Bangladesch fordert garantierten Anteil am Gangeswasser vor Ablauf des Vertrags am 12. Dezember

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Bangladesh Seeks Guaranteed Ganges Water Share Before December 12 Treaty Deadline

Dhaka will Schutz vor den trockensten Perioden

Bangladesch will vor dem Auslaufen des aktuellen Abkommens am 12. Dezember 2026 einen neuen oder überarbeiteten Ganges-Wasservertrag mit Indien abschließen. Dieser soll sicherstellen, dass der Anteil Bangladeschs bei sinkendem Flusspegel nicht einbricht. Im Mittelpunkt steht die Forderung, eine Bestimmung aus dem Abkommen von 1977 wieder einzuführen, die Bangladesch bei außergewöhnlich niedrigem Wasserstand mindestens 80 % seines vorgesehenen Anteils garantierte.

Inhalt
  1. Dhaka will Schutz vor den trockensten Perioden
  2. Zwei verschiedene Arten von Wassergarantie
  3. So funktioniert die geltende Zuteilungsformel
  4. Was Messungen aus zwei Jahrzehnten zeigen
  5. Die Abkommen, die zur Frist führten
  6. Die Verhandlungen laufen, doch die Bedingungen sind offen
  7. Bihar erhebt eigene Wasserforderungen
  8. Ein Vorschlag zu Nepal rückt die Gesundheit des Flusses in den Fokus
  9. Andere gemeinsam genutzte Flüsse bleiben ohne Abkommen
  10. Die wichtigsten Punkte

Bei den Verhandlungen geht es um das Wasser, das während der Trockenzeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai am Farakka-Staudamm im Bundesstaat Westbengalen abgeleitet wird. Der bestehende Vertrag wurde am 12. Dezember 1996 vom indischen Premierminister H. D. Deve Gowda und der bangladeschischen Premierministerin Sheikh Hasina unterzeichnet und gilt 30 Jahre. Bangladesch und Indien teilen sich 54 Flüsse, doch der Ganges ist der einzige, für den ein bilaterales Wasserteilungsabkommen besteht.

Wasserressourcenminister Shahiduddin Chowdhury Anee sagte, Dhaka wolle substanzielle Änderungen statt einer einfachen Verlängerung. Nach einem Seminar zur Wasserpolitik im Oktober bezeichnete er die frühere Schutzklausel als wichtigste Verhandlungspriorität der Regierung.

„Unsere wichtigste Priorität wird sein, die Garantieklausel aus dem Abkommen von 1977 wieder einzuführen“, sagte er.

Es steht mehr auf dem Spiel als der Wortlaut eines Vertrags. Studien in Bangladesch zufolge ist fast ein Drittel der 170 Millionen Einwohner des Landes für seinen Lebensunterhalt, die biologische Vielfalt und die Wasserversorgung auf das Flusssystem angewiesen. Das entspricht nach der in diesen Studien genannten Bevölkerungszahl rund 57 Millionen Menschen.

Die Verhandlungsführer müssen sich zudem mit konkurrierenden Forderungen innerhalb Indiens, Vorschlägen zur Einbeziehung Nepals und Hinweisen darauf auseinandersetzen, dass die geltende Verteilungsformel in den Monaten, in denen Wasser am dringendsten benötigt wird, zu starken Schwankungen führen kann.

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Zwei verschiedene Arten von Wassergarantie

Der Begriff Garantieklausel muss sorgfältig erläutert werden, denn der Vertrag von 1996 enthält bereits eine abwechselnde Mindestzuteilung. Diese unterscheidet sich von dem Schutz, dessen Wiedereinführung Bangladesch nun fordert.

Das Abkommen von 1977 garantierte Bangladesch mindestens 80 % seiner vorgesehenen Zuteilung, wenn der Wasserstand am Farakka-Staudamm außergewöhnlich niedrig war. Die Schutzklausel bezog sich auf den vorgesehenen Anteil Bangladeschs und nicht auf eine feste Wassermenge, die den beiden Ländern abwechselnd zugeteilt wurde. Das Abkommen galt fünf Jahre und lief 1982 aus.

