200 Millionen VND pro Jahr für ein Grundstück im Wert von 100 Milliarden VND
Das vietnamesische Finanzministerium schlägt eine jährliche Steuer von 0,2 % auf brachliegende, ungenutzte oder verspätet entwickelte Grundstücke vor. Für ein Grundstück mit einem steuerlichen Wert von 100 Milliarden VND würde die Abgabe 200 Millionen VND betragen. Der Vorschlag würde für die gesamte in Frage kommende Fläche gelten, ohne die niedrigeren Steuerstufen, die derzeit für Wohnbauland innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen gelten.
Inhalt
- 200 Millionen VND pro Jahr für ein Grundstück im Wert von 100 Milliarden VND
- Was sich durch den geplanten Steuersatz ändern würde
- Wie viel müssten Eigentümer zahlen?
- Die fehlende Definition brachliegender Grundstücke
- Warum Wirtschaftswissenschaftler einen mit der Zeit steigenden Steuersatz fordern
- Grundstücke von Haushalten sind nicht immer Spekulationsobjekte
- Küstenresorts zeigen, warum der Planungsstatus wichtig ist
- Steuerzahlung würde keinen unbegrenzten Aufschub erkaufen
- Datenprobleme könnten die Falschen steuerpflichtig machen
- Kann ein Entwickler ein ins Stocken geratenes Projekt übertragen?
- Leerstehende Gebäude und ausländische Steuern erweitern die Debatte
- Die Entscheidung hängt weiterhin von Kriterien und Zeitplan ab
- Die wichtigsten Punkte
Das Ministerium erörterte die Maßnahme auf seiner Pressekonferenz am 6. Oktober 2026. Sie ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, des Gesetzes über die Steuer auf die Nutzung nichtlandwirtschaftlicher Flächen und des Einkommensteuergesetzes. Die geplante Regelung für Grundstücke würde Artikel 7 des Gesetzes über die Steuer auf die Nutzung nichtlandwirtschaftlicher Flächen um Absatz 8 ergänzen.
Der Steuersatz liegt etwa 6,7-mal so hoch wie der bestehende Satz von 0,03 % für Wohnbauland innerhalb der gesetzlichen Freigrenze. Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Abgeordnete konzentrieren sich jedoch auf zwei offene Fragen: ob die Abgabe die Vorteile des Haltens von Grundstücken in Erwartung von Wertsteigerungen überwiegt und wie die Behörden gezielte Spekulation von Projekten unterscheiden sollen, die durch Planungs- oder Verwaltungsverfahren blockiert sind.
Die Steuer ist noch nicht beschlossen. Als geplanter Starttermin wurde der 1. Januar 2027 genannt, sofern die Nationalversammlung die geänderte Steuergesetzgebung auf ihrer Jahressitzung verabschiedet. Die Kriterien zur Bestimmung der betroffenen Grundstücke werden noch ausgearbeitet, und mehrere Beteiligte an der Debatte fordern eine längere Vorbereitungszeit.
Diese Unterscheidung ist für alle relevant: von Projektentwicklern mit ins Stocken geratenen Küstenresorts bis hin zu Haushalten, die ein einzelnes Grundstück für ein künftiges Eigenheim behalten. Allein der Umstand, dass ein Grundstück unbebaut ist, würde seine steuerliche Behandlung nicht bestimmen. Maßgeblich wären die rechtliche Einstufung, der Grund für die Nichtnutzung und der anzuwendende steuerliche Wert.
Was sich durch den geplanten Steuersatz ändern würde
Bei der bestehenden Steuer auf Wohnbauland in Vietnam gelten progressive Flächenstufen. Für Flächen innerhalb der gesetzlichen Freigrenze beträgt der Steuersatz 0,03 %, für die nächste Stufe 0,07 % und für die höchste Stufe oberhalb der Freigrenze 0,15 %. Diese Sätze gelten jeweils für die betreffenden Grundstücksanteile; nicht automatisch wird der gesamte Grundbesitz mit dem höchsten Satz besteuert.
