Zwei weitere Jahre für ausgewählte Produkte und Unternehmen
Indonesien hat die Fristen für die verpflichtende Halal-Zertifizierung ausgewählter Produkte und Dienstleistungen auf Oktober 2028 verschoben. Damit erhalten Kleinst- und Kleinunternehmen, Importeure und mehrere Fertigungsbranchen mehr Zeit zur Vorbereitung. Der überarbeitete Zeitplan ersetzt Anforderungen, die ab dem 18. Oktober 2026 gelten sollten; spätere Fristen für einige Arzneimittel bleiben bestehen.
Inhalt
- Zwei weitere Jahre für ausgewählte Produkte und Unternehmen
- Warum die Regierung den Zeitplan geändert hat
- Welche Lebensmittelunternehmen und Dienstleistungen mehr Zeit erhalten
- Für Importe kommt es auf Anerkennungsvereinbarungen an
- Fristen für Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel verschoben, Fristen für Arzneimittel bleiben bestehen
- Was die Zertifizierung in der Praxis erfordert
- Vietnamesische Exporteure haben zwei Wege zur Beantragung
- Importeure wollen eine verlässliche Frist
- MUI sieht religiöse Pflichten weiterhin in Kraft
- Rechtsrahmen und wichtige Termine
- Die wichtigsten Punkte
Das Koordinierungsministerium für Wirtschaft kündigte die Anpassung am 16. Oktober 2026 in einer Pressemitteilung des Ministeriums mit dem Aktenzeichen HM.02.04/361/SET.M.EKON.3/10/2026 an. Für importierte Lebensmittel und Getränke, geschlachtete Produkte und Schlachtdienstleistungen beginnt die Zertifizierungspflicht am 18. Oktober 2028. Kleinst- und Kleinunternehmen, die Waren herstellen oder in diesen Kategorien Schlachtdienstleistungen anbieten, haben eine Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2028.
Die Verlängerung verschafft den betroffenen Unternehmen rund zwei zusätzliche Jahre. Wie weit sie reicht, hängt von der Produkt-, Dienstleistungs- und Unternehmenskategorie ab: Nach Angaben des Ministeriums bleiben die bestehenden Zeitpläne für Kategorien, die von den Änderungen nicht erfasst werden, unverändert.
Wirtschafts- und Religionsorganisationen haben die Entscheidung aus unterschiedlichen Gründen kritisiert. Importeure sagen, die Vorbereitungen hätten bereits begonnen und geänderte Fristen schafften Unsicherheit. Vertreter des indonesischen Rats der Ulema, bekannt als MUI, erklären, die Verschiebung verzögere den Schutz muslimischer Verbraucher.
Halal bedeutet nach islamischem Recht erlaubt. Bei der Zertifizierung werden Inhaltsstoffe sowie Herstellungs- und Handhabungsverfahren geprüft. Das hilft muslimischen Verbrauchern, Lebensmittel, Getränke und andere Waren auszuwählen, die ihren religiösen Anforderungen entsprechen. Für Unternehmen geht es dabei neben dem fertigen Produkt auch um Lieferanten, Produktionsanlagen, Lagerung und Vertrieb.
Warum die Regierung den Zeitplan geändert hat
Das Koordinierungsministerium für Wirtschaft erklärt, seine Evaluierung und Rückmeldungen von Wirtschafts- und Branchenverbänden hätten gezeigt, dass mehr Vorbereitungszeit nötig sei. Es beschreibt ein Zertifizierungssystem, das Millionen Unternehmen in mehreren Branchen umfasst und dessen Funktionsfähigkeit von den unterstützenden Organisationen und Abläufen abhängt.
Susiwijono Moegiarso, Sekretär des Koordinierungsministeriums für Wirtschaft, erklärte, die Verlängerung solle durch eine Regierungsverordnung umgesetzt werden, mit der die Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 geändert wird:
Unter Berücksichtigung der Bereitschaft des Halal-Ökosystems hat die Regierung die schrittweise Einführung der verpflichtenden Halal-Zertifizierung durch eine Regierungsverordnung verlängert, mit der die Regierungsverordnung Nr. 42/2024 geändert wird.
