Neue Regeln erfassen wachsende Auslandsvermögen
China führt jährliche Berichte über Auslandsinvestitionen ein und verlangt frühzeitige Meldungen zu Projekten, an denen chinesische Investitionen von mindestens 100 Millionen US-Dollar beteiligt sind oder die die diplomatischen Beziehungen berühren. Dies geht aus überarbeiteten Regeln hervor, die am 22. Oktober 2026 veröffentlicht wurden. Die Änderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die im Ausland gehaltenen chinesischen Investitionen von 1,8 Billionen US-Dollar im Jahr 2017 auf knapp 3,4 Billionen US-Dollar Ende 2025 gestiegen sind.
Inhalt
- Neue Regeln erfassen wachsende Auslandsvermögen
- Warum China den Rahmen von 2017 ersetzt
- Gebietsansässige Privatpersonen ausdrücklich eingeschlossen
- Schutz auch bei Druck wegen Technologie und Eigentumsverhältnissen
- Frühere Meldung für bestimmte Großprojekte
- Reinvestitionen und Projektabschluss bleiben Teil der Aufsicht
- Schwellenwerte für Genehmigung und Meldung
- Handelsministerium: Investitionen wachsen in mehreren Bereichen
- Investitionsförderung geht über die neuen Maßnahmen hinaus
- Was bis zum 1. Dezember ansteht
- Wichtige Punkte
Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC), Chinas oberste Wirtschaftsplanungsbehörde, erließ die Verwaltungsmaßnahmen für Auslandsinvestitionen mit Anordnung Nr. 49 aus dem Jahr 2026. Die Maßnahmen treten am 1. Dezember 2026 in Kraft und ersetzen dann die 2017 erlassenen Regeln für Auslandsinvestitionen von Unternehmen.
Der überarbeitete Rahmen schließt neben inländischen Unternehmen und anderen Organisationen ausdrücklich auch gebietsansässige Privatpersonen ein. Zudem werden die Meldeverfahren gestärkt, damit die Behörden reagieren können, wenn chinesische Investoren im Ausland aufgefordert werden, Technologie oder Daten herauszugeben oder Anteile und Vermögenswerte zu veräußern.
Die Maßnahmen umfassen 76 Artikel in sechs Kapiteln: allgemeine Bestimmungen, Leitlinien und Dienstleistungen für Investitionen, Aufsicht, Investitionsschutz, rechtliche Verantwortung und ergänzende Bestimmungen. Ihr zentrales Ziel ist es, Auslandsinvestitionen zu unterstützen und den Behörden zugleich mehr Informationen über Risiken vor, während und nach Projekten zu geben.
Warum China den Rahmen von 2017 ersetzt
Nach Angaben der NDRC haben sich die Auslandsinvestitionen unter den bisherigen Regeln deutlich ausgeweitet und dazu beigetragen, dass chinesische Produkte, Dienstleistungen, Marken und Standards ausländische Märkte erreichen. Die Kommission verweist außerdem auf Investitionserträge, Beschäftigung, große Infrastrukturprojekte und kleinere Vorhaben für lokale Gemeinschaften als Vorteile für China und die Zielländer der Investitionen.
Die jährlichen Auslandsinvestitionen stiegen der Kommission zufolge von 158,3 Milliarden US-Dollar im Jahr 2017 auf 213,6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025. Das entspricht einem Zuwachs um 55,3 Milliarden US-Dollar oder rund 35 Prozent. Der kumulierte Bestand der im Ausland gehaltenen Investitionen wuchs im selben Zeitraum um etwa 89 Prozent, gemessen an den gerundeten Werten von 1,8 und 3,4 Billionen US-Dollar.
Diese Zahlen messen unterschiedliche Größen. Jährliche Investitionen, oft als Flussgröße bezeichnet, erfassen die Investitionen innerhalb eines bestimmten Jahres. Der Investitionsbestand misst die kumulierte Position im Ausland zu einem bestimmten Stichtag. Der deutlich größere Bestand zeigt das Ausmaß der Auslandsengagements, für die die überarbeiteten Schutz- und Überwachungsregelungen gelten werden.