Für andere Kategorien gelten bereits abweichende Regelungen. Auf nichtlandwirtschaftliche Produktions- und Gewerbeflächen werden 0,03 % erhoben. Für Grundstücke, die zweckwidrig genutzt oder entgegen den Vorschriften nicht genutzt werden, sehen detaillierte Darstellungen der geltenden Rechtsvorschriften einen Satz von 0,15 % vor. Für widerrechtlich in Anspruch genommene oder besetzte Grundstücke gilt ein Satz von 0,2 %.
Der Vorschlag würde eine eigene Kategorie mit einem Steuersatz von 0,2 % für brachliegende, nicht in Nutzung genommene oder verspätet genutzte Grundstücke schaffen. Da keine Flächenfreigrenze vorgesehen ist, würde der vorgeschlagene Satz auf die gesamte Fläche angewandt, die dieser Kategorie zugeordnet wird. Das bedeutet nicht, dass es keine Regeln dafür gäbe, welche Grundstücke darunterfallen.
In Berichten wird auf unterschiedliche bestehende Kategorien verwiesen, um den Steuersatz zu begründen. Die meisten beschreiben 0,2 % als den Satz für widerrechtlich in Anspruch genommene Grundstücke; in einigen Berichten zur Pressekonferenz des Ministeriums heißt es hingegen, er entspreche dem Satz für zweckwidrig genutzte Grundstücke. Diese Abweichung muss geklärt werden, zumal detailliertere Darstellungen den Steuersatz für zweckwidrig genutzte Grundstücke mit 0,15 % angeben.
Wie viel müssten Eigentümer zahlen?
Die Grundberechnung lautet: Grundstücksfläche multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten steuerlichen Wert pro Quadratmeter, multipliziert mit 0,2 %. Der steuerliche Wert entspricht nicht automatisch dem Kaufpreis oder dem aktuellen Marktpreis. Für die folgenden Beispiele wird angenommen, dass das gesamte Grundstück unter die Regelung fällt und keine Befreiung oder Ermäßigung greift:
- Für ein Grundstück mit einem steuerlichen Wert von 1 Milliarde VND würden jährlich 2 Millionen VND fällig.
- Für ein 200 Quadratmeter großes Grundstück mit einem steuerlichen Wert von 10 Millionen VND pro Quadratmeter würden jährlich 4 Millionen VND fällig.
- Bei einem steuerlichen Wert von 20 Millionen VND pro Quadratmeter würden für dieselbe Fläche jährlich 8 Millionen VND fällig.
- Für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück mit einem steuerlichen Wert von 20 Millionen VND pro Quadratmeter ergäbe sich ein steuerlicher Gesamtwert von 10 Milliarden VND und eine jährliche Steuer von 20 Millionen VND.
- Für fünf betroffene Grundstücke mit jeweils einem steuerlichen Wert von 10 Milliarden VND würden zusammen jährlich 100 Millionen VND fällig.
Bei identischer steuerlicher Bemessungsgrundlage ist der vorgeschlagene Satz etwa 6,7-mal so hoch wie 0,03 %, 2,9-mal so hoch wie 0,07 % und 1,3-mal so hoch wie 0,15 %. Das sind Vergleiche der Steuersätze und keine Prognosen dazu, um wie viel die bestehende Steuerrechnung jedes Eigentümers steigen würde.
Die fehlende Definition brachliegender Grundstücke
Truong Ba Tuan, stellvertretender Direktor für Steuer-, Gebühren- und Abgabenpolitik im Finanzministerium, sagte, die Einstufung werde sich nach dem Grundstücksrecht richten. Der Entwurf des Ministeriums verweist daher auf das Grundstücksrecht, statt eine eigenständige steuerrechtliche Definition zu schaffen.
Im Entwurf zur Änderung des Grundstücksgesetzes werden brachliegende Grundstücke als vom Staat zugewiesene oder verpachtete Flächen beschrieben, die über einen festgelegten Zeitraum nicht kontinuierlich genutzt wurden. Berichten zufolge ist dieser Zeitraum in der Definition jedoch noch nicht festgelegt. Auch das Grundstücksgesetz von 2024 und die geltenden Steuergesetze enthalten Berichten zufolge keine gesonderte Definition brachliegender Grundstücke, obwohl sie bereits regeln, wenn Projektflächen nicht fristgerecht genutzt werden.
