EU verhängt 200 Millionen Euro Bußgeld gegen Temu wegen des Verkaufs gefährlicher und illegaler Produkte

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EU verhängt 200 Millionen Euro Bußgeld gegen Temu wegen des Verkaufs gefährlicher und illegaler Produkte

Ein wegweisendes Bußgeld nach dem Gesetz über digitale Dienste

Die Europäische Union hat dem chinesischen E-Commerce-Riesen Temu einen empfindlichen regulatorischen Schlag versetzt: Wegen struktureller Mängel, die den Verkauf gefährlicher und illegaler Produkte auf der Plattform ermöglichten, verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro. Die am 28. Mai 2026 bekannt gegebene Strafe ist erst das zweite Bußgeld, das seit dem vollständigen Inkrafttreten des wegweisenden Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union (Digital Services Act, DSA) verhängt wurde. Zuvor hatte die EU im Dezember 2025 die Plattform X mit 120 Millionen Euro sanktioniert. Nach Angaben der Aufsichtsbehörden spiegelt das Bußgeld sowohl den Umfang der Geschäftstätigkeit von Temu in Europa als auch die Schwere der Sicherheitslücken wider, durch die Millionen Verbraucher gefährdet wurden. Die Kommission erklärte außerdem, bei der Berechnung der Strafe seien die Art des Verstoßes, seine Schwere im Hinblick auf die betroffenen Nutzer in der EU und seine Dauer berücksichtigt worden. Eine ordnungsgemäße Risikobewertung zu unterlassen, ist ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Gesetz und betrifft einen zentralen Pfeiler des DSA-Regelwerks.

Inhalt
  1. Ein wegweisendes Bußgeld nach dem Gesetz über digitale Dienste
  2. Testkäufe decken fehlerhafte Elektronik und gefährliches Spielzeug auf
  3. Was das Gesetz über digitale Dienste von großen Plattformen verlangt
  4. Temus Risikobewertung verfehlte die EU-Standards
  5. Temu weist Bußgeld zurück und verweist auf verbesserte Systeme
  6. Weitere Ermittlungen und die Zukunft der Plattformaufsicht
  7. Das Wichtigste in Kürze

Seit dem Markteintritt hat sich Temu zu einer der am schnellsten wachsenden Einzelhandelsplattformen Europas entwickelt und kommt in der EU inzwischen auf rund 130 Millionen monatlich aktive Nutzer. Im Mai 2024 stufte die Kommission Temu als sehr große Online-Plattform ein, nachdem das Unternehmen mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer gemeldet hatte. Damit unterliegt es der strengsten Stufe der EU-Digitalregulierung. Die EU-Kommissarin für Technologie, Henna Virkkunen, sagte vor Journalisten, die Entscheidung solle ein „sehr starkes Signal“ an das Unternehmen und die gesamte Branche senden. Risikomanagement sei für den Betrieb im digitalen Binnenmarkt Europas zentral, fügte sie hinzu. Die Ermittlungen, die zu dem Bußgeld führten, begannen im Oktober 2024: Damals leitete Brüssel ein förmliches Verfahren ein, nachdem die europaweite Verbraucherorganisation BEUC und 17 ihrer nationalen Mitgliedsorganisationen Beschwerden eingereicht hatten. Darin dokumentierten sie, dass wiederholt unsichere Waren in europäischen Haushalten ankamen. Daraufhin prüfte die Kommission, ob Temu seinen Pflichten aus dem DSA nachkam, strukturelle Risiken zu erkennen und einzudämmen, bevor sie Schaden anrichten.

