Versprochenes Gehalt, ein fehlender Pass und kein Weg nach Hause
Drei Männer aus Muzaffarnagar im indischen Bundesstaat Uttar Pradesh berichten, sie seien für Stellen in Malaysia mit einem Monatslohn von 2.127,33 RM angeworben worden. Anschließend seien sie zwischen Unternehmen weitergereicht, nicht bezahlt und der Kontrolle über ihre Pässe beraubt worden. Ihre Schilderungen handeln von schwerer körperlicher Arbeit, Schichten von bis zu 17 Stunden und gefälschten Ausweisdokumenten, mit denen indische Arbeiter für Stellen unter einer anderen Staatsangehörigkeit eingesetzt worden seien.
Inhalt
- Versprochenes Gehalt, ein fehlender Pass und kein Weg nach Hause
- Arbeiter berichten von schweren Lasten und wiederholten Versetzungen
- Gefälschte Pässe und Aufnahmen, die als Zustimmung dargestellt wurden
- Eine Chronologie von Warnungen und mutmaßlicher Ausbeutung
- Wie Ausbeutung zu einem Aufenthalt ohne gültige Papiere führen kann
- Pässe, Schulden und Hürden bei der Suche nach Hilfe
- Was die offizielle Bewertung zu Menschenhandel festhält
- UN-Experten sehen ähnliche Praktiken zulasten von Arbeitskräften aus Bangladesch
- Neuer Plan, aber unmittelbare Abhilfe bleibt offen
- Die wichtigsten Punkte
Der 37-jährige Ramjaan berichtet, eine indische Vermittlerin namens Isha habe ihm am Abend seiner Ankunft in Malaysia, dem 23. Januar 2026, den Pass abgenommen. Nachdem er der mutmaßlichen Ausbeutung bei einem Logistikunternehmen im Bundesstaat Johor entkommen sei, habe er sich versteckt. Er spreche weder Englisch noch Malaiisch und fürchte, dass er bei einem Gang zu den Behörden ohne Papiere eher verhaftet als geschützt werden könnte.
Ramjaan schilderte, wie seine Unfähigkeit, seine Lage zu erklären, ihm Angst mache, Hilfe zu suchen:
Ich habe Angst: Was, wenn ich als illegaler Einwanderer verhaftet werde? Wie soll ich meine Lage auf Hindi erklären?
Der 29-jährige Danis und der 37-jährige Babbar berichten von ähnlichen Erfahrungen mit derselben Vermittlerin. Versprochen worden sei ihnen eine Stelle beim Verpacken von Nüssen, mit Arbeitserlaubnissen, Aufenthaltsgenehmigungen für Malaysia und einem Monatslohn von umgerechnet rund 50.000 indischen Rupien. Tatsächlich hätten sie nach eigenen Angaben in der Logistik, Landwirtschaft und anderen Branchen ohne Bezahlung gearbeitet.
Diese Vorwürfe sind durch kein in der Berichterstattung genanntes Gerichtsurteil bestätigt. Ein Unternehmen wies ein Fehlverhalten zurück. Dennoch schildern die Berichte mehrere Risiken, die auch von offiziellen Stellen unabhängig davon dokumentiert wurden: das Einbehalten von Pässen, irreführende Anwerbung, Versetzungen ohne Zustimmung, Schulden aus der Anwerbung und die Angst vor Maßnahmen der Einwanderungsbehörden.
Das zentrale Problem geht über die Frage hinaus, ob Arbeiter einen missbräuchlichen Arbeitsplatz verlassen können. Es geht darum, ob sie danach in Sicherheit gelangen, ausstehende Löhne erhalten und nach Hause zurückkehren können, ohne zunächst als Verstöße gegen das Einwanderungsrecht behandelt zu werden.
Arbeiter berichten von schweren Lasten und wiederholten Versetzungen
Danis zufolge trugen die Männer ohne Schutzausrüstung Kisten mit einem Gewicht von 30 bis 50 Kilogramm. Ihren Schilderungen zufolge litten sie unter chronischen Rückenschmerzen, bekamen nicht genug zu essen und wurden zwischen Arbeitgebern versetzt, nachdem sie Lohn verlangt oder nach ihren Pässen gefragt hatten.
