Schnellere Genehmigungen für die Industrie, weniger Möglichkeiten zur Prüfung von Umweltrisiken
Südkoreas Gesetzentwürfe zu regionalen Industriezonen würden Umweltuntersuchungen vor Ort auf höchstens zwei pro Jahr begrenzen und grundsätzlich nur eine zusätzliche Aufforderung zur Überarbeitung der Prüfunterlagen zulassen. Diese Bestimmungen haben Warnungen ausgelöst, dass große Entwicklungsprojekte mit zu wenigen Informationen über die lokale Tierwelt, Gewässer und jahreszeitlichen Bedingungen vorangetrieben werden könnten.
Inhalt
- Schnellere Genehmigungen für die Industrie, weniger Möglichkeiten zur Prüfung von Umweltrisiken
- Was Artikel 23 ändern würde
- Warum zwei Untersuchungen wichtige Veränderungen übersehen könnten
- Wer soll eine Sonderzone gestalten?
- Lebensmittel aus Tierzellen werfen weitere Tierschutzfragen auf
- Warum die arbeitsrechtlichen Bestimmungen die Entwürfe spalten
- Auch Krankenhäuser, Schulen und Grundstücke stehen zur Debatte
- Regeln für Unternehmensinvestitionen weiten die Debatte aus
- Wie geht es im Parlament weiter?
- Die wichtigsten Punkte
Zwei von den Abgeordneten der Demokratischen Partei Park Sang-hyuk und Choi Ki-sang eingebrachte Gesetzentwürfe zielen darauf ab, große Industriezonen außerhalb des Großraums Seoul einzurichten. Beide sollen Investitionen durch Ausnahmen von Vorschriften, finanzielle Unterstützung und Steueranreize anziehen. Ihr Anwendungsbereich geht über Fabriken hinaus und umfasst Beschäftigung, Wohnraum, Krankenhäuser, Schulen und aus Tierzellen gewonnene Lebensmittel.
Die Vorschläge sind Teil der Investitionsoffensive rund um einen auf 800 Billionen Won bezifferten Halbleitercluster in der südwestlichen Region Jeolla. Die Umweltbestimmungen sind bedeutsam, weil die Gesetze große Entwicklungsprojekte mit Beschränkungen dafür verbinden würden, wie oft Behörden vor Abgabe ihrer Stellungnahme weitere Belege anfordern können.
Keiner der beiden Gesetzentwürfe ist bislang Gesetz. Die Demokratische Partei will sie gemeinsam beraten und eine endgültige Fassung vorlegen. Der größte politische Streit dreht sich dabei um Ausnahmen von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen. Umweltschützer sagen, auch die gemeinsamen Bestimmungen zur Umweltprüfung müssten genau geprüft werden.
Die Vorlagen tragen den Titel „Sondergesetz zur Ausweisung und zum Betrieb überregionaler strategischer Sonderindustriezonen für lokal gesteuertes Wachstum“. Hinter dem langen Namen steht eine praktische Frage: Wie viel Kontrolle sollen Behörden über die Bedingungen behalten, an die Industrieinvestitionen geknüpft sind?
Was Artikel 23 ändern würde
Artikel 23 beider Entwürfe sieht für strategische Umweltprüfungen eine Konsultationsfrist von 30 Tagen, für Umweltverträglichkeitsprüfungen eine Frist von 45 Tagen und für Prüfungen kleinerer Vorhaben eine Frist von 30 Tagen vor. Der Minister für Klima, Energie und Umwelt müsste innerhalb der jeweiligen Frist eine Stellungnahme zur Prüfung abgeben.
Diese Grundfristen entsprechen dem geltenden Rahmen. In der vorgeschlagenen Formulierung fehlt jedoch eine ausdrückliche Regelung, die Fristverlängerungen bei unvermeidbaren Umständen erlaubt. Strategische Prüfungen untersuchen Umweltbelange bereits in der Planungsphase. Projektprüfungen befassen sich hingegen mit den Auswirkungen eines konkreten Vorhabens und Maßnahmen zur Schadensminderung.
Artikel 23 Absatz 4 beschränkt die konsultierende Behörde grundsätzlich auch auf eine zusätzliche Aufforderung, Unterlagen zu ergänzen. Die Gründe dafür sollen per Präsidialverordnung festgelegt werden. Eine Ausnahme wäre möglich, wenn schwerwiegende Mängel in denselben noch offenen Punkten die Konsultation erschweren. Der geltende Rahmen erlaubt bis zu zwei Aufforderungen zur Ergänzung oder Anpassung.
