Öffentlicher Wohnraum in Hongkong 2026: Neue Einkommensgrenzen, Vorrangregelungen und Mietervorschriften

15 Min. Lesezeit
Hong Kong Public Housing 2026: New Income Limits, Priority Schemes and Tenant Rules

Neue Grenzen gelten ab dem 1. April

Ein Vierpersonenhaushalt, der sich um eine öffentliche Mietwohnung in Hongkong bewirbt, darf nach den ab dem 1. April 2026 geltenden Grenzen ein monatliches Einkommen von bis zu HK$32,020 und ein Nettovermögen von bis zu HK$608,000 haben. Für Alleinbewerber liegen die Höchstwerte bei HK$13,230 pro Monat und HK$295,000 Nettovermögen.

Inhalt
  1. Neue Grenzen gelten ab dem 1. April
  2. Welche Bewerbungsgrenzen gelten?
  3. Für ältere Haushalte gelten andere Vermögensgrenzen
  4. Wer kann sich bewerben und wer ist ausgeschlossen?
  5. Vier Wege zu einer bevorzugten Bearbeitung
  6. So stellen Sie einen Antrag
  7. Für bestehende Mieter gelten separate Erklärungspflichten
  8. Höhere Mieten und Schwellenwerte für den Auszug
  9. Immobilienkäufe, Sanktionen und vorübergehender Verbleib
  10. Umsetzungsdaten und Möglichkeiten für Wohneigentum
  11. Die wichtigsten Punkte

Der Ausschuss für subventionierten Wohnraum der Wohnungsbehörde genehmigte die Grenzen für 2026/27 am 26. März 2026. Die Einkommensgrenzen steigen im Durchschnitt um 2,8 Prozent, die Vermögensgrenzen für alle Haushaltsgrößen um 1,4 Prozent. Diese Bewerbungsgrenzen sind von den deutlich höheren Schwellenwerten zu unterscheiden, anhand derer entschieden wird, ob bestehende Mieter eine höhere Miete zahlen oder die öffentliche Wohnung verlassen müssen.

Die Änderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die kombinierte Wartezeit für allgemeine Bewerber, darunter Familien und alleinstehende ältere Menschen, Ende Dezember 2025 bei 5,1 Jahren lag. Im Jahr 2025 erhielten mehr als 20.000 allgemeine Bewerber eine herkömmliche öffentliche Mietwohnung, fast 6.300 mehr als die 14.500 neuen allgemeinen Bewerbungen, die im selben Jahr registriert wurden. Aus diesem Verhältnis lässt sich nicht ableiten, wie schnell ein bestimmter Haushalt eine Wohnung erhält.

In der Mitteilung vom 26. März der Wohnungsbehörde erläuterte ein nicht namentlich genannter Sprecher das jährliche Prüfverfahren:

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für öffentliche Mietwohnungen werden jährlich nach dem festgelegten Verfahren überprüft.

Für Bewerber kommt es zunächst darauf an, die richtige Haushaltskategorie zu prüfen, Einkommen und Vermögen korrekt anzugeben und festzustellen, ob eine Vorrangregelung für ältere Menschen oder Neugeborene infrage kommt. Für bestehende Mieter ist es wichtig, zwischen regelmäßigen Erklärungen, zusätzlicher Miete und den Umständen zu unterscheiden, unter denen sie die Wohnung verlassen müssen.

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Welche Bewerbungsgrenzen gelten?

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Wohnungsbehörde legen ab dem 1. April 2026 folgende Höchstwerte fest. Jeder Eintrag nennt zunächst das monatliche Haushaltseinkommen und danach das gesamte Nettovermögen des Haushalts in Hongkong-Dollar.

  • Eine Person: HK$13,230 Einkommen; HK$295,000 Vermögen.
  • Zwei Personen: HK$20,680 Einkommen; HK$400,000 Vermögen.
  • Drei Personen: HK$25,870 Einkommen; HK$521,000 Vermögen.
  • Vier Personen: HK$32,020 Einkommen; HK$608,000 Vermögen.
  • Fünf Personen: HK$40,150 Einkommen; HK$675,000 Vermögen.
  • Sechs Personen: HK$46,620 Einkommen; HK$731,000 Vermögen.
  • Sieben Personen: HK$51,400 Einkommen; HK$781,000 Vermögen.
  • Acht Personen: HK$57,470 Einkommen; HK$816,000 Vermögen.
  • Neun Personen: HK$63,380 Einkommen; HK$904,000 Vermögen.
  • Zehn oder mehr Personen: HK$69,150 Einkommen; HK$974,000 Vermögen.

