Südkoreas landesweites Handyverbot im Unterricht sorgt für Umsetzungschaos, während Schulen unterschiedliche Regeln festlegen

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Südkoreas landesweites Handyverbot im Unterricht sorgt für Umsetzungschaos, während Schulen unterschiedliche Regeln festlegen

Landesweite Vorgabe sorgt für Unsicherheit

Südkoreas ehrgeiziger Plan, Ablenkungen durch Smartphones aus den Klassenzimmern zu verbannen, gerät bereits vor dem Start erheblich ins Stocken. Während das Land diesen März ein umfassendes landesweites Verbot der Handynutzung durch Schülerinnen und Schüler an Schulen einführen will, stehen die Bildungsbehörden vor einer unerwarteten Herausforderung: Weitverbreitete Unklarheit darüber, wie die neuen Regeln genau durchgesetzt werden sollen. Das Bildungsministerium hat eine Verwaltungsvorschrift mit vorgeschlagenen Änderungen an den landesweiten Richtlinien für Schülerleben und Verhalten veröffentlicht. Das Dokument hat Schulleitungen und Lehrkräfte jedoch dazu gebracht, unterschiedliche Vorgaben auszulegen, statt die Klarheit zu schaffen, die sich die Gesetzgeber ursprünglich erhofft hatten.

Inhalt
  1. Landesweite Vorgabe sorgt für Unsicherheit
  2. Der gesetzliche Rahmen
  3. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regeln
  4. Kehrtwende bei den Menschenrechten
  5. Globaler Kontext: ein internationaler Trend
  6. Das Umsetzungsmodell in New York
  7. Die Opposition: Bedenken wegen digitaler Rechte
  8. Erkenntnisse aus dem Klassenzimmer
  9. Das Wichtigste

Das überarbeitete Grund- und Sekundarschulbildungsgesetz, das die Nationalversammlung im August 2025 verabschiedete, sollte eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Einschränkungen bei digitalen Geräten an Schulen schaffen. Zwar galten an den meisten Bildungseinrichtungen bereits bestimmte Handyregeln, doch sollte das Gesetz diese vereinheitlichen und Lehrkräften eine klare Befugnis zur Regulierung der Gerätenutzung geben. Die jüngste Mitteilung des Ministeriums verpflichtet Schulleitungen allerdings, bis zum 31. August konkrete Vorschriften zu erlassen. Dadurch entsteht vorübergehend eine Regelungslücke, in der einzelne Schulleitungen Übergangsregeln festlegen müssen, bis die formellen Vorgaben verabschiedet sind.

Diese Übergangsphase hat bei Lehrkräften erhebliche Sorgen ausgelöst. Sie befürchten, dass eine uneinheitliche Durchsetzung die Wirksamkeit des Gesetzes untergraben wird. Schulen, die den Umgang mit Technologie bisher großzügig handhabten, müssen nun rasch strengere Rahmenbedingungen entwickeln. Einrichtungen mit bereits strikten Regeln wiederum müssen sicherstellen, dass ihre Vorgehensweisen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mangels zentraler Leitlinien fragen sich viele Schulleitungen, ob sie über ausreichende Ressourcen für Sammelsysteme zur Abgabe der Geräte verfügen oder sich während der Unterrichtszeit auf Nutzungsbeschränkungen beschränken sollten.

Jang Seung-hyuk, Sprecher des Koreanischen Lehrerverbandes, warnte, unterschiedliche Durchsetzungsstandards an benachbarten Schulen würden unweigerlich Beschwerden von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auslösen. In einer Erklärung, die die wachsende Frustration in der Lehrerschaft widerspiegelte, betonte er, das Bildungsministerium müsse einheitliche Richtlinien vorlegen, um Schulen aktiv vor Verwirrung und Beschwerden zu schützen, statt einzelne Einrichtungen mit dieser komplexen Regulierung allein zu lassen. Sein Verband fordert das Ministerium bereits seit dem vergangenen Jahr zu einheitlichen Regeln auf und argumentiert, ein Flickenteppich unterschiedlicher Ansätze schaffe ungleiche Lernbedingungen.

