Japan plant Geldbußen von 500 Millionen Yen gegen fünf Unternehmen wegen Preisabsprachen bei Ausschreibungen für Tokios Bahnnetz

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Japan Plans ¥500 Million in Penalties for Five Firms Over Tokyo Rail Bid Rigging

Sechs Auftragnehmern drohen Feststellungen wegen Absprachen bei Ausschreibungen für Instandhaltungsarbeiten

Die japanische Wettbewerbsbehörde bereitet eine Anordnung an fünf Bauunternehmen vor, Maßnahmen gegen weitere Absprachen bei Ausschreibungen zu ergreifen und zusammen rund 500 Millionen Yen an Aufschlägen zu zahlen. Dabei geht es um Instandhaltungsverträge für die öffentlich betriebenen Bahnlinien Tokios. Die mutmaßlichen Absprachen betreffen alle vier U-Bahn-Linien der Toei, die Straßenbahnlinie Toden Arakawa und die Nahverkehrslinie Nippori-Toneri.

Inhalt
  1. Sechs Auftragnehmern drohen Feststellungen wegen Absprachen bei Ausschreibungen für Instandhaltungsarbeiten
  2. Welche Unternehmen müssen mit den geplanten Anordnungen rechnen?
  3. Wie die mutmaßliche Aufteilung funktioniert haben soll
  4. Was die Aufträge umfassten und wie viel sie wert waren
  5. Warum ein Unternehmen voraussichtlich keine Sanktionen erhält
  6. Tokios Rolle ist ein eigener Teil der Ermittlungen
  7. Der zeitliche Ablauf von den Aufträgen bis zu den geplanten Sanktionen
  8. Was noch nicht entschieden ist
  9. Die wichtigsten Punkte

Die Behörde dürfte feststellen, dass sechs Unternehmen gegen das Antimonopolgesetz verstoßen haben, indem sie sich vor Abgabe der Angebote auf die Zuschlagsempfänger verständigten. Ein sechstes Unternehmen, Tokyu Kidoh Kogyo, dürfte sowohl einer Abstellungsanordnung als auch dem Aufschlag entgehen, nachdem es das Verhalten vor Beginn der Ermittlungen gemeldet hatte.

Der Fall betrifft auch die öffentliche Stelle, die für die Vergabe der Aufträge zuständig ist. Die Ermittler prüfen, ob das Verkehrsamt der Präfektur Tokio an den mutmaßlichen Absprachen beteiligt war. Sollte sich eine solche Beteiligung bestätigen, könnte Tokio nach dem japanischen Gesetz gegen die Beteiligung staatlicher Stellen an Absprachen bei Ausschreibungen gesondert zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert werden.

Die geplanten Sanktionen sind noch nicht endgültig. Berichten zufolge hat die Behörde die Unternehmen über die geplanten Maßnahmen informiert und wird ihre Stellungnahmen anhören, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft. Der Unterschied ist wichtig: Die Ermittlungen sind auf dem Weg zu möglichen Sanktionen, doch die Unternehmen können noch Stellung nehmen.

Welche Unternehmen müssen mit den geplanten Anordnungen rechnen?

Die fünf Unternehmen, gegen die Anordnungen erwartet werden, sind Totetsu Kogyo, Tsuboi, Hayakawa Kensetsu, Nisshin Kogyo und Sankikensetsu. Totetsu Kogyo ist mit der East Japan Railway verbunden und am Prime Market der Tokioter Börse notiert. Sankikensetsu gehört zur Baugruppe der Kyushu Railway.

Totetsu Kogyo hat seinen Sitz im Tokioter Bezirk Shinagawa, Tsuboi im Bezirk Chuo und Hayakawa Kensetsu im Bezirk Taito. Nisshin Kogyo sitzt in Kawasaki, Sankikensetsu in Fukuoka. Auch Tokyu Kidoh Kogyo, das sechste Unternehmen, hat seinen Sitz in Kawasaki und gehört zur Tokyu-Bahngruppe.

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Bei der erwarteten Feststellung geht es um eine unbillige Wettbewerbsbeschränkung nach dem Antimonopolgesetz. In diesem Fall bedeutet das, dass die Unternehmen den Wettbewerb mutmaßlich eingeschränkt haben, indem sie vereinbarten, wer bestimmte Aufträge erhalten sollte, statt unabhängig voneinander Angebote abzugeben.