Der Vertrag von 1996 garantiert den beiden Ländern stattdessen zwischen dem 11. März und dem 10. Mai in wechselnden Zeiträumen jeweils 35.000 Kubikfuß pro Sekunde. Ein Kubikfuß pro Sekunde entspricht dem Durchfluss von einem Kubikfuß Wasser je Sekunde. Eine Zuteilung von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde entspricht ungefähr 991 Kubikmetern pro Sekunde.

Dieser Unterschied erklärt, warum Regierungsvertreter den geltenden Vertrag als ohne Garantie bezeichnen können, während eine wissenschaftliche Bewertung darin garantierte Zuteilungen feststellt. Der fehlende Schutz ist die weiter gefasste 80-Prozent-Sicherung gegen Wasserknappheit, nicht die wechselnde Zuteilung von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde.

Ein Regierungsvertreter verwies auf eine weitere Schutzbestimmung in Artikel III des Abkommens von 1977: Die in Farakka für Bangladesch abgeleitete Wassermenge sollte auf der dazwischenliegenden Flussstrecke nicht verringert werden, abgesehen von angemessener Nutzung durch Indien, die auf 200 Kubikfuß pro Sekunde begrenzt war, bevor beide Ufer des Ganges innerhalb Bangladeschs liegen. Dies betrifft eine andere Frage, nämlich den Unterschied zwischen dem flussaufwärts abgeleiteten Wasser und der Wassermenge, die das flussabwärts gelegene Land erreicht.

Die wissenschaftliche Bewertung nennt außerdem eine Bestimmung im Vertrag von 1996, wonach Bangladesch während eines Überprüfungsverfahrens mindestens 90 % des vorgesehenen Durchflusses erhalten darf, wenn keine Einigung über notwendige Anpassungen erzielt wird. Diese an Bedingungen geknüpfte Regelung für den Überprüfungsfall ist nicht mit der früheren Garantie für außergewöhnlich niedrige Wasserstände zu verwechseln.

So funktioniert die geltende Zuteilungsformel

Der Vertrag von 1996 unterteilt die Trockenzeit in 15 Zuteilungszeiträume, die üblicherweise als Zehntageszeiträume bezeichnet werden. Die Formel verteilt den am Farakka-Staudamm verfügbaren Durchfluss; ein unverbindlicher Zuteilungsplan dient als Orientierungswert auf Grundlage historischer Flussmessungen.

Liegt der Durchfluss unter 70.000 Kubikfuß pro Sekunde, sieht die Grundformel gleiche Anteile vor. Bei einem Durchfluss zwischen 70.000 und 75.000 Kubikfuß pro Sekunde erhält Bangladesch 35.000 Kubikfuß pro Sekunde, Indien den Rest. Die wechselnde Garantie von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde zwischen dem 11. März und dem 10. Mai ist eine zusätzliche Bedingung, die sich auf diese Zuteilungen auswirkt.

Artikel II schreibt unverzügliche Konsultationen vor, wenn der Durchfluss am Farakka-Staudamm in einem Zuteilungszeitraum unter 50.000 Kubikfuß pro Sekunde fällt. Die Regierungen müssen dann auf Grundlage von Gleichheit und Fairness sowie mit dem Ziel, keiner Seite zu schaden, nach Notfallanpassungen suchen. Die Konsultationen legen jedoch nicht von sich aus die von Bangladesch geforderte Untergrenze von 80 % fest.

Die Rechnung verdeutlicht die Schwierigkeit. Bei einem Gesamtdurchfluss von 50.000 Kubikfuß pro Sekunde bleiben einem Land nach einer Zuteilung von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde für das andere nur 15.000, bevor eine ausgehandelte Anpassung berücksichtigt wird. Das veranschaulicht den Druck, den die Formel bei Wasserknappheit erzeugt, und ist keine Aussage über eine bestimmte tatsächlich verzeichnete Zuteilung.

