Einstimmiger Beschluss schafft neue Möglichkeit, hartnäckige Übergriffe zu ahnden
Das Parlament der Präfektur Mie hat am 16. Oktober einstimmig Japans erste Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung mit Strafbestimmungen verabschiedet. Sie tritt am 1. April 2027 in Kraft. Wer Beschäftigte auch nach einer Unterlassungsanordnung des Gouverneurs weiterhin schwerwiegend belästigt, kann belangt werden; es droht eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen.
Inhalt
- Einstimmiger Beschluss schafft neue Möglichkeit, hartnäckige Übergriffe zu ahnden
- Welches Verhalten fällt unter die Verordnung?
- Wie eine Beschwerde vor Gericht gelangen kann
- Beschäftigte schützen und Beschwerden weiterhin ermöglichen
- Wer ist in ganz Mie erfasst?
- Wie sich Mie von anderen Präfekturen unterscheidet
- Von den Beratungen 2024 zur Durchsetzung 2027
- Die wichtigsten Punkte
Die Verordnung gilt in Mie für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, darunter private Unternehmen, Einzelunternehmer, Kommunalverwaltungen und Schulen. Sie richtet sich gegen unangemessenes Verhalten von Kunden und Geschäftspartnern und bietet damit Schutz, der über die Ladentheken und Serviceschalter hinausgeht, die am häufigsten mit Kundenbeschwerden verbunden sind.
Im Mittelpunkt steht ein mehrstufiges Verfahren: Eine Organisation beantragt Maßnahmen, ein Expertengremium untersucht den Fall, der Gouverneur prüft eine Unterlassungsanordnung und ein Verstoß kann zu einer Strafanzeige führen. Eine strafrechtliche Sanktion darf erst verhängt werden, wenn ein Gericht die betreffende Person für schuldig befunden hat.
Gouverneur Katsuyuki Ichimi sagte, die Strafen würden eine starke abschreckende Wirkung haben, und äußerte die Hoffnung, dass die Kundenbelästigung in der Präfektur zurückgehen werde. Abgeordnete äußerten zudem Bedenken, wie die Behörden missbräuchliche Forderungen von berechtigten Beschwerden unterscheiden würden. Daher kommt es besonders auf die Einzelheiten der Durchsetzung an.
Welches Verhalten fällt unter die Verordnung?
Mie definiert Kundenbelästigung als schwerwiegend störendes Verhalten, das über das gesellschaftlich allgemein als angemessen Erachtete hinausgeht und das Arbeitsumfeld einer beschäftigten Person beeinträchtigt. Einfach gesagt geht es um Verhalten, das eine akzeptable Grenze überschreitet und jemandem die Ausübung seiner Arbeit erschwert.
Unabhängig davon erläutert die offizielle Präventionsseite der Präfektur Mie vom 8. Oktober 2026 die Definition nach dem geänderten nationalen Gesetz zur umfassenden Förderung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen. Erfasst wird Verhalten am Arbeitsplatz durch Kunden, Geschäftspartner, Nutzer von Einrichtungen oder andere Personen mit Bezug zum Geschäftsbetrieb eines Arbeitgebers, das angesichts der Art der Arbeit der beschäftigten Person und weiterer Umstände die gesellschaftlich akzeptablen Grenzen überschreitet und deren Arbeitsumfeld beeinträchtigt. Die Seite verweist auf einen endgültigen Entwurf der Präfekturverordnung; die vorliegenden Informationen geben deren Bestimmungen zu Definitionen, Verfahren oder Strafen jedoch nicht wieder.
Die Verordnung nennt eine besonders schwerwiegende Kategorie, die als spezifizierte Kundenbelästigung bezeichnet wird. Dazu zählen lang anhaltende oder wiederholte Forderungen nach Geld, Waren, Entschuldigungen, Treffen oder Reaktionen, die äußerst schwer zu erfüllen sind, wenn sie mit Verhalten wie Anschreien oder beharrlichem Wiederholen einhergehen.
