Meta erwägt Beschränkungen für Jugendliche in Japan, während App-Design in den Fokus rückt

11 Min. Lesezeit
Meta Weighs Teen Social Media Limits in Japan as Debate Turns to App Design

Zwei Stunden täglich werden in Japan zum Thema der Social-Media-Debatte

Meta prüft, ob Beschränkungen für die Nutzung von Instagram und Facebook durch Kinder, darunter ein im August für die USA angekündigtes tägliches Limit von zwei Stunden, irgendwann auch in Japan eingeführt werden könnten. Antigone Davis, die weltweite Sicherheitschefin des Unternehmens, sprach bei einer Pressekonferenz am 21. Oktober in Tokio über diese Möglichkeit, während die japanischen Behörden über einen besseren Schutz Minderjähriger beraten.

Inhalt
  1. Zwei Stunden täglich werden in Japan zum Thema der Social-Media-Debatte
  2. Was Meta mit Japan erörtert
  3. Was sich bei Teenager-Konten bereits ändert
  4. Warum endloses Scrollen in der Kritik steht
  5. Personalisierung wird zum Streitpunkt
  6. US-Verfahren rücken App-Funktionen in den Mittelpunkt
  7. Was der europäische Vorschlag vorsehen würde
  8. Wie sich die politische Debatte entwickelt hat
  9. Was eine Entscheidung in Japan ändern würde
  10. Die wichtigsten Punkte

Die von Meta beschriebenen Maßnahmen in den USA gelten für Nutzerinnen und Nutzer bis einschließlich 17 Jahre. Davis bekundete auch Interesse an einem System, das die Zustimmung der Eltern voraussetzt, bevor Kinder Apps herunterladen dürfen – ein Ansatz, der bereits in einigen US-Bundesstaaten eingeführt wurde. Weder ein Termin für die Einführung in Japan noch detaillierte Regeln für ein tägliches Limit wurden bekannt gegeben.

Davis bezeichnete die Frage von Nutzungsbeschränkungen als Gegenstand von Gesprächen mit den japanischen Behörden:

Das ist eine Frage, die mit der japanischen Regierung erörtert werden muss.

Ihre Äußerungen bringen drei Entscheidungen zusammen, die sich unterschiedlich auf Familien auswirken würden: wie lange Kinder soziale Medien nutzen dürfen, ob Eltern eine App genehmigen müssen, bevor sie auf dem Smartphone eines Kindes landet, und ob Dienste Funktionen ändern sollten, die zum Weiterschauen animieren.

In der japanischen Debatte geht es auch um Schutzmaßnahmen, die bereits in Teenager-Konten integriert sind. Meta beschrieb Konten für Nutzerinnen und Nutzer zwischen 13 und 17 Jahren, die standardmäßig privat sind und nach 60 Minuten an die Schließung der App erinnern. Mit einem täglichen Limit wären Familien mit einer anderen Art von Beschränkung konfrontiert: Eine Erinnerung fordert ein Kind zum Aufhören auf, ein Nutzungslimit begrenzt dagegen die verfügbare Zeit.

Was Meta mit Japan erörtert

Während ihres Besuchs traf Davis Vertreter der japanischen Regierung und der regierenden Liberaldemokratischen Partei. Damit stellte sie Metas Vorschläge Menschen vor, die an der Gestaltung der nationalen Politik beteiligt sind. Worum es bei den Gesprächen im Einzelnen ging, wurde nicht mitgeteilt.

Zur elterlichen Zustimmung für App-Downloads sagte Davis:

Wir würden gerne prüfen, ob sich das in Japan einführen lässt.

Eine Zustimmung beim Herunterladen würde die Entscheidung auf den Zeitpunkt verlagern, an dem ein Kind versucht, eine App zu beziehen. Datenschutz-Einstellungen für Konten und Nutzungserinnerungen greifen dagegen erst, nachdem ein Kind einen Dienst bereits nutzt. Familien könnten also mit mehreren getrennten Kontrollmöglichkeiten konfrontiert sein, die jeweils an unterschiedlichen Punkten ansetzen.

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Dieser Unterschied ist für Eltern wichtig, wenn sie entscheiden, was eine Zustimmung bedeutet. Eine App auf dem Smartphone zuzulassen, ist eine Entscheidung; wer ein Kind kontaktieren darf, was es sehen kann und wie viel Zeit es dort verbringen darf, erfordert weitere Entscheidungen. Davis' Äußerungen legen nahe, dass Meta japanische Entscheidungsträger sowohl über den Zugang als auch über das Nutzungserlebnis innerhalb einer App beraten lassen möchte.