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Testkäufe decken fehlerhafte Elektronik und gefährliches Spielzeug auf

Im Mittelpunkt des Falls der Kommission steht eine Testkaufaktion, die eine unabhängige Prüforganisation im Auftrag der EU-Aufsichtsbehörden durchführte. Die Ergebnisse zeichneten ein besorgniserregendes Bild der Produktsicherheit auf der Plattform. Ein sehr hoher Anteil der über Temu gekauften Ladegeräte bestand grundlegende elektrische Sicherheitstests nicht. Dadurch bestand in Haushalten in ganz Europa die Gefahr von Stromschlägen oder Bränden. Die Untersuchung ergab zudem, dass ein großer Anteil der Babyspielzeuge ein mittleres bis hohes Sicherheitsrisiko darstellte. Einige Produkte enthielten Chemikalien in Mengen, die über den gesetzlichen Grenzwerten lagen. Andere hatten kleine ablösbare Teile, an denen Säuglinge ersticken könnten.

Auch bei Schmuck und anderen Konsumgütern stellten die Aufsichtsbehörden Mängel fest: Die Produkte entsprachen nicht den europäischen Produktstandards. Die BEUC-Koalition hatte zuvor auf weitere Gefahren hingewiesen, darunter Lavaleuchten mit Stromschlagrisiko und Fahrradhelme, die bei Stürzen keinen ausreichenden Schutz boten. Diese Erkenntnisse bestätigten den Verdacht von Verbraucherschützern: Die extrem niedrigen Preise und der schnelle grenzüberschreitende Versand, die das Geschäftsmodell von Temu prägen, gingen mit Lücken bei der Überprüfung von Anbietern und der Qualitätskontrolle einher. Dadurch wurden Verbraucher in Europa gefährdet. Die Belege deuteten außerdem darauf hin, dass EU-Verbraucher beim Stöbern auf der Plattform mit hoher Wahrscheinlichkeit auf solche illegalen Produkte stoßen würden. Das widersprach der internen Einschätzung bei Temu, unsichere Produkte seien lediglich Einzelfälle.

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Was das Gesetz über digitale Dienste von großen Plattformen verlangt

Um die Bedeutung des Bußgelds einzuordnen, hilft ein Blick auf die Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste. Der DSA, der seit Februar 2024 für alle Online-Plattformen gilt, soll in der Europäischen Union ein sichereres und transparenteres digitales Umfeld schaffen. Für gewöhnliche Plattformen umfassen die Regeln die Pflicht, nach einer Meldung illegale Inhalte zu entfernen. Für sehr große Online-Plattformen wie Temu gehen die Anforderungen jedoch deutlich weiter. Diese Unternehmen müssen strukturelle Risiken ihrer Dienste proaktiv bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Eindämmung ergreifen, bevor ein Schaden entsteht. Die Aufsichtsbehörden betrachten Risikobewertungen als Rückgrat des gesamten DSA-Regelwerks. Plattformen müssen ausführliche Berichte vorlegen, die konkrete Gefahren aufzeigen, die sich aus ihrem jeweiligen Geschäftsmodell, ihrer Nutzerbasis, ihren Algorithmen und ihren Lieferketten ergeben. Allgemeine Aussagen über die Branche reichen nicht aus. Dieser proaktive Ansatz unterscheidet sich von früheren Regeln, nach denen Plattformen meist erst reagieren mussten, wenn Nutzer oder Behörden auf konkrete Probleme hingewiesen hatten.

Der DSA räumt der Europäischen Kommission erweiterte Aufsichtsbefugnisse über Plattformen ein, die in der EU mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer erreichen. Für diese sehr großen Online-Plattformen gelten strengere Rechenschaftspflichten, weil aufgrund ihrer Reichweite selbst geringe Fehlerquoten Millionen Menschen betreffen können. Bei Verstößen drohen Unternehmen nach dem Gesetz Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Das Bußgeld von 200 Millionen Euro ist daher finanziell erheblich, liegt aber weit unter der theoretischen Höchststrafe, die Temu angesichts seiner weltweiten Umsätze hätte drohen können. Das Gesetz ermächtigt die Aufsichtsbehörden zudem, Änderungen am Plattformdesign, an Empfehlungssystemen und an den Richtlinien für den Datenzugang anzuordnen, wenn diese Merkmale zu einem Schaden für Verbraucher beitragen.