Auch Beschäftigten über längere Zeit wiederholt nachzustellen, gehört zu den beschriebenen Verhaltensweisen. Zum breiteren Spektrum der erfassten Belästigungen zählen Anschreien, das erhebliches Leid verursacht, falsche Anschuldigungen, sexuell unangemessenes Verhalten und Stalking.
Für die Beurteilung sind Dauer, Wiederholung, Art der Forderung und das Verhalten der betreffenden Person ausschlaggebend. Die Forderung nach einer Entschuldigung fällt beispielsweise dann unter die schwerwiegende Kategorie, wenn sie ohne berechtigten Grund mit dem von der Verordnung erfassten anhaltenden oder missbräuchlichen Verhalten verfolgt wird.
Die Sonderkategorie zielt auf schwerwiegende Fälle ab, die sich mit bestehenden Gesetzen, darunter dem Strafgesetzbuch, nur schwer verfolgen lassen. Sie gibt der Präfektur ein Verfahren an die Hand, mit dem sie ein Verhaltensmuster untersuchen und dessen Beendigung anordnen kann, bevor sie wegen Missachtung der Anordnung Strafen verfolgt.
Wie eine Beschwerde vor Gericht gelangen kann
Ein Unternehmen oder eine andere erfasste Organisation muss zunächst bei der Präfektur einen Antrag stellen und darin geltend machen, dass eine Belästigung stattgefunden hat. Das Verfahren beginnt somit mit einem formellen Antrag der betroffenen Organisation, auf den eine Prüfung des Verhaltens folgt.
Ein Expertengremium, der Prüfungsausschuss für Maßnahmen zur Verhinderung von Kundenbelästigung, wird den Fall untersuchen. Es kann Beweismittel wie Videoaufnahmen oder Tonaufzeichnungen anfordern, um den Sachverhalt zu ermitteln und zu beurteilen, ob das Verhalten unter die Verordnung fällt.
Der Gouverneur wird die Feststellungen und Stellungnahmen des Gremiums berücksichtigen, wenn er über den Erlass einer Unterlassungsanordnung entscheidet. Diese Anordnung ist die formelle Aufforderung, das konkret bezeichnete Verhalten einzustellen.
Missachtet die betreffende Person die Anordnung, kann die Präfektur bei den Ermittlungsbehörden Strafanzeige erstatten. Der Fall kann dann das Strafverfahren durchlaufen; ein Gericht entscheidet über die Schuld und eine mögliche Strafe.
Als Strafen kommen eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen, Strafhaft oder eine geringe Geldstrafe infrage. Die Höchstsumme ist eine Obergrenze; Strafhaft und eine geringe Geldstrafe sind alternative strafrechtliche Sanktionen, die in der Verordnung aufgeführt sind. Der Gouverneur erlässt die Unterlassungsanordnung; eine strafrechtliche Sanktion verhängt das Gericht nach einer Verurteilung.
Beschäftigte schützen und Beschwerden weiterhin ermöglichen
Einige Abgeordnete fragten, wie bei der Durchsetzung unangemessenes Verhalten von einem berechtigten Anliegen eines Kunden abgegrenzt werden soll. Diese Frage betrifft den Kern der Maßnahme: Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden, während Kunden weiterhin echte Probleme mit Dienstleistungen, Produkten oder Entscheidungen ansprechen können müssen.
Mie plant, Leitlinien mit konkreten Beispielen für verbotenes Verhalten zu veröffentlichen. Diese Beispiele werden Beschäftigten helfen, zu entscheiden, wann sie Unterstützung suchen, Führungskräften bei der Erwägung eines formellen Antrags und Kunden dabei, die Grenzen ihres Verhaltens zu verstehen.
Die Definition der Verordnung gibt den Behörden mehrere Kriterien zur Prüfung an die Hand, darunter die Frage, ob ein Verhalten die gesellschaftlich akzeptierten Grenzen überschreitet und das Arbeitsumfeld beeinträchtigt. Bei der schwerwiegenderen Kategorie wird zusätzlich berücksichtigt, welche Forderungen gestellt werden, wie hartnäckig die Person vorgeht und auf welche Weise sie Beschäftigte anspricht.