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Der gesetzliche Rahmen

Die bevorstehenden Einschränkungen bedeuten einen grundlegenden Wandel im Umgang Südkoreas mit digitalen Geräten an Bildungseinrichtungen. Nach dem überarbeiteten Gesetz, das mit Beginn des neuen Schuljahres im März in Kraft tritt, dürfen Schulleitungen und Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler ausdrücklich verwarnen und die Nutzung digitaler Geräte während des Unterrichts einschränken. Das Gesetz erlaubt die Gerätenutzung nur in eng umrissenen Fällen: zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf, für von Lehrkräften genehmigte Bildungszwecke oder in tatsächlichen Notfällen.

Eine der wichtigsten Bestimmungen erlaubt es Schulen, die digitalen Geräte der Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schultags einzusammeln und aufzubewahren. Damit können Schulleitungen nicht nur die Nutzung, sondern auch den bloßen Besitz von Handys während der Unterrichtszeit untersagen. Diese Befugnis zum Einsammeln erweitert die Macht der Schulen über das Eigentum der Schülerinnen und Schüler erheblich: Aus bislang informellen Maßnahmen zur Klassenführung werden rechtlich genehmigte institutionelle Regeln. Laut Mitteilung des Ministeriums können Schulen Geräte gesammelt bei der Ankunft abgeben lassen oder es den Schülerinnen und Schülern erlauben, sie bei sich zu behalten, sofern sie ausgeschaltet und verstaut bleiben.

Das Gesetz legt zwar ein grundsätzliches Verbot fest, lässt aber bewusst Spielraum, um unterschiedlichen Bildungsumfeldern Rechnung zu tragen. Schulen können selbst entscheiden, ob die Einschränkungen nur während des regulären Unterrichts oder auch in der Mittagspause, den Pausen und den Wechselzeiten gelten. Dieser Ermessensspielraum sollte den örtlichen Bildungskulturen Rechnung tragen, ist nun aber die Hauptursache für die Verwirrung bei der Umsetzung. Einige Einrichtungen legen das Gesetz als striktes Verbot von der ersten bis zur letzten Schulglocke aus, andere sehen darin lediglich eine rechtliche Festschreibung der bestehenden Regeln für den Unterricht, ohne Änderungen für die Pausen. Die Entscheidung des Ministeriums, bis August vorübergehend von der Schulleitung festgelegte Regeln zuzulassen, sorgt zusätzlich für Unklarheit darüber, welcher Standard in der Anfangsphase gelten soll.

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Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regeln

Eine umfassende Untersuchung des Koreanischen Lehrerverbandes vom Dezember 2025 zeigt, wie unübersichtlich die derzeitige Lage ist. Bei einer Befragung von 153 Grund-, Mittel- und Oberschulen im ganzen Land stellten die Forschenden fest, dass zwar alle Einrichtungen die Handynutzung im Unterricht verbieten, die Regeln zum Mitführen der Geräte und ihrer Nutzung in Pausen jedoch stark voneinander abweichen. Nur 3,9 Prozent der befragten Schulen verbieten den Besitz von Handys vollständig. Die meisten erlauben es den Schülerinnen und Schülern, Geräte mitzubringen, sofern diese während des Unterrichts nicht benutzt werden.

Außerhalb des Unterrichts gehen die Regeln noch weiter auseinander. Der Erhebung zufolge erlauben 85 Schulen, also 55,6 Prozent der Befragten, die Handynutzung in Pausen und während der Mittagspause. 68 Schulen beziehungsweise 44,4 Prozent verbieten sie dagegen während des gesamten Schultags. Auch beim Umgang mit den Geräten gibt es erhebliche Unterschiede: 90 Schulen sammeln sie zentral ein, während 57 den Schülerinnen und Schülern erlauben, sie selbst zu verwahren. Diese Momentaufnahme zeigt genau jene Zersplitterung, die das landesweite Gesetz eigentlich beseitigen sollte. Der Zeitplan des Ministeriums droht diese Unterschiede jedoch bis ins kommende Schuljahr fortzuschreiben.

