen aufeinander
- Das umstrittene Ausbauprojekt über 80 Milliarden US-Dollar
- Der viel größere Streit um die Öleinnahmen
- Was weiterhin ungeklärt ist
- Das Wichtigste
Dem Bericht vom 9. Oktober zufolge, der sich auf mit den Verhandlungen vertraute, nicht namentlich genannte Personen stützt, überzeugte ExxonMobil TotalEnergies, das zuvor neutral gewesen war, den jüngsten Vorschlag abzulehnen. Ihr gemeinsamer Widerstand reichte aus, um ein weiteres Vorgehen der Partner zu verhindern. Weder die Bedingungen der Einigung noch die Gründe der Unternehmen für ihre Ablehnung wurden offengelegt.
Bei dem Streit geht es um die Schwefellagerung in der Aufbereitungsanlage Bolashak in der kasachischen Region Atyrau. Er fällt außerdem mit Gesprächen über künftige Investitionen in Kashagan zusammen, darunter ein Berichten zufolge geplantes westliches Entwicklungsprojekt im Umfang von 80 Milliarden US-Dollar, das Kasachstans staatlicher Ölkonzern KazMunayGas bestritten hat. Das Vorhaben ist kein genehmigtes Projekt.
Für die Einordnung der Tragweite sind zwei Unterscheidungen entscheidend. Die Schwefelstrafe ist von den wesentlich höheren Forderungen Kasachstans wegen der vertraglichen und finanziellen Regelungen des Projekts zu trennen. Auch das berichtete westliche Entwicklungsprojekt ist unabhängig von veröffentlichten Plänen zum Ausbau des bestehenden Kashagan-Betriebs. Weder eine Investitionsvereinbarung noch eine umfassende rechtliche Einigung wurde angekündigt.
Wer lehnte die Einigung ab, und wer könnte zahlen?
ExxonMobil, TotalEnergies, Shell und Eni halten jeweils 16,81 Prozent an Kashagan. KazMunayGas besitzt 16,88 Prozent, CNPC hält 8,33 Prozent und die japanische Inpex 7,56 Prozent. Die North Caspian Operating Company (NCOC) betreibt das Feld für das Konsortium.
ExxonMobil und TotalEnergies halten zusammen 33,62 Prozent. Der Bericht, wonach sie die Einigung verhindern konnten, verweist daher auf die Bedeutung der Zustimmung der Partner und nicht auf eine einfache Mehrheit der Anteile. Die genauen Entscheidungsregeln für diesen Vorschlag wurden nicht offengelegt.
KazMunayGas hat Berichten zufolge beschlossen, seinen Anteil an der Strafe zu zahlen. Ob tatsächlich eine Zahlung geleistet wurde, ist nicht geklärt. Eine Zahlungsentscheidung des Staatskonzerns würde für sich genommen weder belegen, dass die anderen Partner die Strafe akzeptiert haben, noch dass NCOC ihre rechtlichen Anfechtungen eingestellt hat.
ExxonMobil, TotalEnergies, KazMunayGas, Shell und Inpex lehnten eine Stellungnahme zu den berichteten Verhandlungen ab. Eni, CNPC und NCOC reagierten nicht auf Anfragen. Ohne einen veröffentlichten Vorschlag oder Erklärungen zu den Positionen der Partner lässt sich aus dem berichteten Dissens nicht auf einen umfassenderen Konflikt über alle Aspekte der Entwicklung Kashagans schließen.
Die Schwefelmengen hinter der Strafe
Der Strafe ging eine Umweltinspektion im Jahr 2022 voraus, bei der rund zehn mutmaßliche Verstöße an den Landanlagen Kashagans festgestellt wurden. Die Inspektoren erklärten, in Bolashak hätten sich mehr als 1,7 Millionen Tonnen Schwefel angesammelt, obwohl die zulässige Lagerkapazität bei 730.000 Tonnen liege. NCOC bestreitet die mutmaßlichen Verstöße und hält daran fest, dass das Schwefelmanagement den kasachischen Gesetzen und den Projektgenehmigungen entsprach.
Das Öl und Gas aus Kashagan enthalten hohe Mengen an Schwefelwasserstoff, einem giftigen Gas, das Förderung und Verarbeitung erschwert. Bei seiner Abtrennung entsteht Schwefel, der bewirtschaftet, gelagert oder verkauft werden muss. Der Rechtsstreit betrifft die eingelagerte Menge und die dafür geltenden Vorschriften, nicht einfach die jährliche Schwefelproduktion des Projekts.
