Steuereintreibung bis zur Anhörung im Dezember ausgesetzt
Der Oberste Gerichtshof Bangladeschs hat die Anweisung ausgesetzt, von Grameen Kalyan, der von Nobelpreisträger Muhammad Yunus gegründeten gemeinnützigen Organisation, umstrittene Einkommensteuer in Höhe von 6.669.152.370 Taka einzutreiben. Das Gesamtgericht der Berufungsabteilung soll am 13. Dezember 2026 über die beiden Anträge der Organisation auf Zulassung der Berufung entscheiden.
Inhalt
- Steuereintreibung bis zur Anhörung im Dezember ausgesetzt
- Was sich durch die Anordnung des Kammer-Richters ändert
- Warum der Oberste Gerichtshof die Forderung bestätigte
- Wie die Investitionsvereinbarung zum Streit führte
- Zwei unterschiedliche Bewertungen derselben Gelder
- Wie hoch ist die Forderung für jedes Jahr?
- Warum die Neufestsetzung angefochten werden konnte
- Ein Verfahren, das wiederholt zur Anhörung zurückverwiesen wurde
- Was die Eintreibung bedeuten würde
- Die wichtigsten Punkte
Kammer-Richter Md Rezaul Haque erließ die Anordnung am 18. Oktober, nachdem er Grameen Kalyans Anfechtung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs zu fünf Steuerjahren von 2012/13 bis 2016/17 angehört hatte. Die Forderung wird üblicherweise mit 666 Crore Taka angegeben, obwohl sie sich genau genommen auf etwa 666,92 Crore Taka beläuft. Ein Crore entspricht zehn Millionen Taka.
Die unmittelbare Folge ist, dass das National Board of Revenue (NBR) die Forderung während der Aussetzung nicht eintreiben kann, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Md Mehedi Hasan. Die Anordnung setzt die Vorgabe des Obersten Gerichtshofs zur umgehenden Eintreibung aus; dessen Feststellung, dass die Steuerforderung rechtmäßig ist, bleibt während des Berufungsverfahrens bestehen.
Im Kern geht es um eine praktische Frage: Waren die Gelder, die Grameen Kalyan über eine Investitionsvereinbarung mit Grameen Telecom erhielt, Dividenden oder eine andere Einkunftsart, die der regulären Besteuerung unterliegt? Eine zweite Frage schließt sich unmittelbar an: Können Steuern, die unter dem Namen einer anderen Organisation gezahlt wurden, auf Grameen Kalyans eigene Forderung angerechnet werden?
Grameen Kalyan zufolge waren auf die zugrunde liegenden Dividenden bereits Steuern einbehalten worden. Die Steuerbehörden und der Oberste Gerichtshof behandelten die Organisationen als getrennte Steuerpflichtige. Damit wurden die Identität des Zahlungsempfängers und die Belege für die Zahlung zu zentralen Punkten des Verfahrens.
Was sich durch die Anordnung des Kammer-Richters ändert
Grameen Kalyan reichte seine Anfechtung am 18. Oktober bei der Berufungsabteilung ein. Der erfahrene Anwalt Abdullah Al Mamun vertrat die Organisation vor dem Kammer-Richter, der sich mit Anträgen befasst, die vor einer Prüfung durch ein größeres Richtergremium behandelt werden müssen.
Die Organisation hat zwei Anträge auf Zulassung der Berufung eingereicht. Darin ersucht sie die Berufungsabteilung um die Erlaubnis, die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs anzufechten. Die Anhörung im Dezember ist damit die nächste Etappe eines Verfahrens, das 2017 mit zwei Verfassungsbeschwerden begann.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Mehedi Hasan sagte, die Aussetzung gelte bis zum 13. Dezember. Mamun zufolge bleibt der Schutz bestehen, bis über die Berufung entschieden ist. Beide erklärten, das NBR könne den umstrittenen Betrag vorerst nicht eintreiben; die Anhörung am 13. Dezember ist der nächste angesetzte Gerichtstermin.
Für Grameen Kalyan bedeutet die Anordnung zunächst, dass die Organisation von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Vorgabe des Obersten Gerichtshofs verschont bleibt. Die Frage, wie viel Steuern sie letztlich schuldet, wird nun der Berufungsabteilung vorgelegt.
Warum der Oberste Gerichtshof die Forderung bestätigte
Die Richter Md Mozibur Rahman Miah und Rezaul Karim wiesen die beiden Verfassungsbeschwerden von Grameen Kalyan am 10. September 2026 zurück und bestätigten damit die Neufestsetzung der Steuer. In einem Verfahrensüberblick wird für die Zurückweisung durch das neue Richtergremium der 11. September genannt; Berichte über das Urteil selbst datieren es auf den 10. September.
