Südkorea billigt Rahmen für die Selbsteinstufung von Musikvideos: Start ein Jahr nach Verkündung

9 Min. Lesezeit
South Korea Approves Music Video Self Rating Framework, With Launch Due One Year After Promulgation

Kabinett billigt neuen Weg zur Veröffentlichung

Das südkoreanische Kabinett hat am 13. Oktober 2026 eine Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikindustrie gebilligt. Damit dürfen qualifizierte Produzenten und Vertriebe von Musikvideos künftig selbst Altersfreigaben vergeben. Die Änderung würde teilnehmende Unternehmen davon entbinden, vor der Veröffentlichung jedes Videos eine Einstufung durch die Korea Media Rating Board einzuholen; die staatliche Aufsicht bleibt bestehen.

Inhalt
  1. Kabinett billigt neuen Weg zur Veröffentlichung
  2. Was sich vor der Veröffentlichung eines Videos ändert
  3. Produktionszahlen erklären den freiwilligen Ansatz
  4. Verantwortung für die Einstufung liegt bei registrierten Unternehmen
  5. Falsche Einstufungen können gesonderte Sanktionen nach sich ziehen
  6. Online-Durchsetzung erhält ein Verfahren für Korrekturen
  7. Die Regeln von 2012 zeigen, was überarbeitet wird
  8. Musik folgt einem Modell, das anderswo bereits genutzt wird
  9. Registrierungsregeln und Starttermin stehen noch aus
  10. Die wichtigsten Punkte

Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus teilte mit, das geänderte Gesetz werde ein Jahr nach seiner Verkündung, also der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes, in Kraft treten. Die Zustimmung des Kabinetts ist daher nicht der Zeitpunkt, ab dem die Behörden das System nutzen können. Ein Verkündungsdatum oder ein genaues Startdatum wurde nicht genannt.

Der neue Weg gilt für Musikvideos und andere musikbezogene Videoinhalte. Unternehmen müssen die per Präsidialverordnung festzulegenden Anforderungen erfüllen, sich bei der Einstufungsbehörde registrieren, ihre Inhalte einstufen und die Behörde vor der Verbreitung oder Veröffentlichung informieren. Außerdem müssen sie die Altersfreigabe anzeigen, bevor sie die Inhalte öffentlich zugänglich machen.

Für Entertainment-Agenturen besteht die praktische Änderung darin, dass sie einen Schritt im Veröffentlichungsprozess selbst übernehmen können. Ein registrierter Anbieter könnte die Einstufung intern vornehmen und die Inhalte nach der Benachrichtigung veröffentlichen, ohne eine gesonderte Einstufung durch die Behörde abzuwarten. Altersfreigaben und die Pflichten zum Schutz junger Zuschauerinnen und Zuschauer entfallen dadurch nicht.

Was sich vor der Veröffentlichung eines Videos ändert

Nach dem bisherigen System müssen Unternehmen, die Musikvideos produzieren oder verbreiten, vor der Bereitstellung der Inhalte eine Einstufung bei der Korea Media Rating Board einholen. Die Änderung schafft einen zweiten Weg, statt das Angebot der Behörde zu ersetzen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Agentur, ein Produzent oder ein Vertrieb, der die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllt, kann eigene Inhalte einstufen. Unternehmen ohne Registrierung können Videos weiterhin bei der Behörde einreichen. Die Reform berechtigt nicht automatisch alle Produzenten, die Altersfreigaben selbst festzulegen.

Diese Unterscheidung ist für Veröffentlichungspläne wichtig. Eine interne Einstufung kann die Abstimmung eines Videos auf den Start eines Songs oder eine Werbekampagne erleichtern. Der Anbieter bleibt jedoch dafür verantwortlich, alle vorgeschriebenen Schritte vor der Veröffentlichung abzuschließen. Das Ministerium hat nicht beziffert, wie viel Zeit oder Geld durch die Änderung eingespart werden könnte.