Das Ministerium stellte die Änderungen am 16. Oktober bei einer politischen Informationsveranstaltung vor. Daran nahmen Ministerien, die Halal-Produktbehörde BPJPH, Wirtschafts- und Branchenverbände sowie weitere Interessengruppen teil. Regierungsvertreter waren persönlich anwesend, Verbände und andere Teilnehmer schalteten sich online zu.
Nach Angaben der Regierung soll die zusätzliche Vorbereitungszeit Verbraucher schützen, den Handel aufrechterhalten und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht nun die Frage, ob eine spätere Frist tatsächlich für mehr Sicherheit sorgt oder Unternehmen aus dem Takt bringt, die sich auf Oktober 2026 eingestellt hatten.
Welche Lebensmittelunternehmen und Dienstleistungen mehr Zeit erhalten
Artikel 160 ist für den überarbeiteten Zeitplan zentral. Die Zertifizierungspflicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Getränken und geschlachteten Produkten beginnt am 18. Oktober 2028. Schlachtdienstleistungen sind nach ausdrücklicher Angabe des Ministeriums von dieser speziellen Bestimmung ausgenommen.
Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine separate Fristverlängerung. Ihre Übergangsfrist für Lebensmittel, Getränke, geschlachtete Produkte und Schlachtdienstleistungen läuft bis zum 17. Oktober 2028; die verpflichtende Umsetzung beginnt am Folgetag.
Unternehmer müssen deshalb feststellen, welche Bestimmung für ihre Tätigkeit gilt. Ein kleiner Lebensmittelhersteller und ein Unternehmen, das eine damit verbundene Dienstleistung anbietet, können zwar beide unter den Umsetzungszeitraum bis Oktober 2028 fallen, aber aufgrund unterschiedlicher Regelungsteile. Schlachtdienstleistungen sind in der Regelung für kleine Unternehmen eingeschlossen, obwohl sie von der allgemeinen Dienstleistungsbestimmung ausgenommen sind, die das Ministerium beschrieben hat.
Der praktische Vorteil besteht in mehr Zeit für die Organisation der Zertifizierung, etwa für die Prüfung von Zutaten und Produktionsabläufen. Nach Angaben der Regierung gelten für andere Kategorien weiterhin die bereits in der Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 festgelegten Zeitpläne.
Für Importe kommt es auf Anerkennungsvereinbarungen an
Für importierte Lebensmittel und Getränke, geschlachtete Produkte und Schlachtdienstleistungen gilt nach den Änderungen von Artikel 160 Absatz 3 ausdrücklich der 18. Oktober 2028 als Stichtag. Das Ministerium begründet die Anpassung damit, dass die Zusammenarbeit zur gegenseitigen Anerkennung von Halal-Zertifikaten noch abgeschlossen werden muss.
Bei einer gegenseitigen Anerkennung vereinbaren Behörden, wie Zertifikate aus dem Halal-System eines anderen Landes anerkannt werden. Für Exporteure verbindet sie die im Ausland erlangte Zertifizierung mit den Anforderungen, die bei der Einfuhr von Waren nach Indonesien gelten.
Die Regierung plant außerdem, die BPJPH-Verordnung Nr. 4 aus dem Jahr 2026 über die Sicherstellung der Konformität ausländischer Halal-Produkte bei der Einfuhr nach Indonesien aufzuheben. Die Durchführungsbestimmungen sollen an die Änderung der Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 angepasst werden.
In der Mitteilung des Ministeriums werden weder die Nummer der Änderung noch ein Veröffentlichungstermin für die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen genannt. Auch wird nicht aufgeführt, welche Anerkennungsvereinbarungen noch ausstehen. Importeure kennen somit den neuen politischen Zeitplan, während weitere rechtliche und administrative Einzelheiten noch veröffentlicht werden müssen.