Danis, der nach eigenen Angaben am 23. Januar 2026 in Kuala Lumpur ankam, schilderte die Arbeitsbedingungen:
Wir litten unter chronischen Rückenschmerzen und kamen mit einer Mahlzeit am Tag aus, während wir bis zu 17 Stunden arbeiteten. Trotz unserer Forderungen erhielten wir nie Lohn. Stattdessen wurden wir ohne unsere Zustimmung zwischen Arbeitgebern weitergereicht.
Er berichtet, es sei seine zweite Erfahrung mit Schuldknechtschaft gewesen, nachdem er während der COVID-Pandemie in einer Ziegelei in Indien ausgebeutet worden sei. Von Schuldknechtschaft spricht man, wenn Schulden dazu benutzt werden, jemanden unter Bedingungen arbeiten zu lassen, die er nicht frei verlassen kann. Kredite für die Anwerbung können diesen Druck bereits erzeugen, bevor ein Arbeiter das Zielland erreicht.
Babbar berichtet, er sei während seiner fünf Monate in Malaysia dreimal versetzt worden. Er habe bei einem Expresszustelldienst gearbeitet, der von großen Online-Shopping-Plattformen genutzt werde, bei einem Obstgroßhändler sowie bei einem Unternehmen für Montage und Wartung von Nutzfahrzeugen. In den Schilderungen der drei Männer ist von Versetzungen zwischen drei und fünf Unternehmen die Rede.
Die mutmaßlichen Versetzungen sind bedeutsam, weil sich die Verantwortlichkeit schwer zurückverfolgen lässt, wenn Vermittler, Betreiber des Arbeitsplatzes und vermeintlicher Arbeitgeber verschiedene Parteien sind. Für jede Untersuchung wäre zentral festzustellen, wer die Kontrolle über die Arbeiter hatte, ihre Dokumente einbehielt und ihnen Lohn schuldete.
Gefälschte Pässe und Aufnahmen, die als Zustimmung dargestellt wurden
Babbar berichtet, ein Vermittler im Obstlager habe ihm einen gefälschten nepalesischen Pass gegeben, bevor er ihn in dem Betrieb für Nutzfahrzeuge eingesetzt habe. Danis zufolge erhielt auch er einen gefälschten nepalesischen Pass, bevor er derselben Arbeitsstelle zugeteilt wurde.
Babbar schilderte die Erklärung des Vermittlers:
Er sagte mir, Inder dürften dort nicht arbeiten, deshalb sei ein gefälschter Pass nötig.
Das ist die mutmaßliche Erklärung des Vermittlers, keine Bestätigung einer gesetzlichen Beschränkung. Aus den Schilderungen der Arbeiter geht weder hervor, wer die Dokumente hergestellt hat, noch ob jemand in dem Betrieb, der sie aufnahm, wusste, dass sie gefälscht waren.
Babbar wirft Mittelsmännern außerdem vor, Arbeiter gezwungen zu haben, nach Hilfegesuchen bei Angehörigen oder Behörden vorbereitete Videos aufzunehmen. Darin hätten sie erklären müssen, ihre Arbeitsplätze und Unterkünfte seien sicher. Solche Aufnahmen könnten bei den Behörden den Eindruck von Zustimmung erwecken und zugleich Drohungen oder Missbrauch verschleiern.
Nirmal Gorana, Koordinator der indischen Nationalen Kampagne zur Abschaffung der Schuldknechtschaft, sagt, solche Aufnahmen könnten Ermittlungen behindern:
weil die Behörden glauben könnten, die Arbeiter seien in Sicherheit, obwohl das nicht der Fall ist
Ein zu den Vorwürfen befragtes Unternehmen erklärte, es gebe keine Aufzeichnungen über die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger. Es habe mit der Hohen Kommission Indiens und dem Arbeitsamt zusammengearbeitet. Die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der illegalen Beschäftigung, des Lohnbetrugs, des Einbehaltens von Pässen und des Menschenhandels wies es zurück.
Das Unternehmen erklärte außerdem, die staatlichen Stellen seien mit seiner Stellungnahme und den Unterlagen zufrieden gewesen. Das ist die Darstellung des Unternehmens zur behördlichen Reaktion und kein unabhängig dokumentierter Befund, der alle Vorwürfe entkräftet. Die Angaben der Arbeiter und das Dementi lassen Fragen zu Beschäftigungsunterlagen, Anwerbevereinbarungen und dem Umgang mit Dokumenten offen.