Was sich bei Teenager-Konten bereits ändert

Bei der Präsentation in Tokio stellte Meta seine Schutzmaßnahmen für Teenager-Konten von Nutzerinnen und Nutzern zwischen 13 und 17 Jahren vor. Die Konten sind automatisch auf privat gestellt, sodass Beiträge nicht standardmäßig für ein breites Publikum sichtbar sind.

Eine Benachrichtigung fordert Teenager außerdem dazu auf, die App zu schließen, wenn sie sie länger als 60 Minuten genutzt haben. Das vorgeschlagene tägliche Limit von zwei Stunden in den USA ist doppelt so hoch wie die Schwelle für diese Erinnerung. Die Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Maßnahmen: Die eine ist ein Hinweis nach einer Stunde, die andere eine vorgeschlagene Obergrenze für die tägliche Nutzung.

Davis sagte, Meta verstärke Schutzmaßnahmen, darunter die Altersüberprüfung. Die Überprüfung des Alters ist zentral für Regeln, die davon abhängen, ob jemand 13, 15 oder 17 Jahre alt ist. Ein Dienst muss Nutzerinnen und Nutzer wirksam der richtigen Altersgruppe zuordnen können, bevor er die entsprechenden Schutzmaßnahmen zuverlässig anwenden kann.

Für Familien in Japan stellt sich in der Praxis die Frage, wie bestehende Kontoeinstellungen mit möglichen neuen Beschränkungen zusammenspielen würden. Meta hat die politischen Themen skizziert, die es erörtern möchte, aber noch kein vollständiges japanisches System vorgestellt, das die Zustimmung zu Downloads, Altersüberprüfungen und Zeitlimits kombiniert.

Warum endloses Scrollen in der Kritik steht

Davis äußerte sich auch zum endlosen Scrollen, einem Design, bei dem beim Weiterscrollen durch einen Feed fortlaufend neue Inhalte erscheinen. Anders als eine Seite mit einem klaren Ende kann ein Feed immer weitere Videos oder Beiträge anzeigen, ohne dass die betrachtende Person neu entscheiden muss, ob sie weitermachen möchte.

In Europa und den USA dreht sich die Debatte um die Sorge, dass dieses Design eine längere Nutzung begünstigt. Besonders deutlich zeigt sich das bei kurzen Videos, bei denen eine kleine Fingerbewegung sofort den nächsten Clip aufruft.

Davis argumentierte, der Schutz von Kindern erfordere Regeln, die über Meta hinausgehen. Zur Regulierung des endlosen Scrollens sagte sie:

Die Sicherheit von Kindern lässt sich nur schützen, wenn die gesamte Branche reguliert wird.

Damit würden auch konkurrierende Dienste in die Debatte einbezogen. Eine branchenweite Regel könnte eine Funktion überall dort erfassen, wo Kinder ihr begegnen. Eine Änderung, die allein Meta vornimmt, würde dagegen nur die eigenen Plattformen betreffen.

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Endloses Scrollen zeigt auch, warum ein Zeitlimit und eine Einschränkung des Designs unterschiedliche Aspekte des Problems angehen. Ein tägliches Limit legt die Dauer einer Sitzung oder der gesamten Nutzung fest. Eine Änderung des Feeds verändert das Nutzungserlebnis während dieser Zeit, etwa wie leicht ein Kind auf einen weiteren Grund zum Weiterschauen stößt.

Personalisierung wird zum Streitpunkt

Davis mahnte zur Vorsicht bei Vorschlägen, Personalisierung pauschal zu verbieten. Personalisierung bedeutet, Inhalte anhand von Informationen über eine Nutzerin oder einen Nutzer anzuordnen oder zu empfehlen, etwa danach, was die Person anschaut, abonniert oder womit sie interagiert.

Ein personalisierter Feed kann einen Dienst besser auf die Interessen einer Person zuschneiden. In der Debatte über den Schutz von Kindern geraten Empfehlungssysteme aus demselben Grund unter Druck: Sie helfen dabei zu bestimmen, welche Inhalte immer wieder auf dem Bildschirm erscheinen.

Meta unterscheidet zwischen einem besseren Schutz von Teenagern und einem umfassenden Verbot, ihr Nutzungserlebnis individuell anzupassen. Davis forderte eine sorgfältige Prüfung, falls Regulierungsbehörden ein pauschales Verbot der Personalisierung erwägen sollten.

Die japanischen Entscheidungsträger müssen daher mehr als nur die tägliche Nutzungsdauer festlegen. Sie müssen auch prüfen, ob bestimmte Funktionen für Minderjährige anders gestaltet werden sollten und wie solche Regeln mit der Altersüberprüfung zusammenspielen würden. Eine Beschränkung für jüngere Nutzer setzt voraus, dass der Dienst diese zuverlässig identifiziert.