Fristen für Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel verschoben, Fristen für Arzneimittel bleiben bestehen
Artikel 161, genauer gesagt die Buchstaben a, d, e, f und g, erfasst eine weitere Gruppe, die zusätzliche Zeit erhält. Übergangsfristen, die zuvor 2026 enden sollten, laufen für Naturarzneimittel, quasiarzneiliche Produkte, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, chemische Produkte, gentechnisch veränderte Produkte und bestimmte Konsumgüter nun bis zum 17. Oktober 2028.
Die Unterscheidung ist wichtig für Unternehmen, die mehrere Arten von Gesundheits- oder Körperpflegeprodukten vertreiben. Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel fallen nun unter die Übergangsregelung bis Oktober 2028, während für andere Arzneimittel spätere Fristen gelten.
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Arzneimittel, die unter eingeschränkten Bedingungen ohne Rezept verkauft werden, bleibt der 17. Oktober 2029 als Ende der Übergangsfrist bestehen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel, mit Ausnahme psychotroper Substanzen, gilt weiterhin der 17. Oktober 2034. Psychotrope Substanzen beeinflussen psychische Prozesse und werden in der vom Ministerium beschriebenen Bestimmung gesondert behandelt.
Die unveränderten Fristen für Arzneimittel liegen ein beziehungsweise sechs Jahre nach dem 17. Oktober 2028. Indonesien führt die Zertifizierung somit auch nach der jüngsten Verlängerung nach unterschiedlichen Zeitplänen für verschiedene Produktkategorien ein.
Was die Zertifizierung in der Praxis erfordert
Unternehmen, die eine Halal-Zertifizierung beantragen, müssen nachweisen, dass ihre Ausgangsstoffe den Halal-Anforderungen entsprechen und dass die Produktionskette den Halal-Produktionsprozess befolgt, der mit der indonesischen Abkürzung PPH bezeichnet wird. Die Prüfungen reichen vom Einkauf der Zutaten über Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb und Verkauf bis zur Präsentation der Waren.
Produktionsstätten und Anlagen müssen außerdem von Tätigkeiten mit nicht-halal-konformen Produkten getrennt sein. Zu den nach islamischen Vorschriften verbotenen Zutaten zählen Schweinefleisch, Blut und Alkohol. Die Verunreinigung halal-konformer Zutaten durch verbotene Stoffe zu verhindern, ist ein zentraler Teil der Einhaltung der Vorschriften.
Saribua Siahaan, Direktor für Investitionsförderung in Südostasien im indonesischen Ministerium für Investitionen und nachgelagerte Industrien, sagte, ausländische Unternehmen würden Beratung und Unterstützung erhalten. Er betonte, es müsse nachgewiesen werden, dass Rohstoffe von verbotenen Zutaten getrennt blieben, und erklärte, ausländische Unternehmen, darunter vietnamesische Firmen, hätten bereits eine Zertifizierung erhalten.
Für einen Hersteller kann die Vorbereitung bedeuten, Lieferanten zu überprüfen, die Nutzung gemeinsam verwendeter Anlagen zu kontrollieren, Zutaten zu dokumentieren und Lagerbedingungen anzupassen. Diese Aufgaben zeigen, warum die Zertifizierung über den Antrag auf ein Siegel hinausgeht: Das Unternehmen muss nachvollziehen können, was während der gesamten Lieferkette mit dem Produkt geschieht.
Als mögliche Folgen von Verstößen werden der Rückruf von Produkten, die Schließung von Unternehmen, der Entzug von Vertriebslizenzen, Geldstrafen in Höhe von 2 Milliarden Rupiah und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren genannt. Welche Konsequenz greift, hängt vom Verstoß und der einschlägigen Rechtsvorschrift ab.
Vietnamesische Exporteure haben zwei Wege zur Beantragung
Heni Rusmiyati, Direktorin für Halal-Standardisierung bei der BPJPH, riet vietnamesischen Unternehmen, die Zertifizierung entweder direkt über das Online-System der BPJPH oder über Halal-Zertifizierungsstellen in Vietnam zu beantragen. Sie nannte Halal Vietnam und die GHC Global Halal Certification Company Limited.