Auch die unterschiedliche Vorbereitung der Lehrkräfte erschwert die Einführung. In einer landesweiten Umfrage des Verbandes unter rund 4.000 Lehrkräften, die von Ende November bis Anfang Dezember durchgeführt wurde, gaben 59,7 Prozent an, ihre Schulen seien gut auf die Durchsetzung der Verbote digitaler Geräte vorbereitet. Fast ein Drittel, nämlich 32,6 Prozent, bezeichnete die Vorbereitungen jedoch als unzureichend. Diese Lücke bei der Vorbereitung deutet darauf hin, dass Durchsetzungsmechanismen und Schulungen des Personals selbst dort nicht ausreichen könnten, wo es bereits Regeln gibt, wenn das Gesetz im März in Kraft tritt. Die Ergebnisse unterstreichen den dringenden Bedarf an einheitlichen Umsetzungsprotokollen, damit die Regeln an allen Bildungseinrichtungen gleichermaßen angewandt werden.

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Kehrtwende bei den Menschenrechten

Die rechtliche Grundlage für Südkoreas weitreichende Befugnisse zum Einsammeln von Geräten geht auf eine deutliche Kehrtwende der Nationalen Menschenrechtskommission zurück. Mehr als ein Jahrzehnt lang hatte die Kommission die Beschlagnahmung von Schülerhandys als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz bewertet. Sie sah darin insbesondere eine Verletzung der Handlungs- und Kommunikationsfreiheit als Bestandteile des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Seit November 2014 hatte die Behörde rund 300 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Einsammeln von Handys geprüft und regelmäßig entschieden, dass Wohnheimregeln und Schulvorschriften zur Abgabe von Geräten die Menschenrechte verletzten.

Im Oktober 2025 wies die Kommission die Beschwerde eines Oberschülers aus Süd-Jeolla zurück, der geltend gemacht hatte, das verpflichtende Einsammeln von Handys verletze seine persönliche Freiheit. Mit acht zu zwei Stimmen entschied sie, die Beeinträchtigung der Autorität von Lehrkräften und des Rechts der Schülerinnen und Schüler auf Bildung durch Konflikte und Disziplinarprobleme im Zusammenhang mit Handys wiege schwerer als der Eingriff in die Rechte durch das Einsammeln der Geräte. Die Kommission verwies auf Hinweise, wonach Schülerinnen und Schüler, die sich übermäßig in Smartphones vertieften, häufig Schwierigkeiten hätten, angemessen mit Gleichaltrigen zu interagieren. Zudem könne die Handynutzung in Pausen Konflikte auslösen, die das Recht auf Bildung erheblich beeinträchtigten.

Diese Kehrtwende schuf die nötige rechtliche Grundlage für das gesetzliche Verbot und ebnete Schulen den Weg, Aufbewahrungssysteme einzuführen, ohne Menschenrechtsklagen befürchten zu müssen. Die Kommission verwies auf den UNESCO-Bericht zur globalen Bildungsbeobachtung von 2023, der zur Begrenzung der Smartphone-Nutzung riet, um Ablenkung, Lernrückstände und Cybermobbing zu verhindern. Zugleich stellte sie fest, dass sich international zunehmend die Auffassung durchsetze, Mobiltelefone beeinträchtigten den Bildungserfolg.

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Globaler Kontext: ein internationaler Trend

Südkorea schließt sich einer wachsenden Zahl von Ländern und Regionen an, die strenge Einschränkungen für Handys an Schulen einführen. Das Land zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass es als eines der wenigen solche Maßnahmen in einem landesweiten Gesetz festschreibt. Australien hat kürzlich seine Vorreiterregelungen zu sozialen Medien für Jugendliche ausgeweitet, während die Niederlande Verbote eingeführt haben, die laut Studien die Konzentration der Schülerinnen und Schüler verbessern. Frankreich erprobt derzeit Handyverbote an 200 Mittelschulen und erwägt eine landesweite Ausweitung. Neuseeland hat die Handynutzung an sämtlichen Grund- und weiterführenden Schulen vollständig verboten.

