Festnahmen in Kabul und Herat bestätigt
Die Taliban-Behörden haben zwischen Juli und September 2026 in Kabul und Herat mindestens 52 Frauen und ein Mädchen festgenommen oder in Gewahrsam genommen. Ihnen wurden Verstöße vorgeworfen, darunter das Tragen bunter Kopftücher oder von Make-up, sichtbares Haar oder ein Aufenthalt in der Öffentlichkeit ohne männlichen Vormund, teilte die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) am 8. Oktober mit.
Inhalt
- Festnahmen in Kabul und Herat bestätigt
- Was führte zu den Festnahmen?
- Auch kurze Ingewahrsamnahmen können langfristige Folgen haben
- Festnahmen im Juni führten zu einem tödlichen Protest
- Vorschriften und Grenzen der Polizeigewalt
- Menschenrechtliche Verpflichtungen und widersprüchliche Angaben zu Haftbefehlen
- Fast 6,5 Millionen Rückkehrer stehen vor großen Herausforderungen beim Neuanfang
- Arbeit, Unterkunft und Dokumente sind Mangelware
- Was bislang nicht geklärt ist
- Die wichtigsten Punkte
Nach Angaben der Mission wurden die Frauen nach mehreren Stunden freigelassen. Andere Frauen seien mit Festnahmen bedroht worden. UNAMA warnte, dass die bestätigte Zahl das Ausmaß der Durchsetzung möglicherweise unterschätze, da Schutzbedenken und soziale Stigmatisierung dazu führten, dass manche Vorfälle nicht gemeldet würden.
In ihrer Stellungnahme vom 8. Oktober zeigte sich UNAMA „zutiefst besorgt“ über Festnahmen, Ingewahrsamnahmen und Drohungen gegen Frauen und Mädchen in mehreren Teilen Afghanistans. Die Mission berichtete zudem von Beschimpfungen, Schlägen und Drohungen gegen Frauen, darunter Ladenbesitzerinnen.
Die Erkenntnisse folgen auf Festnahmen im Juni in Herat und einen Protest, bei dem Beamte Berichten zufolge das Feuer eröffneten. Zugleich nimmt Afghanistan seit 2023 fast 6,5 Millionen Menschen auf, die aus Iran und Pakistan zurückgekehrt sind. Viele von ihnen sind mit Arbeitslosigkeit, unzureichender Unterkunft und fehlenden Dokumenten konfrontiert.
Die Taliban reagierten zunächst nicht auf die jüngste Stellungnahme von UNAMA. Die Mission forderte die Behörden auf, die diskriminierende Durchsetzung der Vorschriften einzustellen und Afghanistans Verpflichtungen nach dem internationalen Menschenrecht zu achten.
Was führte zu den Festnahmen?
UNAMA nannte mehrere mutmaßliche Gründe für die Ingewahrsamnahmen: das Nichttragen eines Tschadors, sichtbares Haar, bunte Kopftücher oder Make-up sowie das Verlassen des Hauses ohne Mahram. Ein Tschador ist ein den Körper bedeckendes Kleidungsstück; ein Mahram ist ein männlicher Vormund oder Begleiter.
Die Liste zeigt, dass die Vorschriften nicht nur die Kleidung betreffen, sondern auch die Frage, ob Frauen sich selbstständig im öffentlichen Raum bewegen können. UNAMA legte nicht aufgeschlüsselt dar, wie viele Frauen jeweils wegen der einzelnen mutmaßlichen Verstöße festgehalten wurden oder wie sich die 53 bestätigten Fälle auf Kabul und Herat verteilten.
Die Mission bezeichnete die Vorfälle als Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen, unterschied in ihrer Zählung aber nicht zwischen beiden Kategorien. Ihre Stellungnahme enthält keine Angaben zu formellen Anklagen, Gerichtsverfahren oder den genauen Umständen der einzelnen Freilassungen. Die bestätigte Zahl dokumentiert daher Personen, gegen die die Vorschriften durchgesetzt wurden, und nicht eine veröffentlichte Gesamtzahl von Strafverfolgungen oder Verurteilungen.
Die Freilassung nach mehreren Stunden lässt nur begrenzte Rückschlüsse auf die Dauer des Gewahrsams zu. Die Bedenken hinsichtlich der Gründe für die Festnahmen und der Behandlung der Frauen, bevor sie gehen durften, bleiben davon unberührt.
