30-tägige Einspruchsfrist endet, wichtige Apps bleiben aber außen vor
Doubao Phone Assistant kündigte am 14. Oktober an, den Zugriff auf Drittanbieter-Apps für die Bildschirmautomatisierung schrittweise freizugeben. Zuvor war eine 30-tägige öffentliche Einspruchsfrist für das Screen Automation Execution Protocol (SAEP) abgelaufen. Entwickler können den Zugriff auch nach Ablauf der Frist weiterhin verweigern. Apps, die Automatisierung ausdrücklich abgelehnt haben, wird der Assistent nicht bedienen.
Inhalt
- 30-tägige Einspruchsfrist endet, wichtige Apps bleiben aber außen vor
- Was ändert sich nach Ablauf der Einspruchsfrist?
- Wie es bis zum 14. Oktober kam
- Welche Apps haben den Zugriff verweigert?
- Was SAEP tatsächlich regelt
- Auch eine erlaubte Aktion erfordert eine Autorisierung
- Einschränkungen müssen auch unabhängig von den Zusagen des Assistenten greifen
- Protokolle dokumentieren Vorgänge, ihre Speicherung ist aber begrenzt
- Nutzerwahl und Kontrolle durch Entwickler bleiben im Spannungsverhältnis
- Was Nutzer als Nächstes erwarten können
- Wichtige Punkte
Die Liste der Apps, die den Zugriff verweigern, umfasst viele Dienste, die einen Smartphone-Assistenten für alltägliche Aufgaben nützlich machen würden. Zum Alibaba-Ökosystem gehören Taobao, Tmall, Cainiao, Alipay, DingTalk und Ele.me. Zum Tencent-Ökosystem zählen WeChat, QQ, Honor of Kings und League of Legends: Wild Rift. Weitere aufgeführte Dienste sind Meituan, Pinduoduo, Kuaishou, Xiaohongshu, Zhihu, die China Merchants Bank und die Industrial and Commercial Bank of China.
Die Änderung bedeutet daher eine Ausweitung des Zugriffs, nicht die uneingeschränkte Kontrolle über das Smartphone. An die Stelle einer vorübergehenden Pflicht für Entwickler, der Automatisierung aktiv zuzustimmen, tritt ein Verfahren, bei dem für infrage kommende Apps schrittweise der Zugriff freigegeben wird, sofern ihre Entwickler ihn nicht verweigert oder Einschränkungen festgelegt haben. Sicherheitsregeln des Systems, die Autorisierung durch den Nutzer und die eigenen geschäftlichen Prüfungen einer App gelten weiterhin.
Doubao zufolge können Entwickler jederzeit einen Widerspruch einreichen; die Plattform werde innerhalb von drei Werktagen darauf reagieren. Diese Zusage ist keine veröffentlichte Garantie, dass jeder Antrag innerhalb dieser Frist umgesetzt wird. In der Ankündigung heißt es, entsprechende Funktionen würden umgehend deaktiviert. Eine allgemeine Umsetzungsfrist wird jedoch nicht genannt.
Für Nutzer stellt sich praktisch die Frage, welche Teile einer Aufgabe der Assistent erledigen kann. Eine App ist möglicherweise vollständig nicht verfügbar, eine sensible Seite kann gesperrt sein oder für den letzten Schritt muss der Nutzer selbst übernehmen. SAEP sieht für alle drei Fälle Mechanismen vor.
Was ändert sich nach Ablauf der Einspruchsfrist?
Während der öffentlichen Einspruchsfrist beschränkte Doubao die Automatisierung auf System-Apps, ByteDance-Apps und Drittanbieterdienste, die ihre Teilnahme über SAEP oder eine offizielle E-Mail-Kommunikation ausdrücklich zugesagt hatten. Andere Apps wurden standardmäßig nicht bedient.
Nach Ablauf der Frist kommen Apps schrittweise für den Zugriff infrage, sofern ihre Entwickler weder über offizielle Kanäle widersprochen noch eine Richtlinie zur Deaktivierung festgelegt haben. In der Erläuterung des Plans im September hieß es, die Freigabe richte sich nach den jeweiligen Risikostufen und erfolge nicht gleichzeitig für alle Apps.
Dieser Unterschied ist wichtig, wenn eine Aufgabe nicht erfolgreich ausgeführt wird. Vor dem 14. Oktober konnte eine App allein deshalb nicht zugänglich sein, weil ihr Entwickler der Teilnahme nicht aktiv zugestimmt hatte. Auch nach der Änderung kann der Zugriff an einem Widerspruch, einer Einschränkung für eine bestimmte Seite, einer Identitätsprüfung, einer erforderlichen Nutzerbestätigung oder den eigenen Sicherheitskontrollen der App scheitern.