Für Projektentwickler könnten weniger Aufforderungen das Genehmigungsverfahren berechenbarer machen. Für die prüfende Behörde hätte jede Möglichkeit, fehlende Informationen anzufordern, größeres Gewicht. Die Behörden benötigen womöglich Antworten zu Wasserqualität, Boden, Tierwelt oder Maßnahmen zur Schadstoffkontrolle, bevor sie beurteilen können, ob ein Projekt ökologisch vertretbar ist.
Die Gesetzentwürfe sehen außerdem vor, dass die Genehmigung als Sondergebiet für erneuerbare Energien als Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen nach 44 Gesetzen gilt. Damit würden zahlreiche Genehmigungsverfahren gebündelt, was die Bedeutung der Prüfungen vor der Genehmigung noch erhöht.
Warum zwei Untersuchungen wichtige Veränderungen übersehen könnten
Die vorgeschlagene Obergrenze von zwei Umweltuntersuchungen pro Jahr würde ein Vorgehen ersetzen, bei dem sich die Zahl der Untersuchungen nach den Merkmalen des Projekts und den zu prüfenden Fragen richtet. Umweltschützer warnen, dass bei einer festen Obergrenze wichtige jahreszeitliche Bedingungen möglicherweise nicht dokumentiert würden.
Ein Feuchtgebiet, ein Fluss oder ein Lebensraum kann während der Brutzeit, der Regenzeit und bei niedrigem Wasserstand ganz unterschiedlich aussehen. Beobachtungen vor Ort liefern die grundlegenden Belege, anhand derer die Auswirkungen eines Bauvorhabens prognostiziert werden. Wird ein relevanter Zeitraum verpasst, kann den Prüfenden ein unvollständiges Bild davon bleiben, welche Arten an einem Standort leben oder wie sich das Wasser dort verhält.
Ahn Suk-hee, eine Aktivistin des Koreanischen Verbands der Umweltbewegungen, bezeichnete Umweltprüfungen als Möglichkeit, die ökologische Eignung eines Projekts zu prüfen und Schäden zu verhindern, bevor sie entstehen. Sie kritisierte die Entwürfe dafür, diese Schutzmaßnahme als Hindernis für die Entwicklung zu behandeln.
Ahn warnte außerdem, dass die Verlässlichkeit der Daten aus Untersuchungen vor Ort leiden könnte, wenn diese weder Brutzeiten noch Veränderungen zwischen feuchten und trockenen Bedingungen erfassen. Ihre Sorge verbindet die Obergrenze für Untersuchungen mit der Beschränkung weiterer Informationsanfragen: Begrenzte Feldarbeit könnte Lücken hinterlassen, die Behörden anschließend seltener schließen könnten.
Für Anwohner in der Nähe einer geplanten Industriezone geht es bei diesen Entscheidungen um die Belege, anhand derer Veränderungen ihres Lebensumfelds beurteilt werden. Für Unternehmen geht es darum, wie schnell Investitionspläne das Prüfverfahren durchlaufen können. Umstritten sind die Regeln, die für diese Prüfung vor Baubeginn gelten.
Wer soll eine Sonderzone gestalten?
Die Kommunalverwaltungen würden die Pläne für die Zonen ausarbeiten und beim Industrieministerium einreichen. Investitionsgesellschaften, die die Voraussetzungen erfüllen, könnten einer Kommunalverwaltung ebenfalls einen Plan vorschlagen. Diese müsste den Vorschlag grundsätzlich annehmen, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.
Ein Plan müsste Investitionen, beteiligte Unternehmen, beantragte Ausnahmen von Vorschriften, Flächennutzung, Finanzierung und Lebensbedingungen umfassen. Er müsste mindestens 20 Tage lang öffentlich bekannt gemacht werden; außerdem wäre eine Anhörung vorgesehen, um Stellungnahmen von Anwohnern und Unternehmen einzuholen.
Nach der Einreichung hätten die zuständigen Ministerien grundsätzlich 15 Tage ab der Benachrichtigung Zeit, ihre Prüfergebnisse vorzulegen. Pläne mit Ausnahmen von Vorschriften würden einer Prüfung dieser Ausnahmen unterzogen. Danach würden die wirtschaftliche Tragfähigkeit, der Nutzen für die regionale Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Angemessenheit der Ausnahmen bewertet. Vor der Ausweisung durch den Industrieminister wäre die Zustimmung des Ministerpräsidenten erforderlich.
Die Bürgerorganisation Solidarität für partizipative Demokratie kritisierte diesen Zeitplan in ihrer Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen vom 21. Oktober 2026. Die Behörden hätten zu wenig Zeit, um Pläne mit Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt zu prüfen. Die Organisation forderte, die Gesetze zurückzuziehen und neu zu beraten.