Die schriftlichen Urteile des Richtergremiums umfassten 15 beziehungsweise 32 Seiten. Sie wurden am 12. Oktober unterzeichnet. Als Veröffentlichungsdaten werden der 12., 13. und 15. Oktober genannt; Berichte über die Veröffentlichung auf der Website des Obersten Gerichtshofs geben den 12. Oktober an.
Der Oberste Gerichtshof wies den NBR-Vorsitzenden und weitere Beamte an, die ausstehende Steuer nach dem Gesetz einzutreiben. In einem Urteil formulierte das Richtergremium seine Anweisung wie folgt:
Die Beklagten werden angewiesen, unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die ausstehende Steuer von der Klägerin einzuziehen, und dazu eine entsprechende Zahlungsaufforderung zu erlassen. Eine Ausfertigung dieses Urteils und dieser Anordnung ist den Beklagten umgehend zu übermitteln.
Das Gericht hob zudem eine frühere Aussetzung auf. Durch die Anweisung zur Eintreibung hatte das Urteil unmittelbare Folgen für die Organisation und führte zu dem Antrag, der am 18. Oktober die Aussetzung bewirkte.
Wie die Investitionsvereinbarung zum Streit führte
Grameen Kalyan wurde 1996 gegründet und im November desselben Jahres nach dem Unternehmensgesetz registriert. Im Juli 2002 erfolgte die Registrierung beim NGO Affairs Bureau. Die Organisation wurde gegründet, um gemeinnützige Aktivitäten zu unterstützen, darunter Krankenhäuser und Kliniken für benachteiligte Menschen.
Yunus ist der Gründer und ehemalige Vorsitzende der Organisation. Der Anwalt Khaja Tanvir Ahmed sagte, Yunus sei seit 2024 nicht mehr mit Grameen-Organisationen verbunden. Die hier strittige Steuerforderung richtet sich gegen Grameen Kalyan.
An der finanziellen Vereinbarung waren drei Organisationen beteiligt: Grameen Kalyan stellte Grameen Telecom Mittel zur Verfügung, die in ihrem eigenen Namen in Aktien von Grameenphone investierte. Grameen Telecom sagte anschließend zu, einen Anteil der daraus erzielten Dividendengewinne an Grameen Kalyan weiterzugeben.
Der Oberste Gerichtshof prüfte eine Vereinbarung über eine Beteiligung am Eigenkapital vom 13. April 2011, nach der Grameen Kalyan Anspruch auf 42,65 Prozent der betreffenden Gewinne hatte. Eine Beschreibung einer früheren Vereinbarung aus dem Jahr 2004 nennt einen Anteil von 42,50 Prozent und eine Finanzierung in Höhe von 532.562.941 Taka.
Zu dem Streit gehören 285,58 Crore Taka, die Grameen Telecom zahlte und die als Dividendeneinkünfte deklariert wurden. Grameen Kalyan gab für das betreffende Steuerjahr Dividendeneinkünfte von insgesamt 285,83 Crore Taka an. Die Zahlung von Grameen Telecom machte damit nahezu alle deklarierten Einkünfte dieser Art aus.
Eine Dividende ist eine Zahlung, die ein Unternehmen seinen Anteilseignern aus dem Gewinn leistet. Die Rechtsfrage lautete, ob Grameen Kalyans vertraglicher Anspruch auf einen Teil der Erlöse von Grameen Telecom dazu führte, dass die Zahlung an die Organisation steuerlich wie eine direkt an einen Anteilseigner gezahlte Dividende zu behandeln war.
Zwei unterschiedliche Bewertungen derselben Gelder
Nach Auffassung des NBR handelte es sich bei der Zahlung an Grameen Kalyan um eine Kapitalrendite, faktisch also um Zinsen oder Einkünfte aus anderen Quellen, nicht um Dividendeneinkünfte. Bei der Neufestsetzung wurde auf das ermittelte Einkommen ein Steuersatz von 35 Prozent angewandt.
Grameen Kalyan argumentierte, Grameenphone habe bereits Steuern einbehalten, als das Unternehmen die Dividenden auszahlte, aus denen die Gelder für die Vereinbarung stammten. Mamun zufolge betrug der Steuerabzug 15 Prozent; eine weitere Besteuerung bedeute, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert würden.