Zwischen der Anschuldigung einer Organisation und einer Unterlassungsanordnung stehen die Prüfung durch das Expertengremium und die Entscheidung des Gouverneurs. Video- und Tonaufnahmen können dem Gremium dabei helfen, die verwendeten Worte, die Dauer einer Begegnung und die Frage zu prüfen, ob sich das Verhalten wiederholt fortsetzte.
Die konkreten Beispiele in den geplanten Leitlinien wurden in den zu der Maßnahme veröffentlichten Informationen noch nicht vorgelegt. Ihre Veröffentlichung wird verdeutlichen, wie die rechtliche Formulierung bei alltäglichen Begegnungen angewendet wird, bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Wer ist in ganz Mie erfasst?
Private Arbeitgeber, Selbstständige, Kommunalverwaltungen und Schulen fallen alle in den Geltungsbereich der Verordnung. Ihre Reichweite trägt dem Umstand Rechnung, dass unangemessene Forderungen überall dort auftreten können, wo Beschäftigte mit Menschen zu tun haben, die Waren oder Dienstleistungen wünschen oder eine Antwort von einer Institution erwarten.
Neben Kunden sind auch Geschäftspartner erfasst. Damit gilt die Maßnahme auch für Beziehungen zwischen Organisationen, in denen Beschäftigte möglicherweise hartnäckigen Forderungen von Personen ausgesetzt sind, die mit einer Geschäftsbeziehung verbunden sind, und nicht von Mitgliedern der Öffentlichkeit, die etwas kaufen.
Für Beschäftigte bedeutet die praktische Änderung, dass sie über ihre Organisation eine Untersuchung durch die Präfektur und in schwerwiegenden Fällen eine Anordnung zur Beendigung des Verhaltens erwirken können. Für Arbeitgeber und Institutionen ist ein formeller Antrag der Einstieg in dieses Verfahren.
Die Maßnahme kommt vor dem Hintergrund von Fällen in Japan, in denen Beschäftigte nach übermäßigem und unangemessenem Verhalten von Kunden ihre Stelle aufgegeben haben oder krank geworden sind. Mies Ansatz soll anhaltende Übergriffe durch eine durchsetzbare Anordnung unterbrechen. Werden solche Anordnungen missachtet, sind strafrechtliche Folgen möglich.
Wie sich Mie von anderen Präfekturen unterscheidet
Auch Hokkaido, Gunma, Tokio und Aichi haben Verordnungen gegen Kundenbelästigung verabschiedet, diese sehen jedoch keine Strafen vor. Mie ist landesweit die erste Präfektur, die Strafen in eine Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung aufnimmt.
Der Unterschied ist konkret: In Mie kann die Fortsetzung eines verbotenen Verhaltens nach einer Anordnung des Gouverneurs zu einer Strafanzeige und einer gerichtlich verhängten Strafe führen. Die Verordnung verbindet Präventionsmaßnahmen mit einem Durchsetzungsverfahren, an dem die Präfektur, ein Expertengremium, Ermittlungsbehörden und die Gerichte beteiligt sind.
Ichimis Erwartung einer abschreckenden Wirkung beruht auf dieser zusätzlichen Konsequenz. Wer zur Beendigung seines Verhaltens aufgefordert wird, muss bei einer Fortsetzung mit einer Strafe rechnen. Organisationen wiederum erhalten ein festgelegtes Verfahren, um ein Eingreifen der Präfektur zu beantragen.
Die einstimmige Abstimmung zeigt, dass alle abstimmenden Abgeordneten für die Verabschiedung waren. Die während der Beratungen geäußerten Bedenken stellen die Präfektur bis April dennoch vor eine praktische Aufgabe: Sie muss erklären, wo die Grenze zwischen nachdrücklichen, aber berechtigten Beschwerden und dem missbräuchlichen Verhalten verläuft, auf das sich die Verordnung bezieht.