US-Verfahren rücken App-Funktionen in den Mittelpunkt

Rechtliche Entwicklungen in den USA haben neben schädlichen Beiträgen auch das Design von Diensten in die Debatte gerückt. In einem Verfahren in Kalifornien soll eine Jury in Los Angeles Meta und Google, den Mutterkonzern von YouTube, im März zu einer Zahlung von sechs Millionen US-Dollar verurteilt haben. Dabei ging es um den Vorwurf, dass Designfunktionen zur Abhängigkeit und zu psychischen Schäden bei einer jungen Nutzerin oder einem jungen Nutzer beigetragen hätten.

Meta und andere Social-Media-Plattformen sollen außerdem im August zugestimmt haben, 17 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um eine von 47 US-Bundesstaaten angestrengte Klage beizulegen. Die Bundesstaaten warfen den Plattformen vor, bewusst so gestaltet worden zu sein, dass sie Kinder abhängig machen. Zu den im Zusammenhang mit der Einigung beschriebenen Maßnahmen gehörten Beschränkungen für die automatische Videowiedergabe und die Anzeige von Like-Zahlen, Nutzungseinschränkungen in den späten Nachtstunden, tägliche Nutzungslimits und strengere Altersüberprüfungen.

Diese Maßnahmen betreffen die Funktionsweise einer App. Bei der automatischen Wiedergabe startet ein weiteres Video ohne gesonderte Auswahl; sichtbare Like-Zahlen zeigen an, wie viele Menschen einen Beitrag mit „Gefällt mir“ markiert haben. Beschränkungen für solche Funktionen würden das Nutzungserlebnis verändern, auch wenn die einzelnen Beiträge weiterhin verfügbar bleiben.

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Frühere Debatten über die Sicherheit sozialer Medien drehten sich häufig um das Entfernen oder Einschränken schädlicher Inhalte – eine Aufgabe, die durch Streit über die Meinungsfreiheit erschwert wird. Regeln zur Wiedergabe, zu Benachrichtigungen und zur Nutzungsdauer betreffen einen anderen Teil des Nutzungserlebnisses: die Mechanismen, die Menschen zurückholen oder sie weiterschauen lassen.

Was der europäische Vorschlag vorsehen würde

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den EU Kids Act vorgeschlagen. Er würde Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verbieten. 13- bis unter 15-Jährige dürften Minikonten nutzen, die von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person verwaltet werden, nur eingeschränkte Funktionen bieten und auf eine Stunde täglich begrenzt sind. Ab 15 Jahren könnten Kinder ihre eigenen Social-Media-Konten eröffnen und verwalten. Kinder unter 13 Jahren könnten weiterhin kinderfreundliche Videoplattformen über ein von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person verwaltetes Konto nutzen.

Der Vorschlag umfasst soziale Medien, Videoplattformen, Online-Spiele sowie KI-Begleiter und Chatbots. Für Konten von Nutzerinnen und Nutzern unter 18 Jahren wären verbindliche Sicherheitsvorgaben für das Design vorgesehen. Dazu gehörten Beschränkungen für endloses Scrollen, Belohnungstricks und Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit. Dienste müssten unerwünschte Kontaktaufnahmen durch Fremde unterbinden, die Profile Minderjähriger standardmäßig privat einstellen und einfache Möglichkeiten anbieten, andere Nutzerinnen und Nutzer zu blockieren oder stummzuschalten.

KI-Chatbots und -Begleiter wären standardmäßig deaktiviert und dürften sich nicht so verhalten, dass Kinder emotional abhängig von ihnen werden. Online-Dienste und App-Stores müssten datenschutzfreundliche Altersprüfungen einsetzen. Soziale Medien und Videoplattformen müssten das Alter beim Eröffnen eines Kontos überprüfen. Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssten nachweisen, dass ihre Dienste für Kinder sicher sind.

Der Vorschlag ist noch nicht Gesetz. Das Europäische Parlament und der Rat werden ihn prüfen und den endgültigen Text aushandeln. Außerdem plant die Kommission, im Herbst ein Gesetz zur digitalen Fairness vorzuschlagen, das sich mit suchtförderndem Design befassen soll.

Wie sich die politische Debatte entwickelt hat

Die in Tokio erörterten Entwicklungen umfassen Gerichtsverfahren, Ankündigungen von Unternehmen und Vorschläge für staatliche Regulierung. Sie betreffen unterschiedliche Behörden und verschiedene Phasen der Entscheidungsfindung.