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Was Messungen aus zwei Jahrzehnten zeigen

Eine in der Fachzeitschrift Water Policy veröffentlichte Studie, die Untersuchung zur Wasserteilung am Ganges, wertete Messungen aus den Jahren 1997 bis 2016 aus. Sie ergab, dass Bangladesch in 65 % der Beobachtungen während kritischer Trockenperioden nicht seinen garantierten Anteil erhielt. Dieser Befund bezieht sich auf die von der Studie definierten Zeiträume und den historischen Datensatz, nicht auf jede Zuteilung im Jahresverlauf oder die Bedingungen im Jahr 2026.

Die Analyse stützte sich auf Flussmessungen am Farakka-Staudamm und an der Hardinge-Brücke in Bangladesch, Aufzeichnungen zur Wasserteilung der Wasserressourcen-Planungsorganisation und der Gemeinsamen Flusskommission Bangladeschs sowie Niederschlagsdaten für 14 indische meteorologische Unterregionen im Einzugsgebiet.

Die Studie dokumentierte erhebliche Abweichungen von den Orientierungswerten. Zwischen dem 21. und 31. März 2010 erhielt Bangladesch 474 Kubikmeter pro Sekunde statt der vorgesehenen 841, ein Fehlbetrag von rund 44 %. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2016 erhielt es 442 Kubikmeter pro Sekunde, rund 47 % weniger als dieser Richtwert.

Die Forschenden stellten außerdem fest, dass die durchschnittliche Wasserverfügbarkeit nach Inkrafttreten des Vertrags insgesamt weitgehend dem unverbindlichen Zuteilungsplan entsprach, einzelne trockene Jahre jedoch wiederholt deutlich niedrigere Durchflussmengen aufwiesen. Ein Durchschnitt kann die Bedingungen über viele Jahre hinweg beschreiben und zugleich Engpässe in genau den Wochen verdecken, in denen Landwirte und andere Nutzer Wasser benötigen.

Die Empfehlung der Studie unterscheidet sich von der aktuellen politischen Forderung Dhakas. Sie kommt zu dem Schluss, dass die abwechselnde feste Zuteilung von 991 Kubikmetern pro Sekunde zu starken Schwankungen bei den Anteilen beider Länder beiträgt, und empfiehlt, diese Bedingung zu streichen. Bangladeschs Minister wollen die frühere anteilige Schutzklausel wieder einführen. Es handelt sich um unterschiedliche Vorschläge, die verschiedene Schwachstellen angehen, nicht um eine einheitliche, vereinbarte Lösung.

Die Forschenden empfehlen bessere Messungen und Modellierungen, um die künftige verlässliche Wasserverfügbarkeit abzuschätzen. Ihre Ergebnisse legen nahe, dass eine Änderung der Garantie ohne Überarbeitung der Annahmen zur verfügbaren Wassermenge wiederkehrende Engpässe möglicherweise nicht beheben würde.

Die Abkommen, die zur Frist führten

Die aktuellen Verhandlungen folgen auf Jahrzehnte mit befristeten Regelungen, Lücken bei der Abdeckung und Bemühungen, die Auswirkungen des Farakka-Staudamms zu bewältigen. Der Staudamm wurde 1975 in Betrieb genommen. Er leitet Gangeswasser in Richtung Hooghly um, um Sediment auszuspülen und die Schiffbarkeit des Hafens von Kolkata zu erhalten.

Die wichtigsten Schritte bei den Verhandlungen über die Wasserteilung waren:

  • 1975: Bangladesch und Indien vereinbarten eine vorläufige Wasserzuteilung für 41 Tage.
  • 1976: Bangladesch brachte die Farakka-Frage vor die Generalversammlung der Vereinten Nationen.
  • November 1977: Die Länder unterzeichneten ein auf fünf Jahre angelegtes Abkommen mit der Schutzklausel von 80 %.
  • 1982: Das Abkommen von 1977 lief aus; darauf folgten Absichtserklärungen ohne diese Schutzklausel.
  • 1989 bis 1996: Der wissenschaftlichen Untersuchung zufolge gab es in diesem Zeitraum keinen geltenden Mechanismus zur Wasserteilung.
  • 12. Dezember 1996: Die Regierungen unterzeichneten den geltenden Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren.
  • 12. Dezember 2026: Der geltende Vertrag soll auslaufen.