Die Verbraucherversion des Assistenten startete am 14. September mit einer Betafunktion zur Bedienung des Smartphones. Andere Funktionen, darunter Doubaos intelligente Dienste, Einkaufshilfe, Aufzeichnungszusammenfassungen und Arbeitsaufgaben, sind davon unabhängig, ob eine bestimmte externe App die Bildschirmautomatisierung zulässt.
Wie es bis zum 14. Oktober kam
Der Richtungswechsel folgt auf frühere Konflikte zwischen automatisierter Smartphone-Bedienung und den Sicherheitssystemen von Apps. Im Dezember 2025 kam es bei der ersten technischen Vorschau des Doubao-Smartphones zu Problemen bei der WeChat-Anmeldung und zu Verifizierungsanforderungen bei Taobao. Banking-Apps unterbanden außerdem Anmelde- oder Zahlungsvorgänge, nachdem sie eine riskante Umgebung erkannt hatten.
Vor dem anschließenden Start für Verbraucher wurde ein formelles Meldeverfahren für Entwickler eingeführt, bevor der Zugriff ausgeweitet werden sollte. Die wichtigsten Entwicklungen:
- Dezember 2025: Das Nubia M153 führte die Doubao-Smartphone-Automatisierung ein. In mehreren großen Apps folgten Einschränkungen und Sicherheitsprüfungen.
- 14. September 2026: Der Assistent für Verbraucher startete mit einer Betafunktion zur Smartphone-Bedienung, und die 30-tägige Einspruchsfrist begann. Einige M153-Nutzer berichteten, dass zuvor verfügbare automatisierte Aufgaben nicht mehr funktionierten.
- 16. September: Das Nubia NaviX Ultra kam zusammen mit dem Assistenten für Verbraucher auf den Markt. Berichte bezeichnen dieses Datum als Marktstart oder Verkaufsbeginn.
- 17. September: Doubao stellte klar, dass Entwickler die Automatisierung auch nach Ablauf der Einspruchsfrist weiterhin ablehnen können.
- 14. Oktober: Doubao gab bekannt, dass die Einspruchsfrist abgelaufen sei und der Zugriff für berechtigte Drittanbieter-Apps schrittweise freigegeben werde.
Für bestehende Nutzer konnten sich die Einschränkungen im September wie ein Verlust von Funktionen anfühlen. Berichten zufolge konnten Besitzer des M153 vertraute automatisierte Aufgaben wie die Buchung von Fahrten oder die Bestellung von Essen nicht mehr nutzen. Die Einschränkungen gingen auf die vorübergehenden Zustimmungsregeln zurück und belegen nicht, dass jeder betroffene Entwickler den Assistenten abgelehnt hatte.
Welche Apps haben den Zugriff verweigert?
Die Liste der Apps, die den Zugriff verweigern, umfasst vom 14. Oktober an mehr als Alibaba und Tencent. Berichten zufolge gehören auch DeepSeek, WPS und Vipshop dazu sowie Shopping-, Social-Media-, Banking- und lokale Service-Apps. Auch Apps von China Mobile, China Unicom und China Telecom sollen den Zugriff verweigern.
Die Einschränkungen betreffen das Nubia M153 und das Nubia NaviX Ultra. Entscheidend ist weniger die reine Zahl der Apps als vielmehr, welche Dienste sie umfassen. Eine Einkaufsaufgabe kann an einem nicht verfügbaren Marktplatz scheitern, eine Kommunikationsaufgabe in einer Messaging-App enden und eine Finanzaufgabe sowohl an der Ablehnung durch einen Entwickler als auch an gesonderten Sicherheitsvorgaben des Systems.
Die veröffentlichten Beschreibungen enthalten keine vollständige Zahl aller zugänglichen und nicht zugänglichen Apps. Ein früherer Bericht behauptete, 90 Prozent der häufig genutzten Apps unterstützten schrittweise Doubaos GUI-Agenten. Angaben zur Messmethode oder zur vollständigen Grundgesamtheit fehlten jedoch. Aus dieser Zahl lässt sich nicht ableiten, welcher Anteil nach den Regeln vom Oktober zugänglich ist.
In Beschreibungen vom September wurden Cao Cao Mobility, Qishui Music und Feishu Minutes als unterstützte Dienste genannt. Dass ein Dienst auf einer Liste unterstützter Funktionen zur Smartphone-Bedienung steht, belegt für sich genommen nicht, dass sein Entwickler alle Schritte der technischen SAEP-Integration abgeschlossen hat. Die Unterstützung einer Aufgabe und die Übernahme des Protokolls hängen zusammen, sind aber zwei unterschiedliche Fragen.