  • März: Eine Jury in Los Angeles soll Meta und Google in einem Verfahren zu Schäden im Zusammenhang mit dem Design ihrer Dienste zu Strafzahlungen von sechs Millionen US-Dollar verurteilt haben.
  • August: Meta kündigte Sicherheitsmaßnahmen für die USA an, darunter ein tägliches Limit von zwei Stunden für Nutzerinnen und Nutzer bis einschließlich 17 Jahre. Meta und andere Social-Media-Plattformen sollen im selben Monat außerdem einer Einigung über 17 Milliarden US-Dollar mit 47 US-Bundesstaaten zugestimmt haben. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, die Plattformen seien so gestaltet worden, dass sie Kinder abhängig machen.
  • 17. September: Die Europäische Kommission schlug den EU Kids Act vor. Er würde Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verbieten und für 13- bis unter 15-Jährige elternverwaltete Minikonten mit eingeschränkten Funktionen und einem täglichen Limit von einer Stunde erlauben.
  • 21. Oktober: Davis stellte in Tokio Schutzmaßnahmen für Teenager vor und sprach über mögliche Beschränkungen in Japan, die Zustimmung der Eltern zu App-Downloads und eine Regulierung der gesamten Branche.

Der europäische Vorschlag kombiniert Altersgrenzen, elternverwalteten Zugang und Schutzvorgaben für das Design. Die von Meta beschriebenen Maßnahmen in den USA umfassen Beschränkungen der Nutzungsdauer seiner Dienste. Japan erwägt Schutzmaßnahmen für Minderjährige und hört sich dabei Vorschläge an, die sowohl den Zugang als auch das App-Design betreffen.

Für Familien ist der Unterschied konkret: Eine Altersgrenze legt fest, ab wann ein Kind teilnehmen darf. Die Zustimmung der Eltern bestimmt, wer den Zugang erlaubt. Ein tägliches Limit bestimmt, wie lange ein Kind bleiben darf; Designregeln beeinflussen, was während dieser Zeit geschieht.

Was eine Entscheidung in Japan ändern würde

Ein tägliches Limit in Japan würde die Nutzungsdauer für die betroffene Altersgruppe zu einem festen Bestandteil des Zugangs zu Instagram und Facebook machen. Eine elterliche Zustimmung für Downloads gäbe Familien einen früheren Entscheidungspunkt, noch bevor ein Kind eine App nutzt.

Regeln für endloses Scrollen oder Personalisierung würden tiefer in die Funktionsweise der Dienste eingreifen. Die politischen Entscheidungsträger müssten festlegen, welche Funktionen geändert werden sollten, für welche Altersgruppen andere Regeln gelten sollten und ob dieselben Anforderungen auch für konkurrierende Dienste gelten müssten.

Bei der Präsentation in Tokio sprach sich Meta für zusätzliche Schutzmaßnahmen aus und warnte zugleich vor weitreichenden Beschränkungen der Personalisierung. Davis forderte außerdem, die gesamte Branche in die Verantwortung zu nehmen. In Japans politischen Beratungen geht es nun sowohl um Schutzmaßnahmen, die ein Unternehmen selbst einführen kann, als auch um Anforderungen, die die Regierung breiter anwenden könnte.

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Die wichtigsten Punkte

  • Antigone Davis, Metas weltweite Sicherheitschefin, sprach bei einer Pressekonferenz am 21. Oktober in Tokio über mögliche Beschränkungen in Japan.
  • Zu den im August angekündigten Maßnahmen in den USA gehört ein tägliches Limit von zwei Stunden für Instagram- und Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer bis einschließlich 17 Jahre.
  • Meta beschrieb Teenager-Konten für 13- bis 17-Jährige, die standardmäßig privat sind und nach 60 Minuten an die Schließung der App erinnern.
  • Davis bekundete Interesse daran, dass Eltern in Japan App-Downloads ihrer Kinder genehmigen müssen.
  • Sie forderte eine branchenweite Regulierung des endlosen Scrollens und mahnte bei pauschalen Verboten der Personalisierung zur Vorsicht.
  • Eine Jury in Los Angeles soll Meta und Google im März zu Strafzahlungen von sechs Millionen US-Dollar verurteilt haben.
  • Meta und andere Social-Media-Plattformen sollen im August zugestimmt haben, 17 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um eine von 47 US-Bundesstaaten angestrengte Klage beizulegen.
  • Der Vorschlag für den EU Kids Act würde Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verbieten und für 13- bis unter 15-Jährige elternverwaltete Minikonten mit einem täglichen Limit von einer Stunde erlauben. Er muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden.
  • Ein Termin für die Einführung in Japan oder ein vollständiger Satz von Regeln wurde nicht bekannt gegeben.
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