Eine ausgewählte Erdbebenwelle und nachträglich passende Belege
Der Datenskandal von Chubu Electric Power im Atomkraftwerk Hamaoka in der Präfektur Shizuoka ging über die Auswahl einer günstigen Berechnung hinaus. Ermittler stellten fest, dass das Unternehmen eine Erdbebenwelle auswählte, die es verwenden wollte, und anschließend 19 weitere Wellen zusammenstellte, damit diese Auswahl mit der Methode übereinzustimmen schien, die es gegenüber der japanischen Atomaufsichtsbehörde beschrieben hatte.
Inhalt
- Eine ausgewählte Erdbebenwelle und nachträglich passende Belege
- Was die Angabe von 1.200 Gal bedeutet
- Wie aus selektiven Berechnungen nachträglich erstellte Belege wurden
- Der Druck zur Wiederinbetriebnahme reichte über Abteilungsgrenzen hinweg
- Warnungen stoppten die Manipulation nicht
- Von den Anträgen bis zu den Rücktritten
- Warum das Gremium auch die Prüfung infrage stellte
- Was feststeht und was offenbleibt
- Die wichtigsten Punkte
Der Bericht des externen Anwaltsgremiums, der am 14. September 2026 veröffentlicht wurde, zeichnet ein immer weiter um sich greifendes Muster der Manipulation nach. Es begann vor dem Antrag des Unternehmens auf eine Sicherheitsprüfung im Jahr 2014 mit der selektiven Verwendung von Berechnungen, entwickelte sich ab 2018 zur gezielten Auswahl repräsentativer Wellen und setzte sich fort, nachdem die Aufsichtsbehörde Ermittlungen aufgenommen hatte.
Die Folgen betreffen die Unternehmensführung und die Bemühungen, die Reaktoren 3 und 4 in Hamaoka wieder in Betrieb zu nehmen. Chubu Electric kündigte an, die Anträge auf Überprüfung zurückzuziehen. Präsident Kingo Hayashi trat mit Wirkung zum 30. September zurück. Auch Vorsitzender Satoru Katsuno hatte seine Rücktrittsabsicht bekundet; aus den Berichten über die Ankündigung geht jedoch nicht hervor, dass sein Ausscheiden bereits vollzogen ist.
Der Bericht brachte außerdem eine separate, heikle Debatte über die Prüfung selbst auf. Das Gremium kritisierte das Vorgehen von Chubu Electric scharf, deutete zugleich aber an, dass die Bewertung unsicherer Erdbebenrisiken zu übermäßig konservativen Anforderungen führen könne. In seinen abschließenden Anmerkungen sprach es die Möglichkeit an, Anforderungen an die nukleare Sicherheit gegen Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung abzuwägen.
Das sind unterschiedliche Fragen. Ob die technischen Anforderungen einer Aufsichtsbehörde verhältnismäßig sind, ist ein legitimer Diskussionsgegenstand. Ob ein Energieversorger zutreffend darlegt, wie er seine Sicherheitsnachweise erstellt hat, ist eine Grundvoraussetzung für eine glaubwürdige Prüfung. Die Untersuchung in Hamaoka zeigt, wie die zweite Frage eine ernsthafte Diskussion der ersten untergraben kann.
Was die Angabe von 1.200 Gal bedeutet
Als Chubu Electric 2014 und 2015 die Anträge für die Reaktoren 3 und 4 einreichte, schlug das Unternehmen eine maximale Bemessungserdbebenbewegung von 1.200 Gal vor. Ein Gal misst die Beschleunigung: Ein Gal entspricht einem Zentimeter pro Sekunde im Quadrat. Die Angabe beschreibt Erschütterungen, die bei technischen Bewertungen zugrunde gelegt werden, nicht die Stärke eines Erdbebens.
Die Bemessungserdbebenbewegung bezeichnet die angenommene Erschütterung, anhand derer die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Anlagen bewertet wird. Die zugrunde liegende Erdbebenwelle ist wichtig, denn Ingenieure benötigen mehr als einen einzelnen Höchstwert. Eine Welle bildet ab, wie sich Erschütterungen im Zeitverlauf entwickeln, und liefert Informationen, mit denen die Reaktionen von Bauwerken und Anlagen bewertet werden.