Die Berichte nennen unterschiedliche Daten für die zwischenzeitlichen Absichtserklärungen. Eine juristische Darstellung führt Abkommen aus den Jahren 1982 und 1985 an, während die wissenschaftliche Untersuchung Vereinbarungen zwischen 1983 und 1988 beschreibt. Beide stimmen in dem für die aktuellen Verhandlungen zentralen Punkt überein: Die Mindestschutzklausel von 1977 wurde gestrichen.

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Die Abkommen verwendeten zudem unterschiedliche Methoden, um die Wasserverfügbarkeit zu schätzen. Der Zuteilungsplan von 1977 stützte sich auf Durchflussmessungen aus den Jahren 1948 bis 1973 und auf einen Verfügbarkeitsstandard, der eine relativ verlässliche Wasserversorgung abbilden sollte. Für den unverbindlichen Zuteilungsplan von 1996 wurden dagegen durchschnittliche Durchflussmengen aus den Jahren 1949 bis 1988 herangezogen, also Jahre vor und nach der Inbetriebnahme des Farakka-Staudamms.

Dieser Unterschied ist wichtig, denn ein auf durchschnittlichen Bedingungen beruhender Plan schützt keines der beiden Länder zwangsläufig in einem besonders trockenen Jahr. Die wissenschaftliche Untersuchung sieht in den Durchflussprognosen und Zuteilungsregeln Faktoren, die zu wiederkehrenden Engpässen beitragen.

Die Verhandlungen laufen, doch die Bedingungen sind offen

Der Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten Humaiun Kobir sagte, das Verhandlungskomitee Bangladeschs sei bereit und warte auf eine abschließende Antwort Indiens. Bei der Entscheidung, ob der Vertrag verlängert oder ersetzt werden solle, würden die nationalen Interessen und die Sicherheit maßgeblich sein.

„Unser Komitee ist bereit. Wir warten nur noch auf die abschließende Antwort unserer indischen Gesprächspartner. Ja, wir sind also zuversichtlich“, sagte er.

Der Sprecher des indischen Außenministeriums, Randhir Jaiswal, sagte, der Ganges-Vertrag und andere Fragen zu gemeinsam genutzten Flüssen würden im Rahmen der Gemeinsamen Flusskommission besprochen. Technische Gespräche über den Vertrag werden fortgesetzt. Anee zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass vor dem 12. Dezember eine Einigung erzielt werden kann.

Artikel VII des geltenden Vertrags sieht ein mehrstufiges Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vor: Meinungsverschiedenheiten werden zunächst an den Gemeinsamen Ausschuss verwiesen, dann an die Gemeinsame Flusskommission und schließlich zur dringenden Erörterung an die beiden Regierungen. Ein Schiedsverfahren ist nicht vorgesehen. Eine juristische Analyse empfiehlt, das Überprüfungsverfahren nach Artikel X zu nutzen, um sowohl eine Mindestschutzklausel als auch ein Schiedsverfahren anzustreben. Keine dieser Änderungen wurde jedoch als vereinbartes Verhandlungsergebnis bekannt gegeben.

Prof. Shahab Enam Khan, geschäftsführender Direktor des Bangladesh Center for Indo-Pacific Affairs, spricht sich für eine Überarbeitung des Vertrags und eine Wiederbelebung der Kommission aus. Zudem fordert er einen transparenten und verantwortungsvollen Datenaustausch sowie Verhandlungen, die neben der Diplomatie auch Ingenieurwesen, Wissenschaft und Wirtschaftswissenschaften einbeziehen.

Über einen möglichen Besuch des bangladeschischen Premierministers Tarique Rahman in Indien wurde als Gelegenheit für eine Unterzeichnung mit Premierminister Narendra Modi berichtet, falls eine Einigung erzielt wird. Ein Besuchs- oder Unterzeichnungstermin wurde nicht bestätigt. Die feste Frist bleibt der 12. Dezember.