Eine Chronologie von Warnungen und mutmaßlicher Ausbeutung
Die Schilderungen der Arbeiter stehen im Kontext jahrelanger wissenschaftlicher Untersuchungen und offizieller Warnungen zu Problemen bei der Anwerbung und beim Schutz in Malaysia. Aus den Daten geht auch hervor, dass die geplante Reaktion der Regierung bereits entwickelt wurde, bevor Ramjaan und Danis nach eigenen Angaben ankamen.
- März bis August 2022: Für eine Studie der Internationalen Organisation für Migration darüber, wie Arbeiter in Malaysia ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren, befragten Forscher 40 Migranten ohne gültige Papiere.
- 17. Oktober 2024: ODI veröffentlichte eine von Pilar Domingo und Andika Wahab verfasste Studie auf Grundlage von Feldforschung in Kuala Lumpur, Selangor und Sabah.
- 20. und 21. November 2025: Das malaysische Personalministerium veranstaltete einen Workshop zur Prüfung des Entwurfs für den Nationalen Aktionsplan gegen Zwangsarbeit 2026 bis 2030.
- 21. November 2025: Unabhängige UN-Menschenrechtsexperten warnten vor der anhaltenden Ausbeutung von Arbeitsmigranten aus Bangladesch.
- 23. Januar 2026: Ramjaan und Danis berichten, sie seien in Malaysia angekommen. Ramjaan zufolge wurde ihm noch in derselben Nacht der Pass abgenommen.
- März 2026: Babbar zufolge wurde er nach Malaysia gebracht.
- 1. September: Babbar kehrte Berichten zufolge nach etwa fünf Monaten in Malaysia nach Indien zurück. Die Schilderung legt die Rückkehr nach seiner Ankunft im März 2026 fest, nennt aber nicht gesondert das Jahr dieses Datums.
Babbar kehrte mit Schulden von 6.124 RM, laut Bericht umgerechnet 150.000 indische Rupien, und einem gefälschten nepalesischen Pass zurück. Berichten zufolge ist nur einer der drei Männer nach Hause zurückgekehrt. Für die anderen beiden wird weder ein Anhörungstermin noch eine Frist für eine Rettungsaktion oder eine bestätigte Rückkehrvereinbarung genannt.
Wie Ausbeutung zu einem Aufenthalt ohne gültige Papiere führen kann
Eine Studie der IOM zu Malaysia untersuchte 40 Arbeiter ohne gültige Papiere, darunter acht Frauen. Grundlage waren Interviews, die von März bis August 2022 geführt wurden. Zu den Teilnehmenden gehörten 14 Menschen aus Bangladesch, sieben aus Indonesien und 19 aus Nepal. Die Forscher führten außerdem zehn Interviews mit Interessenvertretern und zwei Fokusgruppengespräche.
Alle 40 Teilnehmenden waren über reguläre Wege nach Malaysia eingereist, bevor sie ohne gültige Papiere dastanden. Eine reguläre Einreise bedeutete nicht zwangsläufig, dass sie arbeiten durften: Zu den Einreisewegen gehörten Visa mit Arbeitsbezug, Touristenvisa und Studentenvisa. Der Befund stellt dennoch die Annahme infrage, dass ein Aufenthalt ohne gültige Papiere immer mit einem irregulären Grenzübertritt beginnt.
Die detaillierte Aufschlüsselung der Studie führt 24 Fälle darauf zurück, dass Arbeiter wegen Ausbeutung, unethischer Anwerbung oder anderer Rechtsverletzungen ihren Arbeitgeber verließen. Das entspricht 60 Prozent der Gesamtstichprobe und 24 der 26 Personen, die nach dem Verlassen eines Arbeitgebers ohne gültige Papiere dastanden. Zwei dieser 26 nannten eine andere Stelle als Hauptgrund für ihren Weggang.
An einer Stelle nennt der Bericht pauschal 26 Arbeiter, die vor Ausbeutung flohen. In der Tabelle und der genaueren Erläuterung werden jedoch 24 Fälle von Ausbeutung und Rechtsverletzungen von zwei Fällen unterschieden, in denen die Betroffenen wegen einer anderen Stelle gingen. Die detaillierte Aufschlüsselung bietet die präzisere Vergleichsgrundlage.