Auch kurze Ingewahrsamnahmen können langfristige Folgen haben
UNAMA erklärte, die Praktiken verletzten das Recht von Frauen und Mädchen auf Bewegungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Selbstbestimmung. Diese Rechte betreffen die Möglichkeit, sich frei zu bewegen, persönliche Entscheidungen auszudrücken und ohne ungerechtfertigte Eingriffe über das eigene Leben zu bestimmen.
Die Mission warnte zudem, dass Festnahmen und Ingewahrsamnahmen Frauen und Mädchen schwerer sozialer Stigmatisierung und weiterem Ausschluss aussetzen. Das trägt dazu bei zu erklären, warum eine bestätigte Mindestzahl nicht unbedingt das tatsächliche Ausmaß der Durchsetzung wiedergibt: Frauen, die aus Angst vor Konsequenzen einen Vorfall nicht melden, werden möglicherweise nie in der dokumentierten Zahl erfasst.
Auch Festnahmeandrohungen sind unabhängig von tatsächlich erfolgten Ingewahrsamnahmen relevant. Eine Frau könnte aus Angst vor einer Kontrolle auf einen Ladenbesuch, den Weg zur Arbeit oder eine Reise verzichten, selbst wenn die Behörden sie nie in Gewahrsam nehmen. UNAMA dokumentierte Drohungen, veröffentlichte aber keine Gesamtzahl der davon betroffenen Frauen.
Dass auch Ladenbesitzerinnen zu den Betroffenen zählen, stellt einen Zusammenhang zwischen den gemeldeten Übergriffen und der Möglichkeit von Frauen her, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Mission bezifferte weder die Zahl der bedrohten oder geschlagenen Ladenbesitzerinnen noch die geschäftlichen Verluste. Ihre Stellungnahme nennt jedoch Frauen, die einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nachgehen, als Betroffene von Einschüchterung.
Festnahmen im Juni führten zu einem tödlichen Protest
Den jüngsten Erkenntnissen war eine frühere Konfrontation in Herat vorausgegangen. Unabhängige UN-Menschenrechtsexperten erklärten, am 6. und 7. Juni 2026 seien Dutzende Frauen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen eine Vorschrift zur Kleidung von Frauen festgenommen worden. Zu den gemeldeten Anforderungen gehörten das Tragen einer Burka oder eines Tschadors mit Gesichtsschleier sowie ein Parfümverbot.
Am 9. Juni versammelten sich Männer, Frauen und Kinder, um gegen die Einschränkungen und Festnahmen zu protestieren. In ihrer Stellungnahme zu Herat erklärten die Experten, Beamte hätten Berichten zufolge das Feuer eröffnet und Demonstrierende geschlagen.
Die Berichte unterscheiden sich bei den Opferzahlen. In einer früheren Darstellung sprach UNAMA von mindestens einem Jungen, der durch Schüsse im Viertel Jibreil in Herat getötet worden sei, sowie mehreren Verletzten. Die unabhängigen Experten berichteten von mindestens zwei Todesopfern, darunter einem Jungen, und mehr als 20 Verletzten. Die unterschiedlichen Mindestzahlen sind nicht gleichzusetzen; eine Abstimmung der Angaben wurde nicht bekannt gegeben.
Berichten über die Erkenntnisse von UNAMA aus dem Juni zufolge wurden in Herat mindestens 30 Frauen festgenommen, während Dutzende weitere mündlich verwarnt wurden. Diese Zahl bezieht sich auf einen anderen Zeitraum als die 52 Frauen und ein Mädchen, die zwischen Juli und September dokumentiert wurden. Ohne vergleichbare Angaben zu Meldung und Überprüfung lässt sich daraus kein Trend ableiten.
Die dokumentierten Ereignisse verliefen wie folgt:
- 6. und 7. Juni 2026: Berichten zufolge wurden in Herat Dutzende Frauen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Kleidungsvorschriften festgenommen.
- 9. Juni: Demonstrierende protestierten gegen die Einschränkungen und Festnahmen; Beamte setzten Berichten zufolge Schusswaffen ein und schlugen auf Menschen ein.
