Keine Genehmigung für öffentliche Vorführungen vor dem Kinostart am 23. Oktober
Nepal hat dem Spionagekomödienfilm Udta Teer mit Ayushmann Khurrana und Sara Ali Khan vor dem geplanten Kinostart am 23. Oktober 2026 die Genehmigung für öffentliche Vorführungen verweigert. Der Entscheidung ging eine Prüfung durch die zentrale Filmzensurbehörde voraus. Anlass waren Bedenken hinsichtlich der Darstellung der Spannungen zwischen Indien und Pakistan.
Inhalt
- Keine Genehmigung für öffentliche Vorführungen vor dem Kinostart am 23. Oktober
- Warum die Handlung um Indien und Pakistan geprüft wurde
- Was Nepals Filmgesetz regelt
- Ministerium legte Vorführregel in Rundschreiben fest
- Könnten Kürzungen einen späteren Kinostart ermöglichen?
- Kritiker warnt vor wiederholten Einschränkungen
- Alpha zeigt, wie sich Entscheidungen über Filmvorführungen ändern können
- Frühere Streitfälle betrafen Buddha und Sita
- Kinostart zweimal unterbrochen
- Die wichtigsten Punkte
Das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie teilte dem nepalesischen Verleih des Films, National Cine Group Nepal, mit, dass es öffentliche Vorführungen nicht genehmigen könne. Das Ablehnungsschreiben vom 16. Oktober wurde von Bishal Bhandari, einem Referenten des Ministeriums, übermittelt. Nach dem nepalesischen Bikram-Sambat-Kalender war es der 30. Ashwin 2083.
Die Abteilung für audiovisuelle Medien und Rundfunk des Ministeriums verwies auf Gesetze, die den Behörden erlauben, Filmen die Genehmigung zu verweigern, wenn sie als schädlich für Nepals Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Beziehungen zu befreundeten Ländern gelten. Für Publikum und Kinos ist die unmittelbare Folge eindeutig: Der geplante Kinostart in Nepal kann unter der derzeitigen Entscheidung nicht stattfinden.
Die Ablehnung erfolgt, nachdem die Filmemacher den Kinostart in Indien bereits vom 9. auf den 23. Oktober verschoben hatten, um einen weniger umkämpften Starttermin zu finden. Auch der geplante Start in Nepal war für den 23. Oktober angesetzt, der dort als Freitag, Kartik 6, angegeben wurde.
Warum die Handlung um Indien und Pakistan geprüft wurde
Khurrana spielt Bilal Ahmed, einen pakistanischen Geheimdienstagenten, der für einen Auftrag nach Indien geschickt wird. Nach einem Unfall verliert er sein Gedächtnis, vergisst seine ursprüngliche Identität und hält sich fortan für einen indischen Antiterrorbeamten.
Die Geschichte spielt in der Grenzregion zwischen Indien und Pakistan. Dort treiben Bilals falsche Identität und sein neu entdeckter Patriotismus die Komödie voran. Seine Verwirrung verknüpft den Humor des Films unmittelbar mit der politischen Rivalität zwischen den beiden Ländern.
Die Bedenken der Behörden sollen sich darauf beziehen, dass die Darstellung dieser Rivalität dem Ansehen eines Landes schaden könnte. Der Filmschreiber und Kritiker Samipyaraj Timilsina führte die Ablehnung ebenfalls auf den Schwerpunkt der Geschichte auf die Spannungen zwischen Indien und Pakistan sowie den rechtlichen Schutz der Beziehungen Nepals zu befreundeten Ländern zurück.
Timilsina erklärte, dass sowohl Indien als auch Pakistan befreundete Länder Nepals seien. Seiner Einschätzung nach kann ein Film, der dem Ansehen eines anderen Landes schadet oder dessen nationale Identität oder Gemeinschaften unmittelbar betrifft, unter die Gründe für eine Einschränkung der Vorführung fallen.
In den mit der Ablehnung veröffentlichten Angaben wurde keine konkrete Szene, kein Dialog und keine verlangte Änderung genannt. Daher bleibt unklar, welche Inhalte genau die Entscheidung der Behörde ausgelöst haben.
Was Nepals Filmgesetz regelt
Die einschlägige Rechtsgrundlage ist das Filmgesetz über Produktion, Vorführung und Vertrieb, das in Berichten zur Politik des Ministeriums als Gesetz von 1969 beziehungsweise 2026 B.S. bezeichnet wird. Da der nepalesische Bikram-Sambat-Kalender eine andere Jahreszählung als der gregorianische Kalender verwendet, bezieht sich 2026 B.S. auf das ältere Gesetz.
Abschnitt 8(3) betrifft Filme oder Teile davon, die als schädlich für Nepals Sicherheit, Frieden und Ordnung, seine Beziehungen zu befreundeten Ländern oder das Zusammenleben verschiedener Klassen oder ethnischer Gruppen gelten. Die Vorschrift reicht somit über Inhalte zu Nepal selbst hinaus und umfasst auch Material über Länder, zu denen Nepal freundschaftliche Beziehungen unterhält.