Dem Bericht zufolge waren Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Branche gebunden. Ein Arbeitsplatzwechsel führte außerhalb genehmigter Ausnahmen in der Regel zum Verlust der Einwanderungserlaubnis. So entsteht eine Falle: Wer bleibt, muss womöglich weiter Missbrauch ertragen, wer geht, riskiert den Verlust seines legalen Status.
Der Bericht verweist auch auf Strafen nach Artikel 15(4) des Einwanderungsgesetzes für eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer. Dazu gehören eine Geldstrafe von bis zu 10.000 RM, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder beides. Diese Strafen betreffen Verstöße gegen das Einwanderungsrecht und bedeuten nicht automatisch, dass jemand, der Hilfe sucht, ein solches Delikt begangen hat.
Pässe, Schulden und Hürden bei der Suche nach Hilfe
Alle Arbeiter in der IOM-Stichprobe berichteten, dass ein Arbeitgeber oder eine Vermittlungsagentur ihren Pass einbehalten hatte. 36 der 40 sagten, es gebe für sie keinen Weg, Probleme zu melden oder Hilfe zu bekommen. Sie fürchteten den Verlust ihrer Arbeit, eine Verhaftung oder Inhaftierung. Sprachprobleme und ihr Einwanderungsstatus erschwerten es ihnen, Außenstehende anzusprechen.
Die Hälfte der Stichprobe, 20 Arbeiter, berichtete, wegen zu geringer Löhne, Abzügen oder Unterbrechungen während der Pandemie ihre monatlichen Schuldenraten nicht mehr bezahlen zu können. Die Kosten für Anwerbung und Migration beliefen sich auf bis zu 5.000 US-Dollar. Die Studie bringt diese Schulden mit dem Druck in Verbindung, trotz Ausbeutung in Malaysia zu bleiben.
Diese Ergebnisse lassen sich nicht als Schätzungen für die gesamte Bevölkerung verstehen, da die Studie eine kleine Gruppe von Arbeitern ohne gültige Papiere untersuchte. Sie erklären jedoch Mechanismen, die den Vorwürfen der indischen Arbeiter ähneln: Einbehaltene Pässe schränken die Möglichkeit ein, den Arbeitsplatz zu verlassen, unbezahlte Löhne verhindern die Rückzahlung von Schulden, und die Angst vor einer Verhaftung hält Betroffene von Beschwerden ab.
Eine separate ODI-Studie zu Malaysia vom 17. Oktober 2024 kam durch Interviews und Diskussionen mit 78 Interessenvertretern zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Die Autoren Pilar Domingo und Andika Wahab führten Feldforschung in Kuala Lumpur, Selangor und Sabah durch.
Sie stellten fest, dass Schutzgesetze in der Praxis durch wirtschaftliche und politische Interessen einflussreicher Gruppen geschwächt würden. Migranten mieden formelle Schutzangebote oft, weil sie den Institutionen misstrauten oder Vergeltungsmaßnahmen fürchteten. Die Studie empfahl eine koordinierte Politik, stärkere Behörden und die Zusammenarbeit mit NGOs und Unternehmen. Außerdem sollten Arbeiter mehr Einfluss auf Entscheidungen erhalten, die sie betreffen.
Was die offizielle Bewertung zu Menschenhandel festhält
Das US-Außenministerium stufte Malaysia in seiner Bewertung des Menschenhandels für 2025 weiterhin in Tier 2 ein. Diese Einstufung bedeutet, dass die Regierung die Mindeststandards zur Bekämpfung des Menschenhandels nicht vollständig erfüllt, aber erhebliche Anstrengungen unternimmt. Sie besagt nicht, dass jeder Arbeitgeber oder jede Vermittlungsagentur in Menschenhandel verwickelt ist.
In der Bewertung sind 160 bestätigte Opfer von Menschenhandel unter 635 potenziellen Opfern verzeichnet. Von den bestätigten Opfern wurden 126 zur Zwangsarbeit ausgebeutet, rund 79 Prozent der Gesamtzahl. Die Behörden leiteten 122 Ermittlungen wegen Arbeitsausbeutung ein und erhoben Anklage gegen 64 mutmaßliche Menschenhändler im Bereich der Arbeitsausbeutung.