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Produktionszahlen erklären den freiwilligen Ansatz

Die Zahlen des Ministeriums für 2023 zeigen deutliche Unterschiede bei der Musikvideoproduktion nach Unternehmensgröße. Große Unternehmen produzierten durchschnittlich 26,8 Videos pro Jahr, mittelgroße Unternehmen 8,3 und kleine Unternehmen 4,9.

Diesen Zahlen zufolge produzierten große Unternehmen etwa 5,5-mal so viele Videos wie kleine Unternehmen und etwa 3,2-mal so viele wie mittelgroße Unternehmen. Die Durchschnittswerte veranschaulichen, warum eine einheitliche Registrierungspflicht Unternehmen unterschiedlich treffen könnte.

Ein Unternehmen, das häufig Videos veröffentlicht, hat mehr Gelegenheiten, ein internes Einstufungsverfahren zu nutzen. Für einen kleinen Produzenten ist es möglicherweise weniger attraktiv, eine verantwortliche Person zu benennen, Schulungen zu organisieren und Benachrichtigungsverfahren einzurichten, wenn er nur wenige Videos pro Jahr veröffentlicht. In Rückmeldungen aus der Branche wurde die Registrierung ausdrücklich als mögliche Belastung für Produzenten genannt, die etwa fünf bis acht Videos jährlich herstellen.

Die beiden Zahlenreihen haben unterschiedliche Aussagekraft: Die Spanne von fünf bis acht Videos beschreibt die von kleineren Produzenten geäußerte Sorge, während 26,8, 8,3 und 4,9 die gemeldeten Durchschnittswerte für drei Unternehmensgrößen im Jahr 2023 sind. Keine der Zahlen lässt Rückschlüsse darauf zu, wie viele Unternehmen sich registrieren werden. Eine Prognose zur Teilnahme wurde nicht veröffentlicht.

Verantwortung für die Einstufung liegt bei registrierten Unternehmen

Registrierte Anbieter müssen eine für die Einstufung verantwortliche Person benennen und sicherstellen, dass diese die vorgeschriebene Schulung erhält. Außerdem müssen sie der Korea Media Rating Board ihre Einstufungen mitteilen, bevor sie Videos verbreiten oder veröffentlichen.

Diese Pflichten machen die Änderung zu einer Verlagerung der ersten Einstufung, nicht zu einem Ende der Regulierung. Das Unternehmen entscheidet zunächst über die angemessene Altersfreigabe. Diese Entscheidung kann jedoch weiterhin amtlich überprüft und korrigiert werden.

Die Schutzmaßnahmen richten sich gegen dieselben Risiken, die 2012 zur Pflicht für Musikvideo-Altersfreigaben führten: junge Zuschauerinnen und Zuschauer könnten mit expliziten sexuellen Inhalten, Gewalt oder gefährlichem Verhalten konfrontiert werden. Unternehmen, die Inhalte schneller veröffentlichen wollen, müssen weiterhin die Einstufungsregeln anwenden und die Aufsichtsvorgaben einhalten.

Die genauen Altersfreigabekategorien, Einstufungsstandards und Registrierungsbedingungen müssen noch in den Durchführungsvorschriften festgelegt werden. Das Ministerium will sie vor Inkrafttreten des Gesetzes gemeinsam mit der Behörde und der Musikbranche erarbeiten. Solange diese Regeln nicht feststehen, ist unklar, welchen Personal- und Verwaltungsaufwand sie den teilnehmenden Unternehmen auferlegen werden.

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Falsche Einstufungen können gesonderte Sanktionen nach sich ziehen

Die Korea Media Rating Board kann eine Änderung anordnen, wenn sie eine Einstufung für unangemessen hält. Befolgt ein Anbieter eine solche Anordnung nicht, kann die für das betreffende Video vergebene Einstufung aufgehoben werden. Verstöße gegen Pflichten wie die Benachrichtigung oder die Schulung können außerdem zur Aufhebung der Registrierung des Anbieters führen.