Von den Beratungen 2024 zur Durchsetzung 2027
Mie begann 2024 in einem Studiengremium mit den Beratungen über die Verordnung, nachdem Arbeitsorganisationen und andere Gruppen entsprechende Forderungen erhoben hatten. Mit der Zustimmung des Parlaments geht die Präfektur nun von der Ausarbeitung des Vorschlags zur Vorbereitung seiner Anwendung über.
Auf der offiziellen Seite der Präfektur sind Unterlagen und Zusammenfassungen zu drei Sitzungen des Runden Tisches zur Untersuchung von Maßnahmen gegen Kundenbelästigung aufgeführt, die am 19. August und 5. November 2024 sowie am 7. Februar 2025 stattfanden. Dort ist auch eine von Mai bis Juli 2024 durchgeführte Umfrage dokumentiert, die ein Bild der örtlichen Lage vermitteln und als Grundlage für Präventionsmaßnahmen dienen sollte. Eine weitere Befragung von März bis April 2025 knüpfte an diese Umfrage und die Gespräche am Runden Tisch an. Sie stufte mögliche Schäden durch Belästigung ein, um wirksame Maßnahmen zu prüfen. Zudem richtete die Präfektur eine interne Arbeitsgruppe zur Förderung der Prävention von Kundenbelästigung ein, die die örtliche Lage beurteilen und Präventionsmaßnahmen prüfen soll. Diese Einträge beschreiben die politische Ausarbeitung, nicht die Verfahren zur Beweiserhebung oder die Bewertungskriterien des mit der Durchsetzung befassten Prüfungsgremiums.
Die wichtigsten Etappen:
- 2024: Mie begann nach Forderungen von Arbeitsorganisationen und anderen Gruppen mit den Beratungen in einem Studiengremium.
- 16. Oktober 2026: Das Präfekturparlament verabschiedete die Verordnung einstimmig. Sie sieht auch Strafen bei Verstößen gegen Unterlassungsanordnungen vor.
- Vor Inkrafttreten: Die Präfektur plant Leitlinien mit konkreten Beispielen für verbotenes Verhalten.
- 1. April 2027: Die Verordnung tritt in Kraft.
Die Vorbereitungszeit gibt Mie Gelegenheit, sowohl das erfasste Verhalten als auch die für einen Antrag auf Maßnahmen erforderlichen Schritte zu erläutern. Beschäftigte und Führungskräfte müssen das Antragsverfahren kennen; die Öffentlichkeit braucht klare Beispiele dafür, wie die Regeln anzuwenden sind.
Das zentrale Versprechen der Maßnahme ist einfach: Schwerwiegende, anhaltende Übergriffe können eine behördliche Unterlassungsanordnung auslösen, deren Missachtung strafrechtliche Folgen haben kann. Für die Umsetzung sind sorgfältige Untersuchungen und Entscheidungen erforderlich, die die Definitionen der Verordnung auf den Sachverhalt des jeweiligen Falls anwenden.
Die wichtigsten Punkte
- Mie verabschiedete am 16. Oktober einstimmig Japans erste Verordnung zur Verhinderung von Kundenbelästigung mit Strafbestimmungen.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2027 in Kraft und gilt für private Unternehmen, Einzelunternehmer, Kommunalverwaltungen und Schulen.
- Zu den schwerwiegenden Verhaltensweisen zählen lang anhaltende oder wiederholte unangemessene Forderungen, missbräuchliches Anschreien und hartnäckiges Nachstellen von Beschäftigten.
- Eine Organisation muss Maßnahmen beantragen, ein Expertengremium untersucht den Fall und der Gouverneur entscheidet über den Erlass einer Unterlassungsanordnung.
- Ein Verstoß gegen eine Anordnung kann zu einer Strafanzeige und nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen, Strafhaft oder einer geringen Geldstrafe führen.
- Mie plant Leitlinien mit konkreten Beispielen, um bei den Vorbereitungen die Abgrenzung zwischen Belästigung und berechtigten Beschwerden zu erläutern.