Chubu Electric teilte der Aufsichtsbehörde mit, das Unternehmen werde mithilfe randomisierter Berechnungen 20 Erdbebenwellensätze erzeugen und denjenigen auswählen, der dem Durchschnitt am nächsten liegt, um ihn als repräsentative Welle zu verwenden. Bei diesem Verfahren sollte die Auswahl auf die Berechnungen folgen. Die Untersuchung ergab Fälle, in denen zuerst die gewünschte Welle ausgewählt und die unterstützende Gruppe erst danach zusammengestellt wurde.
Die Angabe von 1.200 Gal ist daher sowohl ein technischer Richtwert als auch ein Hinweis auf das mutmaßliche Motiv. Nach Angaben der Ermittler wollte das Unternehmen vermeiden, dass die berechneten Erschütterungen deutlich über seinen Annahmen lagen. Das hätte Bauarbeiten erforderlich machen und die Ziele für die Wiederinbetriebnahme gefährden können. Aus den Ergebnissen geht weder ein korrigierter Höchstwert der Erschütterungen hervor noch der Nachweis, dass jedes Bauwerk oder jede Komponente einer anderen Berechnung nicht standhalten würde.
Wie aus selektiven Berechnungen nachträglich erstellte Belege wurden
Das Gremium beschrieb eine frühere Praxis, die bereits von einer geradlinigen Anwendung der erklärten Methode abwich. Vor dem Prüfantrag von 2014 erstellte das Unternehmen zahlreiche Berechnungsgruppen und wählte eine Gruppe aus, deren repräsentative Welle nicht extrem war. Es befürchtete, dass eine einzelne Gruppe ein extremes Ergebnis liefern könnte.
Das Vorgehen änderte sich, nachdem die Aufsichtsbehörde verlangt hatte, weitere Verwerfungen in die Erdbebenbewertung einzubeziehen. Dem Bericht zufolge führte die bestehende Methode daraufhin zu repräsentativen Wellen, die das Unternehmen für unerwünscht hielt. Ab 2018 verwendete es eine Methode, bei der die repräsentative Welle gezielt ausgewählt wurde.
Diese Umkehr ist zentral für den Fall. Ein Ergebnis, das als Folge eines statistischen Auswahlverfahrens dargestellt wurde, war in Wirklichkeit dessen Ziel. Indem das Unternehmen die übrigen 19 Wellen darauf abstimmte, konnte es den Eindruck erwecken, seine bevorzugte Welle liege dem Durchschnitt am nächsten.
Das Gremium stellte außerdem fest, dass nachträglich Daten für Besprechungen zur regulatorischen Prüfung erstellt wurden, damit es so aussah, als sei die Auswahl nach der erklärten Methode erfolgt. Es ging nicht einfach um eine Meinungsverschiedenheit darüber, welche wissenschaftlichen Annahmen angemessen waren. Vielmehr wurde der Aufsichtsbehörde der Berechnungsprozess anders dargestellt, als er tatsächlich abgelaufen war.
Der Druck zur Wiederinbetriebnahme reichte über Abteilungsgrenzen hinweg
Die Untersuchung brachte die Manipulation mit der Sorge über die praktischen Folgen strengerer Erdbebenannahmen in Verbindung. Stärkere berechnete Erschütterungen hätten zusätzliche Arbeiten erforderlich machen und den Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme der Reaktoren beeinträchtigen können. Damit hatte das Auswahlverfahren neben seiner technischen auch eine geschäftliche und betriebliche Dimension.
2019 legte die für Erdbebenannahmen zuständige Abteilung der Abteilung für die Erdbebenauslegung von Gebäuden und Anlagen vorläufige Berechnungen vor und bat um deren Einschätzung. Wenn diese Ergebnisse auf Probleme mit der Erdbebenfestigkeit hindeuteten, wurden die Berechnungen bisweilen wiederholt und eine andere repräsentative Welle ausgewählt.