Das sind unterschiedliche Folgen. Wird die Einstufung eines Videos aufgehoben, betrifft das eine bestimmte Einstufungsentscheidung. Wird die Registrierung aufgehoben, verliert das Unternehmen die Berechtigung, den neuen Weg zu nutzen. So werden eine falsche Einstufung und ein umfassenderer Verstoß gegen die Registrierungspflichten nicht als derselbe Vorgang behandelt.

Berichte unterscheiden sich darin, wer eine Einstufung formell aufheben würde, wenn ein Anbieter sich weigert, sie zu ändern. Einige schreiben diese Befugnis dem Kulturminister zu, andere der Einstufungsbehörde. Einigkeit besteht darin, dass die Behörde eine Korrektur anordnen kann und die Nichtbefolgung zur Aufhebung führen kann. Angesichts dieser unterschiedlichen Darstellungen sollte die genaue Verteilung der Zuständigkeiten für Aufhebungen nicht als geklärt gelten.

Online-Durchsetzung erhält ein Verfahren für Korrekturen

Die Änderung befasst sich außerdem mit Musikvideos, die online ohne Einstufung oder mit unbefugt geänderten Altersfreigaben verbreitet werden. In solchen Fällen könnte der Kulturminister über die Broadcasting Media Communications Commission Korrekturanordnungen gegenüber dem Betreiber des betreffenden Online-Forums beantragen.

Die Regelung schafft einen Weg, gegen rechtswidrige Verbreitung vorzugehen, einschließlich Anträgen auf Sperrung des Zugangs. Dieses Verfahren ist von der Überprüfung der Einstufungsentscheidung eines registrierten Unternehmens getrennt: Das eine betrifft die Einhaltung der Einstufungsvorschriften durch den Anbieter, das andere online verbreitete Inhalte ohne gültige Einstufung.

Dafür gibt es einen historischen Vorläufer. Als das System 2012 eingeführt wurde, war bereits bekannt, dass es nur begrenzt gegen unzensierte Musikvideos auf ausländischen Websites vorgehen konnte. Das neue Korrekturverfahren ist kein Beleg dafür, dass jeder ausländische Dienst oder jeder nicht autorisierte Upload erreicht werden kann. Detaillierte Angaben zur grenzüberschreitenden Durchsetzung wurden nicht veröffentlicht.

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Die Regeln von 2012 zeigen, was überarbeitet wird

Das ursprüngliche Pflichtsystem sollte am 18. August 2012 in Kraft treten. Es schrieb Einstufungen für Musikvideos vor, die über Online-Musikangebote verbreitet wurden, unabhängig davon, ob sie kommerziellen Zwecken dienten.

Damals erklärte das Kulturministerium, Produzenten oder Vertriebe müssten die zugewiesene Altersfreigabe ab Beginn eines Videos länger als 30 Sekunden auf dem Bildschirm einblenden. Verstöße konnten mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von 20 Millionen Won geahndet werden. Dies waren die bei Einführung des Systems beschriebenen Anforderungen und Strafen, nicht die neuen Strafbestimmungen der Änderung.

Die Regelung stieß in der Musikbranche auf Widerstand. Dort wurde argumentiert, sie passe nicht zu den Produktions- und Vertriebspraktiken. Eine Petition gegen die Regelung hatte bis zur am Dienstagmittag genannten Zählung während der Debatte 6.900 Unterschriften gesammelt. Fernsehsender wandten bereits eigene Prüfkriterien an, während die neuen staatlichen Regeln auf die Online-Verbreitung zielten.

Die wichtigsten Meilensteine:

  • 18. August 2012: Das verpflichtende Vorab-Einstufungssystem sollte starten.
  • 2023: Die durchschnittliche Jahresproduktion lag bei 26,8 Videos für große Unternehmen, 8,3 für mittelgroße Unternehmen und 4,9 für kleine Unternehmen.
  • 13. Oktober 2026: Das Kabinett billigte die Änderung zur Einstufung durch registrierte Anbieter.
  • Ein Jahr nach der Verkündung: Das geänderte Gesetz soll nach Ausarbeitung der Durchführungsvorschriften in Kraft treten.