Die Kommission erklärt, auch das außenpolitische Umfeld sei schwieriger geworden. Sie verweist auf zunehmenden Unilateralismus und Protektionismus, lokale Konflikte und politische Instabilität. Ihre Begründung ordnet die Überarbeitung in die politischen Beschlüsse der dritten und vierten Plenartagung des 20. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei sowie in die im Juni 2026 vom Staatsrat erlassenen Verordnungen für Auslandsinvestitionen ein.
Gebietsansässige Privatpersonen ausdrücklich eingeschlossen
Die Maßnahmen von 2017 betrafen hauptsächlich Auslandsinvestitionen inländischer Unternehmen und anderer Organisationen. Nach Angaben der NDRC sind Investoren und Investitionsformen seither vielfältiger geworden. Daher seien Regeln erforderlich, die besser widerspiegeln, wer im Ausland investiert.
Die Verordnungen des Staatsrats nennen inländische Unternehmen, andere Organisationen und gebietsansässige Privatpersonen als Investoren. Die neuen NDRC-Maßnahmen übernehmen diesen Anwendungsbereich und weiten die entsprechenden Dienstleistungen und Schutzregelungen aus. Nach Angaben der Kommission unterstützt der Rahmen Investitionen, die nach Marktprinzipien erfolgen.
Für Privatpersonen bedeutet das in der Praxis, dass bestehende Zugangswege zu ausländischen Finanzmärkten fortbestehen und zugleich ausdrücklich anerkannt werden. Anleger können weiterhin etablierte Wege nutzen, darunter das Programm für qualifizierte inländische institutionelle Anleger, die Börsenverbindungen zwischen dem chinesischen Festland und Hongkong sowie das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsprogramm.
Diese Wege ermöglichen auf unterschiedliche Weise den Zugang zu zugelassenen Anlagen. Das Programm für qualifizierte inländische institutionelle Anleger wird über zugelassene inländische Institute abgewickelt, während die Börsenverbindungen und das Vermögensverwaltungsprogramm bestimmte Finanzmärkte oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen miteinander verknüpfen. Die Kommission stellt deren Fortführung als Teil der Abstimmung der überarbeiteten Maßnahmen mit den bestehenden Investitionsregelungen dar.
Schutz auch bei Druck wegen Technologie und Eigentumsverhältnissen
Die NDRC benennt einen konkreten Grund für die stärkeren Schutzbestimmungen: Maßnahmen bestimmter Länder oder Regionen, die sie als diskriminierend bezeichnet. Dazu gehörten Forderungen, wonach chinesische Investoren Technologie oder Daten bereitstellen oder Beteiligungen und andere Vermögenswerte veräußern sollen.
Die Forderung, eine Beteiligung zu veräußern, bedeutet, dass ein Investor einen Anteil verkaufen oder anderweitig aufgeben muss. Für ein im Ausland tätiges Unternehmen kann eine solche Vorgabe sowohl die Kontrolle über den Geschäftsbetrieb als auch den Wert der Investition beeinträchtigen. Forderungen nach Technologie oder Daten betreffen Ressourcen, die für den Betrieb entscheidend sein können.
Die bisherigen Regeln verlangten bereits Meldungen über schwerwiegende nachteilige Umstände, vor allem zum Schutz von Personen und Vermögenswerten im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen. Die Überarbeitung verbessert dieses Meldesystem und führt einen jährlichen Informationsbericht über Auslandsinvestitionen ein, der die von der Kommission beschriebenen Formen des Drucks abdecken soll.
Schwerwiegende nachteilige Umstände müssen unverzüglich gemeldet werden. Investoren müssen ihre jährlichen Informationsberichte über Auslandsinvestitionen jeweils bis zum 30. Juni einreichen.
Nach Ansicht der NDRC soll die Information der Behörden Investoren und Regierungsstellen dabei helfen, gemeinsam berechtigte Rechte und Interessen zu schützen. Der Jahresbericht ergänzt den Meldeweg für schwerwiegende nachteilige Ereignisse um einen regelmäßigen Berichtsweg. Damit sieht der Rahmen sowohl turnusmäßige Aktualisierungen als auch Meldungen bei bestimmten Problemen vor.