Der Austausch zwischen diesen Abteilungen ist nicht grundsätzlich unzulässig. Ingenieure, die Erdbebengefahren bewerten, und Ingenieure, die die Widerstandsfähigkeit von Bauwerken beurteilen, müssen Informationen austauschen. Bedenklich ist hier die Feststellung, dass Probleme mit der Widerstandsfähigkeit zum Anlass genommen wurden, die gewählte Eingangsgröße erneut zu prüfen, statt sie lediglich als einen Befund zu behandeln, dem im Rahmen der Sicherheitsbewertung nachzugehen war.
Der Bericht kritisierte die Argumentation des Unternehmens scharf und beschrieb eine besondere Rechtfertigungslogik, mit der unzulässige Praktiken akzeptiert wurden. Dieser Befund weist über eine einzelne fehlerhafte Berechnung hinaus. Es geht darum, wie ein Unternehmen ein bevorzugtes Ergebnis weiterhin als vertretbar behandeln konnte, während seine Darstellung gegenüber der Aufsichtsbehörde unzutreffend wurde.
Wie stark die Unternehmensleitung beteiligt war, bleibt eine eigene Frage. Mitglieder der Aufsichtskommission brachten die Möglichkeit ins Spiel, dass Führungskräfte höherer Ebenen beteiligt waren. Ihre Äußerungen sind nicht als abgeschlossene Feststellung zu verstehen, dass bestimmte Führungskräfte die Manipulation angeordnet hätten.
Warnungen stoppten die Manipulation nicht
Ein interner Bericht aus dem Jahr 2021 bot Anlass, die Berechnungsverfahren zu überprüfen. Stattdessen stellte das Gremium fest, dass bei der Reaktion auf den Bericht weitere Daten erstellt wurden. Dasselbe Grundproblem zeigte sich somit sowohl bei der Vorbereitung der Nachweise für die Aufsichtsbehörde als auch im Umgang mit einem internen Warnhinweis.
Die Atomaufsichtsbehörde erfuhr im Februar 2025 durch einen externen Hinweis von dem Problem. Laut Untersuchungsbericht setzten sich die unzulässigen Aktivitäten ab Mai 2025 fort, nachdem die Aufsichtsbehörde Ermittlungen aufgenommen hatte. Dazu gehörte auch die Erstellung von Daten, die den Eindruck erweckten, die korrekte Methode sei angewandt worden.
Chubu Electric machte das Fehlverhalten im Januar 2026 öffentlich und setzte das externe Untersuchungsgremium ein. Die Unterscheidung zwischen diesen Zeitpunkten ist wichtig: Die Aufsichtsbehörde war fast ein Jahr vor der öffentlichen Bekanntgabe informiert worden, und die späteren Feststellungen betrafen ein Verhalten, das nach Beginn der behördlichen Prüfung fortgesetzt wurde.
Bei einer Pressekonferenz am 1. Juli 2026 äußerte der Vorsitzende der Atomaufsichtsbehörde, Shinsuke Yamanaka, den Verdacht einer Vertuschung. In aus dem Japanischen übersetzten Äußerungen stellte er infrage, ob das Versagen über eine Verschlechterung der Sicherheitskultur der Organisation hinausging:
Ich vermute, dass hier versucht wurde, Fehlverhalten zu vertuschen. Das Problem geht einer Verschlechterung der Sicherheitskultur der Organisation voraus. Möglicherweise ist es zu einem kollektiven Verlust der Berufsethik unter den Ingenieuren gekommen. Das ist sehr bedauerlich.
Seine Aussage unterscheidet zwischen dem allgemeinen Bekenntnis einer Organisation zur Sicherheit und der grundlegenderen beruflichen Pflicht, Nachweise ehrlich vorzulegen. Dass Daten weiter manipuliert wurden, nachdem Ermittler Fragen gestellt hatten, macht den Fall schwerwiegender als eine nicht offengelegte technische Abkürzung, die nach einer Beanstandung beendet worden wäre.
Von den Anträgen bis zu den Rücktritten
Der dokumentierte Verlauf erstreckt sich über mehr als ein Jahrzehnt. Die Chronologie zeigt mehrere Gelegenheiten, bei denen das Unternehmen seine Praktiken hätte überdenken können, darunter neue regulatorische Anforderungen, ein interner Warnhinweis und eine externe Untersuchung.