- Juli bis September: UNAMA bestätigte die Festnahme oder Ingewahrsamnahme von mindestens 52 Frauen und einem Mädchen in Kabul und Herat.
- 8. Oktober: UNAMA veröffentlichte ihre jüngsten Erkenntnisse und forderte ein Ende der diskriminierenden Durchsetzung der Vorschriften.
Vorschriften und Grenzen der Polizeigewalt
Das Ministerium für die Verbreitung der Tugend und die Verhütung des Lasters setzt die Kleidungsvorschriften und Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit der Taliban durch. Grundlage ist das Gesetz zur Verbreitung der Tugend und Verhütung des Lasters, das den Sittenwächtern weitreichende Befugnisse einräumt.
Seit ihrer Rückkehr an die Macht im Jahr 2021, als die von den USA geführten Streitkräfte abzogen, haben die Taliban weitreichende Einschränkungen für Bildung, Erwerbstätigkeit und Bewegungsfreiheit von Frauen verhängt. Mädchen und Frauen dürfen über die Grundschule hinaus keine Bildungseinrichtungen besuchen. Zu den Kleidungsvorschriften in der Öffentlichkeit gehören ein Kopftuch, ein langes, den Körper bedeckendes Kleidungsstück und ein Gesichtsschleier.
Die Taliban erklären, ihre Vorschriften entsprächen ihrer Auslegung des islamischen Rechts und der afghanischen Kultur. Die Einwände der UN richten sich sowohl gegen die Einschränkungen selbst als auch gegen den Einsatz von Zwang zur Durchsetzung dieser Regeln.
Zu den unabhängigen Experten, die sich mit der Gewalt im Juni befassten, gehörten Richard Bennett, Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, und Reem Alsalem, Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie erläuterten die rechtlichen Grenzen der Strafverfolgung:
Der Einsatz von Gewalt bei der Strafverfolgung ist nach internationalem Recht streng begrenzt“, erklärten die Experten. „Er ist nur zulässig, wenn er rechtmäßig und notwendig ist, in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedrohung der Beamten oder anderer Personen steht und die Grundsätze der Vorsicht, Nichtdiskriminierung und Rechenschaftspflicht beachtet.
Die Experten räumten Berichte ein, wonach einige Demonstrierende Steine geworfen hätten. Dies allein erfülle jedoch nicht die strengen Voraussetzungen für den Einsatz tödlicher Gewalt. Sie forderten eine unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchung, die klären könne, ob tödliche Gewalt zum Schutz von Menschenleben notwendig war und wer entlang der Befehlskette Verantwortung trug.
Menschenrechtliche Verpflichtungen und widersprüchliche Angaben zu Haftbefehlen
Die Experten erklärten im Juni, eine Ingewahrsamnahme wegen Verstößen gegen Kleidungsvorschriften könne willkürlich und rechtswidrig sein, da sie offenbar die Ausübung der Meinungsfreiheit durch Frauen und ihr Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung bestrafe. Eine willkürliche Ingewahrsamnahme liegt vor, wenn eine ausreichende rechtliche Grundlage fehlt oder Grundrechte verletzt werden, auch wenn sich die Behörden auf eine innerstaatliche Vorschrift berufen.
Sie verwiesen auf Afghanistans Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen gegen Folter und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Ihrer Auffassung nach müssen die Taliban als die Behörden, die die Kontrolle ausüben, die Verträge einhalten, denen Afghanistan beigetreten ist.
In getrennten Berichten wird über Maßnahmen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen hochrangige Taliban-Vertreter berichtet, die Angaben zum Zeitpunkt und zur Zahl der Haftbefehle unterscheiden sich jedoch. Ein Bericht besagt, in der Woche vor dem 8. Oktober seien vier Haftbefehle erlassen worden. Ein anderer spricht davon, dass in jener Woche zwei weitere Haftbefehle entsiegelt und damit zusätzlich zu bereits bestehenden Haftbefehlen gegen Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada und den Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, Abdulhakim Haqani, bekannt gemacht wurden.
Diese Darstellungen sollten nicht zu der Behauptung zusammengezogen werden, in jener Woche seien vier neue Haftbefehle erlassen worden. Beide bringen die Maßnahmen des Gerichtshofs mit mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung, die in der Entrechtung von Frauen und Mädchen bestanden hätten. Die beiden weiteren Beschuldigten werden in diesen Berichten nicht genannt.