Gesetzliche Beiträge zum obligatorischen Vorsorgefonds oder zu einem Vorsorgefonds können bei der Angabe des Einkommens abgezogen werden. Bewerber sollten diese zulässigen Abzüge von sonstigen Ausgaben unterscheiden: Übliche Haushaltsausgaben mindern das anzugebende Einkommen nicht automatisch.

Bei der Berechnung des Einkommens werden die Wohn- und sonstigen Lebenshaltungskosten geschätzt und anschließend um einen Sicherheitszuschlag von 5 Prozent ergänzt. Die Wohnkosten orientieren sich an den Mieten für private Unterkünfte pro Quadratmeter und an Referenzwohnungsgrößen, die anhand der in den vorangegangenen drei Jahren zugewiesenen öffentlichen Mietwohnungen ermittelt werden.

Die sonstigen Lebenshaltungskosten basieren auf der jüngsten Haushaltserhebung der Statistik- und Zensusbehörde. Zwischen den Erhebungen erfolgt die Anpassung anhand der Entwicklung entweder des Verbraucherpreisindex (A) ohne Wohnkosten oder des nominalen Lohnindex, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Vermögensgrenzen werden an die jährliche Entwicklung des Verbraucherpreisindex (A) angepasst. Der Einkommensanstieg um 2,8 Prozent ist ein Durchschnittswert und gilt nicht einheitlich für alle Haushaltsgrößen.

Für ältere Haushalte gelten andere Vermögensgrenzen

Sind alle Familienmitglieder mindestens 60 Jahre alt, verdoppelt sich die reguläre Vermögensgrenze für die Bewerbung. Damit gelten Höchstwerte von HK$590,000 für eine Person, HK$800,000 für zwei, HK$1,042,000 für drei, HK$1,216,000 für vier, HK$1,350,000 für fünf, HK$1,462,000 für sechs, HK$1,562,000 für sieben, HK$1,632,000 für acht, HK$1,808,000 für neun und HK$1,948,000 für zehn oder mehr Personen.

Für nicht miteinander verwandte ältere Menschen, die gemeinsam einen Antrag stellen, gelten separate Grenzen. Die Höchstwerte für monatliches Einkommen und Nettovermögen lauten:

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  • Zwei Personen: HK$24,820 Einkommen; HK$800,000 Vermögen.
  • Drei Personen: HK$31,040 Einkommen; HK$1,042,000 Vermögen.
  • Vier Personen: HK$38,420 Einkommen; HK$1,216,000 Vermögen.
  • Fünf Personen: HK$48,180 Einkommen; HK$1,350,000 Vermögen.
  • Sechs Personen: HK$58,940 Einkommen; HK$1,462,000 Vermögen.
  • Sieben Personen: HK$61,680 Einkommen; HK$1,562,000 Vermögen.
  • Acht Personen: HK$68,960 Einkommen; HK$1,632,000 Vermögen.
  • Neun Personen: HK$76,060 Einkommen; HK$1,808,000 Vermögen.
  • Zehn oder mehr Personen: HK$82,980 Einkommen; HK$1,948,000 Vermögen.

So liegt die monatliche Einkommensgrenze für zwei nicht miteinander verwandte ältere Bewerber beispielsweise bei HK$24,820 und damit HK$4,140 über der Grenze von HK$20,680 für eine gewöhnliche zweiköpfige Familie. Die Vermögensgrenze von HK$800,000 entspricht der einer zweiköpfigen Familie, deren Mitglieder beide mindestens 60 Jahre alt sind.

Wer kann sich bewerben und wer ist ausgeschlossen?

Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Laut den Zulassungsvoraussetzungen von 1823 müssen Bewerber und Haushaltsmitglieder in Hongkong wohnen und ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht haben; ausgenommen sind Bedingungen zur Aufenthaltsdauer.