Was SAEP tatsächlich regelt
Doubaos offizielle Integrationsanleitung beschreibt SAEP als Protokoll, über das Android-Apps Grenzen für einen GUI-Agenten festlegen. Ein GUI-Agent erkennt eine grafische Benutzeroberfläche und führt Aktionen wie das Anklicken von Schaltflächen oder die Eingabe von Text aus, statt sich ausschließlich auf die eigens dafür vorgesehene Softwareschnittstelle einer App zu stützen.
Die Anleitung nennt die Unterstützung von ObricUI ab Version 2.2. Das ist keine Zusicherung, dass SAEP auf jedem Android-Smartphone funktioniert. Entwickler müssen prüfen, ob die Funktion auf dem jeweiligen Zielgerät vorhanden und aktiviert ist. Schlägt diese Prüfung fehl, müssen ihre Apps weiterhin auf ihre eigenen Sicherheitskontrollen zurückgreifen.
Einschränkungen gelten auf drei Ebenen: App für die gesamte Anwendung, Activity für einen bestimmten Android-Bildschirm oder eine bestimmte Seite und Intent für eine geschäftliche Aktion wie das Veröffentlichen oder Löschen von Inhalten. „Intent“ bezeichnet hier den Zweck einer Aktion und nicht einfach die sichtbare Schaltfläche, die der Assistent betätigt.
Mit dieser Struktur kann eine App Unterstützung bei einigen Aufgaben zulassen und zugleich sensible Schritte schützen. Über global_disable kann sie alle Aktivitäten des Agenten unterbinden, über screenshot_disable Screenshots verhindern oder über input_disable simulierte Klicks und Texteingaben blockieren. Weitere Kontrollen betreffen Inhaltsänderungen, endgültige Veröffentlichungen, Löschvorgänge sowie Prämien oder Werbevorteile.
Auch eine erlaubte Aktion erfordert eine Autorisierung
Die offizielle Anleitung unterscheidet grundlegend zwischen der Erlaubnis einer App und der endgültigen Entscheidung des Systems. Das Ergebnis hängt von der Identität und dem Vertrauensstatus des Agenten, dem Sicherheitsniveau des Systems, den festgelegten Richtlinien der App und der Autorisierung des Nutzers für die aktuelle Aufgabe ab.
Apps können die Sicherheitsvorgaben des Systems nicht abschwächen. Verlangt das System eine Blockierung oder ein Eingreifen des Nutzers, kann eine App daraus keine Erlaubnis machen. Stehen mehrere anwendbare Regeln im Konflikt, gilt die strengere Vorgabe. Schlägt das Auslesen der Richtlinien fehl, greift das System auf die anwendbare Standardrichtlinie der App zurück und protokolliert den Grund.
Die Anleitung beschreibt drei wesentliche Ergebnisse. ALLOW gestattet die betreffende Systemfunktion, hebt aber weder die Authentifizierungsanforderungen der App noch die Autorisierung durch den Nutzer auf. BLOCK unterbindet die Aktion; der Assistent darf nicht versuchen, die Einschränkung auf einem anderen Weg zu umgehen. CALL_USER hält die Automatisierung an, damit eine Bestätigung im System erfolgt oder der Nutzer manuell übernimmt.
Eine Bestätigung gilt nur für den Schritt, der dem Nutzer konkret angezeigt wird. Sie ist keine pauschale Erlaubnis für alle späteren Aktionen. Bei sensiblen Vorgängen wie Zahlungen, Überweisungen, Konto-Authentifizierung, Veröffentlichungen, Löschungen und Berechtigungsänderungen kann das System eine Bestätigung, die Übernahme durch den Nutzer oder eine Ablehnung verlangen.
Ein vierter Status, CLARIFY, erscheint in der Dokumentation für Rückfragen oder weniger strikte Einschränkungen. Seine genaue Bedeutung und Verfügbarkeit hängen vom jeweiligen Softwarepaket ab. Die Anleitung warnt Entwickler außerdem davor, anzunehmen, dass die Reihenfolge der Regeln für App, Activity und Intent eine spätere Regel berechtigt, eine frühere Einschränkung aufzuheben.
Einschränkungen müssen auch unabhängig von den Zusagen des Assistenten greifen
Die wichtigste technische Zusage von SAEP lautet, dass Einschränkungen an den Kontrollpunkten des Systems greifen sollen und nicht allein davon abhängen, dass der Agent sich an sie hält. Der Zugriff auf Screenshots, das Auslesen über Bedienungshilfen, Klicks und simulierte Eingaben sollen über kontrollierte Ausführungspfade laufen.