Die Organisation wandte sich auch dagegen, dass Kommunalverwaltungen Anhörungen mit Anwohnern abhalten könnten, ohne zuvor die Stellungnahmen der zuständigen Behörden einzuholen. Ihre Kritik betrifft damit sowohl die Reihenfolge als auch die Dauer der Konsultation: Anwohner und Behörden würden die Pläne in einem verkürzten Verfahren prüfen, während Unternehmen sie direkt vorschlagen könnten.
Lebensmittel aus Tierzellen werfen weitere Tierschutzfragen auf
Die Gesetzentwürfe befassen sich auch mit Lebensmitteln, die durch die Vermehrung tierischer Zellen hergestellt werden. Vereinfacht gesagt werden einem Tier Zellen entnommen und kultiviert, um daraus Lebensmittel herzustellen, statt sämtliche Lebensmittel direkt von einem geschlachteten Tier zu gewinnen.
Die Entwürfe würden Rinder, die zur Entnahme von Zellen geschlachtet werden, von der Einstufung von Nutztiererzeugnissen ausnehmen. Außerdem würden sie erlauben, lebenden Tieren Zellen zur Lebensmittelherstellung zu entnehmen. Damit ginge die Regelung über Ausnahmefälle wie die Behandlung von Krankheiten hinaus, die der geltende Tierschutzrahmen vorsieht.
Die Entnahme bei einem lebenden Tier würde als Tierversuch gelten. Damit wären die Grundsätze einzuhalten, die darauf abzielen, die Zahl der verwendeten Tiere zu verringern und Schmerzen möglichst gering zu halten. Zudem wäre eine Prüfung durch eine Ethikkommission für Tierversuche erforderlich.
Kim Do-hee, Vorsitzende des Tierrechts-Unterausschusses im Ausschuss für Umweltgesundheit der Anwälte für eine demokratische Gesellschaft, äußerte eine konkretere Sorge: Bei wiederholten Entnahmen von lebenden Tieren seien Bedingungen nötig, die das Leiden verringern. Die vorgeschlagenen Bestimmungen enthalten zwar eine allgemeine Pflicht, Schmerzen möglichst gering zu halten, aber keine konkreten Grenzen, etwa dazu, wie oft eine Entnahme stattfinden darf.
Lee Hyung-joo, Leiter der Organisation für Tierschutzbewusstsein, Forschung und Bildung, erkannte an, dass aus Zellen gezüchtete Lebensmittel die Zahl der Nutztiere verringern könnten. Zugleich forderte sie Schutzmaßnahmen für Tiere, die für Forschungszwecke gehalten werden, wenn die Branche wächst. Entscheidend ist, wie sich die ethische Prüfung und die allgemeinen Tierschutzpflichten in konkrete Bedingungen für wiederholte Eingriffe umsetzen lassen.
Warum die arbeitsrechtlichen Bestimmungen die Entwürfe spalten
Der Gesetzentwurf von Park enthält arbeitsrechtliche Ausnahmen, die in Choi KIsangs Fassung fehlen. Nach Artikel 132 von Parks Vorlage könnten Führungskräfte und Fachkräfte, deren Einkommen aus Beschäftigung zu den obersten drei Prozent zählt, schriftliche Einzelvereinbarungen schließen, die von mehreren Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes abweichen.
Die Ausnahme ginge über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 52 Stunden hinaus. Sie könnte auch Ruhezeiten, bezahlte Feiertage sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit umfassen. Welche Berufe erfasst wären und welche Vergütungs- und Gesundheitsschutzregeln gelten würden, soll per Präsidialverordnung festgelegt werden.
Artikel 133 würde den Zeitraum, über den die Arbeitszeit bei flexiblen Arbeitszeitmodellen im Durchschnitt berechnet wird, auf bis zu sechs Monate verlängern. Der geltende Zeitraum beträgt grundsätzlich einen Monat, bei bestimmten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten drei Monate. Flexible Arbeitszeitmodelle erlauben es Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten innerhalb einer vereinbarten Gesamtstundenzahl im Abrechnungszeitraum unterschiedlich zu verteilen.
Ein längerer Abrechnungszeitraum ermöglicht es, in arbeitsintensiven Monaten mehr Arbeit zu bündeln. Bei einem vereinfachten Zeitraum von 26 Wochen ergäben 13 Wochen mit 69 Stunden und anschließende 13 Wochen mit 35 Stunden im Durchschnitt 52 Wochenstunden. Beschäftigte könnten somit über einen längeren Zeitraum stark belastet sein, während der Durchschnitt innerhalb dieser Grenze bliebe.