Mindestens die Hälfte des Haushalts muss bis zur Wohnungszuteilung sieben Jahre in Hongkong gelebt haben, und alle Mitglieder müssen weiterhin dort wohnen. Verheiratete Personen, die in einem Antrag aufgeführt sind, müssen sich grundsätzlich gemeinsam mit ihrem Ehepartner bewerben. Ausnahmen gelten bei einer Scheidung, einem Scheidungsantrag vor Gericht, Verwitwung oder wenn der Ehepartner kein Aufenthaltsrecht in Hongkong hat; entsprechende Nachweise sind erforderlich.

Bei gewöhnlichen Familienanträgen müssen die Bewerber in einem zulässigen Verwandtschaftsverhältnis stehen, etwa als Ehepartner, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, unverheiratete Geschwister oder als unterhaltsberechtigte Verwandte, die bereit sind, mit dem Bewerber zusammenzuleben. Minderjährige müssen sich gemeinsam mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund bewerben. Auch für die Aufnahme verheirateter Kinder oder Enkel gelten Einschränkungen.

Von der Einreichung des Antrags bis zur Unterzeichnung des Mietvertrags dürfen Bewerber und Haushaltsmitglieder keine Wohnimmobilie in Hongkong besitzen oder daran beteiligt sein. Das Verbot umfasst auch einen gültigen Kaufvertrag für eine solche Immobilie sowie eine Beteiligung von mehr als der Hälfte an einem Unternehmen, dem die Immobilie gehört.

Zu den aufgeführten Ausschlussgründen zählen bestehende Mieter der Wohnungsbehörde oder der Wohnungsbaugesellschaft; Mehrfachbewerber und Personen, die in einem anderen allgemeinen Antrag oder einem Quoten- und Punktesystem-Antrag aufgeführt sind; aktuelle und frühere Eigentümer, Miteigentümer oder Kreditnehmer im Rahmen subventionierter Wohneigentumsprogramme sowie deren Ehepartner; Empfänger bestimmter Entschädigungen für Umsiedlung oder Sanierung; und Empfänger bestimmter Sozialleistungen für ältere Menschen, die sich für einen Aufenthalt in Festlandchina entscheiden.

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Nach Beendigung bestimmter öffentlicher Mietverhältnisse wegen Vertragsverstößen oder Verstößen gegen das Punktesystem für die Verwaltung von Wohnanlagen gilt ebenfalls eine zweijährige Sperre, wenn das Mietverhältnis am oder nach dem 1. Januar 2006 endete. Sie betrifft den früheren Mieter und die zum Zeitpunkt des Mietendes mindestens 18 Jahre alten Haushaltsmitglieder; eine Ausnahme gilt für Übergangsunterkünfte.

Diese Beschränkungen erfordern eine sorgfältige Prüfung der persönlichen Umstände. Laut den 1823-Hinweisen können Familienmitglieder von Eigentümern subventionierter Wohnungen einen Antrag stellen, sobald ihre Namen aus den betreffenden Unterlagen gestrichen wurden, sofern sie ansonsten die Voraussetzungen erfüllen. Käufer, die ihren Kauf vor Erhalt einer Subvention storniert haben, können nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung ebenfalls infrage kommen.

Vier Wege zu einer bevorzugten Bearbeitung

Das Vorrangprogramm für alleinstehende ältere Menschen steht Bewerbern offen, die bei der Antragstellung mindestens 58 Jahre alt sind und bis zur Zuteilung das 60. Lebensjahr vollenden. Berechtigte Anträge werden gegenüber gewöhnlichen Familienanträgen bevorzugt bearbeitet; Bewerber können einen der vier Zuteilungsbezirke wählen.

Im Vorrangprogramm für ältere Menschen können sich zwei oder mehr ältere Personen, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind, gemeinsam bewerben, sofern sie sich verpflichten, eine Wohnung zu teilen. Alle müssen bei der Antragstellung mindestens 58 und bei der Zuteilung mindestens 60 Jahre alt sein. Nicht miteinander verwandte Bewerber müssen das Antragsformular gemeinsam unterschreiben oder mit ihrem Stempel versehen. Auch bei diesem Verfahren werden Anträge gegenüber gewöhnlichen Familienanträgen bevorzugt bearbeitet.