Musik folgt einem Modell, das anderswo bereits genutzt wird

Südkorea ermöglicht Unternehmen bereits in Bereichen wie Games und Videoinhalten, darunter kostenpflichtige Online-Videodienste, bestimmte Formen der Einstufung. Die Änderung weitet diesen Ansatz auf Musikvideos aus, für die bislang das Verfahren der Vorab-Einstufung durch die Behörde galt.

Benannte Betreiber von Online-Videodiensten müssen gesetzliche Pflichten erfüllen und sich jährlich daraufhin überprüfen lassen, ob sie die Einstufung ordnungsgemäß vornehmen. Das liefert ein Beispiel dafür, wie eine Einstufung durch Unternehmen mit staatlicher Aufsicht vereinbar sein kann. Daraus folgt jedoch nicht, dass für Musikvideoanbieter dieselbe jährliche Überprüfung gelten wird; die detaillierten Vorschriften für sie werden noch ausgearbeitet.

Choi Sung-hee, Generaldirektorin für Inhaltspolitik im Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus, hob die Bedeutung der von der Änderung erfassten Inhalte hervor:

„Musikvideos und andere musikbezogene Videoinhalte sind zentrale Bestandteile der Musikindustrie“,

Choi sagte, das neue System solle den Vertrieb vereinfachen und die Effizienz und Reaktionsfähigkeit des Marketings verbessern. Das ist die Erwartung des Ministeriums, kein gemessenes Ergebnis. Zahlen dazu, wie lange sich Wartezeiten voraussichtlich verkürzen oder wie sich das auf den Musikverkauf auswirken wird, wurden nicht veröffentlicht.

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Registrierungsregeln und Starttermin stehen noch aus

Das Ministerium will sich mit der Korea Media Rating Board und Vertretern der Musikbranche zu den für den Betrieb des Systems nötigen untergeordneten Vorschriften beraten. Dabei handelt es sich um detaillierte Regeln auf Grundlage des Gesetzes, darunter die Voraussetzungen für die Registrierung eines Unternehmens und die Standards für die Vergabe von Altersfreigaben.

Die Präsidialverordnung soll außerdem Altersfreigabekategorien und Einstufungskriterien festlegen, die den Produktionszweck und die Vertriebsmerkmale von Musikvideos berücksichtigen. Diese Einzelheiten bestimmen, wie viele Unternehmen den neuen Weg nutzen können und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ihre Registrierung zu behalten.

Die Änderung enthält auch eine kleinere sprachliche Anpassung: Das Lehnwort „Infra“ im Gesetz wird durch den koreanischen Begriff für grundlegende Infrastruktur ersetzt. Diese Änderung betrifft den Wortlaut des Gesetzes, nicht das Verfahren zur Einstufung von Videos.

Die nächsten konkreten Schritte sind die Verkündung und die Fertigstellung der Durchführungsvorschriften. Eine gesonderte Frist für die Beratungen oder ein genaues Startdatum für den Betrieb wurde nicht genannt. Vorerst steht der zentrale Punkt fest: Qualifizierte Unternehmen sollen die erste Einstufung selbst vornehmen können, während die Behörde ihre Überprüfungsbefugnisse behält und ihr bisheriges Einstufungsverfahren weiterhin zur Verfügung steht.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Kabinett billigte die Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musikindustrie am 13. Oktober 2026.
  • Qualifizierte registrierte Anbieter sollen Musikvideos einstufen und die Behörde vor der Veröffentlichung benachrichtigen.
  • Die Registrierung ist freiwillig; Unternehmen können weiterhin das Einstufungsverfahren der Behörde nutzen.
  • Anbieter müssen eine für Altersfreigaben verantwortliche Person benennen, eine Schulung sicherstellen und die Benachrichtigungspflichten erfüllen.
  • Falsche Einstufungen können Korrekturanordnungen nach sich ziehen; Verstöße gegen Pflichten können die Registrierung gefährden.
  • Die detaillierten Registrierungs- und Einstufungsregeln stehen noch aus.
  • Das geänderte Gesetz tritt ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft, nicht ein Jahr nach der Zustimmung des Kabinetts.
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