Die Ablehnung wurde hauptsächlich mit Abschnitt 8(3) begründet, obwohl in einer Beschreibung des Schreibens vom 16. Oktober Abschnitt 5(3) genannt wird. Sowohl die weiter gefasste Vorführpolitik des Ministeriums als auch die im Zusammenhang mit diesem Fall angeführte Rechtsvorschrift verweisen auf Abschnitt 8(3).
Für Verleiher ist die vorherige Genehmigung entscheidend. Ein geplanter Starttermin und eine Vertriebsvereinbarung reichen nicht aus: Bevor ein Film öffentlich gezeigt werden darf, müssen Nepals zuständige Vorführbehörden die Freigabe erteilen.
Ministerium legte Vorführregel in Rundschreiben fest
Das Ministerium hatte außerdem ein Rundschreiben an das Film Development Board herausgegeben. Darin wurde die Behörde angewiesen, Filme mit Inhalten gegen Nepals Sicherheit oder befreundete Nachbarländer nicht zu genehmigen. Das Rundschreiben wurde in einem Bericht vom 14. Juli erwähnt, in dem das Jahr nicht angegeben wurde.
Das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie legte in dem Rundschreiben die Zertifizierungspflicht fest:
Filme, die in Nepal öffentlich vorgeführt werden sollen, müssen zunächst beim Film Screening Committee eine Zertifizierung beantragen und dürfen erst nach Genehmigung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gezeigt werden.
Das Ministerium wies das Film Development Board an, Produzenten, Verleiher und andere Beteiligte über die Vorgabe zu informieren und ihre Umsetzung zu koordinieren. Im Rundschreiben wurde zudem ausdrücklich auf Abschnitt 8(3) als Grundlage für die Ablehnung von Filmen mit unzulässigen Inhalten verwiesen.
Die Ablehnung von Udta Teer folgt somit einer bereits erklärten Position des Ministeriums zu Inhalten über befreundete Länder. Die Behörde prüfte den Film einige Tage vor der offiziellen Mitteilung; anschließend übermittelte das Ministerium die Entscheidung an den lokalen Verleih.
Könnten Kürzungen einen späteren Kinostart ermöglichen?
Das Gesetz sieht vor, dass ein Film nach Änderungen eine Genehmigung erhalten kann. Wenn sich durch das Entfernen oder Ändern eines Teils des Films die Gesetzeskonformität herstellen lässt, kann der Vorführausschuss die Vorführung unter Auflagen zu den erforderlichen Kürzungen oder Änderungen genehmigen.
Für Udta Teer kommt es daher darauf an, welche konkreten Inhalte die Behörde beanstandet. Ein Einwand gegen eine einzelne Zeile oder Szene könnte andere Änderungen erfordern als Bedenken, die sich durch die zentrale Handlung ziehen.
In den veröffentlichten Angaben wurde weder ein neuer Starttermin in Nepal noch eine Einigung über Kürzungen oder die Entscheidung, eine geänderte Fassung einzureichen, bekannt gegeben. Der Kinostart am 23. Oktober bleibt angesetzt, während die Genehmigung für Vorführungen in Nepal weiterhin aussteht.
Die unmittelbare Frage für Verleih und Produzenten ist, ob sie eine Fassung vorlegen wollen, die den Anforderungen des Ausschusses entspricht. Auch eine solche Fassung müsste vor öffentlichen Vorführungen genehmigt werden.
Kritiker warnt vor wiederholten Einschränkungen
Timilsina räumte ein, dass die Vorschrift für befreundete Länder gilt, warnte jedoch, wiederholte Verbote von Filmen über Konflikte und Rache könnten weitere Schwierigkeiten schaffen. Er empfahl, bei Entscheidungen über Einschränkungen das konkrete Thema eines Films und dessen Sensibilität zu prüfen.
Sein Einwand richtet sich gegen die Anwendung der Regel. Geschichten über Indien und Pakistan können Feindseligkeit und Rache behandeln, aber auch von Liebe oder Freundschaft handeln. Die konkrete Darstellung dieser Themen ist entscheidend, denn dieselbe internationale Rivalität kann sehr unterschiedlichen Geschichten zugrunde liegen.
Udta Teer nutzt Gedächtnisverlust und einen Wechsel der nationalen Zugehörigkeit als zentrale komödiantische Idee. Der Umgang mit Identität und Patriotismus steht daher im Mittelpunkt des Films und ist kein nebensächlicher Bestandteil der Handlung.
Timilsina verwies außerdem auf frühere Kontroversen um die Vorführung von Alpha und Bantwara. Seine Warnung macht deutlich, vor welcher wiederkehrenden Aufgabe Nepals Behörden stehen: Sie müssen beurteilen, welche Darstellungen die gesetzliche Schwelle überschreiten, und dabei die Inhalte jedes einzelnen Films berücksichtigen.
Alpha zeigt, wie sich Entscheidungen über Filmvorführungen ändern können
Alpha spielte in dem Streit, der dem Rundschreiben des Ministeriums vorausging, eine Rolle. Der Vorführausschuss beriet über eine Genehmigung, da Bedenken hinsichtlich des Themas bestanden. Letztlich wurde der Film nach einer Anweisung eines Ministers zugelassen.