Tuan zufolge wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, die Begriffe und Kriterien zu präzisieren. Berichten zufolge datiert die einschlägige Regierungsanweisung vom 28. September, doch ihre Nummer wird unterschiedlich angegeben: genannt werden die Mitteilung Nr. 54, Nr. 289 und Nr. 574. Ohne Bestätigung lässt sich die Dokumentennummer nicht als gesichert betrachten.
Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit der Resolution Nr. 21-NQ/TW, die Berichten zufolge am 28. Juli 2026 verabschiedet wurde und eine Prüfung höherer Steuern auf ungenutzte Grundstücke fordert. Berichte bringen die Politik zudem mit dem Ziel in Verbindung, Grundstücksverschwendung bis 2030 zu bekämpfen. Einige beschreiben den Gesetzentwurf als der Regierung vorgelegt, andere sprechen davon, dass die Unterlagen dem Justizministerium zur Prüfung übermittelt wurden. Keine der Darstellungen belegt, dass die Maßnahme verabschiedet wurde.
Warum Wirtschaftswissenschaftler einen mit der Zeit steigenden Steuersatz fordern
Der Wirtschaftswissenschaftler Le Ba Chi Nhan vertritt die Ansicht, dass ein Satz von 0,2 % zunächst Kosten für das Halten ungenutzter Grundstücke verursachen könne, finanzstarke Eigentümer, die erhebliche Wertsteigerungen erwarten, aber möglicherweise nicht von ihren Entscheidungen abbringe. Er schlägt vor, den Satz auf 0,3 %, 0,5 % oder mehr anzuheben, wenn Grundstücke ohne berechtigten Grund länger ungenutzt bleiben.
Nhan beschreibt den angestrebten Anreiz folgendermaßen:
„Die Politik sollte eine Art ‚Kostenuhr‘ schaffen: Je länger ein Grundstück ungenutzt bleibt, desto teurer wird es, es zu halten“, sagte Nhan.
Bei einem unveränderten steuerlichen Wert von 100 Milliarden VND ergäbe ein Steuersatz von 0,3 % eine jährliche Abgabe von 300 Millionen VND, bei 0,5 % wären es 500 Millionen VND. Diese Berechnungen veranschaulichen seine vorgeschlagenen Alternativen und nicht vom Ministerium beschlossene Steuersätze.
Professor Dang Hung Vo, ehemaliger stellvertretender Minister für natürliche Ressourcen und Umwelt, argumentiert ebenfalls, die Besteuerung müsse an den erwarteten Marktwertsteigerungen gemessen werden. Als Beispiel nennt er günstigen Wohnraum in Gewerbegebieten, dessen Preis pro Quadratmeter von etwa 11 Millionen VND im Jahr 2014 auf 33 Millionen VND im Jahr 2024 gestiegen sei: eine Verdreifachung beziehungsweise ein Plus von 200 % innerhalb eines Jahrzehnts.
Dieses Beispiel für Wohnraum ist kein landesweiter Grundstückspreisindex, und eine Wertsteigerung über zehn Jahre lässt sich nicht unmittelbar mit einer einzigen Jahressteuer vergleichen. Es verdeutlicht jedoch seine Sorge: Wenn die erwarteten Gewinne die Haltekosten deutlich übersteigen, zahlen Eigentümer möglicherweise einfach die Steuer. Vo befürwortet ebenfalls, zunächst 0,2 % zu erproben und nach der Einführung zu prüfen, ob der Satz hoch genug ist.
Grundstücke von Haushalten sind nicht immer Spekulationsobjekte
Pham Duc Toan, Geschäftsführer von EZ Property, schlägt eine andere progressive Staffelung vor: von 0,1 % bis 0,5 %, mit höheren Sätzen für Eigentümer, die mehrere Grundstücke besitzen. Sein Vorschlag würde zwischen einem Haushalt mit einem Grundstück und einem Investor mit zehn Grundstücken unterscheiden, statt sich ausschließlich an der Dauer der Nichtnutzung zu orientieren.