Die Anleitung nennt konkrete Beispiele. Ein Verbot durch eine App kann verhindern, dass die Ziel-App auf die virtuelle Anzeige des Agenten gelangt. Eine Screenshot-Sperre kann über eine sichere Anzeigeebene umgesetzt werden. Eingabebeschränkungen können simulierte Aktionen im Eingabeverwaltungspfad von Android unterbinden.
Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Die vollständige Durchsetzung von Vorgaben für geschäftliche Aktionen hängt von der Version des Zielsystems ab. Entwickler sollten die Aussage eines Agenten, er habe sich an die Vorgaben gehalten, nicht als hinreichenden Beleg dafür betrachten, dass eine Einschränkung für Veröffentlichungen, Löschungen oder Prämien technisch durchgesetzt wird.
Als grundlegende Integration empfiehlt die Anleitung eine statische Richtlinie, die mit der App ausgeliefert wird. Das System liest und speichert sie bei der Installation oder Aktualisierung der App, ohne dass deren Prozess ausgeführt werden muss. Optionale dynamische Aktualisierungen ermöglichen eine Anpassung der Regeln an den Nutzerstatus oder geschäftliche Bedingungen. Dafür sind fortlaufend steigende Versionsnummern erforderlich; schlägt eine Aktualisierung fehl, muss die vorherige gültige Richtlinie erhalten bleiben.
Protokolle dokumentieren Vorgänge, ihre Speicherung ist aber begrenzt
Das Protokoll bietet Schnittstellen, über die Apps registrierte Agenten einsehen und Prüfprotokolle zu ihrer eigenen App abfragen können. Zu den Identitätsangaben können Kennung, Paketname, Signatur, Typ, Vertrauensstatus und Version eines Agenten gehören. Eine Registrierung bedeutet nicht automatisch, dass ein Agent für jede geschäftliche Aktion autorisiert ist.
Das Prüfkonzept sieht vor, sowohl die Richtlinienentscheidung als auch das tatsächliche Ausführungsergebnis zu protokollieren. So können Entwickler unterscheiden, ob eine erlaubte Aktion scheiterte oder ob eine abgelehnte Aktion mit einem Umgehungsversuch verbunden war. Die Einträge können einen Agenten mit einer Sitzung, einem Aufgabenschritt, der Ziel-App, einer Seite, dem Aktionstyp, der Richtlinienversion und einem Begründungscode verknüpfen.
Die Anleitung verlangt eine begrenzte Offenlegung: Prüfprotokolle sollen weder unbearbeitete Screenshots noch sensible, von Nutzern eingegebene personenbezogene Daten oder vollständige Bäume von Steuerelementen der Benutzeroberfläche enthalten. Apps dürfen nur Einträge zu ihrem eigenen Paket abfragen und nicht die Verläufe anderer Apps einsehen.
Die Protokolle werden in einem geschützten Bereich auf dem Gerät gespeichert und standardmäßig 60 Tage lang aufbewahrt. Eine rollierende Löschung beginnt außerdem, wenn die Datenbank 100 MB oder die Zahl der Einträge 100.000 übersteigt. Es handelt sich um alternative Auslöser, sodass auf einem viel genutzten Gerät ältere Einträge schon vor Ablauf von 60 Tagen gelöscht werden können. Tatsächliche Möglichkeiten zum Abfragen, Exportieren und Aufbewahren hängen von der Systemversion ab.
Doubao hat außerdem erklärt, sensible Informationen bevorzugt auf dem Gerät zu verarbeiten. Daten, die in die Cloud übertragen werden müssen, würden dem Team zufolge lokal zusätzlich verschlüsselt; der zugehörige Schlüssel werde nach der Sitzung vernichtet. Dabei handelt es sich um beschriebene Vorgehensweisen und nicht um eine unabhängige Feststellung, dass sie in jedem eingesetzten Ablauf eingehalten werden.
Nutzerwahl und Kontrolle durch Entwickler bleiben im Spannungsverhältnis
SAEP gibt Entwicklern ein strukturiertes Verfahren an die Hand, um Automatisierung abzulehnen oder einzuschränken. Damit ist die rechtliche Debatte jedoch nicht entschieden, ob ein Assistent im Auftrag eines Nutzers eine gesonderte Erlaubnis jeder einzelnen App benötigt. Die Betriebsregeln des Protokolls und der rechtliche Status der Nutzerautorisierung sind unterschiedliche Fragen.