Im Vorrangprogramm für harmonisches Zusammenleben von Familien können berechtigte Familien mit einem mindestens 60 Jahre alten Elternteil oder unterhaltsberechtigten Verwandten in einer Wohnung leben oder zwei nahe beieinanderliegende Wohnungen im selben Bezirk beantragen. Die Bewerber müssen den jeweiligen Vereinbarungen zur Betreuung und zum Zusammenleben zustimmen. Das Programm sieht eine bevorzugte Bearbeitung um sechs Monate vor.

Die veröffentlichten Angaben zu den wählbaren Standorten unterscheiden sich. Laut der 1823-Seite können Bewerber im Programm für harmonisches Zusammenleben einen der vier Bezirke wählen, während die Beschreibung des Antragsverfahrens die Regelung mit zwei Wohnungen außerhalb der städtischen Bezirke ansiedelt. Familien, die zwei Wohnungen beantragen möchten, sollten sich vor der Wahl eines Gebiets beim Wohnungsamt nach den geltenden Standortbeschränkungen erkundigen.

Das Vorrangprogramm für Familien mit Neugeborenen schreibt berechtigten Familienanträgen ein Jahr Wartezeit gut, wenn ein Kind zum Haushalt gehört, das am oder nach dem 25. Oktober 2023 geboren wurde. Das Kind muss spätestens bis zu seinem ersten Geburtstag in den Antrag aufgenommen werden. Sowohl neue Anträge als auch bestehende Anträge, denen ein berechtigtes Baby hinzugefügt wird, können berücksichtigt werden.

Zwillinge oder mehrere berechtigte Babys führen nicht zu einer Gutschrift von mehr als einem Jahr. Hat ein Haushalt Anspruch sowohl auf das Neugeborenenprogramm als auch auf das Programm für harmonisches Zusammenleben, erhält er insgesamt ein Jahr und nicht 18 Monate gutgeschrieben. Diese Maßnahmen beeinflussen die Bearbeitungspriorität oder die angerechnete Wartezeit, garantieren aber keine Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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So stellen Sie einen Antrag

Die Bewerbung um eine öffentliche Mietwohnung ist kostenlos. Das Antragsformular HD300E wird zusammen mit der Informationsbroschüre HD273 benötigt. Beides ist in den Büros der Wohnanlagen, bei der Antragsabteilung des Wohnungsamts und in den öffentlichen Auskunftsstellen der Bezirksämter erhältlich sowie auf der Website der Wohnungsbehörde und des Wohnungsamts verfügbar.

Die Antragsabteilung befindet sich auf Podiumsebene 2 des Kundendienstzentrums der Wohnungsbehörde von Hongkong, 3 Wang Tau Hom South Road, Kowloon. Die Formulare können auch per Post angefordert werden: P.O. Box 89192, Kowloon City Post Office. Dafür ist ein deutlich adressierter Rückumschlag mit ausreichend Porto beizulegen.

Bewerber müssen das ausgefüllte Formular sowie die Nachweise und Erklärungen innerhalb der festgelegten dreimonatigen Einreichungsfrist zurücksenden, damit zunächst die Anspruchsberechtigung geprüft werden kann. Ein vollständiger Antrag ist keine Zusage für eine Wohnungszuteilung. Einkommen, Vermögen, Haushaltszusammensetzung und Immobilienbesitz müssen weiterhin den geltenden Anforderungen entsprechen.

Die allgemeine Auskunftsnummer der Wohnungsbehörde lautet 2712 2712. Haushalte, die ein Vorrangprogramm nutzen möchten, sollten vor der Antragstellung die Anforderungen an Alter, Verwandtschaft, Erklärungen und Standort klären.

Für bestehende Mieter gelten separate Erklärungspflichten

Nach den Erklärungspflichten für Mieter der Wohnungsbehörde müssen Einkommen und Vermögen grundsätzlich alle zwei Jahre angegeben werden, sobald der Aufenthalt in einer öffentlichen Mietwohnung zehn Jahre beträgt. Haushalte, denen im Rahmen bestimmter Mietrichtlinien ein neuer Mietvertrag gewährt wurde, müssen unabhängig von ihrer bisherigen Wohndauer alle zwei Jahre eine Erklärung abgeben; die erste Prüfung kann früher stattfinden.