Bihar erhebt eigene Wasserforderungen

Innerhalb Indiens fordert die Partei Janata Dal (United) vor jeder Verlängerung Schutz für den künftigen Wasserbedarf Bihars. Ihr amtierender Vorsitzender Sanjay Kumar Jha sagt, der Bundesstaat benötige bis 2050 Gangeswasser für die Industrie, die Trinkwasserversorgung und die Bewässerung.

Jha zufolge erhält Bangladesch zwischen Januar und Mai rund 1.500 Kubikmeter pro Sekunde beziehungsweise 53.000 Kubikfuß pro Sekunde, davon stammen etwa 1.100 Kubikmeter pro Sekunde aus Bihar. Seinen Angaben zufolge würde Bihars Beitrag rund 73 % dieses Durchflusses ausmachen.

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Diese Zahlen sind Jhas eigene Einschätzung und keine im Vertrag festgelegte Zuteilung. Sie sind nicht unmittelbar mit der wechselnden Mindestmenge von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde oder den Messungen der wissenschaftlichen Studie für einzelne Trockenperioden gleichzusetzen. Es geht um unterschiedliche Mengen und Zeiträume.

Die Kampagne „Nitish Dialogue“ der JD(U) ist in zwölf Bezirken entlang des Ganges geplant. Die Partei sagt, Bihars Interessen seien bei der Unterzeichnung des Vertrags vernachlässigt worden, und argumentiert, die Verlängerung müsse warten, bis der Bedarf des Bundesstaats gesichert sei.

Die Kampagne greift auch Bedenken zu den Auswirkungen des Farakka-Staudamms flussaufwärts auf. Bei einem von der Regierung Bihars organisierten Treffen im Jahr 2016 wurden die Ansammlung von Sedimenten, Überschwemmungen und ein ökologisches Ungleichgewicht erörtert. In der Patna-Erklärung wurde eine nationale Politik zur Entfernung von Schlammablagerungen empfohlen. Damit reicht die innenpolitische Debatte in Indien über die Frage hinaus, wie viel Wasser die Grenze überquert.

Ein Vorschlag zu Nepal rückt die Gesundheit des Flusses in den Fokus

Manjur A. Chowdhury, ehemaliger Vorsitzender der Nationalen Flussschutzkommission Bangladeschs, schlägt vor, den geltenden Vertrag durch ein dreijähriges Übergangsabkommen zu ersetzen und anschließend eine besser fundierte Vereinbarung unter Einbeziehung Nepals zu schließen.

In einer Stellungnahme vom 6. Oktober 2026 argumentierte Chowdhury, der geltende Vertrag berücksichtige ökologische Mindestabflüsse und den Klimawandel nicht ausreichend. Ein ökologischer Mindestabfluss ist die Wassermenge, die nötig ist, um die Lebensräume und natürlichen Funktionen eines Flusses zu erhalten, statt das gesamte verfügbare Wasser als aufzuteilende Ressource zu betrachten.

Er nannte die Flüsse Ghaghara, Gandaki und Koshi als Wege, über die die Schneeschmelze im Himalaya aus Nepal zum Ganges beiträgt, was besonders in den Monaten mit niedrigem Wasserstand relevant ist. Sein Vorschlag würde diese Zuflüsse aus dem Oberlauf in einen umfassenderen Rahmen für Überwachung und Planung einbeziehen.

Berichten zufolge bevorzugt Indien getrennte bilaterale Vereinbarungen statt eines gemeinsamen regionalen Vertrags. Mit Nepal bestehen bereits Rahmen für die Wasserkooperation: der Mahakali-Vertrag sowie die Abkommen zu Kosi und Gandak. Eine Entscheidung, Nepal in die Verhandlungen über den Ganges einzubeziehen, wurde nicht bekannt gegeben.

Die wissenschaftliche Untersuchung liefert einen weiteren Grund, den Flussabschnitt zwischen den Messpunkten in den Blick zu nehmen. Vor dem Farakka-Staudamm war der durchschnittliche Durchfluss in der Trockenzeit an der Hardinge-Brücke etwa 16 % höher als am Farakka-Staudamm. Zur Erklärung tragen Zuflüsse aus Nebenflüssen, ein größeres Einzugsgebiet, Niederschläge und Grundwasser bei. Nach dem Bau des Staudamms verringerte sich der Unterschied auf etwa 9 % und nach Abschluss des Vertrags auf 8 %.