Ihre Empfehlung bietet Exporteuren zwei konkrete Anlaufstellen, während Indonesien an Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung arbeitet. Unternehmen können ihre Zutatenunterlagen ordnen und ihre Produktionsverfahren überprüfen, bevor die Pflicht in Kraft tritt, statt alle Vorbereitungen bis zum Ende der Übergangsfrist aufzuschieben.
Heni sagte außerdem, eine Absichtserklärung zwischen den Regierungen Indonesiens und Vietnams sei machbar. Als mögliche Plattform für die Zusammenarbeit, auch in der Halal-Branche, verwies sie auf einen früheren Vorschlag der indonesischen Handelskammer für einen Wirtschaftsausschuss Indonesien–Vietnam.
Die vorgeschlagene Zusammenarbeit würde zwei Aspekte des Marktzugangs zusammenführen: Unternehmen, die Produkte und Unterlagen vorbereiten, und Behörden, die regeln, wie Zertifizierungen grenzüberschreitend anerkannt werden. Die Einfuhrfrist im Oktober 2028 gibt beiden Prozessen ein gemeinsames Ziel.
Importeure wollen eine verlässliche Frist
Erwin Taufan, stellvertretender Vorsitzender des indonesischen nationalen Importeursverbands GINSI, unterstützte die verpflichtenden Halal-Anforderungen in einer Erklärung vom 17. Oktober. Er verwies auf importierte Lebensmittel und Getränke sowie Lederwaren und Schuhe und sagte, Verbraucher bräuchten Gewissheit über die Waren, die ins Land gelangen.
Taufan sagte, Importunternehmen hätten sich bereits auf die frühere Frist vorbereitet. Seiner Ansicht nach deutete die Verschiebung darauf hin, dass die Regierung weniger gut vorbereitet sei als die Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen sollten. Das schaffe Unsicherheit bei der Geschäftsplanung. Er forderte die Regierung auf, an einem verlässlichen Kurs festzuhalten.
GINSI bezeichnete die Zertifizierung außerdem als staatliche Verantwortung zum Schutz der Verbraucherrechte. Taufan forderte Kontrollen der Unterlagen, Prüfungen der Produktionsverfahren, eine Überprüfung der Produktkonformität und eine Überwachung der im Markt angebotenen Waren.
Das von der Regierung versprochene Vertrauen und die von GINSI geäußerte Sorge vor Störungen haben ihren Ursprung in unterschiedlichen Ausgangslagen der Unternehmen. Firmen, die noch mit den Vorbereitungen beschäftigt sind, gewinnen Zeit. Unternehmen, die ihre Arbeit auf Oktober 2026 ausgerichtet hatten, müssen sich auf einen späteren Beginn einstellen. Ein verlässlicher Zeitplan und dazu passende Verwaltungsregeln sind für beide Gruppen wichtig.
MUI sieht religiöse Pflichten weiterhin in Kraft
Der stellvertretende MUI-Vorsitzende KH Muhammad Cholil Nafis stellte die Verschiebung infrage, da die verpflichtende Halal-Zertifizierung bereits gesetzlich festgelegt sei. Er rief Muslime dazu auf, weiterhin genau auszuwählen und Produkte ohne Halal-Kennzeichnung nicht zu kaufen oder zu konsumieren.
Cholil sagte, die administrative Verzögerung betreffe die Durchsetzung der Zertifizierungspflicht, während Muslime weiterhin persönlich an die religiösen Vorgaben für das gebunden seien, was sie essen, trinken und verwenden. Sein Rat rückt Halal-Kennzeichnungen während der verlängerten Übergangsfrist als Orientierung für tägliche Kaufentscheidungen in den Mittelpunkt.
KH Aminudin Yakub, stellvertretender Generalsekretär der MUI für Fatwas, warnte, wiederholte Verschiebungen könnten das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Verbraucherrechte beeinträchtigen. Er forderte eine bessere Abstimmung zwischen Ministerien und Behörden sowie einfachere Zertifizierungsverfahren, ohne die Halal-Standards zu senken.