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Temus Risikobewertung verfehlte die EU-Standards

Die Aufsichtsbehörden kamen zu dem Schluss, dass Temus Risikobewertung aus dem Jahr 2024 in mehrfacher Hinsicht gegen den DSA verstieß. Nach Angaben der Kommission stützte sich das Dokument auf allgemeine Informationen über Risiken im gesamten E-Commerce-Sektor statt auf konkrete Belege zum von Temu betriebenen Marktplatz. Außerdem unterschätzte es erheblich, wie häufig Verbraucher in der EU wahrscheinlich auf illegale Produkte stoßen würden. Die Bewertung sei zu ungenau, nicht durch solide Belege gestützt und unvollständig gewesen, erklärten die Behörden. Sie habe Aufsichtsbehörden, Nutzer und Öffentlichkeit über das tatsächliche Ausmaß möglicher Schäden durch auf der Plattform verkaufte illegale Produkte im Unklaren gelassen, so die Kommission in ihrer offiziellen Entscheidung.

Ein weiterer gravierender Mangel betraf die internen Systeme von Temu. Das Unternehmen bewertete nicht angemessen, wie das Design des Temu-Dienstes, darunter Empfehlungssysteme und von verbundenen Influencern betriebene Produktwerbeprogramme, die Reichweite illegaler Produkte erhöhen könnte. Anders gesagt: Temu prüfte nicht, ob Algorithmen und Marketinganreize gefährliche Waren aktiv an Verbraucher heranführten. Diese Lücke ist bedeutsam, denn eine Risikobewertung, die die besonderen Funktionsweisen der Plattform außer Acht lässt, kann keine wirksamen Schutzmaßnahmen hervorbringen. Die Kommission betonte, Risikobewertungen seien keine bloße Pflichtübung. Temu habe die Gefahren der Dienste für europäische Käufer eindeutig unterschätzt.

Risikobewertungen sind keine bloße Pflichtübung, sondern das Rückgrat des DSA. Temus Risikobewertung unterschätzt konkrete Risiken, ist zu ungenau, nicht durch solide Belege gestützt und unvollständig. Jetzt muss Temu das Gesetz einhalten.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologiesouveränität, Sicherheit und Demokratie, richtete diese Botschaft an das Unternehmen. Brüssel machte damit deutlich, dass allgemeine Compliance-Dokumente den Aufsichtsbehörden künftig nicht mehr genügen, wenn konkrete Tests und Zolldaten weitverbreitete Verstöße offenlegen.

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Temu weist Bußgeld zurück und verweist auf verbesserte Systeme

Temu reagierte auf das Bußgeld mit einer öffentlichen Erklärung. Darin hieß es, das Unternehmen respektiere die Ziele des DSA und die Notwendigkeit klarer, einheitlicher Regeln für die digitale Wirtschaft. Zugleich erklärte Temu, mit der Entscheidung der Europäischen Kommission nicht einverstanden zu sein und das Bußgeld für unverhältnismäßig zu halten. Ein Sprecher erläuterte, die Entscheidung betreffe die erste DSA-Bewertung von Temu aus dem Jahr 2024 und bilde den aktuellen Stand der Systeme des Unternehmens nicht ab. Der Händler erklärte, während des gesamten Verfahrens konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet und seitdem weitere Schritte unternommen zu haben, um Risikobewertung, Plattformverwaltung und Nutzerschutz zu verbessern. Temu betonte außerdem, weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und alle verfügbaren Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Damit bleibt auch eine Klage möglich.

Die Debatte um die Verhältnismäßigkeit ist relevant, weil der DSA Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes vorsieht. 200 Millionen Euro sind zwar eine beträchtliche Summe, dürften angesichts des rasanten Wachstums von Temu in Nordamerika, Europa und anderen Regionen aber nur einen Bruchteil der weltweiten Einnahmen ausmachen. Dennoch setzt das Bußgeld einen finanziellen Maßstab dafür, welchen Stellenwert Brüssel dem Verbraucherschutz im grenzüberschreitenden E-Commerce beimisst. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass selbst ein Bruchteil des weltweiten Umsatzes das Verhalten von Unternehmen beeinflussen kann, wenn mehrere Durchsetzungsmaßnahmen zusammenkommen. Temu hat nun bis zum 28. August 2026 Zeit, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen die Pflichten zur Risikobewertung vorzulegen. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hat einen Monat Zeit, eine Stellungnahme zu dem Plan abzugeben. Anschließend hat die Kommission einen weiteren Monat, um eine endgültige Entscheidung zu treffen und eine angemessene Frist für die Umsetzung festzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen zusätzliche Zwangsgelder.