Die geplanten Abstellungsanordnungen würden die Unternehmen verpflichten, Maßnahmen gegen eine Wiederholung des Verhaltens zu ergreifen. Die Aufschläge sind finanzielle Sanktionen nach dem Wettbewerbsrecht. Bei den Berichten zufolge insgesamt rund 500 Millionen Yen handelt es sich um die erwartete Gesamtsumme für die fünf Unternehmen, nicht um eine Sanktion dieser Höhe für jedes einzelne Unternehmen. Eine Aufschlüsselung nach Unternehmen wurde in den Berichten nicht veröffentlicht.

Wie die mutmaßliche Aufteilung funktioniert haben soll

Das mutmaßliche Verhalten begann spätestens im März 2020. Unternehmensvertreter sollen sich vor Ausschreibungen für Instandhaltungsarbeiten über die vorgesehenen Zuschlagsempfänger abgestimmt und die Aufträge nach Bahnlinien aufgeteilt haben, sodass jedes Unternehmen auf seinen bevorzugten Strecken wiederholt Aufträge erhalten konnte.

Das Netz umfasst die U-Bahn-Linien Asakusa, Mita, Shinjuku und Oedo, die Toden-Arakawa-Linie, auch bekannt als Tokyo Sakura Tram, sowie die automatische Nahverkehrslinie Nippori-Toneri. Der Umfang geht damit über das U-Bahn-System hinaus, das in den ersten Vorwürfen genannt wurde.

Berichten zufolge gingen die meisten Aufträge auf bestimmten Linien jeweils an ein bestimmtes Unternehmen. Bei einigen Ausschreibungen gaben nach den mutmaßlichen Absprachen mehrere Unternehmen Angebote ab, bei anderen ging nur ein Angebot ein. Eine Ausschreibung mit mehreren Bietern kann wettbewerblich wirken, ohne echten Wettbewerb zu gewährleisten, wenn die Beteiligten den Zuschlagsempfänger bereits vereinbart haben.

Ein einzelnes Angebot belegt für sich genommen jedoch keine Absprache. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, die Unternehmen hätten sich vor der Angebotsabgabe abgestimmt, nicht allein die Zahl der Bieter. Die Berichte nennen auch nicht, welches Unternehmen für jede Linie vorgesehen war, und enthalten keine vollständige Liste der betroffenen Aufträge.

Was die Aufträge umfassten und wie viel sie wert waren

Das Verkehrsamt vergibt Arbeiten wie den Austausch alter Schienen und Weichen, also jener Bauteile, die Züge von einem Gleis auf ein anderes lenken. Es handelt sich um Instandhaltungsaufträge für ein bestehendes, betriebenes Netz und nicht um Aufträge zum Bau einer neuen Bahnstrecke.

Bei den in den Ermittlungen beschriebenen Ausschreibungen legt das Amt die technischen Anforderungen öffentlich fest und lädt interessierte Unternehmen zur Bewerbung ein. Unternehmen, die ein Auswahlverfahren bestehen, können anschließend Angebote einreichen. So kann das Amt prüfen, ob die Auftragnehmer über die nötigen Fähigkeiten verfügen. Die mutmaßlichen Absprachen betreffen jedoch das Verhalten der Bieter untereinander vor Abgabe ihrer Angebote.

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Die gemeldeten Zuschlagspreise für Jahresverträge lagen je Unternehmen zwischen mehreren zehn Millionen Yen und Beträgen im Bereich von 200 Millionen Yen. Zwei Vergaben aus dem Jahr 2024 vermitteln ein genaueres Bild der untersuchten Ausgaben.

Im April 2024 erhielt Totetsu Kogyo den Zuschlag für einen Auftrag im Wert von 259,6 Millionen Yen zur Erneuerung von Schienen zwischen den Stationen Azabu-Juban und Roppongi auf der Oedo-Linie. Im Juni desselben Jahres erhielt Tokyu Kidoh Kogyo einen Auftrag im Wert von 170 Millionen Yen für Arbeiten an der Mita-Linie.