Frühere Meldung für bestimmte Großprojekte
Die überarbeiteten Maßnahmen befassen sich auch mit Risiken, die entstehen, bevor ein Auslandsprojekt vollständig angelaufen ist. Sie sehen Meldungen zu Vorarbeiten für Projekte vor, an denen chinesische Investitionen von mindestens 100 Millionen US-Dollar beteiligt sind oder die Chinas diplomatische Beziehungen zu den betreffenden Ländern berühren.
Investoren müssen mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn wichtiger Vorarbeiten über das nationale Online-System einen Bericht zu den Vorarbeiten einreichen. Dazu zählen Investitionszusagen gegenüber einer ausländischen Regierung, die Unterzeichnung eines Investitionsabkommens oder eines ähnlichen Dokuments sowie weitere Vorarbeiten, die Chinas diplomatische Beziehungen zu den betreffenden Ländern berühren könnten.
Durch die frühzeitige Meldung werden die Behörden auf diese Projekte aufmerksam, solange die Vorbereitungen noch laufen. Damit ändert sich der Zeitpunkt der Aufsicht: Die zuständigen Stellen erhalten Informationen über ein Projekt, bevor die späteren Phasen beginnen, für die Investitions- und Abschlussberichte vorgesehen sind.
Die NDRC erklärt, einige Investoren hätten Verluste erlitten, weil sie Risiken im Ausland unterschätzt oder unangemessen auf sie reagiert hätten. Als Gründe für eine verbesserte Überwachung, Warnungen und Prävention nennt sie politische Instabilität, wechselnde politische Rahmenbedingungen und zunehmende Sicherheitsrisiken in einigen Zielländern.
In ihrer Erläuterung nennt die Kommission weder den Schwellenwert noch die Frist für den Jahresbericht. Die Maßnahmen legen jedoch den Schwellenwert von 100 Millionen US-Dollar und die Frist am 30. Juni fest. Die NDRC wird standardisierte Meldeformulare und Listen der erforderlichen Unterlagen veröffentlichen; die bereitgestellten Materialien enthalten keine aktualisierten Formulare oder ausführlichen Einreichungshinweise.
Reinvestitionen und Projektabschluss bleiben Teil der Aufsicht
Der Rahmen von 2017 umfasste bereits Berichte über große Projekte außerhalb der sensiblen Kategorie, die in der Erläuterung der NDRC als Auslandsreinvestitionen bezeichnet werden, sowie Berichte über den Projektabschluss. Die Überarbeitung baut auf diesen Regelungen auf, statt alle bestehenden Verfahren zu ersetzen.
Auslandsreinvestitionen bezeichnen allgemein weitere Investitionen über ein bereits bestehendes Unternehmen im Ausland. Ihre Überwachung hilft den Behörden, Investitionstätigkeiten über den ursprünglichen Kapitaltransfer aus China hinaus nachzuverfolgen. Ein Projektabschlussbericht erfüllt einen anderen Zweck: Er dokumentiert den Stand, sobald ein Projekt diese Phase erreicht.
Nach Artikel 14 müssen Investoren, die über von ihnen kontrollierte ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nicht sensible Investitionen tätigen, mindestens zehn Arbeitstage vor der Umsetzung über das Online-System einen Bericht über die Auslandsreinvestition einreichen. Der Artikel nennt keinen finanziellen Schwellenwert. Auch Investitionen, die über solche kontrollierten ausländischen Einheiten nach China zurückfließen, müssen nach denselben Regelungen gemeldet werden.
Bei genehmigungs- oder meldepflichtigen Investitionen sowie bei meldepflichtigen Auslandsreinvestitionen müssen Investoren den Abschluss oder die Beendigung innerhalb von zehn Arbeitstagen über das Online-System melden. Als Abschluss gelten das Ende der Bauarbeiten, die Übertragung der betreffenden Beteiligung oder Vermögenswerte sowie die vollständige Verwendung des chinesischen Investitionsbetrags. Eine Beendigung liegt vor, wenn eine Investition aufgegeben wird oder der Investor die dadurch begründeten Eigentums-, Kontroll- oder Verwaltungsrechte beziehungsweise sonstigen damit verbundenen Interessen im Ausland nicht mehr hält.