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Weitere Ermittlungen und die Zukunft der Plattformaufsicht

Das Bußgeld wegen der Risikobewertung beendet Temus regulatorische Probleme in Brüssel nicht. Die Kommission untersucht weiterhin mutmaßliche Verstöße gegen andere DSA-Vorschriften. Dazu zählen das möglicherweise suchtfördernde Design der Plattform, die Transparenz der Empfehlungssysteme von Temu und der Datenzugang für externe Forschende. Unabhängig davon haben EU-Verbraucherschutzbehörden eine Reihe von Praktiken Temus nach allgemeinem Verbraucherrecht untersucht. Sie stellten dabei unter anderem mögliche fingierte Rabatte, aggressiven Verkaufsdruck, erzwungene spielerische Elemente beim Einkauf, irreführende Angaben zu Rückerstattungen, mutmaßlich gefälschte Bewertungen und versteckte Kontaktdaten fest. Die Prüfung ergab zudem, dass Produktangebote unzureichende Informationen zu den Anbietern enthielten. Dadurch konnten Käufer schwerer erkennen, wer letztlich für die erworbenen Waren verantwortlich ist.

Der Fall Temu ist Teil einer größeren europäischen Anstrengung, große Online-Marktplätze angesichts rasant wachsender internationaler Paketmengen stärker zu beaufsichtigen. Der politische Druck auf die EU wächst: Millionen preisgünstiger Waren gelangen über Direktvertriebsplattformen auf den europäischen Markt und belasten die Zollkontrollen sowie die Prüfungen der Produktsicherheit. Die schnelle Ausbreitung dieser Marktplätze wirft Fragen zum fairen Wettbewerb mit EU-Händlern auf und dazu, ob nationale Behörden Lieferketten überwachen können, die von chinesischen Fabriken bis zu europäischen Haustüren reichen. Die Aufsichtsbehörden haben ähnliche DSA-Ermittlungen gegen andere große Plattformen wie Shein und AliExpress eingeleitet. Das deutet darauf hin, dass Temu das erste große Ziel regulatorischer Maßnahmen im E-Commerce ist und kein Einzelfall. Der Ausgang des Falls dürfte in den kommenden Monaten beeinflussen, wie andere Plattformen ihre Risikobewertungen und Systeme zur Anbieterprüfung gestalten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäische Union verhängte am 28. Mai 2026 gegen Temu ein Bußgeld von 200 Millionen Euro, weil das Unternehmen gegen den DSA verstieß und strukturelle Risiken durch illegale Produkte nicht ordnungsgemäß bewertete.
  • Unabhängige Tests ergaben, dass ein sehr hoher Anteil der Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestand. Zahlreiche Babyspielzeuge enthielten verbotene Chemikalien oder wiesen Erstickungsgefahren auf.
  • Die Aufsichtsbehörden urteilten, dass Temus Risikobewertung aus dem Jahr 2024 auf allgemeinen Branchendaten statt auf konkreten Belegen zum Marktplatz und den Algorithmen des Unternehmens beruhte.
  • Das Bußgeld ist erst das zweite nach dem DSA. Im Dezember 2025 hatte die EU die Plattform X mit 120 Millionen Euro belegt. Die Strafe soll deutlich machen, dass Brüssel E-Commerce-Riesen für die Sicherheit der Verbraucher zur Verantwortung zieht.
  • Temu muss bis zum 28. August 2026 einen detaillierten Aktionsplan vorlegen. Zudem laufen weitere Ermittlungen zum suchtfördernden Design, zu Empfehlungssystemen und zu Verstößen gegen den Verbraucherschutz.
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