Toan schlägt außerdem vor, eine Freigrenze für Haushalte nach Grundstücksfläche oder der Zahl der Grundstücke im Verhältnis zur Familiengröße zu berücksichtigen. Er spricht sich dagegen aus, ländliche Grundstücke, die für die Kinder zurückgelegt werden, genauso zu behandeln wie ungenutzte städtische Entwicklungsflächen. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, nicht um Befreiungen, die im Steuerentwurf vorgesehen sind.
Die Bedenken von Haushalten betreffen auch Umsiedlungsgrundstücke. Menschen, die durch Entwicklungsprojekte vertrieben werden, erhalten möglicherweise Grundstücke, haben aber kein Geld für den Bau; andere bewahren Flächen auf, damit ihre Kinder später dort ein Zuhause errichten können. Ta Van Ha, stellvertretender Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses der Nationalversammlung, fordert eine ausdrückliche Regelung für diese Fälle und für Grundstücke, die von langwierigen Planungseinschränkungen betroffen sind.
Die Grundstücksversteigerungen in Hanoi veranschaulichen die andere Seite der Debatte. Bei Versteigerungen in Vorstadtbezirken wie Dan Phuong, Hoai Duc und Thanh Oai lagen die Zuschläge im August 2024 teilweise über 100 Millionen VND pro Quadratmeter. Berichten zufolge wurden viele der versteigerten Grundstücke danach nicht bebaut. Ein Zuschlagspreis ist jedoch nicht automatisch der steuerliche Wert, und ein rechtmäßiger Erwerb bei einer Versteigerung entscheidet nicht darüber, ob eine spätere Nichtnutzung unter die vorgeschlagene Kategorie fällt.
Küstenresorts zeigen, warum der Planungsstatus wichtig ist
Zwei ins Stocken geratene Küstenprojekte in Da Nang zeigen, warum die Behörden die Projektgeschichte prüfen müssten, statt lediglich unbebautes Land zu erfassen. Hon Ngoc A Chau umfasst rund 12 Hektar, erhielt im Juli 2009 eine Investitionsbescheinigung und war mit geplanten Investitionen von 4,8 Billionen VND verbunden. Die Bauarbeiten begannen Anfang 2010; in einem späteren Bericht hieß es jedoch, der größte Teil des Geländes liege auch nach 16 Jahren noch brach.
Auch die Pläne der Stadt änderten sich. 2018 veranlasste Da Nang Gespräche über die Rücknahme eines Teils des Geländes für öffentliche Flächen. 2020 stimmte die Stadt zu, einen Teil des südlichen Bereichs für einen Strand, einen Zugang zum Meer und einen öffentlichen Park zurückzunehmen.
Das rund 3,77 Hektar große Tourismusgelände Non Nuoc wurde 2014 I.V.C zugewiesen. 2018 beschloss die Stadt, das Projekt zurückzunehmen; anschließend war vorgesehen, das Grundstück als Küstenpark zu nutzen. Keiner der beiden Fälle wurde als eindeutig steuerpflichtig im Sinne des Vorschlags eingestuft.
Der Anwalt Pham Thanh Tuan von der Anwaltskammer Hanoi argumentiert, bei der Beurteilung müssten die Pflichten der Investoren, genehmigte Zeitpläne und die Ursachen für Verzögerungen berücksichtigt werden. Auch der Wirtschaftswissenschaftler Vo Tri Thanh warnt vor Regeln, die Eigentümer umgehen könnten, indem sie ein oder zwei provisorische Bauten errichten und den Großteil des Grundstücks ungenutzt lassen. Eine Planungsgenehmigung sollte weder automatisch eine Befreiung garantieren noch automatisch Steuerpflicht begründen.
Steuerzahlung würde keinen unbegrenzten Aufschub erkaufen
Die geplante Abgabe würde neben den bestehenden Pflichten gelten, Grundstücke von Investitionsprojekten in Nutzung zu nehmen. Truong Anh Tu, Vorsitzender der Kanzlei TAT Law Firm, vertritt die Ansicht, dass die Erfüllung einer Steuerpflicht kein Recht begründen würde, ein Grundstück auf unbestimmte Zeit zu behalten.