Die Meldung des Wohnstatus ist eine separate Pflicht. Die Erklärungsformulare werden gestaffelt im April und Oktober ausgegeben. Haushalte, die nicht in den Turnus für Einkommens- und Vermögenserklärungen fallen, melden grundsätzlich alle zwei Jahre nach Aufnahme in das Programm ihren Wohnstatus und den Besitz von Wohnimmobilien in Hongkong.

Von der Einkommens- und Vermögenserklärung ausgenommen sind Haushalte, in denen alle Mitglieder mindestens 60 Jahre alt sind, alle Leistungen der umfassenden sozialen Sicherung beziehen oder alle Anspruch auf eine Behindertenbeihilfe haben beziehungsweise diese beziehen. Auch Haushalte, deren Mitglieder sich auf mehrere dieser Kategorien verteilen, sowie Wohngemeinschaften sind ausgenommen. Sie müssen weiterhin ihren Wohnstatus melden; laut der Richtlinienseite ist jedoch keine Erklärung zum Immobilienbesitz erforderlich.

Für die Erklärungsrunde im Oktober 2026 wurde der 30. November als Frist genannt. Die Unterlagen können über die Büros der Wohnanlagen oder per QR-Code des Formulars mit elektronischer Unterschrift über iAM Smart+ eingereicht werden. Mieter sollten sich an ihrem eigenen Schreiben orientieren und das Datum nicht als allgemeine Frist verstehen.

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Zum anzugebenden Einkommen können Einkünfte vor Steuern, Arbeitgeberzulagen, Geschäftseinkommen, Renten, Kapitalerträge und bestimmte finanzielle Unterstützungsleistungen zählen. Zum Vermögen können Bargeld, Einlagen, Anlagen, Unternehmen, Fahrzeuge, Immobilien und Grundstücke gehören. Bestimmte pauschale Altersvorsorgeleistungen, Entschädigungen wegen Verlusts der Erwerbsfähigkeit, Todesfallleistungen und Leistungen aus einer Versicherung gegen schwere Krankheiten können unter den genannten Voraussetzungen abgezogen werden.

Höhere Mieten und Schwellenwerte für den Auszug

Das Richtlinienmerkblatt vom April 2026 der Wohnungsbehörde, HD1120C, nennt die geltenden Schwellenwerte für Mieter. Liegt das Einkommen über dem Doppelten und bis zum Dreifachen der Bewerbungsgrenze, werden das 2,5-Fache der Nettomiete zuzüglich Abgaben fällig. Bei einem Einkommen über dem Dreifachen und bis zum Vierfachen sind es das 3,5-Fache, bei einem Einkommen über dem Vierfachen und bis zum Fünffachen das 4,5-Fache der Nettomiete, jeweils zuzüglich Abgaben.

Die oberen Grenzwerte sind eingeschlossen. Für einen Vierpersonenhaushalt liegen die veröffentlichten monatlichen Einkommensspannen bei HK$64,041 bis HK$96,060, HK$96,061 bis HK$128,080 und HK$128,081 bis HK$160,100. Bei einem Einkommen über HK$160,100 muss der Haushalt ausziehen, vorbehaltlich geltender Ausnahmen. Ein Einkommen von mehr als dem Vierfachen und höchstens dem Fünffachen der Grenze über zwei aufeinanderfolgende Erklärungsrunden, also vier Jahre, führt ebenfalls dazu, dass der Haushalt die Wohnung verlassen muss.

Die allgemeinen Vermögensgrenzen für Haushalte, deren Überschreitung einen Auszug erforderlich macht, liegen bei HK$1.33 Millionen für eine Person, HK$2.07 Millionen für zwei, HK$2.59 Millionen für drei, HK$3.21 Millionen für vier, HK$4.02 Millionen für fünf, HK$4.67 Millionen für sechs, HK$5.14 Millionen für sieben, HK$5.75 Millionen für acht, HK$6.34 Millionen für neun und HK$6.92 Millionen für zehn oder mehr Personen. Mieter sollten die veröffentlichten Beträge verwenden und nicht die Vermögensgrenze für Bewerbungen zugrunde legen.