Aminudin verwies auf eine Reihe früherer Zieltermine, darunter 2019, 2021, 2024 und 2026, und sprach sich gegen weitere Verschiebungen aus. Er befürchtet, dass technische und institutionelle Vorbereitungen schneller vorankommen müssen, damit Verbraucher den gesetzlich zugesagten Schutz erhalten.
Regierung und MUI stellen den Verbraucherschutz gleichermaßen in den Mittelpunkt ihrer Positionen. Uneinig sind sie über den Zeitplan: Die Regierung argumentiert, Vorbereitung ermögliche eine wirksame Umsetzung, während MUI-Vertreter wollen, dass diese Vorbereitungen abgeschlossen werden, ohne die Wartezeit immer wieder zu verlängern.
Rechtsrahmen und wichtige Termine
Indonesiens Anforderungen an die Halal-Sicherung beruhen auf dem Gesetz Nr. 33 aus dem Jahr 2014 über die Halal-Produktsicherung, geändert durch das Gesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2023. Die Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 enthält Durchführungsbestimmungen, darunter die schrittweisen Fristen, die nun angepasst werden.
Das offizielle Verordnungsregister der BPJPH hält fest, dass die Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 am 16. Oktober 2024 in Jakarta beschlossen und verkündet wurde, und führt sie als in Kraft. In der Mitteilung des Ministeriums vom Oktober 2026 wird der Weg zur Änderung für die neuen Fristen beschrieben.
Die wichtigsten Termine der aktuellen Übergangsregelung sind:
- 16. Oktober 2024: Die Regierungsverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024 wurde beschlossen und verkündet.
- 16. Oktober 2026: Das Koordinierungsministerium für Wirtschaft kündigte den überarbeiteten Zeitplan an.
- 18. Oktober 2026: Zuvor geplanter Beginn mehrerer Anforderungen, die nun auf 2028 verschoben wurden.
- 17. Oktober 2028: Ende der Übergangsfristen für die festgelegten Kleinst- und Kleinunternehmen sowie ausgewählte Produktkategorien.
- 18. Oktober 2028: Beginn der verpflichtenden Zertifizierung für die genannten Dienstleistungen und importierten Kategorien.
- 17. Oktober 2029: Bestehende Übergangsfrist für nicht verschreibungspflichtige und eingeschränkt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- 17. Oktober 2034: Bestehende Übergangsfrist für verschreibungspflichtige Arzneimittel, mit Ausnahme psychotroper Substanzen.
Unternehmen in den betroffenen Kategorien steht nun eine längere Vorbereitungszeit zur Verfügung. Als nächste administrative Schritte sind die Anpassung der Durchführungsbestimmungen und die Aufhebung der BPJPH-Verordnung Nr. 4 aus dem Jahr 2026 vorgesehen. Zugleich wird weiter an der Anerkennung ausländischer Halal-Zertifikate gearbeitet.
Die wichtigsten Punkte
- Die Fristen für ausgewählte Anforderungen an die Halal-Zertifizierung verschieben sich von Oktober 2026 auf Oktober 2028.
- Die genannten Kleinst- und Kleinunternehmen in den Bereichen Lebensmittel und Schlachtung haben bis zum 17. Oktober 2028 Zeit zur Vorbereitung.
- Für erfasste importierte Lebensmittel und Getränke, geschlachtete Produkte und Schlachtdienstleistungen beginnt die Zertifizierungspflicht am 18. Oktober 2028.
- Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und mehrere weitere Produktgruppen erhalten längere Fristen; für bestimmte Arzneimittel bleiben die Fristen 2029 und 2034 bestehen.
- Importeure fordern eine verlässliche Umsetzung, während MUI-Vertreter vor Folgen für Verbraucherschutz und öffentliches Vertrauen warnen.
- Die Regierung plant überarbeitete Durchführungsbestimmungen und weitere Schritte zur Anerkennung ausländischer Zertifikate.