Nach dem bestehenden Mechanismus in Absatz 8 von Artikel 81 des Grundstücksgesetzes von 2024 können Maßnahmen gegen Grundstücke von Investitionsprojekten eingeleitet werden, wenn sie nach der tatsächlichen Übergabe 12 Monate in Folge nicht genutzt werden oder wenn sich die Nutzung gegenüber dem Zeitplan des Projekts um 24 Monate verzögert. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist mit zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Eine anhaltende Nichtnutzung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Rücknahme des Grundstücks führen; ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt gemäß Absatz 9.
Artikel 31 des Dekrets 102/2024/ND-CP in der durch das Dekret 226/2025/ND-CP geänderten Fassung regelt den Zeitpunkt der Verlängerung, die betroffene Fläche und das Verfahren. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Steuern, zusätzliche Zahlungen während einer Verlängerung und die Rücknahme von Grundstücken sind voneinander getrennte Maßnahmen.
Geplante Änderungen des Grundstücksgesetzes würden Teile dieses Rahmens ändern. Berichten zufolge sind für ungenutzte oder verspätet genutzte Grundstücke von Investitionsprojekten progressive jährliche Zahlungen vorgesehen; bei anhaltender Nichtnutzung soll nach 60 Monaten eine Rücknahme möglich sein. Ebenfalls beschrieben werden Rücknahmeregelungen für landwirtschaftliche Flächen, die nach einer behördlichen Sanktion länger als 24 Monate ungenutzt bleiben und deren Nutzung nicht bis zur festgelegten Frist wieder aufgenommen wird. Diese Entwurfsbestimmungen dürfen nicht mit dem geltenden Recht oder der geplanten Steuer von 0,2 % verwechselt werden.
Datenprobleme könnten die Falschen steuerpflichtig machen
Für eine genaue Einstufung müssten Grundstücks-, Steuer-, Investitions- und Bauunterlagen miteinander verknüpft werden. Der Anwalt Pham Thanh Tuan empfiehlt, für jedes Grundstück den Steuerpflichtigen, die betroffene Fläche, den tatsächlichen Zustand und die Dauer der Nichtnutzung festzustellen und gegebenenfalls auch Informationen zu Strom- und Wasseranschlüssen heranzuziehen.
Bestehende Fehler zeigen das praktische Risiko. Le Long, stellvertretender Direktor des Finanzamts, führte unerwartete, über eTax Mobile angezeigte Steuerrückstände teilweise auf einen unvollständigen Informationsaustausch und verzögerte Aktualisierungen zurück. Nach einem Verkauf können frühere Eigentümer weiterhin als Eigentümer geführt werden, während noch nicht verbuchte Zahlungen Mahnungen wegen Rückständen oder doppelte Bescheide auslösen können. Der stellvertretende Finanzminister Nguyen Duc Chi hat sich für genaue, vollständige und miteinander verknüpfte Wohnungs-, Grundstücks- und Steuerdaten ausgesprochen.
Der Umfang der brachliegenden Ressourcen ist erheblich, doch die Kategorien müssen getrennt betrachtet werden. Zu den Zahlen, die am 18. Juni 2026 erörtert wurden, gehörten 3.896 öffentliche Grundstücke, die laut einem Bericht der Regierungsinspektion leer standen, verfielen oder ineffizient genutzt wurden. Sie umfassen nicht sämtlichen brachliegenden privaten Grundbesitz.
Die Behörden meldeten außerdem, Hindernisse für 1.531 verzögerte Projekte beseitigt zu haben. Davon seien 273 in die Nutzungsphase eingetreten; sie umfassten mehr als 4.000 Hektar und Investitionen von rund 286 Billionen VND. Die 273 Projekte entsprechen etwa 17,8 % der 1.531 Projekte. Zum 31. Juli waren im System 751 insgesamt 4.619 Projekte und Grundstücke mit Schwierigkeiten erfasst, von denen 3.984 geprüft und eingestuft worden waren. Dieses Register ist keine Liste bestätigter Spekulationsobjekte.
Kann ein Entwickler ein ins Stocken geratenes Projekt übertragen?