Dieser Ablauf ist für Produzenten und Verleiher bei der Planung eines Kinostarts relevant. Ein Film kann während der Zertifizierung auf Einwände stoßen und dennoch später genehmigt werden, während ein anderer seine geplante Startwoche ohne Freigabe erreicht.
Im Fall von Udta Teer wurde die Genehmigung für öffentliche Vorführungen derzeit verweigert. Alpha zeigt, dass nach Einwänden auch ein anderes Ergebnis möglich ist; dort wurde ausdrücklich ein Eingreifen des Ministers genannt.
Timilsina erwähnte Bantwara ebenfalls als frühere Kontroverse um eine Filmvorführung. Die zu Udta Teer angeführten Angaben erläutern nicht, wie dieser frühere Streit ausging.
Frühere Streitfälle betrafen Buddha und Sita
Nepal hat indische Filmvorführungen bereits wegen Darstellungen religiöser Figuren und Fragen der nationalen Identität gestoppt oder gestört. 2009 kam es wegen der Behauptung, Gautama Buddha sei in Indien geboren worden, zu Protesten gegen Chandni Chowk to China. Die Vorführung in Nepal wurde eingestellt.
2023 sorgte Adipurush mit Dialogen, in denen Sita als Tochter Indiens bezeichnet wurde, für Proteste. Der Bürgermeister von Kathmandu, Balen Shah, kündigte daraufhin ein Verbot indischer Filme in der Stadt an. Auch in Janakpur und anderen Orten wurden die Vorführungen von Adipurush gestoppt oder verschoben.
Der Streit um Adipurush ging über die Vorführung eines einzelnen Films in Kathmandu hinaus, da die Ankündigung des Bürgermeisters indische Filme allgemein betraf. Bei Udta Teer wurde die Ablehnung hingegen im Rahmen des nationalen Filmprüfungsverfahrens vom Ministerium übermittelt.
Die drei Kontroversen betrafen unterschiedliche Inhalte: eine Behauptung über den Geburtsort Buddhas, Dialoge über Sitas Identität und eine fiktive Spionagegeschichte mit Indien und Pakistan. In jedem Fall führte der Inhalt eines importierten Films zu einer breiteren Auseinandersetzung um Identität oder Beziehungen zwischen Ländern.
Kinostart zweimal unterbrochen
Udta Teer ist das Spielfilmdebüt von Aakash Kaushik, der auch als Akash A Kaushik genannt wird. Neben Khurrana und Khan gehören Gulshan Grover, der verstorbene Mukul Dev und Ram Kapoor zur Besetzung.
Produziert wurde der Film von Dharma Productions und Sikhya Entertainment. Als Produzenten werden Karan Johar, Apoorva Mehta und Apoorva Mehta von Dharma sowie Guneet Monga Kapoor und Achin Jain von Sikhya genannt.
Die Filmemacher verschoben den Kinostart in Indien um zwei Wochen vom 9. auf den 23. Oktober, um weniger Konkurrenz durch andere Starts zu haben. Der Handelsanalyst Taran Adarsh gab die Terminänderung auf X bekannt. Die Ablehnung Nepals schuf anschließend ein separates Hindernis für den dort geplanten Kinostart.
Die wichtigsten Termine und Entscheidungen:
- 9. Oktober 2026: Ursprünglich angekündigter Kinostart in Indien, später verschoben.
- 16. Oktober 2026: Datum des Schreibens, mit dem die Genehmigung für öffentliche Vorführungen in Nepal verweigert wurde; im Bikram-Sambat-Kalender auch als 30. Ashwin 2083 angegeben.
- 23. Oktober 2026: Neuer Kinostart und geplanter Start in Nepal, dort als Kartik 6 bezeichnet.
Für National Cine Group Nepal unterbricht die Ablehnung den geplanten Verleih des Films. Für Kinopublikum hängt der Zugang nun von einer weiteren Genehmigungsentscheidung ab und nicht mehr vom zuvor angekündigten Starttermin.
Die wichtigsten Punkte
- Nepal verweigerte Udta Teer vor dem geplanten Kinostart am 23. Oktober 2026 die Genehmigung für öffentliche Vorführungen.
- Das Ministerium übermittelte die Ablehnung nach einer Prüfung durch die Zensurbehörde an den Verleih National Cine Group Nepal.
- Die Einwände betreffen die Handlung des Films um Indien und Pakistan sowie den rechtlichen Schutz der Beziehungen zu befreundeten Ländern.
- Ayushmann Khurrana spielt einen pakistanischen Spion, der sein Gedächtnis verliert und sich für einen indischen Antiterrorbeamten hält.
- Nepals Filmgesetz ermöglicht eine Genehmigung nach erforderlichen Kürzungen oder Änderungen.
- Ein neuer Starttermin in Nepal oder eine Einigung über Änderungen wurde nicht bekannt gegeben.