Artikel 134 würde außerdem befristete Arbeitsverträge von bis zu vier Jahren erlauben. Üblicherweise gilt nach zwei Jahren die Beschäftigung als unbefristet. Parks Entwurf sieht eine Zahlung vor, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, ohne in ein unbefristetes umgewandelt zu werden. Voraussetzungen und Höhe soll der Arbeitsminister festlegen.
Chois Entwurf streicht diese drei zentralen Ausnahmen sowie einige Bestimmungen zu Medizin und Bildung. Die beiden Fassungen unterscheiden sich auch bei der Behandlung ausländischer Investitionsunternehmen. Chois Entwurf enthält weiterhin eine Ausnahme, die den Einsatzbereich von Leiharbeitnehmern erweitert. Die verbleibenden arbeitsrechtlichen Klauseln sind damit Teil der parlamentarischen Verhandlungen.
Auch Krankenhäuser, Schulen und Grundstücke stehen zur Debatte
Die Artikel 61 und 62 von Parks Entwurf würden medizinische Einrichtungen zulassen, die von Gesellschaften ausländischer Staatsangehöriger gegründet wurden, sowie Apotheken, die ausschließlich Ausländern offenstehen. Nach geltendem Medizinrecht ist die Gründung von Krankenhäusern grundsätzlich medizinischen Fachkräften, gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen vorbehalten.
Na Baek-joo, Professor für Präventivmedizin an der Eulji-Universität, warnte, mit ausländischem Kapital gegründete Krankenhäuser könnten höhere Einnahmen durch Behandlungen anstreben, die nicht von der nationalen Krankenversicherung abgedeckt sind. Der Entwurf sieht nicht ausdrücklich denselben Ausschluss von der Versicherung vor, der für ausländisch gegründete Krankenhäuser im Sonderrahmen von Jeju gilt. Die Versicherungsfrage bleibt daher ein wesentlicher Teil der politischen Debatte.
Die Bildungsbestimmungen würden den Kommunalverwaltungen mehr Befugnisse bei der Ausweisung spezialisierter Schulen und Begabtenschulen geben. Lee Deok-nan, Leiter der Abteilung für Bildung und Kultur beim Forschungsdienst der Nationalversammlung, warnte, dass Kommunalpolitiker kurzfristige regionale Forderungen oder politische Erfolge gegenüber einer umfassenderen Bewertung des Bildungsbedarfs bevorzugen könnten.
Bei der Wohnraumförderung wären bevorzugter Zugang zu Grundstücken für Beschäftigtenwohnungen und Ausnahmen von den üblichen Vergaberegeln vorgesehen. Die Bürgerorganisation Solidarität für partizipative Demokratie kritisierte, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen zu Streitigkeiten über Umsiedlungen enthalte und keine Ersatzstandards für die außer Kraft gesetzten Vorschriften zur Wohnraumversorgung vorsehe.
Die Organisation kritisierte außerdem, dass Grundstückserwerbsbefugnisse an Einrichtungen der Sonderzonen vergeben würden, die Grundstücke benötigen, statt nur an die Projektträger. Für die bisherigen Anwohner könnten Enteignung und Umsiedlung ebenso weitreichende Folgen haben wie der Bau neuer Fabriken, Schulen oder Wohnungen.
Regeln für Unternehmensinvestitionen weiten die Debatte aus
Die Gesetze würden außerdem die Eigentumsvorgaben innerhalb bestimmter Konzernstrukturen lockern. Die Solidarität für partizipative Demokratie erklärte, eine qualifizierte Holdinggesellschaft könnte dann mindestens 50 Prozent an einer Tochtergesellschaft dritter Ebene halten, statt wie derzeit vorgeschrieben 100 Prozent.
Vereinfacht gesagt würde eine Senkung der Beteiligungsvorgabe externen Investoren einen größeren Anteil an einem Unternehmen ermöglichen, das innerhalb dieser Konzernstruktur bislang vollständig im Besitz des Konzerns sein muss. Die Ausnahme könnte Halbleiterunternehmen dabei helfen, für kostspielige Projekte Investitionspartnerschaften einzugehen.
Die Bürgerorganisation wandte sich dagegen, diese Änderung mit Ausnahmen für Finanzierungsleasing und mögliche Investitionen öffentlicher Fonds zu verbinden. Das Paket lockere die Kontrollen über konzentrierte Unternehmensmacht und verlagere zugleich Investitionsrisiken auf öffentliche Gelder.