Die Entwicklungs- und Reformbehörden können außerdem schriftliche Berichte zu wichtigen Angelegenheiten anfordern. Investoren müssen zu den angesprochenen Punkten innerhalb der in der Anfrage genannten Frist Stellung nehmen. Informationsberichte müssen wahrheitsgemäß, korrekt, vollständig und fristgerecht sein; fehlende Angaben sind unverzüglich nachzureichen und Fehler oder Auslassungen zu berichtigen. Investoren können über das Online-System eine Bestätigung abgeschlossener Einreichungen ausdrucken.
Die überarbeiteten Regelungen für Reinvestitionen, die jährlichen Informationsberichte und die Berichte zu Vorarbeiten für Projekte greifen somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verlauf einer Investition. Zusammengenommen erweitern sie die Informationen, die den für Investitionsschutz und Risikomanagement zuständigen Behörden zur Verfügung stehen.
Für Investoren bedeutet die praktische Änderung ein breiteres Spektrum an Meldepflichten bei gleichzeitig fortbestehendem Zugang zu Beratung und Dienstleistungen. Die Kommission verknüpft diesen Informationsaustausch mit einem koordinierten Vorgehen gegen Risiken im Ausland, insbesondere wenn ein Projekt finanzielle, sicherheitspolitische und diplomatische Aspekte berührt.
Schwellenwerte für Genehmigung und Meldung
Sensible Auslandsinvestitionen, ob direkt oder über kontrollierte ausländische Einheiten getätigt, benötigen vor ihrer Umsetzung eine Genehmigung der NDRC. Direkt getätigte nicht sensible Investitionen müssen vor der Umsetzung gemeldet werden. Bei zentral verwalteten Unternehmen nimmt die NDRC die Meldungen entgegen. Für lokale Unternehmen werden Projekte mit chinesischen Investitionen von mindestens 300 Millionen US-Dollar bei der NDRC gemeldet; bei Beträgen unter 300 Millionen US-Dollar ist die Entwicklungs- und Reformbehörde der Provinz zuständig, in der der Investor registriert ist. Für andere Organisationen gelten die Regelungen für Unternehmen. Gebietsansässige Privatpersonen reichen ihre Meldung bei der Provinzbehörde ein, in deren Gebiet sie ihren Wohnsitz registriert haben oder gewöhnlich wohnen. Für Informationsberichte gilt dieselbe Zuständigkeitsverteilung.
Der chinesische Investitionsbetrag umfasst Vermögenswerte und Rechte, die direkt oder über kontrollierte ausländische Einheiten investiert werden, sowie die bereitgestellte Finanzierung und Garantien. Dazu zählen Geld, Wertpapiere, Sachwerte, Technologie, Daten, geistiges Eigentum, Eigenkapital und Forderungen.
Investoren müssen Änderungen einer bestehenden Genehmigung oder Meldung beantragen und abschließen, bevor bestimmte Änderungen vorgenommen werden. Dazu zählen die Aufnahme oder der Wegfall von Investoren, wesentliche Änderungen am Standort, Inhalt oder Umfang der Investition sowie Änderungen des chinesischen Investitionsbetrags um mindestens 20 Prozent des ursprünglich genehmigten oder gemeldeten Betrags oder um mindestens 100 Millionen US-Dollar.
Handelsministerium: Investitionen wachsen in mehreren Bereichen
Zhao Chunfeng, Leiter der Abteilung für Auslandsinvestitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Handelsministerium, erklärte am 22. Oktober, der Bestand der chinesischen Auslandsinvestitionen habe Ende 2025 knapp 3,4 Billionen US-Dollar erreicht. Nach Angaben des Ministeriums zählte China damit neun Jahre in Folge zu den drei größten Auslandsinvestoren der Welt.