Laut den Nachhaltigkeitsangaben von NCOC für 2024 lag die in Blocklagern gelagerte Schwefelmenge Ende 2022 bei 1,775 Millionen Tonnen und Ende 2024 bei 613.000 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang um 1,162 Millionen Tonnen beziehungsweise rund 65 Prozent. Der spätere Wert lag 117.000 Tonnen unter der genannten Genehmigungsgrenze.
Dieselben Angaben weisen für 2024 eine jährliche Schwefelproduktion von 1,42 Millionen Tonnen aus. Produktion ist eine Menge, die im Laufe eines Jahres anfällt; ein Lagerbestand bezeichnet die zu einem bestimmten Zeitpunkt verbliebene Menge. Beides gleichzusetzen würde den Streit falsch darstellen. Der Abbau des Lagerbestands entscheidet zudem nicht darüber, ob die frühere Lagerung gegen die Genehmigung verstieß.
Die Lagerung gab schon vor der Inspektion Anlass zur Sorge. Eine Präsentation von Eni aus dem Frühjahr 2017 warnte, dass die genehmigte Kapazität ohne Schwefelabtransport bis Ende 2018 um 1,4 Millionen Tonnen überschritten werden könnte. Eine Richtlinie aus dem Jahr 2021 bezeichnete den Export des angesammelten Schwefels als dringend erforderlich. Diese Warnungen zeigen, dass die Kapazitätsfrage seit Langem bestand, klären aber nicht NCOCs rechtliche Einwände.
Wie eine aufgehobene Strafe erneut vollstreckt wurde
Die Strafe hat mehrere Gerichtsverfahren überstanden, darunter eine Aufhebung im Jahr 2025. Eine Analyse des Caspian Policy Center dokumentiert eine Entscheidung des Berufungsgerichts in Astana vom 4. August 2025 zugunsten von NCOC. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Juli, mit der der Fall an ein neu besetztes Berufungsgericht zurückverwiesen worden war.
Spätere Berichte beschreiben, dass der ursprüngliche Strafbescheid wegen Verfahrensmängeln aufgehoben und anschließend neu erlassen wurde. Das Regionalgericht Atyrau bestätigte die Strafe am 19. Juni 2026. Die frühere Aufhebung ist daher nicht als endgültige Klärung des aktuellen Vollstreckungsstreits zu verstehen.
Die wichtigsten Schritte zeigen, wie der Fall von einer Inspektion zur aktiven Vollstreckung gelangte:
- 2022: Inspektoren beanstandeten die Schwefellagerung in der Aufbereitungsanlage Bolashak.
- Januar 2025: Ein internationales Schiedsgericht erließ eine vorläufige Anordnung zur Vollstreckung der Strafe.
- 4. August 2025: Ein Berufungsgericht in Astana entschied zugunsten von NCOC; die Behörden erließen die Strafe anschließend erneut.
- 27. Februar 2026: Das ICSID registrierte das Investitionsschutzverfahren der ausländischen Anteilseigner.
- 19. Juni 2026: Das Regionalgericht Atyrau bestätigte die Strafe.
- Juli 2026: NCOC versäumte die Zahlungsfrist, woraufhin die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde.
- 12. August 2026: Das ICSID-Schiedsgericht wurde konstituiert.
- 7. September 2026: Die Vollstreckung wurde während NCOCs Anfechtung der Maßnahmen eines Vollstreckungsbeamten ausgesetzt.
- 29. September 2026: Nach der Zurückweisung der Anfechtung wurde die Vollstreckung wieder aufgenommen.
Die Angaben zum Dollarwert der Strafe unterscheiden sich je nach Wechselkurs und Rundung. Die Analyse des Caspian Policy Center bezifferte die rund 2,3 Billionen Tenge zum Wechselkurs von 2022 auf etwa 5,1 Milliarden US-Dollar und zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf 4,2 Milliarden US-Dollar. Spätere Berichte bewerteten den genaueren Betrag von 2,356 Billionen Tenge mit rund 5,2 Milliarden US-Dollar. Diese Umrechnungen bedeuten nicht zwangsläufig, dass sich die zugrunde liegende Strafe geändert hat.