- Vor 2014: Das Unternehmen erstellte mehrere Gruppen von Erdbebenberechnungen und wählte Gruppen aus, die weniger extreme repräsentative Wellen ergaben.
- 2014 und 2015: Chubu Electric beantragte Sicherheitsprüfungen für die Reaktoren 3 und 4 in Hamaoka und setzte dabei eine maximale Bemessungserdbebenbewegung von 1.200 Gal an.
- Ab 2018: Nachdem die Aufsichtsbehörde verlangt hatte, weitere Verwerfungen einzubeziehen, wurde die gezielte Auswahl repräsentativer Wellen eingeführt.
- 2019: Mitarbeiter der Erdbebenbewertung holten Rückmeldungen von Mitarbeitern der Erdbebenauslegung ein und berechneten teilweise neu, nachdem Probleme mit der Widerstandsfähigkeit festgestellt worden waren.
- 2021: Bei der Reaktion auf einen internen Bericht wurden zusätzliche Daten erstellt.
- Februar 2025: Ein externer Hinweis machte die Atomaufsichtsbehörde auf den Fall aufmerksam.
- Ab Mai 2025: Laut dem Gremium wurde die unzulässige Datenaufbereitung fortgesetzt, nachdem die behördlichen Ermittlungen begonnen hatten.
- Januar 2026: Chubu Electric machte das Fehlverhalten öffentlich.
- 1. Juli 2026: Die Aufsichtsbehörde sprach von fortgesetzter Manipulation, und Yamanaka kritisierte das Vorgehen öffentlich.
- 14. September 2026: Der Bericht der externen Untersuchung wurde veröffentlicht. Zugleich wurden Pläne zum Rückzug der Anträge für die Reaktoren sowie beabsichtigte Veränderungen in der Führung bekannt gegeben.
- 30. September 2026: Hayashi trat als Präsident zurück.
Die Angaben zu Februar und Mai 2025 beziehen sich auf unterschiedliche Phasen und stehen nicht zwingend im Widerspruch. Im Februar erhielt die Aufsichtsbehörde einen Hinweis von außen. Die im Bericht erwähnten Aktivitäten ab Mai fanden statt, nachdem die Ermittlungen begonnen hatten.
Warum das Gremium auch die Prüfung infrage stellte
Im Schlussteil ging der Bericht über das Fehlverhalten des Unternehmens hinaus und befasste sich mit den Schwierigkeiten bei der Bewertung von Erdbebenrisiken. Das Gremium räumte ein, dass das Thema mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und nicht immer eine eindeutig richtige Antwort bietet. Es wies auch darauf hin, dass Chubu Electric wegen Ermittlungsanforderungen, die das Unternehmen für unrealistisch hielt, weiterhin Unmut empfand.
In Anmerkungen, die als Einschätzungen des Gremiums dargestellt wurden, hieß es, regulatorische Anforderungen könnten übermäßig konservativ ausfallen. Das Gremium erkannte an, dass sich die Strenge aus gesetzlichen Vorgaben ergibt, deutete aber eine andere Sichtweise an: Die Aufsichtsbehörden müssten keinen Nachweis für ein Nullrisiko verlangen und könnten sich um einen Ausgleich mit gesellschaftlicher Notwendigkeit und praktischem Nutzen bemühen.
In dieser Diskussion bezieht sich der behauptete Nutzen der Kernenergie auf Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung. Bei diesen Überlegungen handelte es sich um politische Einschätzungen des Untersuchungsgremiums. Sie waren weder ein neuer regulatorischer Standard noch ein Urteil über die Zulässigkeit der Erdbebenannahmen für Hamaoka oder eine Erlaubnis, die den Prüfern beschriebene Methode durch bevorzugte Berechnungen zu ersetzen.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil das Gremium das Vorgehen des Energieversorgers kritisierte und zugleich eine schwierige technische Debatte anerkannte. Es musste nicht davon ausgehen, dass jede Anforderung der Aufsichtsbehörde unumstritten war, um zu dem Schluss zu kommen, dass irreführende Erklärungen und Datenmanipulation nicht hinnehmbar waren.