Die beiden Aufträge summieren sich auf 429,6 Millionen Yen. Der Auftrag für die Oedo-Linie war 89,6 Millionen Yen teurer als jener für die Mita-Linie, also rund 53 Prozent höher. Dieser Vergleich zeigt die Größenordnung einzelner Aufträge, belegt aber nicht, dass einer von ihnen überteuert war. Aus den gemeldeten Zahlen geht nicht hervor, was die Projekte bei unabhängigen Ausschreibungen gekostet hätten.

Warum ein Unternehmen voraussichtlich keine Sanktionen erhält

Tokyu Kidoh Kogyo dürfte in die Feststellung der Wettbewerbsbehörde einbezogen werden, wonach ein Verstoß gegen das Antimonopolgesetz vorliegt, zugleich aber sowohl einer Abstellungsanordnung als auch dem Aufschlag entgehen. Als Grund wird die freiwillige Meldung vor Beginn der Ermittlungen genannt.

Das japanische Kronzeugenprogramm bietet Unternehmen einen Anreiz, Kartellverhalten offenzulegen: Qualifizierte Antragsteller können eine Verringerung oder einen Erlass finanzieller Sanktionen erhalten. Die erwartete Behandlung von Tokyu Kidoh zeigt, warum die Feststellung einer Beteiligung und die Verhängung einer Sanktion getrennte Fragen sind.

Die erwartete Befreiung sollte nicht als Feststellung verstanden werden, dass das Unternehmen unbeteiligt war. Den Berichten zufolge sollen alle sechs Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen haben; als Adressaten der geplanten Anordnungen werden jedoch nur fünf genannt.

Der genaue Inhalt der Meldung von Tokyu Kidoh wurde nicht veröffentlicht. Ebenso ist nicht bekannt, welche Belege das Unternehmen vorgelegt hat oder wie diese zu den geplanten Feststellungen beigetragen haben. Belegt ist die zeitliche Abfolge: Die Meldung erfolgte vor Beginn der Ermittlungen, und das Unternehmen dürfte im Rahmen des Kronzeugenprogramms entsprechend behandelt werden.

Tokios Rolle ist ein eigener Teil der Ermittlungen

Am 11. November 2025 durchsuchte die Behörde das Verkehrsamt und die sechs Unternehmen. Mit der Durchsuchung des Amts nahmen die Ermittler neben den Auftragnehmern auch das Verhalten der für die Beschaffung zuständigen Stelle in den Blick.

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Die Ermittler prüfen, ob das Amt an den mutmaßlichen Absprachen beteiligt war. Berichten zufolge könnte etwa die Weitergabe vertraulicher Ausschreibungsinformationen eine Form der Beteiligung darstellen; in diesem Fall ist dies jedoch noch nicht als Tatsache festgestellt worden.

Wird eine Beteiligung der Behörden bestätigt, könnte die Wettbewerbsbehörde Tokio nach dem Gesetz gegen die Unterstützung von Absprachen bei Ausschreibungen durch Amtsträger zu Verbesserungsmaßnahmen verpflichten. Dies würde eine gesonderte Reaktion der Stadtregierung erfordern, darunter eine interne Untersuchung und Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Verstöße.

Tokio wurde 2019 wegen staatlicher Beteiligung an Absprachen bei Ausschreibungen für Managementdienstleistungen für Abwasserbehandlungsanlagen zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert. Dieser frühere Fall ist ein konkreter Präzedenzfall innerhalb derselben Stadtverwaltung. Er beweist für sich genommen weder ein Fehlverhalten bei den Instandhaltungsverträgen für das Bahnnetz noch eine Beteiligung derselben Amtsträger oder Praktiken.

Der zeitliche Ablauf von den Aufträgen bis zu den geplanten Sanktionen

Der Berichten zufolge mehrjährige Ablauf umfasst den vermuteten Beginn der Absprachen, konkrete Auftragsvergaben, Durchsuchungen und die derzeitige Phase der geplanten Verwaltungsmaßnahmen.