Ein Haftbefehl ist keine Verurteilung. Die Taliban wiesen die Maßnahmen des Gerichtshofs als politisch motiviert und als Verletzung der Souveränität Afghanistans zurück. Diese Reaktion auf den IStGH ist getrennt davon zu betrachten, dass es zunächst keine Reaktion auf die Stellungnahme von UNAMA vom 8. Oktober gab.
Fast 6,5 Millionen Rückkehrer stehen vor großen Herausforderungen beim Neuanfang
Parallel zu den Erkenntnissen über Festnahmen veröffentlichte die Internationale Organisation für Migration (IOM) Erkenntnisse zu Afghanen, die aus Iran und Pakistan zurückkehren. Seit 2023 sind fast 6,5 Millionen Menschen zurückgekehrt, heißt es im UN-Briefing vom Oktober, in dem der Überblick der Organisation zur Widerstandsfähigkeit der Rückkehrer vorgestellt wurde.
Der Überblick untersucht undokumentierte Rückkehrerhaushalte sowie einzelne Rückkehrer, die sich nach ihrer Ankunft mindestens acht Monate in Afghanistan aufgehalten hatten. Die Erkenntnisse geben daher Aufschluss darüber, ob Menschen nach ihrer Rückkehr langfristig ein neues Leben aufbauen können, und nicht nur über ihren unmittelbaren Bedarf an der Grenze.
Mihyung Park, Leiterin der IOM-Mission in Afghanistan, beschrieb das Ausmaß der Herausforderung:
„Afghanistan nimmt Rückkehrer in einer Größenordnung und in einem Tempo auf, die über den Zeitpunkt ihrer Ankunft hinaus anhaltende Unterstützung erfordern“, sagte Mihyung Park.
In der untersuchten Gruppe kehrten 82 Prozent als Haushalte zurück, deren durchschnittliche Größe bei 6,1 Personen lag. Kinder unter 18 Jahren machten 58 Prozent aus. Diese Ergebnisse weisen auf einen erheblichen Bedarf an Unterkünften für Familien, Schulbildung und grundlegenden Dienstleistungen hin.
Die Statistiken zu den Rückkehrern sind unabhängig von der Zahl der von UNAMA dokumentierten Ingewahrsamnahmen. Sie belegen weder, wie viele Rückkehrer wegen Kleidungsvorschriften angehalten wurden, noch ob eine der festgehaltenen Frauen erst kürzlich aus Iran oder Pakistan zurückgekehrt war.
Arbeit, Unterkunft und Dokumente sind Mangelware
Von den untersuchten Rückkehrern ab 14 Jahren hatten 53 Prozent keinen Bildungsabschluss, die Hälfte verfügte über keine besondere Berufserfahrung und 69 Prozent waren in den 30 Tagen vor ihrem Gespräch nicht erwerbstätig gewesen. Die Beschäftigungszahl misst die jüngste Erwerbstätigkeit, nicht einen dauerhaften Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Sie zeigt jedoch, wie viele Menschen ohne jüngste Einkünfte ihr Leben neu aufbauen mussten.
Auch die Wohnverhältnisse waren schwierig. 77 Prozent der Untersuchten lebten in Übergangsunterkünften, während 51 Prozent nicht genügend Wohnraum hatten. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Messgrößen: Die Art der Unterkunft lässt für sich genommen keinen Rückschluss darauf zu, ob ein Haushalt ausreichend Platz hat.
Nur 21 Prozent der befragten Haushaltsmitglieder gaben an, dass jedes Mitglied ihres Haushalts über Dokumente verfüge. Unabhängig davon fehlten 43 Prozent die Dokumente, die für den Zugang zu relevanten Dienstleistungen erforderlich waren. Diese Prozentzahlen sind nicht als Gegensätze zu verstehen, denn vollständige Dokumente für den gesamten Haushalt und der Besitz von Papieren für eine bestimmte Dienstleistung sind unterschiedliche Kriterien.