Weitere umstrittene Bestimmungen würden es erlauben, die Namen gefährlicher Chemikalien zurückzuhalten, wenn sie als Geschäftsgeheimnisse gelten. Lee Jong-ran, Arbeitsberaterin der Interessenvertretung für Halbleiterbeschäftigte Banollim, warnte, Informationen über Chemikalien seien nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Anwohner wichtig.
Unternehmen unterstützen das Gesamtpaket, weil es die Kosten für Investitionen, Personalgewinnung und Betrieb senken soll. Sechs große Wirtschaftsverbände begrüßten die arbeitsrechtlichen Ausnahmen und erklärten, Gespräche zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten könnten angemessene Vergütungs- und Gesundheitsschutzregeln hervorbringen. Befürworter halten ein Gesamtpaket aus Infrastruktur, Finanzierung und Änderungen bei den Vorschriften für nötig, um Industrieinvestitionen außerhalb der Hauptstadtregion anzuziehen.
Wie geht es im Parlament weiter?
Die Demokratische Partei will die Gesetzentwürfe gemeinsam prüfen. Zu den zentralen Entscheidungen gehört, welche arbeitsrechtlichen Ausnahmen bestehen bleiben, wie viel Zeit für Umweltprüfungen zur Verfügung steht und welche Schutzmaßnahmen im Gesetz selbst verankert werden, statt sie späteren Regelungen zu überlassen.
Bei den Daten der Einbringung widersprechen sich die Angaben zur Abfolge des Gesetzgebungsverfahrens. Laut parlamentarischer Chronologie reichte Park seinen Entwurf am 20. Oktober und Choi seinen am 21. Oktober 2026 ein. In ersten Darstellungen wurden beide Vorlagen dem 20. Oktober zugeordnet.
- 20. Oktober 2026: Park reichte die Fassung mit den weitreichenden arbeitsrechtlichen Ausnahmen ein.
- 21. Oktober: Choi reichte die alternative Fassung ein, und die Solidarität für partizipative Demokratie veröffentlichte ihre Rückzugsforderung.
- 23. Oktober: Ein geplantes sechstes Arbeitstreffen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierung wurde verschoben.
- 28. Oktober: Das verschobene Arbeitstreffen sollte stattfinden.
Han Byung-do, Fraktionsvorsitzender der Demokratischen Partei, sagte, die Partei werde sich unterschiedliche Standpunkte anhören, bevor sie die Gesetzgebung abschließe. In der Nationalversammlung beschrieb er das geplante Beratungsverfahren:
Wir setzen keine Frist, sondern geben der Beratung und Debatte ausreichend Zeit. Wir hören uns unterschiedliche Stimmen breit an und erarbeiten durch die gemeinsame Beratung der Gesetzentwürfe eine endgültige Fassung.
Auch das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit erklärte, für die Gespräche sei keine feste Frist vorgesehen. Parteiführungen bezeichneten die Gesetzgebung dennoch als vorrangiges Vorhaben der regulären Parlamentssitzung. Ein Termin für die endgültige Verabschiedung wurde nicht genannt.
Bei den Verhandlungen geht es somit um mehr als die Frage längerer Arbeitszeiten. Beide Entwürfe enthalten Umweltbestimmungen, die regeln würden, wie Behörden große Entwicklungsprojekte prüfen. Der endgültige Gesetzestext wird festlegen, wie Investitionsförderung mit Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten, Tieren und den Gemeinden verbunden wird, in denen die Zonen entstehen sollen.
Die wichtigsten Punkte
- Beide Entwürfe würden außerhalb des Großraums Seoul Industriezonen mit Ausnahmen von Vorschriften und finanzieller Unterstützung schaffen.
- Umweltuntersuchungen würden auf höchstens zwei pro Jahr begrenzt; zusätzlich dürfte grundsätzlich nur einmal die Ergänzung von Prüfunterlagen verlangt werden.
- Die grundlegenden Konsultationsfristen für Prüfungen blieben bei 30 oder 45 Tagen, ohne ausdrückliche Regelung für Fristverlängerungen.
- Die Entnahme von Tierzellen für Lebensmittel würde eine ethische Prüfung erfordern. Tierschützer fordern jedoch konkrete Schutzmaßnahmen für wiederholte Eingriffe.
- Parks Entwurf enthält weitreichende Ausnahmen bei Arbeitszeiten und befristeter Beschäftigung, die in Chois Entwurf fehlen.
- Die Abgeordneten wollen beide Entwürfe gemeinsam beraten. Das nächste verschobene Dialogtreffen zum Arbeitsrecht sollte am 28. Oktober 2026 stattfinden.