Mamun erklärte zum Einwand von Grameen Kalyan gegen die steuerliche Behandlung:
Warum sollte eine zusätzliche Steuer erhoben werden, nachdem die Steuer bereits gezahlt wurde? Das ist die Frage, die uns vor Gericht gebracht hat. Dennoch wurde der Fall als Steuerhinterziehung dargestellt.
Der Oberste Gerichtshof konzentrierte sich darauf, wem die Aktien gehörten und für wen die Steuer gezahlt worden war. Er stellte fest, dass Grameen Kalyan laut Vereinbarung kein Anteilseigner von Grameenphone war und keinen Anspruch auf das Eigentum an diesen Aktien hatte. Daher akzeptierte das Gericht, die Zahlung von Grameen Telecom als Einkünfte aus anderen Quellen zu behandeln.
Das Gericht erklärte außerdem, es habe keine Belege dafür gefunden, dass Steuern im Namen von Grameen Kalyan einbehalten oder mit gültigen Zahlungsbelegen an die Staatskasse in dessen Auftrag entrichtet worden seien. Unterlagen im Namen von Grameen Telecom könnten nicht als Steuerzahlung von Grameen Kalyan gelten, urteilte das Gericht.
Wie hoch ist die Forderung für jedes Jahr?
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Abdus Samad Azad legte die Aufschlüsselung der NBR-Forderung für die fünf Veranlagungsjahre vor. Die Beträge summieren sich auf 6.669.152.370 Taka:
- 2012/13: 1.892.525.466 Taka, rund 189,25 Crore Taka.
- 2013/14: 1.327.746.012 Taka, rund 132,77 Crore Taka.
- 2014/15: 1.140.282.574 Taka, rund 114,03 Crore Taka.
- 2015/16: 1.152.296.625 Taka, rund 115,23 Crore Taka.
- 2016/17: 1.156.301.693 Taka, rund 115,63 Crore Taka.
Die Forderung für das erste Jahr ist mit rund 28,4 Prozent der Gesamtsumme die höchste. Sie liegt etwa 75,22 Crore Taka über der niedrigsten Jahresforderung für 2014/15.
Die im Zusammenhang mit der Investition strittige Zahlung von 285,58 Crore Taka und die Steuerforderung von 666,92 Crore Taka beziehen sich auf unterschiedliche Größen. Ersteres ist ein Einkommenszufluss, der im Verfahren geprüft wurde; Letzteres ist die Gesamtforderung der Steuerbehörde für fünf Veranlagungsjahre.
Warum die Neufestsetzung angefochten werden konnte
Die Central Intelligence Unit des NBR nahm 2017 die Steuerakten von Grameen Kalyan erneut auf. Eine Entscheidung vom 26. September 2017 stufte die strittigen Einnahmen im Rahmen des Verfahrens zur Neufestsetzung als Einkünfte aus anderen Quellen ein.
Für die Befugnis der Aufsichtsbehörde, eine Entscheidung einer nachgeordneten Steuerbehörde zu überprüfen, war Paragraf 120(1) der Income Tax Ordinance von 1984 maßgeblich. Grameen Kalyan focht die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen mit zwei Verfassungsbeschwerden an und beantragte außerdem beim Steuerkommissar eine erneute Prüfung.
Der Oberste Gerichtshof erklärte, der Antrag auf erneute Prüfung sei gescheitert, weil Grameen Kalyan die unstrittige Steuerschuld, die nach Paragraf 121A(4)(b) zu entrichten war, nicht bezahlt hatte. Zur Begründung der Pflicht, die mit den Steuererklärungen verbundenen Steuern zu zahlen, verwies das Gericht außerdem auf die Paragrafen 74 und 75(2)(d)(iii).
Paragraf 173 spielte bei den Ausführungen des Gerichts zur Berichtigung von Fehlern eine Rolle. Das Richtergremium erklärte, der Kommissar habe innerhalb von 13 Tagen nach einer früheren Anordnung eine Berichtigung vorgenommen, nachdem er eine Mitteilung und Gelegenheit zur Anhörung gewährt hatte.
Das Urteil verwies bei der Bewertung des Standpunkts von Grameen Kalyan im aktuellen Streit auch darauf, wie die Organisation ähnliche Einkünfte in späteren Veranlagungsjahren behandelt hatte. Die Organisation ficht die Forderung weiterhin mit ihren Anträgen bei der Berufungsabteilung an.