Park erläuterte, was die IOM für einen dauerhaften Neuanfang als notwendig erachtet:
Die Ergebnisse zeigen, dass viele Rückkehrer bleiben und ihr Leben neu aufbauen wollen. Ob ihnen das gelingt, hängt jedoch davon ab, ob sie Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten, sicheren Unterkünften, Dokumenten und grundlegenden Dienstleistungen erhalten und ob zugleich die aufnehmenden Gemeinden unterstützt werden.
Die IOM forderte anhaltende Unterstützung für Rückkehrer und die Gemeinden, die sie aufnehmen. Dazu gehörten Arbeitsmöglichkeiten, Unterkünfte, Hilfe bei der Beschaffung von Dokumenten und grundlegende Dienstleistungen. Ihr Ansatz setzt an den Orten an, an denen sich die Menschen niederlassen, statt die Hilfe auf den Zeitpunkt ihrer Ankunft zu beschränken.
Was bislang nicht geklärt ist
Die beiden UN-Erkenntnisse machen einen praktischen Widerspruch deutlich: Rückkehrer müssen Zugang zu Arbeit und Dienstleistungen erhalten, während die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Präsenz von Frauen im öffentlichen Raum ihre Möglichkeiten begrenzen, genau diesen Bedarf zu decken. Die Daten messen nicht, welche direkten Folgen die Durchsetzung der Kleidungsvorschriften für Rückkehrerhaushalte hat. Der Zusammenhang lässt sich daher weder als finanzieller Verlust noch als Zahl nicht in Anspruch genommener Dienstleistungen ausdrücken.
UNAMA hat weder eine vollständige Zahl der Drohungen noch eine nach Städten aufgeschlüsselte Übersicht der jüngsten Ingewahrsamnahmen oder Fallberichte zu einzelnen Betroffenen veröffentlicht. Auch die Opferzahlen für die Ereignisse im Juni unterscheiden sich weiterhin. Ergebnisse der von den Menschenrechtsexperten geforderten unabhängigen Untersuchung werden nicht genannt.
Die Experten forderten die Freilassung der Inhaftierten, Schutz vor Misshandlung, medizinische Versorgung für Verletzte und ein Ende der Durchsuchungen von Wohnhäusern. In ihrer Stellungnahme vom Oktober fordert UNAMA ein Ende der diskriminierenden Durchsetzung der Vorschriften. Keine der beiden Stellungnahmen setzt eine Frist für die Umsetzung oder nennt einen Termin für eine Anhörung.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Freilassung und einer Änderung der Durchsetzungspraxis. UNAMA zufolge wurden die Frauen nach mehreren Stunden freigelassen; zugleich dokumentierte die Mission Drohungen und Übergriffe. Ihre Forderung geht daher über ein Ende einzelner Ingewahrsamnahmen hinaus: Sie verlangt ein Ende von Praktiken, mit denen Frauen und Mädchen wegen ihrer Kleidung und ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum bestraft werden.
Die wichtigsten Punkte
- UNAMA bestätigte, dass zwischen Juli und September 2026 in Kabul und Herat mindestens 52 Frauen und ein Mädchen festgenommen oder in Gewahrsam genommen wurden.
- Zu den mutmaßlichen Verstößen zählten sichtbares Haar, bunte Kopftücher, Make-up, das Nichttragen eines Tschadors und ein Aufenthalt ohne männlichen Vormund.
- Die Frauen wurden nach mehreren Stunden freigelassen. UNAMA warnte, Angst und Stigmatisierung könnten dazu führen, dass weitere Fälle nicht bekannt werden.
- Den Protesten im Juni in Herat waren frühere Festnahmen vorausgegangen. Die Berichte sprechen von mindestens einem beziehungsweise mindestens zwei Todesopfern.
- UN-Vertreter und unabhängige Experten forderten ein Ende der diskriminierenden Durchsetzung der Vorschriften und Rechenschaft für mutmaßliche Übergriffe.
- Die Berichte unterscheiden sich darin, ob vier Haftbefehle des IStGH neu erlassen oder zwei neben zwei bereits bestehenden entsiegelt wurden.
- Seit 2023 sind fast 6,5 Millionen Afghanen aus Iran und Pakistan zurückgekehrt. Die IOM dokumentierte erhebliche Lücken bei Arbeit, Unterkunft und den für Dienstleistungen erforderlichen Dokumenten.