Auch in den Vereinigten Staaten setzen sich ablenkungsfreie Schulen zunehmend durch. Die Gouverneurin des Bundesstaates New York, Kathy Hochul, erreichte im Rahmen des Haushalts für das Haushaltsjahr 2026 ein landesweites Handyverbot von der ersten bis zur letzten Schulglocke an Schulen der Klassenstufen K bis 12. Damit ist New York der größte US-Bundesstaat, der solche umfassenden Einschränkungen einführt. Die Regelung tritt im Herbst 2025 in Kraft und verbietet nicht genehmigte Nutzung internetfähiger persönlicher Geräte während des gesamten Schultags, einschließlich der Mittagspause und der Lernzeiten. Für Aufbewahrungslösungen an Schulen sind 13,5 Millionen US-Dollar vorgesehen.

Das Umsetzungsmodell in New York

New Yorks Vorgehen bietet aufschlussreiche Parallelen zu den aktuellen Herausforderungen Südkoreas. Die Regelung verpflichtet Schulen, individuelle Aufbewahrungskonzepte zu entwickeln. Zugleich müssen die Schulbezirke Eltern verlässliche Möglichkeiten bieten, während der Schulzeit mit ihren Kindern Kontakt aufzunehmen. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler mit bestimmten medizinischen Bedürfnissen, für diejenigen, deren individuelle Förderpläne den Zugang zu Geräten vorsehen, sowie für schulische Zwecke wie Übersetzungsdienste oder familiäre Betreuungsaufgaben.

Die Verantwortlichen in New York City haben jedoch bereits Schwierigkeiten bei der Umsetzung erkannt, die den Bedenken in Seoul ähneln. Schulkanzlerin Melissa Aviles-Ramos räumte ein, dass ein stadtweites Verbot erhebliche logistische Hürden mit sich bringe. Der Weg von einer guten Idee bis zu ihrer Umsetzung sei manchmal lang, sagte sie. Die Haushaltsverantwortlichen der Stadt veranschlagen die Umsetzungskosten auf 25 Millionen US-Dollar, fast doppelt so viel wie die Mittel des Bundesstaats. Grundlage sind die Kosten für Aufbewahrungstaschen und zusätzliches Personal zur Verwaltung der Sammelsysteme.

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Die Opposition: Bedenken wegen digitaler Rechte

Trotz breiter politischer Unterstützung für das Verbot kommt erheblicher Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen und Schülervertretungen. Besonders lautstark äußert sich die linke Jinbo-Partei. Sie argumentiert, das Gesetz verletze die digitalen Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Recht auf Bildung. In offiziellen Stellungnahmen erklärten Parteivertreter, die Maßnahme hindere Jugendliche daran, selbstständig verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, und nehme ihnen die Möglichkeit, sich an die digitale Welt anzupassen.

Auch einige Schülerinnen und Schüler teilen diese Bedenken. Seo Min-joon, ein 18-jähriger Oberschüler, bezweifelte, dass ein Handyverbot während des Unterrichts die zugrunde liegenden Probleme mit der Abhängigkeit löse. Schülerinnen und Schüler würden ihre Handys schließlich weiterhin unterwegs oder abends im Bett benutzen. Seiner Ansicht nach sollte zunächst über alternative Beschäftigungen aufgeklärt werden. Das bloße Einsammeln der Geräte bringe den Schülerinnen und Schülern nicht bei, was sie ohne ihre Handys tun könnten. Diese Sichtweise stellt Selbstbestimmung über Einschränkungen und legt nahe, dass sich digitale Kompetenz durch angeleitete Praxis statt durch ein absolutes Verbot entwickelt.

Die Abgeordnete Ko Min-jung von der Demokratischen Partei Koreas erhob verfahrensrechtliche Einwände. Sie sagte, das Gesetz erkenne Schülerinnen und Schüler nicht als eigenständige Personen an, die zur Selbstverwaltung fähig seien. Schulen sollten sie dazu ermutigen, in entsprechenden Aktivitäten eigene Regeln zu erarbeiten, statt ihnen Vorgaben von oben aufzuzwingen.