Die ursprüngliche Diskussion stellt diesen Konflikt dem Anspruch Japans gegenüber, seine nuklearen Sicherheitsstandards gehörten zu den strengsten der Welt. Strenge Anforderungen allein können eine Prüfung nicht verlässlich machen, wenn die eingereichten Nachweise nicht vertrauenswürdig sind. Ebenso klärt der Nachweis falscher Belege für sich genommen nicht, wie jede unsichere Erdbebenannahme zu bewerten ist.
Was feststeht und was offenbleibt
Die Untersuchung belegt ein dokumentiertes Muster selektiver Berechnungen, gezielter Wellenauswahl und anschließender Erstellung unterstützender Daten. Sie dokumentiert außerdem, dass das Verhalten weder nach einem internen Warnhinweis noch nach Beginn der behördlichen Ermittlungen beendet wurde. Hayashis Rücktritt ist eine vollzogene Konsequenz für die Unternehmensführung.
Andere Punkte sind nach dem vorliegenden Bericht weiterhin offen. Chubu Electric kündigte an, die Anträge für die Reaktoren 3 und 4 zurückzuziehen; diese Ankündigung ist jedoch nicht mit einer Bestätigung gleichzusetzen, dass der Rückzug bereits vollzogen wurde. Auch Katsunos erklärte Rücktrittsabsicht belegt nicht, wann er ausscheiden wird.
Eine neue Erdbebenbewertung, ein überarbeiteter Höchstwert der Erschütterungen oder ein neuer Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme werden nicht genannt. Ebenso wenig gibt es ein Datum für einen neuen Antrag oder eine abschließende Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu den Ergebnissen. Die vorliegenden Informationen klären auch nicht vollständig, wie weit die persönliche Verantwortung auf höheren Führungsebenen reichte.
Für Hamaoka geht es zunächst um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens, mit dem die Anträge auf Wiederinbetriebnahme begründet wurden. Jede spätere Bewertung müsste den Unterschied zwischen einer Welle berücksichtigen, die nach der erklärten Auswahlmethode ermittelt wurde, und einer Welle, die ausgewählt wurde, weil ihre technischen Folgen für das Unternehmen günstiger waren. Die Debatte des Gremiums über die Verhältnismäßigkeit regulatorischer Anforderungen ist von diesem Sachverhalt getrennt zu betrachten.
Die wichtigsten Punkte
- Chubu Electric beschrieb ein Auswahlverfahren mit 20 Erdbebenwellensätzen. Die Ermittler stellten jedoch fest, dass bevorzugte Wellen ausgewählt und die unterstützenden Daten nachträglich darauf abgestimmt wurden.
- Den Anträgen von 2014 und 2015 lag eine maximale Bemessungserdbebenbewegung von 1.200 Gal zugrunde. Ein korrigierter Höchstwert wird hier nicht festgestellt.
- Das Gremium zeichnete zunehmend unzulässige Praktiken von der Zeit vor 2014 bis in die Phase nach Beginn der behördlichen Ermittlungen im Jahr 2025 nach.
- Die Aufsichtsbehörde erhielt im Februar 2025 einen externen Hinweis. Chubu Electric machte das Fehlverhalten im Januar 2026 öffentlich.
- Der Bericht vom 14. September 2026 erschien zusammen mit Plänen, die Anträge auf Prüfung der Reaktoren 3 und 4 zurückzuziehen.
- Präsident Kingo Hayashi trat am 30. September zurück. Vorsitzender Satoru Katsuno hatte seine Rücktrittsabsicht angekündigt.
- Das Gremium hinterfragte Aspekte einer konservativen Sicherheitsprüfung und kritisierte zugleich scharf die Manipulation von Nachweisen durch das Unternehmen.
- Eine überarbeitete Erdbebenbewertung, ein neuer Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme und das volle Ausmaß der Verantwortung der Unternehmensführung bleiben laut dem vorliegenden Bericht offen.