Ge Jiangqiu, außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Fudan-Universität, vertritt die Auffassung, ein Agent unterstütze den Nutzer im Wesentlichen oder handle in dessen Auftrag; die rechtlichen Folgen seiner Handlungen träfen den Nutzer. Wu Peicheng, Forscher an der Guanghua Law School der Zhejiang-Universität, befürwortet eine einmalige Autorisierung durch den Nutzer. Eine zusätzliche Erlaubnis der Plattform würde seiner Ansicht nach die alltägliche Nutzung einschränken und die Kosten für die Branche erhöhen.
Zhai Wei, geschäftsführender Direktor des Forschungszentrums für Wettbewerbsrecht an der East China University of Political Science and Law, betrachtet den anwendungsübergreifenden Zugriff unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Übertragbarkeit und Löschung. Huang Yinxu, außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Renmin-Universität, vertritt ebenfalls die Auffassung, dass eine gültige Autorisierung durch das System keine wiederholte Erlaubnis externer Plattformen erfordern sollte, wenn ein Agent die Anweisungen eines Nutzers korrekt ausführt.
Dies sind wissenschaftliche Standpunkte, kein Gerichtsurteil, das Einschränkungen durch Entwickler aufhebt. In der Praxis respektiert Doubao nach eigener Ankündigung ausdrückliche Ablehnungen. Eine Anweisung des Nutzers setzt ein Verbot durch eine App daher innerhalb der Betriebsregeln des Assistenten nicht außer Kraft.
Was Nutzer als Nächstes erwarten können
Die Version des NaviX Ultra mit 12 GB Arbeitsspeicher und 512 GB Speicherplatz kostete 5.999 Yuan. Nach dem nationalen Zuschuss lag der Einstiegspreis bei 5.499 Yuan. Das entspricht einer Ersparnis von 500 Yuan oder rund 8,3 Prozent des Listenpreises. Der Kauf des Geräts garantiert weder Zugriff auf alle Apps noch die Erledigung jeder Aufgabe.
Doubaos Vorführungen zeigen das vorgesehene Nutzungserlebnis: Ein Assistent nutzt das Kamerabild, um einen Schrank innerhalb einer vorgegebenen Größe und eines bestimmten Budgets zu finden, oder organisiert mit einer bekannten Adresse eine Fahrt. Die Beispiele veranschaulichen geplante Abläufe und belegen nicht, dass jeder Einkaufs- oder Fahrdienst sie nach den derzeit geltenden Regeln zulässt.
Für den Zugriff auf einzelne Apps nach dem 14. Oktober wurde kein genauer Zeitplan angekündigt. Die veröffentlichten Beschreibungen legen auch weder eine verlässliche Annahmequote noch einen vollständigen Zeitplan für die Einführung oder eine einheitliche technische Durchsetzung aller Einschränkungen für bestimmte Aktionen über alle unterstützten Versionen hinweg dar.
In der Praxis wird sich als Nächstes zeigen, ob Nutzer nachvollziehbare Erklärungen erhalten, wenn eine Aufgabe abgebrochen wird: wegen einer Ablehnung durch den Entwickler, einer geschützten Seite, einer Sicherheitsregel des Systems oder der erforderlichen persönlichen Bestätigung. Die schrittweise Freigabe erweitert die möglichen Einsatzbereiche des Assistenten; SAEP legt fest, wo diese Möglichkeiten enden müssen.
Wichtige Punkte
- Doubao kündigte am 14. Oktober nach einer 30-tägigen Einspruchsfrist die schrittweise Freigabe der Bildschirmautomatisierung für Drittanbieter-Apps an.
- Apps, die den Zugriff ausdrücklich verweigern, werden vom Assistenten nicht bedient.
- Die Liste der Apps, die den Zugriff verweigern, umfasst wichtige Dienste von Alibaba und Tencent, Banken, Shopping-Plattformen und weitere beliebte Apps.
- Entwickler können den Zugriff weiterhin verweigern. Doubao sagt zu, innerhalb von drei Werktagen darauf zu reagieren.
- Mit SAEP lassen sich Einschränkungen für ganze Apps, einzelne Seiten und bestimmte geschäftliche Aktionen festlegen.
- Sicherheitsvorgaben des Systems und die Autorisierung durch den Nutzer bleiben auch dann erforderlich, wenn eine App die Automatisierung erlaubt.
- Die offizielle Anleitung nennt ObricUI ab Version 2.2; einige Funktionen hängen von der jeweiligen Zielversion ab.
- Ein genauer Zeitplan für die Freigabe einzelner Apps wurde nicht angekündigt.