Ein Verfahren, das wiederholt zur Anhörung zurückverwiesen wurde
Grameen Kalyan erwirkte zunächst eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die es der Organisation unter bestimmten Auflagen erlaubte, einen Steuerrechtsbehelf einzulegen. Das NBR focht diese Entscheidung an. Es kam zu weiteren Anhörungen und zu einem Urteil, das später zurückgenommen wurde, weil ein Richter zuvor an dem Rechtsstreit beteiligt gewesen war.
Die wichtigsten Verfahrensschritte waren:
- 2017: Grameen Kalyan reichte zwei Verfassungsbeschwerden gegen die neu festgesetzten Steuerforderungen ein.
- 17. Oktober 2023: Der Oberste Gerichtshof hob die Anordnung des Kommissars auf und räumte der Organisation unter bestimmten Auflagen eine Frist von 60 Tagen ein, um Berufung einzulegen.
- 11. März 2024: Die Berufungsabteilung hob diese Entscheidung auf und ordnete neue Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof zur Sache an.
- 4. August 2024: Ein Richtergremium des Obersten Gerichtshofs wies die Verfassungsbeschwerden zurück.
- 2024: Das Urteil wurde zurückgenommen und die Fälle zur Zuweisung an ein anderes Richtergremium weitergeleitet.
- 10. September 2026: Das neue Richtergremium des Obersten Gerichtshofs wies die Beschwerden zurück.
- 14. September 2026: Kammer-Richterin Farah Mahbub lehnte ein Eingreifen vor der Veröffentlichung der vollständigen Urteile ab.
- 18. Oktober 2026: Rezaul Haque setzte die Anweisung zur Eintreibung aus und setzte die Anhörung vor dem Gesamtgericht für den 13. Dezember an.
Als Datum der Rücknahme im Jahr 2024 wird in ausführlichen Verfahrenschronologien der 29. August genannt, in anderen Berichten der 4. Oktober. Als Grund für die Rücknahme wurde angegeben, dass ein Richter des früheren Gremiums die Regierung in demselben Rechtsstreit zuvor als stellvertretender Generalstaatsanwalt vertreten hatte.
Was die Eintreibung bedeuten würde
Vor der Aussetzung im Oktober sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Azad, der stellvertretende Steuerkommissar für die Steuerzone 14 werde nach Paragraf 214 oder 221 des Income Tax Act von 2023 eine Zahlungsaufforderung erlassen. Die Mitteilung werde Grameen Kalyan 30 Tage Zeit zur Zahlung geben; die einfachen Zinsen würden ab 2017 berechnet.
In einer anderen Beschreibung des Urteils ist von einer Zahlungsfrist von drei Haushaltsjahren die Rede. Die zitierten Anweisungen zur Eintreibung verlangen ein rasches Vorgehen, während Azad eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nannte. Die Anordnung vom 18. Oktober hat die Eintreibung nun bis zur Anhörung im Dezember ausgesetzt.
Azad zufolge könnte eine Nichtzahlung nach Paragraf 221 Maßnahmen gegen Bankkonten und anderes Vermögen nach sich ziehen. Für eine gemeinnützige Organisation, die Gesundheitsdienste betreibt, ist der Zugang zu finanziellen Mitteln ein konkretes Anliegen. Auswirkungen auf den Betrieb ihrer Krankenhäuser oder Kliniken wurden jedoch nicht genannt.
Als Nächstes muss die Berufungsabteilung über die beiden Anträge auf Zulassung der Berufung entscheiden. Grameen Kalyan wird sein Argument vorbringen, dass bereits Steuern einbehalten wurden. Die Begründung des Obersten Gerichtshofs stellt dagegen auf die rechtliche Eigenständigkeit der Organisationen, die Eigentumsverhältnisse der Aktien und Zahlungsnachweise ab.
Die wichtigsten Punkte
- Der Oberste Gerichtshof setzte am 18. Oktober 2026 die umgehende Eintreibung von 6.669.152.370 Taka von Grameen Kalyan aus.
- Die Feststellung des Obersten Gerichtshofs, mit der die Steuerforderung bestätigt wurde, bleibt während des weiteren Verfahrens bestehen.
- Die Forderung umfasst fünf Veranlagungsjahre von 2012/13 bis 2016/17.
- Grameen Kalyan zufolge wurden auf die zugrunde liegenden Dividenden bereits Steuern einbehalten. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Zahlung einer anderen Organisation nicht als eigene Steuerzahlung angerechnet werden kann.
- Das Gesamtgericht der Berufungsabteilung soll die beiden Anträge auf Zulassung der Berufung am 13. Dezember 2026 anhören.