Aus diesen Messungen lässt sich nicht allein auf jede Ursache der Veränderung schließen. Sie zeigen, warum die Verhandlungsführer zwischen dem am Farakka-Staudamm verfügbaren Wasser, dem dort abgeleiteten Wasser und der weiter flussabwärts gemessenen Wassermenge unterscheiden müssen. Eine einzelne Zuteilungszahl kann diese drei Größen nicht abbilden.

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Andere gemeinsam genutzte Flüsse bleiben ohne Abkommen

Die Frist für den Ganges fällt mit ungelösten Fragen zur Teesta zusammen, die Anee als besonders wichtig für den Norden Bangladeschs bezeichnete. Ihr saisonaler Verlauf führt in den trockenen Monaten zu Wasserknappheit und während des Monsuns zu Erosion und Überschwemmungen.

Anee sagte, Machbarkeitsstudien und technische Unterstützung für das Teesta-Projekt seien im Gange. Diese Maßnahmen betreffen das Flussmanagement und bedeuten nicht, dass ein bilaterales Abkommen zur Wasserzuteilung am Teesta geschlossen wurde. Der Ganges ist weiterhin der einzige der 54 gemeinsam genutzten Flüsse, für den ein solches Abkommen besteht.

Bangladesch ist dem UN-Wasserübereinkommen beigetreten; außerdem bilden der Delta-Plan 2100 und nationale Initiativen zum Flussmanagement umfassendere Planungsrahmen. Kobir sagte, das Völkerrecht werde bei Gesprächen über die Wasserteilung berücksichtigt. Zudem forderte er internationale Partnerschaften, Technologietransfer und wissenschaftliche Zusammenarbeit. Die Beteiligung an einem internationalen Rahmen legt die Zuteilung am Farakka-Staudamm nicht von selbst fest.

Außenminister Dr. Khalilur sagte, ein neuer oder überarbeiteter Vertrag müsse die Grundbedürfnisse der Bevölkerung erfüllen und die Beziehungen für die kommenden 25 bis 50 Jahre stärken. Seine Forderung nach einer langfristigen Lösung steht Chowdhurys Vorschlag für eine dreijährige Übergangsvereinbarung gegenüber, auch wenn beide eine bessere Grundlage für die künftige Zusammenarbeit anstreben.

Die unmittelbar offenen Fragen sind konkret: Wird das Abkommen überarbeitet oder ersetzt? Welcher Schutz gilt bei Wasserknappheit? Wie wird der verlässliche Durchfluss berechnet? Und wie werden Meinungsverschiedenheiten beigelegt? Ein endgültiger Vertragstext, ein vereinbartes Garantieniveau oder ein bestätigter Unterzeichnungstermin wurden nicht bekannt gegeben. Die Forderung Bangladeschs steht fest; eine Zustimmung Indiens dazu nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Ganges-Wasserteilungsvertrag von 1996 läuft am 12. Dezember 2026 aus.
  • Bangladesch will die Schutzklausel von 1977 wieder einführen, die bei außergewöhnlich niedrigem Wasserstand mindestens 80 % des vorgesehenen Anteils garantierte.
  • Die wechselnde Zuteilung von 35.000 Kubikfuß pro Sekunde im geltenden Vertrag ist eine andere Form der Garantie.
  • Einer Studie zu den Jahren 1997 bis 2016 zufolge erhielt Bangladesch in 65 % der Beobachtungen während kritischer Trockenperioden nicht seinen garantierten Anteil.
  • Die technischen Gespräche im Rahmen bilateraler Verfahren werden fortgesetzt, ein endgültiges Abkommen wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
  • Die Wasserforderungen Bihars, die Gesundheit des Flusses und der Vorschlag, Nepal einzubeziehen, bringen weitere Fragen in die Verhandlungen ein.
  • Der Ganges ist weiterhin der einzige der 54 gemeinsam genutzten Flüsse, für den ein bilaterales Wasserteilungsabkommen besteht.
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