Für Ein- bis Dreipersonenhaushalte, deren Mitglieder alle älter als 55 Jahre sind, gilt eine Vermögensgrenze von HK$3.21 Millionen. Die monatlichen Einkommensschwellen für einen erforderlichen Auszug bleiben bei HK$66,150, HK$103,400 beziehungsweise HK$129,350. Diese Altersregel unterscheidet sich von der Bewerbungsregelung für Personen ab 60 Jahren und der Befreiung von der Erklärungspflicht.

Haushalte mit einem Mitglied, das Anspruch auf eine Behindertenbeihilfe hat oder diese bezieht, können trotz Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenzen die Fortsetzung des Mietverhältnisses beantragen, sofern sie keine Wohnimmobilie in Hongkong besitzen. Bei einem Einkommen von mehr als dem Fünffachen der Grenze werden das 4,5-Fache der Nettomiete zuzüglich Abgaben oder die Marktmiete fällig, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Berechtigte Haushalte, deren Einkommen anschließend drei aufeinanderfolgende Monate oder dauerhaft sinkt, können bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen eine niedrigere Miete beantragen.

Immobilienkäufe, Sanktionen und vorübergehender Verbleib

Wer eine Wohnimmobilie in Hongkong besitzt, muss die öffentliche Mietwohnung grundsätzlich verlassen, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Die Definition umfasst Eigentumsanteile, gültige Kaufverträge, Mehrheitsbeteiligungen an einer Immobiliengesellschaft und bestimmte geerbte Immobilienanteile. Eine neu erworbene Immobilie muss innerhalb eines Monats nach Abschluss eines Vertrags, einschließlich eines Vorvertrags, gemeldet werden.

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Nach den am 31. März 2025 in Kraft getretenen Durchführungsregeln dürfen Mieter, die dem Kauf einer privaten Wohnimmobilie oder einer subventionierten Eigentumswohnung zugestimmt haben, bis zur maßgeblichen Übertragung und Besitzübergabe in ihrer Mietwohnung bleiben. Anschließend müssen sie die Mietwohnung zurückgeben oder das kaufende Haushaltsmitglied aus dem Mietvertrag streichen lassen. Dies ist eine vorübergehende Übergangsregelung und keine Erlaubnis, beide Wohnungen auf Dauer zu behalten.

Falsche oder unvollständige Erklärungen können nach der Wohnungsverordnung strafrechtlich verfolgt werden. Bei einer Verurteilung drohen eine Höchststrafe von HK$50,000 und sechs Monate Gefängnis. Die Wohnungsbehörde kann zu wenig gezahlte Miete nachfordern und das Mietverhältnis beenden. Wer die vorgeschriebenen Erklärungen nicht abgibt oder ihre Abgabe verweigert, kann ebenfalls zum Auszug verpflichtet werden.

Die Angaben zum fünfjährigen Bewerbungsverbot unterscheiden sich: Einer Darstellung zufolge gilt es nach dem Auszug auch für Familienmitglieder des Mieters. In der offiziellen Richtlinie wird das Verbot bei falschen Erklärungen dagegen auf das verantwortliche Haushaltsmitglied beschränkt. Dieser Unterschied ist wichtig, wenn andere Mitglieder weiterhin anspruchsberechtigt sind.

Die Wohnungsbehörde verweist für Kündigungen auf Abschnitt 19(1)(b) der Wohnungsverordnung. Haushalte mit vorübergehendem Wohnbedarf können eine befristete Nutzungserlaubnis für bis zu vier Monate erhalten. Dafür sind das 4,5-Fache der Nettomiete zuzüglich Abgaben oder die Marktmiete zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dadurch wird keine erneute Prüfung der Anspruchsberechtigung ausgelöst. Haushalte, die wegen einer falschen Erklärung ausziehen müssen, durch die ihre fehlende Anspruchsberechtigung verschleiert wurde, können diese Erlaubnis nicht erhalten.