Zhao äußerte sich am 22. Oktober bei einer Pressekonferenz des Informationsbüros des Staatsrats im Rahmen einer Reihe zum Beginn des 15. Fünfjahresplans.
Außerdem bezifferte Zhao die ausländischen Direktinvestitionen in allen Branchen in den ersten neun Monaten des Jahres 2026 auf 128,62 Milliarden US-Dollar. Diese Zahl bezieht sich auf neun Monate, während die vom NDRC genannte Zahl von 213,6 Milliarden US-Dollar das gesamte Jahr 2025 umfasst. Für die Berechnung einer jährlichen Wachstumsrate müssen daher vergleichbare Zeiträume herangezogen werden.
Die Investitionen in umweltfreundliche und CO₂-arme Tätigkeiten sowie in digitale Branchen wuchsen nach Angaben des Ministeriums in den ersten drei Quartalen 2026 jeweils um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Beide Kategorien legten damit stärker zu als die Auslandsinvestitionen insgesamt.
Diese Zahlen verdeutlichen, warum die politische Debatte über traditionelle Bauprojekte im Ausland hinausgeht. Das Ministerium entwickelt zudem Kooperationsregelungen für die digitale Wirtschaft, grüne Mineralien und erneuerbare Energien. In diesen Bereichen können neben Sachwerten auch Technologie, Informationen und strategische Ressourcen eine Rolle spielen.
Investitionsförderung geht über die neuen Maßnahmen hinaus
Nach Angaben des Handelsministeriums hat China mit wichtigen Partnerländern mehr als 90 Arbeitsgruppen für Investitionskooperation eingerichtet. Außerdem wurden knapp 100 Kooperationsdokumente zu Bereichen wie Industrie- und Lieferketten sowie grüner Entwicklung unterzeichnet.
Für den 15. Fünfjahresplan skizzierte Zhao einen Ansatz, der Investitionsmanagement, Dienstleistungen, Entwicklung und Sicherheit miteinander verbindet. Das Ministerium plant weitere Arbeiten an Investitionsregeln und Umsetzungsvorschriften sowie eine Überarbeitung der Regelungen für vertraglich vereinbarte Auslandsprojekte und die Beschäftigung chinesischer Arbeitskräfte im Ausland.
Das Ministerium will außerdem Leitlinien zu Integrität, Compliance und gesellschaftlicher Verantwortung für Unternehmen im Ausland umsetzen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden soll Compliance-Leitlinien und Brancheninitiativen unter anderem für die Automobil- und Rohstoffbranche umfassen.
Diese Schritte ergänzen die Meldeänderungen der NDRC. Kooperationsmechanismen der Regierung betreffen die Beziehungen zu den Zielländern der Investitionen; Unternehmensleitlinien regeln, wie Firmen dort tätig sind. Die überarbeiteten Maßnahmen liefern zusätzlich strukturiertere Informationen über Investitionstätigkeiten und den Druck, dem Investoren ausgesetzt sind.
Was bis zum 1. Dezember ansteht
Die NDRC erklärt, sie werde mit den Entwicklungs- und Reformbehörden der Provinzen und anderen Stellen zusammenarbeiten, um die Maßnahmen umzusetzen. Zu den unmittelbaren Aufgaben gehören die Überarbeitung standardisierter Formulare und Erläuterungen zu den für Genehmigungen, Meldungen und Berichte erforderlichen Unterlagen.
Bei einer Genehmigung trifft die zuständige Behörde eine Entscheidung; eine Meldung dient dazu, die erforderlichen Investitionsinformationen bei dieser Behörde zu hinterlegen. Berichte liefern Informationen zu festgelegten Zeitpunkten oder beim Eintritt bestimmter Umstände. Aktualisierte Formulare und Anweisungen sollen Investoren zeigen, welche Unterlagen sie für das jeweilige Verfahren einreichen müssen.