Der Vergleich mit dem vorherigen Berichtszeitraum ergibt ein gemischtes Bild. Die Gesamtzahl der Ermittlungen wegen Menschenhandels stieg von 157 auf 188, während die Zahl der Anklagen von 117 auf 72 und die der Verurteilungen von 40 auf 26 sank. Die Anklagen wegen Arbeitsausbeutung gingen von 77 auf 64 zurück, die Verurteilungen wegen Zwangsarbeit stiegen hingegen von 13 auf 16. Die Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen von Fällen und lassen sich daher nicht zu einer Verurteilungsquote zusammenfassen.
Als anhaltende Schwachstellen nennt die Bewertung Korruption, uneinheitliche Prüfung möglicher Opfer, einen Mangel an Dolmetschern und unzureichende Koordination. Demnach wurden einige Opfer für rechtswidrige Handlungen bestraft, die unmittelbar aus dem Menschenhandel resultierten, weil die Behörden sie nicht korrekt als Opfer erkannt hatten.
In einem separaten Bericht heißt es, während eines Zeitraums vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 sei keine Vermittlungsagentur nach dem Private Employment Agencies Act von 1981 angeklagt worden. Dieser Zeitraum reicht über das Jahr hinaus, das die verlinkte Bewertung von 2025 umfasst, und lässt sich nicht mit dem hier wiedergegebenen offiziellen Text in Einklang bringen. Die Angabe zu Anklagen gegen Agenturen sollte daher als separat berichteter Befund behandelt und nicht in die Statistik für 2025 eingerechnet werden.
UN-Experten sehen ähnliche Praktiken zulasten von Arbeitskräften aus Bangladesch
In einer Erklärung vom November 2025 warnten unabhängige, vom UN-Menschenrechtsrat ernannte Experten, Tausende über Bangladesh Overseas Employment and Services angeworbene Arbeiter säßen in Bangladesch fest oder seien in Malaysia von Ausbeutung bedroht.
Zu den Experten gehörten Tomoya Obokata, Sonderberichterstatter für zeitgenössische Formen der Sklaverei, Gehad Madi, Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migranten, sowie Mitglieder der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte. Sie verwiesen auf Informationen über Vermittlungsgebühren, die die offiziellen Kosten um mehr als das Fünffache überstiegen, das Einbehalten von Pässen, falsche Jobversprechen und Versetzungen ohne Zustimmung.
Sie schilderten auch Berichte, wonach Arbeiter unter Druck gesetzt worden seien, falsche Erklärungen zu unterschreiben oder aufzunehmen, sie hätten nur die offiziellen Vermittlungsgebühren bezahlt. Diese Erklärungen betrafen die Gebühren, nicht die Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Mechanismus ähnelt jedoch Babbars Vorwurf: Eine als freiwillig dargestellte Erklärung könnte unter Druck zustande gekommen sein.
Die Experten forderten unabhängige Ermittlungen, Wiedergutmachung, Schuldenerlass und verstärkte Kontrollen. Außerdem schlugen sie vor, arbeitsrechtliche Beratungsangebote von der Durchsetzung des Einwanderungsrechts zu trennen, damit Arbeiter Missbrauch melden können, ohne sich willkürlicher Verhaftung, Inhaftierung oder Abschiebung auszusetzen.
Ein separat berichteter Fall veranschaulicht die möglichen menschlichen Folgen. Der Landwirt Shofiqul Islam aus Bangladesch nahm für eine Stelle im malaysischen Baugewerbe einen Kredit über 4.400 US-Dollar auf. Nach seiner Ankunft soll ihn das Unternehmen Petrazehra Bhd im Stich gelassen haben. Das Unternehmen soll zur Anwerbung von 1.500 Arbeitskräften aus Bangladesch zugelassen worden sein, obwohl es zwei Jahre lang keine Einnahmen erzielt hatte. Ohne Arbeit und mit hohen Schulden wurde Islam krank und starb Anfang 2024.