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Erkenntnisse aus dem Klassenzimmer

Befürworter des Verbots verweisen auf eine wachsende Zahl empirischer Belege für den Zusammenhang zwischen Smartphone-Nutzung und negativen Folgen für Bildung und psychische Gesundheit. Eine Studie der Universitätsklinik Hanyang mit rund 50.000 Jugendlichen ergab, dass Personen, die täglich mehr als vier Stunden Smartphones benutzen, häufiger psychische Probleme wie Depressionen, Angststörungen, Schlaflosigkeit und Suizidgedanken entwickeln. Daten des Dienstes zur Prüfung und Bewertung der Krankenversicherung zeigen, dass die Zahl psychiatrischer Behandlungen von unter 18-Jährigen in den vergangenen vier Jahren um 65 Prozent gestiegen ist. Allein im ersten Halbjahr 2025 suchten rund 250.000 Schülerinnen und Schüler Behandlung.

Internationale Studien stützen diese Erkenntnisse. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung der University of Southern California befragte rund 1.700 Eltern und 364 Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren. Sie ergab, dass zwar 76 Prozent der Jugendlichen irgendeine Form von Handybeschränkung befürworten, zugleich aber rund zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einem vollständigen Verbot einräumen, ihre Geräte tagsüber trotzdem zu benutzen. Unabhängig von der Strenge der Regeln verbringen Schülerinnen und Schüler täglich durchschnittlich 1,5 Stunden während der Schulzeit am Handy. Die Studie stellte jedoch auch einen Zusammenhang zwischen strengeren Regeln und positiveren Einschätzungen der Lehrkräfte fest. Angela Duckworth, Professorin an der University of Pennsylvania, wies darauf hin, dass die Konzentration auf den Unterricht an Schulen höher sei, an denen Schülerinnen und Schüler ihre Handys nicht bei sich behalten dürfen, auch nicht im Rucksack oder in der Hosentasche.

Lehrkräfte in Südkorea berichten von ähnlichen Erfahrungen. Fast 70 Prozent der Lehrkräfte geben an, dass Smartphones den Unterricht stören. Einige Schülerinnen und Schüler können ihre Gefühle nur schwer kontrollieren, wenn Lehrkräfte die Nutzung einschränken. Das führt mitunter zu verbalen Beschimpfungen oder körperlichen Auseinandersetzungen. Der Koreanische Lehrerverband unterstützt den Gesetzentwurf gerade deshalb, weil er eine deutlich stärkere Rechtsgrundlage für Einschränkungen der Handynutzung schafft. So soll Situationen vorgebeugt werden, in denen Lehrkräfte sich beim Einsammeln von Geräten zuvor Beschwerden von Eltern ausgesetzt sahen.

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Das Wichtigste

  • Südkoreas landesweites Verbot der Handynutzung durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht tritt im März 2026 in Kraft. Das überarbeitete Grund- und Sekundarschulbildungsgesetz wurde im August 2025 verabschiedet.
  • Schulen müssen bis zum 31. August 2026 konkrete Regeln für die Einschränkung digitaler Geräte festlegen. Bis dahin dürfen sie vorübergehende, von der Schulleitung bestimmte Vorschriften erlassen.
  • Das Gesetz erlaubt die Gerätenutzung nur für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, für von Lehrkräften genehmigte Bildungszwecke oder in Notfällen.
  • Schulen dürfen die Geräte der Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schultags einsammeln und aufbewahren. Die Nationale Menschenrechtskommission hält dies inzwischen für zulässig, nachdem sie ihre frühere Haltung gegen das Einsammeln revidiert hat.
  • Die derzeitigen Schulregeln unterscheiden sich stark: 55,6 Prozent der befragten Schulen erlauben die Handynutzung in Pausen, 44,4 Prozent verbieten sie. Nur 3,9 Prozent untersagen den Besitz von Handys vollständig.
  • Rund 32,6 Prozent der Lehrkräfte geben an, ihre Schulen seien unzureichend auf die Durchsetzung der neuen Einschränkungen vorbereitet.
  • Das Verbot entspricht internationalen Entwicklungen in New York, Australien, den Niederlanden und Frankreich. Südkorea ist jedoch insofern besonders, als es die Einschränkung landesweit gesetzlich verankert, statt die Regelung einzelnen Schulen oder Schulbezirken zu überlassen.
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