Ein Genehmigungsantrag muss Angaben zum Investor und zum Investitionsplan, zu den Auswirkungen auf Chinas nationale Interessen und nationale Sicherheit sowie eine Erklärung des Investors zu Wahrheitsgemäßheit und Compliance enthalten. Der Plan muss den Projektnamen, das Zielland, die Hauptinhalte und den Umfang sowie den chinesischen Investitionsbetrag nennen. Genehmigungsanträge und Meldeformulare müssen von den erforderlichen Unterlagen begleitet werden. Die NDRC ist für die Veröffentlichung der standardisierten Formulare und der Anlagenlisten zuständig.
Genehmigungen, Meldungen und Informationsberichte müssen grundsätzlich über das nationale Online-System abgewickelt werden. Bei Angelegenheiten, die Staatsgeheimnisse betreffen oder aus anderen Gründen nicht für das System geeignet sind, sind Papiereinreichungen zulässig. Die NDRC wird Anweisungen zur Nutzung des Systems veröffentlichen.
Die Kommission plant außerdem, ihre Antworten auf häufig gestellte Fragen zu aktualisieren und das nationale Online-System für die Verwaltung und Unterstützung von Auslandsinvestitionen zu verbessern. Investoren werden das System für Anfragen und Verwaltungsverfahren nutzen.
Die wichtigsten Termine und politischen Schritte:
- 2017: Die nun zu ersetzenden Maßnahmen für Auslandsinvestitionen von Unternehmen wurden erlassen.
- Juni 2026: Der Staatsrat veröffentlichte seine Verordnungen für Auslandsinvestitionen.
- 22. Oktober 2026: Die NDRC veröffentlichte die überarbeiteten Maßnahmen und erläuterte die wichtigsten Änderungen.
- 1. Dezember 2026: Die neuen Maßnahmen treten in Kraft und die Maßnahmen von 2017 werden aufgehoben.
Der Übergang verbindet fortbestehende Investitionswege mit zusätzlichen Meldepflichten und einem breiter angelegten Schutzrahmen. Unternehmen, Organisationen und gebietsansässige Privatpersonen benötigen die aktualisierten Umsetzungshinweise, um zu verstehen, wie die Anforderungen für ihre Tätigkeiten gelten.
Wichtige Punkte
- Chinas überarbeitete Maßnahmen für Auslandsinvestitionen treten am 1. Dezember 2026 in Kraft und ersetzen die 2017 erlassenen Regeln.
- Der Rahmen umfasst 76 Artikel und schließt ausdrücklich gebietsansässige Privatpersonen, Unternehmen und andere Organisationen ein.
- Jährliche Informationsberichte sind jeweils bis zum 30. Juni fällig; schwerwiegende nachteilige Umstände müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Melderahmen erfasst Risiken wie Forderungen im Zusammenhang mit Technologie, Daten, Anteilen und Vermögenswerten.
- Für Projekte mit chinesischen Investitionen von mindestens 100 Millionen US-Dollar oder Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen sind mindestens zehn Arbeitstage vor wichtigen Vorarbeiten Meldungen erforderlich.
- Nicht sensible Auslandsreinvestitionen über kontrollierte ausländische Einheiten müssen mindestens zehn Arbeitstage vor der Umsetzung gemeldet werden; ein finanzieller Schwellenwert ist nicht vorgesehen. Genehmigungs-, melde- oder reinvestitionsmeldepflichtige Investitionen müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss oder Beendigung gemeldet werden.
- Lokale Unternehmen melden direkte nicht sensible Investitionen von mindestens 300 Millionen US-Dollar bei der NDRC und geringere Beträge bei der zuständigen Provinzbehörde. Änderungen des Investitionsbetrags um mindestens 20 Prozent oder 100 Millionen US-Dollar erfordern eine vorherige Anpassung der Genehmigung oder Meldung.
- Der Bestand chinesischer Auslandsinvestitionen stieg von 1,8 Billionen US-Dollar im Jahr 2017 auf knapp 3,4 Billionen US-Dollar Ende 2025.
- Die NDRC plant aktualisierte Formulare, Meldehinweise, Antworten zu politischen Fragen und Online-Dienstleistungen zur Unterstützung der Umsetzung. Die bereitgestellten Materialien enthalten jedoch weder die aktualisierten Formulare noch die Leitfäden.