Die Vollstreckung könnte über den Betreiber hinausgehen
Nachdem die Zahlungsfrist im Juli verstrichen war, beschlagnahmten die Behörden Vermögenswerte und Fahrzeuge von NCOC. Dem Geschäftsführer wurde für den Fall der Nichtbefolgung des Gerichtsurteils eine mögliche verwaltungs- und strafrechtliche Haftung in Aussicht gestellt. Dabei handelt es sich um Vollstreckungsmaßnahmen, nicht um die Feststellung, dass der Geschäftsführer eine Straftat begangen hat.
Kasachstans Justizministerium erklärte außerdem, es prüfe eine direkte Vollstreckung gegen die internationalen Partner, möglicherweise durch die Verwertung ihrer Vermögenswerte und Gelder. Einige Kashagan-Anteilseigner sind auch an anderen großen kasachischen Ölprojekten beteiligt, darunter Tengiz und Karatschaganak. Damit könnten sich die Auswirkungen möglicher Vollstreckungsmaßnahmen über NCOC hinaus erstrecken.
Das Ministerium erklärte, Gerichtsvollzieher könnten die Aussetzung der NCOC-Lizenz beantragen; außerdem hätten sie bei den zuständigen Stellen Informationen zu Genehmigungen angefordert. In den berichteten Entwicklungen ist keine ausgesetzte Lizenz bestätigt. Ebenso wenig ist die Prüfung einer Vollstreckung gegen Anteilseigner mit einer abgeschlossenen Beschlagnahmung ihrer Vermögenswerte gleichzusetzen.
Die Aussetzung im September war verfahrensbedingt. Das spezialisierte interregionale Verwaltungsgericht der Region Atyrau forderte Unterlagen zum Vollstreckungsverfahren an, während es NCOCs Anfechtung prüfte, und unterbrach die Vollstreckung vorübergehend. Die Zurückweisung der Anfechtung durch das Gericht wurde am 28. September gemeldet; am folgenden Tag wurde die Vollstreckung wieder aufgenommen.
Internationale Anordnungen und nationale Vollstreckung prallen aufeinander
Die sechs ausländischen Anteilseigner betreiben ein Investitionsschutzverfahren beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, bekannt als ICSID. Das Verfahren wurde am 27. Februar 2026 registriert; das Schiedsgericht wurde am 12. August eingesetzt. Der Fall ist noch anhängig. In Investitionsschutzverfahren wird geprüft, ob ein Staat ausländische Investoren entgegen den in internationalen Verträgen vereinbarten Schutzbestimmungen behandelt hat.
Daneben läuft ein separates Handelsschiedsverfahren nach den Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL). NCOC zufolge erließ dieses Schiedsgericht vorläufige Maßnahmen, die Kasachstan daran hindern, die Strafe zu vollstrecken, solange das Verfahren läuft. Vorläufige Maßnahmen sind befristete Anordnungen zum Schutz der Positionen der Parteien vor einer endgültigen Entscheidung; sie klären den zugrunde liegenden Streit nicht.
Eine vorläufige Anordnung vom Januar 2025 soll Kasachstan angewiesen haben, die Vollstreckung der Schwefelstrafe von rund fünf Milliarden US-Dollar zu verhindern, und beide Seiten aufgefordert haben, den Streit nicht weiter zu verschärfen. Kasachstans Justizministerium weist NCOCs Auslegung der Wirkung dieser Anordnung zurück. Es argumentiert, ein Handelsschiedsgericht könne weder die Durchsetzung von Umweltrecht noch ein rechtskräftiges Urteil eines nationalen Gerichts verhindern.
NCOC legte seine Position am 23. Juli in einer Erklärung dar, die für das Unternehmen selbst und die internationalen Unternehmen abgegeben wurde, welche die Strafe anfechten:
halten die Schwefelstrafe für unbegründet und fechten sie mit allen verfügbaren Mitteln an
Der Streit dreht sich somit sowohl um die Haftung als auch um die Frage, ob die Vollstreckung vor Abschluss der internationalen Verfahren weitergehen darf. Ein endgültiger Schiedsspruch zur Schwefelfrage ist nicht bekannt; das anhängige ICSID-Verfahren ist nicht mit dem früheren Handelsschiedsverfahren gleichzusetzen.