Der Anwalt Hoang Ha vertritt die Ansicht, dass höhere Haltekosten mit praktikablen Übertragungsmöglichkeiten für Investoren einhergehen sollten, die Projekte fertigstellen können. Andernfalls könnte ein angeschlagener Entwickler zum Ausstieg gedrängt werden, ohne die Voraussetzungen für einen Verkauf erfüllen zu können.
Artikel 40 des Immobilienwirtschaftsgesetzes von 2023 verlangt unter anderem genehmigte Projektunterlagen, abgeschlossene Entschädigungs- und Umsiedlungsmaßnahmen, ein Grundstück ohne Streitigkeiten oder Beschlagnahme, die Freigabe von Hypotheken sowie die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück. Das Projekt muss sich außerdem noch innerhalb der Umsetzungsfrist befinden und darf nicht von einer Rücknahmeentscheidung betroffen sein.
Für finanziell angeschlagene Projekte können diese Voraussetzungen schwer zu erfüllen sein. Ha schlägt vor, Modelle zu prüfen, bei denen ein Käufer im Zuge der Übertragung festgestellte Verpflichtungen bezahlt oder die Rückzahlung von Schulden und die Freigabe von Hypotheken mit dem Entwickler, der Bank und den Behörden koordiniert. Dies sind vorgeschlagene Mechanismen und kein bestehendes allgemeines Recht, die Übertragungsvoraussetzungen zu umgehen.
Artikel 42 räumt den Provinzbehörden nach Eingang eines vollständigen und gültigen Antrags 30 Tage ein, um Übertragungen innerhalb ihrer Zuständigkeit zu prüfen und darüber zu entscheiden. Erfordern Übertragungen eine Entscheidung des Ministerpräsidenten, beträgt die Frist für die Prüfung und Weiterleitung durch die Provinz 45 Tage. Das Dekret 96/2024/ND-CP legt die erforderlichen Unterlagen und die entsprechenden Verfahren fest. Phan Duc Hieu, Mitglied des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Nationalversammlung, vertritt die Ansicht, dass Entwickler für den Fall eines Scheiterns planen und Ausstiege sowie eine Neustrukturierung ihres Portfolios vorbereiten sollten, statt Grundstücke zu behalten, die sie nicht entwickeln können.
Leerstehende Gebäude und ausländische Steuern erweitern die Debatte
Dang Hung Vo argumentiert, eine Politik, die sich auf unbebaute Grundstücke konzentriert, könne fertiggestellte, aber ungenutzte Villen, Reihenhäuser und Ladenlokale übersehen. Er empfiehlt, auch leerstehende Gebäude zu prüfen und landwirtschaftliche Flächen nicht automatisch mit wertvollen städtischen Grundstücken gleichzusetzen. Bei landwirtschaftlichen Flächen lässt sich die Nichtnutzung mitunter nur schwer feststellen; zugleich können die Inspektionskosten im Verhältnis zu den Einnahmen hoch sein.
Der Vorschlag betrifft die Besteuerung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, nicht eine automatische Abgabe auf jedes ungenutzte Feld. Er unterscheidet sich von der Verlängerung der Befreiung von der Landwirtschaftssteuer, die im Juni 2025 bis Ende 2030 beschlossen wurde.
Beispiele aus dem Ausland zeigen unterschiedliche Ansätze, doch die Prozentsätze lassen sich nicht direkt vergleichen. Berichten zufolge erhebt Saudi-Arabien in ausgewiesenen Schwerpunktgebieten bis zu 10 % des Grundstückswerts; im australischen Bundesstaat Victoria gelten für leerstehende Wohnimmobilien Sätze von 1 % bis 3 %. Die Angaben zu Südkorea unterscheiden sich hinsichtlich des Ausgangssatzes nach zwei Jahren: Genannt werden entweder 2 % oder eine Spanne von 2 % bis 5 %; nach zehn Jahren sollen bis zu 10 % gelten.