Umsetzungsdaten und Möglichkeiten für Wohneigentum

In einem Ausschussbericht aus dem Jahr 2025 der Wohnungsbehörde war vermerkt, dass Ende Dezember 2024 rund 42.300 Mieter zusätzliche Miete zahlten, etwa 5,2 Prozent aller Haushalte in öffentlichen Mietwohnungen. Das Reformpaket verband höhere Mieten mit Maßnahmen, die den Wechsel in subventioniertes Wohneigentum fördern sollten.

Die Änderung fällt deutlich aus: Der niedrigste Aufschlag für zusätzliche Miete steigt vom 1,5-Fachen auf das 2,5-Fache der Nettomiete. Für Haushalte mit einem Einkommen über dem Vierfachen und bis zum Fünffachen der Einkommensgrenze steigt er vom Doppelten auf das 4,5-Fache der Nettomiete. Diese Vergleiche beziehen sich auf die Nettomiete; Abgaben werden zusätzlich erhoben.

Der Zeitplan unterscheidet zwischen den Erklärungsrunden und dem Zeitpunkt, ab dem die geänderte Miete zu zahlen ist:

  • 31. März 2025: Überarbeitete Umsetzungsregelungen traten in Kraft.
  • Oktober 2025: Die verschärften Regeln galten erstmals für diese Erklärungsrunde.
  • 1. April 2026: Überarbeitete Bewerbungsgrenzen und Schwellenwerte für Mieter traten in Kraft.
  • 1. Oktober 2026: Der Ausschussbericht setzte den Beginn der neuen Mieten für die Erklärungsrunde vom Oktober 2025 an.
  • 1. April 2027: Für die Erklärungsrunde vom April 2026 setzte er den Beginn der neuen Mieten an.
  • 30. September 2029: Für Haushalte der Erklärungsrunde vom Oktober 2025, die in zwei aufeinanderfolgenden Runden in der höchsten Einkommensstufe verbleiben, nannte er diese Frist für den Auszug.
  • 31. März 2030: Für die Erklärungsrunde vom April 2026 nannte er die entsprechende Frist.

Der Ausschussbericht nannte diese Termine vorbehaltlich der Genehmigung; die aktuelle Richtlinienseite bestätigt die Umsetzung ab der Erklärungsrunde vom Oktober 2025. Einzelne Haushalte sollten die für sie geltenden Termine beim Büro ihrer Wohnanlage bestätigen.

Berechtigte Mieter, die zusätzliche Miete zahlen, können vor einem freiwilligen Auszug ein vier Jahre gültiges Green Form Certificate beantragen. Damit können sie Zugang zu bestimmten subventionierten Kaufangeboten erhalten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses oder Rückgabe der geräumten Wohnung werden keine Anträge mehr angenommen. Das Ausschusspaket sah außerdem vor, den Anteil der Green-Form-Zuteilungen im Wohneigentumsprogramm von 40 auf 50 Prozent zu erhöhen. Fragen zu Erklärungen beantwortet die Unterabteilung für die Verwaltung öffentlicher Wohnungsressourcen während der Bürozeiten unter 3547 0881.

Die wichtigsten Punkte

  • Ab dem 1. April 2026 steigen die Einkommensgrenzen für Bewerbungen im Durchschnitt um 2,8 Prozent und die Vermögensgrenzen um 1,4 Prozent.
  • Für einen bewerbenden Vierpersonenhaushalt gelten Höchstwerte von HK$32,020 monatlichem Einkommen und HK$608,000 Nettovermögen.
  • Familien, deren Mitglieder alle mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die doppelte reguläre Vermögensgrenze für Bewerbungen.
  • Programme für ältere Menschen und Neugeborene bieten bevorzugte Bearbeitung oder eine Gutschrift auf die Wartezeit, aber keinen garantierten Zuteilungstermin.
  • Für bestehende Mieter gelten separate Erklärungspflichten, Mietzuschläge und Schwellenwerte für einen erforderlichen Auszug.
  • Falsche Erklärungen können Strafverfolgung, Nachforderungen von Miete, die Beendigung des Mietverhältnisses und Beschränkungen für das verantwortliche Haushaltsmitglied nach sich ziehen.
  • Berechtigte Mieter müssen das vier Jahre gültige Green Form Certificate vor dem Auszug aus ihrer öffentlichen Mietwohnung beantragen.
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