Das umstrittene Ausbauprojekt über 80 Milliarden US-Dollar
Einem im August bekannt gewordenen Vorschlag zufolge sollten ExxonMobil und KazMunayGas ein paritätisch besetztes Gemeinschaftsunternehmen zur Erschließung des westlichen Teils von Kashagan gründen. Die geplante Investition wurde mit 80 Milliarden US-Dollar beziffert; die mögliche Fördermenge sollte bis zu 600.000 Barrel pro Tag betragen. Zu den berichteten Bedingungen gehörten eine Lösung der Schwefelstrafenfrage und der separaten Forderungen Kasachstans in Höhe von rund 150 Milliarden US-Dollar.
KazMunayGas-Chef Askhat Khassenov wies die Darstellung als unzutreffend zurück und erklärte, das Unternehmen habe die Pläne für dieses Vorhaben nicht bestätigt. Weder die Investitionssumme noch die vorgesehene Förderkapazität wurden unabhängig bestätigt. Diese Zahlen als zugesagte Ausgaben oder vereinbartes Förderziel darzustellen, würde den Projektstatus überzeichnen.
KazMunayGas hat andere Ausbaupläne für den bestehenden Betrieb veröffentlicht. Phase 2A und Phase 2B könnten die Gesamtförderung von Öl und Kondensat auf etwa 710.000 Barrel pro Tag erhöhen, vorbehaltlich technischer Arbeiten, ausreichender Gasaufbereitungskapazitäten und Investitionsentscheidungen. Wie eine mögliche Erschließung des westlichen Teils zu diesen Phasen passen würde, ist ungeklärt. Die beiden Kapazitätsangaben dürfen nicht zu einer bestätigten künftigen Gesamtfördermenge addiert werden.
Kashagan förderte KazMunayGas zufolge 2025 rund 18,2 Millionen Tonnen Öl. Die förderbaren Reserven werden auf neun bis 13 Milliarden Barrel geschätzt. Die Vorkommen sind beträchtlich, doch die Lage im flachen nördlichen Kaspischen Meer, der hohe Lagerstättendruck und der Schwefelwasserstoffgehalt stellen hohe technische Anforderungen an einen Ausbau. Eine Lösung des Rechtsstreits würde diese technischen Anforderungen nicht beseitigen.
Der viel größere Streit um die Öleinnahmen
Die Schwefelstrafe steht neben einem umfassenderen Handelsschiedsverfahren zu Kashagans Finanzen und vertraglichen Verpflichtungen. Berichte nennen unterschiedliche Beträge für die weitergehenden Forderungen Kasachstans: rund 150 Milliarden US-Dollar in Berichten über die Ausbaugespräche, 160 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit dem umfassenderen Schiedsverfahren und 166 Milliarden US-Dollar in einem anderen Bericht, der die Verfahren miteinander verknüpft. Die Beträge sind nicht miteinander in Einklang gebracht worden und dürfen nicht als einheitliche, feststehende Summe dargestellt werden.
Auch zum Beginn des Schiedsverfahrens gibt es unterschiedliche Angaben. Ein Bericht zufolge wurde es 2023 eingeleitet; die Analyse des Caspian Policy Center datiert die Klage auf 2024. Das Verfahren ist beim Ständigen Schiedsgerichtshof registriert und wird von einem Schiedsgericht in Genf verhandelt. Es dürfte mindestens bis 2028 dauern.
Im Mittelpunkt steht ein 1997 unterzeichneter und 2008 geänderter Produktionsaufteilungsvertrag. Solche Verträge ermöglichen es Investoren, die Entwicklung zu finanzieren und erstattungsfähige Kosten aus der Produktion zurückzuerhalten, bevor die verbleibenden Erlöse mit dem Gastland geteilt werden. Der Kashagan-Vertrag wurde nie veröffentlicht, was die öffentliche Prüfung seiner detaillierten finanziellen Bedingungen erschwert.
In einem berichteten vorläufigen Schiedsspruch wird die Behauptung Kasachstans wiedergegeben, NCOC erhalte nach vorrangigen Zahlungen 98 Prozent der Öleinnahmen. Das ist eine Aussage zu einer bestimmten Kategorie von Einnahmen und kein Beleg dafür, dass Kasachstan nur zwei Prozent aller mit Kashagan erwirtschafteten Erlöse erhält.