  • 2019: Tokio wurde wegen einer Beteiligung der Verwaltung an Absprachen bei Ausschreibungen für den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert.
  • Spätestens März 2020: Die mutmaßliche Abstimmung bei Ausschreibungen für Instandhaltungsarbeiten am Bahnnetz war bereits im Gang.
  • April 2024: Totetsu Kogyo erhielt den Zuschlag für den Schienenerneuerungsauftrag auf der Oedo-Linie im Wert von 259,6 Millionen Yen.
  • Juni 2024: Tokyu Kidoh Kogyo erhielt einen Auftrag auf der Mita-Linie im Wert von 170 Millionen Yen.
  • 11. November 2025: Die Wettbewerbsbehörde durchsuchte das Verkehrsamt und sechs Bauunternehmen.
  • Derzeitige Phase: Den Unternehmen wurden Berichten zufolge geplante Anordnungen mitgeteilt. Eine endgültige Entscheidung soll nach Prüfung ihrer Stellungnahmen folgen.

Berichte, wonach die Absprachen vor mehreren Jahren begonnen hätten, stimmen mit dem konkreteren Vorwurf überein, dass sie spätestens im März 2020 bestanden. Dieses Datum markiert nicht zwingend den Beginn des Verhaltens, sondern den spätesten Zeitpunkt, zu dem es die mutmaßlichen Absprachen Berichten zufolge bereits gab.

Was noch nicht entschieden ist

Als nächster Verfahrensschritt prüft die Behörde die Stellungnahmen der Unternehmen; anschließend soll eine endgültige Entscheidung folgen. Ein genaues Datum für die Anhörungen oder endgültigen Anordnungen wurde nicht genannt. Auch für den Abschluss der Ermittlungen zur möglichen Beteiligung des Verkehrsamts gibt es keinen bekannten Termin.

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Mehrere finanzielle Fragen sind noch offen. Die Berichte nennen weder den Gesamtwert noch die Zahl der betroffenen Aufträge, die für jedes Unternehmen vorgesehenen Aufschläge oder eine Schätzung etwaiger Mehrkosten für Tokio. Die erwarteten Aufschläge von rund 500 Millionen Yen sollten daher nicht als Berechnung des Schadens für den öffentlichen Haushalt verstanden werden.

In dem Fall geht es um den Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die gemeldeten Vorwürfe belegen weder mangelhafte Instandhaltung noch ein Versagen der Bahnsicherheit oder Beeinträchtigungen des Fahrgastbetriebs. Diese Fragen getrennt zu betrachten verhindert, dass aus einem Vorwurf zur Vergabe der Aufträge unbelegte Behauptungen über die Ausführung der Arbeiten werden.

Der endgültige Ausgang hängt von zwei getrennten Entscheidungen ab: ob die Wettbewerbsbehörde die geplanten Feststellungen zu den Verstößen und Sanktionen gegen die Unternehmen bestätigt und ob sie eine Beteiligung der Verwaltung feststellt, die Korrekturmaßnahmen durch Tokio erforderlich macht. Die erste Entscheidung steht kurz bevor; die zweite wird noch untersucht.

Die wichtigsten Punkte

  • Sechs Auftragnehmern droht die Feststellung eines Verstoßes gegen das Antimonopolgesetz wegen abgesprochener Ausschreibungen für Instandhaltungsarbeiten am Bahnnetz Tokios.
  • Fünf Unternehmen müssen mit Abstellungsanordnungen und zusammen rund 500 Millionen Yen an Aufschlägen rechnen.
  • Tokyu Kidoh Kogyo dürfte diesen Anordnungen entgehen, nachdem das Unternehmen die Absprachen vor Beginn der Ermittlungen freiwillig gemeldet hatte.
  • Die mutmaßlichen Absprachen betreffen vier U-Bahn-Linien der Toei, die Straßenbahnlinie Toden Arakawa und die Linie Nippori-Toneri.
  • Das Verhalten bestand mutmaßlich spätestens seit März 2020; die Durchsuchungen fanden am 11. November 2025 statt.
  • Die mögliche Beteiligung des Verkehrsamts von Tokio wird untersucht, doch eine entsprechende Feststellung liegt noch nicht vor.
  • Die endgültigen Anordnungen folgen nach Prüfung der Stellungnahmen der Unternehmen. Ein genaues Datum für die Entscheidung wurde nicht genannt.
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