Neuer Plan, aber unmittelbare Abhilfe bleibt offen
Ein Update der Internationalen Arbeitsorganisation zum Plan gegen Zwangsarbeit beschreibt die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Zwangsarbeit für die Jahre 2026 bis 2030 in Malaysia. Er folgt auf den ersten Plan für 2021 bis 2025 und soll Zwangsarbeit bis 2030 beseitigen.
Bei dem Workshop des Personalministeriums am 20. und 21. November 2025 wurden Vorschläge für eine bessere Regulierung der Anwerbung, eine konsequentere Durchsetzung, den Schutz von Opfern und den Zugang zu Abhilfe geprüft. Auch die Zusammenarbeit zwischen der malaysischen Halbinsel, Sabah und Sarawak stand im Fokus.
Rafea'ah Binti Nahar, Staatssekretärin in der Abteilung für Politik des Ministeriums, formulierte den angestrebten Maßstab für den Plan:
Der Aktionsplan für 2026 bis 2030 muss vorausschauend und wirksam sein und dem Ziel des Landes verpflichtet bleiben, Zwangsarbeit bis 2030 abzuschaffen.
Die ILO verknüpfte die Maßnahmen mit Malaysias Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930 und dem Protokoll von 2014. Zum beschriebenen Zeitpunkt musste der überarbeitete Entwurf noch an Ministerien und Behörden weitergeleitet werden, bevor er dem Kabinett vorgelegt werden konnte. Das Update nennt keinen Termin für eine endgültige Genehmigung.
Für die indischen Arbeiter geht es zunächst um konkrete Bedürfnisse: sicheren Kontakt zu Behörden, Dolmetscher, Ausweispapiere, ausstehende Löhne und die Organisation ihrer Rückkehr. Gorana und Babbars Familie zufolge wurde trotz entsprechender Zusagen die Unterstützung für ein Rückflugticket abgelehnt, nachdem sie über das konsularische Hilfsportal MADAD der indischen Regierung um Hilfe gebeten hatten.
Berichten zufolge wurden in Meerut und Muzaffarnagar Polizeianzeigen, darunter sogenannte First Information Reports (FIRs), gegen Isha und ihre mutmaßlichen Komplizen Nadeem, Talib, Tayyab und Dilshad erstattet. Eine FIR hält Angaben zu einer mutmaßlichen Straftat formell fest, ist aber kein Schuldnachweis. Die in den Anzeigen genannten Männer sollen weiterhin flüchtig sein.
Gorana zufolge steht seine Organisation mit mehr als 20 indischen Arbeitern in Kontakt, die von Isha und anderen Vermittlern mutmaßlich nach Malaysia verschleppt und dort in Schuldknechtschaft gebracht worden seien. Ein bestätigter Zeitplan für ihre Rettung oder Entschädigung sowie für die Klärung der Anzeigen wird nicht genannt. Die politischen Vorschläge betreffen viele der von den Arbeitern beschriebenen Risiken, doch aus ihren Schilderungen geht nicht hervor, dass diese Schutzmaßnahmen sie bereits erreicht haben.
Die wichtigsten Punkte
- Drei indische Arbeiter werfen malaysischen Unternehmen unbezahlte Arbeit, das Einbehalten ihrer Pässe und Versetzungen ohne ihre Zustimmung vor.
- Babbar und Danis zufolge erhielten sie gefälschte nepalesische Pässe. Ein Unternehmen wies die Vorwürfe zurück.
- Eine IOM-Studie ergab, dass alle 40 Teilnehmenden über reguläre Wege eingereist waren, bevor sie ohne gültige Papiere dastanden; 24 verließen ihre Arbeitgeber wegen Ausbeutung oder Rechtsverletzungen.
- Die US-Bewertung für 2025 stufte Malaysia weiterhin in Tier 2 ein und verzeichnete 126 bestätigte Opfer von Zwangsarbeit.
- Unabhängige UN-Experten forderten Ermittlungen, Schuldenerlass und Schutz vor einwanderungsrechtlichen Sanktionen, wenn Arbeiter Missbrauch melden.
- Der geplante malaysische Aktionsplan gegen Zwangsarbeit für 2026 bis 2030 sieht strengere Kontrollen bei der Anwerbung und bessere Abhilfe für Opfer vor. Rückkehrvereinbarungen und rechtliche Folgen für die Arbeiter bleiben jedoch offen.