Energy Insight & Analytics schätzte, dass Kasachstan von 2016 bis 2023 über die Gewinnaufteilung 1,1 Milliarden US-Dollar und über sämtliche Zahlungen aus Kashagan, darunter Steuern, Lizenzgebühren und weitere Einnahmen, 5,4 Milliarden US-Dollar erhielt. Die Beratungsfirma schätzte die Öleinnahmen im selben Zeitraum auf 55 Milliarden US-Dollar und die Entwicklungs- und Betriebskosten auf 86 Milliarden US-Dollar. Diese Schätzungen helfen zu erklären, warum hohen Verkaufserlösen vergleichsweise geringe Gewinnausschüttungen gegenüberstehen können. Sie belegen jedoch nicht, dass sämtliche strittigen Kosten vertraglich zulässig waren.
Was weiterhin ungeklärt ist
Die jüngste gescheiterte Einigung ist nicht der erste Versuch eines Kompromisses. Die Analyse des Caspian Policy Center beschreibt einen Vorschlag aus dem Jahr 2024, der zusätzliche soziale Investitionen in Höhe von 110 Millionen US-Dollar und ergänzende Zahlungen im Zusammenhang mit der Flüssiggasversorgung vorsah. Diese sollten laut Produktionsaufteilungsvertrag erstattungsfähig sein. Eine offizielle Stellungnahme der Regierung dazu wurde nicht dokumentiert. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Bedingungen mit dem nicht offengelegten Vorschlag übereinstimmen, den ExxonMobil laut Bericht ablehnte.
Auch das Verhältnis zwischen den Beteiligten bleibt zwiespältig. Im Februar sagte Shell-Chef Wael Sawan, neue Investitionen würden ausgesetzt, bis Klarheit über die Rechtsstreitigkeiten um Kashagan und Karatschaganak bestehe. Shell unterzeichnete dennoch im März ein Explorationsabkommen für die kasachische Region Aktöbe. Das zeigt, dass die Rechtsstreitigkeiten nicht jede Form der Zusammenarbeit verhindert haben; die Investitionshemmnisse bei Kashagan werden dadurch jedoch nicht beseitigt.
Eine separate Zivilklage in der Schweiz, die Kasachstans Behörde für Produktionsaufteilungsverträge im März 2025 einreichte, betrifft mutmaßliche Machenschaften im Zusammenhang mit Kashagan und Karatschaganak. Weder Eni noch NCOC wurden als Beklagte genannt. Diese Vorwürfe sind von dem Streit über die Schwefelgenehmigung und von jeder festgestellten Pflichtverletzung getrennt zu betrachten.
Derzeit läuft die Vollstreckung, das Investitionsschutzverfahren der Anteilseigner ist anhängig und das Handelsschiedsverfahren ist nicht endgültig entschieden. Ein neuer Fristtermin für eine Einigung oder ein Verhandlungstermin wurde nicht genannt. Ob KazMunayGas gezahlt hat, ob die Behörden Vermögenswerte der Anteilseigner verfolgen und ob ein überarbeiteter Investitionsvorschlag vorgelegt wird, ist weiterhin offen. Die erwartete Dauer des Handelsschiedsverfahrens bis mindestens 2028 markiert einen längeren Zeithorizont, aber keine Frist für eine Einigung über die Strafe.
Das Wichtigste
- ExxonMobil hat laut Berichten den jüngsten Einigungsvorschlag blockiert; TotalEnergies schloss sich dem Widerstand an.
- Die umstrittene Strafe beläuft sich auf 2,356 Billionen Tenge, derzeit umgerechnet rund 5,2 Milliarden US-Dollar.
- Die Vollstreckung wurde am 29. September 2026 wieder aufgenommen, nachdem ein Gericht NCOCs Anfechtung der Vollstreckung zurückgewiesen hatte.
- NCOC verringerte den gemeldeten Schwefelbestand in Blocklagern zwischen Ende 2022 und Ende 2024 um rund 65 Prozent, ohne damit den früheren Streit über die Genehmigung zu klären.
- Die internationalen Verfahren laufen weiter; Kasachstan und NCOC sind uneins darüber, wie sich die vorläufigen Maßnahmen auf die Vollstreckung auswirken.
- KazMunayGas bestreitet das berichtete westliche Kashagan-Projekt im Umfang von 80 Milliarden US-Dollar; die separaten Ausbaupläne Phase 2A und Phase 2B stehen weiterhin unter Vorbehalt.
- Die Bedingungen der gescheiterten Einigung, eine etwaige Zahlung von KazMunayGas und die nächsten Schritte hin zu einer ausgehandelten Lösung wurden nicht offengelegt.