Die für Frankreich genannten Sätze von 17 % und 34 % beziehen sich auf den Mietwert, nicht auf den vollen Immobilienwert. Irland erhebt ein Vielfaches der lokalen Grundsteuer. Kanada kombiniert eine bundesweite Abgabe von 1 %, die sich vor allem gegen bestimmte ausländische Eigentümer richtet, mit lokalen Steuern wie der Abgabe von 3 % in Vancouver. Weitere Beispiele sind Zuschläge auf die Grundsteuer in Spanien, der Wegfall von Steuervergünstigungen für Wohnraum in Japan, die reguläre Besteuerung leerstehender Häuser in Italien und höhere Sätze für Immobilien, die nicht von ihren Eigentümern bewohnt werden, in Singapur. Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, Ausnahmen und Definitionen machen die genannten Steuersätze zu einem unzuverlässigen Maßstab für die möglichen Folgen in Vietnam.
Die Entscheidung hängt weiterhin von Kriterien und Zeitplan ab
Die Debatte verläuft auf zwei Ebenen: bei den Steueränderungen, die einen Steuersatz festlegen, und bei der Grundstücksgesetzgebung, die die auslösenden Umstände definiert. Ein kurzer Zeitstrahl fasst die wichtigsten berichteten Schritte zusammen:
- 28. Juli 2026: Die Resolution Nr. 21-NQ/TW wurde verabschiedet; sie fordert eine Prüfung höherer Steuern auf ungenutzte Grundstücke.
- 28. September 2026: Regierungsvertreter beauftragten Stellen mit der Ausarbeitung von Einstufungskriterien, wobei Berichte die Nummer der Mitteilung unterschiedlich angeben.
- 6. Oktober 2026: Das Finanzministerium erörterte den Vorschlag von 0,2 % auf seiner vierteljährlichen Pressekonferenz.
- Ende 2026: Eine Beratung durch die Nationalversammlung wird erwartet; die Zustimmung steht jedoch noch aus.
- 1. Januar 2027: Als geplanter Starttermin genannt, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes und der endgültigen Regelungen.
Dinh Minh Tuan, Regionaldirektor für den Süden bei der Immobilienplattform Batdongsan, empfiehlt eine Vorbereitungszeit von mindestens einem Jahr, um Daten- und Einstufungsregeln aufzubauen. Zunächst sollten seiner Ansicht nach Projekte geprüft werden, bei denen seit mehr als fünf Jahren keine Umsetzung stattgefunden hat. Tran Hoang Ngan, Mitglied der Nationalversammlung, empfiehlt, aktuelle lokale Pläne zu veröffentlichen, überholte Pläne aufzuheben und Einwohnern sowie Unternehmen ein bis zwei Jahre für den Abschluss ihrer Verfahren einzuräumen.
Die endgültigen Regeln legen die Schwelle für eine Nichtnutzung, Befreiungen, Übergangsregelungen und den Umgang mit Überschneidungen zu bestehenden Steuerkategorien noch nicht fest. Auch Einspruchsmöglichkeiten und Gelegenheiten, fehlerhafte Grundstücksdaten zu berichtigen, werden wichtig sein. Ein höherer Steuersatz allein kann weder eine Planungseinschränkung noch Hindernisse bei der Übertragung oder fehlerhafte Eigentumsangaben beheben.
Die wichtigsten Punkte
- Vietnam schlägt eine jährliche Steuer von 0,2 % auf betroffene brachliegende, ungenutzte oder verspätet entwickelte Grundstücke vor.
- Bei einem steuerlichen Wert von 100 Milliarden VND würde die jährliche Steuer 200 Millionen VND betragen.
- Der Satz würde auf die gesamte betroffene Fläche angewandt, ohne die üblichen Flächenstufen für Wohnbauland.
- Definitionen und Umsetzungskriterien sind noch nicht ausgearbeitet; die Steuer ist noch nicht Gesetz.
- Wirtschaftswissenschaftler empfehlen, Steuersätze zu prüfen, die mit der Zeit steigen, und zugleich Fälle zu schützen, in denen Verzögerungen durch äußere Umstände entstehen.
- Die Steuerzahlung würde weder Projektpflichten ersetzen noch eine Rücknahme ausschließen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der 1. Januar 2027 wurde als geplanter Starttermin genannt, vorbehaltlich der Zustimmung und der endgültigen Gesetzesbestimmungen.






